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Götze

06.03.2020 Sitzungen 7/10

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst die Antwort zu Frage 1: Die Forderungen in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans geben wichtige Impulse für eine politische, wissenschaftliche und gesamtgesellschaftliche Diskussion im Umgang mit Rechtsextremismus und Rassismus. Dies schließt eine konkrete Prüfung der Realisierbarkeit der Maßnahmen ein, bei der viele Entscheidungsträger in Thüringen, im Bund und in anderen Ländern zu beteiligen wären. Einige Aspekte sind bereits Gegenstand von Beschlüssen der Innenministerkonferenz sowie Maßnahmenplänen der Justiz- und Sicherheitsbehörden. Die Antwort zu Frage 2: Bei den in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans verwendeten Begriffen handelt es sich um allgemein verständliche, öffentlich recherchierbare und zum Teil auch amtliche Begrifflichkeiten, die keiner erneuten Erklärung durch die Landesregierung bedürfen. Die Antwort zu Frage 3: Die kontinuierliche Steigerung des rechtsextremistischen Personenpotenzials, die zunehmende spektrenübergreifende Vernetzung und fortschreitende Radikalisierung der rechtsextremistischen Szene sowie die durch zahlreiche erschreckende Gewalttaten verdeutlichte Kaltblütigkeit und Gefährlichkeit des Rechtsextremismus stellen merklich ausreichend Gründe für eine wissenschaftliche, politische und gesamtgesellschaftliche Debatte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dar. Dies ist in der fragegegenständlichen Publikation im Übrigen auch erläutert. Die Antwort zu Frage 4: Ich zitiere: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So besagt es Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Hierzu zählt es auch, Maßnahmen zu treffen bzw. diese zu intensivieren, die das Leben und die Gesundheit von Menschen vor rechtsextremistischen Taten und Rassismus schützen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