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Madeleine Henfling

GRÜNE 06.03.2020 Sitzungen 7/10

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter – es sind nur Vertreter – der kommunalen Spitzenverbände, ich glaube, es ist gut, was wir heute hier machen. Ich will aber auch gleich noch mal zwei Sätze zu der bisherigen Diskussion vorwegschicken. Wir haben auch bei der letzten Diskussion im Plenum dazu schon festgestellt, dass wir heute und auch damals nicht über die Neuaufstellung des Kommunalen Finanzausgleichs reden (Beifall SPD) – das ist eine völlig andere Debatte –, sondern dass wir über dieses Investitionspaket sprechen. Ich sage es mal so, Matthias Hey hat es gerade in seinem Redebeitrag noch mal ganz deutlich gesagt: Es gab in der Koalition natürlich unterschiedliche Auffassungen zu der Frage, wie man mit diesem Investitionspaket umgeht, weil es genau die Diskussion gab: Sorgen wir dafür, dass der KFA anders aufgestellt wird und damit natürlich die grundsätzliche finanzielle Basis der Kommunen bessergestellt wird, oder machen wir das mit Investitionspaketen? Es ist auch kein Geheimnis, denn wir haben es als Grüne in der Pressemitteilung geschrieben, dass wir gesagt haben, wir glauben eben nicht, dass den Kommunen jedes Jahr neue Finanzpakete tatsächlich langfristig bei den strukturellen Problemen helfen, die sie in der Finanzierung haben. Nichtsdestotrotz haben wir uns auf diese Diskussion eingelassen und haben sie tatsächlich zu dem geführt, was hier auf dem Tisch liegt. Wir können sehr gern über den Kommunalen Finanzausgleich diskutieren. Ich glaube, das sollten wir nicht in den Ausschüssen machen, sondern das sollten wir, wenn schon, in einer breiten Diskussion auch mit denen tun, die es betrifft. (Beifall SPD) Die Ausschüsse tagen ja nach wie vor nicht öffentlich, das ist vielleicht keine so gute Idee. Ob wir das im nächsten Jahr schaffen, möchte ich hier aber bitte auch noch mal anheimstellen. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja, ge- nau, vielleicht ändern wir das! Mehr Transparenz!) Wenn Sie sich erinnern, dann wählen wir in wahrscheinlich 13 Monaten einen neuen Landtag. Vielleicht wäre das dann das Projekt für eine neue Legislatur. Ich glaube, die Aufstellung eines neuen Kommunalen Finanzausgleichs in so kurzer Zeit wäre ein wenig abenteuerlich und vielleicht auch ein Schnellschuss an dieser Stelle. Wie der Kollege Hey das auch schon ausgeführt hat, ist es eben auch nicht so einfach, einen KFA so aufzustellen, dass am Ende alle zufrieden sind. Ich fürchte, das wird auch bei einer Neuaufstellung nicht funktionieren, denn die Problemlagen bzw. Voraussetzungen der Kommunen und Landkreise sind doch so unterschiedlich, dass es schwer sein wird, für alle tatsächlich die idealste oder – ideal kann man nicht steigern, habe ich gelernt – die ideale Ausstattung zu finden. Lassen Sie mich ganz kurz noch drei Sätze zu dem sagen, was wir jetzt hier auf dem Tisch liegen haben. Es handelt sich nämlich um ein Investitionspaket und das hat mit dem Kommunalen Finanzausgleich erst mal nichts zu tun. Es stimmt auch nicht, wie die AfD behauptet, dass ein Investitionspaket nicht auch Auswirkungen auf den Verwaltungshaushalt hat. Natürlich kann ein Investitionspaket dazu führen, dass Verwaltungshaushalte entlastet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von daher zeigt sich die haushalterische Kompetenz der AfD in diesem einen Satz. Wir machen hier auch keine Almosen und wir machen hier, wie die AfD im Ausschuss behauptete, keine Geschenke, sondern wir sind hier in einem Parlament, wir haben eine politische Auseinandersetzung geführt, wir haben uns darauf verständigt, was wir wollen, und die kommunalen Spitzenverbände haben uns gesagt, was sie besser fänden bzw. was sie sich vorstellen. Dann schenken wir denen nichts, sondern dann haben wir in einem Aushandlungsprozess dafür gesorgt, dass die Kommunen tatsächlich mehr Geld bekommen. Ich glaube, es ist sehr despektierlich und ich finde es auch nicht gut, dass Sie hier von Almosen und Geschenken sprechen. Das ist nicht das, was wir hier gemacht haben und es ist eine Abwertung dieser ganzen Geschichte. