René Aust
Fragestunde
Vielen Dank. Äußerung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz in Thüringen über das Internetportal ZEIT Online am 21. Februar 2020 – „Wir brauchen einen Masterplan gegen Rechtsextremismus“ Punkt 4 des von den Autoren des Textes sogenannten Masterplans fordert die Institutionalisierung der „Erforschung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität, von Radikalisierungsprozessen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Das soll durch die Errichtung eines „Bundesinstitut[s] zum Schutz der Verfassung sowie [...] regelmäßige Berichterstattung über die Forschungsergebnisse durch sachverständige Expert*innen“ erreicht werden. Punkt 12 des von den Autoren des Textes sogenannten Masterplans fordert den „Ausbau von neuen demokratischen Beteiligungsformen: Es sollten Bürgerräte, Losverfahren und temporäre Quoten für benachteiligte Bevölkerungsgruppen geschaffen werden, um neue Narrative gegen ‚Entdemokratisierungstendenzen‘ zu etablieren.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den Forderungen in den Punkten 4 und 12 des oben genannten Masterplans? 2. Welche Begriffsdefinitionen liegen dieser Auffassung zugrunde? 3. Welche tatsächlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? 4. Welche rechtlichen Grundlagen liegen dieser Auffassung zugrunde? Vielen Dank.
