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Raymond Walk

CDU 06.03.2020 Sitzungen 7/10

b) Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2020 bis 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, ich freue mich ganz besonders, dass die kommunale Familie heute Morgen auch da ist, (Beifall CDU) Herr Rusch und Herr Schäfer, die Präsidentinnen und Präsidenten sind anderweitig dienstlich unterwegs, deswegen können sie heute nicht da sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich heute mal meine Rede anders beginnen, als das gewöhnlich ist. Ich möchte gern das Fazit voranstellen: Die heutige Beschlusslage, die ansteht, kennt nur Gewinner. Drei Gewinner habe ich mindestens ausgemacht, das sind zum einen die Thüringer Kommunen mit ihren 2,1 Millionen Thüringerinnen und Thüringern, zum Zweiten die kommunalen Spitzenverbände als Interessenwalter der Kommunen und nicht zuletzt als dritten Punkt vor allem unsere Demokratie. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich erwähne das deswegen, weil das Parlament in dieser wirklich schwierigen Phase, in der wir uns befinden, eine für alle positive Regelung gefunden hat. Ich finde, das ist ein echt starkes Zeichen für den Parlamentarismus in Thüringen und unsere gemeinsame Fähigkeit zu konstruktiven Aushandlungsprozessen, und zwar dort, wo es hingehört, nämlich hier im Parlament. Herzlichen Dank dafür! (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich will noch eines bemerken: Politik ist und darf natürlich kein Selbstzweck sein. Wenn das heute der Auftakt sein sollte für zukünftige parlamentarische Lösungsversuche im Interesse unserer Thüringerinnen und Thüringer, dann, finde ich, sind wir auf einem richtigen Weg. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der heutigen Beratung stehen wir vor der Verabschiedung der ersten großen Initiative der 7. Legislatur des Thüringer Landtags. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als eine halbe Milliarde Euro für Investitionen, welche das Land Thüringen unseren Kommunen in den nächsten fünf Jahren bis 2024 insgesamt gewähren wird. Bereits in diesem Jahr schieben wir die Investitionskraft der Kommunen mit der höchsten Jahresscheibe von insgesamt 168 Millionen Euro an. Für die nachfolgenden vier Jahre ändern wir dann die Rechtslage so, dass jeweils 100 Millionen Euro für Investitionen fließen können. Dabei hat die CDU-Fraktion die Kommunen darin unterstützt, dass diese selbst über ihre Investitionstätigkeit entscheiden können. Das war uns ganz besonders wichtig. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Nach Hin- weis der AfD!) (Heiterkeit DIE LINKE) So wie das für 2020 von CDU und FDP bereits vorgesehen war, steht nun den Kommunen auch bis zum Jahr 2024 eine allgemeine Investpauschale zur Verfügung. Nach Darlegung des Thüringischen Landkreistags betrifft der Investitionsstau allein in den Landkreisen – das haben wir in der Anhörung am letzten Donnerstag gehört – ca. 1,5 Milliarden Euro. Da wir aus innerster Überzeugung auf die bessere Kenntnis der kommunalen Entscheidungsträger vor Ort vertrauen – traditionell machen wir das –, wollen wir weg von Förderprogrammen, wir wollen weg von überbordender Bürokratie, wir wollen hin zu einer Investitionspauschale ohne konkrete Vorgabe von Kriterien aus dem oftmals so fernen Erfurt. Wir sind überzeugt, so stärken wir die kommunale Selbstverwaltung vor Ort tatsächlich. (Beifall CDU) Fakt ist: Dieses Selbstverständnis der Verantwortung des Freistaats Thüringen für seine Kommunen hat in den vergangenen fünf Jahren stark gelitten. Aber mit dem heutigen Gesetzespaket auf ursprüngliche Initiative der Freien Demokraten und der CDU wollen wir die kommunale Selbstverwaltung jetzt angemessen an den Überschüssen des Landes beteiligen. Denn Fakt ist nämlich auch: RotRot-Grün hat in der letzten Wahlperiode die Chance verpasst, die Kommunen an den eigenen Rekordeinnahmen angemessen teilhaben zu lassen. Wir wissen, dass bezogen auf das Jahr 2014 in der letzten Wahlperiode insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro