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Plenarprotokoll 7/10

06.03.2020 · 213 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (42)CDU (11)Die Linke (11)FDP (8)GRÜNE (7)SPD (6)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich somit auch eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, unsere Gäste, die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Als Schriftführer hat Herr Abgeordneter Reinhardt neben mir Platz genommen, die Redeliste führt Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Kemmerich, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Mühlmann und Herr Abgeordneter Frosch. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind gestern bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 18 und den neuen Tagesordnungspunkt 20 a auf jeden Fall aufzurufen. Die Mündlichen Anfragen in den Drucksachen 7/382 und 7/387 wurden von den Fragestellern zurückgezogen. Zu Tagesordnungspunkt 19 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der FDP in Drucksache 7/463 verteilt. Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der genannten Hinweise widersprochen? Anmerkungen? Das kann ich nicht erkennen, dann gilt die Tagesordnung als festgestellt. Ich rufe damit auf den Tagesordnungspunkt 5 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drucksache 7/54 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/385 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/151 - korrigierte Fassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/386 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Grundlage unserer Beratung war der am 14. Dezember 2019 eingebrachte Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der Freien Demokraten in Drucksache 7/54, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte, und weiter war der am 22. Januar 2020 von den Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung –, Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024, eingebrachte Gesetzentwurf Grundlage der Beratungen. Durch Beschluss des Landtags vom 30. Januar 2020 wurden die Gesetzentwürfe an den Innenund Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Innen- und Kommunalausschuss hat die Gesetzentwürfe mehrfach beraten, zunächst am 31. Januar in seiner 2. Sitzung. Es wurde zu beiden Gesetzentwürfen einstimmig eine gemeinsame Anhörung, und zwar eine mündliche Anhörung der in den Vorlagen 7/68/71 genannten Anzuhörenden, namentlich der kommunalen Spitzenverbände, beschlossen. Auf Antrag der Fraktion der Freien Demokraten wurde darüber hinaus mehrheitlich beschlossen, den Verein Selbstverwaltung für Thüringen e. V. zusätzlich in die Liste der mündlich Anzuhörenden aufzunehmen. Der Ausschuss beschloss zudem einstimmig, zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – ein schriftliches Anhörungsverfahren der in den Nummern 5, 7, 10, 11, 14, 17 und 20 der in der Vorlage 7/70 der Fraktion der Freien Demokraten genannten Anzuhörenden durchzuführen. Als Frist für die Abgabe der Stellungnahmen im schriftlichen Anhörungsverfahren wurde der 24. Februar festgelegt. Die eingesendeten schriftlichen Stellungnahmen sind nicht in die Beratung eingeflossen, da sie keine die mündliche Anhörung ergänzenden Vorschläge enthielten. Zudem wurde der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der Freien Demokraten in Drucksache 7/54 sowie der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – gemäß Vorlage 7/64 vom 4. Februar bis 20. Februar 2020 in das Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags eingestellt, ohne dass es Beiträge gab, die in die Beratungen eingeflossen sind. Die mündliche Anhörung ergab im Wesentlichen, dass durch den Gemeinde- und Städtebund die Aufnahme des Ausschlusses der Anrechnung auf die Bedarfszuweisungen auch für 2020 gewünscht ist. Der Landkreistag Thüringen bat um schnellstmögliche Ausreichung der Mittel. Der Verein Selbstverwaltung für Thüringen e. V. merkte an, dass es für sinnvoll erachtet würde, wenn die Mittel nicht zweckgebunden und als allgemeine Zuweisung und ohne Rückzahlungsoption ausgegeben würden, da aktuell vor Ort Herausforderungen bei der Aufnahme von Krediten bestehen. Eine zentrale Forderung aller Anzuhörenden war die Streichung der Formulierung „zusätzliche“ in § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung –, Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner zweiten Sitzung am 28. Februar 2020 beraten. Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Annahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/54 mit dem vom federführenden Innen- und Kommunalausschuss in Vorlage 7/144 vorgeschlagenen Änderungen zu empfehlen. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, die Annahme des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – mit den vom federführenden Innen- und Kommunalausschuss in Vorlage 7/145 vorgeschlagenen Änderungen zu empfehlen. Die abschließende Beratung im Ausschuss fand am 27. Februar 2020 statt und endete mit der folgenden Beschlussempfehlung: „I. Der Gesetzentwurf [der Fraktionen der CDU und der Freien Demokraten in Drucksache 7/54, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte,] wird mit folgenden Änderungen angenommen: In Artikel 1 wird § 6a wie folgt geändert: 1. Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe ‚15. März‘ durch die Angabe ‚31. März‘ ersetzt. b) In Satz 3 wird die Angabe ‚Gebietsstand zum 31. Dezember 2018‘ durch die Angabe ‚Gebietsstand zum 1. Januar 2020‘ ersetzt. c) Folgender Satz wird angefügt: ‚Nicht verbrauchte Mittel sind einer Rücklage zuzuführen und in den Folgejahren zweckentsprechend zu verwenden.‘ 2. Nach Absatz 3 werden die folgenden Absätze 4 und 5 angefügt: ‚(4) Investitionspauschalen nach diesem Gesetz werden bei der Ermittlung der Höhe einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung gemäß § 24 Abs. 2 ThürFAG nicht bedarfsmindernd berücksichtigt. Eine Beschränkung der Zweckbindung der Investitionspauschalen auf notwendige Investitionen im Rahmen einer bestehenden Haushaltssicherungspflicht besteht nicht. (5) Eine Verwendung der Investitionspauschalen nach den Absätzen 1 und 2 ist auch nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 in entsprechender Anwendung zulässig. Die Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen darf grundsätzlich nicht versagt werden, sofern die jährliche Tilgung die durch Landesgesetz gewährten Investitionspauschalen in den einzelnen Haushaltjahren nicht übersteigt und spätestens im Jahr 2024 von einer Rentierlichkeit der Maßnahme ausgegangen werden kann. Bei diesen Kreditaufnahmen finden die Einnahmebeschaffungsgrundsätze des § 54 Abs. 2 und 3 ThürKO keine Anwendung.‘“ II. „Der Gesetzentwurf [von den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung –, Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024,] wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. Die Überschrift erhält folgende Fassung: ‚Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024.‘ 2. Artikel 1 wird gestrichen. 3. Die Gliederungsbezeichnung ‚Artikel 2‘ mit der Überschrift wird gestrichen. 4. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach dem Wort ‚eine‘ das Wort ‚allgemeine‘ eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird das Wort ‚zusätzliche‘ gestrichen. bb) Satz 2 wird gestrichen. cc) Folgender Satz wird angefügt: ‚Bei Kreditaufnahmen gemäß Satz 3 finden die Einnahmebeschaffungsgrundsätze des § 54 Abs. 2 und 3 [Thüringer Kommunalordnung] keine Anwendung.‘ c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe ‚Gebietsstand zum 31. Dezember 2018‘ durch die Angabe ‚Gebietsstand zum 1. Januar des jeweiligen Zuweisungsjahres‘ ersetzt. bb) Satz 3 wird gestrichen. 5. In § 2 Abs. 1 wird nach dem Wort ‚eine‘ das Wort ‚allgemeine‘ eingefügt. 6. § 3 erhält die folgende Fassung: ‚§ 3 Auszahlungen – Zuweisungen nach den §§ 1 und 2 werden bis zum 15. März des jeweiligen Jahres ausgezahlt. Investitionspauschalen nach diesem Gesetz werden bei der Ermittlung der Höhe einer zu bewilligenden Bedarfszuweisung gemäß § 24 Abs. 2 ThürFAG nicht bedarfsmindernd berücksichtigt. Eine Beschränkung der Zweckbindung der Investitionspauschalen auf notwendige Investitionen im Rahmen einer bestehenden Haushaltssicherungspflicht besteht nicht.‘ 7. Dem § 5 wird der folgende Satz angefügt: ‚Das für den kommunalen Finanzausgleich zuständige Ministerium wird ermächtigt, eine entsprechende Zuständigkeitsverordnung zu erlassen.‘ 8. Artikel 3 wird § 7 und erhält die folgende Fassung: ‚§ 7 Inkrafttreten – Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.‘“ Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir bitte eine kurze persönliche Anmerkung: Ich danke den Kolleginnen und Kollegen, dass ich als langjähriger gestandener Kommunalpolitiker die Berichterstattung zu diesem Thema übernehmen durfte. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Damit eröffne ich die Aussprache. Es spricht als erster Herr Abgeordneter Laudenbach für die AfDFraktion.

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Dieter Laudenbach AfD

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist Zeit, unsere Kommunen an den zusätzlichen Steuereinnahmen des Landes zu beteiligen. Aber es kann natürlich nicht so sein, dass erst gebettelt und dann gehandelt wird. Die Kommunen haben ein Recht auf höhere Zuweisungen, was Sie, verehrte Damen und Herren, nicht wahrhaben wollen. (Beifall AfD) Wir unterstützen den Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Sicherung der kommunalen Haushalte, mit dem unsere Kommunen mit 168 Millionen Euro noch in diesem Jahr, und zwar schon im Monat März, an den Steuermehreinnahmen des Landes beteiligt werden. Die von uns bereits im letzten Plenum aufgezeigten handwerklichen Fehler an diesem Gesetzentwurf konnten im Innen- und Kommunalausschuss auch auf unsere Initiative hin behoben werden. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Mach mal halb- lang!) Doch, das ist so. (Beifall AfD) Dort haben wir beantragt, die zusätzlichen finanziellen Mittel auch zur Schuldentilgung verwenden zu können. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stand bei uns schon längst drin!) Das ist nun trotzdem möglich und ist unter anderem erforderlich, um unsere Kommunen nicht in überteuerte, zusätzliche Investitionen zu treiben. Mit den durch zusätzliche Tilgungsleistungen geringer werdenden Zinsausgaben (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Freie Rede!) (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Welche Zinsen?) können zudem die Verwaltungshaushalte entlastet werden. Überdies findet eine Anrechnung der Finanzhilfe auf Bedarfszuweisungen nicht statt. So können auch Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, im laufenden Jahr tatsächlich von diesen Maßnahmen profitieren. Wir werden daher diesem Gesetzentwurf mit zusätzlichen 168 Millionen Euro im laufenden Jahr für unsere Gemeinden, Städte und Landkreise zustimmen, weil es dringend nötig ist. Allerdings bestehen wir darauf, die finanzielle Ausstattung unserer Kommunen dauerhaft zu verbessern. (Beifall AfD) Nun zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der ebenfalls Gegenstand im Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags war. Eines eint die dort Angehörten: Wir brauchen einen neuen Kommunalen Finanzausgleich im Freistaat Thüringen. (Beifall AfD) Das, was hier für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 von Ihnen vorgeschlagen wird, meine Damen und Herren von der Linken, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, ist aus unserer Sicht äußerst bedenklich, die Landeshaushalte zu gefährden und dabei die Gemeinden, Städte und Landkreise in neue Schulden durch erleichterte Kreditaufnahmen für rentierliche Investitionen zu stürzen, (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was?!) und das, obwohl Sie noch gar nicht wissen, wie sich die Mehrheitsverhältnisse nach dem 25. April 2021 in diesem Hohen Haus gestalten werden. (Beifall AfD) Aus unserer Sicht ist das verantwortungslos, denn während Sie bereits in Ihrem Doppelhaushalt für die Jahre 2018/2019 einen Betrag in Höhe von 470 Millionen Euro für 2019 entnommen haben und im Jahr 2020 einen Betrag von 430 Millionen Euro entnehmen wollen, sollen nunmehr noch fast 400 Millionen Euro Haushaltsmittel des Landes bis 2024 gebunden werden, was durch Ihr Mandat nicht gedeckt ist. Das ist ein Vorgriff auf Haushalte, die es noch nicht gibt. (Beifall AfD) Haben Sie während der Anhörung des Gemeindeund Städtebunds Thüringen, des Thüringischen Landkreistags und des Vereins für kommunale Selbstverwaltung im Innen- und Kommunalausschuss nicht vernommen, was von den Kommunen benötigt wird? Keine jährlichen Almosen wie in Ihrem Gesetzentwurf, sondern ein Kommunaler Finanzausgleich, der gerecht ist und Stabilität vermittelt. (Beifall AfD) Wie sollen durch Ihre investiven Mittel Verwaltungshaushalte in den Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert werden, die derzeit bis zu 67 Prozent ihres Verwaltungshaushalts von Sozialausgaben aufgefressen werden? (Beifall AfD) So gibt es beispielsweise schon die erste Klage beim Verwaltungsgericht in Meiningen zu dieser Problematik. Wissen Sie eigentlich, was in den Kommunen los ist? Unsere Kommunen brauchen einen Kommunalen Finanzausgleich, bei dem das Konnexitätsprinzip gilt und die kommunalen Pflichtaufgaben vom Land ausfinanziert werden. (Beifall AfD) Die Kommunen brauchen eine planbare prozentuale Beteiligung an den Landessteuereinnahmen, was ihnen Stabilität vermittelt. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist verfassungswidrig!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn jetzt?!) Jetzt aus den Rücklagen des Landes vorzeitig rund 400 Millionen Euro bis 2024 zu binden, lässt die Rücklagen in diesem Zeitraum auf rund 217 Millionen Euro abschmelzen, (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Woher wollen Sie denn das wissen?) und das, obwohl Sie noch gar nicht wissen, wie sich die eintrübende Konjunktur langfristig auf den Landeshaushalt auswirken wird. Einem auf Konsens, Gerechtigkeit und Stabilität ausgerichteten neuen Kommunalen Finanzausgleich entziehen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf den Boden. Sie wollen den Kommunen, Gemeinden und Landkreisen in Thüringen nicht zuhören und deshalb werden wir uns bei Ihrem Gesetzentwurf der Stimme enthalten. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kein Problem!) Danke.

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Walk für die CDU-Fraktion.

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Raymond Walk CDU

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, ich freue mich ganz besonders, dass die kommunale Familie heute Morgen auch da ist, (Beifall CDU) Herr Rusch und Herr Schäfer, die Präsidentinnen und Präsidenten sind anderweitig dienstlich unterwegs, deswegen können sie heute nicht da sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich heute mal meine Rede anders beginnen, als das gewöhnlich ist. Ich möchte gern das Fazit voranstellen: Die heutige Beschlusslage, die ansteht, kennt nur Gewinner. Drei Gewinner habe ich mindestens ausgemacht, das sind zum einen die Thüringer Kommunen mit ihren 2,1 Millionen Thüringerinnen und Thüringern, zum Zweiten die kommunalen Spitzenverbände als Interessenwalter der Kommunen und nicht zuletzt als dritten Punkt vor allem unsere Demokratie. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erwähne das deswegen, weil das Parlament in dieser wirklich schwierigen Phase, in der wir uns befinden, eine für alle positive Regelung gefunden hat. Ich finde, das ist ein echt starkes Zeichen für den Parlamentarismus in Thüringen und unsere gemeinsame Fähigkeit zu konstruktiven Aushandlungsprozessen, und zwar dort, wo es hingehört, nämlich hier im Parlament. Herzlichen Dank dafür! (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich will noch eines bemerken: Politik ist und darf natürlich kein Selbstzweck sein. Wenn das heute der Auftakt sein sollte für zukünftige parlamentarische Lösungsversuche im Interesse unserer Thüringerinnen und Thüringer, dann, finde ich, sind wir auf einem richtigen Weg. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der heutigen Beratung stehen wir vor der Verabschiedung der ersten großen Initiative der 7. Legislatur des Thüringer Landtags. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als eine halbe Milliarde Euro für Investitionen, welche das Land Thüringen unseren Kommunen in den nächsten fünf Jahren bis 2024 insgesamt gewähren wird. Bereits in diesem Jahr schieben wir die Investitionskraft der Kommunen mit der höchsten Jahresscheibe von insgesamt 168 Millionen Euro an. Für die nachfolgenden vier Jahre ändern wir dann die Rechtslage so, dass jeweils 100 Millionen Euro für Investitionen fließen können. Dabei hat die CDU-Fraktion die Kommunen darin unterstützt, dass diese selbst über ihre Investitionstätigkeit entscheiden können. Das war uns ganz besonders wichtig. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Nach Hin- weis der AfD!) (Heiterkeit DIE LINKE) So wie das für 2020 von CDU und FDP bereits vorgesehen war, steht nun den Kommunen auch bis zum Jahr 2024 eine allgemeine Investpauschale zur Verfügung. Nach Darlegung des Thüringischen Landkreistags betrifft der Investitionsstau allein in den Landkreisen – das haben wir in der Anhörung am letzten Donnerstag gehört – ca. 1,5 Milliarden Euro. Da wir aus innerster Überzeugung auf die bessere Kenntnis der kommunalen Entscheidungsträger vor Ort vertrauen – traditionell machen wir das –, wollen wir weg von Förderprogrammen, wir wollen weg von überbordender Bürokratie, wir wollen hin zu einer Investitionspauschale ohne konkrete Vorgabe von Kriterien aus dem oftmals so fernen Erfurt. Wir sind überzeugt, so stärken wir die kommunale Selbstverwaltung vor Ort tatsächlich. (Beifall CDU) Fakt ist: Dieses Selbstverständnis der Verantwortung des Freistaats Thüringen für seine Kommunen hat in den vergangenen fünf Jahren stark gelitten. Aber mit dem heutigen Gesetzespaket auf ursprüngliche Initiative der Freien Demokraten und der CDU wollen wir die kommunale Selbstverwaltung jetzt angemessen an den Überschüssen des Landes beteiligen. Denn Fakt ist nämlich auch: RotRot-Grün hat in der letzten Wahlperiode die Chance verpasst, die Kommunen an den eigenen Rekordeinnahmen angemessen teilhaben zu lassen. Wir wissen, dass bezogen auf das Jahr 2014 in der letzten Wahlperiode insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zur Verfügung standen, während die Investitionsquote mehrjährig auf historische Tiefstände sank. Der Thüringische Landkreistag hat errechnet, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass im Vergleich zum kommunalen Investitionsvolumen von 2010 bis 2018 – also nicht einmal zehn Jahre – insgesamt 1,1 Milliarden Euro weniger investiert wurden. Während auf der einen Seite der Freistaat Rekordüberschüsse erzielte und frisches Bundesgeld sprudelte, litten die Thüringer Kommunen unter Kürzungen der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen von CDU und FDP haben als Erste die Initiative ergriffen, einen neuen Kurs in der Finanzierung der kommunalen Aufgaben einzuschlagen. Im engen Austausch mit der kommunalen Familie hat der Thüringer Landtag einen ersten Schritt wie heute vorbereitet: die 168 Millionen Euro für 2020, in den nachfolgenden vier Jahren 100 Millionen Euro. Und jetzt ein wichtiges Kriterium: Im ursprünglichen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün stand noch das ungeeignete Kriterium der Zusätzlichkeit im Gesetz. Das ist jetzt insbesondere auch auf Drängen und Bitten der kommunalen Familie herausgenommen worden. Ich glaube, das ist ein richtiges und wichtiges Zeichen. (Beifall CDU, SPD, FDP) Zudem besteht nun von Beginn an die Möglichkeit einer überjährigen Verwendung der Mittel auch unter Ausschluss einer Anrechnung auf Bedarfszuweisungen. Auch das war uns gemeinsam noch mal wichtig, dass die Kommunen dann wirklich auch unterm Strich profitieren und nichts gegengerechnet wird. Die Pauschalen fließen erstmals zum 31. März 2020. Die Zeit haben wir um zwei Wochen nach hinten verlängert, damit eine sichere Auszahlung gewährleistet ist und auch die neuen Gebietsstände Berücksichtigung finden. Ganz konkret für Eisenach bedeutet das beispielsweise, dass wir Ende des Monats 3,3 Millionen Euro mehr auf dem Konto haben, Geld, was wir in Eisenach gut gebrauchen können, für Schulen, für Kitas, für Brücken, für Hallen – also Möglichkeiten haben wir genügend, dafür herzlichen Dank. (Beifall CDU) Schließlich werden wir auch für die Jahre 2020 bis 2024 die Einnahmebeschaffungsgrundsätze für mit diesen Pauschalen zusammenhängende Investitionen flexibilisieren. Auch das ist ein Ergebnis aus unserer Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr erfreulich, dass der Thüringer Landtag als Gesetzgeber heute die Initiative zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung aufnimmt. Der Blick in die vergangene Wahlperiode zeigt jedoch – auch das muss gesagt werden –, dass eine Landesregierung allein nicht über die notwendige Sensibilität für die Eigenverantwortung der Kommunen verfügt. Deswegen will ich auch deutlich sagen: Die Arbeit an den heute zum Beschluss anstehenden Gesetzen belegt die gestiegene Verantwortung des Parlaments. Ich habe eingangs darauf hingewiesen. Und dass eine Landesregierung ohne eigene Mehrheit eben nicht mehr wie bisher durchregieren kann, das haben wir alle begriffen, und ich habe ja schon den Weg aufgezeigt, wie ich mir eine Zusammenarbeit im Parlament hier vorstellen kann. Die CDU, das ist klar, als konstruktive Opposition reicht nicht nur der kommunalen Ebene schon traditionell die Hand, sondern allen Fraktionen hier im Parlament, gemeinsam für eine Mehrheit zu streiten, die zu einem Neustart des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt führen wird. Ich glaube, die Herausforderungen in den kommenden Jahren, im neuen Jahrzehnt, auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das will ich besonders betonen, in den Thüringer Gebietskörperschaften, also sowohl in der Stadt, aber vor allen Dingen auch im ländlichen Raum, machen diese Neubewertung zwingend erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einen Blick in die Zukunft richten. Das Thema heute lautet ja: Sicherung der kommunalen Haushalte. Da haben wir heute einen ersten Schritt unternommen, so die Abstimmung dann auch erwartungsgemäß positiv ausfällt. Aber ich will noch etwas zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs sagen und tue das deswegen, weil uns die kommunalen Spitzenverbände, bei denen ich mich noch mal bedanke – also Thüringischer Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund, aber auch AG Selbstverwaltung –, das in der Anhörung ganz dick und fett ins Stammbuch geschrieben haben: Bitte kümmert euch um die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das will ich auch heute hier tun (Beifall CDU, FDP) und will dazu mit dem Einverständnis der Präsidentin den Thüringischen Landkreistag zitieren. Der hat Folgendes gesagt – ich zitiere –: Im Jahr 2013 wurde der Kommunale Finanzausgleich in Thüringen umgestellt. Auf dieser Grundlage wird auch heute noch der Finanzbedarf der Kommunen vom Land falsch berechnet oder – Klartext gesprochen – bewusst nach unten gerechnet. (Beifall FDP) Weniger Schlüsselzuweisungen vom Land für die Kommunen, steigende Kreisumlagen, viele Bedarfszuweisungsfälle sowie zurückgegangene kommunale Investitionen belegen dies ausdrücklich, auch wenn das Land immer wieder behauptet, wie großzügig es mit der kommunalen Familie umgeht. Das Gegenteil ist der Fall, sagt der Thüringische Landkreistag. Die Kommunen werden mit diesem KFA finanziell unter Wasser gedrückt. (Beifall CDU, FDP) Fazit: Es bedarf eines Neustarts in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen oder – wie es der Thüringische Landkreistag ausdrückt – der Finanzbedarf der Kommunen muss ehrlich berechnet werden. Das sind auch zentrale Forderungen, die wir als CDU-Fraktion gern aufgenommen haben, insgesamt sieben Punkte, die ich ihnen in aller gebotenen Kürze vorstellen möchte: 1. Ermittlung des Finanzbedarfs: Das ab dem Jahr 2013 geltende Finanzierungssystem des Kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere die Ermittlung und Herleitung der bedarfsgerechten Finanzausstattung, soll überprüft werden. Gemeinsam mit den Kommunen identifizierte Schwachstellen müssen korrigiert werden. 2. Planbarkeit für die Kommunen verbessern im Rahmen des Partnerschaftsgrundsatzes, und das mit Blick auf die Ausgabenentwicklung und die Einnahmesituation des Landes – ich fasse das ein bisschen zusammen. 3. Stärkung der Selbstverwaltung, das heißt, der Anteil der Zweckzuweisungen ist nach unten zu fahren und die frei verfügbaren Schlüsselzuweisungen nach oben. 4. Benachteiligungen kleiner Kommunen müssen korrigiert werden durch die Änderung der Hauptansatzstaffel. 5. Die Finanzierung von Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis muss geregelt werden und dabei auch der Konnexitätsgrundsatz der Thüringer Verfassung ins Auge gefasst werden. Dann müssen wir schauen, ob wir da eine Neuformulierung hinbekommen, die das ermöglicht. 6. Die Umlagebelastung der kreisangehörigen Gemeinden vermindern, insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich. Letzter Punkt: Die Refinanzierung kommunaler Sozialausgaben, da müssen wir uns noch mal die Ausgleichssystematik anschauen, weil das aus unserer Sicht – und da stimmen wir mit der kommunalen Familie überein – nicht mehr zielführend ist. Ein weiteres Ziel der Reform ist, dass wir als Union die strukturschwachen Regionen weiter konsolidieren wollen. Dabei – ich sage es deutlich – stehen alle Thüringer Kommunen natürlich in der Verantwortung, aber wir müssen ihnen auch helfen. Die neuen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse – ich komme zum Schluss – lassen dies auch möglich erscheinen – mit breiten Debatten, ohne Vorfestlegungen hier am Kernort der Demokratie, hier im Thüringer Parlament. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist eine gute Nachricht. Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die mitgeholfen haben, dass wir heute diese Initiative auf den Weg bekommen und auch beschließen werden, fraktionsübergreifend mit allen, die hier im Hause sind, mit den kommunalen Spitzenverbänden Hand in Hand. Ich finde, das ist ein schönes Bild. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hey für die SPDFraktion.

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Matthias Hey SPD

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, zunächst auch ein herzliches Willkommen an die Vertreter der beiden kommunalen Spitzenverbände, die ich vorhin hier auch schon zumindest winkend begrüßen konnte, weil ich bereits im Plenarsaal war, als sie dort oben auf der Besuchertribüne Platz genommen haben. Ich will es mal so sagen: Das, was wir eben in der Rede von Herrn Walk gehört haben und bestimmt auch in nachfolgenden Redebeiträgen hören werden – ausgeschlossen das, was die AfD heute von sich gegeben hat, dazu komme ich gleich noch –, das ist so ein bisschen dieses Schunkeln im Parlament; ich meine das gar nicht despektierlich. Wir haben jetzt etwas gemeinsam für die kommunale Familie getan und das ist heute so ein Durchbruch und sind sehr gute Schlagzeilen. Das finde ich auch und es wurde im Übrigen auch Zeit. Unser Ministerpräsident hat in seiner Rede direkt nach der Vereidigung ja auch gesagt, es ist nicht immer nur Zeit, in den Rückspiegel zu schauen, das ist gerade im Straßenverkehr eine gefährliche Geschichte. Ein paar Mal muss ich es in meinen jetzigen Ausführungen dann doch noch mal machen – zumindest beim Einparken ist es nämlich gar nicht mal so schlecht, wenn wir den Rückspiegel zu Hilfe nehmen. Diese Debatte um das kommunale Investpaket war vor einigen Wochen, als wir das zum ersten Mal hier im Plenarsaal behandelt haben, schon davon gekennzeichnet, dass es immer Leute gibt, die zwar verstehen, was die kommunale Familie will, aber es gibt dann immer Menschen, die verstehen das noch besser, und es gibt auch viele Abgeordnete, die verstehen es am allerbesten. Das ist so und das muss man auch immer wieder betonen. Ich habe die Pressemitteilung nach der Innenausschusssitzung am vergangenen Donnerstag auch sehr genau verfolgt, wer sich da in welcher Art und Weise für das heutige 568-Millionen-Paket gefeiert hat, das wir Gott sei Dank und endlich auf die Reise schicken. Ich will das alles mal so stehen lassen, weil man das alles auch noch mal über die Ticker nachlesen kann. Ich will aber auch mal sagen, dass ich heute hier vorgekommen bin, um durchaus – ich will es mal sinnbildlich sagen – auch einen Eimer Eiswasser ins warme Wohlfühlbad der heutigen parlamentarischen Debatte zu kippen, weil wir noch mal auf die Genese abstellen müssen. Im Dezember 2019 gab es zunächst einen Gesetzentwurf von CDU und FDP in Höhe von 168 Millionen Euro zur Unterstützung der kommunalen Familie. Richtig und wichtig, will ich gleich sagen, unterschreibe ich mit Edding. Während dieser Zeit waren wir unter Rot-Rot-Grün auch schon in der Debatte, weil wir uns überlegt haben: Was kann man in der Frage des Investitionsstaus unternehmen, der zweifellos nicht nur im Dezember, sondern auch schon vorher durch die kommunale Familie ins Parlament gespiegelt wurde? Wir haben damals als SPDFraktion den Vorschlag gemacht, statt der 168 Millionen Euro 500 Millionen Euro mit in die Runde zu geben, aufgeteilt in Jahresscheiben zu 100 Millionen Euro pro Jahr, also auf fünf Jahre für die nachfolgende Legislatur. Aber ich kann Ihnen sagen – und ich habe das, glaube ich, auch schon bei der Debatte betont, die wir zu diesem Kommunalinvestpaket zum ersten Mal hier geführt haben –, dass das natürlich auch innerhalb einer Fraktion, die damals immer noch die geschäftsführende Finanzministerin gestellt hat – jetzt ist sie im neuen Kabinett wieder vereidigte Finanzministerin – ein bisschen Probleme gegeben hat, weil es – na klar – immer wieder auch die Sachlage gab, dass gesagt wurde: Das ist durchaus ein Vorgriff auf zukünftige Haushaltsjahre, überhaupt kein Problem. Wir haben aber dann trotzdem einen Konsens innerhalb unserer Fraktion hergestellt und sind dann mit dieser Idee – da lagen die 168 Millionen Euro von CDU und FDP wie gesagt schon auf dem Tisch – in die Koalition reingegangen. Jetzt ist es so, dass eine Koalition aus unterschiedlichen Parteien mit unterschiedlichen politischen Ansätzen besteht; das ist auch gut so. Ich kann Ihnen sagen: Allein mit der Idee, dass wir das Ganze möglichst pauschal als Investitionsoffensive an die Kommunen ausreichen wollten, war das nicht spannungsfrei. Ich bedauere sehr, dass diese unterschiedlichen Meinungen, die wir in der Koalition hatten, dann auch öffentlich ausgetragen werden mussten. Ich will auch gleich sagen warum: Es gab dann damals im Dezember – ohne Not, wie ich finde – von unserem Koalitionspartner, seitens der Linken, eine Pressemitteilung, in der gesagt wurde, das sei ein Gießkannenprinzip, die linke Landtagsfraktion warnt die SPD davor, die zusätzliche halbe Milliarde für die Kommunen in den nächsten Jahren ohne Zweckbindung auszuschütten. So ging das dann weiter: Ich bin nach wie vor skeptisch, sagte der Kommunalexperte der Fraktion. Diese Debatten hatten wir natürlich auch in unserer Koalition, selbstverständlich. Und ich bin froh, dass wir – auch unter Rücksprache mit dem Gemeinde- und Städtebund, danach gab es nämlich einen Termin, und auch unter Kontaktaufnahme mit dem Landkreistag – dann gemeinsam in unserer Koalition zu einem Verfahren gekommen sind, das sehr dicht dran ist an dem, was die SPD-Fraktion im Grunde vorher vorgeschlagen hat: nämlich 500 Millionen Euro ohne eine große Zweckbindung, auch wenn wir im Gesetz – dazu komme ich gleich noch – dazu ein paar Ausführungen gemacht haben. Die Idee seitens der Koalitionspartner, eine gewisse Lenkungswirkung entfalten zu wollen, wenn man eine halbe Milliarde Euro ausschüttet, die verstehe ich ja auch, das ist ja okay. Aber wir haben immer auf dem Standpunkt gestanden und tun es auch jetzt, dass die Leute, die vor Ort kommunale Verantwortung übernommen haben – die Landräte, die Bürgermeister, die Oberbürgermeister, die Gemeindeund Stadträte –, relativ genau und viel genauer als wir hier im Plenarsaal wissen, wofür dieses Geld eingesetzt werden soll. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ganz ge- nau!) Wir haben das in dieser Debatte ja auch bei den Schulen, dass wir auch sagen: Kleine Schulen wissen sehr gut, wie sie ihren Unterricht organisieren. Und genauso ist es bei den Kommunen, auch da haben wir innerhalb der Koalition einen Konsens gefunden. Es gab dann also diesen Konsens – danke auch an die Gesprächsbereitschaft von Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag, die uns in diesen Runden viele wertvolle Tipps mit auf den Weg gegeben haben. Und dann gab es den Versuch – und das kann ich Ihnen jetzt nicht ersparen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP –, einfach mal darüber zu reden. Das war noch vor dem 05.02. Und da haben wir gesagt: Wir müssen uns doch in irgendeiner Form mal ins Benehmen setzen, wenn wir 500 Millionen Euro und Ihr 168 Millionen Euro wollt, wie wir das denn am besten machen. Wie schicken wir das am besten auf eine Anhörung? Wie geht das am besten und am schnellsten durch den Innenausschuss? Wie kommt die kommunale Familie zu größtmöglicher Sicherheit? Ich habe das schon einmal in der Debatte gesagt: Da gab es einen Brief, gemeinsamer Briefkopf von CDU und FDP – wahrscheinlich wollte man Porto sparen, ist ja kein Problem –, und da wurde uns mitgeteilt: Wir reden nicht mit Ihnen darüber. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Und Papier auch noch!) Ja, selbstverständlich. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ihr habt auch gemeinsame Briefumschläge und Briefköpfe gehabt!) (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind ja auch in einer Koalition!) Wissen Sie, Herr Bergner, der Unterschied ist: Mit uns wollten Sie nicht reden, mit der CDU haben Sie aber sehr wohl geredet. Das ist der Unterschied. Und ich bin der festen Überzeugung … (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir haben einen Vorschlag gemacht! Bei uns gibt es keine Hinterzimmerpolitik, wenn die SPD einlädt!) (Heiterkeit DIE LINKE) Wissen Sie, Herr Montag, das ist ja mal eine ganz steile These. Wenn ein Fraktionsvorsitzender andere Fraktionsvorsitzende einlädt, um über eine Stärkung der kommunalen Familie zu sprechen, und Sie das dann als Hinterzimmergespräch bezeichnen, dann zeigt das viel mehr, was Sie für eine Ahnung und für ein Verständnis von Politik haben, als wir alle anderen hier im Haus; das will ich Ihnen nur mal sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Er übt das noch, er kennt das noch nicht!) Wir haben uns immer gewundert, warum das so ist. Wir hatten auch seitens der CDU und der FDP außer der dürren Aussage: Wir machen nichts außerhalb der parlamentarischen Debatte und der Ausschüsse, da reden wir nicht mit Ihnen. Wir haben uns immer gewundert. Bis wir dann begriffen haben, dass drei Fraktionen hier im Thüringer Landtag am 5. Februar den größtmöglichen Blödsinn veranstalten konnten, den man überhaupt mit dem Land machen konnte. Okay, das haben wir alles so zur Kenntnis genommen. (Unruhe CDU) (Beifall DIE LINKE) Dann war es Herr Walk – wohlgemerkt Herr Walk von der CDU –, der auf mich zugekommen ist und gesagt hat: Nachdem das alles so geschehen ist, Herr Hey, wir müssen reden. Dafür ein ausdrückliches Dankeschön. Dann war im Grunde die Zeit bis zum Einlenken, für einen möglicherweise gemeinsamen Gesetzentwurf – wenn wir 168 plus 500 Millionen Euro zusammenpacken und sagen, wir machen 568 Millionen Euro daraus –, auch im Hinblick auf die Anhörungsfristen viel zu kurz. Deswegen gibt es jetzt die Lösung, 168 Millionen Euro von der CDU und FDP in einem ersten Gesetzentwurf und die zweite Tranche, also 400 Millionen Euro, von Rot-Rot-Grün, die dann ab 2021 ausgezahlt werden. Ich frage noch mal ganz deutlich, auch im Hinblick auf unsere Debatte und vielleicht gleich noch mal im Hinblick auf das, was wir am 05.02. hier erlebt haben: Warum, liebe CDU-Fraktion, eigentlich nicht gleich so, warum haben wir uns nicht gleich darüber unterhalten? Aber gut. Ich frage das auch, weil viele Oberbürgermeister, Landräte und Bürgermeister bei uns angerufen haben und unsicher waren, was jetzt mit dem kommunalen Investpaket wird. Es war sehr viel Unruhe in der kommunalen Familie. Aber das wollen wir jetzt mal so zur Seite stellen. Jetzt gibt es, wie gesagt, diese größtmögliche Sicherheit auf fünf Jahre und das, wohlgemerkt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD – ich streiche das „liebe“ –, über die Legislatur hinaus. Und dann stellt sich jemand hier vorn hin und sagt, das sei ein unglaublicher Vorgriff auf die Haushalte nach 2021 und man könne, weil man eventuell die Rücklage plündern könne, mit den zusätzlichen 400 Millionen Euro nicht einverstanden sein. Sie kritisieren ernsthaft, dass sich diese Neuformation hier im Thüringer Landtag – außerhalb der AfD – zusammengefunden hat, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Koalition!) um etwas für die kommunalen Investitionen, für die Kommunen auf den Weg zu bringen. Sie kritisieren ernsthaft, dass diese 400 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Ich bin gespannt, wie sich das in Ihrem Stimmenergebnis ausdrücken wird, und ich bin auch sehr gespannt, was die kommunale Familie – wenn wir das dann jedem einzelnen Vertreter hier erzählen werden, wie sich die AfD dazu verhält – dazu sagen wird. So etwas Verrücktes – ehrlich gesagt – ist mir so noch nicht untergekommen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt will ich auch noch mal einen Dank sagen, nicht nur an die Vertreter der kommunalen Familie, sondern auch an die der Koalition und von der CDU, von der FDP leider nicht; die sind auch nach dem 05.02. nicht ein einziges Mal auf mich zugekommen und haben gesagt, lassen Sie uns mal darüber reden. Das, wie gesagt, hat Herr Walk erledigt. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Bediensteten des Innenministeriums, die uns in einer sehr schwierigen politischen Zeit, als keiner so richtig wusste – das Land war ja de facto ohne Führung –, trotzdem wertvolle Hinweise gegeben haben, um die beiden Gesetzentwürfe – die 168 Millionen Euro und die 400 Millionen Euro, die danach noch kommen werden – in der Form auch rechtssicher so auf die Reise zu schicken, damit das in keiner Form von außen her angreifbar ist. Das war eine sehr wertvolle Sache, dafür auch noch mal unser herzliches Dankeschön. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was bleibt – das hat Herr Walk schon gesagt –, sind natürlich im Grunde die Sieger in der kommunalen Familie. Das ist auch richtig so. Das war auch Ansinnen von zwei Fraktionen – CDU und FDP – mit dem 168-Millionen-Paket und von uns, von RotRot-Grün, die 400 Millionen Euro draufzupacken. Die Debatte um die Zweckverwendung haben wir natürlich auch geführt – mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag –, weil gefragt wurde: Müssen Sie denn unbedingt bestimmte Dinge ins Gesetz reinschreiben, wofür die Investitionen sind? Aber ich will es noch mal kurz sagen: In § 1 Abs. 2 steht, dass diese Investitionen „insbesondere in den Bereichen Bildung, Brand- und Katastrophenschutz, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und [...] Modernisierung der digitalen Infrastruktur sowie zum Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme zu verwenden“ sind. Das ist eine größtmögliche Verwendungsbreite. Ich habe mir alle möglichen Dinge überlegt – auch weil ich früher mal in kommunaler Finanzverantwortung in der Stadt Gotha gestanden habe –, was denn ein Projekt sein kann, das nicht unter diese großen Schwerpunkte fällt. Ich habe keines gefunden. Deswegen ist das, wie gesagt, die größtmögliche Zweckverwendungspauschale, die wir machen konnten. Und ja – Herr Walk hat es auch noch mal aufgeführt –, die KFA-Debatte ist vollkommen losgelöst von dem, was wir heute machen. Natürlich werden wir die hier im Haus führen müssen – vollkommen klar. Ich sage Ihnen aber auch: Es gibt bundesweit keinen Kommunalen Finanzausgleich, in keinem Bundesland, mit dem die kommunale Familie in dem jeweiligen Bundesland zufrieden wäre. Deswegen sage ich: Erstens, klar müssen wir uns an den KFA machen, aber zweitens zusätzlich für Investitionen, die Sie eventuell in der Form gar nicht abbilden können, diese Bedarfszuschüsse in einem Kommunalen Finanzausgleich, etwas ausschütten. Das ist endlich mal ein positives Signal, das wir heute aussenden, und das hat nach all dem, was wir hier in den letzten Wochen erlebt haben, dieses Bundesland auch verdammt und bitter nötig. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Bergner für die FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, seit mehreren Jahren befinden sich unsere Kommunen in einer finanziellen Notlage. Das ist das Ergebnis der Finanzpolitik der bisherigen Landesregierung. Ich freue mich, dass die Erkenntnis gewachsen ist, dass hier Veränderungen notwendig sind. Ich kann Ihnen sagen: Als Unternehmerin weiß ich mit Finanzen umzugehen und weiß auch, dass man aus Fehlern lernen muss. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Der Staat ist kein Unternehmen!) Deswegen möchte ich sagen, ich habe den Ausführungen meines Kollegen Walk nichts hinzuzufügen, sondern ich stehe voll dahinter, was er hier gesagt hat. (Beifall CDU) Ich möchte das jetzt auch nicht wiederholen, denn das wäre langweilig. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass wir mit diesen 168 Millionen Euro einen Tropfen auf den heißen Stein geben und auch mit diesem zweiten Paket für die nächsten Jahre der Investitionsbedarf der Kommunen noch lange nicht gedeckt ist, denn der wird auf 1,5 Milliarden Euro ausgemacht und wir sind hier jetzt erst mal bei knapp 1 Milliarde Euro. Deshalb ist es mir wichtig anzuregen, dass sich sowohl der Kommunalausschuss als auch der Finanzausschuss noch mal mit dem Thema beschäftigt, wie wir in der Zukunft ein stabiles Finanzierungssystem für die Kommunen hinbekommen. Und zwar muss ein solides Finanzierungssystem sowohl Zuschüsse vom Land mit einbeziehen, als auch die Eigenverantwortung der Kommunen für einen gesunden Haushalt stärken. Dafür brauchen wir motivierende Instrumente. Diese Anregung möchte ich gern in die Ausschüsse mitgeben. Deshalb – ich denke, ich habe das so weit aus den Reden aller mitbekommen – findet das erst mal eine breite Unterstützung dieses Hauses. Ich freue mich, dass wir damit einen ersten wichtigen Schritt für die Investitionen, sowohl der Ersatzinvestitionen als auch Investitionen in der Zukunft, für unsere Kommunen heute tun. Ich rege weiterhin an, dass wir konstruktiv an den Konzepten für die Zukunft arbeiten. Danke. (Beifall FDP)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Das Wort hat Frau Abgeordnete Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter – es sind nur Vertreter – der kommunalen Spitzenverbände, ich glaube, es ist gut, was wir heute hier machen. Ich will aber auch gleich noch mal zwei Sätze zu der bisherigen Diskussion vorwegschicken. Wir haben auch bei der letzten Diskussion im Plenum dazu schon festgestellt, dass wir heute und auch damals nicht über die Neuaufstellung des Kommunalen Finanzausgleichs reden (Beifall SPD) – das ist eine völlig andere Debatte –, sondern dass wir über dieses Investitionspaket sprechen. Ich sage es mal so, Matthias Hey hat es gerade in seinem Redebeitrag noch mal ganz deutlich gesagt: Es gab in der Koalition natürlich unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, wie man mit diesem Investitionspaket umgeht, weil es genau die Diskussion gab: Sorgen wir dafür, dass der KFA anders aufgestellt wird und damit natürlich die grundsätzliche finanzielle Basis der Kommunen bessergestellt wird, oder machen wir das mit Investitionspaketen? Es ist auch kein Geheimnis, denn wir haben es als Grüne in der Pressemitteilung geschrieben, dass wir gesagt haben, wir glauben eben nicht, dass den Kommunen jedes Jahr neue Finanzpakete tatsächlich langfristig bei den strukturellen Problemen helfen, die sie in der Finanzierung haben. Nichtsdestotrotz haben wir uns auf diese Diskussion eingelassen und haben sie tatsächlich zu dem geführt, was hier auf dem Tisch liegt. Wir können sehr gern über den Kommunalen Finanzausgleich diskutieren. Ich glaube, das sollten wir nicht in den Ausschüssen machen, sondern das sollten wir, wenn schon, in einer breiten Diskussion auch mit denen tun, die es betrifft. (Beifall SPD) Die Ausschüsse tagen ja nach wie vor nicht öffentlich, das ist vielleicht keine so gute Idee. Ob wir das im nächsten Jahr schaffen, möchte ich hier aber bitte auch noch mal anheimstellen. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja, ge- nau, vielleicht ändern wir das! Mehr Transparenz!) Wenn Sie sich erinnern, dann wählen wir in wahrscheinlich 13 Monaten einen neuen Landtag. Vielleicht wäre das dann das Projekt für eine neue Legislatur. Ich glaube, die Aufstellung eines neuen Kommunalen Finanzausgleichs in so kurzer Zeit wäre ein wenig abenteuerlich und vielleicht auch ein Schnellschuss an dieser Stelle. Wie der Kollege Hey das auch schon ausgeführt hat, ist es eben auch nicht so einfach, einen KFA so aufzustellen, dass am Ende alle zufrieden sind. Ich fürchte, das wird auch bei einer Neuaufstellung nicht funktionieren, denn die Problemlagen bzw. Voraussetzungen der Kommunen und Landkreise sind doch so unterschiedlich, dass es schwer sein wird, für alle tatsächlich die idealste oder – ideal kann man nicht steigern, habe ich gelernt – die ideale Ausstattung zu finden. Lassen Sie mich ganz kurz noch drei Sätze zu dem sagen, was wir jetzt hier auf dem Tisch liegen haben. Es handelt sich nämlich um ein Investitionspaket und das hat mit dem Kommunalen Finanzausgleich erst mal nichts zu tun. Es stimmt auch nicht, wie die AfD behauptet, dass ein Investitionspaket nicht auch Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt hat. Natürlich kann ein Investitionspaket dazu führen, dass Verwaltungshaushalte entlastet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von daher zeigt sich die haushalterische Kompetenz der AfD in diesem einen Satz. Wir machen hier auch keine Almosen und wir machen hier, wie die AfD im Ausschuss behauptete, keine Geschenke, sondern wir sind hier in einem Parlament, wir haben eine politische Auseinandersetzung geführt, wir haben uns darauf verständigt, was wir wollen, und die kommunalen Spitzenverbände haben uns gesagt, was sie besser fänden bzw. was sie sich vorstellen. Dann schenken wir denen nichts, sondern dann haben wir in einem Aushandlungsprozess dafür gesorgt, dass die Kommunen tatsächlich mehr Geld bekommen. Ich glaube, es ist sehr despektierlich und ich finde es auch nicht gut, dass Sie hier von Almosen und Geschenken sprechen. Das ist nicht das, was wir hier gemacht haben und es ist eine Abwertung dieser ganzen Geschichte. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden jetzt also von 568 Millionen Euro bis 2024. In diesem Jahr sind es 168 Millionen Euro, für die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte sind das 43,58 Euro pro Einwohner, für die Landkreise und kreisfreien Städte sind es 34,46 Euro pro Einwohner. Da kann sich jeder ausrechnen, was er am Ende bekommt. In den Jahren 2021 bis 2024 werden es pro Jahr 100 Millionen Euro sein, für die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte 27,99 Euro pro Einwohner, für die Landkreise und kreisfreien Städte 18,66 Euro pro Einwohner. Noch mal zur Ausschussbefassung. Wir haben eine mündliche Anhörung gemacht mit dem Gemeindeund Städtebund, dem Landkreistag und dem Verein Selbstverwaltung für Thüringen. Vor einer Woche haben wir die durchgeführt, damit das Geld schon in diesem Jahr fließen kann bzw. zeitnah fließen kann. Es ist auch schon angesprochen worden: Wir hatten eine sehr verkürzte Anhörungsfrist und die Beschlussfassung haben wir auch direkt nach der Anhörung durchgeführt. Das ist unüblich, das stieß aber auf Zustimmung, wie auch die Gesetzentwürfe begrüßt wurden. Im Ausschuss wurden dann relativ live die Änderungsanträge erarbeitet und sie sind dann auch unmittelbar in die Beschlussfassung eingeflossen. Mein Dank geht erst mal an die Verwaltung. Das ist doch ein kompliziertes Verfahren, wenn viele Menschen in einem Ausschuss sitzen und quasi ihre Änderungsanträge ins Mikro diktieren, hinterher das alles auch noch auf dem Schirm zu haben. Deswegen geht hier mein Dank an die Verwaltung für die gute Erarbeitung. (Beifall SPD, FDP) Es gab diverse Änderungen an den Gesetzentwürfen. Einmal haben wir das Auszahlungsdatum geändert, da haben wir jetzt den 31. März, heute ist schon der 6. März, das wäre sonst deutlich zu knapp gewesen. Um Unklarheiten zu vermeiden, die durch die erfolgten Gemeinde- und Kreisneugliederungen hätten entstehen können, gilt nun der Gebietsstand zum 1. Januar 2020 und nicht der Gebietsstand zum 31. Dezember 2018. Analog zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün sollen nicht verbrauchte Mittel in die Rücklage überführt werden, auch beim Gesetzentwurf von CDU und FDP, und in den Folgejahren dann zweckentsprechend verwendet werden. So können die Gemeinden das Geld auch ansparen, um größere Investitionen mit den Mitteln der folgenden Jahre tätigen zu können. So war es auch im Gesetzentwurf von Rot-RotGrün in § 6 a vorgesehen, die Vorsorge im neuen Absatz 4, dass Investitionsmittel bei bewilligten Bedarfszuweisungen nicht bedarfsmindernd berücksichtigt werden dürfen. Also wenn sie jetzt zusätzlich Geld bekommen, wird ihnen das nicht angerechnet. Ermöglichung von rentierlichen Krediten – auch das ist wichtig und daher auch noch mal in Richtung AfD: Es gibt, glaube ich, genug Instanzen, die prüfen, ob die Kredite so aufgestellt sind, dass die Kommunen sich die leisten können. Hier davon zu sprechen, wir würden die Kommunen in die Überschuldung treiben, das ist schon ganz großer Quatsch. Es sind noch diverse andere Sachen drin. Wir mussten bei uns einen Artikel rausnehmen, weil wir eine Sache von CDU und FDP übernommen hatten, das haben wir dann wieder gestrichen. Also so ein paar formale Geschichten, die wir da hin- und hertütteln mussten und wo wir versuchen mussten, Klarheiten zu schaffen. Was natürlich jetzt nicht mehr drinsteht, sind die zusätzlichen Investitionen. Da sind wir dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auch nachgekommen, dass wir das „zusätzliche“ streichen und nur noch von Investitionen sprechen. Nichtsdestotrotz hat ja auch der Kollege Hey schon gesagt: Wir haben so ein kleines Gerüst, an dem sie sich langhangeln können, was wir uns an Investitionen auch wünschen. Und der Kollege Hey hat es auch treffend formuliert: Es wird schwerfallen, da bestimmte Sachen zu finden, die man nicht unter diese Sachen untergliedern kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich, dass das heute ein richtiges und wichtiges Zeichen ist, was wir nach den letzten vier Wochen vor allen Dingen in die Kommunen, aber auch an die Thüringer Bürgerinnen und Bürger senden. Ich freue mich, dass wir das heute hier verabschieden und damit ein Stück weit unseren Kommunen Investitionen ermöglichen, die in den nächsten Jahren dringend notwendig sind. Lassen Sie uns das Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ aber bitte fundiert und in einer größtmöglichen Offenheit mit denen diskutieren, die es am Ende auch betrifft. Das können wir gern machen, aber ich glaube, dass wir das in den nächsten dreizehn Monaten nicht zu Ende führen werden. Anfangen können wir damit immer – das ist vielleicht nicht das Schlechteste. Schauen wir, wie weit wir kommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Das Wort hat Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke.

