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Plenarprotokoll 17/28

10.07.2024 · 138 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (22)CDU (20)AfD (13)

Heike Sylvia Winzent

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 28. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Zur heutigen Sitzung darf ich auch ganz herzlich den Leistungskurs Politik der Gemeinschaftsschule „In den Fliesen“ aus Saarlouis begrüßen, der unter Leitung von Herrn Christoph Lauer heute im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit bei uns zu Gast ist. Seien Sie uns willkommen! (Beifall des Hauses.) Der Minister der Finanzen und für Wissenschaft hat dem Landtag mit Schreiben vom 25. Juni 2024 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Halbjahr 2023 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe heute Morgen noch eine sehr angenehme Aufgabe, denn ich darf Frau Ministerin Petra Berg im Namen des ganzen Hauses, aber auch von mir persönlich, die besten Wünsche zu ihrem heutigen runden Geburtstag aussprechen. Herzlichen Glückwunsch Frau Ministerin! (Beifall des Hauses.) Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 9 der Tagesordnung „Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes - Einführung einer Videoüberwachung an Containerstellplätzen“, Drucksache 17/1030, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1049 den Antrag „Konzept zur Bekämpfung illegaler Müllentsorgung fortschreiben“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1049 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1049 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 9 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 11 der Tagesordnung „Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften“, Drucksache 17/876 und Abänderungsantrag Drucksache 17/1028, hat die CDU-Landtagsfraktion zwischenzeitlich einen Abänderungsantrag mit der Drucksache 17/1039 eingebracht. Zu Punkt 12 der Tagesordnung „Zweite Lesung des Gesetzes zur Einführung des Schulwesen-Datenschutzgesetzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes“, Drucksache 17/936 und Abänderungsantrag Drucksache 17/1029, haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion zwischenzeitlich einen gemeinsamen Abänderungsantrag mit der Drucksache 17/1050 eingebracht. Zu Punkt 13 der Tagesordnung „Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes“, Drucksache 17/880 und Abänderungsantrag Drucksache 17/1009, hat die CDU-Landtagsfraktion zwischenzeitlich einen Abänderungsantrag mit der Drucksache 17/1040 eingebracht. Zu Punkt 15 der Tagesordnung „Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend Umsetzung der Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saar (LSMS): Es braucht endlich ein Gesamtkonzept!“, Drucksache 17/1032, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/1053 den Antrag „Digitale Teilhabe für alle Schüler:innen durch die Landesweite Systematische Medienausleihe Saar (LSMS) - Gleichwertige Bildungschancen sichern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/1053 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1053 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 15 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Für die übrigen Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 werden gemeinsam in einem anderthalbfachen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 4, 8, 12 und 17 finden ohne Aussprache statt. Die Tagesordnungspunkte 5 bis 7, 10 und 13, 14 und 16 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Tagesordnungspunkt 11 wird in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, darf ich heute Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal Vertreter der saarländischen Rettungs- und Hilfsdienste begrüßen. Stellvertretend erlaube ich mir, Herrn Michael Burkert, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, zu begrüßen, Herrn Guido Jost, Landesvorsitzender des Arbeiter-Samariter-Bundes und für den Regionalvorstand Saar der Johanniter-Unfall-Hilfe Herrn Leonard Frisch. Seien auch Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall des Hauses.) Wir kommen zu den Punkten 1, 2 und 3 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Beschluss zur Feststellung einer Naturkatastrophe im Saarland vom 16.-21. Mai 2024 (Drucksache 17/1024) Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für die Rechnungsjahre 2024/2025 (Nachtragshaushaltsgesetz - NHG 2024/2025) (Drucksache 17/1010) Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes über die Änderung des Haushaltsbegleitgesetzes 2024/2025 (Drucksache 17/1011) Zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfaktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon das Wort.

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Ulrich Commerçon SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Pfingsten wurde das Saarland von einem Extremwetterereignis heimgesucht. Viele Menschen haben durch das Hochwasser massive Schäden an ihren Häusern erlitten, manche haben ihr ganzes Hab und Gut verloren, unsere öffentliche Infrastruktur wurde erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Wir alle - davon gehe ich aus - haben die Bilder noch vor Augen: kaputte Waschmaschinen vor den Häusern, eine Schneise der Verwüstung, überall Müll, der 24 Stunden zuvor noch wertvolles Eigentum war. Diese Erinnerungen sind noch frisch. An die Schäden an unserer Infrastruktur, an Straßen, Brücken und Häuser hingegen brauchen wir uns nicht einmal zu erinnern, sie sind zum Teil noch immer da. Heute wissen wir, das Hochwasser hat alleine an der öffentlichen Infrastruktur Schäden in Höhe von circa 75 Millionen Euro verursacht. Ich hatte bereits in der Debatte im letzten Plenum gesagt, auch beim Wiederaufbau vor Ort wird sich die Handlungsfähigkeit des Staates zu erweisen haben. Ganz konkret wird sich messen lassen, ob es uns gelingt, Straßen wieder instand zu setzen, Brücken schnell wieder befahrbar zu machen und beschädigte Häuser wieder zu sicheren Zufluchtsorten für Familien zu machen. Der Anfang wurde durch die schnellen und unbürokratischen Hilfen der Landesregierung gemacht. Das Motto war klar: Wir im Saarland lassen niemanden im Regen stehen. - Und heute sichern wir mit der Ersten Lesung des Nachtragshaushalts rund 18 Millionen Euro Hilfe für Privatpersonen, Vereine und Unternehmen ab. Jeder Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen, den wir direkt an Betroffene auszahlen, zeigt, dass gute Politik Gutes bewirken kann, und ebenso den Wert eines starken Staates und einer Landesregierung, auf die man sich verlassen kann. Herzlichen Dank an die Landesregierung, die gemeinsam mit den Kommunen schnelle und unbürokratische Hilfen auf den Weg gebracht hat. (Beifall von der SPD.) Erhebliche Schäden sind in den Kommunen entstanden. Es war richtig, sich davon erst mal ein klares Bild zu verschaffen und die Städte und Kommunen schlicht zu fragen: Was wurde beschädigt? Was ist zerstört und was kostet es, den Schaden bei euch vor Ort zu beheben? ‑ Unbürokratisch, pragmatisch und solidarisch. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, war vorbildlich. (Beifall von der SPD.) Fast alle betroffenen Städte und Gemeinden haben sich bereits zurückgemeldet und mit dieser Meldung der Schäden wird erst das gesamte Ausmaß der Katastrophe sichtbar. Angefangen bei der Beseitigung von Geröll über Maßnahmen der Hangsicherung, Straßenschäden, Trocknungsarbeiten, Heizungsschäden bis zu Schäden an großen Immobilien wie beispielsweise am Hallenbad von Lebach war alles mit dabei. So kommen die Kommunen auf Schäden in Höhe von circa 50 Millionen Euro. Vieles beruht dabei natürlich noch auf Schätzungen. Sicher ist aber, das Land unterstützt die Kommunen. Es tut dies kraftvoll und so stark wie nie zuvor bei der Beseitigung ihrer Schäden - und auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist notwendig und gut. (Beifall von der SPD.) (Abg. Commerçon (SPD)) Während die Kostenbeteiligung des Landes an kommunalen Schäden beim Hochwasser 2018 bei 25 Prozent lag, liegt sie nach dem Pfingsthochwasser selbst konservativ gerechnet mehr als dreimal so hoch. Auch das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist eine klare Botschaft. Diese Landesregierung lässt die Kommunen nicht im Regen stehen. Die finanzielle Grundlage für all das, für die direkte Hilfe der Betroffenen, für die Beseitigung der Schäden bei Land und Kommunen und für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung legt der Nachtragshaushalt, den der Finanzminister im Anschluss einbringen wird. Wir haben uns gut abgestimmt, haben wir heute Morgen festgestellt. Der Schlips ist bis auf einen leichten Farbton fast identisch. Wir sind in die gleiche Richtung unterwegs, aber natürlich wird der Nachtragshaushalt nachher vom Finanzminister eingebracht. Notwendig wird dieser Haushalt allein schon deshalb, weil die erforderlichen Ausgaben einen Umfang erreicht haben, der naturgemäß nicht vom ursprünglichen Etat gedeckt wäre. Nun hegen wir alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sicherlich die Hoffnung, dass wir die Beseitigung der Schäden, die durch das Pfingsthochwasser entstanden sind, aus zusätzlichen Mitteln bestreiten können, die wir nach der letzten Zensuserhebung aus dem Länderfinanzausgleich zu erwarten haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns bei all den weniger erfreulichen Umständen wie das Hochwasser und andere Extremereignisse, die uns in der letzten Zeit erreicht haben, an dieser Stelle mal eine richtig gute Nachricht feiern: Wir haben immer wieder gesagt, wir wollen wieder 1 Million Saarländerinnen und Saarländer werden. Jetzt dürfen wir uns freuen, denn wir sind wieder mehr als 1 Million Saarländerinnen und Saarländer. (Beifall von der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist an sich schon eine gute Nachricht, allein schon, weil es von uns gar nicht genug geben kann, aber - und das ist noch wichtiger - es hat auch richtig gute Folgen, denn finanziell eröffnet das Spielräume. Über 200 Millionen Euro erwarten wir künftig jährlich mehr, und auch rückwirkend bringt uns das zumindest einen einmaligen größeren Nachschlag. Was wir - und das gehört eben zur Wahrheitsfindung dazu - heute leider noch nicht wissen, ist, ob das Geld schnell genug fließt. Weil wir das nicht wissen, müssen wir heute auf der Einnahmenseite sicherstellen, dass die unabweislichen Ausgaben gedeckt werden. Das geht nicht ohne eine zusätzliche Kreditermächtigung. Darum werbe ich heute Morgen darum, dass uns das gemeinsam gelingt. Um dies zu ermöglichen, müssen wir - Stichwort Schuldenbremse - eine der im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen zur Neuverschuldung heute feststellen oder zumindest auf den Weg bringen. Dort ist für den Fall der Naturkatastrophe ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, zusätzliche Kredite aufzunehmen, um die immensen finanziellen Belastungen überhaupt bewältigen zu können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die SPD-Fraktion bringe ich deshalb am heutigen Morgen den vorliegenden Antrag zur Feststellung einer Naturkatastrophe ein. Es dürfte unstrittig sein, dass eine Naturkatastrophe eingetreten ist, dass die verursachten Schäden enorm sind und dass diese eine sofortige und umfangreiche finanzielle Reaktion erfordern. Aus diesem Grunde bitte ich das ganze Haus um Unterstützung für unsere Initiative. Denn einig sind wir uns hoffentlich auch. Wir müssen sicherstellen, dass die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um die Schäden zu beheben und präventive Maßnahmen zu finanzieren, die uns besser auf künftige Extremwetterereignisse vorbereiten. Dass wir heute diesen Antrag zur Feststellung einer Naturkatastrophe einbringen, ist also zunächst einmal verfassungsrechtlich notwendig. Für mich ist es aber mehr. Es ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein weiteres Zeichen unserer Entschlossenheit, die Handlungsfähigkeit des Staates in einer schwierigen Lage zu beweisen. (Beifall von der SPD.) Es ist uns wichtig, dass sich das Parlament gewissenhaft damit befasst, falls die Zensusmittel nicht rechtzeitig fließen. Wir, das Parlament, die Abgeordneten des saarländischen Landtages, sind der Haushaltsgesetzgeber. Nur wenn wir als Parlament unsere Rolle als Hüter der öffentlichen Finanzen ernst nehmen, können wir dem Auftrag und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Deshalb beantrage ich die Überweisung des Antrages zur Feststellung einer Naturkatastrophe in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur weiteren Befassung. Dort werden wir uns über den Tag hinaus zu beraten haben. Klar ist, weder die Debatte um Schulden noch die über die Handlungsfähigkeit des Staates führen wir im luftleeren Raum. Wir alle kennen die Debatte um die sogenannte Schuldenbremse. Auch hier im Parlament wurde insbesondere von den Kolleginnen und Kollegen der CDU oftmals vorgetragen, dass es ohne eine Neuverschuldung oder mit viel weniger Schulden gehen müsse. Das ist auch kein Zufall. Die sogenannte Schuldenbremse ist ein Instrument, das tief in den neoliberalen Mainstream eingebettet ist. Sie ist zunehmend zu einem Dogma geworden, das die politische Landschaft in den letzten Jahren maßgeblich geprägt und bestimmt hat. Der Kern dieser Ideologie ist, dass der Staat sich möglichst raushalten soll, dass er staatliche Ausga- (Abg. Commerçon (SPD)) ben reduzieren soll, dass er Aufgaben aufgeben soll, weil es der Markt so viel besser regeln könnte. Die sogenannte Schuldenbremse oder - allgemein gesagt - die Verteufelung von Investitionen durch die Aufnahme von Krediten spiegelt letztlich auch ein blindes Vertrauen in die Selbstregulierungskräfte des Marktes und das Misstrauen gegenüber staatlichen Ausgaben gegenüber dem Staat und seiner demokratisch legitimierten Akteure wider. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es zeigt sich immer mehr, das ist nicht nur falsch, nein, es ist auch zunehmend gefährlich. (Beifall von der SPD.) Ich könnte mit vielen Beispielen belegen, dass die angeblich wirkende unsichtbare Hand des Marktes diesem Vertrauen leider nicht gerecht wird. Es ist der gleiche Markt, der es nicht einmal schafft, jedem Hausbesitzer und jeder Hausbesitzerin eine Elementarschadenversicherung anzubieten, sodass er oder sie sich vor Extremwetterereignissen schützen kann. An dieser Stelle zeigt sich ganz eindeutig Marktversagen pur. (Beifall von der SPD.) Wichtig ist mir aber ein anderer Punkt: Man kann nicht einerseits das Primat der Politik fordern, sich zugleich aber jedes Handlungsspielraums berauben, die Probleme im Land zu lösen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, schafft Verdruss, und zwar völlig zu Recht und nachvollziehbar. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass all diejenigen, die in Verantwortung sind und sich den Herausforderungen wie Klimawandel, Transformation der Wirtschaft und sozialer Ungleichheit stellen wollen, merken, es geht nur mit einem starken und handlungsfähigen Staat, wenn wir nicht wollen, dass unsere Gesellschaft in dieser umfassenden Phase des Wandels auseinanderbricht. Wer wirklich etwas bewegen will, muss sich endlich von diesen neoliberalen Glaubenssätzen befreien. Deshalb ist es gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege Wegner, dass auch die CDU im Saarland eine Debatte über die Schuldenbremse beginnt, auch wenn es mich ein bisschen erstaunt, wer diese gerade vom Zaun bricht, aber das ist ja egal. Der Weg stimmt schon mal und die Richtung ist vorgezeichnet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich erwähne das auch, weil wir in einem Jahrhundert leben, in dem wir gleichzeitig klimaneutral werden und mit den Folgen des Klimawandels wie Hochwasser und Dürren umgehen müssen, in dem wir gleichzeitig in den klimaneutralen Umbau unserer Wirtschaft oder die Wärme investieren und massive Schäden beheben und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung finanzieren müssen. Es ist also jetzt schon klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das unsere öffentlichen Haushalte massiv überfordern wird. Natürlich kann man jetzt die Augen vor der Realität verschließen, aber das ändert ja nichts. Es wird so kommen. Deshalb verstehe ich diejenigen nicht, die in Finanzdebatten immer noch mit neoliberaler Brille von Generationengerechtigkeit im Zusammenhang mit der sogenannten Schuldenbremse sprechen. Andersherum wird ein Schuh daraus: Ein starker, handlungsfähiger Staat muss eben gerade in der Lage sein, auf diese multiplen Krisen mit ausreichend finanziellen Mitteln zu reagieren. Die sogenannte Schuldenbremse in ihrer starren Form verhindert jedoch, dass dringend notwendige Investitionen in den Klimaschutz und in Maßnahmen der Klimafolgenanpassung getätigt werden können. Dass man erst dann agieren kann, wenn eine Naturkatastrophe tatsächlich eingetreten ist, also erst, nachdem die Menschen ihr Zuhause, ihren Besitz und in anderen Ländern leider auch ihr Leben verloren haben, das ist absurd. (Beifall von der SPD.) Denn bei Generationengerechtigkeit geht es doch genau darum, nicht einfach die finanziellen Lasten auf die Zukunft zu verschieben, sondern die Grundlagen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Wirtschaft und Infrastruktur zu schaffen. Alles andere wäre unverantwortlich. Nur kluge, nur zielgerichtete Investitionen können überhaupt noch die Handlungsfähigkeit des Staates wahren, wenn wir dem Klimawandel ernsthaft den Kampf ansagen wollen. Wenn wir es nicht tun, dann wachsen die Kosten durch unser Unterlassen erst recht ins Unermessliche und wir verlieren unsere Lebensgrundlage und die unserer nachwachsenden Generationen. Die Frage, die sich Politik heute stellen muss, ist also: Wollen wir das? Wollen wir das für unsere Kinder und Enkelkinder? Wie wollen wir in einer solchen Zukunft noch den Zusammenhalt wahren, auf den wir im Saarland zu Recht so stolz sind? Wie soll uns noch jemand glauben, dass Politik etwas verändern kann, wenn wir uns selbst den Handlungsspielraum nehmen? Meine Fraktion und ich, wir sind da ganz klar aufgestellt: Wir lassen niemanden im Regen stehen. Wir handeln. (Beifall von der SPD.) Ich sage das auch, weil wir beobachten können, dass auch für den Bund vor dem Hintergrund des jüngsten Bundesverfassungsgerichtsentscheids zur Schuldenbremse der Handlungsspielraum im Rahmen der haushaltsrechtlichen Regeln noch mal enger geworden ist. Nicht alles, was notwendig wäre, ist derzeit zu finanzieren. Dafür trägt in der Bundesregierung die FDP die Hauptschuld, aber auch die CDU-Opposition trägt massiv dazu bei. Ich sage das, weil es (Abg. Commerçon (SPD)) die gleiche CDU ist, die vom Bund gleichzeitig immer mehr Hilfen einfordert. Eine solche Forderung mag eingängig sein, sie hört sich vielleicht zunächst einmal gut an und es stimmt ja, der Bund hat Rekordsteuereinnahmen. Auch das werden wir sicherlich später wieder hören. Deswegen habe ich auch ein bisschen weiter ausgeholt und habe die Größe der Herausforderungen dargestellt, vor denen wir stehen. Wir haben Rekordeinnahmen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Rekordeinnahmen stehen leider auch Megaherausforderungen gegenüber. Ich will klar sagen: Ja, die Landesregierung steht in konkreten Gesprächen für Hilfen vom Bund. Ja, ich erwarte auch, dass der Bund das Saarland substanziell beim Wiederaufbau unterstützt. Aber wir können doch nicht ernsthaft die Augen davor verschließen, dass bislang alle Bundesregierungen, egal welcher Couleur, in der Vergangenheit nur Sondervermögen eingerichtet haben, wenn das Schadensereignis von nationalem Ausmaß war. (Sprechen bei der CDU.) Das traf auf das Elbehochwasser 2013 mit einer Schadenssumme von 10 Milliarden und auf die Katastrophe im Ahrtal 2021 mit einem Schaden von mehr als 40 Milliarden zu. Auf alle anderen Unwetterereignisse in den Ländern hat das nicht zugetroffen. (Weiter Sprechen bei der CDU.) Ich weiß nicht, ob die Kollegen nicht mehr zuhören wollen, aber es wäre vielleicht hilfreich. - Es wäre deswegen doch blauäugig und völlig abwegig zu glauben, der Bundesfinanzminister würde uns jetzt einfach einen Blankoscheck ausstellen und sagen: „Ihr hattet ein extremes Hochwasser, hier habt ihr Geld, macht damit, was ihr wollt.“ Noch einmal in aller Deutlichkeit: Ich erwarte, dass der Bund unserem Land unter die Arme greift. Aber das wird er nur dort tun, wo wir konkrete Verhandlungen über konkrete Maßnahmen führen. Genau das, meine sehr verehrten Damen und Herren, tut unsere Landesregierung und dafür hat sie unsere volle Unterstützung. (Beifall von der SPD.) Wir wissen im Übrigen auch, wenn die Handlungsbedarfe groß, die finanziellen Möglichkeiten aber begrenzt sind, dann kommt es sehr schnell zu einem Reflex. Dann werden sehr schnell wieder Sozialkürzungen in den Raum gestellt. Ich möchte an dieser Stelle nicht noch einmal den neoliberalen Mainstream bemühen, deshalb nur so viel: Wir befinden uns in einer Zeit des tiefgreifenden Wandels. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es auch, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wird uns nur gelingen, wenn wir vor allem diejenigen schützen, die schutzlos sind. Davon bin ich - und ich denke, ich kann das für meine Fraktion in Gänze sagen -, davon sind wir überzeugt. Die Schwachen müssen wir besonders schützen. (Beifall von der SPD.) Ich wünsche mir vor diesem Hintergrund ehrliche, leidenschaftliche Debatten um den Nachtragshaushalt und darüber, wie wir sicherstellen, dass unser Staat handlungsfähig ist und wir als Gesellschaft zusammenbleiben. Lebhafte Debatten werden wir nicht nur zum Nachtragshaushalt, sondern im Herbst sicher auch noch zum Transformationsfonds führen. Schauen wir uns gemeinsam die Herausforderungen an, gehen wir in die Tiefe, ringen wir um die Lösungen, mischen wir uns in Haushaltsdebatten im Bund ein mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken. Lassen Sie uns gemeinsam eines nie aus den Augen verlieren: Wir tun das, um eine gute Zukunft für die Saarländerinnen und Saarländer zu sichern. Ich bitte vor diesem Hintergrund um Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ein herzliches Glückauf. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf heute Morgen auch ganz herzlich unseren Landesbrandinspektor Timo Meyer begrüßen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall des Hauses.) Zur Begründung der Gesetzentwürfe erteile ich nun Herrn Minister Jakob von Weizsäcker das Wort.

