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Schenk

06.03.2020 Sitzungen 7/10

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuhörer am Livestream und auf der Tribüne, ich bin froh, dass sowohl die Fraktionen Die Linke, SPD und Grünen als auch die CDUFraktion und FDP-Fraktion das wichtige Thema der Kommunalfinanzen schnell auf die Tagesordnung gebracht haben und die Behandlung nicht nur sehr zügig, sondern auch sehr stringent im Dialog mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern erfolgte. An dieser Stelle noch mal ein herzliches Willkommen an die Vertreter der kommunalen Familie, sie wurden ja jetzt mehrfach begrüßt, aber dem will ich natürlich nicht nachstehen, Herr Rusch, Herr Schäfer. In unseren Kommunen erleben die Bürgerinnen und Bürger einfach am besten und am konkretesten die Entscheidungen, die hier im Hohen Haus getroffen werden. Es macht eben einen großen Unterschied, ob ich über eine hucklige Straße zu einer schlecht sanierten Kita fahre oder ob ich über einen barrierefrei ausgebauten Bürgersteig zu einer Kita gehe, die keinen Investitionsstau ausstrahlt. Das heißt, Schulen, Kindergärten und auch die anderen Sachen, die das Leben in der Kommune lebenswert machen, sind die Dinge, die zeigen, ob wir hier im Hause auf das reagieren, was vor Ort gewünscht ist. Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir nun auf die Gesetzentwürfe selbst. Diese, das wurde ja schon mehrfach dargestellt, überschnitten sich ursprünglich für das Jahr 2020 und wurden dann in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses inhaltlich getrennt. Der Entwurf von CDU und FDP regelt die Zuweisung von 168 Millionen Euro in diesem Jahr, während der Entwurf von Linke, SPD und Grünen die weiteren 400 Millionen Euro für 2021 bis 2024 bereitstellt. Das bedeutet – und ich finde, das kann man auch noch mal sehr deutlich sagen und muss man ob des Begriffes „Almosen“ wohl auch – ein Mehr von 568 Millionen Euro für die Kommunen bis zum Jahr 2024. Wenn man da von Almosen spricht, ist man offensichtlich mit einer halben Milliarde Euro, die ganz konkret an die kommunale Familie fließen, noch nicht zufrieden. Man muss es ja auch alles vor dem Hintergrund betrachten, dass im laufenden Jahr bereits eine dauerhafte Anhebung der FAG-Masse um 100 Millionen Euro zugunsten der Schlüsselmasse erfolgte und sich auch viele Kommunen über steigende Steuereinnahmen freuen können. Sehr geehrte Damen und Herren, die Urheber beider Gesetzentwürfe greifen die Forderungen der kommunalen Spitzenverbände aus dem November letzten Jahres auf. Das Vorhaben findet also natürlich die Unterstützung des Kommunalministeriums, denn zum Abschluss des Haushaltsjahres 2019 wurde ein Überschuss von rund 300 Millionen Euro erwirtschaftet. Es ist also kein Rückgriff auf die Rücklage notwendig, sie bleibt unangetastet. Es besteht ganz ohne Frage ausreichender finanzieller Spielraum. Die finanzielle Situation Thüringens ermöglicht es, die Politik der letzten Legislatur fortzusetzen und die kommunale Familie besser auszustatten. Die kommunale Familie bleibt damit im Fokus und damit werden die Verbesserungen vor Ort spürbar und erlebbar. Sehr geehrte Damen und Herren, auch der Weg, die Mittel außerhalb des Thüringer Partnerschaftsgrundsatzes unkompliziert und pauschal auszureichen, ist aus meiner Sicht in diesem speziellen Fall sinnvoll. Schließlich wollen wir kurzfristig die Investitionskraft stärken, zumal zwischenzeitlich auch Neuwahlen anstehen oder zumindest anberaumt wurden und es deswegen wichtig ist, den Kommunen Rechtssicherheit zu geben, ganz unabhängig davon, wie die Wahlergebnisse ausgehen, und natürlich auch unabhängig von einer grundlegenden Überprüfung des KFA, den wir an anderer Stelle diskutieren müssen. Die Mittel werden als allgemeine Investitionspauschale ausgereicht, was im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung einfach nur zu begrüßen ist. Vor Ort weiß man eben am besten, worum es geht, man weiß, was fehlt. Die Kommune ist der Ort der Begegnung und das ist nun nicht mehr wie früher in der Polis, sodass es auf dem Marktplatz diskutiert wird. Aber ganz zweifellos ist nun mal die Kommune der Ort, wo man ganz genau erleben und entscheiden kann, an welchen Ecken etwas fehlt. Deswegen begrüßen wir es auch, dass das Kriterium der Zusätzlichkeit einer Investition gestrichen wurde. Es ist nicht mehr notwendig, Kommunen zu bestrafen, die bereits in ihren Haushalten an Investitionen in der Zukunft gedacht haben. Die Forderungen der Spitzenverbände, ich sagte es bereits, wurden weitgehend berücksichtigt. Wer investiv vorausgedacht hat, kann profitieren, und auch kleinere Kommunen können etwas ansparen, um größere Vorhaben anzugehen. Beide Gesetzentwürfe sind daher aus Sicht der Landesregierung vorbehaltlos zu begrüßen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Protokoll ↗