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Sascha Bilay Die Linke

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte insbesondere die Vertreter der kommunalen Familie oben auf der Tribüne begrüßen, vom Gemeinde- und Städtebund Herr Rusch und Herr Schäfer. Es war in den zurückliegenden Wochen eine sehr anregende und – wie ich finde – auch vertrauensvolle Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Gemeinde- und Städtebund. Ich hoffe, dass damit auch das Fundament gelegt ist für die weiteren Abstimmungsprozesse, insbesondere das, was hier heute auch gesagt wurde: für die Neuausrichtung des Kommunalen Finanzausgleichs. Ich will gleich am Anfang etwas zur AfD sagen, dann ist es auch abgehandelt und wir können sie hoffentlich vergessen. Sie haben ja erklärt, Sie wollen dem Gesetzentwurf von CDU und FDP zustimmen. (Zwischenruf aus dem Hause) Na ja, im Innen- und Kommunalausschuss haben Sie dem zumindest zugestimmt. Unseren Gesetzentwurf haben Sie ja abgelehnt. Damit haben Sie im Ausschuss zumindest deutlich gemacht, dass Sie den Kommunen die 400 Millionen Euro, die wir vorschlagen, nicht geben wollen. Damit haben Sie nicht das demonstriert, was Sie hier erzählt haben, sondern Sie haben aus meiner Sicht im Innen- und Kommunalausschuss eine kommunalfeindliche Politik belegt und Sie haben damit auch gezeigt, dass Sie gegenüber den wahren Problemlagen in den Kommunen eher mit Gleichgültigkeit reagieren. Sie hätten Ihren Beitrag leisten können, wenn Sie sich im Ausschuss auch tatsächlich inhaltlich in die Debatte eingebracht hätten. Und wenn nun ausgerechnet hier der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses der Stadt Gera spricht und unser Gesetz sozusagen nicht mit unterstützen will – darauf sind wir glücklicherweise auch gar nicht angewiesen –, will ich nur darauf hinweisen, dass wir damit auch die Investitionskraft von Gera, die ja immer noch ein bisschen finanzielle Schwierigkeiten hat, nachhaltig stärken wollen und jeder Cent für zusätzliche Investitionen da auch wirklich gut angelegt ist. (Beifall DIE LINKE) Ich will noch eins sagen zu dem, was vorhin auch seitens der CDU gesagt wurde: Es stimmt, es gibt seit Jahren enorme Investitionsbedarfe auf kommunaler Ebene. Das DIfU hat ja schon vor vielen Jahren mal ermittelt – übrigens, hatten wir da noch keine Regierungsverantwortung –, dass die Thüringer Kommunen rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr investieren müssten. Real investieren sie seit langer Zeit in etwa rund 700 bis 800 Millionen Euro – das schwankt immer mal ein bisschen. Also von daher, das ist nichts, was in den letzten fünf oder fünfeinhalb Jahren als Problemlage aufgetreten ist, sondern wirkt schon etwas länger. Ich bin dankbar dafür, dass wir im Interesse der kommunalen Ebene in den letzten zwei/drei Wochen eine gute, übereinstimmende Arbeitsweise gefunden haben, die Probleme der kommunalen Ebene im Sinne der Kommunen zu lösen. Es gab ausreichend große Schnittmengen zwischen Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP insbesondere im Innen- und Kommunalausschuss, aber auch im Haushalts- und Finanzausschuss. Und für diese konstruktive Zusammenarbeit will ich ausdrücklich allen danken. Ich will auch, Herr Walk, Ihnen dafür danken, dass Sie einzelne Elemente aus unserem Gesetzespaket in Ihr Gesetz mit übernommen haben. Da gab es ja zahlreiche Punkte. Im Gegenzug haben wir auch bei uns ein paar Sachen mit verändert. Und ich will noch mal auf die wesentlichen Knackpunkte des gesamten Investitionspakets von beiden Gesetzen hinweisen. Mit den 568 Millionen Euro für die fünf Jahre bis 2024 schaffen wir genau das, was die kommunale Ebene seit Jahren gefordert hat: Wir verstetigen die Investitionsmittel. Wir hoffen – ich hoffe zumindest –, dass damit zumindest mittelfristig die jährlich wiederkehrenden Forderungen nach zusätzlichen Investitionsprogrammen der Vergangenheit angehören. Wir schaffen also Planungssicherheit im Rahmen der Mittelfristigen Finanzplanung in den kommunalen Haushalten. Und wir haben selbstverständlich, das ist auch unsere Aufgabe, ein paar politische Zielvorgaben definiert, für welche Aufgaben diese Mittel ausgegeben werden sollen, nämlich Bildung, Feuerwehr, Klimaschutz, Kultur, Mobilität und Digitalisierung. Ich bin mir sicher, dass jeder Bürgermeister, jeder Landrat, jeder Ehrenamtliche in Gemeinderäten, Kreistagen, Stadträten ganz viele wichtige Zukunftsaufgaben unter diesen Bereichen definieren kann und ganz viele Projekte damit auf den Weg gebracht werden können. Ich bin davon überzeugt: Mit diesem Schulterschluss zwischen Kommunalpolitik und Landespolitik haben wir das Vertrauen zwischen beiden Seiten nachhaltig gestärkt. Was uns als Linke bei den ganzen Prozessen, auf die schon eingegangen wurde – wo sich was verändert hat –, aber wichtig gewesen ist, das ist am Ende die Evaluationsklausel, auf der wir auch in den Verhandlungen in den letzten zwei, drei Wochen tatsächlich beharrt haben. Wir haben also geregelt, dass zur Jahresmitte 2022 und zum Ende 2024, wenn das Programm ausläuft, dokumentiert werden soll, was mit diesen Mitteln geschehen ist. Und mit diesen zwei Evaluationsberichten wollen wir auch deutlich machen, sichtbar machen, dokumentieren, für welche Projekte vor Ort diese Mittel ausgegeben worden sind. Damit schaffen wir, davon bin ich überzeugt, am Ende mehr Transparenz bei der Verwendung dieser bereitgestellten Mittel. Und ich bin davon überzeugt: Am Ende schafft mehr Transparenz auch mehr Akzeptanz bei allen beteiligten Akteuren. Ich will noch ganz kurz auf die Änderungen eingehen, weil das noch nicht so deutlich geworden ist. Da hat sich eine ganze Menge bewegt und ich will mich dabei auf das Gesetz von Rot-Rot-Grün konzentrieren. Wir haben den Artikel 1 bei uns rausgestrichen, was die 168 Millionen Euro für 2020 anbetrifft. Aber da muss keiner Angst haben, das Geld geht den Kommunen nicht verloren. Sondern wir haben gesagt: Das ist ein Wirkungsmechanismus, den haben CDU und FDP in ihrem Gesetz für dieses Jahr schon geregelt. Und im Sinne einer – ich will das mal so bezeichnen – politischen Übersichtlichkeit der neuen Lage haben wir uns dann bereit erklärt, auf diesen Passus bei uns im Gesetz zu verzichten. Und wir haben, auch das war uns wichtig, die Fragen zur erleichterten Kreditaufnahme für rentierliche Investitionen noch mal kommunalfreundlicher geregelt. Wir haben auch geregelt, dass bisherige Mechanismen im Kommunalrecht zunächst unangetastet bleiben, was insbesondere die Gemeinden betrifft – und das haben mir ganz viele Bürgermeister in den Gesprächen auch signalisiert –, die noch über eine Rücklage verfügen, dass wir sie nicht zwingen, ihren angesparten Sparstrumpf zunächst aufzuzehren, bevor sie dann Kredite aufnehmen. Das waren alles wesentliche Wünsche, die auch die kommunale Ebene, insbesondere der Gemeinde- und Städtebund, in der Anhörung deutlich gemacht hat. Ich will aber auch noch mal was zu der Frage der Zusätzlichkeit sagen. Ja, wir haben uns, das ist uns nicht leicht gefallen, dazu bereit erklärt, auf den Begriff der Zusätzlichkeit im Gesetz zu verzichten. Aber wir sind uns alle einig – und das war der wesentliche Antriebsmotor, das war auch das, was die kommunalen Spitzenverbände im Herbst letzten Jahres gesagt haben –, sie brauchen für weitere Investitionen weitere Finanzmittel. Und es handelt sich um zusätzliche Investitionen, weil sie zusätzlich zu den bestehenden Finanzmechanismen ausgezahlt werden, neben dem, was im Kommunalen Finanzausgleich geregelt ist, und neben dem, was ohnehin auch in Förderprogrammen sonst im Landeshaushalt außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs enthalten ist. Wir wollen noch mal darauf hinweisen, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Investitionen handelt. Ich warne auch davor, diese Gedankenspiele insbesondere in den Kreisen weiterzuverfolgen, dass mit den zusätzlichen Investitionsmitteln beispielsweise die Kreisumlagen künstlich abgesenkt werden sollen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern wir möchten – und dafür ist auch der Evaluationsbericht gedacht – am Ende wissen, dass jeder Cent auch für zusätzliche Investitionen ausgegeben wurde. Zum KFA: Es gab dazu auch noch mal eine längere Debatte im Innen- und Kommunalausschuss – das hat Frau Schweinsburg vom Landkreistag versucht zu thematisieren. Wir waren uns da aber einig, dass wir die Fragen des Kommunalen Finanzausgleichs in zukünftigen Diskussionen miteinander klären werden. Wir werden eine erste Chance dazu haben, wenn uns der Landeshaushalt 2021 erreicht hat. In dem Zusammenhang werden wir auch den Finanzausgleich diskutieren. Die Frage der Bedarfsermittlung spielt schon immer eine Rolle. Da will ich noch mal darauf verweisen, weil das vorhin eine Rolle gespielt hat: Die aktuelle Methode zur Berechnung des Finanzbedarfs der kommunalen Ebene für den Kommunalen Finanzausgleich ist ein Ergebnis des Verfassungsgerichtsurteils, also der Klage damals von 2005. Das war damals Finanzminister Dr. Voß von der CDU, der dieses Instrument aus Sachsen – da kommt er nämlich her – mit nach Thüringen gebracht hat. Wenn Sie jetzt kritisieren, dass sozusagen Rot-Rot-Grün angeblich die Finanzbedarfe künstlich nach unten rechnen wollte, dann ist es eine Mechanik, die noch aus CDU-Zeiten stammt. Wenn wir aber darüber einig sind, dass wir diese Methode grundsätzlich neu überprüfen wollen, dann freue ich mich auf die Debatte. Ich bin mir aber nicht sicher, ob wir das in der kurzen Zeit mit dem Landeshaushalt 2021 tatsächlich schaffen. Wir werden vielleicht ein paar Instrumentarien diskutieren und auch umsetzen können, aber wir haben zumindest die Chance, mit dem neuen Landeshaushalt und einem neuen KFA für 2021 uns auch darüber zu verständigen, wie wir perspektivisch dann mit dem neuen vielleicht Doppelhaushalt 2022/2023 grundlegende Finanzreformen im Kommunalen Finanzausgleich auf den Weg bringen werden, indem wir dann zum Beispiel diskutieren können: Welche neuen Regelungen wollen wir haben? Wie sollen die ausgestaltet werden? Holen wir uns dazu Gutachten ein? Beschäftigen wir uns stärker wissenschaftlich mit diesen Fragestellungen? Das werden wir mit dem Haushalt 2021 nicht hinbekommen, aber für die Zukunft sehe ich da eine große gemeinsame Schnittmenge. Insofern freue ich mich über diesen – zumindest bei den Demokraten in diesem Haus – gemeinsamen Schulterschluss zwischen kommunaler und Landesebene. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Zu Wort gemeldet hat sich jetzt noch mal Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen der kommunalen Familie, es hat mich jetzt aus verschiedenen Gründen doch noch mal kurz nach vorn getrieben. Ich möchte zu dem Vorwurf etwas sagen, dass mit dem Gesetzentwurf der Linken, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Art Verpflichtungsermächtigung auf kommende Jahre verbunden wäre. Ich glaube, dass es sich bei dem finanziellen Umfang um Ausgaben handelt, die wohl jede politische Farbe auch zugunsten der Kommunen tätigen müsste. (Beifall SPD, FDP) – Danke. – Vor allem glaube ich, dass die Kommunen Planungssicherheit brauchen, auch unabhängig davon, wie lange eine Legislaturperiode hier in diesem Haus braucht. Deswegen unterstützen wir als Freie Demokraten diesen Vorstoß und freuen uns über den Kompromiss, der insgesamt im Ausschuss gelungen ist. Ich möchte noch ein paar Worte zu den etwas weinerlichen Worten vom Kollegen Hey sagen. Wir hatten dort einen ganz anderen Eindruck. Wir hatten nämlich den Eindruck, dass es erst einmal darauf hinauslief, die schnelle Hilfe, die wir gemeinsam mit den Christdemokraten leisten wollten, auf die lange Bank zu schieben. (Beifall CDU) Uns ging es und geht es darum, schnell mit einem ersten Sofortpaket zu helfen – das ist nun gemeinsam gelungen – und uns dann über eine vernünftige Finanzierung der Kommunen zu unterhalten. Unsere Intention wäre gewesen, das über eine Änderung des KFA zu tun. Das ist jetzt alles erst mal in der Struktur etwas anders geschehen. Aber ich finde, wir haben einen guten Kompromiss miteinander geschafft, nebenbei gesagt in der Mitte des Hauses in den Ausschüssen, auch in guten Gesprächen in den Ausschüssen. Das sollten wir jetzt nicht versuchen, wechselseitig kaputt- und schlechtzureden. Deswegen bin ich der Meinung, es bleibt ein guter Kompromiss und ich persönlich freue mich auch als Kommunalpolitiker, dass wir als Kommunen jetzt erst einmal Planungssicherheit für die nächsten Jahre haben, auch wenn sich Kommunen natürlich immer mehr wünschen würden. Wichtig ist aus meiner Sicht selbstverständlich, dass wir an den Kommunalen Finanzausgleich ranmüssen, dass der vom Kopf auf die Füße gestellt wird, sodass die Kommunen auch in Zukunft nicht nur bei Investitionen, sondern bei allen Ausgaben, die sie tätigen müssen, eine vernünftige Planungssicherheit haben, ohne dabei natürlich das Geld aus dem Fenster rauszuschmeißen. Aber das wissen wir gar nicht mehr, wie das geht. In diesem Sinne freue ich mich über die heutigen Beschlüsse, die voraussichtlich gefasst werden, und bedanke mich ausdrücklich für die konstruktive Zusammenarbeit im Ausschuss. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, AfD, FDP)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kießling, AfDFraktion.

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Olaf Kießling AfD

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe kommunale Familie, ich musste noch mal kurz nach vorne gehen, weil das, was hier gesagt worden ist, kann ich so nicht stehen lassen. Fangen wir gleich mal mit Herrn Bilay von der Fraktion Die Linke an, der sagte, wir hätten eine kommunalfeindliche Politik betrieben. Ich muss schon sagen, es ist sehr anmaßend von Ihnen. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Mut zur Wahrheit, Herr Kießling!) Sie sind erst jung im Finanzausschuss tätig. Ich habe in der letzten Legislatur über Jahre angemerkt, dass die Kommunen unterfinanziert sind. Ich habe jahrelang angesprochen, dass die Investitionsquote sinkt. Auch der Rechnungshof hat die Kritik geübt, der Kritik hatte ich mich immer angeschlossen. Die Kommunen werden ausgehungert. Ihre Fraktion ist schuld daran, dass die Kommunen finanzielle Probleme haben. (Beifall AfD) Denn Sie wissen doch ganz genau, wenn Sie mal Ihren nicht mehr anwesenden oder jetzt nicht mehr da seienden Abgeordneten Herrn Kuschel fragen: Der hat extra gesagt, dass die Kommunen ihre Einnahmenoptionen erhöhen müssen. Sie haben quasi damit auch gesagt, die Gewerbesteuern sollen hoch, die Grundsteuern sollen hoch etc. Man hat den Kommunen die Mittel bewusst nicht gegeben. Was Sie ihnen gegeben haben, sind zusätzliche Aufgaben, die Sie nicht finanzieren. Der Bund gibt an die Kommunen Aufgaben im Rahmen des eigenen Wirkungskreises weiter, wo dann die Aufgaben erledigt werden müssen. Das Land gibt Aufgaben rüber, die Personalkosten steigen. Was Sie nicht machen – das Konnexitätsprinzip wird nicht eingehalten, auch die Verfassung wird nicht entsprechend beachtet –, dass hier eine ausreichende Finanzierung sein muss. Das ist zu kritisieren. (Beifall AfD) Von daher kann man nicht sagen, dass wir kommunalfeindliche Politik machen. Im Gegenteil, wir haben die Probleme angesprochen. (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Reden Sie auch mal über die Einnahmeseite?) Und ich darf noch mal daran erinnern, unser Ministerpräsident hat gesagt: Demokraten reden miteinander! (Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Nicht Ihrer!) Wir reden mit jedem. Aber es gibt leider auch Fraktionen hier, die nicht mit uns reden. Aber das war so am Rande bemerkt. Warum stimmen wir dem Antrag der Linken, RotRot-Grün nicht zu, in dem es darum geht, die Kommunen später auch noch zusätzlich mit Mitteln zu versorgen? Selbstverständlich werden wir die Kommunen auch zusätzlich mit Mitteln zu versorgen haben. Wie gesagt, Sie haben im Gesetzentwurf stehen: 2020 bis 2024 568 Millionen Euro. Wie gesagt, das sind nach unserer Ansicht schon irgendwo Geschenke, die Sie machen wollen, aber nicht Geschenke in dem Maße, dass es jetzt heißt: Hier, Geschenke! Sondern wir müssen die kommunale Familie auf solide Füße stellen. Es kann ja wohl nicht sein, dass ständig Aufgaben übertragen werden, aber nicht die Mittel dazu überwiesen werden. Ich habe auch mit einer Kämmerin in einer Kommune gesprochen, die sagte mir: Ja, wir kriegen Aufgaben zugewiesen, aber kein Geld. Wir wissen auch nicht, wenn wir Geld kriegen, für was kriegen wir das jetzt? Es wird nicht mehr aufgegliedert, das heißt, man kriegt pauschal Mittelzuweisungen – schön –, aber man kriegt auch pauschal Aufgaben und dann muss die kommunale Familie zusehen, wie sie klarkommt. Das kann so nicht sein! Das muss geändert werden. Deswegen treten wir auch dafür ein, das Konnexitätsprinzip einzuführen und die kommunale Familie so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben auch gewachsen ist und die entsprechenden Mittel hat, die sie für die Aufgaben braucht. Das muss sein. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Des- wegen stimmen Sie auch nicht zu!) Wie gesagt, das hat auch Frau Henfling angesprochen: Geschenke und Almosen. Was Sie machen, sind Geschenke und Almosen. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Eine halbe Mil- liarde Euro?!) Wir wollen eine solide Finanzierung haben, deswegen haben wir auch gesagt: Wir stimmen jetzt dem Antrag von FDP und CDU zu, weil wir eine schnelle Lösung brauchen. Und langfristig müssen wir sehen, dass wir den KFA neu regeln, und der FAG muss neu geregelt werden. Es kann nicht sein, wie gesagt: Personalausgaben steigen, Sozialausgaben steigen, und dafür sorgen auch Sie von RotRot-Grün, dass diese Ausgaben steigen. (Beifall AfD) Noch mal zu Herrn Hey, was Sie gesagt haben: Wir haben uns eingesetzt und in Koalitionsverhandlungen dafür gesorgt, dass die kommunale Familie gut ausgestattet wird. – Herr Hey, Entschuldigung: Sie sind schon länger hier und Sie hätten damals schon unter CDU- und SPD-Regierung Zeit gehabt, da was zu regeln. Haben Sie aber nicht gemacht. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Haben wir frei- lich gemacht!) Sie tun jetzt so, als wenn wir die Bremser wären und Sie sind der Allheilbringer. Nein, Sie nicht! Sie haben lange genug Zeit gehabt, das muss ich schon mal sagen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Wissen Sie, wie viele Hilfspakete wir gemacht haben?) Ja, Investpakete. Aber genau das ist auch das Problem bei Ihrem Paket, Ihrem Investpaket: Die kommunale Familie hat auch nicht nur Investitionen zu tätigen, im tatsächlichen Sinne. Da ist auch noch mal die Frage: Was sind denn Investitionen? In Ihrem ersten Entwurf hatten Sie ja sowieso nur bestimmte Mittel vorgesehen oder nur bestimmte Richtungen zu finanzieren, und wenn sie dann nicht in diese Richtung finanziert worden wären, dann würde man die Mittel wieder zurückfordern. Das kann nicht sein. Wir brauchen Mittel an die Kommunen, denn die wissen selbst am besten, wo sie das Geld einsetzen können, wollen und müssen. (Beifall AfD) Sie müssen nicht vorschreiben, wo sie es zu investieren haben, und dann sagen: Moment mal, jetzt hast du aber nicht in die richtige Richtung investiert, jetzt wollen wir das Geld zurückhaben. Das geht so nicht. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Sie haben nicht zugehört!) Wir müssen langfristig die Kommunen an den Mehreinnahmen beteiligen. Das ist unsere Aufgabe und nichts anderes. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat um das Wort gebeten. Frau Staatssekretärin Schenk, Sie haben das Wort.

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Schenk

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream und auf der Tribüne, ich bin froh, dass sowohl die Fraktionen Die Linke, SPD und Grünen als auch die CDUFraktion und FDP-Fraktion das wichtige Thema der Kommunalfinanzen schnell auf die Tagesordnung gebracht haben und die Behandlung nicht nur sehr zügig, sondern auch sehr stringent im Dialog mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erfolgte. An dieser Stelle noch mal ein herzliches Willkommen an die Vertreter der kommunalen Familie, sie wurden ja jetzt mehrfach begrüßt, aber dem will ich natürlich nicht nachstehen, Herr Rusch, Herr Schäfer. In unseren Kommunen erleben die Bürgerinnen und Bürger einfach am besten und am konkretesten die Entscheidungen, die hier im Hohen Haus getroffen werden. Es macht eben einen großen Unterschied, ob ich über eine hucklige Straße zu einer schlecht sanierten Kita fahre oder ob ich über einen barrierefrei ausgebauten Bürgersteig zu einer Kita gehe, die keinen Investitionsstau ausstrahlt. Das heißt, Schulen, Kindergärten und auch die anderen Sachen, die das Leben in der Kommune lebenswert machen, sind die Dinge, die zeigen, ob wir hier im Hause auf das reagieren, was vor Ort gewünscht ist. Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir nun auf die Gesetzentwürfe selbst. Diese, das wurde ja schon mehrfach dargestellt, überschnitten sich ursprünglich für das Jahr 2020 und wurden dann in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses inhaltlich getrennt. Der Entwurf von CDU und FDP regelt die Zuweisung von 168 Millionen Euro in diesem Jahr, während der Entwurf von Linke, SPD und Grünen die weiteren 400 Millionen Euro für 2021 bis 2024 bereitstellt. Das bedeutet – und ich finde, das kann man auch noch mal sehr deutlich sagen und muss man ob des Begriffes „Almosen“ wohl auch – ein Mehr von 568 Millionen Euro für die Kommunen bis zum Jahr 2024. Wenn man da von Almosen spricht, ist man offensichtlich mit einer halben Milliarde Euro, die ganz konkret an die kommunale Familie fließen, noch nicht zufrieden. Man muss es ja auch alles vor dem Hintergrund betrachten, dass im laufenden Jahr bereits eine dauerhafte Anhebung der FAG-Masse um 100 Millionen Euro zugunsten der Schlüsselmasse erfolgte und sich auch viele Kommunen über steigende Steuereinnahmen freuen können. Sehr geehrte Damen und Herren, die Urheber beider Gesetzentwürfe greifen die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aus dem November letzten Jahres auf. Das Vorhaben findet also natürlich die Unterstützung des Kommunalministeriums, denn zum Abschluss des Haushaltsjahres 2019 wurde ein Überschuss von rund 300 Millionen Euro erwirtschaftet. Es ist also kein Rückgriff auf die Rücklage notwendig, sie bleibt unangetastet. Es besteht ganz ohne Frage ausreichender finanzieller Spielraum. Die finanzielle Situation Thüringens ermöglicht es, die Politik der letzten Legislatur fortzusetzen und die kommunale Familie besser auszustatten. Die kommunale Familie bleibt damit im Fokus und damit werden die Verbesserungen vor Ort spürbar und erlebbar. Sehr geehrte Damen und Herren, auch der Weg, die Mittel außerhalb des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes unkompliziert und pauschal auszureichen, ist aus meiner Sicht in diesem speziellen Fall sinnvoll. Schließlich wollen wir kurzfristig die Investitionskraft stärken, zumal zwischenzeitlich auch Neuwahlen anstehen oder zumindest anberaumt wurden und es deswegen wichtig ist, den Kommunen Rechtssicherheit zu geben, ganz unabhängig davon, wie die Wahlergebnisse ausgehen, und natürlich auch unabhängig von einer grundlegenden Überprüfung des KFA, den wir an anderer Stelle diskutieren müssen. Die Mittel werden als allgemeine Investitionspauschale ausgereicht, was im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung einfach nur zu begrüßen ist. Vor Ort weiß man eben am besten, worum es geht, man weiß, was fehlt. Die Kommune ist der Ort der Begegnung und das ist nun nicht mehr wie früher in der Polis, sodass es auf dem Marktplatz diskutiert wird. Aber ganz zweifellos ist nun mal die Kommune der Ort, wo man ganz genau erleben und entscheiden kann, an welchen Ecken etwas fehlt. Deswegen begrüßen wir es auch, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit einer Investition gestrichen wurde. Es ist nicht mehr notwendig, Kommunen zu bestrafen, die bereits in ihren Haushalten an Investitionen in der Zukunft gedacht haben. Die Forderungen der Spitzenverbände, ich sagte es bereits, wurden weitgehend berücksichtigt. Wer investiv vorausgedacht hat, kann profitieren, und auch kleinere Kommunen können etwas ansparen, um größere Vorhaben anzugehen. Beide Gesetzentwürfe sind daher aus Sicht der Landesregierung vorbehaltlos zu begrüßen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Vielen Dank. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit hat sich aus meiner Sicht die Rednerliste erschöpft und wir können zur Abstimmung kommen. Frau Lehmann, bitte.

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Diana Lehmann SPD

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Wir beantragen für unseren Gesetzentwurf namentliche Abstimmung.

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Dann ist für den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 in korrigierter Fassung namentliche Abstimmung durchzuführen. Weitere Wortmeldungen? Herr Bühl, bitte.

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Andreas Bühl CDU

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Dann würde ich das für unseren Gesetzentwurf und den der FDP natürlich auch beantragen wollen.

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Dann ist für die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt und durchzuführen. Dann rufe ich zunächst die Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 auf. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/385 ab, auf die sich sicher die namentliche Abstimmung nicht bezog. Oder ist das so, auch auf die Beschlussempfehlung? Nein. Dann frage ich, wer für die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/385 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer ist gegen die Beschlussempfehlung? Da gibt es keinen. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in Drucksache 7/385 angenommen. Ich rufe auf zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Hier ist namentliche Abstimmung beschlossen und ich rufe auf zur Abgabe der Stimmkarten. Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimmkarte einzuwerfen? Ich sehe keinen Widerspruch, dann kommen wir zur Auswertung der Stimmkarten. Bitte schön. Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung in der 10. Plenarsitzung am 06.03.2020 zu Tagesordnungspunkt 5 a bekannt: Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 86, es wurden 84 Stimmen abgegeben, mit Ja stimmten 84 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1) Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 angenommen. (Beifall im Hause) Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54. Wer mit dem Gesetzentwurf einverstanden ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich bedanke mich. Ich frage der Form halber nach Neinstimmen. Ich frage nach Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Mit der Schlussabstimmung ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP in Drucksache 7/54 angenommen. Ich rufe auf zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung –. Zunächst rufe ich auf zur Abstimmung über die Beschlussfassung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/386. Wer für die Annahme der Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU. Wer ist gegen die Annahme der Beschlussempfehlung? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich rufe auf zur namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung. Ich frage die Abgeordneten: Konnten alle ihre Stimmkarte abgeben? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann schließe ich die namentliche Abstimmung und eröffne die Auszählung. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung in der 10. Plenarsitzung am 06.03.2020 zu Tagesordnungspunkt 5 b bekannt: Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 86, es wurden 85 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 67, mit Nein niemand. Es gibt 18 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – angenommen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Damit rufe ich zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/151 – korrigierte Fassung – unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung auf. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmt, den bitte ich aufzustehen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und CDU-Fraktion. Vielen Dank. Ich frage: Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Ich sehe niemanden, der sich erhebt. Wer sich in der Schlussabstimmung enthält, den bitte ich aufzustehen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Das ist pein- lich!) Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe damit die Beratung der Tagesordnungspunkte 5 a und b. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16, Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken, Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/156, dazu: Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes beenden, seine Arbeit an tatsächlichen Gefährdungen der Verfassungsordnung ausrichten, Alternativantrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/464. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Herr Bühl.

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Andreas Bühl CDU

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Haben Sie Tagesordnungspunkt 15 vergessen oder wollen Sie den später aufrufen?

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Keller

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Der Tagesordnung nach behandeln wir jetzt den Tagesordnungspunkt 15. Danke. Für das Protokoll: Der Tagesordnungspunkt 16 wird später, entsprechend der Reihenfolge aufgerufen. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/152 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/215 dazu: Kostenfreie Meisterausbildung einführen, Fachkräftenachwuchs fördern, Bedingungen für Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen verbessern Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/213 dazu: Meistergründungsprämie einführen – Thüringer Handwerk stärken Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/214 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Ja. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Nein. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? (Zuruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ja!) Ja, das ist der Fall. Damit rufe ich Herrn Abgeordneten Bühl zur Begründung des Antrags der CDUFraktion auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Andreas Bühl CDU

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Frau Präsidentin, vielen Dank. Es zeigt sich schon an der Vielzahl an Anträgen, die zu diesem Punkt hier gestellt worden sind, dass es ein Thema ist, was das ganze Haus beschäftigt. Unser Antrag ist ein wesentlicher Punkt, den wir auch in der letzten Legislatur schon verfolgt haben, nämlich für die Nachfolgeregelungen und auch für den Nachwuchs im Handwerk beste Bedingungen zu schaffen. Wir wissen, dass bis zum Jahr 2030 in Thüringen 344.000 Fachkräfte benötigt werden, 3.000 Unternehmensnachfolgen anstehen, aber gleichzeitig die Meisterabsolventenzahl sinkt. Das ist für uns ein großer Auftrag, hier entgegenzuwirken. Jeder weiß das von sich zu Hause, wie schwer es zum Teil ist, Handwerker zu bekommen, und weiß auch, dass dieser Berufszweig sehr stark unterstützt und anerkannt werden muss. Deswegen haben wir hier einen Antrag vorgelegt, der insbesondere zwei Dinge vorsieht: die Einführung eines Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro für jede bestandene Meisterprüfung im Handwerk in Thüringen und die Einführung einer Meistergründungsprämie in Höhe von mindestens 7.500 Euro für die Gründung oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens. Das habe ich gerade schon ausgeführt, das ist deswegen ganz besonders wichtig, weil wir es eben mit 3.000 Unternehmensnachfolgen in Thüringen zu tun haben und weil wir in der Fläche im ganzen Freistaat genug Handwerker haben wollen und brauchen, um hier für die Zukunft und auch für das Wirtschaftswachstum im Land gut gerüstet zu sein. Das sind die zwei Kernpunkte in unserem Antrag. Außerdem haben wir in unseren Antrag aufgenommen, dass wir uns auf Bundesebene gemeinsam dafür einsetzen sollten, die vollständige Gebührenfreiheit für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte zu erreichen, da dies ganz besonders wichtig ist, damit hier auch eine Gleichberechtigung zum Studium geschaffen wird. Das ist unser Antrag, über den wir heute diskutieren wollen. Ich würde mich über eine positive Diskussion mit positivem Ausgang freuen. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Dann hat das Wort zur Begründung Herr Abgeordneter Schubert. Bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer an den Bildschirmen und hier auch in der Plenarrunde auf der Tribüne, das Thüringer Handwerk zu stärken, Gründung und Nachfolgen von Meisterunternehmen zu fördern, ist das Ziel des Alternativantrags der rot-rot-grünen Koalition. Dem stetigen Verlust von Handwerksbetrieben entgegenzuwirken, die keinen Nachfolger oder keine Nachfolgerin finden, ist eine wachsende Herausforderung für die Landespolitik. Beispielsweise sind mehr als 38 Prozent der Inhaber und Inhaberinnen von den 9.400 Ostthüringer Handwerksbetrieben derzeit älter als 55 Jahre und suchen damit in den kommenden zehn Jahren einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Dies war die Botschaft des Präsidenten der Ostthüringer Handwerkskammer in Gera zur Meisterfeier am 16. November vergangenen Jahres. Klaus Nützel hat Signale aus der Landespolitik eingefordert. Da ich zu dieser Veranstaltung keinen weiteren Vertreter des Landtags getroffen habe, möchte ich hiermit den Kammerpräsidenten – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin – zitieren: Besonders wichtig wäre „die Einführung einer Meistergründungsprämie. In Sachsen-Anhalt wird diese bereits in Höhe von bis zu 10.000 Euro und in Berlin bis zu 15.000 Euro ausgezahlt, wenn Meisterabsolventen einen eigenen Betrieb gründen oder ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen“, so Klaus Nützel, Präsident der Ostthüringer Handwerkskammer. Eine Meistergründungsprämie wäre ein herausragendes Signal, um zu zeigen, welch hohen Stellenwert der Meistertitel auch für die Landespolitik einnimmt. Es unterstreicht nochmals: Für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg Thüringens ist deshalb eine Vereinfachung der Unternehmensgründung und nachfolgen ‑ im Handwerk erforderlich und sinnvoll. Deshalb hat Rot-Rot-Grün schon zu Beginn dieses Jahres folgerichtig das Ziel festgeschrieben, die Handwerksförderung mit einer gezielten Förderung von Neugründungen und Nachfolgen von Meisterbetrieben zu ergänzen. Mit der Einführung der Meistergründungsprämie wollen wir, wollen Grüne, wollen SPD und wollen Linke, auch in Thüringen entsprechende finanzielle Anreize setzen, die das Handwerk in eine gute Zukunft führen. Unser Alternativantrag beschreibt ein sehr attraktives Angebot. Eine Meistergründungsprämie von 15.000 Euro kann in der Höhe und auch im Wettbewerb mit allen anderen Bundesländern bestehen. Thüringen würde damit bei dieser konkreten Wirtschaftsförderung an die Spitze der Bundesländer rücken. Wir können uns dabei eine Aufteilung in verschiedene Zuschüsse vorstellen, zum Beispiel in Meistergründungsprämie mit Unternehmensgründung oder nachfolge sowie eine weitere Teilförde‑ rung, wenn gleichzeitig Arbeits- oder auch Ausbildungsplätze geschaffen werden. In Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg beispielsweise existiert eine solche doppelzügige Förderung. Im Verbund mit einer möglichst unbürokratischen Regelung zur Umsetzung ab dem kommenden Jahr – und das ist das Ziel – ist dies ein klares Bekenntnis zu einer guten Zukunftsperspektive für das Thüringer Handwerk. Damit nutzen wir unseren Spielraum auf Landesebene zur Handwerksförderung und es bringt natürlich auch Wertschätzung für diesen Kernbereich des Thüringer Mittelstandes zum Ausdruck. Auf Bundesebene wollen wir uns gleichlautend wie die CDU dafür einsetzen, dass die Meisterausbildung weitestgehend kostenfrei zu gestalten ist, auch in dem Bewusstsein, dass hier der Teufel im Detail steckt. Zusammenfassend stelle ich für die Einbringer fest: Wir sehen in dem vorliegenden Antrag der CDU und unserem Alternativantrag eine gute Grundlage, im Wirtschaftsausschuss unter Einbeziehung der Hinweise von Praktikern und Verbandsvertretern die beste Lösung für das Thüringer Handwerk zu finden. Deshalb ist eine Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zu empfehlen, damit wir die Debatte dort konstruktiv fortführen können. Darauf kann man durchaus gespannt sein, denn ich bin davon überzeugt, dass es in diesem Landtag eine breite demokratische Mehrheit gibt, die auch an dieser Stelle Thüringen weiter voranbringen will, indem wir die Rahmenbedingungen für das Handwerk verbessern. Das ist zu Recht die Erwartung der Handwerker an diesen Landtag und diese wollen und werden wir nicht enttäuschen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Keller

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank. Das waren die Wortmeldungen zur Begründung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, die Diskussion um den Meisterbonus und die Meistergründungsprämie kennen viele hier noch aus der vergangenen Legislaturperiode. Und so ist es für mich persönlich auch nicht verwunderlich, dass die CDU das Thema mit ihrem Antrag in der neuen Legislaturperiode so zügig wieder aufgenommen hat. Zu den einzelnen Vorstellungen dieses Antrags werden wir sicherlich im Ausschuss – die Ausschussüberweisung wurde quasi ja schon mit in der Begründung beantragt – noch weiter diskutieren und vertiefend auf einzelne Fragestellungen eingehen. Aber ich kann für meine Fraktion bereits jetzt feststellen und festhalten, dass wir uns selbstverständlich weiter für eine kostenfreie Meisterausbildung einsetzen, aber eine generelle Belohnung für all die, die den Abschluss schaffen, als ein falsches Instrument der Förderung ablehnen werden. Denn gerade in dieser Diskussion wird immer die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung angemahnt und dass wir – nach meinem Kenntnisstand – nach bestandener Bachelorprüfung oder dem Abschluss eines Masters dem Studierenden auch keine Geldzuweisung übergeben. Die Meistergründungsprämie ist hingegen bereits in einigen Bundesländern Realität und sollte auch von uns als zentrales Element der Förderung von Neugründungen und Nachfolgen im Handwerk herangezogen werden. Wir sehen beispielsweise in Sachsen-Anhalt, dass die Bäume dabei auch nicht in den Himmel wachsen, denn die Inanspruchnahme der Meistergründungsprämie hat sich dort in den vergangenen drei Jahren nicht gerade überschlagen. Dennoch müssen wir auch reagieren, um einer weiteren Abwanderung entgegenzuwirken, und haben deshalb einen eigenen Vorschlag für eine Meistergründungsprämie eingebracht. Unser Modell geht noch einmal deutlich weiter, als von der CDU gefordert. Denn da, wo die CDU – vielleicht ein bisschen zaghaft, aber ich glaube, wir haben noch Zeit, uns im Ausschuss darüber auseinanderzusetzen – 7.500 Euro als Prämie als ausreichend ansieht, wollen wir mit 12.500 Euro bzw. 15.000 Euro deutlich weiter gehen. Viel wichtiger noch erscheint uns die genaue Ausgestaltung, denn wir wollen gerade in der Gründungsphase die Prämie nicht noch mit besonders viel bürokratischem Aufwand zugänglich machen. Deshalb ist unser Vorschlag ein intensiver Dialog mit der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer, um die genaue Ausreichung der Prämie zu diskutieren. Ein Modell könnte dabei die Erweiterung der Prämie bei der Schaffung eines Ausbildungsplatzes oder weiterer Arbeitsplätze sein. Ein zweiter Aspekt könnte der Wegfall einer Zeitspanne zwischen Meisterprüfung und Betriebsgründung sein, um eventuell weitere Meister zu erreichen, die bereits jetzt mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, aber bisher als angestellte Meisterinnen und Meister tätig waren. Sie sehen, wir möchten einerseits junge Meisterinnen motivieren, einen Betrieb zu gründen, und natürlich auch lange tätige Meisterinnen und Meister, ihren Betrieb fortzuführen. Die antragstellenden Fraktionen eint in diesem Fall eine ähnliche Schlagrichtung der beiden Anträge, was mich wiederum zuversichtlich stimmt, dass wir für die Meisterinnen und Meister in Thüringen sehr bald eine attraktive Verbesserung und einen neuen Anreiz präsentieren können. Über die Kosten müssen wir selbstverständlich auch reden, denn – machen wir uns nichts vor – mit zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro wird die Prämie je nach Modell im Haushalt zu Buche schlagen. Wer etwa Mitnahmeeffekte befürchtet, dem sei noch einmal eindringlich gesagt, dass wir mit der Prämie keine Vollfinanzierung anbieten werden. Wir wollen einen Anreiz und eine Anerkennung des Landes für diejenigen schaffen, die den Mittelstand in Thüringen erhalten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)

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Keller

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Das Wort hat Frau Abgeordnete Baum für die FDPFraktion.

