René Aust
Fragestunde
Ja, weil ich nicht das Gefühl habe, dass irgendeine Frage von uns heute beantwortet wurde, sondern sich in Allgemeines geflüchtet wurde,
(Beifall AfD)
möchte ich ganz konkret noch mal zu Punkt 2 fragen: Hält die Landesregierung die demokratischen Mitwirkungsrechte für Minderheiten im Rahmen des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung für nicht ausreichend?