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von Weizsäcker

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Woche nach dem Pfingsthochwasser hat die Ministerpräsidentin an dieser Stelle eine Regierungserklärung abgegeben. Sie wies darauf hin, dass wir angesichts der immensen Flutschäden die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt Ihnen heute vor. Es ist ein Nachtragshaushalt, mit dem wir die Betroffenen unterstützen, und ein Nachtragshaushalt zur besseren Vorbereitung auf künftige Extremwetterereignisse. Mit dem aktuellen Haushalt 2024 ist das Land derzeit handlungsfähig und es wird auch über den Sommer handlungsfähig sein. Aber im Herbst werden die Ausgaben, die im Rahmen des Pfingsthochwassers erforderlich sind, die Möglichkeiten des bestehenden Haushalts übersteigen. Deshalb legen wir Ihnen heute diesen Nachtragshaushalt vor. Die Botschaft ist klar: Auch in Krisenzeiten ist auf das Saarland Verlass. Auch in Krisenzeiten ist der Staat handlungsfähig. Der saarländische Zusammenhalt ist wasserdicht. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Nachtragshaushalts mit einem Gesamtvolumen von rund 93 Millionen Euro vor. Er unterteilt sich in drei Bereiche. Erstens: Maßnahmen zum Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung an der zerstörten Infrastruktur. Zweitens: Hilfen für Betroffene, Vereine, Unternehmen. Drittens: Maßnahmen, die unser Land noch besser auf künftige Extremwetterereignisse vorbereiten. Betrachten wir als erstes die wichtigsten Maßnahmen für den Wiederaufbau und zur Schadensbeseitigung. Mit 33 Millionen Euro ist über ein Drittel dieses Nachtrags für die Unterstützung der betroffenen Kommunen vorgesehen. Es geht um Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur, um Schulen und Kitas, Brücken und Sportplätze, Mehrzweckhallen und Feuerwehrgerätehäuser. Es geht um vieles, was unser Leben vor Ort ausmacht. All das soll so schnell wie möglich repariert und wiederaufgebaut werden. Deshalb haben wir die Unterstützung durch das Land gegenüber früheren Hochwassern signifikant erhöht. Den kommunalen Schaden schätzen wir aktuell auf 40 bis 50 Millionen Euro. Demgegenüber stehen 33 Millionen im Rahmen dieses Nachtrags. Lieber Herr Minister Jost, es wurden bereits 10 Millionen aus Bedarfszuweisungen angekündigt. In Summe liegt also die Unterstützungsleistung für die einzelne Kommune sehr deutlich über 80 Prozent. Zum Vergleich - Herr Commerçon hat bereits darauf hingewiesen -: Beim Extremwettereignis 2018 kamen 25 Prozent vom Land. Damit lösen wir die Zusage der Ministerpräsidentin ein. Wir lassen die Kommunen in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen. (Beifall von der SPD.) Zusätzlich unterstützen wir auch freie Kitas vor Ort, die nicht in kommunaler Trägerschaft sind. Ihnen stellen wir bis zu 6 Millionen Euro für die Schadensbeseitigung zur Verfügung. Außerdem müssen wir natürlich die Schäden an der Infrastruktur des Landes beheben. Den Löwenanteil dabei machen die Schäden an den Straßen aus. Im Moment taxiert das Landesamt für Straßenbau den Gesamtschaden auf rund 12 Millionen Euro. Dabei geht es nicht nur ums Geld. Es geht auch um Tempo bei den Reparaturen. Wir machen alles, was rechtlich möglich ist, um die Auftragsvergabe zu beschleunigen. Es geht darum, das Geld im wahrsten Sinne des Wortes schnell auf die Straße zu bringen. Selbstverständlich haben wir auch Mittel für die Behebung von Schäden an Rad- und Forstwegen und an Landesgebäuden im Nachtrag eingestellt. Ich komme zum zweiten Punkt. Vom Pfingsthochwasser waren selbstverständlich nicht nur öffentliche Infrastrukturen betroffen, sondern unmittelbar viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen. Deshalb haben wir noch während der Pfingstfeiertage die Weichen für die Finanzhilfen gestellt. Um Menschen, die sich nicht versichern konnten, umfassender zu helfen, wurde die Elementarschadenrichtlinie von 2020 ausgeweitet. Einkommensgrenzen wurden erhöht, Mindestschadenshöhen abgesenkt, Nachweispflichten erleichtert. Gleichzeitig haben wir mit der Soforthilfe Familien in den Blick genommen, die nicht mal eben 1.000 Euro auf der hohen Kante haben. Mit dem Geld konnte zum Beispiel die beschädigte Waschmaschine im Keller unbürokratisch ersetzt werden. Über 3.000 Anträge wurden gestellt; die allermeisten konnten bewilligt werden. Bei den Leistungen nach der Elementarschadenrichtlinie ist die Antragstellung natürlich aufwendiger, die Bearbeitung auch. Da geht es im Einzelfall um Förderungen bis zu 75.000 Euro. Inzwischen liegen uns dazu knapp 300 Anträge vor, die derzeit abgearbeitet werden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich den Kommunen für die exzellente Zusammenarbeit danken. Sie beteiligen sich zur Hälfte an der Finanzierung der Hilfe. Außerdem - das ist ganz wichtig - übernehmen Sie die Antragsabwicklung. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Jörg Aumann, stellvertretend für die Städte und Gemeinden, sowie an Udo Recktenwald für die Landkreise und den Regionalverband. Das war wirklich eine tolle Zusammenarbeit. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren! Kein Geld der Welt ersetzt die vielen helfenden Hände, die mit Beginn des Pfingsthochwassers sofort zur Stelle waren. Dank der unermüdlichen Arbeit der Einsatzkräfte, Feuerwehren und Hilfsorganisationen konnte deutlich Schlimmeres verhindert werden. Ich denke insbesondere an die vielen Ehrenamtlichen. Sie haben beruflich und privat alles stehen und liegen lassen. Sie haben über mehrere Tage und Nächte Herausragendes und mitunter Übermenschliches geleistet. Ihnen möchte ich im Namen von uns allen heute erneut unseren herzlichen Dank aussprechen. (Anhaltender Beifall von der SPD und verein- zelt von der CDU.) Soweit es bei diesen Einsätzen - die meisten, die geholfen haben, machen das ja ehrenamtlich - zu Lohnausfällen gekommen ist, müssen diese selbstverständlich auch im Rahmen des Nachtragshaushalts abgebildet werden. Das ist der Fall. Darüber hinaus wird, wie von der Ministerpräsidentin bereits angekündigt, ein Ehrenabzeichen für die Helferinnen und Helfer gestiftet. Auch werden Helferfeste organisiert. Dafür ist im vorliegenden Entwurf ebenfalls Vorsorge getroffen worden. Und auch dafür bitte ich Sie um Zustimmung. Zuletzt hat das EM-Viertelfinale in Dortmund eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Zahl der Extremwetterereignisse zunimmt. Der physikalische Grund dafür ist ganz einfach. Je wärmer die Luft ist, umso mehr Wasserdampf kann sie aufnehmen. Wenn diese Luft, die geschwängert ist von mehr Wasserdampf, abkühlt, dann ist der Regen stärker. Das ist der ganz einfache Zusammenhang. Deshalb geht es uns nach dem Pfingsthochwasser nicht nur um die Reparatur von Schäden. Es geht genauso darum, uns noch besser für die Zukunft vorzubereiten. Dafür verstärken wir auf breiter Linie den Hochwasserschutz mit insgesamt 17 Millionen Euro. Der Vorsorgeplan, der dahintersteckt - hierzu herzlichen Dank an Petra Berg und an Reinhold Jost für die sehr gute Zusammenarbeit -, lässt sich grob in drei Bereiche aufteilen. Es geht darum, dass man Hochwasserereignisse in Zukunft durch bessere Vorbereitung vermeidet. Es geht darum, drohende Hochwasserereignisse möglichst frühzeitig zu erkennen, damit man etwas mehr Vorlauf hat. Und es geht selbstverständlich darum, dafür zu sorgen, dass wir im Falle von Extremwetterereignissen besser ausgerüstet und vorbereitet sind, damit wir noch schlagkräftiger im Falle eines Falles zum Einsatz schreiten können. Zum ersten Pfeiler zählen der Ausbau der Gewässerberatung und die Erhöhung der Förderquote des Landes von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen von 70 auf 90 Prozent. Das darf am Geld wirklich nicht scheitern. Außerdem zählt dazu die Entlastung von Kanalsystemen und Kläranlagen durch Fremdwasserentflechtung und Entsiegelung. Der zweite Pfeiler ist die Früherkennung. Es geht zum einen darum, dass man erst einmal an vielen Stellen kommunale Hochwasserpegel errichtet und die Modernisierung des Hochwassermeldediensts und des Messstellennetzes vornimmt. Das sind technische Dinge, die aber außerordentlich wichtig sind. Erst wenn man diese verbesserte Datengrundlage hat, kann man darauf aufbauend ein Starkregenfrühwarnsystem wirkungsvoll einrichten. Genau das ist vorgesehen. Als dritter Pfeiler kommen die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung hinzu. Hier geht es um Beschaffungen für Katastrophenschutzbehörden und den Landesbetrieb für Straßenbau. Es geht um mobile Hochwasserschutzsysteme wie Deiche und Stellwände, um Transportfahrzeuge und Absperrsysteme, um Schmutzwasserpumpen, Minibagger und Katastrophenschutzfahrzeuge. Ich glaube, im Detail wissen viele von den Herren und Damen auf der Tribüne etwas genauer, um welche Gerätschaften es sich handelt. Ich bin mir aber sicher, das sind Gerätschaften, die beim nächsten Hochwasser zu einer sehr guten Benutzung beitragen werden. Ganz wichtig ist mir zu betonen, dass das Anpassungsmaßnahmen sind. Diese Anpassungsmaßnahmen ersetzen den Klimaschutz nicht, sondern es geht darum, dass wir uns anpassen. Es geht darum, dass wir uns selbstverständlich anpassen an den Teil des Klimawandels, der heute schon da ist und der unvermeidlich geworden ist. Aber es wäre ein schwerwiegender Irrtum zu glauben, dass man mit dem Klimawandel vernünftig umgehen kann durch immer mehr und immer teurere Anpassungsmaßnahmen. Wir müssen den Klimaschutz mit voller Kraft vorantreiben. Liebe Frau Ministerin Berg, Sie haben sich in gewisser Hinsicht gestern selbst vorab ein kleines Geburtstagsgeschenk bereitet. Es geht darum, dass wir das gestern vorgestellte Klimaschutzkonzept wirklich kraftvoll umsetzen. Davon handelt dieser Nachtragshaushalt heute nicht. Aber davon handelt sehr viel, was wir im Transformationsfonds und im künftigen Haushalt auf den Weg bringen müssen, um unserer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden. (Beifall von der SPD.) Vom Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts sollen planmäßig 66 Millionen bereits im laufenden Jahr abfließen. 27 Millionen sind für das Jahr 2025 veranschlagt. Das klingt jetzt alles schon sehr präzise. Die Wahrheit ist, wir befinden uns noch immer in einer dynamischen Phase der Schadensermittlung. Deshalb kann es - und es ist ganz wichtig, dass wir uns das heute alle hier klarmachen - bis zum September-Plenum, wo es darum gehen wird, den Nachtragshaushalt zu beschließen, noch zu Aktualisierungen kommen. Jedenfalls handelt es sich um eine Kraftanstrengung, die in dieser Größenordnung erkennbar nicht aus dem Kernhaushalt gestemmt werden kann. Ulrich Commerçon hat ja schon das Thema außergewöhnliche Notsituation und eine entsprechende Kreditaufnahme vorgestellt. Deshalb kann ich mich an dieser Stelle ein kleines bisschen kürzer halten. Entscheidend ist, dass wir in jedem denkbaren Szenario, und dabei beziehe ich mich insbesondere auch auf die Frage, wann denn die Zensuszahlungen tatsächlich kommen, handlungsfähig sind. Ich will an dieser Stelle vielleicht zwischen zwei Szenarien unterscheiden: Das eine ist ein Szenario, bei dem wir bis zum September weiterhin nicht wissen, wann die Mittel fließen werden. Dann ist es folgerichtig, im September-Plenum entsprechende Entschließungen zur außergewöhnlichen Notsituation für die Jahre 2024 und 2025, denn viele Ausgaben sind ja überjährig, zu treffen, damit wir jederzeit handlungsfähig sind. Sollten die Mittel trotzdem fließen, obwohl wir es im September noch nicht wissen, dann können wir die Kreditaufnahme entsprechend reduzieren. Wichtig ist nur, wenn die Mittel deutlich später kämen, dass wir jederzeit handlungsfähig sind, und das würden wir damit erreichen. Sollten wir umgekehrt bis zum September vom Bund schriftlich wissen, dass die Mittel entweder schon unterwegs sind oder sehr, sehr bald eintreffen, dann könnte dieses Haus auf eine entsprechende Notlagenentschließung verzichten. Ich gebe zu, das ist ein etwas kompliziertes Verfahren, aber das ist der Tatsache geschuldet, dass wir an einer wichtigen Stelle schlicht noch nicht wissen, ob die Mittel rechtzeitig fließen werden oder nicht. Das liegt außerhalb unserer Hand. Man muss an dieser Stelle auch sagen, es gibt ja viele Bundesländer, die im Zensus überraschend weniger Einwohnerinnen und Einwohner haben, als sie gedacht haben. Wir haben überraschend mehr, wir haben überraschend über eine Million. Das ist für uns nicht nur, weil es über eine Million Saarländerinnen und Saarländer gibt, eine freudige Überraschung, sondern es führt auch dazu, dass wir im Rahmen des Länderfinanzausgleichs mehr Geld bekommen. Es ist ganz klar, dass die vielen Bundesländer, die Mindereinnahmen befürchten müssen, nicht ganz so daran interessiert sind, dass das alles furchtbar schnell über die Bühne geht, wie die zwei Bundesländer Saarland und Bremen, die Mehreinnahmen zu erwarten haben. Das ist der Hintergrund, vor dem man aktuell noch nicht sagen kann, wann genau die Zahlungen erfolgen und wir uns in einer etwas komplizierten Operation darauf einstellen müssen. Aber ich bin mir ganz sicher, dass das gemeinsam gelingen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der hier vorgelegte Nachtragshaushalt ermöglicht den Wiederaufbau und die rasche Reparatur von Schäden, er unterstreicht unsere Solidarität mit den Betroffenen, mit Helferinnen und Helfern, schafft zugleich die Voraussetzungen für eine bessere Präparation und Prävention für künftige Extremwasserereignisse. - Ich bitte um Zustimmung und Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen, vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne nun die Aussprache. - Es liegen Wortmeldungen vor und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Stephan Toscani.

