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Weil

06.03.2020 Sitzungen 7/10

Fragestunde

Verbindlich ist der Förderbescheid. Wenn die Stadt Planungsleistungen bei Investitionsvorhaben erbringt, dann ist das förderunschädlich. Wie das jetzt im konkreten Fall ist, würde ich noch mal nachprüfen und Ihnen unverzüglich eine Antwort zukommen lassen.

Protokoll ↗