Mehreinnahmen zur Verfügung standen, während die Investitionsquote mehrjährig auf historische Tiefstände sank. Der Thüringische Landkreistag hat errechnet, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass im Vergleich zum kommunalen Investitionsvolumen von 2010 bis 2018 – also nicht einmal zehn Jahre – insgesamt 1,1 Milliarden Euro weniger investiert wurden. Während auf der einen Seite der Freistaat Rekordüberschüsse erzielte und frisches Bundesgeld sprudelte, litten die Thüringer Kommunen unter Kürzungen der Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen von CDU und FDP haben als Erste die Initiative ergriffen, einen neuen Kurs in der Finanzierung der kommunalen Aufgaben einzuschlagen. Im engen Austausch mit der kommunalen Familie hat der Thüringer Landtag einen ersten Schritt wie heute vorbereitet: die 168 Millionen Euro für 2020, in den nachfolgenden vier Jahren 100 Millionen Euro. Und jetzt ein wichtiges Kriterium: Im ursprünglichen Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün stand noch das ungeeignete Kriterium der Zusätzlichkeit im Gesetz. Das ist jetzt insbesondere auch auf Drängen und Bitten der kommunalen Familie herausgenommen worden. Ich glaube, das ist ein richtiges und wichtiges Zeichen. (Beifall CDU, SPD, FDP) Zudem besteht nun von Beginn an die Möglichkeit einer überjährigen Verwendung der Mittel auch unter Ausschluss einer Anrechnung auf Bedarfszuweisungen. Auch das war uns gemeinsam noch mal wichtig, dass die Kommunen dann wirklich auch unterm Strich profitieren und nichts gegengerechnet wird. Die Pauschalen fließen erstmals zum 31. März 2020. Die Zeit haben wir um zwei Wochen nach hinten verlängert, damit eine sichere Auszahlung gewährleistet ist und auch die neuen Gebietsstände Berücksichtigung finden. Ganz konkret für Eisenach bedeutet das beispielsweise, dass wir Ende des Monats 3,3 Millionen Euro mehr auf dem Konto haben, Geld, was wir in Eisenach gut gebrauchen können, für Schulen, für Kitas, für Brücken, für Hallen – also Möglichkeiten haben wir genügend, dafür herzlichen Dank. (Beifall CDU) Schließlich werden wir auch für die Jahre 2020 bis 2024 die Einnahmebeschaffungsgrundsätze für mit diesen Pauschalen zusammenhängende Investitionen flexibilisieren. Auch das ist ein Ergebnis aus unserer Anhörung im Innen- und Kommunalausschuss. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr erfreulich, dass der Thüringer Landtag als Gesetzgeber heute die Initiative zur Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung aufnimmt. Der Blick in die vergangene Wahlperiode zeigt jedoch – auch das muss gesagt werden –, dass eine Landesregierung allein nicht über die notwendige Sensibilität für die Eigenverantwortung der Kommunen verfügt. Deswegen will ich auch deutlich sagen: Die Arbeit an den heute zum Beschluss anstehenden Gesetzen belegt die gestiegene Verantwortung des Parlaments. Ich habe eingangs darauf hingewiesen. Und dass eine Landesregierung ohne eigene Mehrheit eben nicht mehr wie bisher durchregieren kann, das haben wir alle begriffen, und ich habe ja schon den Weg aufgezeigt, wie ich mir eine Zusammenarbeit im Parlament hier vorstellen kann. Die CDU, das ist klar, als konstruktive Opposition reicht nicht nur der kommunalen Ebene schon traditionell die Hand, sondern allen Fraktionen hier im Parlament, gemeinsam für eine Mehrheit zu streiten, die zu einem Neustart des Kommunalen Finanzausgleichs insgesamt führen wird. Ich glaube, die Herausforderungen in den kommenden Jahren, im neuen Jahrzehnt, auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, das will ich besonders betonen, in den Thüringer Gebietskörperschaften, also sowohl in der Stadt, aber vor allen Dingen auch im ländlichen Raum, machen diese Neubewertung zwingend erforderlich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend möchte ich noch einen Blick in die Zukunft richten. Das Thema heute lautet ja: Sicherung der kommunalen Haushalte. Da haben wir heute einen ersten Schritt unternommen, so die Abstimmung dann auch erwartungsgemäß positiv ausfällt. Aber ich