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Stephan Toscani CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Pfingsthochwasser und seine Folgen beschäftigt uns und steht im Mittelpunkt der heutigen Debatte. Es hat uns aber auch schon vor sechs Wochen hier im saarländischen Landtag beschäftigt. Das war die Landtagssitzung, in der wir den Rettungs- und Hilfsorganisationen völlig zu Recht minutenlang stehenden Applaus gespendet haben. Bereits in dieser Sitzung vor sechs Wochen war uns allen klar, dieses Hochwasserereignis von Pfingsten ist etwas, das wir in diesem Ausmaß im Saarland noch nicht erlebt haben. Das war eine Naturkatastrophe, die sich der Kontrolle des Landes entzieht, ein klassisches Ereignis, eine klassische Naturkatastrophe, die Ausnahmen von der Schuldenbremse erlaubt. Deshalb war uns vor sechs Wochen auch schon klar, es braucht massive Hilfen für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen, für betroffene Vereine. Diese Soforthilfen sind ja auch auf den Weg gebracht worden. Ja, viele Bürgerinnen und Bürger waren betroffen, aber auch unsere Städte und Gemeinden waren und sind massiv betroffen. Sie haben enorme Schäden erlitten an Brücken, an Schulen, an Kindertagesstätten und so weiter. Die Reparatur dieser Schäden wird enorm viel Geld kosten, das war uns vor sechs Wochen auch schon klar. Heute wissen wir in etwa den Umfang: 50 Millionen Schäden allein an der kommunalen Infrastruktur. 50 Millionen alleine bei Städten und Gemeinden, das ist eine Größenordnung, die wir so im Saarland in den letzten Jahren und Jahrzehnten noch nicht gesehen haben. Deshalb ist völlig klar: Bei einem Ereignis diesen Ausmaßes, einer Naturkatastrophe, die größer ist als all das, was wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten erlebt haben, muss auch die Hilfe und die Unterstützung größer sein als bei früheren Ereignissen. Das ist logisch, das ist selbstverständlich und das unterstützen wir als CDU-Landtagsfraktion. (Beifall von der CDU.) Deshalb hatten wir uns ehrlich gesagt vor sechs Wochen in der Debatte gewundert, warum sich die Landesregierung bei der Hilfe für Städte und Gemeinden so zurückhaltend gezeigt hat. Da wurden Beträge aufgerufen, die ein Zehntel dessen umfassen, was wir jetzt wissen. Wir haben uns gewundert, dass Sie den Städten und Gemeinden damals Scheinhilfen angeboten haben, (Abg. Toscani (CDU)) indem Sie gesagt haben: „Wir geben euch Bedarfszuweisungen.“ Das ist Geld, das den Kommunen ohnehin zusteht. Deshalb haben wir als CDU vor sechs Wochen schon gesagt, dass es hier größere Hilfen für unsere Städte und Gemeinden braucht. Mit dem, was die Landesregierung damals aufgerufen hatte, ist es nicht getan. Deshalb ist es überfällig, dass Sie jetzt mit dem Nachtragshaushalt nachholen, was wir vor Wochen schon gefordert haben. Wir erkennen an, dass die Landesregierung, dass die SPD hier eine Kehrtwende vollzieht, (Lachen bei der SPD) dass sie einlenkt, und deshalb stimmen wir diesem Nachtragshaushalt als CDU ‑ Landtagsfraktion zu. (Beifall von der CDU.) Das Land muss den Städten und Gemeinden helfen, aber auch der Bund, es ist angesprochen worden, muss unserem Land helfen, weil unsere Städte und Gemeinden zu den finanzschwächsten in ganz Deutschland gehören. Olaf Scholz war selbst hier vor Ort, in Gummistiefeln war er auf der Rußhütte, in Kleinblittersdorf und hat dort dem Saarland, den Saarländerinnen und Saarländern Hilfen des Bundes in Aussicht gestellt. Deshalb sagen wir: Jetzt kann Bundeskanzler Scholz zeigen, dass er seinen Worten auch Taten folgen lässt! (Lang anhaltender Beifall von der CDU. - Zu- rufe von der SPD.) Und ehrlicherweise, Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Frau Rehlinger, verstehen wir Ihre Zurückhaltung, Ihr Zaudern, Ihre Zögerlichkeit nicht ganz. Bedauerlicherweise gab es kurz danach auch in Bayern und Baden-Württemberg Hochwasserereignisse. Andere Ministerpräsidenten, Markus Söder aus Bayern oder Winfried Kretschmann aus Baden-Württemberg, haben gegenüber dem Bund viel offensiver als die saarländische Landesregierung Bundeshilfen eingefordert. Sie haben einen offenen Brief an die Bundesregierung gerichtet. Ich frage mich, warum sich die saarländische Landesregierung, warum sich Anke Rehlinger dem nicht angeschlossen haben? Es ist doch richtig und gut, wenn große, starke Bundesländer Hilfen einfordern, dass wir uns dann im Geleitzug dieser großen Länder bewegen. Das erhöht doch unsere Chancen auf Bundeshilfen! (Beifall von der CDU. - Zurufe von der SPD.) Bevor wir die Verschuldung unseres Landes erhöhen, ist es wichtig, sich für Bundeshilfen zu engagieren, so wie andere Länder und Regionen das auch tun, so wie auch in früheren Zeiten der Bund vom Hochwasser betroffenen Regionen geholfen hat. Deshalb geht unser klarer Appell an die SPD, an Frau Rehlinger: Kümmern Sie sich darum, kämpfen Sie für Bundeshilfen für das Saarland im Interesse unserer Heimat, im Interesse unseres Landes und der Saarländerinnen und Saarländer. (Beifall.) Der Kollege Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten hat die Debatte eben zum Anlass genommen, um eine Grundsatzdebatte über die Schuldenbremse anzustoßen. (Zuruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Ich will deshalb einige Anmerkungen zu diesem Thema machen. Herr Commerçon, ich habe mich ehrlich gesagt gewundert und gefragt, warum Sie ausgerechnet bei dem Thema Hochwasser und Hochwasserhilfen des Landes die Schuldenbremse infrage stellen, denn Hochwasser ist eine Naturkatastrophe. Es ist sozusagen der klassische Fall, bei dem die Schuldenbremse Ausnahmen ermöglicht und ihre Flexibilität unter Beweis stellt. Wenn Sie die Schuldenbremse bei diesem Thema infrage stellen, sind Sie völlig auf dem Holzweg, denn das Thema Hochwasser im Saarland ist geradezu ein klassisches Beispiel beziehungsweise ein Paradebeispiel für die Flexibilität und das Funktionieren der Schuldenbremse. (Beifall von der CDU. - Zuruf des Abgeordne- ten Commerçon (SPD).) Der Staat hat das auch bei den Themen Corona-Krise und Energiekrise - ausgelöst durch den Ukraine-Krieg - unter Beweis gestellt. Wir haben im Einvernehmen Ausnahmen von der Schuldenbremse festgestellt und hohe Neuverschuldungen ermöglicht, um auf diese Krisen reagieren zu können und den Staat als handlungsfähig zu erweisen. Was Sie hier vortragen, geht in meinen Augen völlig in die falsche Richtung, weil der Bund, die Länder und die Kommunen zusammengenommen im Moment Steuereinnahmen in Rekordhöhe haben. Wir haben in Deutschland kein Einnahmeproblem. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden überschreiten in Kürze die Billionengrenze. Ein Problem ist, dass sich die rote Ampel in Berlin nicht auf Prioritäten verständigen und keine Prioritäten definieren kann. Deshalb sucht sie den Weg in zusätzliche neue Verschuldungen. In Frankreich sehen Sie, wie eine überbordende Staatsverschuldung den Staat in Bedrängnis bringen kann. Bei der Entwicklung der Zinsen im Bundeshaushalt sehen Sie, wie schnell eine überbordende Staatsverschuldung Handlungsspielräume in der Gegenwart einengen kann. Vor zwei Jahren hatten wir im Bund noch Zinsausgaben von 4 Milliarden Euro. Heute stehen wir bei 40 Milliarden Euro. So dramatisch schnell kann sich das entwickeln und die Handlungsspielräume des Staates einengen. Mit Blick auf die Schuldenbremse geht es uns um eine (Abg. Toscani (CDU)) faire Verteilung der Lasten zwischen den Generationen und eine faire Aufteilung, was die Chancen der heutigen Generation und künftiger Generationen angeht. Es geht um eine faire Balance im Sinne der Generationengerechtigkeit. Dafür steht die Schuldenbremse. Das halten wir im Kern für richtig. (Anhaltender Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Toscani. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bei der Haushaltsdebatte im letzten Jahr, als es darum ging, einen Doppelhaushalt zu verabschieden, der dann auch verabschiedet wurde, haben wir gesagt, dass wir dafür sind, nur Jahreshaushalte zu verabschieden, weil es sehr schwierig ist, in die Zukunft zu sehen und die Unwägbarkeiten der Zukunft mit einzuplanen. Jetzt ist ein halbes Jahr vergangen und schon reden wir über den ersten Nachtragshaushalt. Grund dafür ‑ ‑ (Zurufe von der SPD.) Das ist überhaupt kein Grund. Da könnte man auch gleich einen Zehnjahreshaushalt machen und sagen, das wäre dann auch passiert. Das ist also absolut kein Grund. Jetzt führt man als Grund - ich sage einmal, es ist ein Vorwand - die schlimme Umweltkatastrophe beziehungsweise die schlimme Überschwemmung an, die uns an Pfingsten heimgesucht hat. Es ist schlimm, was einzelnen Menschen passiert ist. Es gab auch eine Tote. Es ist schlimm, was den Gemeinden und Verbänden passiert ist. Es ist eine schlimme Katastrophe gewesen, aber sie war voraussehbar. Sie war nicht voraussehbar, was Ort und Zeit angeht, aber insgesamt war voraussehbar, dass sie eintreten würde, denn es war nicht die erste. Hier sind bereits einige aufgezählt worden. Da ich schon etwas länger lebe, habe ich noch eine schlimme von 1947 in Erinnerung. Wir waren damals ärmer, als wir es heute sind. Sie war bestimmt auch sehr, sehr schlimm. Es war wie gesagt eine schlimme Katastrophe. Allerdings geht es darum, was ein funktionierendes Land mit Blick auf so etwas tun muss. Es wird hier immer vom Klimawandel gepredigt. Wenn es stimmt, dass wir einen Klimawandel haben, muss man sich auf diesen Klimawandel vorbereiten. Das haben wir immer schon gesagt. Dabei ist es egal, ob er menschengemacht ist oder nicht. Wenn er kommt beziehungsweise eingetreten ist, muss man über die Folgen reden. Das ist das Wesentliche. Das hat die Regierung nicht in ausreichendem Maße getan, sonst käme dieser Nachtragshaushalt nicht beziehungsweise würde heute nicht vorgestellt werden. Bei der Sache mit dem Nachtragshaushalt ist auch wieder die Diskussion um die Schuldenbremse ausgebrochen, entstanden beziehungsweise neu entfacht worden. Das hat auch die Saarbrücker Zeitung dazu veranlasst, einen ganz großen Artikel von einem älteren saarländischen Staatsmann zu bringen, der innerhalb der CDU - so schreibt die Saarbrücker Zeitung - das Thema Schuldenbremse neu entfacht hat. Es ist ein Schlagwort, aber wissen wir eigentlich noch, warum die Schuldenbremse eingeführt wurde? - Sie ist in einer Situation eingeführt worden, in der man sich gesagt hat, so kann es nicht weitergehen. Es kann nicht sein, dass der Staat bestimmt, was er braucht und sich dann das entsprechende Geld besorgt beziehungsweise es sich zu immer schwierigeren Konditionen und Bedingungen leiht, wenn er es sich von seinen Bürgern nicht mehr besorgen kann. Man war der Meinung, dass eine Bremse eintreten und mit dem ungebremsten Machen von Schulden Schluss sein muss. Für schlimme Fälle hat man einen Ausweg offengelassen. Was ist aber in der Zwischenzeit beziehungsweise in den letzten Jahren geschehen? - Selbst die Bundesregierung - da sitzen Leute drin, die uns immer vorwerfen, wir würden die Verfassung gefährden - hat die Verfassung gebrochen. Sie hat die Verfassung gebrochen, indem sie ein Paket von 60 Milliarden Euro verfassungswidrig aufgelegt hat und die Schuldenbremse umgehen wollte. Man hat hinterher nicht reumütig gesagt, das Verfassungsgericht hat uns das verboten, wir legen es auf die Seite, Schluss damit - nein, man hat überlegt, wie man das Verbot umgehen könnte. Alle Regierungen in Deutschland und leider Gottes auch die Regierung im Saarland finden beziehungsweise suchen immer neue Möglichkeiten, diese Schuldenbremse zu umgehen. Das ist etwas, an dem wir uns nicht beteiligen sollten. Jetzt kommen wir zurück zu unserer Situation. Die Landesregierung nimmt diese schlimme Katastrophe als Grund oder Vorwand - wie man es sehen möchte -, um einen Nachtragshaushalt aufzulegen. Jetzt kann man sagen, Sie haben schlecht gewirtschaftet. Jeder normale Haushalt legt etwas auf die Seite, womit man rechnen kann, wenn man in Not gerät. Sie haben das nicht gemacht. Sie können es nicht bezahlen. Wer bleibt übrig? - Dann bleibt der Bund übrig. Mein Vorredner Herr Toscani hat es schon gesagt: Der Bundeskanzler war hier und hat die Gummistiefel angezogen. Das gibt immer schöne Fotos. Er hat nicht direkt etwas versprochen, aber in Aussicht gestellt. Über solche Formulierungen wundere ich mich auch immer: in Aussicht gestellt, signalisiert und alles Mögliche an- (Abg. Dörr (AfD)) statt einfach „Wir machen das“. Das ist wahrscheinlich ein bisschen schwierig. Jedenfalls hat er in Aussicht gestellt, dass er dem Saarland helfen will. Ich komme zu den Zahlen: Mein Vorredner hat auch schon die Billion angesprochen. Viele Leute können sich nicht direkt etwas Konkretes unter eine Billion vorstellen, zumal „billion“ im Englischen eine Milliarde ist. Aber bei uns ist eine Billion 1.000 Milliarden Euro. Stellen Sie sich das vor: In Deutschland werden im Jahr mehr als 1.000 Milliarden Euro an Steuereinnahmen eingenommen. Der Grundsatz, der für jeden Haushalt gilt, „Mit dem Einkommen auskommen“, muss doch auch hier mit mehr als einer Billion Euro Geltung haben. Wenn ich dem die Zahl, die wir hier haben - das sind weniger als 100 Millionen -, gegenüberstelle: mehr als eine Billion und 100 Millionen. Eine Milliarde wäre eine Promille von dem, was der Bund einnimmt. Wir brauchen nur 100 Millionen. Das wäre ein Zehntel von einer Promille für den Bund, eine Quantité négligeable, eine nicht bedeutende Menge. Das soll nicht möglich sein, dass der Bund uns das in dieser Situation zur Verfügung stellt. Das soll nicht möglich sein! Es soll nicht möglich sein, dass unsere Regierung beim Bund mit Macht vorspricht und sagt: „Das brauchen wir dringend. Wenn ihr sagt, das Saarland gehört zur Bundesrepublik Deutschland, dann müsst ihr auch dafür sorgen, dass das Saarland sich zur Bundesrepublik Deutschland gehörig fühlen kann, weil es nicht von der Bundesrepublik Deutschland vernachlässigt wird.“ Liebe Frau Rehlinger, seien Sie mutig, seien Sie stark. Gehen Sie dem Bundeskanzler ans Leder für das Saarland. - Herzlichen Dank. (Heiterkeit. - Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Pascal Conigliaro das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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Pascal Conigliaro SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Finanzminister Jakob von Weizsäcker und unser Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon sind in ihren Reden darauf eingegangen, wie es sich mit dem Nachtragshaushalt verhält, was die Voraussetzungen sind, damit eine Naturkatastrophe begründet werden kann, und welche weiteren wichtigen Punkte es zu beachten gilt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um über einige Beispiele zu sprechen, die dabei helfen sollen, zu verdeutlichen, warum ein Nachtragshaushalt für die Jahre 2024 und 2025 gebraucht wird. Ich werde weiterhin darauf eingehen, wie ich die Naturkatastrophe des Pfingsthochwassers erlebt habe und wie das Ganze aus meiner Sicht zu werten ist. Das Pfingsthochwasser um den 20. Mai hat uns alle im Saarland plötzlich ereilt und getroffen. Es war lediglich kurzfristig zuvor über die Wettervorhersage und die Warn-App bekannt geworden, dass es zu intensiven und ergiebigen Regenfällen kommen wird und dass dies mit einer Unwetterwarnung verbunden ist. Mit einem solchen Ausmaß haben aber sicherlich nur die wenigsten gerechnet. Das letzte ganz große Hochwasser im Saarland, an das ich mich erinnern kann, war im Jahr 1993. Ich war damals 15 Jahre alt und konnte die Berichterstattung in dem Alter verfolgen. Als Einwohner von Homburg-Einöd konnte ich sehen, wie insbesondere die beiden Nachbarstädte Zweibrücken und Blieskastel sehr stark betroffen waren. Inhaber von Geschäften in den überfluteten Innenstädten standen vor dem Aus und waren auf Hilfe angewiesen. In der Jugendfeuerwehr habe ich aus den Erzählungen der aktiven Feuerwehrleute mitbekommen, wie es bei den Einsätzen gelaufen ist und wie den betroffenen Menschen geholfen werden konnte. - Alles Parallelen zu diesem Jahr. Der Unterschied heute ist, dass wir alle seit 1993 etwas älter geworden sind und das Ganze als Politiker aus einem anderen Blickwinkel sehen. Selbstverständlich gibt es weitere Unterschiede. In den letzten 30 Jahren hat sich zum Beispiel der Katastrophenschutz unter anderem durch den Einbau von Retentions- und Rückhaltebecken ganz gut weiterentwickelt und die Ausrüstung der Hilfskräfte ist auf einem viel aktuelleren Stand der Technik. - Alles wichtige Neuerungen und Errungenschaften der vergangenen Jahre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bleiben nicht stehen. Auch heute gehen wir mit diesem Nachtragshaushalt einen weiteren Schritt, indem wir die finanziellen Voraussetzungen schaffen, um den Katastrophen- und den damit verbundenen Umweltschutz weiter zu verbessern. (Beifall von der SPD.) Aufgrund der Eindrücke, die ich gewinnen konnte - ich war im Mai mitten im Kommunalwahlkampf insbesondere in Homburg unterwegs und habe das Hochwasser in den betroffenen Stadtteilen Kirrberg und Schwarzenacker mit dem Lambsbach, in Einöd, Ingweiler und Wörschweiler mit Schwarzbach und Blies gesehen -, ist es mir wichtig, dass den Betroffenen geholfen wird, Schäden beseitigt werden und der Katastrophen- und Umweltschutz weiter ausgebaut werden muss. Zu den Eindrücken gehört auch, dass ich sehr beeindruckt war von dem, was die Hilfsdienste auch dieses Mal wieder geschafft haben, und das überwiegend ehrenamtlich. (Abg. Conigliaro (SPD)) (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Auch was die Behörden beispielsweise durch Beratungsleistungen, Evakuierungen, oder die Freiwilligen, zum Beispiel aus der direkten Nachbarschaft, durch Hilfe vor Ort geleistet haben, war sehr gute Arbeit und zeigt einmal mehr den klasse Zusammenhalt bei uns im Saarland. An dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an alle, die in der Krise mitgeholfen haben! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Das bringt mich zum nächsten Punkt, den ich aufgreifen will. Ich will eine Bewertung zu dem abgeben, was im Mai und in der Folge hier gelaufen ist. Zuerst einmal konnte den Menschen, die von der Naturkatastrophe betroffen waren, unmittelbar geholfen werden. Darüber hinaus sind seitens der Landesregierung innerhalb von sehr kurzer Zeit finanzielle Hilfen in einem Drei-Säulen-Modell zur Verfügung gestellt worden. Die Soforthilfen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro je Einzelfall sind zum 30.06. mit 3,2 Millionen Euro in Anspruch genommen worden. Wir haben vorhin gehört, das waren über 3.000 Einzelanträge. Die Hilfen für Schäden größer 5.000 bis 75.000 Euro laufen noch bis Ende des Jahres. Hinzu kommt die Härtefallregelung bei Einzelfällen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein gutes Paket, das auch gut angenommen worden ist! Weiterhin hat sich die Landesregierung in Form des interministeriellen Schadensausschusses ein umfangreiches Bild zu dem Ausmaß der Schäden gemacht und konnte so weitere Maßnahmen zur Beseitigung der Schäden in den Kommunen und beim Land auf den Weg bringen. Neben den freizuräumenden Radwegen und Straßen - wovon einige wenige aufgrund komplexer Hangsicherungsmaßnahmen noch etwas Zeit bis zur Wiederbefahrbarkeit benötigen - gehören unter anderem auch dieser Entwurf des Nachtragshaushalts mit einem Volumen von über 90 Millionen Euro und die damit verbundenen positiven Folgen zur Verbesserung der Sicherheit im Saarland. Nach den Hilfen einerseits und der Schadensbeseitigung andererseits ist die Ausweitung des Katastrophenschutzes vorgesehen, unter anderem - wir haben es vorhin gehört, ich erwähne es kurz - durch Aufpersonalisierung der Landesfeuerwehrschule, weitere Schulungsmaßnahmen, neue mobile Hochwasserschutzsysteme, Pumpen, Kräne, Deiche, Hochwasservorsorge mit Retentionsbecken und vielem mehr sowie einem Zehn-Punkte-Plan zur Hochwasservermeidung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass hier an alles gedacht worden ist, dass der vorliegende Entwurf sehr weitsichtig aufgestellt ist und bei der Bewältigung der Situation und auch danach keine große Kritik zu hören war. Also noch einmal: Man hat eindrucksvoll gesehen, dass die Landesregierung alles im Griff hat und sehr gut auf plötzlich auftretende Krisen reagieren kann. Noch ein Satz zur Lastenverteilung. Die Ereignisse haben klar vor Augen geführt, dass eine Versicherung für Elementarschäden sehr viel Sinn macht beziehungsweise sehr viel Sinn machen würde. Daher wird sich die Diskussion aus meiner Sicht daran orientieren - mein Fraktionsvorsitzender hat es vorhin schon erwähnt -, dass es durch eine Anpassung der Rechtslage hin zu einer Pflichtversicherung im Elementarbereich gelingen kann, größere Schadensereignisse zu bewältigen, ohne dass Hilfsmaßnahmen durch den Staat notwendig werden. Ein Wort noch zu dem, was ich vom anderen Fraktionsvorsitzenden gehört habe, einem Fan der Schuldenbremse und im Geleitzug mit Söder: Na ja, Herr Toscani, sprechen Sie doch erst einmal mit Ihrem Kollegen in Berlin und bringen Sie die eigenen Leute auf Linie, was das Thema Schuldenbremse angeht! (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Schluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt gilt es also, finanziell nachzulegen, um die Sicherheit im Saarland bei Naturkatastrophen zu erhöhen. Dazu dient der vorliegende Entwurf zum Nachtragshaushalt 2024/2025. Im Detail möchte ich nun nicht mehr auf die Themen Naturkatastrophe, Veranlassungszusammenhang und die Voraussetzungen dafür eingehen; die Einzelheiten dazu stehen in unserem Fraktionsantrag und die Vorredner haben sich bereits dazu geäußert. Heute ist es wichtig, dem Entwurf des Nachtragshaushalts in Erster Lesung zuzustimmen und diesen an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Conigliaro. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile das Wort für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Stefan Thielen.