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Franziska Baum FDP

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf den Tribünen, liebe Zuschauer am Livestream, wir haben jetzt mehrere Anträge vorliegen. Das zeigt, dass das Thema alle Fraktionen gleichermaßen interessiert und es allen gleichermaßen wichtig erscheint. Ich begrüße ausdrücklich die Vielzahl an Ideen, die hier unterschiedliche Themenbereiche betreffen. Ich glaube, es ist sehr wichtig, dass wir die im Wirtschaftsausschuss besprechen. Insofern werden wir dem gern zustimmen. Erlauben Sie aber, dass ich die Themen noch mal getrennt voneinander betrachte. Wir haben einmal das Thema „Förderung der Meisterausbildung“. Da geht es uns nicht um das Thema „Handwerk“, sondern es geht auch um das Thema „Fachwirt und Industriemeister“. (Beifall FDP) Ein Meister muss so viel wert sein wie ein Master und vor allem dürfen die Hürden für den einen nicht höher sein als für den anderen, zumindest nicht unverhältnismäßig. (Beifall AfD) Weiterqualifizierung im beruflichen Kontext attraktiv zu machen, finden wir wahnsinnig wichtig, vor allem wenn es um den Bereich geht, wo Aufstiegschancen hinten dranhängen. (Beifall FDP) Wir haben eine kleinteilige mittelständische Wirtschaft und die leidet stark unter dem Fachkräftemangel. Das betrifft vor allem auch Fachwirte und Meister, von denen wir zu wenige haben. Die Fortbildungskosten von einem Handwerksmeister bewegen sich je nach Gewerk zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Insofern ist der Hinweis von Herrn Müller, dass wir einem Master am Ende auch keine Geldprämie in die Hand drücken, richtig. Aber die Unkosten sind in dem Fall verhältnismäßig höher – das kann auf den Master sicher auch zutreffen –, aber gerade auch weil hier diese Weiterbildungsoptionen oftmals in der Mitte des Lebens stattfinden, wo die finanziellen Verpflichtungen immer noch mal ein bisschen andere sind, gerade wenn sie nebenberuflich sind. (Beifall FDP) Gut, dass wir uns hier einig sind, dass wir für die Ausbildung, die Weiterqualifizierung von technischen und handwerklichen Fachkräften etwas tun wollen. Wir wollen dieses Engagement unterstützen mit einer entsprechenden Prämie, einfach weil wir in Thüringen die Fachkräfte brauchen, und zwar nicht nur in den Unternehmen, sondern auch durchaus im technischen öffentlichen Bereich. Das ist auch der Punkt, wo wir ein bisschen einen Unterschied machen wollen zwischen dieser Prämie für die Fachkräfte, also für die Meister und die Fachwirte. Wir würden sie eigentlich ungern direkt mit der Gründung koppeln wollen. Wir schaffen mit der Meisterausbildung eine Grundlage dafür, dass in die Gründung gegangen werden kann. Aber die Hindernisse, die momentan einer Existenzgründung im Weg sind, sind aus unserer Sicht eher bürokratisch, als dass es tatsächlich immer nur ums Geld geht. Wir sehen da eher eine Art Welpenschutz für Gründer, glauben aber, dass es durchaus sinnvoll ist – das zeigt der Antrag von den Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne auch –, dass man sich diese grundlegenden Förderstrukturen noch mal anschaut und nicht nur branchenspezifisch Fördertöpfe in den Weg räumt, auf denen wir dann am Ende wieder sitzenbleiben, weil sie sich nicht so ganz mit der Realität übereinanderlegen lassen. Ich habe mich in den letzten drei Jahren mit diesem Thema „Gründungsförderung“ beschäftigt. Ich kann nur appellieren, dass wir eine unkomplizierte und eine bedarfsorientierte Förderung auf den Weg bringen. Wir wollen keine Unternehmen, die an die Förderbedingungen angepasst sind, sondern wir wollen möglichst Förderbedingungen schaffen, die Unternehmen unterstützen, die unseren Thüringer Wirtschaftsstandort innovativ nach vorne bringen. Insofern freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss und begrüßen die Empfehlung dahin. Danke. (Beifall FDP)

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Keller

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Das Wort hat Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion.

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Diana Lehmann SPD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beschäftigen uns heute mit einem Thema, das für den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft insgesamt zentral ist, mit dem Thema „Fachkräftesicherung“. Da spielen aus der Sicht meiner Fraktion insbesondere zwei Aspekte eine besondere Rolle. Die eine Frage ist: Wie gut bezahlen wir eigentlich unsere Beschäftigten und unter welchen Arbeitsbedingungen arbeiten sie in Thüringen? Dafür brauchen wir nach wie vor eine bessere Tarifbindung und steigende Löhne. Und auf der anderen Seite – und darum geht es im Schwerpunkt in diesem Antrag, den wir hier vorlegen – geht es um die Frage der Qualifizierung von Menschen, die in Thüringen arbeiten, und auch um die Frage, wie wir sie dabei unterstützen können. Die Frage der Fachkräftesicherung ist damit auch eine Voraussetzung dafür, das Handwerk als tragende Säule unserer Wirtschaft zu unterstützen. Die 30.000 Betriebe in Thüringen und etwa 150.000 Beschäftigten, die in Thüringen im Handwerk Arbeit finden, verdienen und erhalten eine gute Unterstützung durch die Thüringer Politik. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist meiner Meinung nach ein gutes Zeichen, dass heute auch alle demokratischen Fraktionen zu diesem Tagesordnungspunkt Anträge formuliert haben, auch weil damit ein klares Signal ausgeht, das zeigt: Wir werden die Bedingungen für angehende Handwerksmeister entscheidend verbessern. Schon in der letzten Wahlperiode hat meine Fraktion und auch das SPD-geführte Wirtschaftsministerium viel für das Thüringer Handwerk getan. Das zeigt sich zum Beispiel in der Digitalisierung. Klar ist, das Handwerk ist heute digital, die übergroße Mehrheit der Handwerksbetriebe – nämlich 81 Prozent – steht dem Thema „Digitalisierung“ aufgeschlossen gegenüber und nimmt Digitalisierung auch als Chance für Unternehmen wahr. Das sagen 69 Prozent. (Beifall SPD) Deswegen haben wir in der letzten Legislaturperiode eine Strategie entwickelt, um das Thüringer Handwerk auch bei der Digitalisierung zu unterstützen, zum Beispiel mit dem Digitalbonus von bis zu 150.000 Euro, die Unternehmen bekommen, wenn sie Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. (Zwischenruf aus dem Hause) 15.000. Das ist gut, dass du auch noch dabei bist und auf jeden Fall einer zuhört. Außerdem haben wir uns im Bundesrat erfolgreich dafür starkgemacht, wieder mehr Meisterberufe in den Meisterbrief zurückzuführen. So ist es uns gelungen, dass seit Anfang 2020 insgesamt zwölf Gewerke wieder in die Meisterpflicht eingeführt sind. Und letztlich haben wir auch in Thüringen 2017 schon den ersten Schritt zu einer Meisterprämie gemacht, nämlich in der Höhe von 1.000 Euro als Bestenförderung eingeführt, und haben damit jetzt auch die Forderung der Handwerkskammer aufgegriffen, diese Meisterförderung durch das Land weiterzuentwickeln. Wir schlagen deswegen vor, eine Meistergründungsprämie von 15.000 Euro einzuführen. Damit honorieren wir einerseits das Engagement von Jungmeistern, die am Ende ihrer erfolgreichen Prüfung das nämlich tun, da Verantwortung zu übernehmen, und wir unterstützen und fördern damit die Gründung und Übernahme von Handwerksbetrieben in Thüringen. Solch eine auf Meister zugeschnittene Gründungsförderung gibt es bisher in fünf deutschen Bundesländern. In Berlin gibt es das in der Höhe von bis zu 15.000 Euro, in Brandenburg sind es 3.300 Euro, in NordrheinWestfalen gibt es die in Höhe von 7.500 Euro, in Rheinland-Pfalz 2.500 Euro und Sachsen-Anhalt mit 10.000 Euro. Das zeigt auch, dass wir mit unserem Vorschlag auch Spitzenreiter in der Gruppe der Länder werden und auch damit einen Beitrag zur Konkurrenzfähigkeit des Bundeslands und des Wirtschaftsstandorts Thüringen leisten. (Beifall DIE LINKE, SPD) Auch über den Meisterbonus, wie ihn die CDUFraktion in ihrem Antrag als ergänzendes Instrument vorschlägt, werden wir im Ausschuss gern diskutieren. Meine Fraktion steht dem aufgeschlossen gegenüber. Die Meistergründungsprämie und der Meisterbonus sind Maßnahmen, die wir als Land ergreifen können und sollten, um die Meisterausbildung attraktiver zu machen und zu unterstützen. Dabei verlieren wir als SPD unser großes Ziel nicht aus den Augen, nämlich kostenlose Bildung vom Kindergarten bis zum Master bzw. zum Meister. Das geht nicht ganz allein. Wir brauchen dazu auch den Bund, das hat der Kollege Bühl in seiner Einbringung schon gesagt. An der Stelle noch mal meine herzliche Einladung, dass wir uns auch gemeinsam gegenüber dem Bund und dem CDU-geführten zuständigen Bundesministerium genau dafür einsetzen, dass wir an diesen Punkt kommen. Deshalb dürfen wir uns aber nicht davon abhalten lassen, auch die Möglichkeiten zu nutzen, die wir in Thüringen haben, Handwerksmeister nach Kräften zu unterstützen. Ich freue mich deshalb sehr auf die weitere Debatte zur Meistergründungsprämie und beantragte die Überweisung der Anträge von CDU und FDP sowie unseres Alternativantrags in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Herr Abgeordneter Thrum von der AfD-Fraktion, hatten Sie schon gesprochen? Nein. Sie sind jetzt dran, ich erteile Ihnen das Wort. Die Rednerliste war ein bisschen unübersichtlich.

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Uwe Thrum AfD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause an den Bildschirmen, ich zitiere Hans Sachs, Nürnberger Schuhmacher und Meistersinger aus dem 15. Jahrhundert: „Ehre, deutsches Volk, und [achte] treulich deinen Handwerksstand. Als das deutsche Handwerk blühte, blühte auch das deutsche Land.“ (Beifall AfD) Diese Aussage, meine Damen und Herren, hat meines Erachtens nach wie vor Gültigkeit. Nicht dass es im Handwerk an Aufträgen fehlt, sondern es fehlt an Fachkräften, die diese Aufträge auch abarbeiten. Ursache ist natürlich die miserable Familienpolitik hier in unserem Land, mit der wir in eine demografische Katastrophe rennen. (Beifall AfD) Ursache ist natürlich auch – und da gebe ich Ihnen recht, Frau Lehmann – die immer noch mäßige, untertarifliche Bezahlung hier in Mitteldeutschland. Ich möchte mich auch bei Ihnen bedanken, Frau Lehmann, dass Sie uns jetzt hier als demokratische Partei, als demokratische Kraft im Landtag anerkennen. (Beifall AfD) Wir haben hier nämlich auch entsprechend einen Antrag mit eingebracht. Es gibt noch weitere Gründe. Bis Ende Oktober vergangenen Jahres war ich selbst als Handwerksmeister in einer Tischlerei, in einer Treppenbaufirma beschäftigt. Als einer der wenigen hier in der Runde weiß ich, wie schwer es ist, mit seiner Hände Arbeit Werte zu schaffen, und ich weiß auch, dass die Leistungsträger in diesem Land mehr von der Politik erwarten als einen Meisterbonus. (Beifall AfD) Diese Leistungsträger sind enttäuscht von den in Deutschland regierenden Parteien. Denn sie werden tagtäglich – also auch von Ihnen – mit der höchsten Steuer- und Abgabenlast und mit den höchsten Strompreisen in Europa bestraft. (Beifall AfD) Zum besseren Verständnis: Der Saale-Orla-Kreis, wo ich herkomme, zählt zu den am schlechtesten bezahlten Regionen in ganz Deutschland. 90 Prozent aller Unternehmen im Landkreis sind Kleinunternehmen mit bis zu neun Beschäftigten, also auch viele kleine Handwerksbetriebe. Jede Steuer- und Abgabenerhöhung macht das Produkt des kleinen Handwerkers direkt teurer. Die Löhne können nicht angepasst werden und die Jugend lässt sich natürlich in der besser bezahlten Industrie ausbilden – da wo ein Serienprodukt natürlich viel günstiger produziert werden kann. Dazu kommt, dass immer neue Auflagen und mehr Bürokratie in allen Bereichen die Zeiten für die eigentliche Betätigung viel zu kurz kommen lassen. Denken wir zum Beispiel an die Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber. Nichtsdestotrotz finden wir es gut, dass die CDU jetzt auch das Nachwuchsproblem aufgreift, nachdem der Gesetzentwurf unserer AfD-Fraktion zur kostenfreien Meisterausbildung im Mai 2018 von allen Fraktionen hier abgelehnt wurde und nicht mal im Ausschuss behandelt werden durfte. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Hört, hört!) (Beifall AfD) Wir freuen uns über diese neue Debatte um dieses wichtige Thema, denn der Mittelstand ist das Rückgrat der Thüringer Wirtschaft. (Beifall AfD) Was wir in Zukunft am dringendsten brauchen, sind nun mal echte Fachkräfte, und die werden im Handwerk, in Meisterbetrieben von Meisterinnen und Meistern ausgebildet. (Beifall AfD) Wir haben deshalb als demokratische Kraft hier im Thüringer Landtag einen Alternativantrag zum Antrag der CDU-Fraktion eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass dieser nicht ausreicht, um tatsächlich deutliche Verbesserungen zu erzielen. Punkt 1: Das Studium ist unentgeltlich, die Meisterausbildung hingegen kostenpflichtig, wobei der Meister dem akademischen Bachelor gleichgestellt ist. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nachzuvollziehen, aber in Zahlen messbar. Sie führt dazu, dass die Anzahl der Meisterabsolventen in den letzten zwölf Jahren in Thüringen um 30 Prozent gesunken ist. Wir setzen uns daher für eine kostenfreie Ausbildung zum Handwerks- und Industriemeister ein, wenn im Anschluss daran die Tätigkeit in Thüringen ausgeführt wird. Denn es geht um nichts anderes als darum, dringend benötigten Nachwuchs zu fördern und Qualität zu erhalten. (Beifall AfD) Punkt 2: Wir wollen schnellstmöglich angemessene Meistergründungsprämien einführen, um Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen zu erleichtern. Derzeit überbieten sich förmlich alle Parteien hier im Hohen Haus mit Zahlen. Uns ist es wichtig, vorher von Sachverständigen der Handwerkskammern vernünftige Expertenmeinungen einzuholen. Das machen wir natürlich im Ausschuss und da muss die IHK mit ran, da muss die Handwerkskammer mit ran, da gehören die Innungen natürlich auch dazu. (Beifall AfD) Punkt 3: Weil die Ungleichbehandlung nicht nur die direkten Ausbildungsgebühren betrifft, sondern auch die Sicherung des Lebensunterhalts durch das BAföG, fordern wir, dass auf Bundesebene Korrekturen stattfinden. Die BAföG-Leistungen für Studenten werden vom Staat zu 50 Prozent bezuschusst, während die Förderung der Meisterausbildung nach dem Aufstock-BAföG nur zu 40 Prozent bezuschusst wird. Das muss auf Bundesebene berichtigt werden, denn solche Ungleichbehandlungen sind dafür verantwortlich, dass die duale Ausbildung seit Jahren an Attraktivität verliert. (Beifall AfD) Punkt 4: Ein weiterer wichtiger Punkt unseres Änderungsantrags beinhaltet die weitere Stärkung der Meisterpflicht. Hier muss auf Bundesebene nachgelegt werden. Wir fordern die Landesregierung auf, das entsprechend im Bundesrat deutlich zu machen. Denn nur so können wir die wichtige kulturelle und ökonomische Bedeutung der deutschen Handwerkstradition erhalten und fortführen. (Beifall AfD) Mit der Abschaffung des Meisterbriefs 2004 in vielen handwerklichen Bereichen wurde sowohl den qualifizierten Handwerkern als auch den Verbrauchern geschadet. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks sind meistergeführte Betriebe beständiger. Nur diese besitzen die Befähigung zur Berufsausbildung. Fest steht: Mit dem jetzigen Meisterbonus in Thüringen, also der Zahlung von 1.000 Euro für den Jahrgangsbesten eines Gewerks, sind wir Schlusslicht im bundesweiten Vergleich. Wir werden somit den Wettbewerb um die besten Fachkräfte nicht gewinnen können. Fakt ist: Rot-Rot-Grün hat seit Jahren vergessen, die hart und ehrlich arbeitenden Handwerker und Unternehmer zu unterstützen, (Beifall AfD) die dafür eine unverhältnismäßig hohe Steuerlast zu schultern haben. Wir werden dieser Fehlentwicklung ein Ende bereiten und setzen uns für den Mittelstand ein. Wir beantragen schließlich die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Danke schön. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Als nächster Redner hat Abgeordneter Henkel von der CDU-Fraktion das Wort.

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Martin Henkel CDU

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Damen und Herren Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, es geht darum, die Zukunftsfähigkeit von Thüringen weiterzuentwickeln. Deshalb möchten wir als CDU einen Unternehmensgründungsbonus und eine Meistergründungsprämie einführen, um genau diese Entwicklung weiter positiv zu beeinflussen. Wir möchten aber auch darauf aufmerksam machen und dafür arbeiten, dass die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöht wird. Das ist dringend notwendig, denn die Fachkräftegewinnung und generierung ebenso wie die Fachkräftebin‑ dung – das sind die wesentlichen Themen nicht nur in Thüringen, sondern auch in Deutschland, Europa – wird entscheidend sein für die Zukunft, für unsere Zukunft als Freistaat, damit wir hier auf diesem Gebiet weiter vorankommen. Allein bis 2030 werden mehr als 340.000 Fachkräfte fehlen. Jeder Arbeitsplatz, der nicht besetzt wird, schadet der Thüringer Wirtschaft und schadet dem Freistaat. Gleichzeitig sind wir konfrontiert mit zurückgehenden Zahlen an Gewerbeanmeldungen. Unternehmensgründungen in Thüringen finden sich seit Jahren auf einem historisch niedrigen Niveau. Ähnlich verhält es sich bei der Anzahl der Meisterprüfungen. Sie sind seit Jahren rückläufig und liegen mittlerweile bei unter 400 pro Jahr. Auch die Situation in den Schulen ist dramatisch. Wir haben gestern lange darüber diskutiert, wir kennen die Probleme. Es ist nicht hinnehmbar, dass 9 Prozent der Schüler in Thüringen die Schule ohne Abschluss verlassen und dass 30 Prozent die Ausbildung abbrechen. All das sind Indikatoren, die dramatisch sind und auf die wir reagieren müssen. Deshalb sagen wir: Wir brauchen verschiedene Punkte. Wir müssen zuerst mal hergehen und müssen die Attraktivität der dualen Ausbildung stärken. Wir müssen den Menschen, auch den jungen Menschen, klarmachen, dass die duale Ausbildung neben dem Studium auch große Chancen und Möglichkeiten eröffnet, sich erfolgreich zu verwirklichen, und wir müssen auch die Handwerke herausarbeiten, die es im Handwerk gibt, gerade im Bereich der Meisterausbildung. Das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln hat ermittelt, dass die Bildungskredite bei Meistern höher sind als die bei Akademikern und die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, ist bei Meistern deutlich geringer als bei Akademikern. Das sind Dinge, die den meisten Menschen aber gar nicht bewusst sind. Ich glaube, es kommt auch darauf an, genau diese Dinge erst mal zu kommunizieren. Wir müssen aber auch die real vorliegenden Bedingungen weiter verbessern. Deshalb wollen wir schnellstmöglich einen Meisterbonus sowie eine Meistergründungsprämie in Thüringen einführen, um zum einen unsere Wertschätzung für die duale Ausbildung auszudrücken und um zum anderen die Thüringerinnen und Thüringer zu ermutigen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Ein Schritt ist der Meisterbonus – wir sprechen insgesamt von drei Maßnahmen, die ja durch unseren Antrag beschrieben werden. Die Kosten für eine Meisterausbildung liegen heute zwischen 4.000 und 10.000 Euro. Wir sagen, jeder erfolgreiche Abschluss eines Meisters soll zukünftig mit 2.000 Euro durch den Freistaat honoriert werden. Bisher gibt es nur für die Jahrgangsbesten eines Kammerbezirks eine Prämie von 1.000 Euro. Wir sagen, es braucht für jeden, der die Prüfung besteht, einen Meisterbonus. Das ist im Wettbewerb zu den anderen Bundesländern auch wichtig, dass wir das tun. Zwölf Bundesländer haben diesen Meisterbonus bereits eingeführt, er liegt zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Gerade auch unsere Nachbarbundesländer sind uns da voraus. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier nachziehen. Der Punkt 2 ist die Meistergründungsprämie. Wir wollen schnellstmöglich, unkompliziert und auch unbürokratisch eine Meistergründungsprämie in Höhe von mindestens 7.500 Euro für die Gründung oder die Übernahme eines bestehenden Unternehmens organisieren. Ich habe vernommen, es gibt weitergehende Ideen aus anderen Fraktionen. Dem sind wir natürlich sehr offen gegenüber, deshalb steht in unserem Antrag: mindestens 7.500 Euro. Wenn es mehr wird, dann ist es durchaus in unserem Sinne, denn der Thüringer Wirtschaftsstandort lebt von den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. 87 Prozent der Betriebe im Freistaat wurden nach 1990 gegründet und deshalb ist es auch nicht überraschend, dass in den nächsten Jahren bei ungefähr 3.000 Unternehmen die Unternehmensnachfolge zu organisieren ist. Das Ganze steht aber in dem Kontext, dass seit 2018 zum ersten Mal die Anzahl der Handwerksbetriebe in Thüringen unter 30.000 gerutscht ist und die Anzahl der Gewerbeanmeldungen rückläufig ist. Das heißt, hier ist dringend geboten zu reagieren und gegenzusteuern. Deshalb bedarf es dieser Meistergründungsprämie in Thüringen. Sie trägt auch zur Waffengleichheit unter den Bundesländern bei. Bereits acht Bundesländer haben eine Gründungsprämie zwischen 2.500 und 15.000 Euro eingeführt. Wichtig ist auch hier, in die Nachbarländer zu schauen: SachsenAnhalt, Niedersachsen mit jeweils 10.000 Euro. Ich glaube, wir sind gut beraten, hier für Gleichheit zu sorgen und den Standort Thüringen weiter zu stärken. (Beifall CDU, FDP) Darüber hinaus wollen wir eine vollständige Gebührenfreiheit für angehende Techniker, Meister und Fachwirte. Wir wollen, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene für die vollständige Gebührenfreiheit einsetzt. Unser Ansatz ist, dass von der Schule bis zum Master sowie Meister eine vollständige Gebührenfreiheit in Thüringen umgesetzt werden muss, nicht nur in Thüringen, sondern im ganzen Bund. Das ist im Übrigen auch im Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD auf Bundesebene so vereinbart. Das ist ein Beitrag, um die Zukunftsfähigkeit des Freistaats zu sichern. Insgesamt, wenn wir unseren Wirtschaftsstandort betrachten, bedarf es vieler weiterer Maßnahmen: Schule, Bildung, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Innovationsförderung, Wirtschaftsförderung und vor allem Bürokratieabbau. All das sind Themen, die uns die nächsten Monate hoffentlich beschäftigen werden. Ich bin froh, dass es einen grundsätzlichen Konsens hier im Haus gibt, diesen Antrag der CDU zu unterstützen. Es gibt weiterführende Anträge, deshalb beantragen wir die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und hoffen dort auf konstruktive Lösungen. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Um das Wort gebeten hat noch mal Herr Abgeordneter Schubert von der Fraktion Die Linke. Bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrte Präsidentin, ich möchte noch mal für die Linksfraktion einige Gedanken in die Debatte mit einbringen. Wenn der Vertreter der AfD hier den Austausch mit den Vertretern des Handwerks anmahnt, dann hat er die Chance zum Beispiel am 16. November bei der Meisterfeier des Ostthüringer Handwerks verpasst. Da war nicht mal ein Kollege von Ihnen zu sehen, auch nicht die beiden aus Gera, die dort nicht anwesend gewesen sind. Wir haben ganz konkret schon im letzten Monat den Austausch zum Beispiel in der Ostthüringer Handwerkskammer gesucht und wir haben dort natürlich mitgenommen, dass neben dieser Frage der bürokratischen Hürden, von denen schon oft und viel die Rede gewesen ist, insbesondere auf die Meistergründungsprämie und auch die Meisterprämie abgehoben wurde als eine Unterstützung, die sich das Handwerk von der Politik erwartet. Deswegen brauchen wir darüber nicht mehr zu debattieren, ob das notwendig und sinnvoll ist, sondern wir müssen jetzt darüber debattieren, wie wir das schnellstmöglich und möglichst unbürokratisch in die Wege leiten. Sicherlich, will ich auch namens meiner Fraktion sagen, werden wir auch noch mal im Ausschuss über die Frage einer Meisterprämie in die Debatte gehen müssen vor dem Hintergrund, dass das natürlich auch immer wieder angezeigt wird durch die Vertreter des Handwerks als Gleichstellung auch zu den Bedingungen, wie das der Vorredner der CDU-Fraktion, Kollege Henkel, ausgeführt hat, was die anderen Bundesländer im Umfeld anbelangt. Doch allein die finanzielle Förderung von Unternehmensgründungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, für Nachfolgen oder auch die Förderung der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen wird nicht das Fachkräftenachwuchsproblem lösen. Bis zum Jahr 2030, die Zahlen sind heute hier schon mal genannt worden, werden in Thüringen 344.000 Fachkräfte benötigt und 3.000 Unternehmensnachfolgen sind für die nächsten vier Jahre prognostiziert. Deswegen sagen wir als Linke: Ja, Gebührenfreiheit, Herr Henkel, aber nicht nur von Schule, sondern von unserer Seite ist das Ziel, gleich von der Kita bis zum Master. Wir wollen bei diesem zweiten Hebel, den wir bei diesem Problem betrachten müssen, insbesondere beim Punkt „Fachkräftenachwuchs“, daran denken, dass sich immer mehr junge Menschen eben nicht für eine Ausbildung entscheiden, sondern immer mehr auch zum Studium gehen. Deshalb setzen wir uns als Linke für ein längeres gemeinsames Lernen an Schulen ein und haben beispielsweise mit der Novelle des Schulgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode schon die Berufsorientierung an Schulen verbindlich festgeschrieben. Und zur Wahrheit gehört natürlich auch dazu, Stichwort Attraktivität: Auch da können wir viele Verbesserungen noch weiter vorantreiben. Uns geht es dort insbesondere um die Mobilität von Azubis. Hier kann die Einführung eines flächendeckenden Azubi-Tickets in Thüringen, das hoffentlich alsbald bevorsteht – mit Blick auf den Landkreis Greiz und die jetzt erfolgreiche Petition –, nur ein erster Schritt sein. Wir müssen hier insbesondere darauf achten, dass der bestehende öffentliche Personennahverkehr auf dem Land sehr ausgedünnt ist. Das heißt, was wir brauchen, ist eine Mobilitätsgarantie für in unserem Fall Auszubildende, damit sie unkompliziert von der Ausbildungsstelle zur Berufsschule und wieder nach Hause kommen, und das betrifft am Ende natürlich auch ausgebildete Fachleute. Es geht darum, mehr Mobilität für alle in Thüringen zu organisieren. Auch das ist ein ganz wichtiger Punkt, um Fachkräfteproblematiken in Thüringen in Zukunft wirkungsvoll zu begegnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen ganzen Strauß von Möglichkeiten, uns im Rahmen dieser Debatte zum Antrag Meistergründungsprämie weitergehende Gedanken zu machen für eine wirksame Unterstützung der kleinen und mittelständischen Betriebe in unserem Land, insbesondere mit der Situation im Blick, die Fachkräfteproblematik für die nächsten Jahren positiv mit Anreizen zu versehen. Ich freue mich auf eine entsprechend intensive Debatte im Fachausschuss und würde natürlich die Aussicht hier mitnehmen, dass wir uns in wenigen Wochen im Plenum wiedersehen mit einer Ausschussempfehlung, die dann für die Landesregierung eine klare Richtlinie zum Handeln bedeutet. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ja, Herr Henke von der AfDFraktion, bitte.

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Jörg Henke AfD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich muss noch mal ganz kurz auf meinen Kollegen, Herrn Thrum, eingehen. Herr Schubert, er ist als Vertreter der Handwerker hier vorgegangen, als langjähriger und erfahrener Handwerksmeister hat er hier vorn referiert. Das heißt, er muss nicht unbedingt zur Handwerkskammer gehen, um zu erleben, was draußen in der Realität passiert. (Beifall AfD) Er kann das machen, aber er hat aus eigenem Erleben berichtet und er kann das aus jahrzehntelanger Tätigkeit. (Unruhe DIE LINKE) Das wollen wir hier einfach noch mal festhalten. Natürlich geht es in dem Antrag auch darum, alte Handwerke zu erhalten. Denn schauen wir uns doch mal um, gehen wir doch mal ins Umfeld. Wer hat denn noch einen Bäcker oder einen Metzger in seiner Umgebung? (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich!) (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich!) Ja, aber da sind Sie wahrscheinlich Einzelfälle. Schauen Sie doch mal rein. In den kleineren Gemeinden gibt es das schon lange nicht mehr. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Daran sind doch die Bürger selbst schuld!) Glück gehabt, würde ich sagen, aber es ist so, es ist eine Realität, es wird immer weniger. Und wir brauchen diese alten Handwerksberufe. Es gibt durchaus noch sehr viele Handwerksberufe – Böttcher, Schreiner, viele andere mehr –, die erhalten werden müssen, weil uns sonst eine jahrzehnteoder jahrhundertalte Erfahrung verloren geht. (Beifall AfD) Wir sollten vielleicht darüber nachdenken, dort auch mal anzusetzen und neu zu denken. Dann sind die Wege der Lehrlinge in die Berufsbildungszentren ein Thema, was mich bei der ganzen Sache interessiert. Wir haben immer mehr Zentralismus, es wird immer mehr zusammengefasst, die Wege der Lehrlinge werden immer weiter. Und man sollte nicht vergessen: Wer eine Meisterausbildung macht, muss nebenbei noch seinen Beruf ausüben. Es ist nicht so, dass er dann einfach nach Hause gehen kann, sondern er muss nach Feierabend seine Meisterausbildung durchführen. Da müssen wir wirklich ansetzen, den Leuten auch den Raum und die Freiheit zu geben, diese Ausbildung auch durchzuführen. Ich wollte einfach noch mal sagen: Das sollte man in den Ausschuss mitnehmen und darüber nachdenken, ob man da vielleicht ein bisschen regulieren kann. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Gibt es noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erhält der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Tiefensee, das Wort.

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Wolfgang Tiefensee

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr verehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Menschen, die Sie im Lande zuhören und zuschauen, ich freue mich sehr, dass oben auf der Tribüne junge Leute Platz genommen haben und spreche Sie mal ausdrücklich an. Ich weiß nicht, wie Sie heute den Weg hierher genommen haben, mit welchen Gefühlen und Erwartungen. Ich befürchte, dieser oder jener wird gesagt haben: Schön, dass wir nicht in der Schule sitzen, jetzt sitzen wir mal im Landtag, aber was da geredet wird, das ist mehr oder minder uninteressant und verstehen tun wir es auch nicht. Bei diesem Tagesordnungspunkt schwirren die unterschiedlichsten Begriffe im Raum herum: Da geht es um Ausbildungs- und Aufstiegs-BAföG, um Meisterprämie für Jahrgangsbeste oder für alle, es geht um einen Meisterbonus, es geht um Meistergründungsprämien. Das schwirrt Ihnen alles im Kopf herum und Sie schalten vielleicht ab – hoffentlich nicht! Denn, liebe junge Leute, es geht bei dieser Debatte und späterhin im Ausschuss und dann bei der Abstimmung über die Anträge ganz konkret um Ihre Zukunft und die der Jugendlichen rings um Sie herum. Wenn Ihre Eltern, wenn Ihre Großeltern oder wenn Sie selbst überlegen, wie der Lebensweg aussehen soll, dann werden Sie sich relativ bald entscheiden müssen oder schon entschieden haben, ob Sie den Pfad der dualen Ausbildung einschlagen oder ob Sie ins Studium gehen oder als Backpacker in Australien die Zeit verbringen. Jetzt ist die entscheidende Frage: Wie kann Politik unterstützen, damit Sie einen für uns wichtigen Weg einschlagen, nämlich den über die Regelschule, duale Ausbildung hin zum Meister. Das ist ganz entscheidend für Sie. Und dann werden Sie in der Debatte feststellen, dass es eine ganze Reihe von Gemeinsamkeiten in dieser Frage gibt, aber auch einige Unterschiede. Ich darf festhalten: Wir sind uns offenbar alle einig: Wir müssen in Brüssel nach wie vor dafür kämpfen, dass es in Deutschland weiter Meisterausbildung und Meister gibt. Das ist nämlich nicht selbstverständlich. (Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Zweite: Wir müssen dafür sorgen, dass möglichst viele Berufe in die Handwerksrolle eingetragen werden, wieder eingetragen werden, damit hochqualitative Arbeit abgeliefert wird. Diese dürfen nämlich die Bürgerinnen und Bürger, die Auftraggeber, erwarten. Das ist in dieser Legislatur auf Bundesebene geschehen. Wir sind uns offenbar auch einig, dass wir – wie es so schön heißt – die Ausbildung, den Bildungsweg vom Kindergarten bis zum Master, vom Kindergarten bis zum Meister, kostenlos gestalten wollen. Bravo, quer durch alle Fraktionen! Die AfD sagt zum Beispiel, geeignete Maßnahmen dafür zu finden, wohlwissend, dass die geeignete Maßnahme ist, dafür immense Summen an Geld aufzubringen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Genau, für die Jugendlichen da oben!) Wir sind uns weiterhin wohl einig, dass wir die duale Ausbildung und insbesondere die Gründung dadurch stärken, dass wir eine andere Haltung in unserem Land, eine andere Haltung bei Ihnen, liebe junge Leute, erzeugen, nämlich sich nicht nur in den sicheren Hafen eines Angestelltenverhältnisses zu retten – am liebsten noch im öffentlichen Dienst, verbeamtet und damit auf Lebenszeit sicher –, sondern dass Sie sich – und das wird die Zukunft des 21. Jahrhunderts sein – selbstständig machen, dass Sie Ihre eigenen Ideen umsetzen. Hier an die Adresse der AfD und der CDU: Hören Sie auf, immer wieder zu erzählen, wir haben zu wenig Gründungen. Ja, wenn man einfach auf die Zahlen schaut, wie viele Gründungen es gibt, dann mag das stimmen. Aber es ist unerheblich, ob wir den dritten Friseurladen in der Straße eröffnen, es ist unerheblich, ob es Gründungen von Ein-MannUnternehmen gibt, die nicht tragfähig sind. Thüringen ist nach wie vor Spitze im bundesweiten Vergleich, wenn es um die Gründung von wirtschaftsrelevanten, das heißt innovativen Unternehmen geht. Das verdankt sich der Tatsache, dass wir einen breiten Instrumentenkasten aufgestellt haben, um Gründungen zu ermöglichen. Reden Sie also bitte das Land Thüringen mit seiner Gründungsförderung nicht schlecht! Wenn Sie sich so wie ich intensiv mit Gründungen beschäftigt haben, dann wissen Sie, es geht nicht zuallererst um das Geld – fragen Sie diejenigen, die gegründet haben, die nehmen das auch gern mit –, sondern es geht darum, dass es zu wenig Menschen gibt, die diese innere Haltung „Ich möchte mich auf das freie Wasser, auf das freie Meer begeben mit all den Risiken.“ haben. Daran müssen wir arbeiten. Da sind wir uns hoffentlich einig. Wenn es um Fachkräfte, wenn es um Gründungen und wenn es darum geht, Nachfolge zu realisieren, dann gibt es schon Unterschiede. Da schaue ich wieder die AfD-Fraktion an. Wir sind uns in diesem Haus nicht einig, dass wir die Fachkräfte nicht nur aus Thüringen, nicht nur aus Deutschland rekrutieren können, sondern auch dringend Fachkräfte aus dem Ausland brauchen. Wer die Willkommenskultur Thüringens in dem Sinn zerstört, dass er die Grenzen hochziehen will und alle anderen ausgrenzen möchte, die nicht zu uns gehören sollen, und alle in einen Topf rührt, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist falsch! Wir fordern schon lange ein Einwanderergesetz!) der wird nicht dafür sorgen, dass wir Fachkräfte aus dem Ausland bekommen und unser Land für diejenigen öffnen, die wir dringend brauchen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will jetzt nicht oberlehrerhaft die Politikkunde fortsetzen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das machen Sie die ganze Zeit schon, Herr Minister!) Vielleicht haben Sie, Herr Möller, noch ein bisschen was dazugelernt – das könnte sein. (Beifall DIE LINKE, SPD) Wenn es zum Beispiel darum geht, die Ausbildung vom Kindergarten bis zum Meister bzw. Master kostenfrei zu machen, müssen wir dafür das Geld aufwenden, dafür die Prioritäten setzen. Unlängst wurde unsere Finanzministerin in der Verwaltung des Haushalts als zickig bezeichnet. Ich unterscheide in meiner langen beruflichen Karriere zwischen Finanzministern und -ministerinnen, die nur auf einem Geldsack sitzen, und denen, die das Geld strategisch einsetzen. Und da haben wir eine Finanzministerin, die sehr klug über Prioritäten mitentscheidet (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bzw. über Posterioritäten, also über Nachrangigkeiten, weil Politik nämlich nicht nur ist zu sagen, mehr, mehr, mehr und wo ich überall Geld hingeben will, sondern zugleich zu sagen, wo die Nachrangigkeiten sind, weil unser Haushalt nämlich endlich ist.

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Thrum von der AfD-Fraktion?

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Wolfgang Tiefensee

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr gern. Ich habe gelernt, dass Sie Handwerksmeister sind.

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Uwe Thrum AfD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Ich wollte Sie fragen, Herr Minister, ob Sie schon davon gehört haben, dass wir uns für ein Einwanderungsrecht nach kanadischem Vorbild starkmachen. (Heiterkeit DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Auch in Thüringen?)

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Wolfgang Tiefensee

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Sehr geehrter Herr Thrum, das mag ja sein. Aber solche Initiativen werden davon überdeckt, dass Ihre Partei ein Mantra hat: Ausländer raus! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD)

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Uwe Thrum AfD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Können Sie mir diese Aussage schriftlich geben bzw. auch begründen?

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Eine Frage ist kein Frage-Antwort-Spiel und keine Diskussion. Sie können sich zu Wort melden, wenn Sie noch Redezeit hätten, haben Sie von der AfDFraktion aber leider nicht mehr. Das Wort hat deswegen jetzt wieder Herr Minister Tiefensee.

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Wolfgang Tiefensee

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Und damit überdecken Sie alles, was Sie noch nebenbei dazuschieben, nämlich dass uns ganz besondere Menschen – aus Polen oder aus Vietnam – willkommen sind, die anderen aber nicht. Klären Sie das in Ihrer Fraktion, in Ihrer Partei. Ich vermute nur, da es die DNA Ihrer Partei ist, dass Sie sich nicht von diesem Kernsatz wegbewegen werden: (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ihre Vermu- tung ist falsch, Herr Minister!) Deutschland für Deutsche und Ausländer raus. Und das überdeckt alles. (Unruhe AfD) Jetzt kommen wir wieder zur Sachdebatte. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Sie be- stätigen das in den sozialen Netzwerken immer wieder!) (Unruhe AfD) Nein, das ist nicht peinlich, sondern das ist Realität. (Unruhe AfD) Dann hören Sie auf damit, das in der Öffentlichkeit zu propagieren, dann werde ich auch aufhören, das zu geißeln. Ich bleibe bei meinem Standpunkt, Sie schaden dem Land. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Ich darf um mehr Ruhe im Auditorium bitten! Bitte, Herr Minister. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das passt zu dem Ministerpräsidenten!)

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Wolfgang Tiefensee

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Es geht darum, dass wir Prioritäten setzen. Wir haben Prioritäten gesetzt, indem wir für die Qualität der Kindergärten sorgen, die Kindergärtnerinnen besser bezahlen wollen, den Personalschlüssel verändern, dass wir die Regelschullehrerinnen und -lehrer in ihrem Gehalt angepasst haben, dass wir die kleinen Schulen stärken wollen, dass wir – anders als in CDU-geführten Regierungen in Deutschland – nicht immer mal wieder über Studiengebühren reden, sondern hier absolut für Studiengebührenfreiheit sind, dass wir die Hochschulen stützen, indem wir Aufwüchse von 4 Prozent pro Jahr vereinbaren usw. usw. Hier setzen wir Prioritäten. Und wenn es uns möglich ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus über eine Meistergründungsprämie zu reden, dann werden Sie den Wirtschaftsminister absolut an Ihrer Seite sehen. Weil in unserem Koalitionsvertrag, den wir Mitte Januar dieses Jahres fertiggestellt haben, steht genau das drin. Deshalb ist das, was Sie an Anträgen und Änderungsanträgen gebracht haben, genau die richtige Linie. Lassen Sie uns mit einer Meistergründungsprämie dafür sorgen, dass Meisterinnen und Meister tatsächlich dann unterstützt werden, wenn sie in die Unternehmensnachfolge bzw. in die -gründung gehen. Ich möchte noch darauf hinweisen – auch das noch mal in Richtung von Ihnen, Herr Thrum –, dass Sie den Bund angemahnt haben. Ja, der Bund ist mit dem Ausbildungs-BAföG gefordert. Sie kennen das Wortungetüm wahrscheinlich, das Bundesausbildungsförderungsgesetz, das mit der 4. Novelle im Februar auf den Weg gegangen ist und jetzt Mitte des Jahres in Kraft tritt. Damit entscheiden wir positive Veränderungen für diejenigen, die in die Meisterausbildung gehen. Das genügt uns noch nicht, deshalb unterstütze ich sehr, dass wir in den Fraktionen, in den Ausschüssen darüber diskutieren, wie wir dem Ziel näherkommen können, den jungen Leuten den Weg über die Regelschule und duale Ausbildung hin zu einem Meister schmackhaft zu machen. Das brauchen wir in der Zukunft dringend. Deshalb begrüße ich sehr diese Debatte und freue mich auf eine gute Lösung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Vielen Dank, Herr Minister. Da Herr Minister Tiefensee die Redezeit um 1 Minute und 26 Sekunden überschritten hat, die der Landesregierung zugestanden war, haben jetzt die Fraktionen, wenn sie wollen, auch noch mal die Möglichkeit, in diesem Zeitrahmen Stellung zu nehmen. Herr Möller von der AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Dieser Unsinn kann leider nicht unwidersprochen bleiben, den der Minister hier erzählt hat. Ich finde es absolut unterirdisch, Herr Tiefensee, dass Sie mit solchen NPD-Parolen hier um sich schmeißen und die meiner Fraktion in die Schuhe schieben. (Beifall AfD) In dieser Fraktion sitzen Doppelstaatler. Wie viele sitzen bei Ihnen in der SPD? Wahrscheinlich gar keiner. Ich will es mal ganz klar beantworten. Bei uns sitzen beispielsweise auch Leute mit ausländischen Ehepartnern. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Na und?) Wir haben uns immer offen gezeigt für eine qualifizierte Zuwanderung bei Bedarf. (Beifall AfD) (Heiterkeit SPD) Und wir haben aber auch gesagt, dass das Geld vorrangig für die Ausbildung unserer eigenen Leute eingesetzt werden muss, (Beifall AfD) beispielsweise für die vielen Leute ohne Schulabschluss oder eben für die Qualifizierung derjenigen, die momentan noch im Ausbildungssystem sind. Das unterscheidet uns in der Tat von Ihrer Partei, die nämlich die Partei der Einwanderung in das Sozialsystem ist (Beifall AfD) und das ganze Geld auf einer Ebene verballert, wo es diesem Volk eben nicht nützt. Da werden wir auch weiterhin widersprechen, auch wenn Sie versuchen, uns als Rassisten und NPDler darzustellen. Aber das ist unredlich und das wissen Sie auch ganz genau. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen

Gibt es weiteren Redebedarf? (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Dazu nicht!) Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zu der Abstimmung. Wir haben eine Reihe von Anträgen vorliegen. Zunächst geht es um den Antrag der Fraktion der CDU, dort ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt worden. Deswegen frage ich zunächst, wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Nein, dann ist diese Überweisung so beschlossen. Es geht weiter mit dem Alternativantrag der Fraktion der AfD. Auch dort wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die AfD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Frage, ob wir das hier jetzt auszählen wollen. Das müssten wir eigentlich machen. Es wird eine Auszählung gewünscht, weil jetzt nicht alle Fraktionen am Platz sind. Deswegen bitte ich jetzt mal alle, ihre Plätze einzunehmen, und dann zählen wir das aus. Für die Ausschussüberweisung bitte noch einmal die Hand heben. Gegen die Überweisung bitte ich jetzt noch mal um das Handzeichen. Da haben wir hier folgendes Ergebnis errechnet: Für die Überweisung haben 36 Abgeordnete gestimmt, gegen die Überweisung 39 Abgeordnete. Die Ausschussüberweisung ist damit abgelehnt. Dann haben wir als dritten Antrag den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Auch hier soll Ausschussüberweisung erfolgen. Ich lasse darüber abstimmen, diesen Antrag zu überweisen. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist diese Überweisung so beschlossen. Damit endet dieser Tagesordnungspunkt, den ich hiermit schließe. Wir kommen dann zum Aufruf des Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/156 dazu: Die politische Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes beenden, seine Arbeit an tatsächlichen Gefährdungen der Verfassungsordnung ausrichten Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/464 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung ihres Antrags? Das ist nicht der Fall. Wünscht die AfD das Wort zur Begründung ihres Alternativantrags? Der Abgeordnete Czuppon hat das Wort.