will noch etwas zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs sagen und tue das deswegen, weil uns die kommunalen Spitzenverbände, bei denen ich mich noch mal bedanke – also Thüringischer Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund, aber auch AG Selbstverwaltung –, das in der Anhörung ganz dick und fett ins Stammbuch geschrieben haben: Bitte kümmert euch um die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das will ich auch heute hier tun (Beifall CDU, FDP) und will dazu mit dem Einverständnis der Präsidentin den Thüringischen Landkreistag zitieren. Der hat Folgendes gesagt – ich zitiere –: Im Jahr 2013 wurde der Kommunale Finanzausgleich in Thüringen umgestellt. Auf dieser Grundlage wird auch heute noch der Finanzbedarf der Kommunen vom Land falsch berechnet oder – Klartext gesprochen – bewusst nach unten gerechnet. (Beifall FDP) Weniger Schlüsselzuweisungen vom Land für die Kommunen, steigende Kreisumlagen, viele Bedarfszuweisungsfälle sowie zurückgegangene kommunale Investitionen belegen dies ausdrücklich, auch wenn das Land immer wieder behauptet, wie großzügig es mit der kommunalen Familie umgeht. Das Gegenteil ist der Fall, sagt der Thüringische Landkreistag. Die Kommunen werden mit diesem KFA finanziell unter Wasser gedrückt. (Beifall CDU, FDP) Fazit: Es bedarf eines Neustarts in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen oder – wie es der Thüringische Landkreistag ausdrückt – der Finanzbedarf der Kommunen muss ehrlich berechnet werden. Das sind auch zentrale Forderungen, die wir als CDU-Fraktion gern aufgenommen haben, insgesamt sieben Punkte, die ich ihnen in aller gebotenen Kürze vorstellen möchte: 1. Ermittlung des Finanzbedarfs: Das ab dem Jahr 2013 geltende Finanzierungssystem des Kommunalen Finanzausgleichs, insbesondere die Ermittlung und Herleitung der bedarfsgerechten Finanzausstattung, soll überprüft werden. Gemeinsam mit den Kommunen identifizierte Schwachstellen müssen korrigiert werden. 2. Planbarkeit für die Kommunen verbessern im Rahmen des Partnerschaftsgrundsatzes, und das mit Blick auf die Ausgabenentwicklung und die Einnahmesituation des Landes – ich fasse das ein bisschen zusammen. 3. Stärkung der Selbstverwaltung, das heißt, der Anteil der Zweckzuweisungen ist nach unten zu fahren und die frei verfügbaren Schlüsselzuweisungen nach oben. 4. Benachteiligungen kleiner Kommunen müssen korrigiert werden durch die Änderung der Hauptansatzstaffel. 5. Die Finanzierung von Pflichtaufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungskreis muss geregelt werden und dabei auch der Konnexitätsgrundsatz der Thüringer Verfassung ins Auge gefasst werden. Dann müssen wir schauen, ob wir da eine Neuformulierung hinbekommen, die das ermöglicht. 6. Die Umlagebelastung der kreisangehörigen Gemeinden vermindern, insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich. Letzter Punkt: Die Refinanzierung kommunaler Sozialausgaben, da müssen wir uns noch mal die Ausgleichssystematik anschauen, weil das aus unserer Sicht – und da stimmen wir mit der kommunalen Familie überein – nicht mehr zielführend ist. Ein weiteres Ziel der Reform ist, dass wir als Union die strukturschwachen Regionen weiter konsolidieren wollen. Dabei – ich sage es deutlich – stehen alle Thüringer Kommunen natürlich in der Verantwortung, aber wir müssen ihnen auch helfen. Die neuen parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse – ich komme zum Schluss – lassen dies auch möglich erscheinen – mit breiten Debatten, ohne Vorfestlegungen hier am Kernort der Demokratie, hier im Thüringer Parlament. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist eine gute Nachricht. Abschließend möchte ich mich bei allen bedanken, die mitgeholfen haben, dass wir heute diese Initiative auf den Weg bekommen und auch beschließen werden, fraktionsübergreifend mit allen, die hier im Hause sind, mit den kommunalen Spitzenverbänden Hand in Hand. Ich finde, das ist ein schönes Bild. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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