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Stefan Thielen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in diesem Jahr sind, wie in fast jedem Jahr, einige Jubiläen zu feiern. Ein Jubiläum, das mir besonders gut gefällt, ist, dass wir vor fünf Jahren mit den Gesetzen, die wir damals eingebracht und beschlossen haben, die Schuldenbremse auch im Saarland eingeführt haben. Ich denke, das ist etwas, das man auch einmal feiern kann. Wir alle können stolz sein, (Abg. Thielen (CDU)) dass wir das im Saarland auch in schwierigen Zeiten so geschafft haben. (Beifall von der CDU.) Bei den Äußerungen der SPD konnte man ein wenig den Eindruck gewinnen, die ganze Debatte über die Schuldenbremse wäre eine Elfenbeinturm-Diskussion, die man einfach so verfolgen kann. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Es wurde hier aber schon angeschnitten, dass die Schuldenbremse auf reale Probleme zurückgeht, auf Probleme, die uns wirklich betroffen haben. Immer wieder hatten wir es mit Finanzkrisen zu tun, vor allem eine Finanzkrise dürfte uns allen wohl sehr stark in Erinnerung geblieben sein. Heute sehen wir eine Gefahr für die Europäische Union durch Extremisten von links und rechts, eine Gefahr, die wir aus der Mitte der Politik heraus zu bekämpfen versuchen. Aber die größte Gefahr für die Europäische Union, da werden wir alle uns einig sein, bestand in der Staatsschuldenkrise um das Jahr 2010 herum, als die EU wirklich an ihre Grenzen gekommen ist und man sich fragen musste, wie es weitergeht. Daher kam es auch zu dieser Reaktion, neue Verschuldungsregeln einzuführen und darauf zu achten, dass die Verschuldung nicht exorbitant steigt. Herr Kollege Commerçon, als ich mir eben mit geschlossenen Augen angehört habe, was Sie gesagt haben - „neoliberal“, „Kritik“, „Verschuldung“ et cetera -, fühlte ich mich an eine Person erinnert, der Sie vielleicht auch politisch nahestehen: an den ehemaligen griechischen Finanzminister Yanis Varoufakis. (Abg. Commerçon (SPD): Och nö!) An den fand ich mich ein wenig erinnert. „Wir brauchen mehr Verschuldung“, „wir müssen mehr Investitionen schaffen“, „diese ganzen Regeln brauchen wir nicht“ - das war so der Tenor. „Die Neoliberalen, die sind es, die das Ganze verursachen.“ Dazu kann ich nur sagen: Ja, das hat sich eindrücklich bestätigt. Denn der neoliberale Kurs hat Griechenland wieder auf den richtigen Pfad des Wachstums gebracht. Es war eine schwere Zeit, durch die Griechenland gehen musste. Aber dass Griechenland jetzt wieder ein Erfolgsmotor in der Europäischen Union ist, das ist diesem Kurs, erst für finanzielle Stabilität zu sorgen und dann das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, zu verdanken. Das ist eine Aufgabe, an der unsere Bundesregierung momentan grandios scheitert. (Beifall von der CDU.) Es gab in den Siebzigerjahren die Diskussion, ob man mehr Verschuldung oder mehr Arbeitslosigkeit zulassen wollte. Das gipfelte in dem tollen Satz von Helmut Schmidt, der gesagt hat: Lieber ein Prozent mehr an Inflation als ein Prozent mehr an Arbeitslosigkeit. - Diese Politik ist damals grandios gescheitert, man hatte letztlich beides, sogar im mehrfachen Sinne. Genau an diesen Punkten setzt die Schuldenbremse an: Sie schafft gerade die Handlungsfähigkeit des Staates, die wir in der zurückliegenden Zeit sehen konnten. Alle Krisen haben doch gezeigt, Herr Kollege Toscani hat es vorhin schon angesprochen, dass wir handlungsfähig waren. Wir waren in der Corona-Krise handlungsfähig, wir sind jetzt handlungsfähig, auch in anderen Fällen sind wir es gewesen, eben weil wir zuvor die Verschuldung eingedämmt haben, weil wir quasi Rücklagen geschaffen haben bei der Staatsverschuldung. Deswegen ist genau das der richtige Weg. Ich würde Sie manchmal gern fragen, wer denn eigentlich Ihr Lieblingsneoliberaler ist, Herr Kollege Commerçon. (Abg. Commerçon (SPD): Keiner. Den gibt es nicht!) Oder der am meisten gehasste? - Mein Lieblingsneoliberaler ist Ludwig Erhard, das sage ich ganz klar. Ich bekenne mich dazu. (Beifall von der CDU.) Mein Lieblingsneoliberaler ist Ludwig Erhard. Klare Sache: Stabile Staatsfinanzen, stabiles Preisniveau und Wirtschaftswachstum, das alles geht zusammen, wenn man es richtig angeht und nicht dem Staat zu starke Fesseln auferlegt. Das konnten wir erfahren, das ist die soziale Marktwirtschaft, wie wir sie in Deutschland leben. Daran sollten wir uns orientieren. Diesbezüglich würde ich mir, wie gesagt, mehr Handlungsfähigkeit von der deutschen Bundesregierung erwarten. (Beifall von der CDU.) Die Schuldenbremse ist für mich ganz klar kein neoliberales Projekt, sondern ein christdemokratisches, weil es den Menschen eine Hilfe ist. Wir alle geraten doch in die Versuchung, immer etwas mehr machen zu wollen, als am Ende gut ist. Genau diesen Umstand im Blick haltend haben wir die Schuldenbremse eingeführt: Sie ist nicht ein neoliberales Projekt, sondern eher politökonomisch - fast kann man schon sagen: politpsychologisch. Es geht darum sicherzustellen, dass man sich auch bei guten Vorhaben, die man umsetzen will, immer wieder daran orientiert, dass man auch langfristig und nachhaltig agieren muss. Daher ist die Schuldenbremse für mich, so wie sie generell eingeführt wurde, ein historischer Erfolg, so würde ich schon sagen, ein Meilenstein der deutschen Politik. Dass sich Bund und Länder in einer wirklich schwierigen Zeit darauf (Abg. Thielen (CDU)) einigen konnten, das ist schon bemerkenswert. So viel Durchsetzungskraft würde ich mir auch heute wünschen. Ganz klar ist, das habe ich hier schon mehrfach gesagt, dass keine Schuldenregel perfekt ist. Auch die aktuelle Schuldenbremse ist alles andere als perfekt, allerdings fällt mir dazu gerade eine bessere Lösung nicht ein. Der Weg kann doch nicht darin bestehen, dass wir nun sagen, wir schaffen das jetzt alles ab und verschulden uns noch mal hoffnungslos, vielmehr bedarf es gezielter Ansätze. (Ministerpräsidentin Rehlinger: Sagt ja auch niemand.) Ja, Frau Kollegin, Frau Ministerpräsidentin, das hat keiner gesagt. Aber ich erwarte mir von denen, die die Schuldenbremse reformieren wollen, von Frau Esken, von Herrn Kühnert, dass sie bitte auch darlegen, wie sie die Handlungsfähigkeit des Staates dauerhaft sichern wollen. Wie die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen dauerhaft zu sichern ist, dazu kommt gar nichts. Da bewegt sich das, was Peter Müller gesagt hat, auf einem ganz anderen Niveau. Er hat klar gesagt: Die Schuldenbremse soll auch in Zukunft ihre segensreiche Wirkung entfalten, dafür brauchen wir eine Reform an der richtigen Stelle. (Beifall von der CDU.) Um nun noch einmal kurz auf den aktuellen Fall einzugehen: Natürlich und genau aus den dargelegten Gründen unterstützen wir den Notlage-Antrag. Wir unterstützen, dass Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Notlage zu bekämpfen - was ja schon geschehen ist, aber auch noch zu finanzieren ist. Wir unterstützen das, weil es sinnvoll und auch gerecht ist. Wir unterstützen natürlich auch die Einführung einer richtigen Elementarschadenversicherung, insoweit sind wir in der Sache gar nicht weit weg von Ihnen. Was sind jetzt die nächsten Schritte, die wir gehen müssen? Erstens: Wir schauen uns im Haushaltsausschuss das alles genau an. Das sieht auf den ersten Blick - dafür ein Kompliment an die Mitarbeiter des Finanzministeriums - schon sehr gut aus, was Sie zusammengestellt haben, sicher auch mit Vorarbeit durch das Innenministerium und das Umweltministerium. Wir schauen uns die Sachen aber noch einmal ganz genau an: Ist es eventuell zu viel? Oder müssen wir vielleicht gar noch mehr machen? Auch dem stünden wir offen gegenüber, wenn sich das als notwendig erweisen sollte. Wir werden uns genau anschauen, welche Aufgaben hierbei zu bewältigen sind. Genauso wichtig ist für uns - zweitens - die Frage, wie es bei den Kommunen aussieht. Die Kommunen müssen einiges leisten, und es mag im Einzelfall sicher auch angezeigt sein, dass das Innenministerium den Kommunen erlaubt, sich stärker zu verschulden, um solche Situationen zu bekämpfen. Aber auch hier müssen wir immer die Frage im Blick haben, ob die langfristige Schuldentragfähigkeit der Kommunen gesichert ist oder man vonseiten des Landes, vonseiten des Staats, noch stärker unterstützen muss. Auch das schauen wir uns genau an. Das ist, so denke ich, eine ganz wichtige Debatte, die noch zu führen sein wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. Ich denke, wir sind hier den richtigen Schritt gegangen. Auch die Debatte in der Sache finde ich sehr spannend. Wir müssen die Schuldenbremse reformieren, der Diskussion stehe ich ganz offen gegenüber, das muss aber mit den richtigen Maßnahmen geschehen, damit auch weiterhin die finanzielle Tragfähigkeit gewährleistet ist. Das habe ich hierzu immer schon gesagt. Es stellt für mich zu viel Schwarz-Weiß-Denken dar, wenn man das Ganze immer nur einfach verneint. - Vielen Dank und einen schönen Tag noch! (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Thielen. - Der Abgeordnete Commerçon hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich auch gerne zulasse. Abg. Commerçon (SPD) mit einer Zwischenbemerkung: Ich denke, Kurzinterventionen sollten auch dazu genutzt werden, wirklich in den Dialog und in die Debatte einzugreifen. Ich will die Frage des Kollegen Thielen, wer denn mein Lieblingsneoliberaler sei, kurz aufgreifen: Ich habe keine Lieblingsneoliberalen, weil ich die Ideologie für völlig überkommen ansehe. Da Sie aber ausgerechnet Ludwig Erhard ansprechen, will ich doch darauf hinweisen: Als Ludwig Erhard Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland war, hatte die Bundesrepublik einen Spitzensteuersatz von 53 Prozent. Es gab eine Vermögenssteuer, und die soziale Gerechtigkeit in Deutschland war sehr viel ausgeprägter, als sie es in den Jahrzehnten des Neoliberalismus geworden ist. Die Inflationsrate lag übrigens bei 2,9 Prozent. Nach Ihren heutigen Maßstäben würde wahrscheinlich Ludwig Erhard als Sozialist beschimpft. (Lachen bei der CDU.) Ludwig Erhard ist trotzdem nicht mein „Lieblingsneoliberaler“. Könnten wir uns allerdings darauf verständigen, dass die damaligen Grundsätze auch die heutigen sein sollen, wären wir uns schon ein gutes Stück nähergekommen. (Abg. Commerçon (SPD)) (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Herr Thielen, möchten Sie erwidern?