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Torsten Czuppon AfD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und zu Hause am Livestream, ich bin ein bisschen enttäuscht, dass die Regierungsbänke hier so leer sind bei einem so wichtigen Thema, aber der Herr Innenminister ist da. Da freue ich mich, dass wir unsere Argumente hier austauschen können (Beifall AfD) und dass das auch alles beachtet werden kann. Ein Alternativantrag zur grundsätzlich begrüßenswerten Initiative der CDU ist aus unserer Sicht notwendig, weil man nicht einfach mehr Dienstposten und Planstellen beim Amt für Verfassungsschutz fordern kann, ohne die Ursachen dafür zu hinterfragen. Nach unserer Auffassung muss die Diskussion auch auf die Fehlentwicklung beim Verfassungsschutz eingehen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das heißt nicht Verfassungsschutz, sondern Verfassung!) Da wären zum Beispiel die einseitige Ausrichtung und die Instrumentalisierung der Behörde. Gerade Bewohner der neuen Bundesländer, wie ich einer bin und viele andere auch, haben Erfahrungen mit einem politisch gelenkten Geheimdienst gemacht, nämlich der Stasi, deren Aufgabe es unter anderem war, die Macht der Herrschenden zu sichern und alle Menschen – jetzt bringen Sie mich hier hinten im Rücken noch durcheinander –, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ein Sozialde- mokrat im Rücken ist tödlich!) (Beifall AfD) die nicht bestimmte Meinungen und Vorstellungen vertreten haben, verächtlich zu machen, zu kriminalisieren oder sogar einzusperren. Diesen Punkt haben wir zwar noch nicht erreicht, bewegen uns aber deutlich in diese Richtung. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE) Zum Lachen finde ich das nicht, aber es war ja nichts anderes zu erwarten. Es darf nicht sein, dass der Verfassungsschutz diejenigen beobachtet, die einfach nur politisch anders denken. Es darf nicht sein, dass der Verfassungsschutz den Wettbewerb der Parteien beeinflusst und damit aktiv in die politische Meinungsbildung zugunsten bestimmter Parteien eingreift. (Beifall AfD) Verantwortlich für diese Fehlentwicklung ist aus unserer Sicht vor allem der Leiter des Amts. Schon beim Blick auf seine verschiedenen ehrenamtlichen Funktionen – hier sei beispielhaft die Amadeu Antonio Stiftung genannt – muss einem klar werden, welchem politischen Lager der Präsident zuzurechnen ist. Wir haben dadurch berechtigte Zweifel an seiner politischen Neutralität. (Beifall AfD) Wir können dem Antrag der CDU nicht zustimmen, wenn das Amt politisch voreingenommen geleitet wird und genau dafür noch mehr Personal gefordert wird. Deshalb unser Berichtsantrag an die Landesregierung (Beifall AfD) und die Klarstellung, dass der Verfassungsschutz die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen hat. (Beifall AfD) Ich bitte Sie daher, unserem Antrag zuzustimmen, um die Regierung in die Pflicht zu nehmen, zunächst offene Fragen zu beantworten und Stellung zu beziehen. (Beifall AfD) Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, beantrage die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und freue mich auf eine lebhafte Debatte. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

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Raymond Walk CDU

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, gerade einmal sieben Wochen ist es her, genau am 22. Januar, da durchsuchten Polizei und LKA zwei Wohnungen hier in Thüringen: in Eisenach, meiner Heimatstadt, und in Erfurt. Hintergrund war das zuvor von Innenminister Horst Seehofer erlassene Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Combat 18“. Betroffen von den Durchsuchungen waren Thüringer Führungskader. Umfangreiche Beweismittel, Mobiltelefone, Laptops, Tonträger konnten sichergestellt werden. Bereits eine Woche zuvor, nämlich am Dienstag, dem 14. Januar, stand Thüringen ebenfalls im Fokus der bundesweiten Ermittlungsbehörden mit einem Verfahren, das bei der Generalstaatsanwaltschaft in Berlin wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat geführt wurde. Dieses führte die Ermittler dann auch in vier Bundesländer, unter anderem auch nach Thüringen, unter anderem auch nach Arnstadt. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen tschetschenisch abstämmigen Tatverdächtigen, dem vorgeworfen wird, einen islamistisch motivierten Anschlag vorbereitet zu haben. Auch hier wurden die Ermittler bei den Durchsuchungen fündig. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die aktuellen Fälle binnen Wochenfrist im Bereich islamistischer Terrorismus und im Bereich Rechtsextremismus stehen geradezu exemplarisch für die riesigen Herausforderungen, denen sich der Thüringer Verfassungsschutz im Verbund mit den Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes stellen muss. Ich will den Kernsatz voranstellen, den ich immer wieder nenne, wenn ich hier vorne stehe: Kernaufgabe des demokratischen Staates ist, Sicherheit und Freiheit für seine Bürger zu organisieren. Für eine Demokratie ist es deshalb unverzichtbar, dass sie bereit und in der Lage ist – beide Komponenten müssen übereinstimmen –, diese Werte erfolgreich zu verteidigen. Sie, sehr geehrter Herr Innenminister Georg Maier, haben das im Verfassungsschutzbericht 2018 so zusammengefasst, ich zitiere: „Die Hauptaufgabe des Verfassungsschutzes besteht darin, Bedrohungen für die im Grundgesetz verankerte freiheitliche demokratische Grundordnung und die öffentliche Sicherheit weit im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen zu erkennen, einzuschätzen und hierdurch ihre Bekämpfung zu ermöglichen. Die ausdifferenzierte Sicherheitsstruktur der ‚wehrhaften Demokratie‘ mit ihrer [vorgelagerten Extremismusbekämpfung], dem oft zitierten ‚Frühwarnsystem‘, hat sich bewährt.“ Dieser Einschätzung, Herr Minister – auch wenn er nicht zuhört –, kann man nur uneingeschränkt beipflichten. Ich will die Gelegenheit gern nutzen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und Besucher auf der Besuchertribüne, um mich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden zu bedanken. Sie machen, finde ich, wirklich gute Arbeit, leisten viel unter schwierigen Rahmenbedingungen. Das verdient unser aller Respekt und unsere Anerkennung. Das verdient auch unsere gemeinsame politische Rückendeckung. (Beifall FDP) Damit komme ich zu unserem Antrag. Inhaltlich stellt der Antrag auf eine Pressemitteilung der Parlamentarischen Kontrollkommission ab. Die stammt vom 15. Januar 2020, also noch aus der 6. Legislaturperiode. Das Interessante dabei ist, dass das Votum einstimmig gefasst wurde. Ich will daraus kurz zitieren, 15. Januar, Pressemitteilung: Die Parlamentarische Kontrollkommission verweist auf eine durchgehend mangelhafte personelle Ausstattung des Amtes für Verfassungsschutz, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber jetzt unredlich, Herr Walk!) mangelhafte personelle Ausstattung und das durchgehend. Danach war und ist die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes gefährdet. Der Thüringer Verfassungsschutz – so die Parlamentarische Kontrollkommission – kann seiner gesetzlichen Aufgabe nicht umfassend nachkommen. – Das ist übrigens auch Ergebnis des Untersuchungsausschusses 6/1, wir haben die Vorsitzende im … Sie saß hinter mir, jetzt nicht mehr. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt nicht!) Das hat gewechselt. Die Vorsitzende war Frau Abgeordnete Marx. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass das Amt für Verfassungsschutz zumindest in den untersuchten Phänomenbereichen keine echte Analyse der ermittelten Informationen betreiben konnte und aufgrund von Personalknappheit keine interne Aufarbeitung des Themenkomplexes NSU vorgenommen werde konnte. Ich komme zurück, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und sage es erneut: Der Staat darf sich aus seiner Verantwortung nicht zurückziehen. Damit er dies auch tatsächlich kann und in die Lage versetzt wird, diesen Auftrag auch umfassend wahrzunehmen, komme ich zu den einzelnen Punkten aus unserem Antrag. 1. Der Landtag stellt fest, die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Amts für Verfassungsschutz ist gefährdet. Erneut, Herr Innenminister, möchte ich Sie zitieren. Am 13. August – so ganz lange ist es noch nicht her – im letzten Jahr haben Sie Folgendes gesagt, ich zitiere: „‚Der Verfassungsschutz ist an seiner Leistungsgrenze angelangt.‘ [...] ‚Ich habe keine zusätzlichen Stellen für die Behörde bekommen, was nun Folgen hat.‘ Die [Tages]zeitung ‚Freies Wort‘ hatte berichtet, dass der Verfassungsschutz außergewöhnlich belastet sei“. Und weiter: „Maier hatte vor [...] einem Jahr zehn zusätzliche Stellen [...] gefordert, sich damit aber in der rot-rotgrünen Koalition [bekanntlich] nicht durchgesetzt.“ Ich möchte es Ihnen nicht ersparen, Georg Maier, weil wir da auch an einem Strang ziehen, wenn es um innere Sicherheit, wenn es um Verfassungsschutz geht. Sie haben am 20.09. in der TA weiter gesagt: Ihn erfülle mit Sorge – also Sie –, ob wir noch genügend Ressourcen für die Spionage haben. Er warf der Linkspartei vor, ein Aufstocken der Mitarbeiter verhindert zu haben. Und: Georg Maier kündigte an, den Thüringer Verfassungsschutz so aufstellen zu wollen, dass dieser alle seine Aufgaben erfüllen könne, einschließlich der Spionageabwehr. Natürlich muss an diesem Punkt jetzt auch das kommen, was ich gleich machen werde, nämlich den Präsidenten des Verfassungsschutzes Stefan Kramer zu zitieren. Der hat bereits im Februar Folgendes im MDR gesagt, der ihn zitiert: „Thüringens Verfassungsschutzchef Stefan Kramer fordert im Kampf gegen Rechtsextremismus mehr Personal. Er sagte MDR Aktuell, die Mitarbeiterzahl sei nicht wie erhofft aufgestockt worden. Vielleicht, sagt er, gelingt das mit einer neuen Regierung nach der Landtagswahl.“ Ich komme dann noch zu Kollegin Frau Marx, die sich auch zu dem Thema geäußert hat und zitiert wird, dass nachrichtendienstliche Mittel eben nicht von der Zivilgesellschaft angewendet werden können, allerdings von einem solchen Amt, gemeint ist das Amt für Verfassungsschutz. „[...] ich finde schon,“ – Zitat – „dass ein Rechtsstaat seine Mittel ausschöpfen muss, um eventuelle verfassungswidrige Bestrebungen, die sich hier offenkundig abzeichnen, dann auch mit allen Mitteln beobachten zu können. Dazu gehört aus meiner Sicht auch mehr Personal.“ Das Ganze stößt dann auf Widerspruch vom Kollegen Dittes, der sagt: „Der Verfassungsschutz ist höchst problematisch, er ist gefährlich. Weil er [...] eben auch natürlich angelegt ist, politisch instrumentell zu agieren.“ (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Herr Dittes hat recht!) So sind die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema „Sicherheit“ und so sind die unterschiedlichen Auffassungen zum Thema „Verfassungsschutz“. Deswegen werbe ich dafür, dass wir heute unserem Antrag zustimmen bzw. diesen an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen. Ich will noch etwas zur Personalausstattung sagen. Eine Personalausstattung deutlich unter hundert Mitarbeitern laut Verfassungsschutz, sprich 95 Stellen nur besetzt, ist auf Dauer inakzeptabel. Deswegen stimmen Sie mit uns gemeinsam der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zu. Der Antrag der AfD erhält von uns keine Zustimmung. Ich will enden mit dem Kernsatz der Sicherheitspolitik: Der Staat darf sich aus seiner Verantwortung nicht zurückziehen! Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Astrid Rothe-Beinlich

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Vielen Dank, Herr Walk. Das war zeittechnisch eine Punktlandung. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Dorothea Marx für die SPD-Fraktion.

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Dorothea Marx SPD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, da Herr Walk mich schon mehrmals zitiert hat, kann ich mich ein bisschen kürzer fassen. Wir wissen ja, dass es unter uns in der Koalition zum Landesamt für Verfassungsschutz durchaus unterschiedliche Auffassungen im Einzelnen gibt. Das haben wir nie geleugnet. Das ist so und das wird auch so bleiben. Gleichwohl ist es natürlich so, dass, solange ein Amt am Start ist – das ist meine Überzeugung und die meiner Fraktion, und dabei bleibt es auch –, es natürlich auch ordentlich arbeiten können muss. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Dann sollen sie mal ordentlich arbeiten!) In der Tat ist es so, dass es diesen Hilferuf des Amts gab und dass sie bestimmte Bedarfe haben und dass es deswegen eine Selbstverständlichkeit für uns sein wird, dass wir diesen Antrag an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen und dann schauen, was sich da gemeinsam in den nächsten Wochen und Monaten machen lässt. (Beifall CDU) Ich bin aber jetzt nicht ganz vergeblich hier vorn, weil wir ja nun einen Alternativantrag der AfD hier vorliegen haben. Der ist natürlich auch wieder – ja, ich würde mal sagen, der trägt den Titel „Selbstverharmlosung“. Das ist ja eine Strategie, die Ihnen Ihr geistiger Thinktank-Geber schon länger vorgeschrieben hat. Das klappt nur immer nicht so richtig, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ja doch!) weil Sie auf der einen Seite natürlich immer meinen, dass man im Zuge der Meinungsfreiheit auch verfassungswidrige und verfassungsfeindliche Positionen vertreten können müsste, und auf der anderen Seite wollen Sie aber auch nicht so richtig sagen, dass Sie gegen den Verfassungsschutz sind, denn da sind Sie ja dann ins Visier geraten. Das gefällt Ihnen nicht. Deswegen sind aber jetzt nicht Sie schuld, sondern das Amt. Diesen Duktus trägt dieser Alternativantrag. Dann arbeiten Sie sich natürlich erneut wieder ab an dem Chef des Amts, Herrn Kramer, der sei für Sie nicht neutral, weil er verschiedene Ehrenämter hat. Ich habe Ihnen schon in zahlreichen Redebeiträgen hier – schade, dass Sie mir nicht zuhören, Herr Möller, aber macht ja auch nichts. Machen Sie mit Ihrer Zeit, was Sie wollen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hilft ja auch nichts!) Ich habe Ihnen aber hier schon in zahlreichen Reden gesagt: Neutralität zur Verfassung ist nicht das, was unsere Verfassung verlangt, sondern Eintreten für unsere Verfassung – Eintreten für unsere Grundwerte und Verteidigen dieser Grundwerte. Deswegen ist Ihr Neutralitätsbegriff nicht unser Neutralitätsbegriff. (Beifall DIE LINKE, SPD) Wir unterscheiden uns da wirklich fundamental voneinander. Ich setze mich für einen Verfassungsschutz ein – egal ob der nun amtlich verwaltet, exekutiert oder von Bürgern gelebt oder von Parlamentariern vertreten wird –, der Verfassungsnormen, Verfassungswerte aktiv schützt, und zwar auch gegen Verleugnung, gegen Diskriminierung, gegen all das, was wir uns hier in diesem Hause von Ihrer Seite nicht nur anhören müssen, sondern was auch zu lesen ist in dem Werk Ihres größten Fraktionsvorsitzenden aller Zeiten, der nun leider auch schon dieses Haus verlassen hat, weil er ja heute eine wichtige Tagung in einer Ihrer kleinen Burgen zu besuchen hat, wie wir der Presse entnehmen konnten. Also Ihren Antrag wollen wir eigentlich nicht überweisen und ich denke, das werden auch die Kolleginnen und Kollegen entsprechend für sich entscheiden. Frohes Schaffen weiterhin! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Rothe-Beinlich

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Vielen Dank, Frau Marx. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Czuppon für die AfD-Fraktion. Wenn Sie nicht wollen, Sie waren gemeldet.

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Torsten Czuppon AfD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, die haben ja jetzt gewechselt, und sehr geehrte Zuschauer am Livestream! Sehr geehrter Herr Hey, wenn Sie jetzt noch etwas mit der Präsidentin besprechen möchten, würde ich Sie nach vorn bitten. Ich würde Ihnen die Zeit geben, ansonsten würde ich Sie bitten, mich in meiner Rede nicht noch mal zu stören. (Beifall AfD) Vielen Dank. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ich rufe dazwi- schen, wann es mir passt!) Ich muss an dieser Stelle noch einmal konkretisieren, worüber wir beim Verfassungsschutz reden. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da bin ich gespannt!) Meinungen, die noch vor einigen Jahren problemlos ausgesprochen und vertreten werden konnten und von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, werden heute auch mithilfe der Presse als verfassungsfeindlich diffamiert, kriminalisiert oder sogar die soziale Ächtung derjenigen aktiv gefördert, die sich trauen, vermeintlich abweichende Meinungen kundzutun. (Beifall AfD) Und ich rede hier ganz klar nicht von Extremismus oder Straftaten, sondern von Meinungen. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin gespannt, sehr geehrte Kollegen der CDU und auch der FDP, wann Sie endlich feststellen, dass die AfD nur das aktuelle Ziel ist. Einen ersten und äußerst intensiven Vorgeschmack auf das, was auf Sie zukommen wird, haben Sie ja im Verlauf des letzten Monats erleben dürfen. (Beifall AfD) Sobald es einmal erfolgreich an der AfD durchexerziert wurde, sind Sie fällig. (Beifall AfD) Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt, denn Sie sollten nicht so blauäugig sein und glauben, dass Ihnen das nicht passieren wird. Dass es so kommt und dass die linke Seite des Plenums davor keine Skrupel hat, das hat der vergangene Monat genauso gezeigt wie die eindrückliche ostdeutsche Vergangenheit. (Beifall AfD) Meinungsfreiheit bedeutet, auch andere missliebige oder komplett abzulehnende Meinungen zu akzeptieren und nicht einfach zu bekämpfen. Die Meinungsfreiheit muss geschützt werden. Auch das ist Aufgabe des Verfassungsschutzes. Und wir brauchen hier auch nicht über vorhandene oder nicht vorhandene Meinungsfreiheit zu diskutieren, wenn Bürger dieses Landes ihre Meinung nicht mehr offen zu äußern wagen, weil sie beispielsweise um ihre berufliche Existenz fürchten müssen. (Beifall AfD) Konkret: Ich bin zwar Beamter gewesen, musste nicht um meine berufliche Existenz fürchten, wurde aber versetzt, also ich habe auch schon Repressalien erlebt. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, fragen Sie sich mal, warum!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn genau damit haben wir bereits eine Einschränkung des Artikels 5 im Grundgesetz. Ich muss noch einmal betonen, dass sich das, was ich hier sage, nicht gegen die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes richtet, sondern gegen die Behördenleitung. (Beifall AfD) Wenn der Verfassungsschutz zusätzliches Personal braucht, um seinen originären Aufgaben nachzukommen, werden wir von der AfD-Fraktion das ermöglichen und gegebenenfalls einem entsprechenden Antrag zustimmen oder selbst aktiv werden. Doch dieser Nachweis ist unserer Auffassung nach noch nicht erbracht. Jetzt möchte ich natürlich noch mal explizit auf den vergangenen Monat eingehen. Da ist ganz viel passiert, was in der Presse als Desaster und so bezeichnet wurde, was auch immer. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was war es denn sonst?) Es war ein Desaster, (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist wirklich ein Desaster gewesen!) aber das Desaster war natürlich nicht die legitime und demokratisch vorgegangene Wahl des Herrn Kemmerich, sondern das Desaster war, wie er danach aus dem Amt gejagt wurde. (Beifall AfD) Sie haben alle die Presse verfolgt. Da muss man doch ganz speziell noch mal auf unsere Bundeskanzlerin eingehen. Sie sagen immer, die Demokratie ist in Gefahr, und Sie sehen sie von uns gefährdet. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von wem sonst?) Die Demokratie ist in höchster Gefahr, denn sie wird angegriffen von höchster Stelle, nämlich von unserer Bundeskanzlerin. (Beifall AfD) Die Bundeskanzlerin als langjährige Politikerin ist sich doch wirklich nicht zu schade, (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sollten nicht so viele Verschwörungstheorien lesen!) auf einer Pressekonferenz in Südafrika eine demokratisch legitimierte und durchgeführte Wahl in Thüringen als unverzeihlichen Fehler zu bezeichnen, der rückgängig gemacht werden muss. Also da ist mir der Atem stehen geblieben. (Beifall AfD) Das soll Demokratieverständnis sein? Wahnsinn! (Unruhe DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Weltzien, DIE LINKE: Mei- nungsfreiheit der Bundeskanzlerin!) Genau, Freiheit der Bundeskanzlerin, aber die Kanzlerin hat einen Schwur geleistet. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Schaden vom deutschen Volk abzuwenden!) Da hat sie nämlich gesagt, dass sie die Rechte und Gesetze Deutschlands zu wahren und zu schützen hat. Ich bin erst ganz kurz im Plenum, (Unruhe CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) aber wir haben hier ganz viele erfahrene Kollegen. Wir haben hier zum Beispiel Politikwissenschaftler, glaube ich, die Politik studiert haben, wir haben Anwälte, wir haben einen neuen Justizminister, der, glaube ich, Volljurist ist – keine Ahnung. Sie alle, die hier schon lange im Plenum sind, können mir ja jetzt mal die Fundstelle hier in der Thüringer Verfassung zeigen. Ich habe die durchgeblättert, ich war ganz schockiert, ich habe sie gar nicht gefunden. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Aber nicht gelesen!) Ja, ich kann lesen. Ich habe es mir vorlesen lassen. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Verste- hen ist eben was anderes!) Wo steht denn hier das Vetorecht der Bundeskanzlerin? (Beifall AfD) Ich habe das gesucht: Eine Wahl ist nur gültig, wenn sie von der Bundeskanzlerin abgesegnet wird. (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Pein- lich!) Ganz ehrlich, ich habe das zweimal durchgeblättert, ich habe das nicht gefunden. Sie werden mir sicherlich die Fundstelle sagen, da freue ich mich auch noch mal. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Ich darf mal um ein bisschen mehr Ruhe im Haus bitten. Vielleicht würde das auch erleichtert, indem Sie wieder zum Thema des Antrags zurückkommen könnten. (Beifall DIE LINKE)

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Torsten Czuppon AfD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Vielen Dank. Sehr schön, so muss das sein. In Artikel 48 habe ich etwas zum Landtag gefunden. Da steht: „Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der demokratischen Willensbildung.“ Und dann in Absatz 2: „Der Landtag übt [die] gesetzgebende Gewalt [...], wählt den Ministerpräsidenten“. Genau das haben wir am 05.02. gemacht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Was hat das denn mit dem Verfassungsschutz zu tun?)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Sie haben mich doch eben gelobt, Herr Czuppon. Ich hatte gesagt, mehr Ruhe im Haus und vielleicht wird es einfacher, wenn Sie zu dem Thema der Anträge reden.

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Torsten Czuppon AfD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Genau das mache ich jetzt. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Nein, das macht er eben nicht!) Es geht um die Verfassung und die Verfassung soll geschützt werden. Dafür gibt es den Verfassungsschutz. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie ha- ben keinen Gesetzentwurf zur Verfassungsänderung eingebracht!) Wie gesagt, in Artikel 48 steht nur, dass wir das machen dürfen, wir haben gewählt. Dann habe ich auch noch weitergesucht, ob es hier irgendwie Stimmen erster oder zweiter Kategorie gibt, weil Ihre Stimmen als vermeintlich moralisch überlegene Fraktionen doppelt zählen müssen und unsere Stimmen vergiftet sind, die zählen gar nicht. Wenn wir für irgendjemanden gestimmt haben, dann, weiß ich nicht, gibt es eine Zweiklassengesellschaft. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Ihre Anhänger bringen Menschen um: in Kassel, in Hanau, in Halle! Ihre Anhänger bringen Menschen um!) (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns wird ja irgendwie immer vorgeworfen, dass wir keine Fakten bringen. Ich bringe Fakten. Sie können das kleine Büchlein gern mal durchlesen. Bevor Sie sich äußern, sollten Sie mal nachgucken, ob das vielleicht hier kompatibel ist – ist es eben nicht. – Bitte? (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das sind noch keine Argumente! Du gaukelst ein bisschen rum da vorn!) (Beifall DIE LINKE) Das ist Ihre Meinung. Ich habe Fakten gebracht, ich habe das belegt mit der Thüringer Verfassung. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Ein Buch in der Hand zu halten, sind doch noch keine Fakten!) Alles klar. Das war das, was ich Ihnen dazu erzählen wollte. Ich hoffe, dass Sie jetzt in die Diskussion einsteigen und mir die Fundstellen zeigen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich freue mich sehr, dass ich Sie mit meiner Rede berührt habe, dass Sie wahrgenommen haben, was ich gesagt habe. Danke schön. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bergner von der FDP-Fraktion.

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Dirk Bergner FDP

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Berührend war das in der Tat gerade schon und deswegen möchte ich auch zum Thema zurückkommen. (Beifall DIE LINKE, CDU) Im Zusammenhang mit dem Thema ein Wort an den Kollegen der AfD: Die Auseinandersetzungen auf der Straße auf eine Stufe zu stellen mit unserem Verfassungsschutz, halte ich für einen extremen Affront gegen den Verfassungsschutz, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, FDP) Wir Freien Demokraten stehen für Freiheit und damit gegen jeden Extremismus, politisch wie religiös, und gegen Verfassungsfeinde jeder Couleur. Vorbeugend Gefahren zu erkennen, die Bevölkerung, den Staat, aber eben – wie sich in den letzten Wochen gezeigt hat – auch Politiker und alle möglichen Bürger in der Gesellschaft vor Extremisten zu schützen, ist ein elementarer Bestandteil der Aufgaben des Freistaats. Das bedeutet, einen leistungsfähigen Verfassungsschutz haben zu müssen. Dafür stehen wir Freien Demokraten. (Beifall CDU, FDP) Das bedeutet aber nicht nur eine bessere Ausstattung, personell wie auch technisch, die wichtig ist für unseren Freistaat. Auch eine engere Kommunikation mit den parlamentarischen Kontrollgremien und nachhaltige fachliche Aufsicht durch das zuständige Ministerium liegen uns Freien Demokraten am Herzen. Deswegen unterstützen wir den Antrag der CDU als einen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Debatte aus unserer Sicht noch weit umfassender sein muss. Es müssen Aufgaben klar definiert werden, es müssen Defizite benannt und Lösungen schnell gefunden werden. Wir brauchen eine Ausstattung, die sich an verändernde Aufgaben anpasst, wir brauchen neue Formen von Organisationen, auch in den Bereichen der Wirtschaft. Meine Damen und Herren, deswegen ist es richtig, den Antrag zu überweisen. Es liegt noch ein Alternativantrag vor, der ist leider sehr kurzfristig gekommen, sodass keinerlei Zeit war, sich damit wirklich ernsthaft inhaltlich auseinanderzusetzen. Deswegen werden wir uns bei der Verweisung enthalten und freuen uns auf eine spannende fachliche Debatte im Ausschuss. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen. (Beifall CDU, FDP)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Brechreiz auch zum Berühren gehört, dann haben Sie das definitiv heute geschafft, Herr Czuppon. Das war wirklich eine Meisterleistung an Widerlichkeit, die Sie hier heute in Ihrer Position der AfD präsentiert haben. Es hätte noch gefehlt, dass Sie Angela Merkel als Reptiloid bezeichnet hätten, dann wäre die Verschwörungstheorie hier komplett gewesen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben Sie gerade gemacht!) Das zeigt, wes Geistes Kind Sie sind und in welchen Sphären Sie sich hier teilweise bewegen. Lassen Sie mich ganz kurz erst mal auf den Antrag der CDU eingehen. Wir müssen uns hier heute mit dem wenig originellen Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken“ auseinandersetzen, denn der Antragstext ist weitgehend inhaltsgleich mit einer Pressemitteilung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 15.01.2020. Die Feststellungen und Forderungen sowie die Begründung des Antrags sind in weiten Passagen wortwörtlich aus dieser Pressemitteilung übernommen und zielen auf eine personelle Aufstockung des Amts für Verfassungsschutz. Zunächst möchte ich erst mal mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass die CDU hier eins zu eins inhaltliche Forderungen eines Gremiums einbringt, dass dafür überhaupt nicht zuständig ist. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat die Aufgabe, die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Verfassungsschutzes zu kontrollieren. Sie hat aber nicht die Aufgabe, sich mit den Fragen des Haushalts des Amts für Verfassungsschutz zu beschäftigen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Doch, selbst- verständlich!) Nein, hat sie nicht. Haushaltsfragen liegen in der Hoheit des Landtags und sollten auch dort behandelt werden. Dazu möchte ich anmerken, dass der Landtag den Etat des Amts von 6,5 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 7,1 Millionen im Jahr 2019 und auf 7,5 Millionen Euro im Jahre 2020 erhöht hat. Ebenfalls ist ein Aufwuchs im Einzelplan 16 für Informations- und Kommunikationstechnik von 650.000 Euro im Jahr 2018 auf 834.000 Euro im Jahr 2020 zu verzeichnen. Neben den erwähnten Pressemitteilungen bezieht sich die CDU in der Begründung ihres Antrags auf einen weiteren Anknüpfungspunkt, nämlich auf den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses aus der letzten Legislaturperiode. Sie verschweigt aber dabei, dass sie sich nicht auf den mehrheitlich beschlossenen Teil des Abschlussberichts, sondern auf ihr eigenes Sondervotum bezieht. Als Mitglied dieses Untersuchungsausschusses ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar, wie die CDU nun mit dem vorliegenden Antrag das Versagen des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex in einen Zusammenhang mit einer vermeintlich notwendigen personellen Aufstockung des Verfassungsschutzes stellen kann. Aus dem NSU-Komplex ziehen wir als Bündnisgrüne – und ich glaube, das gilt auch für Teile meiner Koalitionspartner – jedenfalls andere Schlussfolgerungen. So hätten wir es für nötig gehalten, dass bereits in den Jahren 2013 und 2014 entsprechend der Erkenntnisse aus den Berichten von mehreren NSU-Untersuchungsausschüssen strukturelle und inhaltliche Konsequenzen für die gesamte Sicherheitsarchitektur in Deutschland gezogen worden wären. Stattdessen haben sich die Antworten auf die Bekämpfung von Demokratie und menschenfeindlichen Bestrebungen bisher häufig nur auf den Ruf nach mehr Personal für die Sicherheitsbehörden erschöpft. Es ist jedenfalls deutlich zu kurz gegriffen, wie in dem vorliegenden Antrag immer wieder nur die Forderung nach einer personellen Aufstockung des Verfassungsschutzes aufzuwärmen. Wir halten es stattdessen für unabdingbar, den Reformprozess beim Verfassungsschutz über die bereits erfolgten Einschränkungen bei den V-Leuten hinaus weiter fortzusetzen. Meine persönliche Meinung dazu ist eine sehr deutliche: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es keinen Inlandsgeheimdienst braucht, um unsere Demokratie zu schützen. Wir haben im Bundestag zurzeit einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für den Neustart des Verfassungsschutzes in der Ausschussberatung. Vielleicht schauen Sie sich das mal an. Es wäre vielleicht ein erster Schritt, zu einer Neuordnung der Sicherheitsbehörden in Deutschland zu kommen. Ich bin gern bereit, mit Ihnen im Ausschuss noch mal über das Thema zu diskutieren. Deswegen haben wir auch kein Problem, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Lassen Sie mich aber noch mal ein paar Sätze zu dem sogenannten Alternativantrag der AfD-Fraktion sagen. Ich hätte ja tatsächlich erwartet, dass – wenn hier vorne ein Polizist steht – er zumindest weiß, auf welchen gesetzlichen Grundlagen er sich bewegt. (Beifall DIE LINKE) Sie haben in Punkt II Ihres Antrags einfach mal so reingeschrieben – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –: „Der Landtag stellt fest, dass das Amt für Verfassungsschutz Thüringen zuvörderst die Aufgabe hat, Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen. Die einseitige politische Meinungsbildung und anderweitige Beeinflussungen des politischen Wettbewerbs hat es zu unterlassen.“ Der erste Satz, Herr Czuppon, das müssten Sie wissen, ist eine Polizeiaufgabe. Was Sie da reingeschrieben haben, ist: Wir sollen hier beschließen, dass der Verfassungsschutz sozusagen polizeiliche Aufgaben übernimmt. Ich glaube, da hätte ich mir tatsächlich erwartet, dass Sie das wissen müssten, dass das vielleicht nicht der richtige Weg ist. Ansonsten kann ich gut nachvollziehen, dass Sie es momentan schwierig finden, sich mit dem Verfassungsschutz auseinanderzusetzen. Wenn man das Verfassungsschutzgutachten zur AfD liest – was zu weiten Teilen aus zivilgesellschaftlichen Erkenntnissen besteht –, dann kann man schon sagen, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gut, dass Sie es sagen!) dass es für Sie eng wird, wenn ich das mal so sagen darf. Man kann mal daraus zitieren, Fazit beispielsweise zum Flügel der AfD: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die in der Internetpräsenz vertretenen Positionen des ‚Flügels‘ tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitlich[...] demokratische Grundordnung darstellen. Die Positionen verstoßen dabei nicht nur gegen die in Art. 1 Abs. 1 [Grundgesetz] normierte Garantie der Menschenwürde, sondern auch gegen das in Art. 20 Abs. 1 [Grundgesetz] verankerte Demokratieprinzip und das in Art. 20 Abs. 3 [Grundgesetz] normierte Rechtsstaatsprinzip.“ Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie den Verfassungsschutz für schädlich halten – aus anderen Gründen wie ich –, allerdings hat auch die Zivilgesellschaft schon längst gemerkt, wes Geistes Kind Sie sind.

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Dorothea Marx

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Madeleine Henfling GRÜNE

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Und dass Sie natürlich demokratiegefährdend sind, das steht außer Frage. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie reden über sich selbst!)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Steffen Dittes Die Linke

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Meine Damen und Herren, verehrte Zuhörer und Zuschauer, man muss ja der AfD schon dankbar sein, dass sie den Abgeordneten Czuppon hier zum Reden nach vorn geschickt hat, denn jetzt wissen diejenigen, die gestern die Wahl von Czuppon in die Parlamentarische Kontrollkommission verhindert haben, warum sie das taten und dass diese Entscheidung vollkommen richtig war. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist aber auch noch mal aus einem besonderen Grund von besonderem Interesse, dass die AfD ausgerechnet Czuppon hier zum Reden vorschickt, um den Antrag zu begründen, den sie hier vorgelegt hat, in dem sich die AfD als Opfer des Verfassungsschutzes, als Opfer des Staats darstellt, denn – daran will ich Sie alle erinnern – es war der Abgeordnete Czuppon, der den Ministerpräsidenten dieses Landes als „Ratte“ bezeichnet hat, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist gelo- gen!) es war der Abgeordnete Czuppon, der mit einem TShirt „Rettet den weißen Kontinent“ in der Gedenkstätte Buchenwald auftauchte, und es war der Abgeordnete Czuppon, der im November 2016 ein Hetzvideo des NPD-Kreisvorsitzenden von Bautzen verbreitet und im Netz geteilt hat. (Unruhe AfD) Dann wundert es auch nicht …

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Dorothea Marx

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Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Redner und Stille im Auditorium.

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Steffen Dittes Die Linke

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Dann wundert es auch nicht – da greife ich vielleicht den Redebeitrag zum vorherigen Tagesordnungspunkt noch mal auf –, dass ein AfD-Politiker, nämlich der AfD-Politiker Mandic, einmal sagte, die AfD unterscheidet sich von der NPD nicht durch ihre Inhalte. Meine Damen und Herren, man braucht nicht den Verfassungsschutz, um festzustellen, dass die AfD verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und eine verfassungsfeindliche Partei ist. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir im Thüringer Landtag brauchen auch keinen Antrag der AfD, um uns kritisch mit dem Verfassungsschutz auseinanderzusetzen, denn wir führen diese Diskussion gerade entlang den Grundrechten und Grundwerten der Verfassung. Dazu gehört auch Artikel 2 Abs. 3, nämlich das Diskriminierungsverbot, wonach kein Mensch aufgrund seiner ethnischen Herkunft oder seiner religiösen oder weltanschaulichen Verortung benachteiligt werden darf. Das ist aber genau Wesensmerkmal dieser Partei, dieses Diskriminierungsverbot permanent infrage zu stellen, permanent zu unterlaufen. Meine Damen und Herren, „Verfassungsschutz stärken“ steht im Titel des CDU-Antrags. Wenn man darunter versteht, dass man die Grundwerte, die Grundrechte, die in der Verfassung verankert sind, tatsächlich als schutzbedürftig anerkennt und das auch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, dann fände ich diesen Titel Ihres Antrags, Herr Walk, gut gewählt. Aber Sie meinen das eben nicht, Sie meinen eben nicht den Schutz der Verfassungswerte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie meinen explizit damit den Nachrichtendienst und reduzieren die Aufgabe des Verfassungsschutzes auf eine rein behördliche Aufgabe einer mit nachrichtendienstlichen Befugnissen zum Eingriff in Grundrechte ausgestatteten Einrichtung. Deswegen versuchen Sie natürlich auch immer wieder – und das war aus Ihrer Rede auch deutlich herauszuhören –, den Spaltpilz in die Koalition hineinzutreiben. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da muss ich mich gar nicht anstrengen!) Ich denke, das ist doch eine Frage, der wir uns mal wirklich auch politiktheoretisch zuwenden können. Ihr Anliegen geht einfach fehl, weil ich glaube, die Koalition macht in dieser Frage etwas, was Menschen von Politik tatsächlich erwarten: auf der einen Seite deutlich zu machen, wo Unterschiede bestehen – auch in den Auffassungen der Parteien –, und auf der anderen Seite auch zu Kompromissen zu finden, um handlungsfähig zu sein, auch in Regierungsverantwortung. Ich will Ihnen aus dem Koalitionsvertrag zitieren, den wir wie 2014 auch 2019 abgeschlossen und darin auch Festlegungen zum Verfassungsschutz getroffen haben, aber eingangs zitiert haben in Anerkennung „der unterschiedlichen Positionen hinsichtlich der Notwendigkeit“ des Amts für Verfassungsschutz. Genau das ist eine Frage, die wir politisch diskutieren können und müssen, die Frage der Notwendigkeit. Ich habe von Ihnen noch keinen wirklichen Beleg für die Notwendigkeit gehört. Ich bin viele Jahre hier in der Thüringer Landespolitik tätig und kann Ihnen sagen: Ich habe noch keinen wirklichen Beleg gehört! Nun habe ich mich in dieser Legislaturperiode erstmalig dazu entschlossen, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission zu werden. Sie haben das gestern mit Mehrheit bestätigt. Sie haben nun die Chance, Herr Innenminister Maier, mir die Gelegenheit zu geben – zumindest in diesem geheimen Gremium –, mir die Notwendigkeit noch mal nahezubringen. Nutzen Sie vielleicht diese Chance. Ich will in dieser Debatte aber auch eines deutlich sagen: Es tut uns nicht gut, wenn wir immer davon ausgehen, dass ein Geheimdienst mit diesen weitreichenden Befugnissen zur Normalität in einer demokratischen Gesellschaft gehört. Dann sind nämlich diejenigen, die das kritisch hinterfragen, diejenigen, die ihre Position begründen müssen. Ich glaube, es steht uns gut zu Gesicht, wenn wir in einer demokratischen und freien Gesellschaft leben, dass diejenigen, die Institutionen schaffen, um in Grundrechte einzugreifen, die sie eigentlich verteidigen sollen, begründen sollen, warum das notwendig ist. Und diese Umkehrung wünsche ich mir tatsächlich in der politischen Debatte. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nun hat die CDU den Antrag vorgelegt und hat dem Antragstext im Prinzip drei Feststellungen vorangestellt. Der Verfassungsschutz sei nicht in der Lage, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, die Aufgabenannahme sei gefährdet und Sie zitieren – Frau Henfling ist darauf schon eingegangen – in der Begründung: „Das Amt für Verfassungsschutz konnte zumindest in den untersuchten Phänomenbereichen keine echte Analyse der ermittelten Informationen betreiben“ und bezieht sich dabei auf den Untersuchungsausschuss NSU in der 6. Wahlperiode. Nun war ich selbst Mitglied in diesem Untersuchungsausschuss, Herr Walk. Wir haben dort sehr viele Mitarbeiter dieses Amts vernommen. Ich kann Ihnen sagen, die mangelnde Analysefähigkeit gründete sich nach meinen ganzen Erfahrungen aus diesen mehr als – ich weiß nicht, wie viele Jahre wir im Untersuchungsausschuss gesessen haben – acht/neun Jahren nicht auf den Personalmangel in der Menge, sondern auf die fehlende fachliche Kompetenz der Mitarbeiter und die Motivation, in diesem Bereich wirklich analytisch zu arbeiten. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Deswegen stimmt doch die Aussage trotzdem!) Das sind die Erfahrungen in dem Untersuchungsausschuss, die ich machen konnte. Sie konnten sich den Erfahrungen ja nicht anschließen und haben den Wertungsteil, auf den Sie sich auch beziehen, nicht mitgetragen. Sie schreiben weiter, es gebe einen unhaltbaren Zustand beim Personal, und sagen damit, die Personalausstattung des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz ist völlig unangemessen gegenüber den Aufgaben und Gefahrensituationen, die wir aktuell zu verfolgen haben, (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sagt Ihr In- nenminister Maier, den habe ich zitiert!) und sagen, es ist ein Problem dieser Regierungskoalition und insbesondere in Verantwortung der Linken liegend – Sie haben Herrn Maier zitiert –, dass dem so ist. Da will ich Ihnen aber auch mal einen Vergleich mit anderen Bundesländern nicht ersparen, denn dann müssten Sie auch noch mit sehr viel größerer Verve die Nichtarbeitsfähigkeit von Behörden beispielsweise in einem Bundesland kritisieren, das seit mehr als 20 Jahren auch von Ihrer Partei regiert wird. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Wir sind in Thüringen!) Ja, ich komme noch zu diesem Vergleich, Herr Walk. Natürlich sind wir in Thüringen. Aber wenn im Bundesland Saarland die Mitarbeiterzahl im Landesamt für Verfassungsschutz von 2010 bis 2020 um 15 Prozent reduziert wird, die Zahl der Tarifbeschäftigten sogar um über 25 Prozent reduziert wird, was ist denn dann in Ihrer politischen Verantwortung im Saarland geschehen? Dann sage ich Ihnen: Wir haben hier in dieser Zeit einen unveränderten Personal- bzw. Stellenbestand zu verzeichnen – ich komme gleich darauf zurück. Deswegen, glaube ich, ist Ihr politisches Urteil, was Sie über den Personalbestand oder den Stellenbestand beim Amt sagen, auch tatsächlich nicht gerechtfertigt, ausreichend zu sein, zu bewerten, ob dieses Amt arbeitsfähig ist, denn unter diesen Voraussetzungen müsste wirklich im Saarland – sage ich mal – dieses Amt, das dort existiert, vollkommen unfähig sein, auch nur in irgendeiner Form den politischen Gefahren entgegenzutreten. Jetzt sagen Sie, Thüringen ist nicht das Saarland. Das ist richtig. Aber nun haben wir uns auch noch mal andere Zahlen das Saarland betreffend angeguckt. Die Zahl der politischen Gefährder ist nämlich identisch hoch im Saarland wie auch in Thüringen, nämlich etwa 1.580. Dann sagen Sie im dritten Punkt, die personelle und sächliche Ausstattung werde dem Aufgabenaufwuchs nicht gerecht. Dann will ich Ihnen nur sagen: In der Zeit der Regierungskoalition ist sogar die sächliche oder die finanzielle Ausstattung des Amts um 1,8 Millionen Euro gestiegen. Ich will Sie daran erinnern, dass Ihre Fraktion in der Haushaltsberatung zum letzten Haushalt bei der sächlichen Ausstattung des Amts für Verfassungsschutz sogar noch einen Reduzierungsantrag gestellt hat. Insofern tun Sie uns einfach den Gefallen, sachlich über das Thema zu diskutieren und weniger ideologisch, und versuchen nicht, hier Widersprüche herbeizuführen. Wir sind alle an einer Aufgabe interessiert, nämlich Gefahren für die Demokratie tatsächlich abzuwehren als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aber wir müssen schauen, welche Struktur in der Gesellschaft – und dazu gehören natürlich die Behörden – erfüllt tatsächlich welche Aufgabe besonders gut und ist vor allem auch geeignet. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Deshalb brau- chen wir einen starken Verfassungsschutz!) Ich bin gern bereit, die drei Punkte im Innenausschuss zu diskutieren, die Sie jetzt vorgeschlagen haben. Aber ich frage mich natürlich, was denn das Amt bislang gemacht hat, wenn die Parlamentarische Kontrollkommission im Januar 2020 beantragen muss, freie Stellen zu besetzen. Das hat ja jetzt schon Wirkung gezeigt. Es gab drei Stellenausschreibungen im Februar, die veröffentlicht worden sind. Was hat denn das Amt in den letzten Monaten und Jahren gemacht, wenn jetzt hier von der Parlamentarischen Kontrollkommission gefordert wird, ein Konzept vorzulegen? Ich glaube, darüber sollten wir im Innenausschuss diskutieren, und zwar in der Sache diskutieren (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sind Sie jetzt dafür oder dagegen?)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

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Steffen Dittes Die Linke

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

und die Diskussion um das Amt für Verfassungsschutz nicht zu einer ideologischen Debatte ausweiten zu lassen. Wir haben eine gemeinsame Aufgabe, wir haben auch eine gemeinsame Verantwortung, und das ist der Schutz der Grundrechte. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann hat die Landesregierung das Wort, Herr Innenminister Maier.

