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Christoph Zippel

CDU 06.03.2020 Sitzungen 7/10

Die Situation der Apotheken in Thüringen – Apothekensterben im ländlichen Raum verhindern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal – bevor ich zu dem Antrag spreche – eine kleine Anmerkung zu meinem Vorredner, Herrn Plötner. Da musste ich an einem Punkt schon schmunzeln, als Sie so selbstverständlich gesagt haben: Na ja, bei dem ganzen Thema der ausländischen Abschlüsse, da müssen wir einfach jetzt mal den Knoten lösen und da müssen wir jetzt aktiv werden usw. Ich wünsche ganz viel Spaß bei dem Gespräch mit dem Landesverwaltungsamt. Ich habe da wunderbare Erfahrungen gemacht, ich komme da gern mit, das gucke ich mir gern an, ganz viel Unterhaltung. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Zum Antrag der AfD: Ich muss sagen, ich bin geradezu schockiert. Im Gegensatz zu den bisherigen Anträgen zum Thema „Gesundheit“ ist dieser nicht ganz schlecht, sondern immerhin bestenfalls vielleicht durchwachsen. Das mag auch daran liegen – das ist mir aufgefallen –, dass Sie offensichtlich die Protokolle der vergangenen Legislatur mal durchforstet haben und da ist Ihnen aufgefallen, was da alles für tolle Sachen drin waren, worüber wir die letzten fünf Jahre hier schon gesprochen haben. Da dachten Sie sich: Ach, das packen wir alles noch mal schön in einen Antrag. Und das haben Sie doch recht gut gemacht, also dafür herzlichen Glückwunsch. In diesem Antrag sind viele bundespolitische Themen drin – das muss ich sagen –, die haben Sie ein bisschen beigemischt, aber die sollte man auch vorrangig im Bund angehen. Das Thema „Apotheken“ ist im Bund beim Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in sehr guten Händen, das kann ich Ihnen zumindest erst mal versichern. Trotzdem sind im Antrag einige Anliegen der Apothekerverbände doch recht sinnig wieder aufgegriffen, so ehrlich muss man sein. Aber wir haben das eben alles hier schon debattiert, da ist nichts Neues dabei, es ist alles schon mal debattiert worden. Ich möchte dennoch detaillierter auf einzelne Punkte eingehen, das ist es allemal wert, auch um den Apothekern und Apothekerinnen da draußen zu zeigen, dass das Thema nicht weggewischt wird, sondern wir werden natürlich die Problemlage ernst nehmen. Zunächst einmal will ich zum Thema „Pharmaziestudienplätze“ ein, zwei Sätze sagen. Dazu lagen ja auch im letzten Plenum schon Anträge der CDU und der FDP vor, die jetzt im Ausschuss entsprechend beraten werden. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion war etwas weitergehender, etwas konkreter, aber es zeigt vor allen Dingen eines: Ihr Antrag ist in diesem Punkt schlichtweg überflüssig. Sie sind – wie wir in Ostthüringen sagen würden – einfach mal „droff gehüppt“. (Beifall DIE LINKE, CDU) Zum Thema „Pharmazieingenieure“: Seit 1990 – das ist Ihnen sicherlich bekannt – werden keine Pharmazieingenieure mehr ausgebildet. Nach 30 Jahren Pharmazieingenieure wieder aufzuwärmen – also ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, der Apothekerverband hat sich dagegen ausgesprochen und sagt: lieber mehr Pharmaziestudienplätze! Da schließe ich mich den Fachleuten vom Apothekerverband an. Die Pharmazieingenieure sind sicherlich kein Mittel gegen den Apothekermangel. Wir müssen keine Lösungen von vor 30 Jahren wieder aufwärmen. (Beifall CDU) Es ist nicht zielführend und von den Betroffenen selbst nicht gewünscht. Mehr muss man dazu nicht sagen. Zu dem Punkt der Anreize bzw. zum Förderprogramm für Pharmazieabsolventen: Ja, das kann man sicherlich mal diskutieren, auch das ist nicht neu. Man muss das aber sicherlich auch größer denken, denn die Apotheken sind ja nur ein Teilbereich. Der beste Anreiz für Apotheker auf dem Land sind sicherlich auch Ärzte auf dem Land. Die Nachfolge von ausscheidenden Apothekern ist grundsätzlich ein Thema, haben wir immer wieder diskutiert und spielt in alle verschiedenen Bereiche, die ich auch besprochen habe und zu denen ich noch was sagen werde, mit rein. Darüber können wir gern offen reden. Im Ausschuss ist dafür sicherlich genug Zeit. Zum Thema „Verbot des Onlineversandhandels, Streichung der Importquote, Verbot der Arzneimittelrabattverträge“ will ich nur Folgendes sagen: Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2016 entschieden, dass ausländische Versandapotheken Rabatte geben dürfen, wenn sie rezeptpflichtige Medikamente nach Deutschland liefern. Die deutschen Apotheken sind aber an einen einheitlichen Abgabepreis gebunden – das noch mal zur Zusammenfassung – und das ist natürlich eine Schieflage, die uns allen durchaus bewusst ist. Das Versandverbot ist nach unserer Sichtweise aber nicht der beste Weg. Es gilt vielmehr, fairen Wettbewerb herzustellen, nämlich gleiches Recht für alle. Da ist eben auch das Bundesgesundheitsministerium dran, das Apothekenstärkungsgesetz ist auf dem Weg. Darin ist eine geplante Änderung des SGB V enthalten. So soll der Rahmenvertrag über Arzneimittelversorgung zukünftig auch für Versandapotheken aus