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Stefan Thielen CDU

Vielen Dank, dass Sie Stellung bezogen haben, Herr Kollege Commerçon. Ich glaube, auf vieles könnten wir uns einigen. Ich hätte noch nicht mal ein Problem mit den 53 Prozent Spitzensteuersatz, wenn er an der richtigen Stelle ansetzt. Darüber können wir diskutieren. Es darf aber nicht so sein wie aktuell, wo der Durchschnittsverdiener fast schon den Spitzensteuersatz zahlt. Das kann doch nicht die Politik sein! Und da hat ja auch die SPD in der Vergangenheit kräftig mitgewirkt. Bei anderen Punkten, etwa der Vermögenssteuer, bin ich jederzeit für eine Debatte, ob wir das Ganze wieder angehen können. Aber dann sagen Sie doch mal, wie das Ganze gestaltet werden soll, damit es sich lohnt. Ich bin da eher für eine Diskussion, ob man die Erbschaftssteuer anpasst. Das ist die bessere Vermögenssteuer, das sagen viele Ökonomen. Ich würde mir erhoffen, dass vernünftige Anträge kommen und nicht immer nur gesagt wird: Wir müssen eine Vermögenssteuer einführen. - Aber wir sind jetzt ja ganz weit weg von dem Thema. Mit diesen Steuern werden wir keinen dauerhaften Effekt für die Schuldentragfähigkeit des Landes erreichen. Da brauchen wir eine gute, eine sinnvolle Schuldenbremse, dazu stehe ich. Die Schuldenbremse ist eher eine Schuldennotbremse; das geht in der Debatte leider etwas unter. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Es liegt in unserer Aussprache eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile nun das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Kira Braun.

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Kira Braun SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Plötzlich gab es kein Halten mehr. Das Wasser ist auf einmal volle Kanne rein ins Haus.“ So schildert Familie Kollmann von der Rußhütte die Flutkatastrophe vom 17. Mai. Nur wenige Tage danach war ich mit Ulrich Commerçon das über 70-jährige Paar besuchen, das direkt am Fischbach wohnt. „Das Wasser stand so schnell brusthoch im Wohnzimmer, ist heute aber wieder weg.“ Was blieb, war ein Erdgeschoss voller Schlamm, das kaputte Hab und Gut, verlorene Erinnerungen und die Sorge, dass sich so etwas wiederholt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wie Familie Kollmann geht es vielen Familien bei uns im Saarland. Wir dürfen sie nicht im Stich lassen. Und genau das machen wir heute mit dem Nachtragshaushalt auch klar. Wir lassen niemanden alleine, wir sind solidarisch mit den Betroffenen des Hochwassers 2024! (Beifall von der SPD.) Solche Extremwetterereignisse fühlen sich oft willkürlich an und lassen uns mit einem Gefühl der Ohnmacht zurück. Ihr Ursprung liegt in klimatischen Veränderungen, im menschengemachten Klimawandel. So lassen sich auch die enormen Regengüsse erklären, die für das Hochwasser im Mai verantwortlich waren, 100 l/m², an nur einem Tag so viel wie sonst in einem ganzen Monat! Das zeigt das schiere Ausmaß der Wassermassen, die vielerorts eine Schneise der Verwüstung hinterlassen haben. Der physikalische Grund - der Minister ist eben kurz darauf eingegangen - ist doch eigentlich einfach: Je wärmer die Luft ist, desto mehr Feuchtigkeit nimmt sie auf. Bei einer Erwärmung von nur einem Grad rechnet man mit 7 Prozent mehr Wasser, das verdunstet und dann teilweise Hunderte Kilometer nördlich des Mittelmeers auf uns herabfällt. Das letzte Jahr, das ich brauche Ihnen nicht zu erklären, liebe Kolleginnen und Kollegen, war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, es war um 2,4 Grad wärmer als das Temperaturmittel von 1961 bis 1990. Und das war kein einmaliger Ausrutscher nach oben, nein, ganz im Gegenteil, jeder Monat knackt seit dem Jahr 2023 die 1,5 ‑ Grad ‑ Marke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nackte Zahlen lügen nicht. Wenn Vertreter auch hier in diesem Hause diesen Umstand verschweigen, kleinreden, leugnen, dann spielen sie mit unserer Gesundheit, ja gar mit unserem Leben. (Beifall von der SPD.) Schon jetzt müssen wir mit den zum Teil unwiderruflichen Folgen des Klimawandels zurechtkommen, und zwar global, lokal, regional. Wir verstärken deshalb mit diesem Nachtragshaushalt massiv den Hochwasserschutz auf allen Ebenen. Wir geben den Kommunen eine Vielzahl von Möglichkeiten an die Hand, um die Maßnahmen noch besser an die individuelle Situation vor Ort anzupassen, denn Saarwellingen ist anders als Saarbrücken, Neunkirchen anders als Nonnweiler und Blieskastel anders als Berschweiler. Deswegen ist es so wichtig, dass die Kommunen selbst den Hut aufhaben. Und sie haben ja auch gezeigt: Sie können Krise. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, den Meteorologen Jörg Kachelmann: „Eine Jahrhundertangelegenheit muss keine Katastrophe sein, wenn man es richtig macht. Das hat das Saarland bewiesen. Eigentlich müssten nun andere Bundesländer sich vor Ort informieren, wie die Saarländer:innen das gemacht haben.“ (Abg. Braun (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir Schlimmeres verhindern konnten, lag an dem exzellenten Zusammenspiel von Katastrophenschutzbehörden, von Feuerwehr, Hilfs- und Rettungsdiensten und vielen mehr. Ihnen allen gilt es heute, Danke zu sagen. (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir wollen uns aber nicht auf dem ausruhen, was bereits gut gelaufen ist. Wir stellen mit diesem Nachtragshaushalt die Weichen, um das Land wetterfest zu machen. Deshalb verstärken wir auch die Prävention auf ganzer Linie. Erstens: Wir sensibilisieren die Bevölkerung und sorgen für die Bereitstellung verständlicher Informationen. Zweitens: Wir bauen die Beratung für die Kommunen bei der Auswahl und der Umsetzung der in den Hochwasser- und Starkregenkonzepten dargelegten Maßnahmen aus. Drittens: Wir verbessern die Hochwasservorhersage und -warnung unter anderem durch die schrittweise Entwicklung eines saarländischen Starkregen-Frühwarnsystems. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns ist bewusst, Prävention ist teuer und belastet die ohnehin schon angespannten kommunalen Haushalte. Es ist deswegen richtig, dass das Umweltministerium bis mindestens 2029 die Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregen-Risikomanagements verlängert und die Förderquote von 70 auf 90 Prozent erhöht. Liebe Petra Berg, vielen Dank Dir und deinem Team dafür. (Beifall von der SPD.) Erlauben Sie mir, Herr Toscani, an dieser Stelle kurz auf Ihre Aussage zur Unterstützung der Kommunen einzugehen. Ihr sagt es, habt es aber nie gemacht. Wir machen es! Das ist der Unterschied zwischen Regierung und Opposition, das ist der Unterschied zwischen SPD und CDU in diesem Land. (Beifall von der SPD. - Längerer Zuruf des Abgeordneten Toscani (CDU). - Weitere Zuru- fe.) Und zudem: Anke Rehlinger muss dem Bundeskanzler keine Briefe schreiben, sie greift zum Handy und ruft ihn an. Das macht sie auch, und zwar bestmöglich, für unser Saarland. (Beifall von der SPD. - Mehrere Zurufe der Abgeordneten Wegner (CDU) und Com- merçon (SPD). - Lautes Sprechen. - Zuruf von der Regierungsbank.)

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Heike Sylvia Winzent

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Zwischenrufe einzustellen, auch von der Regierungsbank. Frau Abgeordnete Braun hat das Wort. - Vielen Dank!

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Kira Braun SPD

Herr Toscani, mich interessiert schon, was Sie zu den Äußerungen des ehemaligen CDU-Ministerpräsidenten Müller zur Schuldenbremse zu sagen haben. Das haben Sie uns heute verschwiegen. Wir alle wissen: Die CDU fällt bei der Schuldenbremse, sobald es ihr nützt. Das ist keine verantwortliche Politik für dieses Land! (Beifall von der SPD.) Zurück zum Nachtragshaushalt, den wir in Rekordzeit auf den Weg gebracht haben. Die Hilfen wurden gegenüber 2018 noch einmal deutlich angepasst, sowohl was die Antragsberechtigung angeht als auch mit Blick auf Nachweispflichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, selten wurde in einer so kurzen Zeit so effektiv geholfen. Darauf können wir heute stolz sein. (Beifall von der SPD.) Das war auch deshalb wichtig, weil nicht wenige, die auf die Hochwasserhilfe bis 1.000 Euro zurückgreifen mussten, keine größeren finanziellen Spielräume haben, um zum Beispiel die kaputte Spülmaschine oder das weggeschwommene Auto kurzfristig zu ersetzen. Mehr noch: Wir erleben nicht nur global, sondern vielerorts auch lokal, dass die Folgen des Klimawandels äußerst ungleich verteilt sind. Diejenigen, die über einen kleinen Geldbeutel verfügen, sind oft besonders hart getroffen. Sie leben oft in schlecht isolierten Wohnungen oder im aufgeheizten Dachgeschoss in Ballungsräumen ohne Vorgarten, ohne Zugang zum Stadtpark oder zu anderen Grünflächen. Oft sind sie sowohl im Berufsleben als auch im Privaten der Hitze in ganz besonderem Maße ausgesetzt. Seit dieser Woche hat das Saarland einen Hitzeaktionsplan, lieber Magnus Jung, genau zur richtigen Zeit. Vielen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Ich möchte ein zweites Beispiel geben. Reiche Menschen wohnen nicht selten am Berg. Das wusste schon der Liedermacher Franz-Josef Degenhardt, in dessen Lied von den Schmuddelkindern die Mutter dem Sohn riet, doch lieber mit den Kindern aus der Oberstadt zu spielen. Günstigere Wohnungen hingegen befinden sich oft in hochwassergefährdeten Gebieten. Zudem fehlen ärmeren Menschen oft die finanziellen Mittel, um Vorsorgemaßnahmen zu treffen oder sich gegen Hochwasser richtig zu versichern. Mehr noch, in besonders gefährdeten Gebieten finden Betroffene schlicht und ergreifend niemanden, der sie überhaupt noch versichern möchte. Auch das ist eine Lehre aus dem Pfingsthochwasser. Nicht jeder und nicht jede kann sich gleichermaßen gegen Extremwetterereignisse schützen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich unserer Ministerpräsidentin Anke Rehlinger danken, die im Bundesrat er- (Abg. Braun (SPD)) neut die Elementarversicherungspflicht auf die Agenda gesetzt hat. Es wird Zeit, dass der Bund endlich vorankommt. (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Schluss. Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt sichern wir die Hilfen für die Betroffenen des Pfingsthochwassers ab und wappnen uns gleichzeitig für die Zukunft, um noch besser auf Extremwetterereignisse reagieren zu können. Ich bitte daher um Zustimmung zum Nachtragshaushalt. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. - Es liegt noch eine Wortmeldung vor. Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Roland Theis.

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Theis CDU

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich glaube, es ist richtig, dass wir diese Debatte nutzen, um über den eigentlichen Tagesordnungspunkt und über den Tag hinaus über die Frage zu sprechen, wie wir unser Land auf die leider unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einstellen, auch über die schlimme, menschliche Tragödien mit sich bringende Hochwasserkatastrophe von Pfingsten hinaus. Die Folgen des Klimawandels sind da, Anpassung ist notwendig. Sie ist notwendig - und auch da sehe ich einen Konsens unter vielen hier -, aber sie ist nicht ausreichend. Wir müssen selbstverständlich auch weiterhin das politische Ziel, die Klimaerwärmung zu bremsen und zu beschränken, vor Augen haben und dafür arbeiten. Dass das Saarland dafür einen Beitrag leistet, das ist richtig so. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, klar ist, glaube ich, auch mit einem Blick auf die großen Zahlen, was unser Land und was Europa angeht: Klimaschutz so, wie er in Deutschland gemacht wird, muss effizienter werden. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Klimawandel ist eine globale Herausforderung. Dem Klima ist es egal, wo das CO₂ emittiert wird. Deshalb werden wir als Deutschland und auch als Saarland nur dann einen wirklich relevanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, wenn wir ihn so machen, dass er auch ökonomisch funktioniert. (Beifall von der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Blick in die Realität dieses Landes: Wenn wir einmal ehrlich sind, dann ist doch die Analyse heute völlig klar. Die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und der wirtschaftliche Zustand der Industrienation Deutschland sind keine Werbung für die Art, wie wir Klimaschutz machen. Deshalb muss sich da etwas ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU.) Es ist doch völlig klar, dass der Weg über das Ordnungsrecht, den diese Bundesregierung eingeschlagen hat, nicht funktioniert. Die Idee, dass die Politik minutiös den Weg, das Verfahren, die Technik, die Entscheidungen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte trifft, von denen heute selbst die Ingenieure und Wissenschaftler uns noch nicht genau sagen können, was am Ende des Tages stimmt, ohne auf die Vielfalt der technologischen Lösungen zu setzen, ohne das offenzuhalten, das funktioniert nicht. Das sehen Sie an einem wichtigen Aspekt, nämlich daran, dass uns niemand folgt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man Vorreiter sein will und einem keiner nachläuft, dann hat man ein Problem. Wenn man aber Vorreiter sein will und einem alle entgegenkommen, dann ist man nicht Vorreiter, sondern Geisterfahrer. Das ist die Realität der Klimaschutzpolitik in Deutschland. Deshalb muss sich das ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Wir brauchen nicht weniger Klimaschutz, im Gegenteil, wir brauchen effizienteren. Dabei ist Deutschland, wenn wir in die Realität schauen, leider ganz schlecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Mittelpunkt heute - und völlig zu Recht - steht aber die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Denn während das eine eine globale Herausforderung ist, ist das andere eine lokale Pflicht. Die nimmt uns keiner ab. Es nimmt uns keiner ab, unsere Heimat, unser Land, unsere Kommunen auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Denn der Wandel ist aktuell, er ist konkret und lokal. Die gute Nachricht aber ist - ich finde, das ist auch etwas, was man sagen muss, damit man nicht in so eine Vergeblichkeitsfalle tappt, damit man die Menschen nicht davon abschreckt, Klimawandel als Thema für sich zu entdecken -, die Klimawandelfolgen sind beeinflussbar. Wir können etwas tun. Technologie gibt Lösungen im Hochwasserschutz, im Hitzeschutz, an dem viele ja arbeiten. Wir können etwas verändern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb gibt es keinen Grund zur Weltuntergangsstimmung. Aber es gibt einen Grund, in diesem Land vom Reden ins Handeln zu kommen. Dafür werden wir gewählt: Um unser Land fit zu machen für das, was auf uns zukommt, und nicht dafür, lieber Herr Commerçon, hier die großen ideologischen Debatten zu führen, die uns keinen Zentimeter weiterbringen. (Abg. Theis (CDU)) (Beifall von der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Phänomene des Klimawandels sind vielfältig und deshalb müssen auch unsere Antworten darauf vielfältig sein. Es ist darüber gesprochen worden. Es geht um innerstädtische Hitzeinseln. Es geht um die Frage, wie ältere Menschen in Zeiten hoher Temperaturen am sozialen Leben teilnehmen können, wie vulnerable Personen einen Sommer überleben können. Frau Kollegin Braun hat ja recht, es sind häufig auch solche Personen, die in Wohnungen leben, die nicht mit einer Klimaanlage gesegnet sind. Deshalb ist es gut, dass man daran arbeitet, wie Sporttrainings in Hallen stattfinden können, die zu heiß sind, wie man dafür sorgen kann, dass bei den vielen invasiven Arten, die zu uns kommen, die Biodiversität nicht allzu sehr leidet. Klimawandel hat Folgen für die gesamte Gesellschaft, für unser gesamtes Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb ist es richtig, dass wir heute und an anderer Stelle nicht nur über Hochwasserschutz sprechen, auch wenn das mit Sicherheit eine der größten Herausforderungen ist. Deshalb ist es aber auch richtig - da, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind Sie ein bisschen hinter der Zeit, wenn ich das einmal sagen darf -, dass wir über die lokale Dimension sprechen. Denn wenn Klimawandelfolgen besonders lokal sind, dann hat das auch etwas damit zu tun, dass wir die Kommunen nicht alleine lassen und dass wir den Kommunen helfen. Ich will gar nicht beklagen, dass Sie alle unsere Anträge dazu in den vergangenen Haushaltsdebatten abgelehnt haben, wenn es darum ging, den Kommunen Mittel mitzugeben, um sich auf den Klimawandel einzustellen. Aber ich kritisiere durchaus, dass Sie sich hier hinstellen und von der größten Menschheitsherausforderung sprechen und mit Tremolo in der Stimme die Probleme beschreiben, dann aber eine halbe Legislaturperiode brauchen, um den ersten Entwurf eines Konzepts, den Sie dazu auch noch bestellt haben, hier vorzustellen. Das reicht nicht, das ist Bummelstreik im Klimaschutz. Das kann sich dieses Land nicht leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theis. Es liegt noch eine Wortmeldung seitens der Regierung vor. - Ich erteile nun das Wort dem Minister für Inneres Bauen und Sport, Herrn Reinhold Jost.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, mit Blick auf die Debatte kann ich einen gemeinsamen Nenner definieren. Dieser Staat, das Land und die Kommunen haben in der Krise funktioniert und sind auch in der Lage, in der Nachkrisenphase die Zeichen der Zeit zu erkennen und zu handeln. Dafür bin ich ausdrücklich dankbar. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, schnell, effizient und nachhaltig, das sind die drei Begriffe, die man mit Blick auf die akute Krisensituation, aber auch in der Nachkrisenphase benutzen kann. Führt man sich vor Augen, dass wir über 11.500 Helferinnen und Helfer aus freiwilligen Feuerwehren, aus der Berufsfeuerwehr, der DLRG, des DRK, der Johanniter, der Malteser, des ASB, der Technischen Hilfswerke, aber auch der Bundeswehr und der Landesund der Bundespolizei im Einsatz hatten und zusätzlich noch viele Tausende, die einfach so mit angepackt hatten, weil es ihnen eben nicht egal war, wie Menschen in dieser Krise aus selbiger herauskommen, ob sie sich selbst überlassen bleiben, sondern die gesagt haben, es ist zwar nicht mein Hab und Gut, aber ich helfe trotzdem, dann macht das deutlich: Das Saarland steht in der Krise zusammen und auch danach. Auch dafür bin ich sehr dankbar, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Man schaue sich das mit Blick auf Erfahrungen und entsprechende Umsetzungen aus der Vergangenheit an; ich sehe dort oben Michael Thieser, einen langjährigen Medienbegleiter des Landtages, der heute, wenn ich das richtig weiß, seine letzte offizielle Landtagsdebatte als Journalist mitbegleitet, er war schon 1993 bei dem damaligen verheerenden Hochwasser dabei. Wenn man sich vor Augen führt, was in diesen Jahren passiert ist, was nachhaltig dazu geführt hat, dass etwa beim Pfingstunwetter bestimmte Dinge nicht mehr passiert sind, auch in Ottweiler, Blieskastel und kleineren Orten, dann ist das der Beweis dafür, dass wir damals die richtigen Schlüsse gezogen haben. Ob sie von Art und Umfang her vielleicht etwas mehr hätten sein können, will ich gar nicht in Abrede stellen, aber dass wir sie gezogen haben, ist das Entscheidende. Wir ziehen sie auch bei diesem Hochwasser und deswegen an dieser Stelle ein herzliches Wort des Dankes an alle, die uns begleitet haben. (Beifall von der SPD.) Wir haben das nicht par ordre du mufti gemacht. Ich sehe den Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages, Herrn Spaniol, es sind Vertreter des Landkreistages da. Es ist in dieser Zeit möglich, gemeinsam Herausforderungen anzugehen. Deswegen nutze ich diese Gelegenheit, Danke an den Landkreistag und an den Städte- und Gemeindetag für dieses herausragend enge Miteinander zu sagen. Wir haben uns in der Anfangsphase dieser Krise teilweise täglich über Telefonschalten und Konferenzen zusammengetan und machen das bis heute noch. Morgen findet ein großer Hochwasserkongress statt, in dem wir uns gemeinsam mit der Umweltministerin über unsere Möglichkeiten, die Werkzeuge, die Tools austauschen. Wir wollen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden unter Beweis stellen, dass wir die Zeichen der Zeit erkannt haben und die Herausforderung meistern. Wir können Krise, wir lassen uns von ihr nicht überwältigen. Wir sollten dazu übergehen, sie zu gestalten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Das haben wir bei der Vergaberichtlinie gemacht, die wir sehr, sehr moderat im Sinne der Städte und Gemeinden ausgelegt haben, um es mal vorsichtig zu formulieren. Zum Thema der Änderung des Saarlandpaktes: Gestern gab es die Tagung des Kommunalen Sanierungsrates, bei der wir uns ebenfalls einig waren, dass bestimmte Dinge und Entwicklungen der letzten Jahre dazu geführt haben, dass wir im Sinne der Städte und Gemeinden, der kommunalen Seite agieren. Es heißt immer wieder, der Bund hätte noch nichts geliefert. Wir haben dazu beigetragen, dass 6 Millionen Euro Kosten für die Helferinnen und Helfer des THW den Kommunen erst gar nicht in Rechnung gestellt werden. Das ist der erste und wichtigste Punkt, bei dem der Bund geliefert hat, meine sehr geehrten Damen und Herren, und er wird auch in anderen Bereichen liefern, beispielsweise mit Blick auf den Themenbereichen Städteund Gemeindefinanzierung beim Städtebau und mit Blick auf das Thema ELER und GAK. Wir haben ein originäres Interesse, den Kommunen zu helfen, mit europäischen, aber auch mit Bundesmitteln. Das braucht Projekte. Deswegen sage ich an der Stelle: Bevor man nicht weiß, was alles an kaputtem Material vor Ort in den Kommunen ist, ist es doch töricht, beim Bund darauf hinzuweisen, dass man Geld braucht, man weiß doch nicht wofür, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Das arbeiten wir ab, das tun wir und haben es mit entsprechenden Listen hinterlegt. Die Zwei-Drittel-Quote an Landeszuschüssen ist ein Beleg dafür, dass wir es bei der Unterstützung der Städte und Gemeinden ernst meinen. Bei dem letzten großen Hochwasser waren es 25 Prozent. Wir sind jetzt bei zwei Dritteln. Das wird - und zwar auf Vorschlag der Städte und Gemeinden und der Landkreise - mit zweimal 5 Millionen Euro Bedarfszuweisungen ergänzt. Es sind kommunale Mittel, die nicht wir vergeben, sondern bei denen wir die Kommunen mit einbinden. Auch das ist ein Beispiel, worauf wir sehr stolz sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch eine Minute Redezeit. Die möchte ich gerne darauf verwenden, auf einen Punkt hinzuweisen, der mir wichtig ist. Wir haben in den zurückliegenden Jahren mit Blick auf die Titelgruppe 85 - Katastrophenschutz - etwas vorgefunden, was mich nachdenklich gestimmt hat: 2020 waren es knapp 500.000 Euro, 2021 etwas mehr als 500.000 Euro und 2022 ebenfalls etwas mehr als 500.000 Euro, die wir für das Thema Katastrophenschutz zur Verfügung hatten. Wir haben im ersten Haushalt, den wir selbst gestaltet haben, diese Mittel auf 1,7 Millionen Euro verdreifacht, sind bei 2 Millionen Euro und im nächsten Jahr sind 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Wir gehen jetzt mit über 11,6 Millionen Euro in die Anschaffung von Ausrüstung, von Material, was auch insbesondere die kommunale Seite entlastet, denn das brauchen sie nicht anzuschaffen. Das hilft allen. Darauf bin ich ganz besonders stolz. Herzlichen Dank an alle, die dazu beigetragen haben. Das ist gut investiertes Geld und es zeigt, dass wir effizient, dass wir vor allen Dingen aber auch nachhaltig und schnell Krisen bewältigen können, wenn andere nur darüber reden. - Herzlichen Dank. Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister. - Ich darf feststellen, dass die Minute ein wenig länger war, um 35 Sekunden überzogen, und der Ordnung halber weise ich selbstverständlich darauf hin, dass diese Redezeit von 35 Sekunden jeder Fraktion des Hohen Hauses noch zustehen würde. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit schließe ich die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, sowohl den Antrag als auch die beiden Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung zunächst über den Antrag der SPD ‑ Landtagsfraktion Drucksache 17/1024. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1024 mit Stimmenmehrheit an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1010. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/1010 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1010 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD ‑ Landtagsfraktion. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1011. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1011 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1011 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren mit der Tagesordnung fort und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sowie zur Regelung des Lichtbildabrufs (Drucksache 17/1012) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

