Jens Cotta
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ In den Punkten 6, 7, 8 und 9 des Masterplans werden umfangreiche Maßnahmen im Beauftragtenwesen und des Dienstrechts; der Verbindung von Medien, Sicherheitsbehörden und „Zivilgesellschaft“; bezüglich Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Rechtsextremismus sowie Änderungen in der Arbeitsweise der Sicherheitsbehörden selbst gefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 6, 7, 8 und 9 des oben genannten Masterplans? 2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? 3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? 4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?