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Georg Maier

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion setzt mit diesem Antrag ein Thema auf die Tagesordnung, das bereits in der vergangenen Legislatur häufiger diskutiert und durch die letzte Landesregierung auch entschlossen angegangen wurde. In diesem Sinne verrate ich kein Geheimnis, wenn ich die Position des Thüringer Innenministeriums erneut wiederhole: Das Amt für Verfassungsschutz arbeitet aufgrund der anhaltend hohen Herausforderungen in allen Phänomenbereichen – ich betone: in allen Phänomenbereichen – an seiner Belastungsgrenze. (Beifall CDU) Vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Anschläge, der weiteren Verbreitung der sogenannten neuen Rechten, der Entwicklung in der rechtsextremistischen Musik- und Konzertszene, aber auch der starken Vernetzungstendenzen, die durch die Nutzung von Social-Media-Kanälen in ihrer Intensität noch einmal zugenommen haben, benötigen wir eine Stärkung der personellen, sächlichen und finanziellen Kapazitäten aller Sicherheitsbehörden des Freistaats Thüringen. (Beifall CDU) Und das sage ich jetzt auch deutlich: Aus meiner Sicht umfasst das auch das Amt für Verfassungsschutz. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Amt für Verfassungsschutz war als integraler Bestandteil des Verfassungsschutzverbundes intensiv in die Ermittlungen zu den Verbrechen wie dem Mordfall Walter Lübcke oder den Anschlägen in Halle und Hanau eingebunden und ist – das möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen – jederzeit seinem Auftrag gerecht geworden. Ebenso haben rechtsextreme Umtriebe und Aktionen wie die Konzertveranstaltungen in Südthüringen sowie in Magdala und Mattstedt eine konsequente Beobachtung durch das Amt für Verfassungsschutz verlangt. Es handelt sich hierbei um Themen, die ein besonderes Augenmerk erfordern, die nicht nur kurzfristig der Aufmerksamkeit bedürfen, sondern die allesamt einer langfristigen, kontinuierlichen Beobachtung und Aufarbeitung unterliegen müssen, damit der Verfassungsschutz seinem Auftrag, dem Schutz der verfassungsgemäßen Ordnung, erfolgreich gerecht werden kann. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: So wie Zitronenfalter Zitronen falten!) Es ist dem hohen Engagement und der Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, dass das Amt für Verfassungsschutz trotz der qualitativ und quantitativ erheblich gestiegenen Anforderungen seinen Verfassungsauftrag aus Artikel 97 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und seine Aufgaben aus dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz ausfüllen kann. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sag ich doch!) (Beifall CDU) Und ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen des Amtes für ihre Arbeit danken. (Beifall CDU, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Jahr 2020 wird für die Sicherheitsbehörden und auch für das Amt für Verfassungsschutz weiter herausfordernd bleiben. Am 1. Januar hat Thüringen den Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder übernommen und unter den Leitgedanken „Demokratie verteidigen, Rechtsstaat stärken“ gestellt. Mit Blick auf den Verfassungsschutz sehe ich hier insbesondere drei wichtige Themenfelder berührt: die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen, die Verstärkung des Kampfes gegen Extremismus jedweder Ausformung und – auch wichtig – der Umgang mit Rückkehrern aus dschihadistischen Kampfgebieten, insbesondere aus Syrien und dem Irak. Die allgemeine Gefahr durch Extremismus und Terrorismus ist nach wie vor erheblich. Auch ist es keine neue Erkenntnis, dass Radikalisierungs- und antisemitische Tendenzen weiter zunehmen. Es ist eine unserer wichtigsten Aufgaben, jegliche Erscheinungsformen des politischen Extremismus gemeinsam zu bekämpfen. Das betrifft uns alle – die Sicherheitsbehörden, die Politik, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, aber auch die Justiz. Die Innenministerkonferenz hat in ihrer letzten Sitzung vom 4. bis 6. Dezember 2019 unmittelbar nach den schrecklichen und alarmierenden Ereignissen von Kassel und Halle eine Intensivierung und Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Antisemitismus in Deutschland beschlossen. Unter anderem soll das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Bereichen Analysekapazität und fähigkeiten, Prognosekom‑ petenz, der operativen Internetbearbeitung und der operativen Auswertung gestärkt werden. Daneben – und das ist ein ganz wichtiger Punkt in einem föderalen Staat – soll mit einer entsprechenden finanziellen, personellen, rechtlichen und infrastrukturellen Ausstattung in den Ländern die föderale Sachkompetenz, die methodische Professionalisierung und die regionale operative Aufklärungsarbeit gestärkt werden. Damit sind alle Bundesländer – also auch Thüringen – aufgefordert, ihre Kapazitäten so zu bemessen und auszugestalten, dass sie den Anforderungen an eine verstärkte Vernetzung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gerecht werden können. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat in ihrer Pressemitteilung vom 15. Januar 2020 festgestellt, dass es adäquaten geschulten Personals sowie technischer, sächlicher Mittel in ausreichendem Umfang bedarf, um den Anforderungen in ihrer Breite und Komplexität dauerhaft und nachhaltig gerecht zu werden. Unabhängig davon, dass eine detaillierte öffentliche Debatte über die konkrete Personalausstattung und anlassbezogene Arbeitsschwerpunkte bzw. Aufgabenpriorisierung des Amts für Verfassungsschutz aus Geheimschutzgründen natürlich nicht möglich ist, darf ich Ihnen versichern, dass aufgrund der bestehenden Personalknappheit und mit Blick auf die vielfältigen Aufgabenbereiche des Verfassungsschutzes unsere Bemühungen nach wie vor permanent darauf gerichtet sind, freie Planstellen und Stellen schnellstmöglich nachzubesetzen. Die bestehenden und die zukünftigen Aufgaben des Amts für Verfassungsschutz erfordern erhebliche gemeinsame Anstrengungen. Wir werden uns in der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 erneut mit den konkreten Bedarfen für die Personal-, aber auch für die Sachausstattung des Amts auseinandersetzen und diese in den Haushaltsverhandlungen gemeinsam erörtern und diskutieren. Insoweit freue ich mich auf eine angeregte und lösungsorientierte Diskussion und den Gedankenaustausch in den verantwortlichen Ausschüssen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Es gibt eine weitere Redemeldung von Herrn Abgeordneten Möller von der AfD-Fraktion. 1 Minute haben Sie noch.

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Stefan Möller AfD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Das reicht. – Ich wollte noch mal darauf eingehen, warum es eigentlich vergebene Liebesmühe von CDU und auch von Herrn Maier ist, darauf zu hoffen, dass die Grünen und die Linken mal irgendwann die Notwendigkeit des Verfassungsschutzes einsehen. Frau Henfling hat sich ja wieder mal wunderbar verplappert. Bei Herrn Dittes wussten wir es ja schon vorher. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich verplapper mich nicht, ich sage meistens, was ich meine!) Sie sagte nämlich: In diesem Gutachten vom Verfassungsschutz über die AfD steht eh nur das drin, was die Zivilgesellschaft geschrieben hat. Und daran merkt man es doch. Natürlich wäre ihr diese Zivilgesellschaft lieber. Das ist diese Zivilgesellschaft, die beispielsweise abends mal die Autos anzündet oder die Familien von Politikern unter Druck setzt, die die Frauen bespuckt, die die Kinder bedroht. Das ist die Zivilgesellschaft, auf die Frau Henfling und Herr Dittes setzen, weil das natürlich viel direkter ist (Beifall AfD) und vor allem nicht die Gefahr birgt, dass dann auch Redewendungen in den Fokus geraten wie zum Beispiel, dass man 1 Prozent der Reichen erschießen möchte

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

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Stefan Möller AfD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

oder vielleicht doch nur zur Arbeit verpflichten will. Das ist der Grund, warum diese Truppenteile

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Herr Möller, die Minute ist um.

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Stefan Möller AfD

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

nicht für den Verfassungsschutz sind. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe die Aussprache. Es war beantragt, den Antrag der Fraktion der CDU an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Ist das ein Ja? (Beifall CDU, FDP) Also, einige Abgeordnete aus der Linken-Fraktion – nein, doch alle. Gut. Jetzt kann ich feststellen, dass es die Stimmen aus dem gesamten Haus sind, also von allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig so beschlossen, die Überweisung geht an den Innen- und Kommunalausschuss. Jetzt kommen wir zum Alternativantrag der Fraktion der AfD. Auch dort wurde beantragt, ihn an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich ums Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der restlichen Fraktionen. Diese Ausschussüberweisung ist damit mit Mehrheit abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Enthaltung, Frau Präsidentin!) Ach so, eine Stimmenthaltung? (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Sie müssen nach Enthaltungen fragen, Frau Präsidentin!) Ach, die FDP hat sich komplett enthalten. Gut. Entschuldigung, das habe ich nicht nachgefragt. Also dann stelle ich noch mal das Abstimmungsergebnis fest. Für die Überweisung hatte die AfD-Fraktion gestimmt, gegen die Überweisung haben die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU gestimmt, der Stimme enthalten hat sich die FDP-Fraktion. So ist es jetzt richtig. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/157 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Dr. Lauerwald.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Im Unterschied zu dem von der FDP eingebrachten Antrag erachten wir es aufgrund der Komplexität der Thematik als zielführender, uns mit unserem Antrag konkret einem Empfänger zuzuwenden. Mit unserem Antrag fokussieren wir uns auf die Belange der Apotheker. Auch diese haben mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen. Das ist richtig und darin sind wir uns auch einig. Aber das ist nicht die einzige Sorge, mit der sich hiesige Apotheker herumtragen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben es hier mit einer weitaus vielschichtigeren Problematik zu tun, auf die wir mit unserem Antrag aufmerksam machen wollen. Denn es gilt, sowohl die Situation der Apotheker in Thüringen in den Blick zu nehmen, als auch dafür zu sorgen, dass die Bürger in Thüringen auch in Zukunft wohnortnah mit Medikamenten versorgt werden und einen kompetenten Ansprechpartner vor Ort haben können. Die Covid-19-Epidemie führt uns ganz aktuell vor Augen, wovor Apotheker schon seit Langem warnen. Bereits jetzt gibt es in Deutschland Arzneimittellieferengpässe, die durch die Abhängigkeit von China bedingt sind. Aus Zentralchina importiert Deutschland 48 versorgungsrelevante Wirkstoffe, 17 davon werden in Wuhan, dem Ausbruchsort des Corona-Virus hergestellt. Bei weiterem Andauern der angespannten Lage wird sich die Situation weiter verschlechtern. Es stellt sich zwangsläufig die Frage, wie sich die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung der Bürger in einigen Monaten vorstellt. Apotheker klagen aber auch über die mühevolle Suche nach einem Nachfolger, insbesondere in ländlichen Regionen, über fehlende Mitarbeiter und die Konkurrenz um den Nachwuchs mit der pharmazeutischen Industrie und öffentlichen Einrichtungen, die höhere Gehälter und lukrativere Arbeitszeiten bieten, über den ungleichen Wettbewerb mit dem ausländischen Versandhandel und damit verbundene Umsatzeinbußen, über unzählige Überstunden und unzureichende Notdienstvergütungen. Demgegenüber fürchten Patienten zunehmend Versorgungslücken. Erst hat der Hausarzt im Dorf seine Tür dauerhaft zugeschlossen und nun schließt auch noch die Apotheke vor Ort. Nicht wenige Kommunen in Thüringen haben in den letzten Jahren bereits die einzige Apotheke am Ort verloren. Die Apotheken vor Ort, meine sehr verehrten Damen und Herren, versorgen die Menschen nicht nur mit lebenswichtigen Medikamenten, sondern sie bieten auch eine hervorragende Beratung und Unterstützung an. (Beifall AfD) Gerade im ländlichen Raum sind es wichtige Anlaufstellen. Gerade für viele ältere Menschen geht es nicht nur darum, eben schnell mal ein paar Medikamente zu holen, sondern es geht vielmehr darum, sich fachlich beraten zu lassen, einen persönlichen Ansprechpartner zu haben, sich in guten Händen zu wissen. Die Sozialkontakte sind nicht zu unterschätzen. Der Weg zur nächsten Apotheke ist vielerorts heute schon sehr lang. Statistiken täuschen hier über die Realität hinweg. Pauschale Angaben zur Anzahl der Apotheken im Verhältnis zur Bevölkerung sagen nichts über deren Standorte aus. Hier müssen wir genau hinschauen. „Flächendeckende Versorgung“ ist das entscheidende Stichwort. Das bedeutet ganz konkret ein funktionierendes Apothekennetz – nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land. (Beifall AfD) Eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken in Thüringen sicherzustellen, das ist unser Anliegen, das fordert die AfD mit diesem Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren. Anders als die Apotheke vor Ort bieten ausländische Versandhandelskonzerne keine persönliche Beratung an. Sie leisten keine Notdienste, sie stellen keine individuellen Rezepturen her und sie halten bestimmte Arzneimittel für den Notfall nicht immer bereit. Es besteht Grund zur Sorge, dass der Gesundheitsschutz auf der Strecke bleibt, wenn Patienten durch finanzielle Anreize der Versender auf den persönlichen Apothekenbesuch verzichten. Das große Apothekensterben kommt erst noch, meine sehr verehrten Damen und Herren. Lassen Sie uns daher jetzt handeln! Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu Nummer I des Antrags keinen Gebrauch zu machen. Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordneter Frau Dr. Klisch von der SPD-Fraktion das Wort.

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Cornelia Klisch SPD

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, unsere Apotheken in Thüringen leisten eine sehr wichtige Beratungsund Versorgungsarbeit für Patienten. Das erleben wir nicht nur – wie gerade schon mein Vorredner sagte – in heutiger Zeit, in der alle Welt nicht zuletzt wegen Corona verunsichert ist. Und ja, gerade deshalb ist die Sicherstellung einer guten Apothekenlandschaft unbedingt Teil unserer politischen Verantwortung. Der Antrag der AfD zum Apothekensterben versucht aber den Eindruck zu erwecken, als stünde die Wüstenlandschaft in Sachen Apothekendichte kurz bevor. Ich halte das für ein unverantwortliches Spiel mit dem Vertrauen der Bürger dieses Landes. Aber Ängste schüren ist in Sachen Publicity ja leider immer en vogue. Was stimmt, ist, dass viele Apotheker oder die in der DDR ausgebildeten pharmazeutischen Ingenieure in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand wechseln werden. Was stimmt, ist, dass besonders Menschen, die in ländlichen Regionen leben oder auch nicht mehr mobil sind, Angst haben, dass deshalb genau ihre Apotheke schließen könnte. Aber zur Wahrheit gehört auch dazu, dass seit Jahren die Politik auf der zuständigen Bundesebene und auch hier in Thüringen versucht, Schritt für Schritt die Apothekenversorgung mit verschiedensten Mitteln abzusichern. So sind in den letzten Jahren aus intensiven Diskussionen zur Regulierung des Onlineversandhandels, zur Gewährung von Boni oder besonderen Zuschlägen konkrete Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene hervorgegangen. Erst jetzt, am 1. Januar dieses Jahres, ist der erste Teil der Apothekenreform in Kraft getreten, mit der eine höhere Bezuschussung von Nachtdiensten garantiert wird. Ab diesem Jahr gilt auch ein höherer Notdienstzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel. Die Botendienste werden ebenfalls gestärkt. Weiterhin befindet sich das sogenannte Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz in der aktuellen Bundesabstimmung, mit dem die Preisbindung für Medikamente für alle Anbieter gleichermaßen geregelt werden soll – sowohl für lokale Apotheken als auch den Onlineversandhandel. Im Thüringer Landtag hatte zuletzt Frau Staatssekretärin Kerst, aber zuvor auch Frau Feierabend die Zahlen zur Entwicklung der Apotheken in Thüringen und dem pharmazeutischen Nachwuchs vorgetragen. Dabei erläuterten sie, dass es seit 2003 zu einem Anstieg der Apothekenzahlen in Thüringen gekommen ist. Grundlage dieser deutlichen Verdichtung der Apothekenlandschaft in Thüringen ist das Gesundheitsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2004, durch das es Hauptapotheken möglich ist, bis zu drei Filialapotheken zu eröffnen. Auch Rezeptsammelstellen, die ein möglicher Indikator für eine sich verschlechternde Versorgung mit Apotheken sein könnten, hatten bisher nicht zugenommen. Die Polemik dieses Antrags hatte ich bereits angesprochen. Jedoch möchte ich jetzt noch mal ganz konkret in Bezug auf II. etwas klarstellen: nämlich dass es diesen umgekehrt proportionalen Zusammenhang von Onlinehandel und Nachwuchsmangel im ländlichen Raum eben nicht gibt. Im Gegenteil. Ziel für uns alle muss es sein, die Voraussetzungen für eine Digitalisierung in Form des zügigen Breitbandausbaus gerade im ländlichen Raum voranzutreiben. Ich kann mir dann auch so manchen Apotheker vorstellen, der sich vielleicht über den Onlinehandel sogar ein zweites Standbein aufbauen könnte. Zu III.: Die Erarbeitung eines lokalen spezifischen Ausbildungsmodells für Pharmazieingenieure allein in Thüringen halte ich nicht wirklich für zielführend. Zu dieser Frage müssen wir bundesweite Lösungen und bundesweit einheitliche Ausbildungsgänge anstreben. Hier kann es keine Alleingänge eines – dazu noch recht kleinen – Bundeslandes geben. Ein ähnliches Problem wie bei unseren langsam in Rente gehenden DDR-ausgebildeten Pharmaingenieuren haben die alten Bundesländer mit den Apothekerassistenten. Deshalb gibt es den Ausbildungsberuf des Pharmazeutisch-technischen Assistenten. In der Summe stellt sich damit natürlich die Frage, ob es wirklich Sinn macht, dann insgesamt drei Berufsbilder nebeneinander zu haben, die am Ende in Apotheken tätig sein können. Ich glaube, das könnte einfacher und auch transparenter gehen. Die aus meiner Sicht natürlich dringend nötige Erhöhung der pharmazeutischen Studienplätze, einschließlich der Frage einer Sicherung der ärztlichen Versorgung, die die Basis zur Verordnung von Rezepten darstellt, hatten wir als Thema im letzten Plenum andiskutiert und werden wir in den nächsten Wochen hoffentlich zielführend und ohne effekthaschende Polemik in den zuständigen Ausschüssen gemeinsam weiter klären und hoffentlich auch lösen können. Meine Damen und Herren, kurz und gut, eine gute Apothekenversorgung sollte uns allen selbstverständlich wirklich am Herzen liegen. Wir sollten dieses Thema mit allen bereits bestehenden Mitteln intensiv angehen und nicht durch Schaufensteranträge verwässern. Deshalb wird meine Fraktion einer Ausschussüberweisung in diesem Fall nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Dorothea Marx

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Plötner von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und auch an den verschiedensten Empfangsgeräten, zum vorliegenden Antrag – der Situation der Apotheken in Thüringen – gibt es Folgendes zu sagen: Es besteht noch kein Apothekenmangel, wir haben allerdings ein Übergangs- und Verteilungsproblem. Im Thüringen-Monitor vom letzten Jahr – er erhebt wissenschaftlich Einstellungen der Thüringerinnen und Thüringer zu verschiedenen Themen, im letzten Jahr war der Schwerpunkt noch der Bereich der Gesundheit und Pflege – kam bei der Frage nach der Versorgungsstruktur die Auskunft, dass mit den Apotheken die höchste Zufriedenheit besteht, was die Versorgung angeht. Bei diesem Thema – wie könnte es auch anders sein – gibt es auch Unterschiede zwischen Stadt und Land. Die Versorgung mit Apotheken wird von Befragten aus Dörfern und Kleinstädten mit bis zu 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kritischer gesehen als von Befragten aus größeren Städten. Allerdings – und darauf möchte ich hinweisen – geht es hier lediglich um den Unterschied, ob man sehr zufrieden ist oder zufrieden. Die Versorgung zum Beispiel von Hausärzten wird von drei Vierteln der Befragten positiv bewertet, aber auch die Erreichbarkeit des nächsten Krankenhauses sehen 93 Prozent sehr gut und – jetzt kommt es – mit der Versorgungsstruktur der Apotheken in Thüringen sind 99 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner zufrieden. Seit 2010 bis zum Jahr 2019 haben 48 Apotheken in Thüringen geschlossen, das heißt im Durchschnitt ca. fünf pro Jahr. Das ist anscheinend nicht die besorgniserregende Höhe, wie das Empfinden der Thüringer Bevölkerung hier auch entsprechend darstellt. Zum 31.12. – nur mal der Hinweis – gab es dann 535 Apotheken in Thüringen. Vielmehr geht es in dem Bereich darum, Ausbildungskapazitäten für eine Aufstockung offen zu diskutieren; Frau Kollegin Klisch hat das auch schon gesagt. Dieses Vorhaben wurde aber auch bereits hier behandelt und via Antrag gestellt und wir werden uns in den Ausschüssen mit dem Thema beschäftigen. Die Thüringer Absolventinnen und Absolventen im Land zu halten und sie im Weiteren für die Tätigkeit an Orten zu gewinnen, wo ein besonderer Bedarf besteht – ganz gezielt eben im ländlichen Raum –, das wird die große Herausforderung werden, der wir uns stellen müssen. Und glauben Sie mir: Eine offen rassistische Partei ist da mehr als hinderlich. Es muss darum gehen, den gesamten ländlichen Raum attraktiver zu machen, damit Menschen sich gern dort ansiedeln oder bleiben. Die Prüfung der strukturellen, personellen und finanziellen Kapazitäten für die Ausbildung muss geleistet werden. Dabei geht es auch um den Bereich der Humanmedizin. Es steht, wie gesagt, schon auf der Tagesordnung. Es muss gelingen, den Übergang von Ausbildung zur Niederlassung besser zu gestalten. Ich will auch noch etwas sagen, was dem Antragsteller jetzt nicht im Traum als Lösung für dieses Thema einfallen würde. Und zwar geht es um die Anerkennungsverfahren. Das muss dringend für Pharmazeuten aus Drittstaaten geändert werden. Es kann nicht sein, dass es hierbei in Thüringen so schleppend vorangeht. Die Bedenkenträger müssen hier schnellstens im Interesse des Freistaats umdenken. Den angesprochenen Antrag der FDP und auch noch eine weitere Drucksache zu dem Thema der CDU gibt es schon. Die werden wir im Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft diskutieren, ebenso in unserem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Daher ist dieser vorliegende Antrag überflüssig. Wir plädieren dafür, den abzulehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE)

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Dorothea Marx

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald von der AfD-Fraktion das Wort. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Über- flüssig!)

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, es ist unverkennbar, dass die Anzahl der Apotheken in Deutschland signifikant rückläufig ist. Es gibt deutlich mehr Schließungen als Neueröffnungen. Der Negativtrend hält an. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Und in Thüringen!?) Die Apothekendichte liegt im EU-Durchschnitt bei 31 Standorten pro 100.000 Einwohner. In Deutschland liegen wir deutlich darunter, nämlich bei 23 Apotheken pro 100.000 Einwohner. Zum Vergleich: In Griechenland versorgen 88 Apotheken 100.000 Einwohner. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Können wir auch über Thüringen reden?) Was aber ist zumutbar? Welche Entfernungen zur nächsten Apotheke können wir den Menschen hier in Thüringen aufbürden? Darüber müssen wir uns Gedanken machen. Dabei gilt es, zu bedenken, dass die Bevölkerung in Thüringen zunehmend immer älter wird. Können wir es Oma Erna tatsächlich abverlangen, 20 bis 30 Kilometer vom Heimatdorf entfernt einen Apothekennotdienst aufzusuchen, wenn vielleicht zweimal am Tag ein Bus fährt, der Gehweg glatt und der Weg zur Bushaltestelle aufgrund der Gebrechen ohnehin beschwerlich ist? Der eine oder andere von Ihnen mag jetzt sagen: Na, dann soll sich Oma Erna doch die Medikamente im Internet bestellen, das ist bequem, das ist modern, das ist ohnehin die Zukunft und Oma Erna muss nicht weg von ihrem warmen Kachelofen. Man könnte an dieser Stelle wunderbar eine Debatte über den Stand des Breitbandausbaus in Thüringen einflechten, insbesondere wenn man bedenkt, dass man schon vom 5G-Netzausbau träumt. Für viele Thüringer im ländlichen Raum ist das übliche Hochgeschwindigkeitsinternet jedoch nach wie vor ein Wunschtraum. (Beifall AfD) Aber wir wollen uns ja dem eigentlichen Thema widmen und so kommen wir wieder zurück zur Sache und lassen das an dieser Stelle einmal beiseite. Selbst wenn Oma Erna zu denjenigen glücklichen Thüringern gehört, die in einem Dorf mit einer verlässlichen Internetanbindung wohnen, stellt sich mir sodann die Frage, wie sie nun wohl dazu kommen wird, ihr Rezept, welches sie bei dem einen der seltenen Landärzte ergattert hat, bei DocMorris einzulösen. Natürlich kann man Glück haben und das Enkelkind kommt nach der Schule samt iPad zum Mittagessen vorbei und erledigt das mit dem Rezept eben mal fix für die Oma, während sie die Suppe aufwärmt. Aber seien wir doch mal ehrlich und setzen wir die rosarote Brille (Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Ab!) ab. Danke. (Heiterkeit und Beifall AfD) Sie sind sehr konstruktiv. Danke schön noch mal. Das mag in Einzelfällen sicher so oder so ähnlich funktionieren, aber für die breite Masse wird das wohl kaum gelten. Daher lassen sie uns der Realität ohne rosa Brille ins Gesicht sehen. Onlineapotheken können nicht die Lösung sein. Die deutschen Apotheken machen über 80 Prozent ihres Umsatzes mit Rezepten, die allerdings zunehmend anstatt zu den Präsenzapotheken zu den Versandapotheken wandern. Dieser Konkurrenz werden viele Apotheken auf Dauer nicht mehr standhalten können. Diese Rahmenbedingungen und die damit verbundenen, derzeit schwer abzuschätzenden wirtschaftlichen Perspektiven wirken sich auch negativ auf die Nachwuchsgewinnung aus. Es ist ohnehin schon nicht einfach, junge Menschen zur Übernahme von Landapotheken mit nicht allzu üppigem Umsatz zu überzeugen. Jungen Approbierten erscheint die Übernahme einer Hausapotheke oft als ein wirtschaftlich zu hohes Risiko. Einen Kredit von mehreren Hunderttausend Euro, dazu eine 50- bis 60-Stunden-Woche und nächtlicher Notdienst – demgegenüber lockt die Industrie mit familienfreundlichen Arbeitszeiten, lukrativerem Verdienst und deutlich weniger Verantwortung auf den Schultern. Wenn wir in Thüringen eine flächendeckende Versorgung mit Apotheken sicherstellen wollen, müssen wir entsprechende Anreize schaffen, um junge Menschen zur Übernahme einer Apotheke zu bewegen. Es braucht hierfür geeignete, passgenaue Förderprogramme. Diese müssen wir dringend auflegen. Da hilft kein allgemeines Geplänkel zum Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich; es braucht zielgruppenspezifische Angebote, die mit Kontinuität versehen sind und dafür Sorge tragen, dass die in Thüringen bestens ausgebildeten Fachkräfte nach Abschluss ihrer Ausbildung nicht in benachbarte Bundesländer oder ins Ausland abwandern. (Beifall AfD) Thüringen muss für junge Approbierte samt ihren Familien attraktiver werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wie in so vielen anderen Berufsgruppen, so auch bei den Apothekern, werden viele in den nächsten Jahren das Rentenalter erreichen. Neben den studierten Pharmazeuten braucht es in einer Apotheke aber auch Mitarbeiter. Hier liegt ein weiteres Problem. Auch ausgebildetes Fachpersonal wie Pharmazeutisch-technische Angestellte oder Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte rücken zu wenig nach. Ebenfalls werden in absehbarer Zeit die letzten Pharmazieingenieure aus dem Berufsleben ausscheiden. Nach Angaben der Landesapothekenkammer arbeiten derzeit noch gut 700 Pharmazi e ingenieure in Thüringen, mehr als die Hälfte ist zwischen 56 und 65 Jahren alt. Um sie zu ersetzen, brauchte es mehr Apotheker oder aber, so wie wir es in unserem Antrag anregen, ein Wiederbeleben dieser Ausbildungsform. Ich sage noch mal dazu, dass man Pharmazieingenieure nicht mit Pharmazeutisch-technischen Assistenten vergleichen kann, weil die Pharmazieingenieure ganz andere Kompetenzen besitzen gegenüber dieser anderen Berufsgruppe, denn Pharmazieingenieure entlasten auch die Apotheke. Insbesondere im Osten werden die Apotheker große Lücken hinterlassen, denn sie haben weitaus mehr Kompetenzen als Pharmazeutisch-technische Angestellte und Pharmazeutischkaufmännische Angestellte. Pharmazieingenieure dürfen neben der Anfertigung von Medikamenten, der Beratung von Kunden und der Abgabe von Medikamenten auch den Notdienst in einer Apotheke übernehmen und die Inhaber bis zu vier Wochen vertreten, wozu sonst nur approbierte Apotheker berechtigt sind. Die ohnehin schon rar werdenden Mitarbeiter sehen sich dann auch noch mit einem stagnierenden Gehaltsniveau konfrontiert. In fast allen Bundesländern verdienen die Angestellten über Tarif, nur in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt liegt das durchschnittliche Gehalt unter Tarif. Das trägt natürlich nicht zur Attraktivität des Standorts Thüringen im Allgemeinen und insbesondere zur Fachkräftesicherung im ländlichen Raum bei. Und da liegt der Hase im Pfeffer: Ohne eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern können auch keine Apothekenzweigstellen gegründet werden. Das ist insbesondere im ländlichen Raum eine Frage der Wirtschaftlichkeit, denn es braucht für die Filialleitung einen approbierten Apotheker und zusätzliches pharmazeutisches Personal. Deswegen fordern wir, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um auch den Botenservice in Thüringen auszubauen. In zahlreichen kleinen Gemeinden in Thüringen ersetzen Rezeptsammelstellen schon heute die fehlende Apotheke vor Ort. Die Angestellten von Apotheken größerer Orte leeren die Briefkästen täglich, prüfen die Rezepte und liefern die Medikamente in der Regel noch am selben Tag bei dem Patienten ab. Ein Glücksfall für viele ältere, weniger mobile Menschen oder Alleinlebende, so wie Oma Erna. Dann möchte ich noch ergänzen, dass wir keine Panikmache bezwecken. Wir betreiben keine effekthaschende Polemik, wie es hier geäußert worden ist, sondern wir schauen nur voraus, weil wir die bisherige Entwicklung analysiert haben. (Beifall AfD) Noch eine Bemerkung zu Ihnen, Herr Plötner: Wenn Sie hier sachliche Diskussionsbeiträge verknüpfen wollen mit einer Bemerkung, dass wir eine offen rassistische Partei sind – ich weiß nicht, warum das hier zu diesem Thema gehören muss. Das können Sie auf der Straße bei Ihren Demonstrationen loswerden. Dann scheinen Sie sich auch noch als Traumdeuter zu beschäftigen – denn wie wollen Sie wissen, was mir im Traum einfällt oder nicht einfällt? Also ich bitte zukünftig, dass wir auf der fachlichen Ebene bleiben können und die Ideologie draußen lassen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion.

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Christoph Zippel CDU

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal – bevor ich zu dem Antrag spreche – eine kleine Anmerkung zu meinem Vorredner, Herrn Plötner. Da musste ich an einem Punkt schon schmunzeln, als Sie so selbstverständlich gesagt haben: Na ja, bei dem ganzen Thema der ausländischen Abschlüsse, da müssen wir einfach jetzt mal den Knoten lösen und da müssen wir jetzt aktiv werden usw. Ich wünsche ganz viel Spaß bei dem Gespräch mit dem Landesverwaltungsamt. Ich habe da wunderbare Erfahrungen gemacht, ich komme da gern mit, das gucke ich mir gern an, ganz viel Unterhaltung. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Zum Antrag der AfD: Ich muss sagen, ich bin geradezu schockiert. Im Gegensatz zu den bisherigen Anträgen zum Thema „Gesundheit“ ist dieser nicht ganz schlecht, sondern immerhin bestenfalls vielleicht durchwachsen. Das mag auch daran liegen – das ist mir aufgefallen –, dass Sie offensichtlich die Protokolle der vergangenen Legislatur mal durchforstet haben und da ist Ihnen aufgefallen, was da alles für tolle Sachen drin waren, worüber wir die letzten fünf Jahre hier schon gesprochen haben. Da dachten Sie sich: Ach, das packen wir alles noch mal schön in einen Antrag. Und das haben Sie doch recht gut gemacht, also dafür herzlichen Glückwunsch. In diesem Antrag sind viele bundespolitische Themen drin – das muss ich sagen –, die haben Sie ein bisschen beigemischt, aber die sollte man auch vorrangig im Bund angehen. Das Thema „Apotheken“ ist im Bund beim Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in sehr guten Händen, das kann ich Ihnen zumindest erst mal versichern. Trotzdem sind im Antrag einige Anliegen der Apothekerverbände doch recht sinnig wieder aufgegriffen, so ehrlich muss man sein. Aber wir haben das eben alles hier schon debattiert, da ist nichts Neues dabei, es ist alles schon mal debattiert worden. Ich möchte dennoch detaillierter auf einzelne Punkte eingehen, das ist es allemal wert, auch um den Apothekern und Apothekerinnen da draußen zu zeigen, dass das Thema nicht weggewischt wird, sondern wir werden natürlich die Problemlage ernst nehmen. Zunächst einmal will ich zum Thema „Pharmaziestudienplätze“ ein, zwei Sätze sagen. Dazu lagen ja auch im letzten Plenum schon Anträge der CDU und der FDP vor, die jetzt im Ausschuss entsprechend beraten werden. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion war etwas weitergehender, etwas konkreter, aber es zeigt vor allen Dingen eines: Ihr Antrag ist in diesem Punkt schlichtweg überflüssig. Sie sind – wie wir in Ostthüringen sagen würden – einfach mal „droff gehüppt“. (Beifall DIE LINKE, CDU) Zum Thema „Pharmazieingenieure“: Seit 1990 – das ist Ihnen sicherlich bekannt – werden keine Pharmazieingenieure mehr ausgebildet. Nach 30 Jahren Pharmazieingenieure wieder aufzuwärmen – also ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, der Apothekerverband hat sich dagegen ausgesprochen und sagt: lieber mehr Pharmaziestudienplätze! Da schließe ich mich den Fachleuten vom Apothekerverband an. Die Pharmazieingenieure sind sicherlich kein Mittel gegen den Apothekermangel. Wir müssen keine Lösungen von vor 30 Jahren wieder aufwärmen. (Beifall CDU) Es ist nicht zielführend und von den Betroffenen selbst nicht gewünscht. Mehr muss man dazu nicht sagen. Zu dem Punkt der Anreize bzw. zum Förderprogramm für Pharmazieabsolventen: Ja, das kann man sicherlich mal diskutieren, auch das ist nicht neu. Man muss das aber sicherlich auch größer denken, denn die Apotheken sind ja nur ein Teilbereich. Der beste Anreiz für Apotheker auf dem Land sind sicherlich auch Ärzte auf dem Land. Die Nachfolge von ausscheidenden Apothekern ist grundsätzlich ein Thema, haben wir immer wieder diskutiert und spielt in alle verschiedenen Bereiche, die ich auch besprochen habe und zu denen ich noch was sagen werde, mit rein. Darüber können wir gern offen reden. Im Ausschuss ist dafür sicherlich genug Zeit. Zum Thema „Verbot des Onlineversandhandels, Streichung der Importquote, Verbot der Arzneimittelrabattverträge“ will ich nur Folgendes sagen: Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken Rabatte geben dürfen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente nach Deutschland liefern. Die deutschen Apotheken sind aber an einen einheitlichen Abgabepreis gebunden – das noch mal zur Zusammenfassung – und das ist natürlich eine Schieflage, die uns allen durchaus bewusst ist. Das Versandverbot ist nach unserer Sichtweise aber nicht der beste Weg. Es gilt vielmehr, fairen Wettbewerb herzustellen, nämlich gleiches Recht für alle. Da ist eben auch das Bundesgesundheitsministerium dran, das Apothekenstärkungsgesetz ist auf dem Weg. Darin ist eine geplante Änderung des SGB V enthalten. So soll der Rahmenvertrag über Arzneimittelversorgung zukünftig auch für Versandapotheken aus anderen EU-Staaten gelten, wenn sie Arzneimittel mit deutschen Krankenkassen abrechnen. Sie müssen sich an einheitliche Apothekenabgabepreise halten und dürfen keine Rabatte gewähren. Zum Thema „Importquote“ muss ich sagen, da haben Sie bei mir tatsächlich gewisse Sympathien. Über die Abschaffung wird auch fraktionsübergreifend im Bundestag debattiert; die Importquote wird durchaus kritisch gesehen. Darüber können wir gern diskutieren. Auch das ist ein Thema, das eher auf Bundesebene gehört. Aber lassen Sie uns dazu im Ausschuss austauschen. „Abschaffung der Rabattverträge“ war ein Stichwort: Hier – würde ich Ihnen raten – sollten Sie mehr mit dem Skalpell operieren und nicht mit dem Holzhammer. Dieser Gedanke sollte Ihnen als Arzt, Herr Kollege, nicht allzu fern sein. Beim Thema „Arzneimittelengpässe“ findet die CDU-Fraktion, dass es sicherlich sinnvoll ist, Notfallreserven betroffener Medikamente anzulegen. Ich weiß, wir hatten das als Thema schon im Ausschuss; ich sehe aus den Augenwinkeln die Ministerin schon lachen. Ich weiß, dass das Ministerium dazu andere Ansichten hat. Aber es mag in der Demokratie durchaus zulässig sein, dass wir unsere Meinung dazu behalten und Sie das weiterhin nicht als eine Lösung ansehen. Wir sehen es aber als einen Schlüssel an, um als Abfederung in schwierigen Zeiten zur Verfügung zu stehen. Ich will betonen, dass es hier vor allen Dingen gilt, darüber zu sprechen, wie wir eine Rückverlagerung von Teilen der Grundstoffproduktion nach Europa gewährleisten können – das ist der eigentliche Schlüssel. Wir sehen das auch in der aktuellen Debatte um den Corona-Virus und um einige Produktionsausfälle in China; ich hatte dazu gestern eine Mündliche Anfrage gestellt. Wir müssen in Europa wieder dazu kommen, diese Rohstoffe selbst zu produzieren, um bei Unwägbarkeiten im Ausland und – ich sage jetzt mal –, wie wir es im letzten Jahr hatten, wenn da eine Fabrik in China explodiert, dass da nicht die weltweite Versorgung zusammenbricht. Dazu müssen wir wieder kommen, aber auch das muss auf Bundesebene diskutiert werden. Zu Ihrem Thema „Botenservice stärken“ nur ganz kurz: Im Oktober 2019 gab es eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Der Botendienst der Apotheken wurde dort vor Ort gestärkt. Auch Notdienste werden nun besser honoriert. Es kommt gerade auch Apotheken im ländlichen Raum zugute, dass sie öfter Notdienst haben als solche in den Städten. Dieser Teil des Antrags ist also wieder einmal überflüssig. Zum Thema „Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Apotheken fördern“: Da war ich ehrlicherweise schon etwas erstaunt, denn das gibt es seit 2014 schon. Das nennt sich in Thüringen „ARMIN“, die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen. Das ist ein Modellvorhaben der Apothekerverbände, der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen und Sachsen und der AOK PLUS. Hier verstehe ich noch nicht ganz den Sinn Ihrer Forderung. Das könnten Sie vielleicht dann noch mal etwas ausführen. Vielleicht kennen Sie die Dinge nicht, vielleicht kennen Sie die Arzneimittelinitiative nicht. Wenn Sie sie kennen würden, hätten Sie sich wahrscheinlich diesen Teil des Antrags gespart. Zum Thema „Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten“: Hier, muss ich ganz ehrlich sagen, war ich doch etwas erstaunt, vor allen Dingen deswegen, weil mir das bisher nicht als vordringliches Anliegen der Apothekerschaft bekannt war. Nun kann es sein, dass die Dutzenden von Apothekern, die mit mir sprechen, vielleicht nicht die ganze Apothekerschaft widerspiegeln – sei es drum –, aber die Apotheken sind laut § 23 der Apothekenbetriebsordnung zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Die zuständige Behörde kann Apotheken für bestimmte Zeiten davon befreien, wenn Notdienst gesichert ist. Die in Thüringen dafür zuständige Behörde ist die Landesapothekerkammer in Thüringen. Ich weiß nicht, ich kann es Ihnen gern noch mal sagen: Die Mindestöffnungszeiten in Thüringen sind wochentags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr, außer mittwochs, da gilt es nur von 9.00 bis 12.00 Uhr, außerdem entweder am Mittwochnachmittag oder Samstagvormittag. Vielen Dank, liebe Apotheker in Thüringen und in Gesamtdeutschland, dass Sie diesen großartigen Dienst für uns leisten. Ich glaube nicht, dass wir eine weitere Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten brauchen. Wir können das gern evaluieren, vielleicht finden wir dazu auch die Unterstützung bei den Apothekern, herauszufinden, wo überhaupt der Schuh drückt. Vielleicht könnte es dazu sogar irgendwann einmal eine Anhörung geben. Zu einem Punkt noch, zum Thema „Sicherstellungszuschläge“: Auch das ist ein Thema der Bundespolitik. Auch das können wir gern dann im Ausschuss debattieren, wie wir dazu die Bundesebene einbinden. Kurz gesagt: Ihr Antrag enthält einige Punkte, die man ausführlicher besprechen kann. Wir wollen aber auch hier heute kein falsches Signal an die Apothekerschaft senden und werden deswegen diesen Antrag

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Herr Zippel, Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

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Christoph Zippel CDU

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

an den Ausschuss überweisen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Vielen Dank Ihnen. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.