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Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sowie zur Regelung des Lichtbildabrufs in Erster Lesung. Mit diesem Gesetz soll der automatisierte Lichtbildabruf sowie der hierfür erforderliche Aufbau einer zentralen Lichtbilddatenbank umgesetzt werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen nach den Vorschriften des Passgesetzes sowie des Personalausweisgesetzes die Ordnungsbehörden, die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter auf Lichtbilder aus den kommunalen Pass- und Personalausweisregistern zurückgreifen. Bislang geschieht dies nur manuell. Zukünftig sollen die Pass- und Personalausweisbehörden einen digitalisierten Lichtbildabruf bereit halten. Das Saarland macht hierfür von der Möglichkeit Gebrauch, den Lichtbildabruf über einen zentralen Lichtbildbestand zu ermöglichen. Mit dem Gesetzentwurf soll der automatisierte Lichtbildabruf im Saarland künftig effizient und zuverlässig aus einem zentralen Lichtbildbestand heraus gewährleistet werden. Der zentrale Lichtbildbestand soll dabei, wie auch schon beim zentralen Meldedatenbestand des Landes, im Melderecht bei der eGo-Service-Saar GmbH angesiedelt werden. Mit der Digitalisierung der Lichtbildauskunft werden die bisherigen personalintensiven Arbeitsprozesse deutlich vereinfacht. Die Lichtbilder sind dadurch nicht nur zentral abrufbar, sondern auch jederzeit verfügbar. Durch den Wegfall manuell zu bearbeitender Lichtbildübermittlungsersuchen werden die Gemeinden vom bisherigen personellen Aufwand deutlich entlastet. Dies ist nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung. Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf nebst Begründung verweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1012. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1012 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1012 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) - Ehrenamt stärken, Arbeitnehmerrechte schützen Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Den Gesetzentwurf bringen wir nun zum zweiten Mal ein. Das erste Mal war in der fünften Plenarsitzung, am 13.07.2022, also ziemlich exakt vor zwei Jahren. Damals konnte ich, wie es der AfD eigentlich immer gelingt, bereits voraussagen, warum eine derartige Gesetzesänderung, bei der es um Kündigungsschutz für Wahlbewerber geht, im Hinblick auf die damals noch weit bevorstehenden Kommunalwahlen 2024 notwendig sei. Die Kommunalwahlen 2024 sind nun vorbei. Die Bürger hatten das Wort und haben auch einen Sieger der Wahlen an der Saar bestimmt. Wahlergebnisse lügen bekanntermaßen nicht. Der Gewinner im Saarland ist, wo angetreten, die AfD. Die Prozente gingen stark in die Höhe, eine Verdopplung der Ergebnisse an der Saar war keine Seltenheit. Auch konnten wir uns weiter in der Fläche ausdehnen. Ich muss hier ja keine Wahlanalyse machen. Lesen in den veröffentlichten Ergebnissen kann jeder selbst. Bei einem konkreten Zahlenbeispiel möchte ich aber dennoch bleiben, da sich hier vieles fokussiert und ich mich im Detail auskenne, nämlich Neunkirchen. Die Wahlergebnisse aus Neunkirchen: Kreistag plus 6,5 Prozent für die AfD auf 16,4 Prozent, Stadtrat Neunkirchen plus 11,7 Prozent für die AfD auf 22,5 Prozent, Ortsrat Neunkirchen Innenstadt mit Sinnerthal und Heinitz plus 12,2 Prozent für die AfD auf 25,8 Prozent, das sind 4,1 Prozent vor der CDU. In allen drei neugewählten Gremien hatte ich die Ehre, seit 2019 als Fraktionsvorsitzender zu dienen. Zur Abrundung noch das Europawahlergebnis aus Neunkirchen: plus 9 Prozent für die AfD auf 21,9 Prozent, bei 22,9 Prozent für die CDU und 23,3 Prozent für die SPD. Die SPD war also gerade einmal müde 1,4 Prozent vor der AfD in der alten Arbeiterstadt Neunkirchen. Die AfD ist im Saarland definitiv im Kreise der Volksparteien angekommen. Um noch klarer zu zeigen, wohin der Trend geht, möge als Beispiel der alte, ehemals tiefrote Arbeiterstadtteil Sinnerthal herhalten: CDU 22,7 Prozent, SPD 25,6 Prozent und die AfD mit 27,7 Prozent absolut auf Platz 1. - Noch Fragen? Die AfD ist nicht nur Volkspartei, die AfD ist auch neue Arbeiterpartei. Wahlen lügen nicht. Da nützt auch kein Gezeter aus gewerkschaftlichen Funktionärskreisen. Nun zurück zum vorliegenden Gesetz und warum es notwendig ist, jetzt endlich überfällige Konsequenzen zu ziehen und dem Bürger zu geben, was der Bürger will und was dem Bürger zusteht, nämlich die von ihm gewollte Politik, die von ihm gewollten und gewählten Personen. Bereits 2018 und 2019 bei den Aufstellungsversammlungen für die Wahlvorschlagslisten war man ständig konfrontiert mit der Angst möglicher Wahlbewerber, nicht so sehr in der Öffentlichkeit stehen zu wollen, da man Sorge um seinen Arbeitsplatz habe. Besser wurde dieser Umstand bei den Aufstellungsversammlungen für die Wahllisten 2024 trotz viel höherer Mitgliederzahlen auch nicht, dies nach dem Motto: „Christoph, du weißt ja, ich stehe voll hinter unserer Sache, aber wenn ich für die AfD auf der Liste kandidiere, habe ich ernste Befürchtungen um meinen Arbeitsplatz, deshalb lieber nicht.“ So kam es dann, wie es kommen musste, dass es uns von der AfD in Neunkirchen - und nicht nur dort - nicht gelang, eine genügend große Wahlvorschlagsliste aufzustellen, um alle Sitze im Stadtrat von Neunkirchen zu besetzen und es dem Bürger, dem Souverän im Staate, zu ermöglichen, die Vertretung zu haben, die er sich demokratisch wählte. - Demokratisch, so die echte Demokratie, liebe Kollegen, mit freier, gleicher und geheimer Wahl und nicht der auch hier im Hohen Hause oft benutzte Kampfbegriff von Demokratie mit Ausgrenzung, Hass und Hetze gegen alles, was nicht links ist. Ich war vor zwei Wochen in Essen und sah selbst, mit welchem Gesindel und Pack als Hilfstruppen auf der Straße Sie sich da Ihre ‑ ‑

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Heike Sylvia Winzent

Herr Abgeordneter Schaufert, ich bitte, solche Begrifflichkeiten im Hohen Hause zu unterlassen!

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Okay, Danke. Mit wem Sie sich also da im sogenannten Kampf gegen rechts verbünden, was im Grunde eigentlich nur der Kampf für die eigene Machterhaltung ist. Sie tragen auf der Straße, wie beispielweise in Essen, zumindest die Mitschuld an Krawallen, Ausschreitungen, Sachschäden wie verletzten Polizisten und an der Vergiftung des gesellschaftlichen Klimas, wie es auch Zielrichtung des vorliegenden Gesetzentwurfs ist. Sie sind schuld daran, dass der Bürger im Saarland nicht die Repräsentanz in den Gremien erhält, die er gerne hätte. Mögliche Kandidaten trauen sich aus Angst um den Arbeitsplatz und damit aus Angst um die Existenz nicht, auf einer Liste der AfD zu kandidieren. Vielleicht freut Sie das. Vielleicht fühlen Sie sich ja bestärkt durch diese meine Worte in Ihrem undemokratischen, gefährlichen Getue, grinsend sagend: „Klappt doch. Zumindest kriegen wir so die AfD etwas eingebremst.“ Wie meinte bei der ersten Befassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf 2022 der Kollege Maaß auch noch so entlarvend im Tenor? - (Abg. Schaufert (AfD)) Die AfD bezwecke mit diesem Antrag genau eine Sache: Rechte Personen vor der wichtigen und notwendigen gesellschaftlichen Ächtung zu schützen. - Wichtige und notwendige gesellschaftliche Ächtung! Noch irgendwelche Fragen? Ist das Ihre Demokratie? Ist das Ihr Respekt? Ist das Ihre gesellschaftliche Vorstellung? Ich glaube, leider ja. Ablehnende Antworten auf Ihre abstrusen Vorstellungen von Demokratie und Gesellschaft und auf den Umgang miteinander haben Sie am 09.06.2024 dann auch vom Wähler erhalten. Die nächsten Antworten erhalten Sie bei den Landtagswahlen im September im Osten. Nehmen Sie den Bürger und dessen Willen ernst. Helfen Sie mit, auch wenn es Ihnen von der Grundeinstellung fremd sein mag, es für das Gemeinwohl brennenden Personen zu ermöglichen, frei von Angst um die Existenz für die Partei zu kandidieren, für die sie sich einsetzen möchten. Entscheiden tut dann der Wähler, ob er die Person, die Partei und deren Programm mag. Zumindest dies sollte uns einen. Daher stimmen Sie bitte dem Gesetzentwurf zu, denn dieser ist ein echter Schritt, das Ehrenamt zu stärken und an Kommunalpolitik interessierte Arbeitnehmer zu schützen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. Ich eröffne nun die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Pascal Arweiler.

