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Georg Maier

06.03.2020 Sitzungen 7/10

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion setzt mit diesem Antrag ein Thema auf die Tagesordnung, das bereits in der vergangenen Legislatur häufiger diskutiert und durch die letzte Landesregierung auch entschlossen angegangen wurde. In diesem Sinne verrate ich kein Geheimnis, wenn ich die Position des Thüringer Innenministeriums erneut wiederhole: Das Amt für Verfassungsschutz arbeitet aufgrund der anhaltend hohen Herausforderungen in allen Phänomenbereichen – ich betone: in allen Phänomenbereichen – an seiner Belastungsgrenze. (Beifall CDU) Vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Anschläge, der weiteren Verbreitung der sogenannten neuen Rechten, der Entwicklung in der rechtsextremistischen Musik- und Konzertszene, aber auch der starken Vernetzungstendenzen, die durch die Nutzung von Social-Media-Kanälen in ihrer Intensität noch einmal zugenommen haben, benötigen wir eine Stärkung der personellen, sächlichen und finanziellen Kapazitäten aller Sicherheitsbehörden des Freistaats Thüringen. (Beifall CDU) Und das sage ich jetzt auch deutlich: Aus meiner Sicht umfasst das auch das Amt für Verfassungsschutz. (Beifall CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Amt für Verfassungsschutz war als integraler Bestandteil des Verfassungsschutzverbundes intensiv in die Ermittlungen zu den Verbrechen wie dem Mordfall Walter Lübcke oder den Anschlägen in Halle und Hanau eingebunden und ist – das möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich betonen – jederzeit seinem Auftrag gerecht geworden. Ebenso haben rechtsextreme Umtriebe und Aktionen wie die Konzertveranstaltungen in Südthüringen sowie in Magdala und Mattstedt eine konsequente Beobachtung durch das Amt für Verfassungsschutz verlangt. Es handelt sich hierbei um Themen, die ein besonderes Augenmerk erfordern, die nicht nur kurzfristig der Aufmerksamkeit bedürfen, sondern die allesamt einer langfristigen, kontinuierlichen Beobachtung und Aufarbeitung unterliegen müssen, damit der Verfassungsschutz seinem Auftrag, dem Schutz der verfassungsgemäßen Ordnung, erfolgreich gerecht werden kann. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: So wie Zitronenfalter Zitronen falten!) Es ist dem hohen Engagement und der Einsatzbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen zu verdanken, dass das Amt für Verfassungsschutz trotz der qualitativ und quantitativ erheblich gestiegenen Anforderungen seinen Verfassungsauftrag aus Artikel 97 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und seine Aufgaben aus dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz ausfüllen kann. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Sag ich doch!) (Beifall CDU) Und ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen des Amtes für ihre Arbeit danken. (Beifall CDU, FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Jahr 2020 wird für die Sicherheitsbehörden und auch für das Amt für Verfassungsschutz weiter herausfordernd bleiben. Am 1. Januar hat Thüringen den Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder übernommen und unter den Leitgedanken „Demokratie verteidigen, Rechtsstaat stärken“ gestellt. Mit Blick auf den Verfassungsschutz sehe ich hier insbesondere drei wichtige Themenfelder berührt: die Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen, die Verstärkung des Kampfes gegen Extremismus jedweder Ausformung und – auch wichtig – der Umgang mit Rückkehrern aus dschihadistischen Kampfgebieten, insbesondere aus Syrien und dem Irak. Die allgemeine Gefahr durch Extremismus und Terrorismus ist nach wie vor erheblich. Auch ist es keine neue Erkenntnis, dass Radikalisierungs- und antisemitische Tendenzen weiter zunehmen. Es ist eine unserer wichtigsten Aufgaben, jegliche Erscheinungsformen des politischen Extremismus gemeinsam zu bekämpfen. Das betrifft uns alle – die Sicherheitsbehörden, die Politik, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, aber auch die Justiz. Die Innenministerkonferenz hat in ihrer letzten Sitzung vom 4. bis 6. Dezember 2019 unmittelbar nach den schrecklichen und alarmierenden Ereignissen von Kassel und Halle eine Intensivierung und Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und Antisemitismus in Deutschland beschlossen. Unter anderem soll das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Bereichen Analysekapazität und fähigkeiten, Prognosekom‑ petenz, der operativen Internetbearbeitung und der operativen Auswertung gestärkt werden. Daneben – und das ist ein ganz wichtiger Punkt in einem föderalen Staat – soll mit einer entsprechenden finanziellen, personellen, rechtlichen und infrastrukturellen Ausstattung in den Ländern die föderale Sachkompetenz, die methodische Professionalisierung und die regionale operative Aufklärungsarbeit gestärkt werden. Damit sind alle Bundesländer – also auch Thüringen – aufgefordert, ihre Kapazitäten so zu bemessen und auszugestalten, dass sie den Anforderungen an eine verstärkte Vernetzung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gerecht werden können. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat in ihrer Pressemitteilung vom 15. Januar 2020 festgestellt, dass es adäquaten geschulten Personals sowie technischer, sächlicher Mittel in ausreichendem Umfang bedarf, um den Anforderungen in ihrer Breite und Komplexität dauerhaft und nachhaltig gerecht zu werden. Unabhängig davon, dass eine detaillierte öffentliche Debatte über die konkrete Personalausstattung und anlassbezogene Arbeitsschwerpunkte bzw. Aufgabenpriorisierung des Amts für Verfassungsschutz aus Geheimschutzgründen natürlich nicht möglich ist, darf ich Ihnen versichern, dass aufgrund der bestehenden Personalknappheit und mit Blick auf die vielfältigen Aufgabenbereiche des Verfassungsschutzes unsere Bemühungen nach wie vor permanent darauf gerichtet sind, freie Planstellen und Stellen schnellstmöglich nachzubesetzen. Die bestehenden und die zukünftigen Aufgaben des Amts für Verfassungsschutz erfordern erhebliche gemeinsame Anstrengungen. Wir werden uns in der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2021 erneut mit den konkreten Bedarfen für die Personal-, aber auch für die Sachausstattung des Amts auseinandersetzen und diese in den Haushaltsverhandlungen gemeinsam erörtern und diskutieren. Insoweit freue ich mich auf eine angeregte und lösungsorientierte Diskussion und den Gedankenaustausch in den verantwortlichen Ausschüssen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, FDP)

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