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Robert Sesselmann

AfD 06.03.2020 Sitzungen 7/10

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, wir haben den § 70, und der § 70 der Geschäftsordnung sieht vor, dass man das entweder einstweilig oder ständig machen kann, einen Ausschuss zu bilden. Ich glaube, dass hier ein einstweiliger Ausschuss zeitlich ausreicht. Es macht doch keinen Sinn, einen ständigen Verfassungsausschuss für dieses Jahr, was sich die Regierung hier gesetzt hat, noch zu bilden. Deswegen appelliere ich an Sie, mal darüber nachzudenken, darüber zu befinden, dass wir nicht über einen ständigen Ausschuss sprechen, sondern über einen zeitweiligen Ausschuss, wenn Sie schon mit unserer Vorgehensweise, unserem Standpunkt nicht klarkommen. Es macht keinen Sinn und ist auch nicht verhältnismäßig, einen ständigen Ausschuss zu bilden. Das tut mir leid. Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen und nicht verstehen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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