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Madeleine Henfling

GRÜNE 06.03.2020 Sitzungen 7/10

Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Brechreiz auch zum Berühren gehört, dann haben Sie das definitiv heute geschafft, Herr Czuppon. Das war wirklich eine Meisterleistung an Widerlichkeit, die Sie hier heute in Ihrer Position der AfD präsentiert haben. Es hätte noch gefehlt, dass Sie Angela Merkel als Reptiloid bezeichnet hätten, dann wäre die Verschwörungstheorie hier komplett gewesen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben Sie gerade gemacht!) Das zeigt, wes Geistes Kind Sie sind und in welchen Sphären Sie sich hier teilweise bewegen. Lassen Sie mich ganz kurz erst mal auf den Antrag der CDU eingehen. Wir müssen uns hier heute mit dem wenig originellen Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Demokratie schützen – Verfassungsschutz stärken“ auseinandersetzen, denn der Antragstext ist weitgehend inhaltsgleich mit einer Pressemitteilung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 15.01.2020. Die Feststellungen und Forderungen sowie die Begründung des Antrags sind in weiten Passagen wortwörtlich aus dieser Pressemitteilung übernommen und zielen auf eine personelle Aufstockung des Amts für Verfassungsschutz. Zunächst möchte ich erst mal mein Befremden darüber zum Ausdruck bringen, dass die CDU hier eins zu eins inhaltliche Forderungen eines Gremiums einbringt, dass dafür überhaupt nicht zuständig ist. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat die Aufgabe, die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Verfassungsschutzes zu kontrollieren. Sie hat aber nicht die Aufgabe, sich mit den Fragen des Haushalts des Amts für Verfassungsschutz zu beschäftigen. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Doch, selbst- verständlich!) Nein, hat sie nicht. Haushaltsfragen liegen in der Hoheit des Landtags und sollten auch dort behandelt werden. Dazu möchte ich anmerken, dass der Landtag den Etat des Amts von 6,5 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 7,1 Millionen im Jahr 2019 und auf 7,5 Millionen Euro im Jahre 2020 erhöht hat. Ebenfalls ist ein Aufwuchs im Einzelplan 16 für Informations- und Kommunikationstechnik von 650.000 Euro im Jahr 2018 auf 834.000 Euro im Jahr 2020 zu verzeichnen. Neben den erwähnten Pressemitteilungen bezieht sich die CDU in der Begründung ihres Antrags auf einen weiteren Anknüpfungspunkt, nämlich auf den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses aus der letzten Legislaturperiode. Sie verschweigt aber dabei, dass sie sich nicht auf den mehrheitlich beschlossenen Teil des Abschlussberichts, sondern auf ihr eigenes Sondervotum bezieht. Als Mitglied dieses Untersuchungsausschusses ist für mich allerdings nicht nachvollziehbar, wie die CDU nun mit dem vorliegenden Antrag das Versagen des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex in einen Zusammenhang mit einer vermeintlich notwendigen personellen Aufstockung des Verfassungsschutzes stellen kann. Aus dem NSU-Komplex ziehen wir als Bündnisgrüne – und ich glaube, das gilt auch für Teile meiner Koalitionspartner – jedenfalls andere Schlussfolgerungen. So hätten wir es für nötig gehalten, dass bereits in den Jahren 2013 und 2014 entsprechend der Erkenntnisse aus den Berichten von mehreren NSU-Untersuchungsausschüssen strukturelle und inhaltliche Konsequenzen für die gesamte Sicherheitsarchitektur in Deutschland gezogen worden wären. Stattdessen haben sich die Antworten auf die Bekämpfung von Demokratie und menschenfeindlichen Bestrebungen bisher häufig nur auf den Ruf nach mehr Personal für die Sicherheitsbehörden erschöpft. Es ist jedenfalls deutlich zu kurz gegriffen, wie in dem vorliegenden Antrag immer wieder nur die Forderung nach einer personellen Aufstockung des Verfassungsschutzes aufzuwärmen. Wir halten es stattdessen für unabdingbar, den Reformprozess beim Verfassungsschutz über die bereits erfolgten Einschränkungen bei den V-Leuten hinaus weiter fortzusetzen. Meine persönliche Meinung dazu ist eine sehr deutliche: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es keinen Inlandsgeheimdienst braucht, um unsere Demokratie zu schützen. Wir haben im Bundestag zurzeit einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen für den Neustart des Verfassungsschutzes in der Ausschussberatung. Vielleicht schauen Sie sich das mal an. Es wäre vielleicht ein erster Schritt, zu einer Neuordnung der Sicherheitsbehörden in Deutschland zu kommen. Ich bin gern bereit, mit Ihnen im Ausschuss noch mal über das Thema zu diskutieren. Deswegen haben wir auch kein Problem, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Lassen Sie mich aber noch mal ein paar Sätze zu dem sogenannten Alternativantrag der AfD-Fraktion sagen. Ich hätte ja tatsächlich erwartet, dass – wenn hier vorne ein Polizist steht – er zumindest weiß, auf welchen gesetzlichen Grundlagen er sich bewegt. (Beifall DIE LINKE) Sie haben in Punkt II Ihres Antrags einfach mal so reingeschrieben – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen –: „Der Landtag stellt fest, dass das Amt für Verfassungsschutz Thüringen zuvörderst die Aufgabe hat, Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder zu treffen. Die einseitige politische Meinungsbildung und anderweitige Beeinflussungen des politischen Wettbewerbs hat es zu unterlassen.“ Der erste Satz, Herr Czuppon, das müssten Sie wissen, ist eine Polizeiaufgabe. Was Sie da reingeschrieben haben, ist: Wir sollen hier beschließen, dass der Verfassungsschutz sozusagen polizeiliche Aufgaben übernimmt. Ich glaube, da hätte ich mir tatsächlich erwartet, dass Sie das wissen müssten, dass das vielleicht nicht der richtige Weg ist. Ansonsten kann ich gut nachvollziehen, dass Sie es momentan schwierig finden, sich mit dem Verfassungsschutz auseinanderzusetzen. Wenn man das Verfassungsschutzgutachten zur AfD liest – was zu weiten Teilen aus zivilgesellschaftlichen Erkenntnissen besteht –, dann kann man schon sagen, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gut, dass Sie es sagen!) dass es für Sie eng wird, wenn ich das mal so sagen darf. Man kann mal daraus zitieren, Fazit beispielsweise zum Flügel der AfD: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die in der Internetpräsenz vertretenen Positionen des ‚Flügels‘ tatsächliche Anhaltspunkte für eine Bestrebung gegen die freiheitlich[...] demokratische Grundordnung darstellen. Die Positionen verstoßen dabei nicht nur gegen die in Art. 1 Abs. 1 [Grundgesetz] normierte Garantie der Menschenwürde, sondern auch gegen das in Art. 20 Abs. 1 [Grundgesetz] verankerte Demokratieprinzip und das in Art. 20 Abs. 3 [Grundgesetz] normierte Rechtsstaatsprinzip.“ Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie den Verfassungsschutz für schädlich halten – aus anderen Gründen wie ich –, allerdings hat auch die Zivilgesellschaft schon längst gemerkt, wes Geistes Kind Sie sind.

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