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Pascal Arweiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs lautet: „Ehrenamt stärken, Arbeitnehmerrechte schützen, Kündigungen erschweren“. Das sind sicherlich ehrenwerte, erstrebenswerte Ziele, aber die hier vorgenommene Verschränkung ist für mich persönlich nur schwer nachvollziehbar, gerade auch mit Blick auf die Ausführungen eben. Es scheint, als würden hier viele Dinge unzutreffend miteinander vermischt, um so alles zu einem Problem aufzubauschen, wo überhaupt gar kein Handlungsbedarf besteht. Und wie so oft im Leben gilt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In Artikel 137, etwas weiter hinten in unserer Verfassung, steht, dass die Wählbarkeit von Beamtinnen und Beamten, von Angestellten des öffentlichen Dienstes gesetzlich beschränkt werden kann. Als saarländischer Gesetzgeber haben wir davon Gebrauch gemacht, nämlich in § 17 KWG. Wir haben dort festgelegt, dass die besoldeten Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Gemeinde nicht Mitglied des Gemeinderates in dieser Gemeinde sein können. Das gilt nicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten. So weit der Wortlaut. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Bezogen auf den Gesetzentwurf soll das heißen, bevor einem Gemeinderatsmitglied der Arbeitsvertrag in einer Kommune überhaupt gekündigt werden kann, muss er oder sie überhaupt erst in den Gemeinderat hineingewählt werden dürfen. Das ist mit Blick auf § 17 KWG für die Beschäftigten einer Kommune gar nicht so einfach möglich, sodass auch hier Ihr Gesetzentwurf zunächst einmal ins Leere läuft. Aber selbst wenn ein Beschäftigter einer Kommune im Gemeinderat sitzt, stellt sich doch die Frage, warum dieser Beschäftigte gegenüber den anderen Beschäftigten in den Kommunen eine erhöhte Schutzbedürftigkeit genießen und einen besonderen Kündigungsschutz bekommen soll. Das konnten Sie nicht beantworten. Ein Mitglied des Gemeinderates ist grundsätzlich nicht gleichzusetzen mit Mitgliedern des Personalrates oder mit schwangeren Frauen oder mit schwerbehinderten Menschen in den Kommunen, die dort beschäftigt sind, oder auch in der freien Wirtschaft, die vollkommen zu Recht eine erhöhte Schutzbedürftigkeit haben und eine erhöhte Schutzwürdigkeit genießen. Außerdem kann man auch heute schon nicht einfach als Angestellter in eine andere Kommune versetzt werden. Bei den Beamten ist es tatsächlich anders. Hier ist Ihr Gesetzentwurf wenig präzise und läuft ins Leere. Grundsätzlich ist mit Blick auf das Direktionsrecht und das Weisungsrecht des Arbeitgebers zu sagen, dass Änderungen des Arbeitsorts und der Tätigkeit vorgenommen werden können. Aber auch hier werden heutzutage schon die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt. Warum hier die Verschärfungen, insbesondere auch in der Privatwirtschaft, vorgenommen werden sollen, hat für mich genauso wenig Priorität wie die Frage, warum ein Mitglied des Gemeinderates nicht auch aus ordentlichen Gründen gekündigt bekommen darf. Das Tätigwerden eines Arbeitnehmers in einem Gemeinderat stellt ohnehin keinen wirksamen Kündigungsgrund dar. Das ist gut und wichtig so. Gerade mit Blick auf das schwindende Engagement in unseren kommunalen Räten ist es wichtig, das gerade an dieser Stelle zu betonen, auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. (Beifall von der SPD.) (Abg. Arweiler (SPD)) Schwierig wird es dann, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich versuchen, an der Arbeitsstätte politisch Einfluss zu nehmen auf andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wenn dadurch Konflikte entstehen. Natürlich muss dann ein Arbeitgeber wirklich nur als Ultima Ratio die Möglichkeit haben, mit einer Kündigung vorgehen zu können. Mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf ist die umfangreiche arbeitsrechtliche Absicherung des Gemeinderatsmitglieds nicht nachzuvollziehen. Es könnte gegebenenfalls auch zu einer vollkommen falschen Motivation führen, warum eine Person, eine Frau, ein Mann in der Gemeinde XY überhaupt für den Gemeinderat kandidieren möchte. Das Phänomen, das ich jetzt nenne, ist ja bekannt; man sollte es an dieser Stelle immer wieder aussprechen. Es ist nicht ungewöhnlich, sich heutzutage in einen Rat wählen zu lassen, dann fünf Jahre teilweise unentschuldigt zu fehlen und gleichzeitig schön die Aufwandsentschädigung für die fünf Jahre einzukassieren, wie zum Beispiel in Ihrer Heimatgemeinde Quierschied, Herr Dörr. Dort ist es die AfD, die genauso vorgegangen ist. Ja, Sie können jetzt gleich mit der Kurzintervention kommen. Wir stärken das kommunalpolitische Ehrenamt viel mehr, indem wir künftig genau solche Vorkommnisse verhindern, anstatt dafür zu sorgen, dass Menschen nur für den Stadtrat kandidieren, um sich persönlich abzusichern und daraus einen Vorteil zu bekommen. Das darf nämlich niemals die Priorität sein. Es geht darum, das Beste für den Ort, für die Mitbürgerinnen, für die Mitbürger herauszuholen, und nicht darum, das Beste für sich herauszuholen. (Beifall von der SPD und teilweise von der CDU.) Der Gesetzentwurf gibt mir die Möglichkeit aufzuzeigen, wie wir das kommunalpolitische Ehrenamt stärken können. Unseren Kommunalpolitikern ist geholfen, wenn sie tatsächlich den Ort gestalten können. Da ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung erhalten. Als Haushaltsgesetzgeber des Landes haben wir in den letzten Jahren bereits einiges auf den Weg gebracht und wir werden auch in Zukunft einiges auf den Weg bringen. Mit Blick auf die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode kann ich zum Beispiel den Saarlandpakt nennen oder die Neuausrichtung des KFA oder auch den weiterhin unermüdlichen Einsatz für die Übernahme der Altschulden durch den Bund, die Förder- und Investitionsprogramme, die Förderallianz ländlicher Raum, das Städtebauförderprogramm oder auch das größte kommunale Investitionsprogramm in der Geschichte des Saarlandes sowie das Schulbauprogramm. Unsere kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben zu Recht einen Anspruch, ihren Ort tatkräftig gestalten zu können. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft mit aller Kraft unterstützen. (Beifall von der SPD.) Darüber hinaus wollen wir das Ehrenamt im kommunalpolitischen Bereich auch dadurch stärken, dass wir konsequenter gegen Beleidigungen im Netz und gegen Gewalt an Mandatsträgern vorgehen. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass Justizministerin Petra Berg und Innenminister Reinhold Jost vergangene Woche zum Runden Tisch „Gewalt gegen Einsatzkräfte und Mandatsträger“ eingeladen haben. Vielen Dank für dieses Format, das Sie jetzt wiederaufleben lassen. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen, das wir in der heutigen Zeit benötigen. (Beifall von der SPD.) Außerdem wollen wir die Position des stellvertretenden Ortsvorstehers dadurch stärken, dass sie in Zukunft den Status des Ehrenbeamten bekommen und auch von den damit verbundenen Ansprüchen profitieren. Dieses Vorhaben haben wir bereits in den parlamentarischen Abstimmungsprozess eingebracht. Es wird alsbald hoffentlich nicht nur an dieser Stelle diskutiert, sondern auch im Anschluss verabschiedet. So wollen wir das kommunale Ehrenamt weiter fördern und denjenigen etwas zurückgeben, die tatsächlich jeden Tag für uns alle ihre Freizeit opfern. Das Saarland, das sagen wir oft, ist Ehrenamtsland. Wir sorgen dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt, erst recht im kommunalpolitischen Bereich. (Beifall von der SPD.) Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet aus unserer Sicht keine Maßnahmen, bei denen es in erster Linie darum geht, das kommunale Ehrenamt zu stärken. Das hat Herr Schaufert in seinem Redebeitrag selbst bekräftigt. Herr Schaufert, in Ihre Richtung gesagt, und auch an die Personen, die Sie in Ihrem Beispiel genannt haben: Wenn jemand Rückgrat hat, dann muss er auch zu seinen menschenverachtenden Einstellungen stehen, sowohl im Gemeinderat als auch beim Arbeitgeber. Dann ist dieser Gesetzentwurf völlig fehl am Platz. Damit sind Sie auf dem Holzweg. (Beifall von der SPD.) Es hat mich mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf gewundert, dass Sie nicht gleich aufnehmen wollten, dass Mitglieder eines Gemeinderates nicht aus Kirchenämtern entlassen werden dürfen. Aber wer weiß, was da in Zukunft noch so kommt. Wir finden jedenfalls, der Gesetzentwurf ist nicht überzeugend. Darüber hinaus setzt er eine falsche Motivation für den einen oder anderen, warum er oder sie für den Gemeinde- (Abg. Arweiler (SPD)) rat kandidieren möchte. Deswegen lehnen wir selbstverständlich Ihren Gesetzesentwurf ab. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Es wurde eine Kurzintervention angezeigt. - Herr Fraktionsvorsitzender Dörr, ich erteile Ihnen dazu das Wort. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenbemerkung: Herr Kollege Arweiler, wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, lautet ein Sprichwort. Sie haben seinerzeit in Friedrichsthal eingegriffen, als im dortigen Stadtrat die AfD und die SPD zusammen einen vernünftigen Vorschlag angenommen haben. Sie haben eingegriffen und Ihre ehemaligen und jetzigen Parteifreunde gerügt. Die Folge davon ist, bei der Kommunalwahl ist Ihre Partei abgestraft worden und die AfD ist nur einen Sitz hinter der SPD. Das Volk hat gesprochen. Sie haben Quierschied angesprochen. Meinen Kollegen Schaufert haben Sie als menschenverachtend bezeichnet. Ich sage Ihnen etwas, das Sie inzwischen wissen müssen, weil Sie ja im Regionalverband Saarbrücken politisch tätig sind. Der Kollege, der in Quierschied im Gemeinderat gesessen hat, war immer fleißig bei jeder Sitzung da und hat sich akribisch vorbereitet, ist schwer erkrankt und nach längerer schwerer Krankheit verstorben. Das hätten Sie wissen müssen; wir hatten ja keinen Nachrücker mehr. Der zweite Kollege, der dort war, hat mehrere schwere Operationen erleiden müssen; deshalb konnte er nicht immer da sein. Das ist die Situation. Wenn Sie von menschenverachtend reden, dann klopfen Sie einmal an die eigene Brust und überlegen Sie in Zukunft, bevor Sie so etwas anführen, wovon Sie reden. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Herr Abgeordneter Arweiler, Sie haben das Wort.

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Pascal Arweiler SPD

Verehrter Kollege Dörr, zunächst einmal möchte ich festhalten, dass das, was wir in Friedrichsthal getan haben, ein parteiinterner Vorgang ist. Aber nichtsdestotrotz würde ich ihn immer wieder genauso wiederholen. (Beifall von der SPD.) Dort, wo die AfD das Zünglein an der Waage ist und als Mehrheitsbeschaffer dient, um verschiedene Menschen in Positionen zu wählen oder auch um Inhalte zu verabschieden, sind keine demokratischen Mehrheiten, die wir unterstützen. Dahingehend ist es ganz klar, dass wir das, was Sie hier versuchen relativierend darzustellen, niemals unterstützen werden. (Beifall von der SPD.) Mit Blick auf Ihre Beispiele tut es mir für die persönlichen Verhältnisse dort leid, wenn jemand erkrankt oder auch verstorben ist. Nichtsdestotrotz kann ich auch ganz andere Beispiele bringen, falls es jetzt mit Quierschied aus Ihrer Sicht nicht zutreffend ist. Ich sitze zum Beispiel im Stadtrat in Püttlingen, dort hat sich die AfD reinwählen lassen, war in der letzten Legislatur mit zwei Personen im Stadtrat vertreten. Diese zwei Plätze waren über zwei Jahre hinweg komplett frei geblieben. Ich glaube, das ist kein Einzelfall, auch wenn Sie sich hier immer wieder als harmlos darstellen. Ich habe im Übrigen nicht den Herrn Kollegen Schaufert als menschenverachtend dargestellt, da müssen Sie mir richtig zuhören. Ich habe gesagt, die menschenverachtenden Einstellungen dieser Menschen, die für die kommunalen Parlamente kandidieren. Sie müssen danach ihr Rückgrat beispielsweise in der freien Arbeitswelt haben und dort gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern so auftreten, wie sie gegenüber Freundinnen und Freunden diese menschenverachtende Einstellung teilen. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Wir fahren fort in der Rednerliste. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Alwin Theobald das Wort.