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden jetzt also von 568 Millionen Euro bis 2024. In diesem Jahr sind es 168 Millionen Euro, für die kreisangehörigen Gemeinden und die kreisfreien Städte sind das 43,58 Euro pro Einwohner, für die Landkreise und kreisfreien Städte sind es 34,46 Euro pro Einwohner. Da kann sich jeder ausrechnen, was er am Ende bekommt. In den Jahren 2021 bis 2024 werden es pro Jahr 100 Millionen Euro sein, für die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte 27,99 Euro pro Einwohner, für die Landkreise und kreisfreien Städte 18,66 Euro pro Einwohner. Noch mal zur Ausschussbefassung. Wir haben eine mündliche Anhörung gemacht mit dem Gemeindeund Städtebund, dem Landkreistag und dem Verein Selbstverwaltung für Thüringen. Vor einer Woche haben wir die durchgeführt, damit das Geld schon in diesem Jahr fließen kann bzw. zeitnah fließen kann. Es ist auch schon angesprochen worden: Wir hatten eine sehr verkürzte Anhörungsfrist und die Beschlussfassung haben wir auch direkt nach der Anhörung durchgeführt. Das ist unüblich, das stieß aber auf Zustimmung, wie auch die Gesetzentwürfe begrüßt wurden. Im Ausschuss wurden dann relativ live die Änderungsanträge erarbeitet und sie sind dann auch unmittelbar in die Beschlussfassung eingeflossen. Mein Dank geht erst mal an die Verwaltung. Das ist doch ein kompliziertes Verfahren, wenn viele Menschen in einem Ausschuss sitzen und quasi ihre Änderungsanträge ins Mikro diktieren, hinterher das alles auch noch auf dem Schirm zu haben. Deswegen geht hier mein Dank an die Verwaltung für die gute Erarbeitung. (Beifall SPD, FDP) Es gab diverse Änderungen an den Gesetzentwürfen. Einmal haben wir das Auszahlungsdatum geändert, da haben wir jetzt den 31. März, heute ist schon der 6. März, das wäre sonst deutlich zu knapp gewesen. Um Unklarheiten zu vermeiden, die durch die erfolgten Gemeinde- und Kreisneugliederungen hätten entstehen können, gilt nun der Gebietsstand zum 1. Januar 2020 und nicht der Gebietsstand zum 31. Dezember 2018. Analog zum Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün sollen nicht verbrauchte Mittel in die Rücklage überführt werden, auch beim Gesetzentwurf von CDU und FDP, und in den Folgejahren dann zweckentsprechend verwendet werden. So können die Gemeinden das Geld auch ansparen, um größere Investitionen mit den Mitteln der folgenden Jahre tätigen zu können. So war es auch im Gesetzentwurf von Rot-RotGrün in § 6 a vorgesehen, die Vorsorge im neuen Absatz 4, dass Investitionsmittel bei bewilligten Bedarfszuweisungen nicht bedarfsmindernd berücksichtigt werden dürfen. Also wenn sie jetzt zusätzlich Geld bekommen, wird ihnen das nicht angerechnet. Ermöglichung von rentierlichen Krediten – auch das ist wichtig und daher auch noch mal in Richtung AfD: Es gibt, glaube ich, genug Instanzen, die prüfen, ob die Kredite so aufgestellt sind, dass die Kommunen sich die leisten können. Hier davon zu sprechen, wir würden die Kommunen in die Überschuldung treiben, das ist schon ganz großer Quatsch. Es sind noch diverse andere Sachen drin. Wir mussten bei uns einen Artikel rausnehmen, weil wir eine Sache von CDU und FDP übernommen hatten, das haben wir dann wieder gestrichen. Also so ein paar formale Geschichten, die wir da hin- und hertütteln mussten und wo wir versuchen mussten, Klarheiten zu schaffen. Was natürlich jetzt nicht mehr drinsteht, sind die zusätzlichen Investitionen. Da sind wir dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auch nachgekommen, dass wir das „zusätzliche“ streichen und nur noch von Investitionen sprechen. Nichtsdestotrotz hat ja auch der Kollege Hey schon gesagt: Wir haben so ein kleines Gerüst, an dem sie sich langhangeln können, was wir uns an Investitionen auch wünschen. Und der Kollege Hey hat es auch treffend formuliert: Es wird schwerfallen, da bestimmte Sachen zu finden, die man nicht unter diese Sachen untergliedern kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube tatsächlich, dass das heute ein richtiges und wichtiges Zeichen ist, was wir nach den letzten vier Wochen vor allen Dingen in die Kommunen, aber auch an die Thüringer Bürgerinnen und Bürger senden. Ich freue mich, dass wir das heute hier verabschieden und damit ein Stück weit unseren Kommunen Investitionen ermöglichen, die in den nächsten Jahren dringend notwendig sind. Lassen Sie uns das Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ aber bitte fundiert und in einer größtmöglichen Offenheit mit denen diskutieren, die es am Ende auch betrifft. Das können wir gern machen, aber ich glaube, dass wir das in den nächsten dreizehn Monaten nicht zu Ende führen werden. Anfangen können wir damit immer – das ist vielleicht nicht das Schlechteste. Schauen wir, wie weit wir kommen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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