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Möller

06.03.2020 Sitzungen 7/10

Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken – Künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden, den Wolf endlich in das Bundesjagdrecht überführen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir zunächst einmal, die Fakten zu nennen, die es sich empfiehlt, zur Kenntnis zu nehmen, wenn man über dieses Thema redet. 1. Die Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und damit auch nach Thüringen ist das Ergebnis eines natürlichen Ausbreitungsprozesses. 2. Der Wolf ist unter anderem in den Anhängen II und IV der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, gelistet. Anhang IV dieser FFH-Richtlinie fordert ein strenges Schutzregime für den Wolf. 3. Das Bundesnaturschutzgesetz setzt die international verbindlichen Verpflichtungen in deutsches Recht um. Nach § 7 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Art. Zu Punkt 1 des Alternativantrags der CDU möchte ich folgenden Bericht abgeben: Am 23.07.2019 haben wir im Rahmen des Wolfsmonitorings Kenntnis erlangt, dass die Ohrdrufer Wölfin Nachwuchs zur Welt gebracht hat. Die Fotofallenbilder stammten vom 20.07. Auf diesen Fotofallenbildern waren zunächst zwei schwarze und ein wolfsfarbenes Hybridjunges zu sehen. Auf weiteren, später dann ausgewerteten Fotofallenbildern wurden zwei weitere Mischlingsjunge bzw. Hybridjunge gesehen, sodass wir insgesamt davon ausgehen, dass die Ohrdrufer Wölfin im Jahr 2019 drei schwarze und zwei wolfsfarbene Hybridjungtiere zur Welt gebracht hat. Am 15.08. erfolgte dann die Bestätigung, dass diese Jungtiere aus der Verpaarung mit dem im Frühjahr 2017 geborenen Hybridsohn der Wölfin hervorgegangen sind, also auch Hybriden waren, wie man es ja schon vermuten konnte, aufgrund der Färbung. Noch im Juli 2019, also unmittelbar nach Bekanntwerden des Vorhandenseins der Jungtiere, haben wir erste Maßnahmen für deren Entnahme begonnen und in Bewegung gesetzt. Wir haben Fallen aufstellen lassen und auch vor Ort Beobachtungen durchführen lassen und haben praktisch seitdem versucht, diese Hybridtiere zu fangen. Im September dann haben wir einen Antrag auf letale Entnahme dieser Wolf-Hund-Mischlinge bei der oberen Naturschutzbehörde gestellt und dieser wurde auch im September noch positiv entschieden. Damit gab es die rechtlichen Grundlagen nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz, um diese WolfHund-Mischlinge zu entnehmen. Die Entnahme der Hybridtiere dient dem Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ist auch im Managementplan zum Wolf so festgeschrieben. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnten drei der ursprünglich fünf nachgewiesenen Tiere letal entnommen, also abgeschossen, werden. Ein Tier ist seit Langem nicht mehr gesehen worden, sodass wir davon ausgehen, dass maximal noch zwei, wahrscheinlich aber nur noch ein Tier dort im Bereich des Truppenübungsplatzes vorhanden ist. Wir haben dann am 25.02.2020 eine Allgemeinverfügung zum Abschuss der Wolfshybriden erlassen, damit einfach der Kreis derer, die dort zum Abschuss kommen können, erweitert wird. Wir haben das mit den Jagdausübungsberechtigten dort vor Ort besprochen und durch diese Allgemeinverfügung werden Jagdausübungsberechtigte, die dort vor Ort jagdausübungsberechtigt sind bzw. auch Begehungsscheininhaber, die mindestens zum 1. Januar schon einen Begehungsschein hatten – einfach um auch Jagdtourismus zu verhindern –, nach einer Schulung dort berechtigt, auf diese Hybridtiere zu schießen. In der Schulung wird ihnen nahegebracht, welche Unterscheidungsmerkmale es gibt und was zu beachten ist. Die Möglichkeit zum Abschuss der Hybridtiere wird dadurch erweitert und wir erhoffen uns dadurch auch, die Chancen zu vergrößern, die Hybridtiere vor einem möglichen Abwandern zu erlegen. Wir haben noch im vergangenen Jahr, am 19.12., einen Antrag auf die letale Entnahme der Ohrdrufer Wölfin bei der oberen Naturschutzbehörde, im TLUBN, gestellt. Das haben wir gemacht, weil wir der Meinung sind, dass diese Wölfin, dadurch, dass sie mehrfach nachgewiesenermaßen den optimalen Herdenschutz überwunden hat – auch genetisch –, eine Wölfin ist, die ein Problem für die dortigen Weidetierhalter ist. Wir brauchen die Weidetierhalter, weil wir dort wichtige Offenlandbiotope im Bereich des Truppenübungsplatzes nur durch Weidetierhaltung pflegen können. Deshalb haben wir diesen Antrag auf letale Entnahme der Wölfin gestellt. Dazu kam für uns auch noch der Aspekt, dass durch das Vorhandensein eines echten Wolfes die Möglichkeit besteht, dass sich die Wölfin mit dem Wolf verpaart, Wolfsjunge zur Welt bringt und diesen dann ihre Jagdmethode weitergibt. Das war für uns auch einer der Gründe, warum wir gesagt haben, das wäre insgesamt für das Verhältnis – auch die Akzeptanz des Wolfes in Deutschland – ein schlechter Trend, wenn die Jagdmethode, also das Überspringen optimalen Herdenschutzes, durch Wölfe weitergegeben wird. Das war für uns der Grund, diesen Antrag zu stellen. Dieser Antrag wurde geprüft und am 23.12.2019 noch positiv beschieden. Wir haben dann Vorkehrungen getroffen, diesen Antrag auch umzusetzen, diese Maßnahmen umzusetzen. Es haben dann allerdings die beiden anerkannten Naturschutzverbände Naturschutzbund Thüringen e. V. und BUND Landesverband Thüringen am 14. Januar Klage gegen diese Genehmigung eingereicht, und das zuständige Verwaltungsgericht Gera hat uns untersagt, die Aktivitäten zur letalen Entnahme der Ohrdrufer Wölfin fortzuführen. Diese Entscheidung gilt auch fort, insbesondere deshalb, weil das Verwaltungsgericht am 20.02. dieses Jahres im Eilverfahren zugunsten des Naturschutzbundes und des BUND entschieden hat. Das TLUBN als Bescheid ausstellende Behörde hat dann darüber entschieden, ob es Beschwerde gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera einlegt, und hat am 28.02.2020 Beschwerde gegen diesen Beschluss eingereicht, mit der Begründung, dass die im Antragsverfahren geltend gemachten und dann auch im Bescheid dargelegten Gründe für den Antrag für die positive Bescheidung des Antrags ausreichend sein müssten, auch im Hinblick auf das geänderte Naturschutzrecht, jetzt im Bund. Jetzt muss das Oberverwaltungsgericht Weimar entscheiden. Diese Entscheidung können wir nicht vorhersehen. Ja, so weit, denke ich, erst mal der Sofortbericht. Zu den anderen Punkten nehme ich gegebenenfalls am Ende der Debatte noch Stellung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