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Lars Schütze

AfD 06.03.2020 Sitzungen 7/10

Fragestunde

Danke schön, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ Punkt 10 des von den Autoren sogenannten Masterplans fordert „eine zügige Evaluierung, was aus den unzähligen Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse zum NSU geworden ist“, „Umsetzungsdefizite“ müssten „umgehend nachgeholt werden“. Punkt 11 des von den Autoren sogenannten Masterplans fordert die Schaffung eines „Sachverständigenrates zur demokratischen Entwicklung“, der „regelmäßig die Qualität der Demokratie sowie die Einstellung der Bevölkerung zur Demokratie beschreiben, Forschungslücken, insbesondere im Bereich strukturellem Rassismus, schließen und Maßnahmen, inklusive Schätzung der tatsächlichen finanziellen Bedarfe, vorschlagen“ soll. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 10 und 11 des oben genannten Masterplans? Frage 2: Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? Frage 3: Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? Frage 4: Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?

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