Corinna Herold
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Äußerung des Präsidenten des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ In den Punkten 1, 2, 3 und 5 des Masterplans werden umfangreiche Änderungen des Grundgesetzes, zur „Demokratieförderung“, zur politischen Bildung sowie sogenannten Sicherheitspartnerschaften unter Einbindung der „Zivilgesellschaft“ gefordert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 1, 2, 3 und 5 des oben genannten Masterplans? 2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? 3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? 4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde?
