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Torben Braga

AfD 06.03.2020 Sitzungen 7/10

Fragestunde

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“. Wie dem in der Überschrift genannten Pressebericht zu entnehmen ist, behauptet der Präsident des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz gemeinsam mit zwei weiteren Autoren, darunter auch dem Leiter des „Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft“ in Jena, unter anderem, dass „Menschenhass ... ein gesamtgesellschaftliches Problem“ sei, dessen „institutionell und ideologisch verfestigte Form sich heute auch flächendeckend in unseren Parlamenten findet“. Der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz schreibt von „bis weit in die Vergangenheit zurückreichendem Rassismus“, einem „verfestigten Rassismusparadigma“, das „herrschende Machtverhältnisse konserviere“. Als Lösung der analysierten Probleme werden zwölf Punkte eines „Masterplans“ vorgeschlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Teile der Publikation hat der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz verfasst? 2. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen die Äußerungen des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz, der ausdrücklich unter Nennung seiner Funktion als Co-Autor des Textes vorgestellt wird? 3. Durch wen wurden die Äußerungen zuvor rechtsund fachaufsichtlich geprüft? 4. Falls es keine Prüfung im Sinne der Frage 3 gab: Mit welcher Begründung ist keine Prüfung der dienstlichen Äußerung vorgenommen worden? Danke schön.

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