Olaf Müller
Unternehmensgründungen und Unternehmensnachfolgen erleichtern – Meisterbonus und Meistergründungsprämie für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, die Diskussion um den Meisterbonus und die Meistergründungsprämie kennen viele hier noch aus der vergangenen Legislaturperiode. Und so ist es für mich persönlich auch nicht verwunderlich, dass die CDU das Thema mit ihrem Antrag in der neuen Legislaturperiode so zügig wieder aufgenommen hat. Zu den einzelnen Vorstellungen dieses Antrags werden wir sicherlich im Ausschuss – die Ausschussüberweisung wurde quasi ja schon mit in der Begründung beantragt – noch weiter diskutieren und vertiefend auf einzelne Fragestellungen eingehen. Aber ich kann für meine Fraktion bereits jetzt feststellen und festhalten, dass wir uns selbstverständlich weiter für eine kostenfreie Meisterausbildung einsetzen, aber eine generelle Belohnung für all die, die den Abschluss schaffen, als ein falsches Instrument der Förderung ablehnen werden. Denn gerade in dieser Diskussion wird immer die Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung angemahnt und dass wir – nach meinem Kenntnisstand – nach bestandener Bachelorprüfung oder dem Abschluss eines Masters dem Studierenden auch keine Geldzuweisung übergeben. Die Meistergründungsprämie ist hingegen bereits in einigen Bundesländern Realität und sollte auch von uns als zentrales Element der Förderung von Neugründungen und Nachfolgen im Handwerk herangezogen werden. Wir sehen beispielsweise in Sachsen-Anhalt, dass die Bäume dabei auch nicht in den Himmel wachsen, denn die Inanspruchnahme der Meistergründungsprämie hat sich dort in den vergangenen drei Jahren nicht gerade überschlagen. Dennoch müssen wir auch reagieren, um einer weiteren Abwanderung entgegenzuwirken, und haben deshalb einen eigenen Vorschlag für eine Meistergründungsprämie eingebracht. Unser Modell geht noch einmal deutlich weiter, als von der CDU gefordert. Denn da, wo die CDU – vielleicht ein bisschen zaghaft, aber ich glaube, wir haben noch Zeit, uns im Ausschuss darüber auseinanderzusetzen – 7.500 Euro als Prämie als ausreichend ansieht, wollen wir mit 12.500 Euro bzw. 15.000 Euro deutlich weiter gehen. Viel wichtiger noch erscheint uns die genaue Ausgestaltung, denn wir wollen gerade in der Gründungsphase die Prämie nicht noch mit besonders viel bürokratischem Aufwand zugänglich machen. Deshalb ist unser Vorschlag ein intensiver Dialog mit der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer, um die genaue Ausreichung der Prämie zu diskutieren. Ein Modell könnte dabei die Erweiterung der Prämie bei der Schaffung eines Ausbildungsplatzes oder weiterer Arbeitsplätze sein. Ein zweiter Aspekt könnte der Wegfall einer Zeitspanne zwischen Meisterprüfung und Betriebsgründung sein, um eventuell weitere Meister zu erreichen, die bereits jetzt mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen, aber bisher als angestellte Meisterinnen und Meister tätig waren. Sie sehen, wir möchten einerseits junge Meisterinnen motivieren, einen Betrieb zu gründen, und natürlich auch lange tätige Meisterinnen und Meister, ihren Betrieb fortzuführen. Die antragstellenden Fraktionen eint in diesem Fall eine ähnliche Schlagrichtung der beiden Anträge, was mich wiederum zuversichtlich stimmt, dass wir für die Meisterinnen und Meister in Thüringen sehr bald eine attraktive Verbesserung und einen neuen Anreiz präsentieren können. Über die Kosten müssen wir selbstverständlich auch reden, denn – machen wir uns nichts vor – mit zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro wird die Prämie je nach Modell im Haushalt zu Buche schlagen. Wer etwa Mitnahmeeffekte befürchtet, dem sei noch einmal eindringlich gesagt, dass wir mit der Prämie keine Vollfinanzierung anbieten werden. Wir wollen einen Anreiz und eine Anerkennung des Landes für diejenigen schaffen, die den Mittelstand in Thüringen erhalten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
