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Stefan Möller

AfD 06.03.2020 Sitzungen 7/10

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Wenn ich mir Ihren rot-rot-grün-schwarzen Antrag anschaue, einen ständigen Verfassungsausschuss zu fordern und hier zu implementieren, dann muss ich ganz ehrlich sagen, dann stelle ich mir die Frage: Warum? Ja, ich stelle mir die Frage, warum, denn an den drei Initiativen, die in dem Antrag genannt sind, wird es jedenfalls nicht liegen. Dafür braucht man keinen ständigen Verfassungsausschuss, denn, meine Damen und Herren, der Justizausschuss, wo das bisher zweckmäßigerweise behandelt worden ist, ist alles andere als überlastet. Der hat beispielsweise in seiner letzten Justizausschusssitzung alle Tagesordnungspunkte in einer halben Stunde abhandeln können. Insofern verstehe ich schon mal nicht, warum man dafür jetzt einen Extraausschuss bilden muss. Zweiter Punkt: Sie als rot-rot-grün-schwarze Koalition beabsichtigen, gerade mal ein Jahr lang gemeinsam – wie soll ich sagen – zu übergangsregieren. Wenn man einen ständigen Verfassungsausschuss fordert, dann hat man ja Größeres vor, dann ist man ja mit der Verfassung, so wie sie momentan gefasst ist, offensichtlich nicht zufrieden. Dann beschränkt man sich eben nicht nur auf diese drei Gesetzentwürfe, sondern hat einfach viel mehr vor, will viel mehr ändern. Und da sage ich aber wiederum: Das sollten Sie doch dann der Legislatur überlassen, die dann wieder die volle Regierungszeit in Anspruch nimmt, also die volle Gesetzgebungszeit in Anspruch nimmt, wo dann die Weichen neu gestellt werden, auch durch neue Mehrheiten, statt jetzt innerhalb eines Jahres sozusagen vollendete Tatsachen zu schaffen. Ich verstehe natürlich, in dieser großen Koalition gibt es durchaus ein erhebliches Interesse, die Verfassung zu ändern, vor allem wenn ich mir Ihre linken und grünen Koalitionspartner ansehe. Die wollen natürlich gern eine neue Rassismusdefinition in die Verfassung reinhaben, die alles andere verbietet als den Hass aufs eigene Volk. Die möchten gern das Wahlrecht für Minderjährige und auch für Ausländer, denn Volkssouveränität – wir haben es auch gerade eben noch mal vom Staatssekretär gehört – ist im Grunde schon fast so was wie rassistisch. Dann hat die verbleibende Opposition, die AfD, laut Verfassung momentan natürlich auch noch viel zu viele Rechte. Das nervt. Man merkt das zum Beispiel auch bei Mündlichen Anfragen. Dieses Fragerecht des Abgeordneten ist schon echt nervig. Man muss es beantworten, ja. Und es ist natürlich schon ein bisschen peinlich, wenn sich ein Staatssekretär dann hinstellen muss und hier ein paar Plattitüden absondert, aber inhaltlich in der Sache überhaupt nicht antworten kann. Das kann man galanter machen. (Beifall AfD) Das kann man schöner machen. Man kann dieses Recht einfach beschränken – Punkt. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist die Geschäftsordnung, das andere ist die Verfassung!) Vielleicht ist es das, was die Linke gern vorhat, ja, und Sie würden es unterstützen, wie Sie eigentlich alles unterstützen würden, um Neuwahlen zu verhindern. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das sieht man ja an der AfD-Methode – herbeireden und spekulieren!) (Unruhe DIE LINKE, AfD) Es ist natürlich auch eine Zumutung, dass die Verfassung eine neutrale Regierung fordert, mit einem Ministerpräsidenten und auch Ministern, die sich neutral zu verhalten haben und ihr Amt nicht zu missbrauchen haben, etwa für oder gegen bestimmte Parteien oder Fraktionen, und insbesondere auch nicht bestimmte Fraktionen herabzuwürdigen und grundlegende menschliche Standards zu verletzen haben. All das gebietet die momentane Verfassung. Da sehe ich natürlich eine Menge Änderungsbedarf und ich will gar nicht erst anfangen mit Ihren strategischen Planungen, wie viele Leute man erschießen muss oder ob man sie nicht doch besser arbeiten lässt. (Beifall AfD) Also klar, Änderungsbedarf haben Sie und die CDU-Fraktion wird wahrscheinlich sagen: Na ja, dafür sind wir doch in dieser schönen Koalition, dafür sind wir doch da, damit wir verhindern, dass die Linke so was macht. Ja, meine Damen und Herren, aber doch nur für ein Jahr, danach sind Sie irgendwo bei 12/13 Prozent, da spielen Sie keine Rolle mehr. (Beifall AfD) Und dann haben Sie denen aber die Möglichkeit gegeben, in so einem ständigen Verfassungsausschuss all das anzustoßen, der muss ja irgendwas zu tun bekommen, was politische Agenda von RotRot-Grün eben ist und was es hergibt, was ich eben auch zitiert habe. Da sage ich Ihnen eines, da machen wir nicht mit und da stimmen wir auch gegen diesen ständigen Verfassungsausschuss. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das war jetzt aber ein Vortrag!) Wir meinen, dass die Gesetzesvorhaben, die Verfassungsvorhaben, die aktuell in Planung sind, die auch absehbar sind, durchaus auch wie bisher im Justizausschuss behandelt werden können. Es bedarf dafür keiner Neugründung eines Ausschusses. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Phantomschmerz!)

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