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Robert-Martin Montag FDP

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Lauerwald, Sie haben viel aufgeschrieben. Aber wie das manchmal so ist mit dem vielen Aufschreiben: Es ist besser, das Richtige aufzuschreiben. Bei vielen Punkten haben wir eine teils konträre Auffassung zu den Positionen, die Sie hier vorgelegt haben. (Beifall FDP) Deswegen will ich ein Stück weit kursorisch über die einzelnen Punkte gehen, aber vorab sagen: Auch wir wollen Ihren Antrag an den Fachausschuss für Gesundheit überweisen. Sie wollen lieber Pharmazieingenieure ausbilden, denn wer sich an Ihre letzte Rede erinnert, die um die Frage ging, wie wir die Ausbildung von Pharmazeuten in Jena stärken können, da muss ich sagen: Ich habe das nicht als proaktiven Beitrag gelesen und verstanden, sondern Sie haben versucht, die Antragsteller dort ein Stück weit lächerlich zu machen. Gut, dass Sie es hier nicht mehr tun, sondern wir uns an konkrete Punkte halten können. Aber letzten Endes muss man sagen: Wir brauchen Pharmazeuten, wir brauchen Apotheker, denn Pharmazieingenieure eröffnen keine neuen Apotheken auf dem Land. Gerade wenn man perspektivisch dem Bedarf entgegenkommen will, braucht man auch Leute, die die Fachkompetenz und die Zulassungsvoraussetzung besitzen, eine Apotheke zu übernehmen oder neu zu eröffnen. Zu der Frage, wie wir auch den ländlichen Raum selbst stärken müssen, ist schon etwas gesagt worden. Dazu gehört natürlich die Frage „Breitband“, dazu gehört ein Stück weit auch die Entlohnung im Apothekerberuf, aber dazu komme ich vielleicht später noch. Sie fordern des Weiteren, Anreizstrukturen zu schaffen, um die Absolventen zu animieren, in Thüringen zu bleiben. Das ist die Diskussion um die Quote für die Vergabe der Studienplätze, wie Sie es auch bei den Ärzten haben. Da stehen wir dagegen, denn es gibt eine allgemeine Hochschulreife. Diese allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Zugang an eine deutsche Universität. Danach zu eruieren, wie ich die Fachkräfte im Land halte, das sollte unsere Aufgabe sein. Denn ganz ehrlich: Wenn ich am Beginn eines Studiums bin, weiß ich oft noch gar nicht, was ich am Ende überhaupt werde bei der Breite der fachlichen Möglichkeiten, die ein solches Studium bietet. (Beifall FDP) Lieber Anreize für eigenverantwortliche, selbstständige Arbeit schaffen, neue Niederlassungen im ländlichen Bereich fördern, steuerliche Entlastungen für Gründer im medizinischen Versorgungsbereich und Entlastung von bürokratischen Hemmnissen, damit ein Apotheker wieder das machen kann, wofür er mal ausgebildet worden ist. (Beifall FDP) Auch die Kamelle des Verbots des Onlineversandhandels – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – kann ich in der Gesamtdebatte schon fast nicht mehr hören, denn der EuGH hat dazu ein klares Urteil gefällt. Ich glaube, wir sollten eher dafür sorgen – und auch die Apothekerschaft ist dazu aufgerufen –, mit einem eigenen Wettbewerbs- und Geschäftsmodell dem Onlineversandhandel etwas entgegenzustellen. Denn das ist das Schöne am Wettbewerb, dass sich am Ende das adäquate und das beste Wettbewerbsmodell auch am Markt halten kann. Es wird immer suggeriert, dass der Onlineversandhandel auch der Totengräber der Vor-Ort-Apotheke ist. Dr. Lauerwald, das ist nicht der Fall. Seit 2016 hat sich die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln mit Stand heute um 1 Prozent erhöht. Das ist jetzt nichts, von dem man ausgehen kann, dass das nunmehr das Todesurteil für die Vor-Ort-Apotheke ist. Wir bekommen sowieso in den gesamten Bereichen einen deutlich verschärften Wettbewerb allein durch das elektronische Rezept. Hier muss man schauen, wie die von Ihnen geforderte Kooperation von Ärzten, die es sowieso gibt, und zwar nicht nur bei der Arzneimitteltherapiesicherheit, was ja das ARMIN-Projekt ist, sondern wie man generell auch Onlineanbietern entgegenkommen kann. Aktuell gibt es nur 150 inländische Apotheken, die einen Onlineversandhandel in Deutschland betreiben. Auch dafür sollten wir jetzt mit Abbau von Bürokratie und mit diesen berühmten gleichlangen Spießen sorgen und nicht so, wie der Kollege Zippel gesagt hat, indem wir verbieten, was den ausländischen Versandhändlern möglich ist, nämlich Rabatte zu geben, sondern dass es unseren deutschen Apothekern ermöglicht wird, das auch zu tun. Auch dann wird es günstiger für alle. (Beifall FDP) Ich will vielleicht noch mal darauf hinaus – Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten, das habe ich schon gesagt –, Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten: Da weiß ich, ehrlich gesagt, nicht, was Sie damit meinen. Denn Sie wollen den Onlineversandhandel verbieten, Sie wollen definitorisch die Mindestöffnungszeiten verringern. Da ist genau die Frage, ob die von Ihnen vorgeschlagenen Lösungen nicht der flächendeckenden Versorgung am Ende zuwiderlaufen. Auch da muss man die Dinge vom Ende her denken. Ich freue mich auf eine Diskussion im Ausschuss. Wie gesagt, wir werden dieser Ausschussüberweisung zustimmen. Den einzelnen Maßnahmen stehen wir jedoch skeptisch gegenüber. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Vielen Dank auch Ihnen. Jetzt hat Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne, dieser Antrag der AfD zeichnet sich ja vor allem durch einen Fragenkatalog aus, der querbeet durch den Gemüsegarten aller Themen vagabundiert, die auf den ersten Blick wohl irgendwie alle mit dem Apothekenthema zu tun haben könnten. Nur sind die Fragen zum Teil so formuliert, dass weder der Grundsatz von Datensicherheit noch der des Daten- und Persönlichkeitsschutzes gehalten werden kann. Oder wie ist zum Beispiel Frage 5 zu bewerten, in der Sie Gründe für Apothekenschließungen seit 1990 abfragen? Wie bitte soll das beantwortet werden? Etwa so: Die Apotheke X am Ort Y schloss am 26.09.1998, weil der Apotheker neue berufliche Herausforderungen im Ausland suchte? Die Apotheke Y im Ort X schloss am 31.03.2019, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Man kann aber auch alles ins Lächerliche ziehen, wie so oft bei den Grünen!) weil die Apothekerin ein lukratives Angebot in der Pharmaindustrie annahm? (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: So ein wichtiges Thema!) Oder Frage 3, wie viele Personen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung Thüringens online Medikamente beziehen: Seit wann muss wo angegeben werden, wenn Hustensaft im Internet bestellt wird? Und wer soll das wissen? Wer darf das wissen? Abgesehen davon, dass mit dem von Ihnen vorgelegten Fragenkatalog mal wieder ein Kontrollzwang mit Ihnen durchgeht, haben die im ersten Teil Ihres Antrags gestellten Fragen kaum mit den von Ihnen dann gestellten Forderungen an die Landesregierung zu tun und spielen in der Begründung Ihres Antrags auch keine tragende Rolle mehr. Was also soll dieser Antrag? Sehr geehrte Damen und Herren, Sie hätten es bei der Bitte um den Bericht des Gesundheitsministeriums belassen können; das Sammelsurium in der Begründung ist allenfalls als Entwurf zu lesen. Und dann kommen Sie von der Beschreibung ausländischer Versandhandelskonzerne zu den Ihrer Meinung nach fehlenden Studienplätzen und dem Mangel an Landesärzten zurück zu den Apothekenöffnungszeiten. Aber der rote Faden ist Ihnen dabei leider vollständig abhandengekommen. Falls Sie sich da für künftige Anträge besser präparieren wollen, kann ich Ihnen etwas empfehlen. Sehr gute Zahlen zu statistischen Angaben zu Apotheken in Deutschland finden Sie sehr einfach bei der Statista. Ich verzichte aus Zeitgründen an dieser Stelle auf weitere Ausführungen dazu und würde vorschlagen, die Arbeit machen Sie sich bitte selbst. Ich möchte dennoch kurz auf die wichtige Rolle eingehen, die Apotheken für die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum haben. Apotheken sind trotz aller Unkenrufe von wegen Internetversand der zentrale Ort für die Abgabe von Arzneimitteln und haben eine wichtige Beratungs- und Informationsfunktion. Das bekommt durch die demografische Entwicklung, die steigende Zahl älterer Menschen und chronisch Kranker einen immer höheren Stellenwert. Auch das zunehmende Bedürfnis der Bevölkerung, mehr für die eigene Gesundheit zu tun, spielt hier eine durchaus wichtige Rolle. Natürlich müssen wir uns mit den Fragen der Versorgung und der Versorgungsstrukturen von Apotheken heute und zukünftig beschäftigen. Dafür haben wir, Bündnis 90/Die Grünen, uns in der Vergangenheit schon starkgemacht und werden das auch in der Zukunft machen. Anträge wie Ihrer sind allerdings in der Debatte und Lösungsfindung wenig hilfreich. Wir werden ihn nicht mit überweisen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Vielen Dank, Herr Müller. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Gibt es doch noch eine Wortmeldung? Herr Lauerwald, Sie haben noch 20 Sekunden.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Danke, Frau Präsidentin, für die 20 Sekunden. Zu den Reimporten wollte ich nur mal sagen, auch an die Grünen gerichtet: Ich habe das jahrelang miterlebt und fand das immer total unverständlich, dass Medikamente, die in Deutschland hergestellt worden sind, ins Ausland, nach Griechenland zum Beispiel, exportiert worden sind und dann sind sie wieder nach Deutschland zurückgefahren worden. Und dann waren sie plötzlich billiger, weil das dann ein Reimport war. Also so krude war das im Gesundheitswesen mit den Medikamenten schon gelaufen.

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sie müssen leider zum Schluss kommen.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Ja, ich wollte nur sagen, dass da einiges im Argen liegt. Und ich habe nur einiges hier beleuchtet, vielleicht beim nächsten Mal. Danke schön. (Beifall AfD)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Danke, das waren 35 Sekunden. Gibt es weitere Wortmeldungen? Aus den Reihen der Abgeordneten liegt keine weitere Wortmeldung vor. Für die Landesregierung hat sich Ministerin Heike Werner zu Wort gemeldet.

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Heike Werner

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte aus Sicht der Landesregierung zum Antrag der AfD Stellung nehmen und möchte aber auch wie einige Vorredner darauf verweisen, dass wir in der letzten Legislatur sehr ausführlich zum Thema der Apotheken und der Apothekenversorgung und der Versorgung im ländlichen Raum diskutiert und gesprochen haben und auch hier sehr viele Drucksachen vorliegen und Sie sich die Antworten gern noch mal in Ruhe anschauen können. Ich möchte auch noch mal darauf verweisen, dass wir den Antrag der FDP letztens diskutiert haben, nämlich: „Den medizinischen und pharmazeutischen Nachwuchs in Thüringen sichern – Ausbildungskapazitäten am Standort Jena ausbauen“. Hier können Sie auch gern noch mal die Rede von meinem Kollegen Minister Tiefensee dazu, denke ich, anschauen. Ich möchte deswegen an dieser Stelle, weil es eben schon ausführliche Berichte gegeben hat, auf bestimmte Fragestellungen jetzt verzichten – das können Sie nachlesen –, sondern nur die Dinge hier anführen, die aktuell sind und die vielleicht noch mal die Situation der Apotheken hier in Thüringen etwas klarer darstellen, als es hier vonseiten der AfD benannt wurde. Hinsichtlich der regionalen Verteilung von Apotheken möchte ich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3697 in Drucksache 6/7124 verweisen und möchte aber an der Stelle darauf hinweisen, dass eine Bedarfsprüfung zur Arzneimittelprüfung kein Kriterium für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke ist. Seit 1958 ist es aufgrund höchstrichterlichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts den Behörden verwehrt, die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke an den Bedarf zur Arzneimittelversorgung zu knüpfen. Seinerzeit wurde also die Berufsausübungsfreiheit über die Eingriffsmöglichkeiten des Staats zur Regulierung der Arzneimittelversorgung mit allen Konsequenzen, die sich daraus ableiten, gestellt. Insoweit die Apothekenzahlen von 1990 an erfragt werden, möchte ich Ihnen mitteilen, dass 1990 330 Apotheken in Thüringen zu verzeichnen waren. Bis zum Jahr 2000 stieg die Zahl der Apotheken in Thüringen auf 541 an, 2007 waren es dann 571 und zum 28.02.2019 537 Apotheken, wie bereits in der Berichterstattung zur Kleinen Anfrage 3697 vom 25. April 2019 mitgeteilt. Derzeit stellen 536 Apotheken die Arzneimittelversorgung in Thüringen sicher. Laut Mitteilung des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz sind die Gründe für Schließungen nur im Einzelfall bekannt, zum Beispiel bei Tod des Erlaubnisinhabers, da die Erlaubnis dann sofort erlischt. Erlaubnisse zum Betrieb einer Apotheke werden zurückgegeben, wenn neue Räumlichkeiten bezogen werden und wenn aus persönlichen Gründen von der Erlaubnis kein Gebrauch mehr gemacht wird. Obwohl die absolute Zahl der Apotheken sinkt, sind der Landesregierung bisher keine Notstände in der Arzneimittelversorgung vor Ort bekannt geworden. Es wurden eben keine Anträge auf Betrieb von Zweigapotheken gestellt, wie das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eine Erlaubnis erteilen kann, wenn der Notstand in der Arzneimittelversorgung eintreten würde. Auch die Entwicklung der Rezeptsammelstellen lässt keine Rückschlüsse auf eine Ausdünnung der Arzneimittelversorgung vor Ort zu. Zur Entwicklung der Rezeptsammelstellen wird auf den Sofortbericht zum Antrag der CDU in Drucksache 6/3807 verwiesen, der in der 88. Plenarsitzung am 22. Juni 2017 abgegeben wurde. Seit 2015 stagniert die Zahl der Rezeptsammelstellen. Waren es 2009 noch 101 Rezeptsammelstellen, sank die Zahl bis 2015 auf 78 und liegt derzeit bei 76 Rezeptsammelstellen. Gemäß § 24 Apothekenbetriebsordnung dürfen Rezeptsammelstellen nur aus Apotheken heraus betrieben werden. Die Landesapothekerkammer ist gemäß Thüringer Heilberufegesetz für die Erlaubniserteilung zuständig. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheken eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist. Die Kriterien zur Beurteilung der Abgelegenheit sind in einer Richtlinie der Landesapothekerkammer Thüringen festgelegt. Demnach gilt ein Ort oder Ortsteil in der Regel als abgelegen, wenn die Straßenentfernung zwischen Ortsmittelpunkt und der nächstgelegenen Apotheke mehr als 6 Kilometer beträgt. Die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln muss auch die Menschen berücksichtigen, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind. Unter diesem Aspekt ist ein Ort auch dann als abgelegen zu bewerten, wenn bei einer Entfernung zwischen vier bis sechs Kilometern nicht je einmal vormittags und nachmittags die Möglichkeit besteht, den Weg zur nächstgelegenen Apotheke und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb etwa einer Stunde zurückzulegen. Für die Erforderlichkeit kann es auch darauf ankommen, ob und in welcher Weise am jeweiligen Ort eine ärztliche Sprechstunde abgehalten wird. Die Belieferung der Patienten erfolgt in der Regel mittels Botendienst der Apotheke nach den Vorgaben des § 17 Abs. 2 Apothekenbetriebsordnung, welcher seit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung zum 22.10.2019 nunmehr regelhaft von den Apotheken angeboten werden kann. Der Betrieb von Rezeptsammelstellen ist insbesondere deshalb ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, da die Versorgung durch Apotheken in der Region erfolgt, und zwar mit den gleichen Sicherheitsstandards für Beratung wie in der Apotheke vor Ort. Inwieweit Thüringer Patientinnen und Patienten Arzneimittel über Versandapotheken beziehen, ist der Landesregierung genauso wenig bekannt wie die Umsatzzahlen der Thüringer Apotheken. Der Versandhandel mit Arzneimitteln wurde 2004 bundesrechtlich ermöglicht. Der Versand von Arzneimitteln ist seither nur mit Erlaubnis und aus einer Apotheke heraus möglich. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat 2004 19 Erlaubnisse erteilt, derzeit verfügen 126 Inhaber einer Apothekenbetriebserlaubnis zugleich auch über eine Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln. Von der Versanderlaubnis wird jedoch nur eingeschränkt Gebrauch gemacht. Das belegen die Zahlen des Versandhandelsregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Dort sind die Apotheken aus Thüringen gelistet, die auch einen Webshop betreiben. Derzeit sind 36 der 126 Inhaber zum Versand von Arzneimitteln im Versandhandelsregister gelistet. Dem stehen steigende Umsatzzahlen ausländischer Arzneimittelversender gegenüber. Demnach beliefen sich nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. die GKV-Arzneimittelausgaben durch ausländischen Versandhandel 2018 auf 432 Millionen Euro bei 34,62 Milliarden Euro GKVAusgaben für Arzneimittel insgesamt. Das mag zunächst nur ein kleiner Anteil an den Gesamtausgaben sein, aber 2016 waren es noch 367 Millionen Euro. Das bedeutet, dass innerhalb von zwei Jahren nicht ganz 100 Millionen Euro mehr Umsatz erzielt wurde. Die Landesregierung hat deshalb – und da sind wir nicht der gleichen Meinung wie MdL Zippel – anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens für den Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke im Bundesrat erneut das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gefordert. Sie wissen es alle, die Bundesregierung hat den Beschluss des Bundesrats nicht berücksichtigt. Vielmehr liegt der Gesetzentwurf derzeit bei der EU-Kommission, und zwar mit einer sozialrechtlichen Regelung zur Gleichpreisigkeit bei Belieferung von GKV-Patienten. Das weitere Verfahren wird von der Landesregierung aufmerksam und kritisch beobachtet, denn wie bereits mehrfach ausgeführt, ist den Apotheken die hoheitliche Aufgabe der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung übertragen. Insofern hat der Staat für angemessene Rahmenbedingungen zu sorgen, damit diese Aufgabe auch entsprechend erfüllt werden kann. Daher ist es abhängig vom Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens wichtig zu prüfen, wie die angemessene Honorierung der apothekerlichen Leistung in Zukunft auszugestalten ist. Es muss den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher, der Tierärzte, der Apotheken und des Großhandels Rechnung getragen werden. Zu den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher gehören auch die Sicherstellung der Versorgung sowie die Bereitstellung von Arzneimitteln durch die pharmazeutischen Unternehmer. Meine Damen und Herren, sichere Arzneimittelversorgung ist nicht zum Nulltarif zu bekommen. Nur mit angemessenen Rahmenbedingungen ist es auch zukünftig möglich, dass Apothekerinnen und Apotheker in Thüringen das wirtschaftliche Risiko für den Betrieb einer Apotheke tragen und auch zukünftig die hoheitliche Aufgabe zur Arzneimittelversorgung der Bevölkerung übernehmen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Vielen herzlichen Dank, Frau Ministerin. Es wurde Ausschussüberweisung beantragt – ich gehe davon aus, an den Sozialausschuss. Ich würde jetzt über den Antrag auf Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wer dem Antrag auf Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Ich empfehle, dass wir gleich mal zählen. Das sind 31. Die Gegenstimmen, bitte. 41 Gegenstimmen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD in der Drucksache 7/157. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es ist jetzt 13.35 Uhr. Wir setzen nach der Mittagspause um 14.05 Uhr mit der Beratung der Mündlichen Anfragen fort. Es gibt sieben Mündliche Anfragen, damit Sie sich orientieren können. Danach folgt dann Tagesordnungspunkt 18. Wir fahren jetzt vereinbarungsgemäß fort mit TaNur zur Information an alle, ich hatte es ja vorhin schon gesagt: Danach folgt der Aufruf des Tagesordnungspunkts 18, danach 20 a und dann weiter in der Tagesordnung. Wir beginnen mit der Anfrage des Abgeordneten Cotta, Fraktion der AfD, in der Drucksache 7/378.

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Jens Cotta AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ In den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans werden umfangreiche Maßnahmen im Beauftragtenwesen und des Dienstrechts; der Verbindung von Medien, Sicherheitsbehörden und „Zivilgesellschaft“; bezüglich Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Rechtsextremismus sowie Änderungen in der Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden selbst gefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des oben genannten Masterplans? 2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? 3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? 4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort zu Frage 1: Die Forderungen in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans geben wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger in Thüringen, im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden. Die Antwort zu Frage 2: Bei den in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans verwendeten Begriffen handelt es sich um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten, die keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen. Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch erläutert. Die Antwort zu Frage 4: Ich zitiere: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So besagt es Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Hierzu zählt es auch, Maßnahmen zu treffen bzw. diese zu intensivieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen vor rechtsextremistischen Taten und Rassismus schützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur zweiten Anfrage. Das ist die Anfrage vom Abgeordneten Schütze, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/380.

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Lars Schütze AfD

Fragestunde

Danke schön, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ Punkt 10 des von den Autoren sogenannten Masterplans fordert „eine zügige Evaluierung, was aus den unzähligen Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse zum NSU geworden ist“, „Umsetzungsdefizite“ müssten „umgehend nachgeholt werden“. Punkt 11 des von den Autoren sogenannten Masterplans fordert die Schaffung eines „Sachverständigenrates zur demokratischen Entwicklung“, der „regelmäßig die Qualität der Demokratie sowie die Einstellung der Bevölkerung zur Demokratie beschreiben, Forschungslücken, insbesondere im Bereich strukturellem Rassismus, schließen und Maßnahmen, inklusive Schätzung der tatsächlichen finanziellen Bedarfe, vorschlagen“ soll. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 10 und 11 des oben genannten Masterplans? Frage 2: Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? Frage 3: Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schütze beantworte ich für die Landesregierung wie folgt; sie bezieht sich auf das gleiche Interview, nur auf zwei andere Punkte, daher wiederhole ich mich gern: Die Antwort zu Frage 1 lautet: Die Forderungen in den Punkten 10 und 11 des Masterplans geben wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger sowohl in Thüringen, im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz und Sicherheitsbehörden. Die Antwort zu Frage 2: Bei den in den Punkten 10 und 11 des Masterplans verwendeten Begriffen handelt es sich wiederum um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten, die keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen. Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials – darauf hatte ich bereits in der vorhergehenden Antwort hingewiesen –, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch erläutert. Die Antwort zu Frage 4: Hier wiederhole ich gern Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, in dem es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Hierzu zählt es auch, Maßnahmen zu treffen bzw. diese zu intensivieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen vor rechtsextremistischen Taten und Rassismus schützen. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Anfrage Nummer 3, eine des Abgeordneten Braga, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/381.

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Torben Braga AfD

Fragestunde

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“. Wie dem in der Überschrift genannten Pressebericht zu entnehmen ist, behauptet der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz gemeinsam mit zwei weiteren Autoren, darunter auch dem Leiter des „Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft“ in Jena, unter anderem, dass „Menschenhass ... ein gesamtgesellschaftliches Problem“ sei, dessen „institutionell und ideologisch verfestigte Form sich heute auch flächendeckend in unseren Parlamenten findet“. Der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz schreibt von „bis weit in die Vergangenheit zurückreichendem Rassismus“, einem „verfestigten Rassismusparadigma“, das „herrschende Machtverhältnisse konserviere“. Als Lösung der analysierten Probleme werden zwölf Punkte eines „Masterplans“ vorgeschlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Teile der Publikation hat der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz verfasst? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die Äußerungen des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz, der ausdrücklich unter Nennung seiner Funktion als Co-Autor des Textes vorgestellt wird? 3. Durch wen wurden die Äußerungen zuvor rechtsund fachaufsichtlich geprüft? 4. Falls es keine Prüfung im Sinne der Frage 3 gab: Mit welcher Begründung ist keine Prüfung der dienstlichen Äußerung vorgenommen worden? Danke schön.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet auch hier das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Braga beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1 lautet: Die Publikation wurde von den drei Autoren gemeinschaftlich verfasst. Die Antwort zu Frage 2: Es gehört unter anderem zu den Aufgaben des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, die Behörde nach außen zu vertreten und für diese zu wirken. Im Übrigen wird auf § 5 Abs. 1 und 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes verwiesen. Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 möchte ich gemeinsam geben: Die Äußerungen des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz geben keinen Anlass für eine vorherige Prüfung durch die Rechts- und Fachaufsicht. Ergänzend wird auf die Ausführungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Rechts- und Fachaufsicht über den Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz in seinem Urteil vom 11. September 2019, Aktenzeichen 28/2018, verwiesen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es hier Nachfragen? (Zuruf Abg. Braga, AfD: Nein, danke!) Das sehe ich nicht, dann kommen wir zur Anfrage Nummer 4 der Abgeordneten Herold, Faktion der AfD, in Drucksache 7/383.

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Corinna Herold AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ In den Punkten 1, 2, 3 und 5 des Masterplans werden umfangreiche Änderungen des Grundgesetzes, zur „Demokratieförderung“, zur politischen Bildung sowie sogenannten Sicherheitspartnerschaften unter Einbindung der „Zivilgesellschaft“ gefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des oben genannten Masterplans? 2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? 3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? 4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Prinzip wiederholt Frau Abgeordnete Herold zwei der schon gestellten Mündlichen Anfragen. Ich beantworte auch diese Anfrage gern. Zu Frage 1, wie schon ausgeführt: Die Forderungen in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des Masterplans geben wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei denen viele Entscheidungsträger in Thüringen, im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden. Das war die Antwort zu Frage 1. Antwort zu Frage 2: Bei den in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des Masterplans verwendeten Begriffen handelt es sich um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten, die keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen. Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und vor allem gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch sehr deutlich erläutert worden. Die Antwort zu Frage 4: Auch hier möchte ich wieder Artikel 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes zitieren. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Hierzu zählt es nach meinem Verständnis auch, Maßnahmen zu treffen bzw. diese zu intensivieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen vor rechtsextremistischen Taten und Rassismus schützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen herzlichen Dank. Gibt es Nachfragen? Es gibt eine Nachfrage der Fragestellerin.

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Corinna Herold AfD

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, wenn wir von Menschenwürde reden, dann haben ja – darin sind wir uns sicherlich alle einig – alle Opfer irgendeiner Art von Gewalt oder politisch intendierter Gewalt eine Menschenwürde. Warum beschäftigt sich dann dieser Antrag nicht auch mit den Opfern von Brandanschlägen, von beschmierten Häusern, von Bedrohungen, von Attacken vonseiten des Linksextremismus? Das würde ich gern noch wissen. Danke.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ich finde diese Nachfrage erschreckend. Wir alle haben mitbekommen, dass der Rechtsextremismus wohl unser derzeit größtes gesellschaftliches Problem sein dürfte. (Beifall DIE LINKE) Diese Fragen wurden heute intensiv unter TOP 16, meine ich, angesprochen und diskutiert. Der Abgeordnete Walk hat sehr deutlich auf die Geschehnisse der letzten Wochen hingewiesen. Unter diesem Eindruck, insbesondere unter dem Eindruck von Hanau, insbesondere unter dem Eindruck der Verbrechen des NSU, insbesondere unter dem Eindruck der Tötung des Regierungspräsidenten Lübcke muss man sich wirklich die Frage stellen, ob es nicht allerhöchste Zeit ist, sich verstärkt auf dieses Problem zu konzentrieren. Ich finde es sehr gut, dass dies durch den Bundesinnenminister noch einmal in einer Pressekonferenz nach Hanau verdeutlicht wurde, in der er ganz klar gesagt hat: Die Zeiten des Relativierens, die sind vorbei. Und das gilt, denke ich, für alle Sicherheitsbehörden. (Beifall DIE LINKE)

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank. Dann komme ich jetzt zur fünften Anfrage. Hier handelt es sich um die Anfrage des Abgeordneten Schubert, Fraktion Die Linke, in der Drucksache 7/384.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Raumprogrammempfehlungen für den Schulbau und deren Förderrelevanz im Fall bevorstehender Investitionen an der Ostschule in Gera In der Stadt Gera wird zurzeit eine Schulbauinvestition mit dem Thüringer Schulbauprogramm an der Ostschule durchgeführt. Die Generalsanierung des gesamten Gebäudekomplexes einschließlich Neubau einer Sporthalle dient der zukünftigen Nutzung als Schulgebäude für eine Thüringer Gemeinschaftsschule für 750 Schüler. Über die richtige Dimensionierung der Sporthalle und die richtige Raumaufteilung an der Schule gibt es in der Kommunalpolitik der Stadt Gera verschiedene Ansichten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Raumprogrammempfehlung ist für die Dimensionierung einer Sporthalle für eine Thüringer Gemeinschaftsschule mit 750 Schülerplätzen für einen lehrplangerechten Unterricht aller Schüler zu geben? 2. Haben die Landesregierung Anfragen vom Schulträger hinsichtlich notwendiger oder sinnvoller räumlicher Dimensionierungen bzw. konkreter räumlicher Anforderungen an ein Schulgebäude und eine Sporthalle für eine Gemeinschaftsschule dieser Größenordnung durch den Schulträger der Stadt Gera erreicht? 3. Wird bei der Förderung von Schulbauinvestitionen im Rahmen des Thüringer Schulbauprogramms seitens des Fördermittelgebers Land eine Prüfung hinsichtlich der Anwendung der Kriterien der Schulbaurichtlinie und der Raumprogrammempfehlungen vorgenommen vor dem Hintergrund der Fördermittelbedingung, für einen erheblichen Zeitraum die Gebäude ausschließlich mit Zweckbindung zu nutzen? 4. Abweichungen zwischen den Raumprogrammempfehlungen für eine Gemeinschaftsschule solcher Größenordnung und dem tatsächlichen aktuellen Planungstand unterstellt – sind im gegenwärtigen Stand des Verfahrens zu den Investitionen an der Geraer Ostschule noch Korrekturen möglich, und wie wären diese erreichbar?

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, vertreten durch Herrn Staatssekretär Weil.

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Weil

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Schubert, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Zu Frage 1: Die aktuellen Schulbauempfehlungen für den Freistaat Thüringen aus dem Jahr 1997 sehen noch keine gesonderten Raumprogrammempfehlungen für die Thüringer Gemeinschaftsschule vor. Eine Ermittlung des Sportflächenbedarfs kann im vorliegenden Fall allerdings in Anlehnung an die Raumprogrammempfehlung für Grund- und Regelschulen erfolgen. Es ergibt sich für eine durchgängig dreizügige Gemeinschaftsschule mit 30 Klassen und 750 Schülerinnen und Schülern ein Sportflächenbedarf von insgesamt drei Übungseinheiten. Da Sporthallenneubauten nach der DIN 18032 auszuführen sind, entspricht dies einer nutzbaren Sportfläche von 1.215 Quadratmetern. Zu Frage 2: Uns sind derartige Anfragen nicht bekannt. Zu Frage 3: Im Rahmen der Schulbauförderung des Landes findet vor der Bewilligung stets eine Prüfung des Raumprogramms statt. Da die Schulbauempfehlungen nur für Neubauten anwendbar sind, erfolgt bei Sanierung im Bestand lediglich eine Plausibilitätsprüfung in Anlehnung an die betreffenden Raumprogrammempfehlungen. Die Einhaltung der Schulbaurichtlinie wird hingegen vom Zuwendungsgeber nicht geprüft, da es sich hier um eine rein bauordnungsrechtliche Vorschrift handelt. Diese konkretisiert die Thüringer Bauordnung und fließt somit in das Baugenehmigungsverfahren ein. Zu Frage 4: Änderungen am Raumprogramm des Schulgebäudes sind in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde auch während der Bauausführung möglich. Ein entsprechender Antrag kann beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gestellt werden. Inwiefern der Bund Änderungen am Raumprogramm der Sporthalle zulässt, ist nicht bekannt.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Gibt es Nachfragen seitens des Fragestellers?

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich hätte noch eine Frage im Zusammenhang mit der Fördermittelbescheidung der Mittel des Thüringer Schulbauprogramms: In der Regel war in den letzten Jahren zum Jahresstart eine offizielle Verlautbarung aus dem Ministerium im Sinne einer Pressemitteilung registriert worden, wo die Jahresscheibe des Schulbauprogramms entsprechend zugeschnitten an die einzelnen Schulbaumaßnahmen zugeordnet wurde, und erst deutlich später im Jahresverlauf – konkret in Gera zum Beispiel erst Ende des Jahres 2019 – ist dann ein Bescheid eingetroffen. Inwieweit – das ist in diesem Zusammenhang meine Frage – ist eine entsprechende Information des Ministeriums zum Jahresbeginn zur Aufteilung der Jahresscheibe aus dem Schulbauprogramm verbindlich, was den Zufluss von Fördermitteln für diese einzelnen Schulbauprojekte anbelangt, die davon profitieren können?

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Weil

Fragestunde

Verbindlich ist der Förderbescheid. Wenn die Stadt Planungsleistungen bei Investitionsvorhaben erbringt, dann ist das förderunschädlich. Wie das jetzt im konkreten Fall ist, würde ich noch mal nachprüfen und Ihnen unverzüglich eine Antwort zukommen lassen.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur nächsten Anfrage, das ist die Anfrage vom Abgeordneten Sesselmann, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/405.

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Robert Sesselmann AfD

Fragestunde

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, ich danke ausdrücklich dem Kollegen Zippel und dem Kollegen Wolf für die Anfragen bereits in diesem Themenbereich. Das zeigt, dass es doch ernst zu nehmende Fragen gibt. Und zwar geht es um die Vorbereitungen auf das Coronavirus Covid-19 in Thüringen. Innerhalb kürzester Zeit wurden nun auch in Deutschland in mehreren Bundesländern Infektionen mit dem Coronavirus bestätigt. Das RobertKoch-Institut spricht von drei Infektionsclustern. Bereits 129 Fälle – ich habe gehört, es sind wohl zwischenzeitlich schon 400 – hat es in Deutschland seit Jahresbeginn nach Angaben des Robert-KochInstituts gegeben. Täglich kommen neue Fälle hinzu, sodass davon ausgegangen werden darf, dass das Virus in absehbarer Zeit auch Thüringen erreichen wird. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Verfügen die medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen in Thüringen aus Sicht der Landesregierung absehbar über ausreichend medizinische Schutzkleidung? Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, ob medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen in Thüringen von Lieferengpässen medizinischer Schutzkleidung chinesischer Hersteller betroffen sind? Frage 3: Welche Hersteller für medizinische Schutzkleidung gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Deutschland und in Thüringen? Frage 4: Wären deutsche Hersteller aktuell in der Lage, die hiesige Nachfrage an medizinischer Schutzkleidung vollumfänglich zu decken? Danke.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vertreten durch Frau Ministerin Heike Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage beantworten, will aber noch mal voranstellen, dass die Landesregierung das Thema „Covid-19“ sehr ernst nimmt. Ich habe es gestern schon gesagt: Seit Januar dieses Jahres existiert eine Gruppe beim Ministerium, ein Koordinierungsstab, der die verschiedenen Akteure regelmäßig zusammenruft, um über die aktuellen Entwicklungen zu berichten und auch entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Ich will aber an der Stelle auch noch mal sagen: Wir befinden uns in Vorbereitung auf eine mögliche Krise, aktuell besteht keine Krisensituation. Es ist immer noch so: Für Thüringen haben wir bisher einen bestätigten Covid-19-Fall. Nun zu Ihren Fragen: Zu Frage 1: Die medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen haben auf einen drohenden Mangel an persönlicher Schutzausrüstung aufgrund der Verbreitung des neuartigen Coronavirus hingewiesen; das Problem ist also bekannt. Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. März 2020 als Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgten Beschränkungen der Ausfuhr und Verbringung von bestimmten Gütern, insbesondere also von persönlicher Schutzausrüstung. In der vorgestrigen Sitzung der Gesundheitsminister im Bundesgesundheitsministerium gab der Bund bekannt, dass eine Direktvergabe zur Herstellung und der Einkauf von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung durch den Bund bis zum 6. März 2020 erfolgen. Die Verteilung der Güter wird derzeit noch mit den Ländern abgestimmt. Dennoch sind auch die Länder, Krankenhäuser und Ärzte angehalten, selbstständig weitere Güter zu beschaffen. Der Krisenstab des Bundes hat hierzu auch die Dringlichkeit festgestellt, auf die sich die Länder berufen können und damit Ausschreibungen nicht erfolgen müssen. Gegenwärtig werden medizinische Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen in Thüringen zu ihrem Bedarf an medizinischer Schutzkleidung befragt. Im Übrigen möchte ich noch mal auf die Beantwortung der Frage 1 der Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/364 verweisen. Zu Frage 2: Es liegen derzeit keine konkreten Mitteilungen über Lieferengpässe aufgrund von Ausfällen chinesischer Produktionsstätten vor. In diesem Zusammenhang verweise ich auf den Exportstopp des Bundes für medizinische Schutzausrüstung, der seit vorgestern in Kraft ist. Des Weiteren wird auch hier auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Zu Frage 3: Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Übersicht über die Herstellung von persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt. Das sind 20 Unternehmen in Deutschland. Außerdem hat kürzlich ein Betrieb in Thüringen mitgeteilt, durch Umstellung der Produktion Atemschutzmasken herzustellen. Zu Frage 4: Hierzu liegen bislang keine Informationen vor. Die Auswirkungen auf die Wirtschaft sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Die Landesregierung befindet sich aber dazu im intensiven Austausch mit den Kammern und den Verbänden. Seitens des DIHK wird derzeit eine bundesweite Blitzumfrage unter den Industrieund Handelskammern durchgeführt, deren Ergebnisse am 06.03.2020 vorliegen und dem TMWWDG umgehend zur Verfügung gestellt werden sollen. Derzeit werden seitens des TMWWDG erste Maßnahmen diskutiert, die im Bedarfsfall zum Zuge kommen könnten.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe schon, es gibt eine Nachfrage vonseiten des Fragestellers.

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Robert Sesselmann AfD

Fragestunde

Frau Ministerin, ich habe eine Frage zu diesen Ausgangsstoffen für die Desinfektionsmittel. Sie hatten gestern richtig gesagt, die Apotheker dürfen jetzt herstellen, nachdem eine EU-Verordnung das leider untersagt hat, aber über die Allgemeinverfügung dürfen sie es.

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Heike Werner

Fragestunde

Ja.

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Robert Sesselmann AfD

Fragestunde

Wie sieht es mit der nötigen Zahl der entsprechenden Ausgangsstoffe aus? Haben Sie da genug, um die Apotheken entsprechend mit Desinfektionsmitteln zu beliefern?

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Heike Werner

Fragestunde

Nach derzeitigem Stand liegen mir da keine anderslautenden Befürchtungen vor. Wir hatten auch den Austausch mit der Landesapothekerkammer, die darauf hingewiesen hat, dass sie selbst auch herstellen könnten. Insofern gehe ich nicht davon aus, dass es da Lieferengpässe gibt. Aber das ist der derzeitige Stand.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Sie haben noch eine Nachfrage? Eine dürfen Sie noch.

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Robert Sesselmann AfD

Fragestunde

Nein, ich habe jetzt eine Nachfrage dazu, denn ich habe einen Presseartikel eines Jenaer Apothekers in der Hand, der sagt, dass es da schon Probleme gibt. Vielleicht könnten Sie da noch mal dranbleiben.

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Heike Werner

Fragestunde

Das kann ich gern noch mal nachfragen.

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Robert Sesselmann AfD

Fragestunde

Die zweite Frage, die ich habe – wir haben es vorhin, glaube ich, beim Abgeordneten Zippel gehört, der das angesprochen hatte –: Wie sieht es denn da seitens der Regierung aus, gibt es entsprechende Bemühungen der Förderung von Industrien oder hier von Unternehmen in Thüringen – Sie sagten, ein Unternehmen gibt es wohl –, dass wir dann in Zukunft verstärkt auf inländische oder thüringische Produkte zugreifen können? Gibt es da schon entsprechende Fördermaßnahmen?

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Heike Werner

Fragestunde

Wir fördern unsere Unternehmen in Thüringen natürlich auf allen möglichen Wegen. Das wurde an verschiedenen Stellen durch den Wirtschaftsminister auch schon dargestellt. Hier geht es ganz explizit um Unternehmen, die eben Schutzausrüstungen für Deutschland herstellen könnten. Es gibt ein Thüringer Unternehmen, das jetzt seine Produktion auf Atemschutzmasken umstellen kann. Das wird entsprechend, denke ich, durch das Wirtschaftsministerium auch begleitet werden.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur siebten Anfrage. Das ist zugleich die letzte Anfrage. Das ist die Anfrage vom Abgeordneten Aust, Fraktion der AfD, in Drucksache 7/406.

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René Aust AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Äußerung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ Punkt 4 des von den Autoren des Textes sogenannten Masterplans fordert die Institutionalisierung der „Erforschung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, von Radikalisierungsprozessen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Das soll durch die Errichtung eines „Bundesinstitut[s] zum Schutz der Verfassung sowie [...] regelmäßige Berichterstattung über die Forschungsergebnisse durch sachverständige Expert*innen“ erreicht werden. Punkt 12 des von den Autoren des Textes sogenannten Masterplans fordert den „Ausbau von neuen demokratischen Beteiligungsformen: Es sollten Bürgerräte, Losverfahren und temporäre Quoten für benachteiligte Bevölkerungsgruppen geschaffen werden, um neue Narrative gegen ‚Entdemokratisierungstendenzen‘ zu etablieren.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 4 und 12 des oben genannten Masterplans? 2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? 3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? 4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? Vielen Dank.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Herrn Staatssekretär Götze.

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Götze

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die Forderungen in den Punkten 4 und 12 des Masterplans geben – ich hatte es bereits ausgeführt – wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger in Thüringen im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte – und auch das wurde bereits gesagt – sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden. Die Antwort zu Frage 2 – gefragt wird wieder nach den Begriffsdefinitionen –: Auch hier möchte ich darauf verweisen, dass es sich bei den verwendeten Begriffen um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten handelt, die eigentlich keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen. Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen die Definition des Begriffs Rechtsextremismus, wie sie sich zum Beispiel im Verfassungsschutzbericht Thüringen aus dem Jahr 2018 findet, noch einmal vortragen bzw. in Erinnerung rufen. Sie lautet wie folgt – ich darf zitieren –: „Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgeprägt ist. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, aus der u.a. Fremdenfeindlichkeit resultiert. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie [oder] Nation […] bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder immanenter Bestandteil aller rechtsextremistischen Bestrebungen ist zudem der Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer [sogenannter] ‚volksgemeinschaftlicher‘ Konstrukte zurück“, was man „Antipluralismus“ nennt. Im Verfassungsschutzbericht Thüringen aus dem Jahr 2018 nachzulesen. Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials – auch das wurde heute schon mehrfach ausgeführt –, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und vor allem gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist, und auch das hatte ich schon betont, in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch sehr deutlich erläutert. Nun komme ich zur Antwort auf die Frage 4: Die haben im Übrigen die Autoren auch schon selbst gegeben. Der aus meiner Sicht sehr gelungene Schlusssatz des Interviews lautet wie folgt – ich darf zitieren –: „Niemand wird geboren, um andere Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Religion, Kultur oder persönlichen Lebensplanung zu hassen. Menschen lernen zu hassen und wenn sie Hass lernen können, dann kann man ihnen auch Nächstenliebe und Respekt für den oder die anderen beibringen.“ Das wiederum bringt den Gedanken des Artikels 1, dem wir als Behörden verpflichtet sind, sehr treffend zum Ausdruck. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe, es gibt eine Nachfrage seitens des Fragestellers.

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René Aust AfD

Fragestunde

Ja, weil ich nicht das Gefühl habe, dass irgendeine Frage von uns heute beantwortet wurde, sondern sich in Allgemeines geflüchtet wurde, (Beifall AfD) möchte ich ganz konkret noch mal zu Punkt 2 fragen: Hält die Landesregierung die demokratischen Mitwirkungsrechte für Minderheiten im Rahmen des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung für nicht ausreichend?

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Götze

Fragestunde

Ich hatte, glaube ich, sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Verfassung uns alle bindet, eine Richtschnur gibt und der gesellschaftliche Rahmen oder der rechtliche Rahmen durch die Verfassung ausreichend vorgeben ist. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das Zweite ist falsch!) Innerhalb dieses gesellschaftlichen Rahmens stellen wir … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das gilt auch für Sie als Regierung!) Das ist der rechtliche Rahmen, in dem wir uns zu bewegen haben. (Unruhe AfD) Was soll denn in diesem Land noch alles nicht gelten? Wenn Sie der Meinung sind, dass es das Grundgesetz nicht tut und dass es die Thüringer Verfassung nicht tut … (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das Grundge- setz verpflichtet Sie!) Das verpflichtet auch den einzelnen Bürger, soweit es sich nicht um Abwehrrechte gegen den Staat handelt. (Unruhe DIE LINKE)

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René Aust AfD

Fragestunde

Entschuldigung! Mal an alle: Das war meine Frage!

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Entschuldigung, …

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Götze

Fragestunde

Es geht darum, wie wir in dieser Gesellschaft zusammenleben wollen, Herr Möller.

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René Aust AfD

Fragestunde

Entschuldigung, das war meine Frage.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Entschuldigung, ich habe hier die Sitzungsleitung. Ich bitte einfach darum, die Frage des Antragstellers zu beantworten, und alle anderen, zuzuhören.

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Götze

Fragestunde

Ich dachte, diese weitere Frage wurde gerade zugelassen. Aber gut, dann antworte ich auf Ihre Frage. Ich glaube, ich hatte sie ausreichend beantwortet.

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René Aust AfD

Fragestunde

Nein.

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Götze

Fragestunde

Wenn Sie weitere Fragen haben, dann stellen Sie bitte eine Kleine Anfrage.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Es gibt noch eine weitere Frage des Fragestellers.

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Götze

Fragestunde

Aber die hat doch Herr Möller schon vorweggenommen. Oder nicht?

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Nein, das geht eigentlich nicht. Es sind zwei Fragen aus dem Rund möglich. Leider hat sich hier keiner daran gehalten, überhaupt nur darauf zu hören, was ich sage oder wann ich wen aufrufe. Herr Aust kann jetzt seine zweite Nachfrage stellen. (Beifall DIE LINKE)

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René Aust AfD

Fragestunde

Hält die Landesregierung ein Losverfahren zur Zusammenstellung von Bürgerräten, von Gemeinderäten, von Landtagen oder Ähnliches für verfassungskonform?

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Götze

Fragestunde

Diese Frage beantworte ich Ihnen gern schriftlich.

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René Aust AfD

Fragestunde

Vielen Dank.

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Astrid Rothe-Beinlich

Fragestunde

Herzlichen Dank. Dann liegen jetzt keine weiteren Fragen vor und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP - Drucksache 7/234 Ich frage zunächst: Wünscht jemand aus den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich zur Eröffnung der Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor von der Abgeordneten Bergner aus der FDP-Fraktion. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Die Vor- merkung wurde zurückgezogen!) Wenn Sie nicht möchten, dann nicht. Sie sind gemeldet. Dann ist das ein Fehler. Gibt es sonstige Wortmeldungen zu diesem Antrag? Wenn das nicht der Fall ist … Sehe ich das richtig, niemand möchte dazu reden? Gut, dann gibt es keine Aussprache. Ich frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erkennbar die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Dann kommen wir jetzt, wie vorhin vereinbart, zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 20 a Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/448 Es wurde eigentlich gesagt, dass aus der CDU die Einbringung erfolgt. Das machen Sie, Herr Schard, gut. Dann haben Sie jetzt das Wort.

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Stefan Schard CDU

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in dieser noch jungen Legislaturperiode sehr oft und in unterschiedlichen Bezügen immer wieder das Wort „Verfassung“ gehört und auch darauf Bezug genommen. Unsere Verfassung ist das Rückgrat unserer Demokratie und zugleich ein starkes Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft und verdient die vollste Aufmerksamkeit. Der Antrag in der Drucksache 7/448 hat die Bildung eines Verfassungsausschusses zum Ziel. Bereits zu Beginn dieser Wahlperiode sind drei verfassungsändernde Gesetzentwürfe in den Justizausschuss überwiesen worden. Weitere parlamentarische Initiativen zur Verfassung sind zu erwarten. Wir wollen unseren Vorschlag zur Stärkung des Ehrenamts und zur Aufnahme der Nachhaltigkeit als Staatsziel ausführlich beraten können. Allein diese Themenkomplexe berühren viele Fachgebiete. Auch die weiteren überwiesenen Vorlagen bedürfen sorgfältiger Prüfung. Mit einem ständigen Verfassungsausschuss sollen diese anstehenden Beratungen besser koordiniert werden und nicht zwischen den anderen Fachbereichen des auch noch für Migration und Verbraucherschutz zuständigen Ausschusses eingezwängt werden. Die Konzentration auf Verfassungsfragen soll der vorliegende Antrag sicherstellen. Dazu soll ein Ausschuss in entsprechender Anwendung der Regelungen der bereits gebildeten Fachausschüsse gebildet werden. Zugleich soll das Plenum über die Überweisung der schon vorhandenen Vorlagen an den neuen Ausschuss entscheiden. Schließlich enthält der Antrag eine Regelung zur haushalterischen Absicherung. Danke schön.

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Astrid Rothe-Beinlich

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen herzlichen Dank für die Einbringung. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Doch!) Doch. Herr Möller, dann haben Sie jetzt das Wort.

