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Stefan Schard

CDU 06.03.2020 Sitzungen 7/10

Bildung eines Verfassungsausschusses gemäß § 70 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und Überweisung von Vorlagen gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in dieser noch jungen Legislaturperiode sehr oft und in unterschiedlichen Bezügen immer wieder das Wort „Verfassung“ gehört und auch darauf Bezug genommen. Unsere Verfassung ist das Rückgrat unserer Demokratie und zugleich ein starkes Fundament unserer freiheitlichen Gesellschaft und verdient die vollste Aufmerksamkeit. Der Antrag in der Drucksache 7/448 hat die Bildung eines Verfassungsausschusses zum Ziel. Bereits zu Beginn dieser Wahlperiode sind drei verfassungsändernde Gesetzentwürfe in den Justizausschuss überwiesen worden. Weitere parlamentarische Initiativen zur Verfassung sind zu erwarten. Wir wollen unseren Vorschlag zur Stärkung des Ehrenamts und zur Aufnahme der Nachhaltigkeit als Staatsziel ausführlich beraten können. Allein diese Themenkomplexe berühren viele Fachgebiete. Auch die weiteren überwiesenen Vorlagen bedürfen sorgfältiger Prüfung. Mit einem ständigen Verfassungsausschuss sollen diese anstehenden Beratungen besser koordiniert werden und nicht zwischen den anderen Fachbereichen des auch noch für Migration und Verbraucherschutz zuständigen Ausschusses eingezwängt werden. Die Konzentration auf Verfassungsfragen soll der vorliegende Antrag sicherstellen. Dazu soll ein Ausschuss in entsprechender Anwendung der Regelungen der bereits gebildeten Fachausschüsse gebildet werden. Zugleich soll das Plenum über die Überweisung der schon vorhandenen Vorlagen an den neuen Ausschuss entscheiden. Schließlich enthält der Antrag eine Regelung zur haushalterischen Absicherung. Danke schön.

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