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Astrid Rothe-Beinlich

06.03.2020 Sitzungen 7/10

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann muss ich folgenden Hinweis geben. Nummer 2 des Antrags erfordert einen Beschluss auf Abweichung von der Geschäftsordnung, der gemäß § 120 der Geschäftsordnung mit zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder – sprich 46 Stimmen – zu fassen ist. Da geht es um das Zählverfahren, das Rangmaßzahlverfahren, was für diesen Ausschuss zugrunde gelegt wurde, ähnlich oder genauso wie bei allen anderen Ausschüssen, die wir beschlossen haben. Die übrigen Nummern des Antrags, also die Nummern 1, 3 und 4, können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Daher lasse ich mit Ihrem Einverständnis zunächst die Nummern 1, 3 und 4 des Antrags abstimmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Nummern 1, 3 und 4 des Antrags der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/448. Ich frage: Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Ich frage: Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann sind zunächst die Nummern 1, 3 und 4 beschlossen und damit auch die Einsetzung des Verfassungsausschusses in Verbindung mit den weiteren Festlegungen. Jetzt komme ich zu Nummer 2, das ist die Stärke und Zusammensetzung des Verfassungsausschusses. Sie trifft dabei eine von der Geschäftsordnung abweichende Regelung. Wer stimmt dieser Nummer 2 des Antrags zu? Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke. Gibt es dazu Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? Die AfD-Fraktion enthält sich. Damit ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die erforderliche Mehrheit erreicht und auch Nummer 2 des Antrags angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Wir machen jetzt weiter mit dem TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/350 dazu: Grundschulen bei der Vermittlung grundlegender Kulturtechniken unterstützen – Kompetenz der Lehrerinnen und Lehrer achten Alternativantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/435 dazu: Rechtschreibunterricht zeitgemäß gestalten Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/463 Ich frage zunächst die AfD-Fraktion: Wünscht Ihre Fraktion das Wort zu Begründung? Ja, das ist der Fall.

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