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Stefan Möller AfD

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Wenn ich mir Ihren rot-rot-grün-schwarzen Antrag anschaue, einen ständigen Verfassungsausschuss zu fordern und hier zu implementieren, dann muss ich ganz ehrlich sagen, dann stelle ich mir die Frage: Warum? Ja, ich stelle mir die Frage, warum, denn an den drei Initiativen, die in dem Antrag genannt sind, wird es jedenfalls nicht liegen. Dafür braucht man keinen ständigen Verfassungsausschuss, denn, meine Damen und Herren, der Justizausschuss, wo das bisher zweckmäßigerweise behandelt worden ist, ist alles andere als überlastet. Der hat beispielsweise in seiner letzten Justizausschusssitzung alle Tagesordnungspunkte in einer halben Stunde abhandeln können. Insofern verstehe ich schon mal nicht, warum man dafür jetzt einen Extraausschuss bilden muss. Zweiter Punkt: Sie als rot-rot-grün-schwarze Koalition beabsichtigen, gerade mal ein Jahr lang gemeinsam – wie soll ich sagen – zu übergangsregieren. Wenn man einen ständigen Verfassungsausschuss fordert, dann hat man ja Größeres vor, dann ist man ja mit der Verfassung, so wie sie momentan gefasst ist, offensichtlich nicht zufrieden. Dann beschränkt man sich eben nicht nur auf diese drei Gesetzentwürfe, sondern hat einfach viel mehr vor, will viel mehr ändern. Und da sage ich aber wiederum: Das sollten Sie doch dann der Legislatur überlassen, die dann wieder die volle Regierungszeit in Anspruch nimmt, also die volle Gesetzgebungszeit in Anspruch nimmt, wo dann die Weichen neu gestellt werden, auch durch neue Mehrheiten, statt jetzt innerhalb eines Jahres sozusagen vollendete Tatsachen zu schaffen. Ich verstehe natürlich, in dieser großen Koalition gibt es durchaus ein erhebliches Interesse, die Verfassung zu ändern, vor allem wenn ich mir Ihre linken und grünen Koalitionspartner ansehe. Die wollen natürlich gern eine neue Rassismusdefinition in die Verfassung reinhaben, die alles andere verbietet als den Hass aufs eigene Volk. Die möchten gern das Wahlrecht für Minderjährige und auch für Ausländer, denn Volkssouveränität – wir haben es auch gerade eben noch mal vom Staatssekretär gehört – ist im Grunde schon fast so was wie rassistisch. Dann hat die verbleibende Opposition, die AfD, laut Verfassung momentan natürlich auch noch viel zu viele Rechte. Das nervt. Man merkt das zum Beispiel auch bei Mündlichen Anfragen. Dieses Fragerecht des Abgeordneten ist schon echt nervig. Man muss es beantworten, ja. Und es ist natürlich schon ein bisschen peinlich, wenn sich ein Staatssekretär dann hinstellen muss und hier ein paar Plattitüden absondert, aber inhaltlich in der Sache überhaupt nicht antworten kann. Das kann man galanter machen. (Beifall AfD) Das kann man schöner machen. Man kann dieses Recht einfach beschränken – Punkt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist die Geschäftsordnung, das andere ist die Verfassung!) Vielleicht ist es das, was die Linke gern vorhat, ja, und Sie würden es unterstützen, wie Sie eigentlich alles unterstützen würden, um Neuwahlen zu verhindern. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das sieht man ja an der AfD-Methode – herbeireden und spekulieren!) (Unruhe DIE LINKE, AfD) Es ist natürlich auch eine Zumutung, dass die Verfassung eine neutrale Regierung fordert, mit einem Ministerpräsidenten und auch Ministern, die sich neutral zu verhalten haben und ihr Amt nicht zu missbrauchen haben, etwa für oder gegen bestimmte Parteien oder Fraktionen, und insbesondere auch nicht bestimmte Fraktionen herabzuwürdigen und grundlegende menschliche Standards zu verletzen haben. All das gebietet die momentane Verfassung. Da sehe ich natürlich eine Menge Änderungsbedarf und ich will gar nicht erst anfangen mit Ihren strategischen Planungen, wie viele Leute man erschießen muss oder ob man sie nicht doch besser arbeiten lässt. (Beifall AfD) Also klar, Änderungsbedarf haben Sie und die CDU-Fraktion wird wahrscheinlich sagen: Na ja, dafür sind wir doch in dieser schönen Koalition, dafür sind wir doch da, damit wir verhindern, dass die Linke so was macht. Ja, meine Damen und Herren, aber doch nur für ein Jahr, danach sind Sie irgendwo bei 12/13 Prozent, da spielen Sie keine Rolle mehr. (Beifall AfD) Und dann haben Sie denen aber die Möglichkeit gegeben, in so einem ständigen Verfassungsausschuss all das anzustoßen, der muss ja irgendwas zu tun bekommen, was politische Agenda von RotRot-Grün eben ist und was es hergibt, was ich eben auch zitiert habe. Da sage ich Ihnen eines, da machen wir nicht mit und da stimmen wir auch gegen diesen ständigen Verfassungsausschuss. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das war jetzt aber ein Vortrag!) Wir meinen, dass die Gesetzesvorhaben, die Verfassungsvorhaben, die aktuell in Planung sind, die auch absehbar sind, durchaus auch wie bisher im Justizausschuss behandelt werden können. Es bedarf dafür keiner Neugründung eines Ausschusses. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Phantomschmerz!)

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Astrid Rothe-Beinlich

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Doch, es gibt eine weitere Wortmeldung der Abgeordneten Müller von der Fraktion Die Linke.

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Anja Müller Die Linke

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, wir freuen uns über diesen eigenständigen Verfassungsausschuss, weil ich glaube, auch gerade die Rede eben hat deutlich gezeigt, dass wir in Thüringen viel deutlicher miteinander reden müssen, wie wir zukünftig miteinander leben wollen, und genau das schreibt ja auch die Verfassung fest. Wir werden diesen Verfassungsausschuss dazu nutzen müssen, um über die Verfassung zu diskutieren, wo gibt es Veränderungsbedarf. Da gibt es natürlich gute Beispiele gerade aus der letzten Woche aus Sachsen-Anhalt, wo es eine breite Zustimmung gab, den Antifaschismus auch festzuschreiben und „gegen Rassismus“ in die Verfassung als Staatsziel aufzunehmen. Das ist übrigens gelungen, gemeinsam; auch CDU und Linke und ein großes, breites Bündnis haben da zugestimmt. Wir werden im Justizausschuss – und das vielleicht auch noch mal zur Begründung für hier drüben – natürlich auch die Evaluierung des Justizvollzugsgesetzbuchs und weitere wichtige, große Dinge im Justizausschuss auf die Tagesordnung bekommen und von daher ist es wichtig und richtig, einen eigenständigen Verfassungsausschuss auf den Weg zu bringen, um eben über die Verfassung und darüber hinaus, dass ein Ehrenamt mit rein muss vielleicht als Staatsziel oder auch diese Gesetzentwürfe zur direkten Demokratie, die im Justizausschuss derzeit liegen, oder auch der Antrag auf Nachhaltigkeit als Staatsziel, genauer zu diskutieren. Von daher wird Sie nicht überraschen, dass wir unserem eigenen Antrag hier auch zustimmen werden. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Astrid Rothe-Beinlich

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen herzlichen Dank. Ich frage noch mal: Gibt es weitere Wortmeldungen? Es gibt eine weitere Wortmeldung aus der AfD-Fraktion, Herr Sesselmann.

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Robert Sesselmann AfD

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, wir haben den § 70, und der § 70 der Geschäftsordnung sieht vor, dass man das entweder einstweilig oder ständig machen kann, einen Ausschuss zu bilden. Ich glaube, dass hier ein einstweiliger Ausschuss zeitlich ausreicht. Es macht doch keinen Sinn, einen ständigen Verfassungsausschuss für dieses Jahr, was sich die Regierung hier gesetzt hat, noch zu bilden. Deswegen appelliere ich an Sie, mal darüber nachzudenken, darüber zu befinden, dass wir nicht über einen ständigen Ausschuss sprechen, sondern über einen zeitweiligen Ausschuss, wenn Sie schon mit unserer Vorgehensweise, unserem Standpunkt nicht klarkommen. Es macht keinen Sinn und ist auch nicht verhältnismäßig, einen ständigen Ausschuss zu bilden. Das tut mir leid. Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen und nicht verstehen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Astrid Rothe-Beinlich

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann muss ich folgenden Hinweis geben. Nummer 2 des Antrags erfordert einen Beschluss auf Abweichung von der Geschäftsordnung, der gemäß § 120 der Geschäftsordnung mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder – sprich 46 Stimmen – zu fassen ist. Da geht es um das Zählverfahren, das Rangmaßzahlverfahren, was für diesen Ausschuss zugrunde gelegt wurde, ähnlich oder genauso wie bei allen anderen Ausschüssen, die wir beschlossen haben. Die übrigen Nummern des Antrags, also die Nummern 1, 3 und 4, können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Daher lasse ich mit Ihrem Einverständnis zunächst die Nummern 1, 3 und 4 des Antrags abstimmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Nummern 1, 3 und 4 des Antrags der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/448. Ich frage: Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Ich frage: Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann sind zunächst die Nummern 1, 3 und 4 beschlossen und damit auch die Einsetzung des Verfassungsausschusses in Verbindung mit den weiteren Festlegungen. Jetzt komme ich zu Nummer 2, das ist die Stärke und Zusammensetzung des Verfassungsausschusses. Sie trifft dabei eine von der Geschäftsordnung abweichende Regelung. Wer stimmt dieser Nummer 2 des Antrags zu? Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gibt es dazu Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? Die AfD-Fraktion enthält sich. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und auch Nummer 2 des Antrags angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir machen jetzt weiter mit dem TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/350 dazu: Grundschulen bei der Vermittlung grundlegender Kulturtechniken unterstützen – Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer achten Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/435 dazu: Rechtschreibunterricht zeitgemäß gestalten Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/463 Ich frage zunächst die AfD-Fraktion: Wünscht Ihre Fraktion das Wort zu Begründung? Ja, das ist der Fall.

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Denny Jankowski AfD

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Gäste, das Erlernen von Lesen und Schreiben ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Schulsystems. Sich ordentlich schriftlich ausdrücken zu können und Geschriebenes auch verstehen zu können, ist Grundvoraussetzung für eine gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben. Der deutsche Soziologe und Gesellschaftstheoretiker Niklas Luhmann brachte es in einem Satz auf den Punkt. Er schrieb: „Ohne zu schreiben, kann man nicht denken; jedenfalls nicht in anspruchsvoller, anschlussfähiger Weise.“ Ich finde, dieser Aussage kann man sich nur anschließen. Deswegen hat der Schriftspracherwerb eine besondere Bedeutung und vor allem liegt darin auch eine besondere Verantwortung gegenüber den Kindern. (Beifall AfD) Das Erlernen von Lesen und Schreiben ist allerdings in Thüringen nicht einheitlich geregelt. Im Wesentlichen stehen sich die bewährte klassische Fibelmethode und die Methoden des Spracherfahrungsansatzes wie zum Beispiel „Lesen durch Schreiben“ und davon abgeleitete Methoden gegenüber. Es wird bisher der Entscheidungshoheit der Lehrer überlassen, welche Methode zum Schriftspracherwerb jeweils eingesetzt wird. Der pädagogische Freiraum für Lehrer bei der Wahl ihrer Lehrmethode ist ein wichtiges Gut, aber auch hier müssen Grenzen gesetzt werden. Und vor allem müssen Grenzen gesetzt werden, wenn damit die Erreichung von Lernzielen gefährdet wird oder sogar die Beeinträchtigung der Qualität des Bildungs- und Leistungsniveaus insgesamt. Die Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ ist schon lange Zeit wissenschaftlich höchst umstritten und ihr Einsatz wurde deswegen auch lange Zeit sehr kontrovers diskutiert. Die Diskussionen führten zur Verunsicherung der Eltern, aber auch zur Verunsicherung der Grundschullehrer, welche Methode nun eingesetzt werden sollte. Und genau aus diesem Grund wurde an der Uni Bonn eine Studie durchgeführt, die die Auswirkungen von unterschiedlichen Lehrmethoden auf die Rechtschrei b leistung der Grundschulkinder untersucht. Bei der Finanzierung der Studie wurde explizit auf Drittmittel verzichtet, um die Daten neutral und ohne Verpflichtung gegenüber Dritten auswerten zu können. Die Ergebnisse der Studie wurden im September 2018 veröffentlicht. Im Rahmen der Studie wurden die Rechtschreibleistungen von 3.000 Grundschulkindern in Nordrhein-Westfalen zwischen 2013 und 2017 untersucht. Dabei wurde eine Längsschnittstudie an 300 Kindern durchgeführt und, um das Ergebnis abzusichern, auch noch eine weitere Querschnittstudie an 2.800 Kindern. Auf die einzelnen Ergebnisse der Studie möchte ich gern nachher bei der Debatte im Detail noch etwas näher eingehen. Zusammengefasst kommt die Studie zum Ergebnis der eindeutigen Überlegenheit des Fibelansatzes gegenüber der Schreibmethode „Lesen durch Schreiben“. So waren bei der Fibelmethode die Rechtschreibleistungen jeder Klassenstufe besser mit durchgängigen, bedeutsamen, praxisrelevanten Unterschieden. Am Ende des vierten Schuljahrs machten „Lesen durch Schreiben“-Kinder sogar 55 Prozent mehr Fehler als Kinder, die mit der Fibelmethode unterrichtet wurden. Das sind dramatische Ergebnisse und deswegen haben wir diesen Antrag gestellt. Wir fordern die Landesregierung deswegen auf, dass die Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ nicht weiter in Thüringen Anwendung findet. (Beifall AfD) Auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger forderte unlängst, dass diese Lehrmethode nicht mehr eingesetzt werden darf. Ich darf aus der Pressemitteilung des Deutschen Lehrerverbands zitieren: „Meidinger nannte es erschreckend, dass sich in Deutschland an vielen Grundschulen in den letzten Jahrzehnten eine Rechtschreibmethode etablieren konnte, ohne dass dazu jemals umfassende Modellversuche bzw. eine seriöse Überprüfung und Evaluation stattgefunden hätten. Kinder wurden damit zu Versuchskaninchen einer übereifrigen Reformpolitik gemacht.“ (Beifall AfD) Viele Bundesländer haben schon die Anwendung der Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ verboten bzw. empfehlen ausdrücklich nicht ihren Einsatz. Unter anderem sind das Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein, aber auch Brandenburg. Deswegen lassen Sie uns deren Beispiel folgen und diese Methode aus den Thüringer Grundschulen nehmen, zum Wohle unserer Thüringer Kinder. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Astrid Rothe-Beinlich

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Ich frage jetzt die CDU-Fraktion, wünschen Sie das Wort zur Begründung Ihres Alternativantrags? Das ist nicht der Fall. Und die FDP-Fraktion? Ebenfalls nicht. Gut. Dann kommen wir jetzt zur Aussprache und ich habe zuerst die Wortmeldung des Abgeordneten Torsten Wolf für die Fraktion Die Linke.

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Torsten Wolf Die Linke

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und natürlich auch am Livestream und oben auf der Empore! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, kennen Sie denn den Unterschied zwischen Dr. Google und Ihrem Hausarzt? Vielleicht fragen Sie sich, was hat denn das eine jetzt mit dem anderen zu tun? Ich kann es Ihnen gern erklären. Dr. Google ist zusammengefasst die Meinung vieler anonymer, nicht greifbarer Menschen irgendwo im Netz, die ihre Meinung zu irgendetwas kundtun, ihren Sachverstand können Sie nicht einschätzen, Sie haben überhaupt keine Kenntnisse darüber, was dort eigentlich verbreitet wird. Bei Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin – und ich nehme an, denen werden Sie vertrauen –, da wissen Sie, der oder die ist examiniert, macht regelmäßig Fortbildungen, hat Praxiserfahrung und weiß, wenn Sie krank zu ihm oder zu ihr kommen, wie Sie behandelt werden müssen. Warum sage ich Ihnen das? Genauso verhält es sich mit Ihrem Antrag. Unsere Lehrerinnen und Lehrer, das ThILLM, die Wissenschaftler verwenden jeden Tag große Mühe und großes Engagement darauf – unseren Kindern in den Schulen mit hoher Sachkompetenz, regelmäßig fortgebildet und mit einem Erfahrungsschatz, der – das muss man auch mal so sagen – uns in Vergleichsstudien, IGLU zum Beispiel, auch immer auf dem ersten oder zweiten Platz bundesweit sieht –, um unsere Kinder tatsächlich zu dem besten Schulerfolg, zu den besten Ergebnissen in der Schule zu führen. Das passiert häufig unter hohen Voraussetzungen. Um es mal anders zu sagen, wieder ein Vergleich: Der Wartesaal ist oft voll, wir haben heute diskutiert, ob manche Medikamente immer rechtzeitig zur Verfügung stehen, wie sie sein müssten, aber an unseren Lehrerinnen und Lehrern, an den Lehrmitteln, an den Büchern, die verwendet werden, liegt es ganz sicher nicht. Nun haben Sie wiederholt, also auch in anderen Bundesländern, sich mit dem Thema einer Methode beschäftigt: Lesen durch Schreiben. Offensichtlich ist Ihnen entgangen, dass wir in der letzten Legislatur dieses Thema intensiv im Bildungsausschuss besprochen haben. Ich kann Ihnen die ganzen Vorlagen mal sagen, dann können Sie die vielleicht mal nachsehen. Tatsächlich ist es so, dass wir uns über die IQB-Studie im Bildungsausschuss mehrfach intensiv auseinandergesetzt haben. Tatsächlich ist es so, dass die Landesregierung, beauftragt durch den Bildungsausschuss in 2017 – das hat auch die Kleine Anfrage der Abgeordneten Muhsal ergeben –, alle Schulen, alle Grundschulen, alle Gemeinschaftsschulen mit Primarbereich befragt, welche Lehr- und Lernmittel und welche Methoden sie denn einsetzen. Ihnen müsste also bekannt sein, dass das, was Sie hier als Berichtsvorlage einfordern, schon längst vorliegt, nämlich das von über 500 Grundschulen gerade einmal 15, also 3 Prozent in etwa, nach der reinen Methode „Lesen durch Schreiben“ unterrichten und auch die entsprechenden Lehr- und Lernmittel anwenden. Ansonsten sind das meistens Methoden, die sich ineinander mischen, die auf das Kind bezogen sind und wo es auf den hohen Sachverstand und die Sensibilität auch der Lehrkräfte ankommt, dort den richtigen Methodenmix anzuwenden. Sie erwarten hier von uns allen Ernstes, dass wir Ihnen zustimmen, diese Methode, die zu 3 Prozent angewandt wird und die nun wahrlich nicht an dem Ergebnis, wo im Übrigen alle Bundesländer in diesem Level abgesunken sind, der IQB-Studie verantwortlich sein kann. Erwarten Sie tatsächlich, dass wir das hier Ihnen zugute schreiben? Das werden wir natürlich nicht tun, weil wir (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Warum nicht?) –das kann ich Ihnen genau sagen –, weil wir hohes Vertrauen, und da sind wir wieder bei Dr. Google oder dem Hausarzt, da wir hohes Vertrauen darin haben, dass unsere Lehrkräfte, dass das ThILLM, dass das Ministerium die für das einzelne Kind beste Methodik oder eben Methodenmix wählen können. § 3 Abs. 1 der Lehrerdienstordnung, § 2 des Schulaufsichtsgesetzes usw. usf., alles sagt, dass Thüringer Lehrerinnen und Lehrer Methodenfreiheit haben, dass ihre fachliche Kompetenz zählt, Herr Höcke. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Warum gu- cken Sie mich denn so an?) Weil Sie Lehrer sind! Vielleicht können Sie ja Ihren Kollegen auch mal hin und wieder einen Hinweis geben. Dementsprechend ist es nicht zielführend, was Sie hier fordern, und wir werden das auch nicht unterstützen. Anders verhält es sich tatsächlich mit den Anträgen der CDU und der FDP, die sehr differenziert dem nachgehen, dass eine Herausforderung im Schriftschreiberwerb vor Ort tatsächlich aufgenommen wird und dem nachgegangen wird. Da würden wir uns freuen, wenn wir diese Anträge der CDU und der FDP im Ausschuss weiter diskutieren können. Wir würden das auch unterstützen mit Überweisung an den Bildungsausschuss. Ich kündige hiermit schon an, dass wir als Rot-Rot-Grün auch gern unsere Überlegungen mit hinzugeben würden, im nächsten Plenum dann einen eigenen Antrag noch mit, sodass wir dann ein umfassendes Diskussionsspektrum im Bildungsausschuss haben, unter anderem, was zum Beispiel die erste Phase der Lehrerbildung, aber auch die Fachberatung betrifft. Auch Schulentwicklung steht da im Mittelpunkt. Da gibt es sicherlich einige Punkte, die man intensiv diskutieren und besser machen kann. Dementsprechend beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung der Anträge der FDP und der CDU an den Bildungsausschuss. Dem AfD-Antrag – das habe ich eben ausgeführt – werden wir nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Astrid Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lese- und Schreibkompetenzen unserer Schülerinnen, unserer Kinder bewegen tatsächlich viele Menschen im Land. Wir hatten hier auch schon vielfach die Debatte im Thüringer Landtag. Schließlich sind Sprechen, Zuhören, Lesen und Schreiben die wichtigsten Grundlagen für Verständigung und Verstehen. Sprache bildet auch Bewusstsein und Sprache ist natürlich auch ein Ausdruck einer bestimmten Haltung, auch das erleben wir hier immer und immer wieder. Die Frage allerdings, mit welchen Methoden in den Schulen Sprache und auch Rechtschreibung vermittelt werden, ist keine politische Frage, sondern vielmehr eine fachdidaktische und auch eine pädagogische Fragestellung. Vorweg: Mir geht es da ähnlich wie dem Kollegen Wolf, die Anträge der FDP und der CDU wollen wir auch gern in den Ausschüssen weiterberaten. Uns ist es nämlich ernst damit, dass die Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Welt von Morgen vorbereitet sind. Dazu gehört selbstverständlich auch das Beherrschen des Lesens und des Schreibens. Der AfD-Antrag geht darüber hinaus auch mehr oder weniger ins Leere, denn wenn wir uns genau anschauen, wie die Realität in Thüringen ist, dann werden wir feststellen, dass die sogenannte Lesendurch-Schreiben-Methode gerade einmal in 15 von 407 Grundschulen angewendet wird. Das macht der Verweis auf den Bericht des Ministeriums zur IQB-Länderstudie aus 2016 sehr deutlich. Das TMBJS hat ja hierzu die Daten hinlänglich erhoben. Wir plädieren dafür, das Thema umfassender in den Blick zu nehmen. Ich will dabei auf den Bildungsplan bis 18 verweisen, der auch den Sprachund Schrifterwerb sehr ausführlich beschreibt. Die Anträge fokussieren im Wesentlichen auf den Bereich Schule; Lese- und Schreibkompetenzen entstehen aber auch schon vor der Schule, nämlich im Kindergarten beispielsweise beim Vorlesen und natürlich auch in nonformalen Bildungszusammenhängen, beispielsweise zu Hause. Thüringen war in den vergangenen Jahren auch nicht untätig. Wir können verweisen auf viele Fachtagungen zu dieser Fragestellung, auf Fortbildungen und Workshops mit Lehrkräften – der Minister oder auch die Staatssekretärin wird dazu sicher ausführen. Wir haben hier sehr großes Vertrauen in die Kompetenzen unserer Pädagoginnen und Pädagogen, auch in die pädagogische Verantwortung. Herr Wolf hat es eben ausgeführt: Die Methodenfreiheit ist schulgesetzlich garantiert und ein hohes Gut. Tatsächlich macht jede und jeder unterschiedliche Erfahrungen damit. Auch unsere Kinder haben unterschiedliche Grundschulen besucht und auch wir mussten uns mit unterschiedlichen Methoden auseinandersetzen. Was aber ist zu tun? Es gilt – darauf hat Herr Wolf schon verwiesen –, auch die Lehrerinnen- und Lehrerausbildung an den Hochschulen in den Blick zu nehmen. Der Schriftspracherwerb jedenfalls, meinen wir, muss verpflichtender Bestandteil der Lehrerinnenbildung, und zwar in allen Phasen, sein. Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Anzahl an funktionalen Analphabetinnen und Analphabeten immer noch extrem hoch ist. Das tatsächliche Verstehen von dem, was geschrieben/gelesen wird, funktioniert eben leider manchmal noch weniger als das pure Aufschreiben. Es braucht außerdem – und das wünsche ich mir wirklich von Herzen – auch einen neuen Schwung für die Leseförderung an unseren Schulen. Wir kennen diese Vorlesetage, die immer sehr gern von den Schulen angenommen werden, wahrgenommen werden. Wir alle wissen, dass viel zu wenig vorgelesen wird. Unser Ziel jedenfalls ist es, dass es Schulen gibt, die den Schülerinnen und Schülern Lust auf das Lesen machen, gut ausgestattete Schulbibliotheken, moderne Raumkonzepte an Schulen und auch vielfältige Kooperationen mit außerschulischen Partnern. Ich will hier auch mal die Zeitungsgruppen benennen, die teilweise solche Abos für Schulen beispielsweise zur Verfügung stellen. Auch das ist etwas, womit Schülerinnen und Schüler für das Lesen begeistert werden können. Die Schulentwicklung muss auch wieder mehr in den Fokus. Dazu braucht es mehr Ressourcen für die Schulaufsicht, aber auch einen zeitgemäßen Qualitätsrahmen. All das wollen wir gern im Ausschuss zu den Anträgen diskutieren, die dazu auch tatsächlich die inhaltliche Grundlage liefern. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Dorothea Marx

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Tischner von der CDU-Fraktion.

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Christian Tischner CDU

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es besteht hier im Haus große Einigkeit darüber, dass die Voraussetzungen für eine gute Schul- und Bildungslaufbahn, eine ordentliche Schreibschrift und eine ordentliche Grammatik sind. In dem Sinne ist es vernünftig, dass wir auch heute mal wieder zu dem Thema hier debattieren und bestimmte Positionen austauschen, wenngleich die jetzt gerade schon sehr ins Detail gehen. Meine Fraktion ist fest davon überzeugt, dass es wichtig ist, dass die Kinder eine ordentliche Schriftsprache lernen. Wir sind davon überzeugt, dass das aber auch nachher, wenn Fehler durch diese Methode entstehen, zu korrigieren ist. In dem Sinne wollen wir es relativ kurz machen: Wir wollen uns in der gemeinsamen Ausschussberatung zu den Anträgen verständigen, wie wir mit der Methode „Lesen durch Schreiben“ in Thüringer Schulen in Zukunft umgehen wollen. Unsere Forderung ist, dass alle Schulen vom Thüringer Bildungsministerium eine Empfehlung bekommen, dass von Anfang an die orthografische Schreibweise richtig korrigiert wird und auch richtig nachvollzogen werden kann. Dann, denken wir, kann auch diese Methode gelingen. In dem Sinne freuen wir uns auf die Überweisung der Anträge und die Diskussion im Ausschuss. Danke. (Beifall DIE LINKE, CDU, FDP)

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Astrid Rothe-Beinlich

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Vielen herzlichen Dank, Herr Tischner. Als Nächste hat Abgeordnete Baum für die FDP-Fraktion das Wort.

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Franziska Baum FDP

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe vereinzelte Besucher hier auf der Tribüne, es ist ein Antrag der AfD, der uns jetzt hier zu diesem Tagesordnungspunkt bewegt, der mich auch dazu bewegt hat, mich ein bisschen mit der Methode auseinanderzusetzen. Wenn Sie das auch gemacht hätten – bei mir hat es zu einem Erkenntnisgewinn beigetragen. Wir müssen uns, glaube ich, nicht darüber streiten, dass Lesen und Schreiben als Grundkompetenz wichtig sind, um eine Bildungskarriere in irgendeiner Form voranzubringen. Nach einer Untersuchung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung haben aktuell 20 Prozent der Erwachsenen immer noch Schwierigkeiten, gerade schwierige Worte zu lesen, zu erkennen, zu schreiben. Das kann man in der Grundschule frühzeitig reduzieren. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE) Den Verweis nehme ich zur Kenntnis, Herr Schubert. – Man kann jetzt natürlich ganz schrecklich viel darüber philosophieren, ob diese Methode „Lesen durch Schreiben“ den Schrifterwerb irgendwie gefährdet. Grundsätzlich ist die Methode dafür gemacht, die Lesefähigkeit zu fördern, deswegen heißt es nämlich auch „Lesen durch Schreiben“ und nicht „Schreiben durch Schreiben“. Wir vertrauen dabei – ebenso wie die Kollegen von der Linken und den Grünen – den Pädagoginnen und Pädagogen und sehen das nicht als politischen Auftrag, in die Freiheit der Methodenauswahl in der Schule einzugreifen. Wir wollen an der Stelle vielmehr Ziele setzen und nicht Grenzen ziehen. Für uns muss ganz klar sein: Wer die Grundschule verlässt, muss lesen können, muss schreiben können – und das möglichst mit einem Wortschatz, der ausreicht, um dann auch auf dem weiteren Bildungsweg voranzukommen. Wie er das macht, das sei den Pädagogen überlassen. Uns würde aber tatsächlich interessieren: Wie wird das vermittelt, wie wird in Thüringen Rechtschreibung vermittelt? Was sagen Experten dazu, was sagen Wissenschaftler dazu? Welches sind die praktischen Erfahrungen und lässt sich davon vielleicht etwas in den Lehrplan übernehmen, was auch sinnvoll ist, für die Zukunft zu erhalten, und – das ist eine Idee, die wir aus einem anderen Bundesland übernommen haben – wie gehen wir mit der Idee eines generellen Grundwortschatzes um, der zum Ende einer Grundschule gekonnt werden muss? Ich kann an der Stelle auch noch mal den Kollegen der AfD widersprechen: In NRW wurde diese Methode unter anderem auch durch Erkenntnisgewinn nicht verboten, es wurde aber eine Handreichung gegeben – weil durchaus bekannt ist, dass Eltern der ganzen Sache kritisch gegenüberstehen –, wo dann auch noch mal erklärt wurde, dass es sich nicht um eine Rechtschreibmethodik handelt, sondern darum, die Lesekompetenz zu fördern und den Spaß am Lesen ein bisschen schneller voranzutreiben. Darum geht es bei „Lesen durch Schreiben“. Wir vertrauen den Pädagogen. Wir wollen da genauer hinschauen und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, FDP)

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Astrid Rothe-Beinlich

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Vielen herzlichen Dank, Frau Baum. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Jankowski für die AfD-Fraktion.

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Denny Jankowski AfD

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste! Herr Wolf, ich habe mich explizit in meiner Einbringungsrede auf die Bonner Studie bezogen. Und die Bonner Studie, die an der Universität an 3.000 Kindern getestet wurde und die Ergebnisse evaluiert, das mit Dr. Google zu bezeichnen, das finde ich schon mehr als dreist, selbst für Ihre Verhältnisse. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Es gibt aber auch andere Studien!) Darauf können wir gleich eingehen und dass 2015 hier diskutiert wurde. Die Studie ist von 2018. Natürlich geben gerade die Ergebnisse sehr zu bedenken. Deswegen muss man das Thema noch mal aufmachen. (Beifall AfD) Ich will jetzt nicht weiter auf Sie eingehen. Der nächste Tagesordnungspunkt beschäftigt sich mit dem Wolf in Thüringen. Vielleicht sollten wir auch noch den Punkt „Die Auswirkung des Wolfs auf das Bildungssystem“ aufnehmen. Vielleicht ist das besser geeignet. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie sind witzig!) (Beifall AfD) Nun kommen wir mal zum Punkt, zur eigentlichen Lehrmethode zurück, um das ganze Thema wieder zurückzurollen. Die Lehrmethode „Lesen durch Schreiben“ wurde von Jürgen Reich in den 70er-/ 80er-Jahren entwickelt. Im Gegensatz zur Fibelmethode übt man mit den Kindern nicht strukturiert zuerst einzelne Buchstaben, dann weiter einfache Wörter bis hin zu ganzen Texten, stattdessen kommt bei Lesen durch Schreiben eine Anlauttabelle zum Einsatz. Mithilfe von Lautierungsübungen sollen die Kinder lernen, das gesprochene Wort in Einzellaute zu zerlegen, den einzelnen Lauten dann Bilder einer Anlauttabelle zuzuordnen und damit den nebenstehenden Buchstaben zu finden. Die Kinder werden angeregt, möglichst viel zu schreiben, wobei zunächst die Rechtschreibung nicht korrigiert wird. Der Ansatz von Jürgen Reich folgt dem Credo: Je weniger ein Kind belehrt wird, umso mehr lernt es. Und, Frau Baum, ich möchte zu Ihnen nur sagen, die Methode legt eben genau nicht den Fokus auf das Lesen. Der Methodenname „Lesen durch Schreiben“ entstand aus der Annahme, dass das Lesen nicht explizit gelernt werden muss, sondern aus dem Schriftspracherwerb wie selbstverständlich nebenbei mit abfällt. Es gibt für die Lehrmethode viele Befürworter, das stimmt, allerdings wurden die Praxistauglichkeit und vor allem die Auswirkungen auf die Rechtschreibleistung bei den Schülern in den letzten Jahrzehnten kaum mit wissenschaftlich gesicherten Methoden untersucht. Man sollte aber eigentlich meinen, dass es eine Grundvoraussetzung sein sollte für den weiteren Einsatz einer Lehrmethode gerade bei so einem wichtigen Thema wie Lesen und Schreiben. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das for- dern Sie aber nicht, Sie wollen es verbieten!) Dazu komme ich gleich. Wir haben ja jetzt die Studie, da brauche ich nicht mehr darauf einzugehen. Die Argumente der Befürworter verfallen vor allem wie bei Ihnen, Herr Wolf, auf theoretischem Bereich, obwohl die Risiken für die Kinder rein praktischer Natur sind. Dass der Einsatz der Methode problematisch sein kann, dafür gab es schon vor der Veröffentlichung der Bonner Studie genug Hinweise. So veröffentlichte Prof. Reinold Funke von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg bereits 2014 die Ergebnisse einer Meta-Studie. Darin legt er dar, dass signifikant Kinder aus sozial schwächeren und bildungsfernen Bevölkerungsgruppen, aber auch mit Migrantenhintergrund oder aber auch mit starkem Dialekt deutliche Nachteile durch „Lesen durch Schreiben“ und verwandte Methoden erleiden würden. Doch die Landesregierung hat diese Ergebnisse der früheren Studie bisher gekonnt ignoriert. Die Landesregierung gab bei Beantwortungen zu Anfragen und auch zu parlamentarischen Initiativen immer wieder an, auf die Stellungnahme der Mercator-Stiftung zu orientieren. Aber selbst diese legt im Faktencheck das Für und Wider der verschiedenen Methoden dar und – ich darf sogar zitieren –: „Schwächere Kinder hingegen können sich im lernkraftzentrierten Fibelunterricht deutlich in ihrer Lesekompetenz steigern.“ Die Ende September 2018 veröffentlichte Bonner Studie bestätigt die Aussage in eindrucksvoller Weise, und dies vor allem in einer bisher nie dagewesenen empirischen Datenbasis. Das Ergebnis der Studie ist nicht nur, dass am Ende der 4. Klasse die nach der Methode „Lesen durch Schreiben“ unterrichteten Kinder im Schnitt 55 Prozent mehr Rechtschreibfehler machen im Vergleich zu Kindern, die nach der Fibelmethode unterrichtet wurden, sondern die Studie stellt vor allem auch die Bildungsgerechtigkeit gesondert heraus. Besonders signifikant sind die erzielten Differenzen der Rechtschreibleistung innerhalb von verschiedenen Schülergruppen, die mit der jeweiligen Lernmethode erzielt wurden. So waren die Leistungsdifferenzen innerhalb der Fibelgruppe deutlich am kleinsten. So zählten bei der Fibelgruppe am Ende der 4. Klasse 42 Prozent zum leistungsstärksten Bereich und 47 Prozent erreichten mittlere Rechtschreibleistungen und 10 Prozent erreichten schlechte Ergebnisse; bei der Methode „Lesen durch Schreiben“ haben hingegen nur 26 Prozent eine Rechtschreibleistung im leistungsstarken Bereich erreicht, 53 Prozent lagen im mittleren Bereich und ganze 20 Prozent erzielten nur schlechte Ergebnisse. Diese Ergebnisse zeigen eindeutig, dass die Fibelmethode im Schnitt zu deutlich besseren Rechtschreibleistungen kommt. Ich darf an dieser Stelle auch die Studie explizit noch mal zitieren: „Die Ergebnisse von Längs- und Querschnittstudie sprechen eindeutig für die Überlegenheit des Unterrichts mit einem Fibel-Ansatz. [...] Zudem waren die Leistungsdifferenzen innerhalb der Fibel-Gruppe deutlich kleiner. Die ganz überwiegende Mehrzahl dieser Kinder konnte demnach von dieser Lehrmethode profitieren“. (Beifall AfD) Den Befürwortern der Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ geht es nicht allein um die Ergebnisse der Schreibleistung, sondern auch um die Motivation und die Gefühle der Kinder, zumindest scheinbar. Die Befürworter bringen immer wieder an, dass ein frühes Korrigieren von Rechtschreibfehlern dazu führen würde, dass die Kinder demotiviert werden, dass sie deswegen weniger schreiben und auch weniger lesen. Und auch diesen Mythos widerlegt die Bonner Studie, denn sie kommt zu dem Ergebnis, dass die intrinsische Lese- und auch Schreibmotivation bei allen untersuchten Lernmethoden gleich hoch war. Die Methode führt nicht zu höherer Motivation und weniger Frustration, sondern sie verschiebt das Problem lediglich und dadurch verschärft sie es auch noch. Das erste Lernen, welches sich am besten verfestigt und die Grundlage bildet, ist fehlerhaft und es wird einfach zur Gewohnheit. Später werden dann die eigentlichen Fehler mühsam wieder korrigiert. Die beim Schreibenlernen angebliche Frustration wird dann wirklich zu einer. Denn die Kinder sollen Antrainiertes ablegen und dieses Vorgehen ist kognitiv wie emotional anstrengender als das Erlernen und Einüben gleich des Richtigen. Die Grundannahme der Methode ist zu stark vereinfacht. Lesen ist nicht einfach nur die Umkehr des Schreibens und kommt auch nicht von allein. Und auch die Annahme, dass man Wörter einfach nur Laut um Laut auseinandernehmen muss, diesen Laut dann einzelnen Buchstaben zuordnet und diese zu einem Wort zusammensetzt, ist schlichtweg nicht tragbar. Bei zwei Dritteln aller Buchstaben und Laute gibt es im Deutschen nicht diese Eins-zuEins-Beziehung. Laute und Buchstaben passen im Deutschen häufig nicht hörbar zueinander. Das können Sie sich auch verdeutlichen. Nehmen Sie doch einfach mal den Laut „K“. Ob Kiste, Fuchs, Computer, Quelle, Acker oder auch Chor – durch die strikte Verwendung der Anlauttabelle würde das alles mit „K“ geschrieben werden. Auch Orthographeme wie das „ph“ finden sich in den Anlauttabellen überhaupt nicht. Dann viel Spaß, Herr Wolf, beim Schreiben von Physik und Philosophie. Diese Ausnahmeschreibweisen müssen dann später wieder umständlich umgelernt werden. Es ist eine Grundsatzfrage, ob man Kinder bestimmten Risiken in der Schule aussetzen will oder nicht, und der Staat trägt aber eine Verantwortung und darf nicht wegen einer netten Idee Kinder einfach unnötigen Risiken aussetzen. Und wenn unausgegorene Methoden eingesetzt werden, ist das den Kindern gegenüber verantwortungslos. Man muss immer bedenken, welcher Schaden dadurch entsteht, durch unausgegorene Methoden. Die Schäden, die dadurch entstehen, können unter Umständen erst sehr spät erkannt werden. Wird der Schaden erkannt, kann er bei den Kindern, die davon betroffen sind, auch nicht mehr korrigiert werden. Deswegen muss vor dem Einsatz einer neuen Lernmethode diese mit größter Vorsicht und Sorgfalt ausgewählt werden und nicht durch irgendwelches willkürliches Rumexperimentieren, und vor allem darf man nicht jedem Trend hinterherlaufen. Der Einsatz der Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ war ein Experiment am offenen Herzen unseres Bildungssystems, und wie die Studie eindeutig belegt, ist dieses Experiment gescheitert. Die Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ muss deswegen zum Wohl der Thüringer Kinder aus den Thüringer Grundschulen herausgenommen werden. (Beifall AfD) Ich muss zum Abschluss noch sagen: Es mag ja grüne Ministerpräsidenten geben, die meinen, dass die Rechtschreibung heute nicht mehr so wichtig ist, da wir ja kluge Maschinen haben, die das alles schon korrigieren können. Aber diese Aussage zeigt eigentlich nur die Gefahr der voranschreitenden Digitalisierung. Richtig Lesen und Schreiben zu lernen, ist eine wichtige Kulturtechnik. Und gerade in diesen technischen Zeiten ist es deswegen wichtig, diese zu bewahren, um weiterhin auch ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und nicht auf irgendwelche klugen Maschinen angewiesen zu sein. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Astrid Rothe-Beinlich

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dr. Thomas Hartung für die SPD-Fraktion.

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Thomas Hartung SPD

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Antrag von der AfD sehen wir genau zwei korrekte Fakten. Das eine ist: Die Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ ist durch eine Reihe fachwissenschaftlicher Studien höchst umstritten und zum anderen ist Thüringen beim IQB-Bildungstrend im Fachbereich Orthografie nur unterdurchschnittlich. So weit die Fakten. Mehr ist da nicht zu finden. Der Rest ist zwischen Nonsens, Populismus und teilweise auch böswilligen Unterstellungen gegenüber unseren Lehrern gekennzeichnet. Mal der Reihe nach: Hier ist verschiedentlich die Bonner Studie zitiert worden. Ja, es ist eine Längsschnittstudie, und ja, sie kommt zu dem Ergebnis, dass bei ausschließlicher Anwendung der ReichenMethode Kinder mit familiär bedingten geringen Rechtschreibvorkenntnissen zum Einschulungszeitpunkt, Kinder aus einem stark dialektgeprägten Umfeld und auch Kinder mit nicht deutscher Herkunft schlechtere Ergebnisse erzielen als durch die Fibelmethode. Daran gibt es auch nichts zu deuteln. Das ist tatsächlich so. Die Betonung liegt aber auf der ausschließlichen Anwendung dieser Methode. Das ist – ich komme später darauf zurück – die Krux dabei. Die Bonner Studie bestätigt in Teilen das, was Reinold Funke schon festgestellt hat. Auch diese Studie haben Sie zitiert. Allerdings haben Sie die Ergebnisse falsch zitiert. Sie haben die Ergebnisse der Bonner Studie der Funke-Studie zugeschrieben. Die Funke-Studie äußert sich im Ergebnis wesentlich vorsichtiger. Sie schreibt nämlich, dass es bei Anwendung in Reinkultur Hinweise darauf gibt, dass die von Ihnen besprochenen Schülergruppen nicht ausreichend gefördert sind. Sie haben das wesentlich dezidierter gesagt. Es waren die Ergebnisse der Bonner Studie, die Sie der Funke-Studie zugeordnet haben. Ich will das an dieser Stelle richtigstellen. Hier sind wir genau an dem Punkt, wo die Kritik der Fachgesellschaften ansetzt. Es wird immer ein Idealtypus von Schülern konstruiert und immer die Anwendung in Reinkultur vorausgesetzt. Aber das ist genau das Problem. Nur 2 bis 3 Prozent der Grundschulen bundesweit verwenden die Methode „Lesen durch Schreiben“ überhaupt. Anne Deimel vom Verband Bildung und Erziehung hat dazu gesagt – ich zitiere –: Der angeblich flächendeckende Einsatz von Lesen durch Schreiben „ist so ein Schlagwort, aber nicht die Unterrichtsrealität“. Genau das zeigt auch die Betrachtung der Thüringer Primarstufe. Aus der Vorlage 6/4081 vom Mai 2018 geht hervor, dass in Thüringer Schulen im Schuljahr 2017/2018 an den 407 staatlichen Grundschulen in Thüringen lediglich fünfzehnmal die Reichen-Methodik zum Einsatz kam. Bei 26 staatlichen Gemeinschaftsschulen wurde sie nur ein einziges Mal verwendet. Bei den 30 staatlichen Förderschulen kamen derartige Materialien überhaupt nicht zum Einsatz. Viele Schulen der Primarstufe nutzen außerdem mehr als ein Werk zum Schriftsprachenerwerb, sodass wir davon ausgehen können, dass die Reichenmethodik in den Thüringer Grundschulen eben nicht in Reinkultur zur Anwendung kommt und damit diese Studienergebnisse, die hier vielfach zitiert worden sind, so nicht auf Thüringer Schulen übertragbar sind. Das ist genau der Punkt, an dem der Antrag in die falsche Richtung geht. Genauso ist es falsch, wenn rot-rot-grüne Bildungspolitik für diese negativen Ergebnisse der IQB-Studie verantwortlich gemacht wird. Im Bildungstrend werden verschiedene Ursachen diskutiert, die für dieses schlechte Abschneiden verantwortlich gemacht werden. Das sind zum einen die veränderte Mediennutzung, zum anderen Konzentrationsschwierigkeiten und schreibmotorische Probleme von Grundschülern, aber eben auch die teilweise nicht mehr zeitgemäßen Formen des Unterrichts und daraus resultierende Vermittlungsschwierigkeiten. Das darf man alles nicht ausblenden. Wir brauchen deswegen eine bundesweit angelegte vergleichende fachwissenschaftliche Studie zum Schriftsprachenerwerb und wir brauchen solche Untersuchungen auch für Thüringen. Ihr Antrag geht aus meiner Sicht in die Irre. Wir werden ihn deswegen auch ablehnen. Wir brauchen eine Unterstützung unserer Schülerinnen und Schüler, auch der Lehrerinnen und Lehrer. Wir brauchen aber keine Schnellschüsse, keine Simplifizierung, keine populistischen Anträge à la AfD. Ich freue mich auf die Diskussion des FDP- und des CDU-Antrags im Ausschuss. Ich werde dann auch sehr genau lauschen, wenn mir Herr Tischner erklärt, was der Unterschied bei Schreib- und Blockschrift für die orthografische Weiterbildung tatsächlich ausmacht. Da bin ich dann mal gespannt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Rothe-Beinlich

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Vielen herzlichen Dank. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung spricht Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, als kleine Erinnerung an die AfD-Fraktion – meine Vorrederinnen haben das auch schon in Erinnerung gebracht –: Sie haben in der letzten Legislaturperiode zwei Anträge und eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gestellt. Einer von beiden Anträgen war sogar in der Bezeichnung fast identisch mit dem heutigen. Wir haben uns also bereits mehrfach zu diesem Thema ausgetauscht. Es scheint für mich nicht sehr sinnvoll, regelmäßig dasselbe Thema immer wieder mit fast identischen Anträgen aufzurufen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist in der Pädagogik sehr sinnvoll!) Natürlich streben wir alle an, dass alle Kinder gut lesen und schreiben können. Darüber müssen wir, glaube ich, nicht streiten, dass gute Rechtschreibung, gutes Lesen und Schreiben eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes, erfolgreiches Leben sind. Um es aber hier gleich vorweg zu sagen: Es gibt keine ministerielle Vorgabe von Schreiblernmethoden. Das widerspräche auch der gesetzlich vorgesehenen Freiheit der Lehrperson bei der Wahl der Unterrichtsmethoden. Und wir haben nicht die Absicht, uns gesetzeswidrig zu verhalten. Es gibt eine Vielzahl von Schreiblernmethoden. Keine einzelne wird wissenschaftlich als die Beste bewertet. Das ist auch der Grund dafür, warum die Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen eine Vielzahl unterschiedlicher Methoden zur Vermittlung des Lesens und Schreibens verwenden. Oftmals werden diese Methoden auch nicht in ihrer rein konzeptionellen Form angewandt, sondern durch Elemente anderer Methoden ergänzt. Es gibt also in der Praxis einen Methodenmix. Über die Auswahl der Methode oder Methoden entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer eigenverantwortlich im Rahmen ihrer Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsgestaltung. Dazu sind unsere Lehrerinnen und Lehrer auch sehr gut in der Lage. Das Bildungsministerium, das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung wirken über die Fachaufsicht und über das Unterstützungssystem darauf hin, dass die Lehrkräfte Unterrichtsmaterialien verwenden, die geeignet sind, die Vorgaben der Thüringer Lehrpläne umzusetzen. Damit wird Experimenten wirkungsvoll begegnet. Kein Kind in Thüringen wird einem Experiment ausgesetzt, kein Kind wird einem Risiko ausgesetzt. Zu den verwendeten Methoden im Einzelnen: Aus einer Befragung an die Schulleitungen in Thüringen, die Ende Januar 2018 erfolgte, wissen wir, dass viele Lehrpersonen dieselben Lehrwerke wählen. Die Auswahl fällt in Thüringen sehr deutlich auf Erstleselehrwerke, die nach der analytisch-synthetischen oder nach silbenanalytischen Methoden konzipiert sind. Die Werke der analytisch-synthetischen Methode nehmen den höchsten Anteil ein. Hierbei werden einerseits Wörter in ihre Bestandteile zerlegt – das ist der Analyseteil – und andererseits werden Buchstaben zu Wörtern zusammengezogen, das ist dann die Synthese. Hoch ist in Thüringen auch der Anteil an Lehrwerken, die nach der silbenanalytischen Methode ausgerichtet sind. Im Mittelpunkt dieser Methode steht nicht der einzelne Buchstabe, sondern die Verbindung der Buchstaben in einer Silbe. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich und Herr Abgeordneter Hartung hatten bereits darauf hingewiesen, dass die von Ihnen kritisierte Methode mitnichten die am Weitesten verbreitete oder gar die allein angewandte Methode an den Thüringer Schulen ist. Was die Lehrpläne angeht: Das Erlernen der Rechtschreibung im Rahmen des Schriftspracherwerbs findet in den Thüringer Lehrplänen in allen Jahrgängen kontinuierliche und konkrete Beachtung, insbesondere natürlich in den Fachlehrplänen für das Fach Deutsch. Im Kontext des Lernkompetenzmodells der Thüringer Lehrpläne hat der Schriftspracherwerb auch deshalb besondere Bedeutung, weil die deutsche Sprache Medium, Gegenstand und Unterrichtsprinzip zugleich ist. Der Thüringer Lehrplan für die Grundschulen für das Fach Deutsch legt fest, dass beim Schreiben bereits in der Schuleingangsphase Rechtschreibmuster wie Groß- und Kleinschreibung genutzt, verschiedene Wortarten kennengelernt und die Satzzeichen angewendet werden. Viele wichtige Regeln und Arbeitstechniken kommen bis zum Ende der Klassenstufe 4 hinzu, die in den Lehrplänen konkret aufgezeigt werden. Auf dieser Basis lernen die Kinder bis dahin sowohl Rechtschreibbewusstsein und Fehlersensibilität als auch grundlegende Lese- und Schreibfähigkeiten. Sehr geehrte Abgeordnete, es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, den Lehrerinnen und Lehrern bei der Lehrmittelauswahl zu misstrauen. Ganz im Gegenteil. Sie, die Lehrerinnen und Lehrer, sind es, die wissen, welche methodische Vorgehensweise für ihre Schülerinnen und Schüler am besten geeignet ist, weil sie, die Lehrerinnen und Lehrer, die notwendige Kompetenz dafür haben. (Beifall DIE LINKE) Sie sind im Rahmen ihrer eigenen Ausbildung und durch Fortbildungen gut darauf vorbereitet, die Entwicklungsstufen von Kindern beim Schriftsprachenerwerb zu beurteilen. Sie kennen besser die besonderen Voraussetzungen und Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers, jeder einzelnen Schülerin in einer heterogenen Schülerschaft. Für unterschiedliche Kinder eignen sich unterschiedliche Methoden. Vertrauen wir also den Lehrkräften in unserem Land bei der konkreten Umsetzung des Rechts auf individuelle Förderung und stärken ihnen den Rücken für ihre tägliche Arbeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Rothe-Beinlich

Keine Experimente mit unseren Kindern – Lernmethode „Lesen durch Schreiben“ abschaffen!

