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Götze

06.03.2020 Sitzungen 7/10

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1: Die Forderungen in den Punkten 4 und 12 des Masterplans geben – ich hatte es bereits ausgeführt – wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger in Thüringen im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte – und auch das wurde bereits gesagt – sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden. Die Antwort zu Frage 2 – gefragt wird wieder nach den Begriffsdefinitionen –: Auch hier möchte ich darauf verweisen, dass es sich bei den verwendeten Begriffen um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten handelt, die eigentlich keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen. Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen die Definition des Begriffs Rechtsextremismus, wie sie sich zum Beispiel im Verfassungsschutzbericht Thüringen aus dem Jahr 2018 findet, noch einmal vortragen bzw. in Erinnerung rufen. Sie lautet wie folgt – ich darf zitieren –: „Unter Rechtsextremismus werden Bestrebungen verstanden, die sich gegen die im Grundgesetz konkretisierte fundamentale Gleichheit der Menschen richten und die universelle Geltung der Menschenrechte ablehnen. Rechtsextremisten sind Feinde des demokratischen Verfassungsstaates, sie haben ein autoritäres Staatsverständnis, das bis hin zur Forderung nach einem nach dem Führerprinzip aufgebauten Staatswesen ausgeprägt ist. Das rechtsextremistische Weltbild ist geprägt von einer Überbewertung ethnischer Zugehörigkeit, aus der u.a. Fremdenfeindlichkeit resultiert. Dabei herrscht die Auffassung vor, die Zugehörigkeit zu einer Ethnie [oder] Nation […] bestimme den Wert eines Menschen. Offener oder immanenter Bestandteil aller rechtsextremistischen Bestrebungen ist zudem der Antisemitismus. Individuelle Rechte und gesellschaftliche Interessenvertretungen treten zugunsten kollektivistischer [sogenannter] ‚volksgemeinschaftlicher‘ Konstrukte zurück“, was man „Antipluralismus“ nennt. Im Verfassungsschutzbericht Thüringen aus dem Jahr 2018 nachzulesen. Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials – auch das wurde heute schon mehrfach ausgeführt –, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und vor allem gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist, und auch das hatte ich schon betont, in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch sehr deutlich erläutert. Nun komme ich zur Antwort auf die Frage 4: Die haben im Übrigen die Autoren auch schon selbst gegeben. Der aus meiner Sicht sehr gelungene Schlusssatz des Interviews lautet wie folgt – ich darf zitieren –: „Niemand wird geboren, um andere Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Religion, Kultur oder persönlichen Lebensplanung zu hassen. Menschen lernen zu hassen und wenn sie Hass lernen können, dann kann man ihnen auch Nächstenliebe und Respekt für den oder die anderen beibringen.“ Das wiederum bringt den Gedanken des Artikels 1, dem wir als Behörden verpflichtet sind, sehr treffend zum Ausdruck. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