Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Braga beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1 lautet: Die Publikation wurde von den drei Autoren gemeinschaftlich verfasst. Die Antwort zu Frage 2: Es gehört unter anderem zu den Aufgaben des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz, die Behörde nach außen zu vertreten und für diese zu wirken. Im Übrigen wird auf § 5 Abs. 1 und 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes verwiesen. Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 möchte ich gemeinsam geben: Die Äußerungen des Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz geben keinen Anlass für eine vorherige Prüfung durch die Rechts- und Fachaufsicht. Ergänzend wird auf die Ausführungen des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zur Rechts- und Fachaufsicht über den Präsidenten des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz in seinem Urteil vom 11. September 2019, Aktenzeichen 28/2018, verwiesen und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