anderen EU-Staaten gelten, wenn sie Arzneimittel mit deutschen Krankenkassen abrechnen. Sie müssen sich an einheitliche Apothekenabgabepreise halten und dürfen keine Rabatte gewähren. Zum Thema „Importquote“ muss ich sagen, da haben Sie bei mir tatsächlich gewisse Sympathien. Über die Abschaffung wird auch fraktionsübergreifend im Bundestag debattiert; die Importquote wird durchaus kritisch gesehen. Darüber können wir gern diskutieren. Auch das ist ein Thema, das eher auf Bundesebene gehört. Aber lassen Sie uns dazu im Ausschuss austauschen. „Abschaffung der Rabattverträge“ war ein Stichwort: Hier – würde ich Ihnen raten – sollten Sie mehr mit dem Skalpell operieren und nicht mit dem Holzhammer. Dieser Gedanke sollte Ihnen als Arzt, Herr Kollege, nicht allzu fern sein. Beim Thema „Arzneimittelengpässe“ findet die CDU-Fraktion, dass es sicherlich sinnvoll ist, Notfallreserven betroffener Medikamente anzulegen. Ich weiß, wir hatten das als Thema schon im Ausschuss; ich sehe aus den Augenwinkeln die Ministerin schon lachen. Ich weiß, dass das Ministerium dazu andere Ansichten hat. Aber es mag in der Demokratie durchaus zulässig sein, dass wir unsere Meinung dazu behalten und Sie das weiterhin nicht als eine Lösung ansehen. Wir sehen es aber als einen Schlüssel an, um als Abfederung in schwierigen Zeiten zur Verfügung zu stehen. Ich will betonen, dass es hier vor allen Dingen gilt, darüber zu sprechen, wie wir eine Rückverlagerung von Teilen der Grundstoffproduktion nach Europa gewährleisten können – das ist der eigentliche Schlüssel. Wir sehen das auch in der aktuellen Debatte um den Corona-Virus und um einige Produktionsausfälle in China; ich hatte dazu gestern eine Mündliche Anfrage gestellt. Wir müssen in Europa wieder dazu kommen, diese Rohstoffe selbst zu produzieren, um bei Unwägbarkeiten im Ausland und – ich sage jetzt mal –, wie wir es im letzten Jahr hatten, wenn da eine Fabrik in China explodiert, dass da nicht die weltweite Versorgung zusammenbricht. Dazu müssen wir wieder kommen, aber auch das muss auf Bundesebene diskutiert werden. Zu Ihrem Thema „Botenservice stärken“ nur ganz kurz: Im Oktober 2019 gab es eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Der Botendienst der Apotheken wurde dort vor Ort gestärkt. Auch Notdienste werden nun besser honoriert. Es kommt gerade auch Apotheken im ländlichen Raum zugute, dass sie öfter Notdienst haben als solche in den Städten. Dieser Teil des Antrags ist also wieder einmal überflüssig. Zum Thema „Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Apotheken fördern“: Da war ich ehrlicherweise schon etwas erstaunt, denn das gibt es seit 2014 schon. Das nennt sich in Thüringen „ARMIN“, die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen. Das ist ein Modellvorhaben der Apothekerverbände, der Kassenärztlichen Vereinigung in Thüringen und Sachsen und der AOK PLUS. Hier verstehe ich noch nicht ganz den Sinn Ihrer Forderung. Das könnten Sie vielleicht dann noch mal etwas ausführen. Vielleicht kennen Sie die Dinge nicht, vielleicht kennen Sie die Arzneimittelinitiative nicht. Wenn Sie sie kennen würden, hätten Sie sich wahrscheinlich diesen Teil des Antrags gespart. Zum Thema „Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten“: Hier, muss ich ganz ehrlich sagen, war ich doch etwas erstaunt, vor allen Dingen deswegen, weil mir das bisher nicht als vordringliches Anliegen der Apothekerschaft bekannt war. Nun kann es sein, dass die Dutzenden von Apothekern, die mit mir sprechen, vielleicht nicht die ganze Apothekerschaft widerspiegeln – sei es drum –, aber die Apotheken sind laut § 23 der Apothekenbetriebsordnung zur ständigen Dienstbereitschaft verpflichtet. Die zuständige Behörde kann Apotheken für bestimmte Zeiten davon befreien, wenn Notdienst gesichert ist. Die in Thüringen dafür zuständige Behörde ist die Landesapothekerkammer in Thüringen. Ich weiß nicht, ich kann es Ihnen gern noch mal sagen: Die Mindestöffnungszeiten in Thüringen sind wochentags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr, außer mittwochs, da gilt es nur von 9.00 bis 12.00 Uhr, außerdem entweder am Mittwochnachmittag oder Samstagvormittag. Vielen Dank, liebe Apotheker in Thüringen und in Gesamtdeutschland, dass Sie diesen großartigen Dienst für uns leisten. Ich glaube nicht, dass wir eine weitere Flexibilisierung der Mindestöffnungszeiten brauchen. Wir können das gern evaluieren, vielleicht finden wir dazu auch die Unterstützung bei den Apothekern, herauszufinden, wo überhaupt der Schuh drückt. Vielleicht könnte es dazu sogar irgendwann einmal eine Anhörung geben. Zu einem Punkt noch, zum Thema „Sicherstellungszuschläge“: Auch das ist ein Thema der Bundespolitik. Auch das können wir gern dann im Ausschuss debattieren, wie wir dazu die Bundesebene einbinden. Kurz gesagt: Ihr Antrag enthält einige Punkte, die man ausführlicher besprechen kann. Wir wollen aber auch hier heute kein falsches Signal an die Apothekerschaft senden und werden deswegen diesen Antrag

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