Vielen herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Haben wir noch Redezeit, Frau Präsidentin?) Sie haben noch 18 Sekunden. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das lohnt sich nicht. Vielen Dank.) Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Aus der AfD-Fraktion wurde mir signalisiert, dass auch für ihren Antrag eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt wird. Darüber stimmen wir jetzt als Erstes ab. Wer dieser Ausschussüberweisung des Antrags der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der AfD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Linken-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wir bit- ten darum, auszuzählen!) Das soll gezählt werden? Dann zähle ich zunächst mal die Stimmen, die für die Ausschussüberweisung gestimmt haben. 36 Stimmen für die Ausschussüberweisung. Jetzt bitte die Stimmen gegen die Ausschussüberweisung. 39 Stimmen dagegen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD in der Drucksache 7/350. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Dafür sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag damit abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der CDU. Auch hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, wenn ich das richtig sehe. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung damit bestätigt. Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung zu dem Alternativantrag der Fraktion der FDP. Auch hier wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Darüber lasse ich abstimmen. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung damit bestätigt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme jetzt zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/348 dazu: Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/434 Ich frage: Wünscht die AfD-Fraktion das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Ja, das macht Herr Schütze, richtig? Dann haben Sie jetzt das Wort.

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Lars Schütze AfD

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Frau Präsidentin, liebe Gäste, liebe Abgeordnete, ich will nur kurz begründen, warum wir den Antrag hier einreichen. Vor Jahren, zu Ostzeiten, war ich immer im Ferienlager in der Gegend um Crawinkel. Ich war siebenmal dort. Mir stellt sich heute die Frage, ob ich meine Kinder in der Gegend um Crawinkel noch spielen lassen kann, ohne immer dabei zu sein. Da habe ich meine Zweifel. Deswegen haben wir den Antrag auf den Weg gebracht, um den Wolf in Thüringen, obwohl es erst mal nur zwei gibt, in geregelte Bahnen zu lenken. Weiterhin habe ich noch Thüringer Waldziegen zu Hause. Und vertretend für die Weidetierhalter: Die Nutz- und Haustiere zu schützen, auch dafür steht der Antrag. Dazu wollen wir noch anregen, den Wolf von dem EU-Status „geschützt“, den er zurzeit hat, runterzukriegen, in die Aufnahme des Bundesjagdgesetzes, um dann später auch in Thüringen, so wie es in Sachsen schon ist, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Ich freue mich erst mal auf die Debatte. Danke schön. (Beifall AfD)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Danke schön. Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags der Fraktion der CDU. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Möller das Wort.

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Möller

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zunächst einmal, die Fakten zu nennen, die es sich empfiehlt, zur Kenntnis zu nehmen, wenn man über dieses Thema redet. 1. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und damit auch nach Thüringen ist das Ergebnis eines natürlichen Ausbreitungsprozesses. 2. Der Wolf ist unter anderem in den Anhängen II und IV der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, gelistet. Anhang IV dieser FFH-Richtlinie fordert ein strenges Schutzregime für den Wolf. 3. Das Bundesnaturschutzgesetz setzt die international verbindlichen Verpflichtungen in deutsches Recht um. Nach § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Art. Zu Punkt 1 des Alternativantrags der CDU möchte ich folgenden Bericht abgeben: Am 23.07.2019 haben wir im Rahmen des Wolfsmonitorings Kenntnis erlangt, dass die Ohrdrufer Wölfin Nachwuchs zur Welt gebracht hat. Die Fotofallenbilder stammten vom 20.07. Auf diesen Fotofallenbildern waren zunächst zwei schwarze und ein wolfsfarbenes Hybridjunges zu sehen. Auf weiteren, später dann ausgewerteten Fotofallenbildern wurden zwei weitere Mischlingsjunge bzw. Hybridjunge gesehen, sodass wir insgesamt davon ausgehen, dass die Ohrdrufer Wölfin im Jahr 2019 drei schwarze und zwei wolfsfarbene Hybridjungtiere zur Welt gebracht hat. Am 15.08. erfolgte dann die Bestätigung, dass diese Jungtiere aus der Verpaarung mit dem im Frühjahr 2017 geborenen Hybridsohn der Wölfin hervorgegangen sind, also auch Hybriden waren, wie man es ja schon vermuten konnte, aufgrund der Färbung. Noch im Juli 2019, also unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorhandenseins der Jungtiere, haben wir erste Maßnahmen für deren Entnahme begonnen und in Bewegung gesetzt. Wir haben Fallen aufstellen lassen und auch vor Ort Beobachtungen durchführen lassen und haben praktisch seitdem versucht, diese Hybridtiere zu fangen. Im September dann haben wir einen Antrag auf letale Entnahme dieser Wolf-Hund-Mischlinge bei der oberen Naturschutzbehörde gestellt und dieser wurde auch im September noch positiv entschieden. Damit gab es die rechtlichen Grundlagen nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz, um diese WolfHund-Mischlinge zu entnehmen. Die Entnahme der Hybridtiere dient dem Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ist auch im Managementplan zum Wolf so festgeschrieben. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten drei der ursprünglich fünf nachgewiesenen Tiere letal entnommen, also abgeschossen, werden. Ein Tier ist seit Langem nicht mehr gesehen worden, sodass wir davon ausgehen, dass maximal noch zwei, wahrscheinlich aber nur noch ein Tier dort im Bereich des Truppenübungsplatzes vorhanden ist. Wir haben dann am 25.02.2020 eine Allgemeinverfügung zum Abschuss der Wolfshybriden erlassen, damit einfach der Kreis derer, die dort zum Abschuss kommen können, erweitert wird. Wir haben das mit den Jagdausübungsberechtigten dort vor Ort besprochen und durch diese Allgemeinverfügung werden Jagdausübungsberechtigte, die dort vor Ort jagdausübungsberechtigt sind bzw. auch Begehungsscheininhaber, die mindestens zum 1. Januar schon einen Begehungsschein hatten – einfach um auch Jagdtourismus zu verhindern –, nach einer Schulung dort berechtigt, auf diese Hybridtiere zu schießen. In der Schulung wird ihnen nahegebracht, welche Unterscheidungsmerkmale es gibt und was zu beachten ist. Die Möglichkeit zum Abschuss der Hybridtiere wird dadurch erweitert und wir erhoffen uns dadurch auch, die Chancen zu vergrößern, die Hybridtiere vor einem möglichen Abwandern zu erlegen. Wir haben noch im vergangenen Jahr, am 19.12., einen Antrag auf die letale Entnahme der Ohrdrufer Wölfin bei der oberen Naturschutzbehörde, im TLUBN, gestellt. Das haben wir gemacht, weil wir der Meinung sind, dass diese Wölfin, dadurch, dass sie mehrfach nachgewiesenermaßen den optimalen Herdenschutz überwunden hat – auch genetisch –, eine Wölfin ist, die ein Problem für die dortigen Weidetierhalter ist. Wir brauchen die Weidetierhalter, weil wir dort wichtige Offenlandbiotope im Bereich des Truppenübungsplatzes nur durch Weidetierhaltung pflegen können. Deshalb haben wir diesen Antrag auf letale Entnahme der Wölfin gestellt. Dazu kam für uns auch noch der Aspekt, dass durch das Vorhandensein eines echten Wolfes die Möglichkeit besteht, dass sich die Wölfin mit dem Wolf verpaart, Wolfsjunge zur Welt bringt und diesen dann ihre Jagdmethode weitergibt. Das war für uns auch einer der Gründe, warum wir gesagt haben, das wäre insgesamt für das Verhältnis – auch die Akzeptanz des Wolfes in Deutschland – ein schlechter Trend, wenn die Jagdmethode, also das Überspringen optimalen Herdenschutzes, durch Wölfe weitergegeben wird. Das war für uns der Grund, diesen Antrag zu stellen. Dieser Antrag wurde geprüft und am 23.12.2019 noch positiv beschieden. Wir haben dann Vorkehrungen getroffen, diesen Antrag auch umzusetzen, diese Maßnahmen umzusetzen. Es haben dann allerdings die beiden anerkannten Naturschutzverbände Naturschutzbund Thüringen e. V. und BUND Landesverband Thüringen am 14. Januar Klage gegen diese Genehmigung eingereicht, und das zuständige Verwaltungsgericht Gera hat uns untersagt, die Aktivitäten zur letalen Entnahme der Ohrdrufer Wölfin fortzuführen. Diese Entscheidung gilt auch fort, insbesondere deshalb, weil das Verwaltungsgericht am 20.02. dieses Jahres im Eilverfahren zugunsten des Naturschutzbundes und des BUND entschieden hat. Das TLUBN als Bescheid ausstellende Behörde hat dann darüber entschieden, ob es Beschwerde gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera einlegt, und hat am 28.02.2020 Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht, mit der Begründung, dass die im Antragsverfahren geltend gemachten und dann auch im Bescheid dargelegten Gründe für den Antrag für die positive Bescheidung des Antrags ausreichend sein müssten, auch im Hinblick auf das geänderte Naturschutzrecht, jetzt im Bund. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht Weimar entscheiden. Diese Entscheidung können wir nicht vorhersehen. Ja, so weit, denke ich, erst mal der Sofortbericht. Zu den anderen Punkten nehme ich gegebenenfalls am Ende der Debatte noch Stellung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen herzlichen Dank. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Berichten der Landesregierung grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses steht damit die einfache Redezeit zur Verfügung. Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags? Auf jeden Fall die Fraktion Die Linke. Weitere Fraktionen? Die FDPFraktion auch, die CDU-Fraktion auch. Sie nicht? Gut, doch. Dann sind es jetzt doch alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer I des Alternativantrags. Gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zum Antrag der Fraktion der AfD und den Nummern II und III des Alternativantrags. Als Erster hat sich Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.

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Dirk Bergner FDP

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten sind für eine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht, ohne eine Jagdzeit einzuführen. Um auf Einzelfälle reagieren zu können, muss der Wolf grundsätzlich als jagdbare Art eingestuft werden. (Beifall AfD) Wie das im Einzelnen juristisch geschieht, ist zunächst auch juristisch zu klären. Hierzu haben sich bereits mehrfach Experten, wie zum Beispiel Prof. Brenner von der Uni Jena, teils mit unterschiedlichen Ansichten zu den Kompetenzen geäußert. Aufgrund der nicht endgültig geklärten Zuständigkeiten haben die Freien Demokraten bereits im Januar ein Gutachten in Auftrag gegeben, das genau diese Fragen klären soll. Im Ergebnis können wir dann konstruktiv über eine Regelung diskutieren, die juristisch sauber und vor allem für alle Beteiligten und Betroffenen sinnvoll ist. Deshalb stimmen wir Freien Demokraten einer Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zu. Mit Blick darauf, dass ich schon längst hätte abgelöst haben müssen, halte ich meinen Vortrag kurz. Ich danke Ihnen. (Beifall AfD, FDP)

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Astrid Rothe-Beinlich

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Als Nächster hat jetzt Abgeordneter Malsch für die CDU-Fraktion das Wort.

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Marcus Malsch CDU

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird wahrscheinlich nicht das letzte Mal sein, dass die AfD mangels eigener Ideen unsere Anträge hernimmt und dann einfach ihr Logo draufpackt. Das liest sich dann sehr schön, das kommt einem ja auch ziemlich bekannt vor und ist natürlich auch inhaltlich richtig. So ist das nun mal, wenn die einzige Mühe darin besteht, bei anderen abzuschreiben, ich will das gar nicht kritisieren, (Unruhe AfD) weil sich ja jeder sein eigenes Bild machen kann. Ich will nur kurz verdeutlichen, was uns hier eigentlich vorliegt. Der Antrag der AfD ist inhaltlich abgeschrieben von unserem Antrag von August 2017, Drucksache 6/4379. Jeden der Punkte dieses Antrags hat die AfD jetzt wiederholt, deshalb ist das inhaltlich auch alles richtig, was Sie da schreiben und tatsächlich auch noch aktuell. Warum? Das muss man leider in der Replik auch darlegen, weil die rot-rot-grüne Mehrheit in der vergangenen Legislatur schlicht nichts gegen den Wolf tun wollte, deshalb ist das aktueller denn je. Rot-Rot-Grün hat unseren Antrag nach zwei Jahren Beratung durch Vertagung der Ausschusssitzung Ende August 2019 der Diskontinuität anheimfallen lassen. Werte Kolleginnen und Kollegen, das wollten wir natürlich so nicht akzeptieren und hatten deshalb im Plenum für September 2019 in der Drucksache 6/7728 einen Antrag eingebracht, um die Debatte über den Wolf erneut öffentlich zu führen. Unser Berichtsersuchen wurde damals von Frau Siegesmund leider nicht erfüllt. Werte Kolleginnen und Kollegen, die wesentlichen inhaltlichen Aspekte, sowohl unsererseits als auch des AfD-Antrags, sind die Forderung nach einer Wolfsverordnung, um zu bestimmen, wie sogenannte Schutzjagden durchzuführen sind, wie auch die Aufforderung an die Landesregierung, sich auf EU- und Bundesebene für die Anpassung des Schutzstatus des Wolfs auf der EU-Ebene einzusetzen. Auf diese Hauptforderung, die wir schon im August 2017 gestellt hatten, haben wir uns in unserem Antrag konzentriert. Zur Sache ist in den bisherigen Debatten schon alles gesagt. Wenigstens muss ich dennoch wiederholen, werte Kolleginnen und Kollegen, der Wolf ist Realität, er sorgt für Angst bei Menschen in ländlichen Regionen. Für uns hat die Sicherheit des Menschen erste Priorität und für uns haben Weidetiere deshalb dasselbe Recht auf Tierschutz wie Wölfe. Deshalb führt aus unserer Sicht an einer Bestandsregulierung kein Weg vorbei. Werte Kolleginnen und Kollegen, der Wolf passt nicht zu der für die Thüringer Kulturlandschaft so wichtigen Weidetierhaltung. Die Existenz des Wolfs muss sich nach unserer Kulturlandschaft und dem Sicherheitsgefühl der ländlichen Bevölkerung richten und nicht umgekehrt. Ich beantrage die Überweisung unseres Antrags an den Umwelt- und an den Agrarausschuss, der Umweltausschuss sollte federführend sein. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Bergner

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Malsch. Das Wort hat Abgeordneter Olaf Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Olaf Müller GRÜNE

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, der Wolf sorgt immer wieder für Unruhe im öffentlichen Diskurs und das hat natürlich seine Gründe, wenn ein wild lebendes Tier nach mehr als 150 Jahren wieder nach Thüringen zurückkehrt und dazu vielleicht nicht unbedingt so blümchenhaft wie ein Schmetterling ist. Dazu kommt eine Weidetierhaltung, die auf die damit verbundenen Probleme nicht eingestellt ist, und da gibt es sicherlich eine Reihe von Verwerfungen, über die wir reden müssen. Für mich ist es heute deshalb wichtig klarzustellen: Der Wolf ist Teil der biologischen Vielfalt in Europa und in Deutschland. In den letzten Jahrzehnten ist er in weiten Teilen Europas in seine ursprünglichen Verbreitungsgebiete zurückgekehrt. Wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass Wolf und Weidetierhaltung zusammenfinden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sehen die Grundlage für die Akzeptanz des Wolfs in einer guten Zusammenarbeit von Schafund anderen Nutztierhalterinnen mit verbandlichem Naturschutz und Behörden. Schäferinnen und Schäfer engagieren sich oft vorbildlich für die naturnahe Nutzung von Grünland und sind daher wichtige Partnerinnen für Naturschutz und Tourismus bei der Erhaltung vielfältiger Kulturlandschaften. Besonders deutlich wird das bei der engen Zusammenarbeit mit den Thüringer Natura-2000-Stationen. Beim Wolfsmanagement hat Thüringen seine Möglichkeiten bereits umfassend genutzt. Thüringen hat einen praxistauglichen Wolfsmanagementplan, die 100 Prozent für Prävention und Schadensregulierung haben wir schon eine ganze Weile, und notifiziert ist unsere Richtlinie auch. Damit fallen die Beihilfen nicht unter die De-minimis-Regelung. Vor dem Hintergrund der schwierigen ökonomischen Situation der Weidetierhalterinnen fordern wir eine umfassende Unterstützung derjenigen, die naturnahe Weidehaltung praktizieren. Und dies soll Bestandteil der Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik sowie der Förderprogramme von Bund und Ländern sein. Für besonders wichtig halten wir dabei Weidetierprämien, und Thüringen hat hier 2019 mit der Schaf- und Ziegenprämie als erstes Bundesland einen eigenen Weg eingeschlagen. Wir haben das bis 2021 im Haushalt verankert und hoffen da auf Bewegung im Bund. Daneben müssen wir die Rahmenbedingungen für Schäferinnen und Schäfer weiter verbessern. Verwertung, Vermarktung und Verwendung von Produkten aus der Weidetierhaltung sollen auch weiter gestärkt werden. Beispielhaft ist hier das existierende Projekt „Weidewonne“, das wir auch in der Zukunft weiter ausbauen wollen. Denn nur so schaffen wir es, die Bestände der landschaftspflegenden Schafe und Ziegen langfristig zu stabilisieren. Beim Naturschutzrecht sind wir der Ansicht, dass der Wolf in Anhang IV der FFH Richtlinie verbleiben soll und dass er bundes‑ weit sowie in den Ländern ausschließlich dem Naturschutzrecht und eben nicht dem Jagdrecht unterliegt. Für Probleme mit Wölfen ist konsequent und ausschließlich § 44 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes anzuwenden oder heranzuziehen. Dazu gehört natürlich auch in begründeten Fällen der Abschuss der entsprechenden Einzeltiere. Wolfsverordnungen, Schutzjagden oder die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht sind Irrwege und führen hier nicht zum Ziel. Sie sind weder praxistauglich noch wirksam. Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen die Vorbehalte der Nutztierhalterinnen sehr ernst. Gerade die Arbeit von Schäferinnen und die Beweidung mit ihren Herden sind enorm wichtig bei der Erhaltung wertvoller Lebensräume in Thüringen. Darauf gehen wir mit Angeboten für einen maximalen Herdenschutz und insbesondere dem Angebot einer Weidetierprämie seit 2019 ein. Thüringen ist damit sehr gut auf den Wolf vorbereitet. Was wir als rot-rot-grüne Fraktionen aber ablehnen, ist die Panikmache seitens der AfD. Mit dem Antrag wird der Eindruck vermittelt, Thüringen habe keinen Plan und keine Vorkehrungen für die Rückkehr des Wolfs getroffen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir Bündnisgrüne stehen für den Ausgleich der Interessen von Naturschutz und Weidetierhaltung. Der Aufbau und die Pflege von Feindbildern ist an dieser Stelle wirklich nicht unsere Sache. Eine Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs auf EUEbene lehnen wir ebenfalls ab. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Bergner

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. Für die AfD-Fraktion hat das Wort Abgeordneter Lars Schütze.

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Lars Schütze AfD

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Herr Präsident, werte Gäste, werte Abgeordnete, ja, es ist richtig, dass wir in Thüringen zurzeit nur zwei reinrassige Wölfe haben. Es ist auch richtig, dass wir uns bereits in der letzten Wahlperiode sehr intensiv mit der Thematik „Wolf“ hier im Landtag befasst haben – leider ohne echtes Ergebnis. Deswegen haben wir, wie Herr Malsch schon sagte, nach zwei Jahren dieses Thema wieder aufgegriffen und zufällig decken sich natürlich die Themen. Das ist ja klar. Ja, es ist richtig, dass vor Kurzem das Bundesnaturschutzrecht geändert wurde, um Problemwölfe leichter entnehmen zu können. Dies kann aber nur der Anfang sein, denn Wölfe sind eben keine süßen Kuscheltiere, wie es gern gewisse Lobbyverbände hinstellen, um Spenden zu generieren. Wölfe sind hochintelligente, anpassungsfähige und nicht wählerische Raubtiere. Die Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Naturschutzrechts in Bezug auf den Wolf war längst überfällig. Wenn man sich die gesamte Situation in Deutschland ansieht, ist doch eins klar: Wölfe haben sich nicht nur im gesamten Bundesgebiet fest etabliert, sondern ihr Bestand wächst bundesweit weiter ungebremst an. Insbesondere die Zahl der gemeldeten Rudel steigt dramatisch an und damit auch die Anzahl der Übergriffe und Risse von Ziegen, Lämmern, Rindern, Fohlen und Gatterwild. Das bedeutet nicht nur hohe wirtschaftliche Verluste für die Tierhalter, sondern auch Leid für schwer verletzte Haus- und Nutztiere. Die Risse in Ohrdruf sind exemplarisch. So ist auch wie in Sachsen ein nachweislich durch einen Wolf getöteter und fast vollständig aufgefressener Hund zu nennen. Erst kürzlich wurden in Rheinland-Pfalz wieder neue Wölfe aufgenommen und durch die dortige Landesregierung bestätigt. Laut dem Bundesamt für Naturschutz leben in Deutschland mittlerweile 105 Wolfsrudel, 25 Wolfspaare und 13 sesshafte Einzeltiere. Dabei wurde allerdings die Bilanz des Nachwuchses nicht zahlenmäßig aufgeführt, der Nachwuchs wurde gar nicht mitgezählt, was eigentlich schon alles über die Zahlen des Bundesamts für Naturschutz aussagt. Daher kritisiert der Deutsche Jagdverband nicht zu Unrecht die Zahlen des Bundesamts und kommt in seiner Hochrechnung für den Frühsommer 2019 auf 1.300 Wölfe in ganz Deutschland. Für das Frühjahr 2020 sagt der Verband sogar knapp 1.800 Wölfe in ganz Deutschland voraus. Wir stimmen daher dem Deutschen Jagdverband zu, wenn er feststellt, dass sich bereits ein Wolfsbestand in Deutschland etabliert hat, der weit über dem liegt, was in anderen europäischen Ländern als Gesamtbestand zugelassen ist. Frankreich hat zum Beispiel eine Obergrenze von 500 Tieren für das ganze Land festgestellt. Wir sprechen hier nicht über ein dünn besiedeltes Land wie Finnland, Schweden oder einen Staat mit riesigen Ausdehnungen wie Russland, Kanada, sondern über Deutschland, meine Damen und Herren. Deutschland ist eines der am dichtesten besiedelten Länder auf dem Planeten mit großen Straßennetzen und kleinen Rückzugsräumen für Wildtiere. Da hilft es auch nichts, wenn die Kollegen der hiesigen rot-rot-grünen Einheitspartei immer wieder darauf verweisen, dass es in Thüringen nur zwei Wölfe gibt und Entschädigungszahlungen geleistet werden. Die Weidetierhalter wollen keine Almosen vom Staat, sondern lebendige und gesunde Tiere, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Ich selbst züchte Thüringer Waldziegen, die waren fast schon mal vom Aussterben bedroht. Das ist eine stark gefährdete Rasse und meiner Meinung nach auch Thüringer Kulturgut. (Beifall AfD) Was allein eine Wölfin in Thüringen trotz Schutzmaßnahmen anrichten kann, haben wir bereits alle in den letzten Monaten und Jahren erfahren können. Solange in Thüringen Rissgutachten mutmaßlich gefälscht werden, sollte die verantwortliche Ministerin ihre Konsequenzen ziehen. (Beifall AfD) Aber damit werden wir uns noch im Ausschuss befassen. Zu allem Überfluss wurde jetzt auch ein Jäger von der Staatsanwaltschaft Potsdam angeklagt, weil er einen Wolf erschoss, der während einer Drückjagd Hunde angriff und auch durch laute Rufe, Vergrämungsversuche und noch nicht einmal durch einen Warnschuss von den Hunden abzubringen war. Das alles können wir uns sparen, wenn der Schutzstatus des Wolfs auf EU-Ebene herabgesetzt und der Wolf ohne Wildschadensausgleich als Raubwild in das Bundesjagdrecht überführt wird, (Beifall AfD) was wiederum auch dafür sorgt, dass durch die gesetzliche Hegeverpflichtung der Wolf gar nicht ausgerottet werden kann. Bis es so weit ist, halten wir Schutzjagden nach schwedischem Vorbild für absolut notwendig. Daher bitten wir um die Zustimmung (Beifall AfD) und beantragen die Überweisung des Antrags zur ausführlichen Beratung an den federführenden Umweltausschuss und mitberatend an den Landwirtschaftsausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort für die SPD-Fraktion hat jetzt Abgeordneter Liebscher. Keine Wortmeldung? (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Nein, dann ist das so. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist erkennbar nicht der Fall. (Zwischenruf Möller, Staatssekretär: Ich hatte es angekündigt!) Entschuldigung, das ist dann beim Wechsel untergegangen. Selbstverständlich hat die Landesregierung das Wort. Es spricht Herr Staatssekretär Möller.

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Möller

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Ja, ich habe den Sofortbericht gegeben und hatte angekündigt, gern noch mal in der Diskussion dann auch abschließend zu reden. Ich hatte Ihnen am Anfang gesagt, dass es durchaus sinnvoll ist, bestimmte Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Es ist ein bisschen abenteuerlich, zu meinen, Thüringen mit seinen zwei Wölfen könne jetzt auf den Bund in irgendeiner Weise Druck ausüben, europäische Regelungen zu verändern. Ich meine, die Bundeskanzlerin ist meines Wissens CDU-Mitglied, die könnte durch ihre Richtlinienkompetenz natürlich dafür sorgen, dass der Bund da noch mal irgendwas unternimmt, aber die EU-Kommission hat mehrfach deutlich gemacht, dass sie im Moment nicht davon ausgeht, die Anhänge IV und V oder überhaupt die Anhänge der FFH-Richtlinie zu ändern. Wir können davon ausgehen, dass sich in Thüringen auch künftig noch Wölfe ansiedeln werden. Das wissen wir schon lange. Die Landesregierung hat schon frühzeitig – und sogar schon die Landesregierung vor Rot-Rot-Grün – vor Ansiedelung der ersten Wölfe mit einem Managementplan für den Wolf Vorkehrungen dafür getroffen, dass sich der Schutz der Bevölkerung, der Weidetierschutz und der Artenschutz – und da auch der Artenschutz des Wolfes – miteinander vereinbaren lassen. Im Jahr 2016 wurde dieser Managementplan für den Wolf erstmalig überarbeitet. Im Moment findet gerade eine weitere Überarbeitung statt, um ihn an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Regelungen anzupassen. Dieser Managementplan enthält praxistaugliche, unbürokratische und auch bürgernahe Regelungen. Dies wird insbesondere auch durch die Arbeit der Arbeitsgruppe Wolf und Luchs sichergestellt, in der unter anderem Nutztierhalter, Naturschutz- und Jagdverbände vertreten sind. Also wir sind im ständigen Dialog sowohl mit den Nutztierhaltern als auch mit den Jagdverbänden. Der Thüringer Jagdverband war bisher auch am Wolfsmonitoring beteiligt. Es gibt da keine Kommunikationslücken oder irgend so etwas. Seit der Wiederbesiedelung Deutschlands durch Wölfe gab es keinen einzigen Fall, in dem Wölfe Menschen angegriffen haben. Im Falle, dass sich ein Wolf aggressiv gegenüber Menschen verhält, müssen ganz selbstverständlich derart auffällige Tiere im Rahmen behördlicher Maßnahmen entnommen und getötet werden. Die Sicherheit der Menschen hat stets oberste Priorität. Dafür sind alle erforderlichen Handlungsmöglichkeiten gegeben. Wir können in solchen Fällen unverzüglich tätig werden. Auch was die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter betrifft, ist uns völlig klar, dass sie mit ihrer Arbeit ganz wesentlich zum Natur-, Arten-, Hochwasser- und Klimaschutz beitragen. Sie sind für uns ganz wichtige Partner im Naturschutz, im Umweltschutz insgesamt. Wir haben über die Förderrichtlinie Wolf/Luchs investive Präventionsmaßnahmen für einen optimalen Wolfsschutz für ganz Thüringen zu 100 Prozent förderfähig gemacht; das betrifft sowohl Zäune als auch Herdenschutzhunde. Wir fördern allen schafhaltenden Betrieben thüringenweit alle Präventionsmaßnahmen zu 100 Prozent – und damit sind wir bundesweit an der Spitze. Die amtlich bestätigten Wolfsrisse – und das sind keine Almosen vom Staat, wir haben eine Förderrichtlinie und die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter haben Anspruch darauf – werden mit allen direkten und indirekten Kosten zu 100 Prozent entschädigt. Das ist einfach eine wichtige Maßnahme, um das Miteinander von Wolf und Weidetierhaltung zu ermöglichen. Das wollen und das müssen wir auch. Sie können uns doch nicht auffordern, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das ist einfach unredlich. Die aktuelle Förderrichtlinie wurde von der EU im August 2019 notifiziert. Damit unterliegen die Förderbeiträge oder die Zuwendungen nicht mehr der De-minimis-Regelung. Insofern können die Betriebe unbegrenzt entschädigt werden. Auch wenn sie in anderen Bereichen De-minimis-Beiträge in Anspruch nehmen, spielt das keine Rolle. Wir haben zusätzlich mit der Schaf-Ziegen-Prämie 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Schaf- und Ziegenhalter in Thüringen zu fördern. Auch das ist ein bundesweit beachteter, aber leider bundesweit immer noch einmaliger Schritt. Es gibt jetzt Nachahmer, aber in der Form, wie wir es gemacht haben, macht es noch keiner. Neben den geschilderten Maßnahmen werden mit den ortsansässigen Schäfern in Ohrdruf und dem Bundeswehrliegenschaftsmanagement Möglichkeiten zur Umsetzung von alternativen Herdenschutzmaßnahmen erörtert. Den hauptbetroffenen Schafhaltern auf dem Standortübungsplatz wurde in diesem Zusammenhang die 100-prozentige Förderung von wolfssicheren Festpferchen angeboten. Wir haben im Jonastal einen solchen Pferch errichtet, der sich sehr bewährt hat. Allerdings sind die Herden auf dem Standortübungsplatz Ohrdruf deutlich größer. Es ist so: Wenn wir solch einen Festpferch bauen, dann ist klar, die Zäune sind höher, sie haben einen Untergrabungsschutz und auch die Erdung der Elektrodrähte, die da sozusagen nochmal als Abwehr eingesetzt sind, ist … (Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Das nützt doch gar nichts!) – natürlich bringt das was. Im Jonastal hat das dazu geführt, dass es keine Übergriffe mehr gab. Und wir haben das den Schäfern angeboten. Aber dadurch, dass die Herden dort viel größer sind, müssten die Pferche sehr groß ausfallen und die Schäfer befürchten, dass sich dann durch das Verschwinden der Vegetationen dort Schlamm bildet und die Schafe an Moderhinke erkranken; deswegen wurde das zunächst mal abgelehnt. Wir sind in Gesprächen. Derzeit laufen Gespräche mit den Schäfern, auch mit der Verwaltung des Standortübungsplatzes, um dort möglicherweise überdachte Festpferche zu errichten; da sind wir dran. Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass dort Weidetierhaltung stattfindet und der Wolf in seinem Habitat leben kann und sich eben nicht von Nutztieren ernährt, sondern von Wildtieren, die dort auch ausreichend vorhanden sind. Wir haben also wirklich alles Notwendige und alles Mögliche umgesetzt, um Weidetierhaltung und gleichzeitig die Existenz des Wolfes zu ermöglichen. Zu Punkt 3 im Antrag der CDU und 2 – ist es, glaube ich – im AfD-Antrag will ich noch sagen, dass schon die bereits bestehenden rechtlichen Regelungen sicherstellen, dass in den verschiedensten Situationen sofort und auch adäquat gehandelt werden kann. Nach dem geltenden Recht gibt es die Möglichkeit, unter engen Voraussetzungen einen Wolf zu vergrämen, zu fangen oder letal zu entnehmen. Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, die ja demnächst kommen wird – im Bundesrat ist sie schon durch –, werden die Möglichkeiten noch mal rechtssicherer und besser. Mit der bereits verabschiedeten Novelle wird die Rechtssicherheit erhöht und werden auch Regelungen zum Umgang mit dem Wolf getroffen. Zum Beispiel ist auch noch mal explizit geregelt worden, dass das Füttern von Wölfen verboten ist. Das versteht sich eigentlich von selbst, aber leider passiert es immer wieder, dass Wölfe sozusagen an Menschen gewöhnt werden, indem sie gefüttert werden. Um potenzielle Gefahren für Weidetierhalter zu verhindern, werden die Naturschutzbehörden mit dieser Naturschutzgesetznovelle zur Entnahme der Hybriden verpflichtet. Und wenn Sie das mal einfach zur Kenntnis nehmen, was in den letzten Jahren hier in Thüringen passiert ist: Wir haben insgesamt sieben Hybridtiere letal entnommen, so viel, im Grunde, Wolfsnachkommen, so viel abgeschossen, wie in keinem anderen Bundesland. Insofern ist es völlig abwegig, uns in irgendeiner Weise Wolfsromantik oder Kuscheltierideologie oder irgend so etwas zu unterstellen. Ich würde denken, vielmehr ist es romantisch, zu meinen, man könne das Problem dadurch lösen, dass man den Wolf ins Jagdrecht überführt. Das würde überhaupt nichts bringen. Aber ich komme noch dazu. Sie fordern ja auch so etwas wie eine Schutzjagd. Ich weiß nicht, ob Sie sich mal mit dem Thema „Schutzjagd“ befasst haben. Schutzjagden werden in Nordschweden durchgeführt, um die Gebiete der Einheimischen dort, der Samen, die dort Rentierhaltung betreiben, wolfsfrei zu halten. Diese Schutzjagden werden per Hubschrauber durchgeführt, und zwar auch nicht von Jägern, sondern von Landesbediensteten, die dort wirklich dafür sorgen, dass in diesen Rentierhaltungsgebieten der Samen keine Wölfe vorhanden sind. Das, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, beschreibt vielmehr die auch in Schweden ausgeübte Lizenzjagd, also die Jagd, um einen bestimmten Status an Wölfen zu erhalten. Aber Sie müssen mal ernsthaft sagen, was Sie in Thüringen damit meinen. Das ist doch einfach so dahingesagt. Wir haben ein Wolfspaar hier, also eine Wölfin und einen Wolf. Was ist für Sie die Obergrenze? Ist die Obergrenze null? Dann müssen Sie sagen: „Keine Wölfe in Thüringen“. Das widerspricht aber allen rechtlichen Regelungen, die wir in Deutschland haben. Insofern weiß ich nicht, was dieser Antrag überhaupt soll. Im Hinblick auf eine geänderte Einordnung des Wolfs innerhalb der Anhänge der FFH-Richtlinie hat die EU-Kommission schon sehr oft gegenüber Deutschland deutlich gemacht, dass die Rechtstexte und Anhänge der FFH-Richtlinie zweckmäßig und zielgerichtet sind und daher im Moment nicht geändert werden. Natürlich kann man darüber fabulieren, man kann auch sehr darüber spekulieren, wie viele Wölfe es tatsächlich in Deutschland gibt, und es wird mit Sicherheit der Zeitpunkt kommen, wo der Wolf vom Anhang IV in den Anhang V umgestuft wird und wo wir in irgendeine Art der Regulierung der Wolfspopulation eintreten werden. Das ist doch völlig klar, dass dieser Zeitpunkt kommen wird. Aber im Moment sind wir dort einfach noch nicht. Es macht auch keinen Sinn, zu sagen: Wir müssen aber, wir müssen aber. Wir werden irgendwann dahin kommen, wenn festgestellt ist, dass der gute Erhaltungszustand erreicht ist und dann wird es diese Umstufung geben. Das wird in zwei, drei, vier oder fünf Jahren sein – das weiß ich nicht –, aber es bringt überhaupt nichts, zum jetzigen Zeitpunkt immer wieder zu sagen: Wir in Thüringen sollen darauf hinwirken, dass der Wolf in irgendeinen anderen Anhang der FFH-Richtlinie kommt. Im Moment wird in allen Berichten davon ausgegangen, dass der günstige Erhaltungszustand in Deutschland noch nicht erreicht ist. Jetzt noch mal kurz zum Thema „Jagdrecht“. „Die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht“ – das klingt immer so schön –, damit sei irgendwas gelöst. Wir können ja mal nach Sachsen schauen: Sachsen hat den Wolf ins Jagdrecht übernommen. Der Wolf hätte, wenn er in Thüringen ins Jagdrecht käme – in Sachsen ist es so –, ganzjährig Schonzeit, ganzjährig dürfte er nicht geschossen werden. Wenn tatsächlich – wie wir es jetzt gemacht haben – ein Antrag auf letale Entnahme eines Wolfs gestellt würde – na, wir haben es jetzt gemacht, wir haben den Antrag beim TLUBN gestellt. Der wurde innerhalb von vier Tagen beschieden. Wenn Sie jetzt den Wolf im Jagdrecht hätten, hätten wir zusätzlich einen Antrag auf Aufhebung der ganzjährigen Schonzeit bei der Jagdbehörde stellen müssen. Ob das so schnell gegangen wäre? Da mache ich mal ein großes Fragezeichen dran. Sie hätten mindestens mehr bürokratischen Aufwand, und das von Ihnen, den Fraktionen, die immer sagen, wir müssten Bürokratie abbauen. Es ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass Sie meinen, man hätte irgendeinen Mehrwert davon, wenn der Wolf im Jagdrecht wäre. Das ist nicht so. Wir haben jetzt alle Möglichkeiten, Problemwölfe zu entnehmen, und die werden wir nutzen. Es gibt da keine Wolfsromantik bei uns. Die Vorstellung, man könnte irgendetwas dadurch lösen, dass man den Wolf ins Jagdrecht übernimmt, die ist in der Tat romantisch und wird von uns deshalb abgelehnt. Vielen Dank.

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Bergner

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Meine Damen und Herren, kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Alternativantrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Entschuldigung. Dann ziehe ich die Frage noch mal zurück. Es gab eine Wortmeldung, die ich aus dem Augenwinkel nicht gesehen habe. Bitte, Herr Kollege.

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Jörg Henke AfD

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Abgeordnete, werte Gäste, ich muss doch noch mal nach vorn gehen, denn hier ist einiges gesagt worden, auch von Herrn Malsch, auch vom Herrn Staatssekretär, was man so nicht stehen lassen kann. Ich komme aus einer Ecke, Grenze Sachsen-Anhalt, Zeitzer Forst wird Ihnen was sagen. Dort gibt es schon Schwierigkeiten bei der Zuständigkeit, weil das zur Grenze Sachsen-Anhalts liegt. Es ist Bundeswehr-Gelände, es ist munitionsverseucht und es darf kein Jäger betreten. Sie wissen nicht, was dort passiert und was dort abgeht und was für Wölfe dort durchgehen oder nicht. Ich kenne nur Berichte von anliegenden Landwirten und Jägern, dass es durchaus Bewegung gibt. Denn es ist ja ganz klar: Irgendwo kommt der Wolf her und irgendwo geht er hin, in das andere Bundesgebiet, er ist ja nicht geflogen. Also wird er auch irgendwelche Wege haben. Das zu Punkt 1. Was mich bei Herrn Malsch ein bisschen gestört hat, war, dass er uns vorgeworfen hat, wir hätten abgeschrieben. Herr Malsch, wir müssen das nicht abschreiben. Wir haben genügend Kompetenz bei uns in der Fraktion, um uns unsere eigenen Gedanken zu machen, um selbst was aufzuschreiben. Dazu brauchen wir die Vorlage der CDU nicht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Jetzt komme ich, wenn es keine weitere Wortmeldung gibt, erneut zu meiner Frage: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Alternativantrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Es ist damit erfüllt und ich stelle die Erfüllung fest. Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt? Das ist der Fall. Gut. Damit kommen wir zur Ausschussüberweisung. Es war Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend beantragt. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von welchem?) Wir sind noch beim Sofortbericht. Es sollte ja der Sofortbericht – bitte? Wird die Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht im entsprechenden Fachausschuss beantragt – und da hatte ich Sie, Herr Malsch, so verstanden, dass Sie Ja gesagt haben. Dann ist das damit zurück und damit kommen wir jetzt zu dem Antrag der AfD. Sie hatten sich für mich nicht erkennbar deutlich genug geäußert, Herr Malsch. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der AfD. Ich frage jetzt ab die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer ist für die Überweisung des Antrags der AfD-Fraktion an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD – und ich denke, wir müssen auszählen. Und jetzt noch mal die Jastimmen auf der anderen Seite. Auch 39 Stimmen. Damit bei Stimmengleichheit nicht überwiesen. Wir kommen zur Überweisung des Antrags der AfD-Fraktion an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Ich bitte um die Jastimmen. Danke. Die Neinstimmen. Danke. Dann können wir das gleiche Ergebnis feststellen? Nein. Stimmt, der Hinweis ist richtig, der Abgeordnete Bühl ist mit dazugekommen. Damit ist die Überweisung des Antrags der AfD-Fraktion an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft erfolgreich, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Bei dem Antrag hat sich damit die Abstimmung über die Federführung erübrigt. Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisung des Alternativantrags der CDU-Fraktion. Wer der Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Damit hat sich die Auszählung erübrigt. Wer der Überweisung des Antrags der CDU-Fraktion an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Jetzt noch zur Federführung. Für die Federführung war der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Wer der Federführung im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Damit ist der federführende Ausschuss der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Meine Damen und Herren, wir sind damit durch die Tagesordnung durch. (Beifall AfD, CDU, FDP) Das ist, wenn ich das so sagen darf, eine zügige Arbeit gewesen. Ich bedanke mich dafür, wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und beende die Sitzung. Danke schön.

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