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Alwin Theobald CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen es schon: Weil ihr offenbar wenig Neues einfällt, legt die AfD hier im Hohen Hause immer wieder die gleichen Anträge vor. Das ist auch heute der Fall, denn wir diskutieren, Herr Schaufert hat es ja selbst gesagt, auch diesen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes nicht zum ersten Mal. Es ist allerdings fast schon verwunderlich, dass Sie ihn nicht wenigstens dahingehend abgeändert haben, dass Sie auch noch Parteien verbieten wollen, Ämterund Funktionssperren gegen Ihre Mitglieder zu verhängen. Das scheint doch gerade für Sie aktuell ein größeres Problem zu sein als das, was Sie heute Morgen hier geschildert haben. Aus guten Gründen haben wir Ihren Antrag vor ziemlich genau zwei Jahren abgelehnt und wir (Abg. Theobald (CDU)) werden das durchsichtige Ansinnen, das Arbeitsrecht auf dem Weg über das KSVG auszuhebeln, auch heute wieder ablehnen. Gerne will ich Ihnen aber heute noch einmal unsere Position und die Gründe für unsere Ablehnung darlegen. Erstens, der vorliegende Gesetzentwurf greift tief in die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber ein, ohne dabei die notwendige Balance zwischen dem Schutz der Ehrenamtlichen und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber zu wahren. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen einen weitreichenden Kündigungsschutz für Mitglieder des Gemeinderates, der Kreistage und der Regionalversammlung vor, die weit über die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen hinausgehen. Als CDU-Fraktion unterstützen wir gerne ehrenamtliches Engagement auf wirklich allen Ebenen und auch der Schutz dieses Engagements hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Dieser Schutz kann aber nicht so weit gehen, dass er die unternehmerische Freiheit und die betrieblichen Notwendigkeiten der Arbeitgeber unverhältnismäßig einschränkt. Dort, wo wir als CDU für gesellschaftliche und unternehmerische Balance stehen, will die AfD Gewichte verschieben und das werden wir als CDU weder hier noch an anderer Stelle zulassen. Zweitens: Die vorgeschlagenen Änderungen stellen eine erhebliche bürokratische Hürde da. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nur mit Zustimmung des Mitglieds des Gemeinderates, der Kreistage oder der Regionalversammlung möglich ist, außer in Fällen zwingender betrieblicher Gründe. Das würde zu erheblichen administrativen Belastungen und möglichen Konflikten auch am Arbeitsplatz führen. Arbeitgeber müssten umfangreiche Nachweise für betriebliche Erfordernisse erbringen, was den Verwaltungsaufwand unnötig erhöht und die Flexibilität in der Personalplanung massiv einschränken würde. Drittens: Der Kündigungsschutz für Bewerberinnen und Bewerber auf kommunale Ehrenämter, wie er im Gesetzentwurf vorgesehen ist, birgt die Gefahr - und auch das wurde schon deutlich gemacht - eines Missbrauchs. Indem bereits mit der Einreichung des Wahlvorschlages ein Kündigungsschutz gewährt wird, könnte dies dazu führen, dass der Kündigungsschutz zu einer Absicherung gegen betriebsbedingte Kündigungen missbraucht wird, und das völlig unabhängig von der realen Chance, ein Amt überhaupt zu erhalten. Dies könnte dann in der Praxis zu einer ungerechtfertigten Belastung der Arbeitgeber führen und das Vertrauen in die ehrenamtliche Arbeit und das Engagement untergraben. Mit einem wirklich ehrlichen Schutz des Ehrenamtes hat das beim besten Willen überhaupt nichts zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! (Beifall von der CDU.) Viertens stellt man bei näherem Hinsehen auch fest, dass das bestehende Kündigungsschutzgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch bereits einen angemessenen Rahmen bieten, um die Rechte von ehrenamtlich Tätigen zu schützen. Die Erweiterungen im Gesetzentwurf der AfD sind daher nicht notwendig und tragen überhaupt nicht zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei. Vielmehr schaffen sie zusätzliche Unsicherheiten und potenzielle Rechtsstreitigkeiten, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber belasten würden. Abschließend möchte ich noch betonen, dass wir als CDU-Fraktion die wichtige Rolle der ehrenamtlich Tätigen in unseren Kommunen nicht nur anerkennen und unterstützen, sondern vielfach auch selbst vor Ort aktiv und engagiert sind. Umso überzeugter sind wir deshalb, dass der Schutz dieser Tätigkeit ausgewogen und auch praktikabel sein muss. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD allerdings ist überhaupt nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab und setzen uns stattdessen weiterhin wie beispielsweise mit der Wählbarkeit am Zweitwohnort für sinnvolle und ausgewogene Regelungen ein, für Regelungen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, die die ehrenamtliche Arbeit fördern, ohne dabei beispielsweise die berechtigten Interessen der Arbeitgeber und die betriebliche Realität zu vernachlässigen oder die zu einer gesellschaftlichen Unwucht an anderer Stelle zu führen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1025. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1025 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1025 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Erweiterung des Quereinstiegs für die Lehrämter im Saarland (Drucksache 17/1013) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot das Wort.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Fachkräftegewinnung ist sicherlich eines der großen Themen der Transformation im Bildungswesen, und dies ganz besonders mit Blick auf Lehrerinnen und Lehrer, dies aus zwei guten Gründen. Erstens: Wir haben erfreulicherweise mehr Schülerinnen und Schüler im System. Der Zensus, um die erfreuliche Nachricht der saarländischen Million hier noch mal kurz aufzugreifen, spiegelt diesen Trend ebenfalls wider. Zweitens, wir leben in einer Welt, die sich stark verändert. Die Bedarfe und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler haben sich verändert. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen, Kriege in der Welt, auch leider mitten in Europa, die Digitalisierung der Gesellschaft und Fragen der künstlichen Intelligenz sind in unsere Klassenzimmer eingekehrt. All das beschäftigt junge Menschen. Schule muss der Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche bestmöglich auf die sich im Wandel befindliche Welt vorbereitet werden, und Schule muss ein Ort sein, der sich auch dieser Lebensrealitäten annimmt und dafür sorgt, dass junge Menschen diese Welt ohne Angst in Freiheit und selbstbestimmt gestalten können. Starke Kinder brauchen starke Lehrkräfte. Wir müssen also nicht nur über das Verhältnis SchülerInnenzahlen und Lehrkräftebedarf diskutieren, sondern auch darüber, wie wir die Lehrkräfte, die unsere Hochschulen und Studienseminare verlassen, an den Bedürfnissen junger Menschen entsprechend ausbilden können. Eine gute Lehrkraft macht aus, dass sie im Miteinander mit Schülerinnen und Schülern arbeitet und sich in multiprofessionellen Teams mit Pädagoginnen und Pädagogen aus den Bereichen Sprachförderung, Schulsozialarbeit oder auch Sonderpädagogik abstimmt. Lehrkräfte sind heute mehr denn je LernbegleiterInnen, Coaches und Vorbilder. Als Präsidentin der KMK ist es mir ein besonderes Anliegen, die entsprechenden Anstrengungen auch bundesweit sichtbar zu machen. In der ersten Jahreshälfte hat sich die KMK in ihren Sitzungen deshalb sehr mit Fragestellungen zu zusätzlichen Wegen ins Lehramt beschäftigt. Ich betone, dass es um zusätzliche Wege geht. Der Standardweg ist für uns weiterhin das grundständige Studium im Lehramt, aber die notwendige Flexibilität, sowohl bei Mangelfächern reagieren zu können als auch sozusagen Wege für Menschen zu öffnen, die wichtige Erfahrungen mitbringen, die wir in den Schulen brauchen, ist Grundlage dieses Gesetzentwurfes. Dem Ganzen gehen Veränderungsprozesse voraus. Wir haben unsere Einstellungsprozesse in den letzten Jahren massiv beschleunigt. Unser Programm zur Fachkräftesicherung umfasst ein klares Bekenntnis bezogen auf all die jungen Menschen, die wir ausbilden. Unmittelbar nach dem Bewerbungsschluss beginnt die Bindungsphase. Wir senden in sehr schneller Konsequenz Zusagen an unsere Bewerberinnen und Bewerber. Eine Entwicklung, auf die ich besonders stolz bin, ist, dass es uns im vergangenen Jahr gelungen ist, auch Verträge ab dem 1. August zur Verfügung zu stellen. Damit schließen wir endgültig und verlässlich die Lücke, was die Unsicherheiten angeht, die durch mögliche beschäftigungslose Zeiten in den Ferien entstanden sind. Sicherheit und Zuversicht stärken den Einstieg ins Berufsleben. Zudem haben wir gemeinsam mit der Universität des Saarlandes die Fachkräftegewinnung am Beispiel des Faches Informatik auf neue Beine gestellt. Da auf dem BewerberInnen-Markt schlicht nicht genügend Informatiklehrkräfte zu finden sind, haben wir im Land der kurzen Wege Lehrerinnen und Lehrer über die Fortbildung Informatik Sekundarstufe I weiterqualifiziert. An der Stelle sei mir ganz kurz der Blick auf die quantitativen Bedarfe erlaubt. Mein Dank geht an den Finanzminister Jakob von Weizsäcker und sein Team, weil es uns auch in diesem Jahr gelungen ist, entsprechend zusätzliche Stellen zu schaffen. Ich adressiere diesen Dank auch an die Abgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben mit Blick auf das kommende Schuljahr 2.300 Schülerinnen und Schüler mehr im System. Das führt zu 150 zusätzlichen Klassen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in der vergangenen Woche für Grundschulen 34 weitere Stellen, für Förderschulen 21 weitere Stellen sowie für Gemeinschaftsschulen fünf weitere Stellen und damit 60 neue Stellen geschaffen, die wir besetzen können. In Verbindung mit Ruhestandsversetzungen sowie dem Ausschöpfen von Stellenpotenzialen reden wir über 270 Lehrerinnen und Lehrer, die am morgigen Tag von mir als Ministerin ihre Urkunde erhalten werden. Mein Dank geht im Übrigen auch an die Abgeordneten, die der Schaffung weiterer 50 Stellen für die Sprachförderung zugestimmt haben. Hier können wir von befristeten in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übergehen und damit Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen schaffen. Trotz dieser vielfältigen Maßnahmen merken auch wir, dass ein Engpass an Lehrkräften vorhanden ist. Zurzeit haben wir in der Summe schulformübergreifend noch genügend Bewerberinnen und Bewerber, um alle Planstellen zu besetzen. Dennoch beobachten wir zurückgehende Zahlen und blicken einer angespannten Situation, insbesondere im Bereich der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, bei den beruflichen Fachrichtungen und bei Lehrkräften mit den Fächern Musik und Bildende Kunst sowie den MINT-Fächern und dem Fach Französisch, entgegen. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf für uns sehr wichtig. Was bringt er an konkreten Neuerungen? - Im Rahmen der Hochschulausbildung schaffen wir die Möglichkeit eines sogenannten Q-Masters. Das heißt, wir erleichtern BachelorabsolventInnen eines nicht lehramtsbezogenen Studiengangs den Einstieg in einen Masterstudiengang Master of Education. Das bezieht sich auf das Lehramt für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen und die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie auf das Lehramt an beruflichen Schulen und das Lehramt der Sonderpädagogik. Wir schaffen darüber hinaus die Möglichkeit, dass man ein sogenanntes Groß- beziehungsweise Doppelfach studieren kann. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn man mit dem Bachelor nur ein Fach mitbringt. Damit können wir sicherlich dringend benötigte Lehrkräfte für die MINT-Fächer sowie die Fächer Bildende Kunst und Musik gewinnen. Wichtig ist mir auch, klarzumachen, dass wir uns mit diesem Gesetz im Einklang mit den Beschlüssen der KMK bewegen und auch alle neu gefassten Beschlüsse der KMK anerkennen. Den Quereinstieg im Studium ergänzen wir durch einen Quereinstieg im Referendariat. Ich glaube, die Schaffung des Bildungscampus war eine wichtige und gute Grundlage, um weitere Schritte zu gehen. Mit dem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit des Quereinstiegs in die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen sowie in die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen für MasterabsolventInnen von Nicht-Lehramtsstudiengängen. Hier gehen wir einen wichtigen Schritt. Wir erkennen mit diesem Gesetz auch Fachhochschulabschlüsse an, während wir bislang nur universitäre Masterabschlüsse und Diplome anerkannt haben. Den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik wollen wir aufgrund des Fachkräftebedarfs öffnen, und zwar für AbsolventInnen mit einem Masterabschluss in bestimmten Studiengänge, die besondere sonderpädagogische Schwerpunkte aufweisen. In dem zweiten Unterrichtsfach, das immer benötigt wird, wird es eine zusätzliche Nachqualifizierung geben. Bei besonders dringlichen Bedarfen, insbesondere bei den Fächern Musik und Bildende Kunst, kann der Vorbereitungsdienst auch in nur einem Fach vorgenommen werden, bei dem wir von einem Doppelfach sprechen. Wichtig ist, wir schaffen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen, die erbracht werden müssen und den Umfang haben, wie es der Fall wäre, wenn die Person zwei differierende Unterrichtsfächer studieren oder erlernen würde. Die Frage zum Wechsel zwischen Lehramtstypen erreicht uns immer wieder. Nach einem langen Studium kann es ein, dass man sich einmal umorientiert. Wir wollen zukünftig den Wechsel von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Ersten Staatsexamen Sekundarstufe I und II in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen ermöglichen. Die Frage der Gerechtigkeit ist für mich ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Gesetz, mit dem wir Ungerechtigkeiten beseitigen und in Zukunft den verschiedenen Biografien von Lehrerinnen und Lehrern noch stärker Rechnung tragen. Heute ist es bereits so, dass für Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Lehramtsbefähigung im EU-Ausland erworben haben, sehr großzügigen Regelungen der Anerkennung gelten. Das bringt die Europäische Union Gott sei Dank mit sich. Nicht selten haben wir in der Vergangenheit allerdings die Situation gehabt, dass Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Lehramtsbefähigung außerhalb der EU erworben haben und ins Saarland gekommen sind, Schwierigkeiten bei der Anerkennung hatten. Hier schaffen wir Klarheit und erkennen auch Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung aus Drittstaaten entsprechend der Regelungen für EU-Mitglieder an. Das sage ich vor dem Hintergrund, dass wir hierbei gerade auch über ein Potenzial an Lehrerinnen und Lehrern verfügen, die nicht selten als Lehrkräfte im Bereich der Sprachförderung arbeiten. Das heißt, sie arbeiten mit den gleichen Schülerinnen und Schülern. Bislang wird ihnen der Weg zu einer Planstelle in einem ordentlichen Bewerbungsverfahren aber verwehrt. Deshalb, so glaube ich, haben wir mit diesem Gesetz endlich eine Diskriminierung, die wir vorgenommen hatten, abgeschafft. Grundsätzlich und sozusagen auch außerhalb des Gesetzes gilt es natürlich in allen Phasen der Lehrkräftebildung - im Studium und im Referendariat -, an die Praxiserfahrung anzuknüpfen. Es geht zum einen natürlich darum, Wissenserwerb und Kompetenzaufbau wissenschaftlich begleitet zu unterstützen, und zwar möglichst früh bei einer Konfrontation mit praktischen Erfahrungen. Im Übrigen bin ich an der Stelle für die Zusammenarbeit mit unseren Hochschulen sehr dankbar. Sowohl die Universität des Saarlandes als auch die htw, die HBK und die HfM arbeiten sehr eng mit uns zusammen, um die notwendigen Fachkräfte für die Schulen zu gewinnen. Dieser Gesetzentwurf ist ein Entwurf der Möglichkeiten. Wir alle wissen, dass geradlinige Lebensläufe selten geworden sind. Junge Menschen schauen nach links und rechts, sie blicken über den Tellerrand und probieren sich aus. Ich finde, das ist auch grundsätzlich gut so, denn diese Vielfalt ist für uns beziehungsweise für unsere Schulen und vor allem für unsere Schülerinnen und Schüler ein Gewinn. Ich danke allen, die sich an diesem Gesetz beteiligt haben, an vorderster Stelle meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die entsprechenden Schritte mit riesigem Engagement und Herz - auch in den letzten Jahren - gegangen sind. Ich bedanke mich beim Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker für die gute Zusammenarbeit, insbesondere was Veränderungen in der ersten Phase der Lehrkräftebildung angeht. Ich bedanke mich auch bei allen, die diesen Gesetzentwurf in einer umfassenden externen Anhörung durch zahlreiche Stellungnahmen und ein grundsätzliches Bekenntnis, dass wir hier wichtige und gute Schritte gehen, begleitet haben. Schon in diesem Herbst könnten zum Wintersemester die ersten Studierenden mit dem Q-Master an der Universität des Saarlandes beginnen. Lieber Jakob von Weizsäcker, ich glaube, das ist ein Turbogang, den wir eingelegt haben. - Herzlichen Dank. Ich bitte Sie, liebe Abgeordnete, um Zustimmung zum Gesetzentwurf und Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. Ich bedanke mich bis dahin für die Unterstützung zur Fachkräftegewinnung, was unsere Lehrerinnen und Lehrer angeht. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Vorweg möchte ich anmerken, dass Frau Ministerin Streichert-Clivot die Redezeit der Landesregierung - die vorgesehenen 7 Minuten 30 Sekunden - um 4 Minuten 40 Sekunden überzogen hat, welche daher allen Fraktionen zusätzlich zur Verfügung stehen. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort für die CDU-Landtagsfraktion.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Lehrermangel ist auf dem Vormarsch, in Deutschland generell teils dramatisch, aber längst auch im Saarland - so die Zielbeschreibung im Gesetzentwurf, die Ministerin selbst hat es angerissen. In bestimmten Schulformen sind die Personalprobleme auch bei uns offenkundig. Beispielsweise in den Förderschulen ist die Fachkräftesituation sehr schwierig, aber auch in den beruflichen Schulen. Die Situation spitzt sich zeitgleich auch in der Breite zu, betrifft sogenannte Mangelfächer - von künstlerischen bis MINT-Fächern - und weitet sich aus. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass die Landesregierung sich dieses Themas annimmt, dass sie Konzepte vorlegt und Wege beschreitet, um dem Lehrermangel sinnvoll entgegenzutreten. Das vorliegende Gesetz zur Erweiterung des Quereinstiegs für die Lehrämter im Saarland ist ein Schritt, hier entgegenzusteuern. Ehrlicherweise sind wir noch nicht ganz davon überzeugt, dass das Gesetz einen besonders großen Effekt auf die Fachkräftesituation haben wird. Vielleicht bietet aber die Anhörung Argumente, die dahingehend überzeugend wirken. Selbst wenn der Effekt nur minimal sein sollte, sind wir grundsätzlich der Meinung: In der prekären Personalsituation, in der wir zum Teil aktuell schon sind und auf die wir weiter zusteuern, müssen auch kleine Schritte gegangen werden, weil jeder kluge Kopf in unserem Bildungssystem einen Unterschied macht. Vor diesem Gesichtspunkt haben wir in der CDU-Fraktion Grundsympathien für die Idee Ihres Gesetzentwurfs. Es bleibt aber die viel drängendere Frage, ob dieses Gesetz mit Qualitätseinbußen einhergehen wird. Da sind die ersten Sorgenfalten in der Schulpraxis erkennbar groß. Deshalb wird das die Fragestellung sein, der wir in der Anhörung auf den Grund gehen werden. Für uns ist klar: Quereinsteiger im Lehrerberuf sind dem Grunde nach mit Blick auf die didaktische und pädagogische Ausbildung die zweitbeste Lösung, auch wenn sich engagierte Menschen in der Praxis immer wieder bewähren. Nehmen wir die Grundschulen: Der Biologe, die Germanistin, die Künstlerin mögen in ihren Fachbereichen brillant sein. Bei den Herausforderungen vor einer Grundschulklasse kommen sie aber bisweilen an ihre Grenzen, weil das Fachwissen meilenweit von der Realität entfernt ist. Gerade in der Sonderpädagogik sehen wir eine Fokussierung auf den Quereinstieg durchaus kritisch, insbesondere wenn dieser Schritt dazu dient, das frühere Ansinnen der Einführung eines grundständigen Studiengangs Sonderpädagogik einzukassieren. Das scheint der Fall zu sein. Es ist immer wieder strittig, inwiefern das grundständige Studium die zukünftigen Lehrer überhaupt ausreichend auf die wachsenden gesellschaftlichen Herausforderungen in der Realität und auf die vielen Baustellen, mit denen sich Lehrerinnen und Lehrer täglich konfrontiert sehen, vorbereitet. Umso schwerer ist es, diese Herausforderungen mit einer abgespeckten pädagogischen und didaktischen Ausbildung der zukünftigen Lehrkräfte zu bewältigen, die der Quereinstieg nun mal mit sich bringt. Das dürfen wir bei allem Handlungsdruck, den auch wir sehen, nicht unterschätzen. Wir sind als CDU überzeugt: Wir brauchen so viel Quereinstieg wie nötig, aber so viele grundständig und schulformspezifisch ausgebildete Lehrer wie möglich, (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) um dem Fachkräftemangel an unseren Schulen zu begegnen. Gerade mit Blick auf das Wort schulformspezifisch will ich noch einmal betonen: Ob Grundschullehrer, Förderschullehrer, Berufsschullehrer oder Lehrer anderer Bereiche: Die didaktischen, pädagogischen und fachlichen Schwerpunkte und Anforderungen sind verschieden. Deshalb werden wir allen Bestrebungen hin zur Vereinheitlichung und zum Einheitslehrer vehement entgegentreten. Auch an den Schnittmengen wie in der Inklusion brauchen wir die verschiedenen Professionen. Wir brauchen die Fachmänner und Fachfrauen, die Hand in Hand arbeiten, aber nicht den „Einer-für-alles-Lehrer“. Erlauben Sie mir mit Blick auf die Professionen - Sie haben die Stellenzahlen angesprochen - noch den Nebensatz: Wir bedauern sehr, dass bei einzelnen Schulformen auch dieses Mal wieder keine Stellen drin sind und diese Schulformen, nämlich Gymnasium und berufliche Schulen, leer ausgehen werden. Bei allem Verständnis und allen Bemühungen, Bedarfe zu decken, braucht es stets ein Auge, das konsequent über die Qualität und den Erhalt einer hohen Professionalisierung in der Lehrerausbildung wacht. Beste Bildung braucht auch beste Ausbildung zukünftiger Lehrkräfte. Deshalb werden wir ein wachsames Auge auf die Qualität haben. Auch unter diesem Gesichtspunkt sind wir sehr gespannt auf die Anhörung und die Einschätzung der Experten und der Schulgemeinschaft zum vorliegenden Gesetzentwurf. Zu guter Letzt will ich bei der Ersten Lesung heute schon klarstellen: Eine Erleichterung beim Quereinstieg entbindet nicht von der politischen Verantwortung, weitere Maßnahmen gegen den Lehrermangel zu ergreifen. Der angesprochene Studiengang Sonderpädagogik an unserer Uni, die Aufstockung der Zahl der Studienanfänger in der Primarstufe, eine schnelle Platzvergabe für den Vorbereitungsdienst und im Anschluss daran - all diese Maßnahmen müssen auf den Tisch. Wir brauchen ein aktives Kümmern um zukünftige Lehrer, nebenbei auch ein Kümmern um Kolleginnen und Kollegen, die bereits im Schuldienst sind. Denn zufriedene Lehrer sind die besten Werbebotschafter für einen eigentlich sehr erfüllenden Beruf. Die Zufriedenheit ist bei den Kolleginnen und Kollegen leider in vielen Bereichen auf dem Tiefpunkt. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, die das Saarland aktiv anpacken kann und muss, um sich der Situation zu stellen. Das ganze Besteck muss auf den Tisch, damit wir heute und in Zukunft die bestmögliche Personalisierung für unsere Kinder an den Schulen sicherstellen können. Heute liegt noch nicht das ganze Besteck auf dem Tisch, aber schon mal die Gabel. Wir sind gespannt auf die Anhörung. In Erster Lesung enthalten wir uns. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nunmehr Frau Abgeordneter Julia Harenz das Wort für die SPD-Landtagsfraktion.

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Julia Harenz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was tun, wenn zukünftig nicht mehr genügend Lehrkräfte für die Fächer Mathematik, Kunst oder Musik zur Verfügung stehen? Für welchen Weg entscheidet sich eine Studentin, die ihr Bachelorstudium in sozialer Arbeit absolviert hat, aber dann doch nicht als Sozialarbeiterin arbeiten möchte, sondern viel lieber als Lehrerin? Ist eine Anerkennung eines qualifizierten Lehrers beispielsweise aus Syrien möglich, der im Saarland leben möchte? Auf all diese Fragen gibt es nun Antworten mit dem Gesetzentwurf zur Erweiterung des Quereinstiegs für die Lehrämter im Saarland. Dafür möchte ich unserer Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot und ihrem gesamten Team herzlich danken. (Beifall von der SPD.) Ich freue mich, dass wir heute in Erster Lesung über diesen Gesetzentwurf debattieren, denn er eröffnet viele neue Wege in den Lehrerberuf, ein Beruf, für den wir dringend Fachkräfte benötigen. Die derzeitige Situation auf dem Lehrkräftemarkt im Zusammenhang mit dem andauernden Lehrkräftemangel bezeichnet die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz als historische Herausforderung. Die Veränderung der Bedarfe ist seit einigen Jahren zu beobachten. Auf der einen Seite gibt es mehr Schülerinnen und Schüler, auf der anderen Seite fehlen aber zusätzlich benötigte Lehrkräfte. Nicht nur die quantitativen Bedarfe des Lehrpersonals haben sich verändert. Auch die Bedarfe und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler verändern sich, weil sich unsere Welt und unsere Gesellschaft verändern. Durch Einflüsse wie die Corona-Pandemie, Kriege - auch mitten in Europa -, Digitalisierung, Fortschritt in Medizin und vielem Weiteren verändern sich die Anforderungen an das System Schule und somit auch an dessen personelle Ausstattung. Wir benötigen mehr Lehrkräfte und müssen daher Möglichkeiten neben der klassischen Lehramtsausbildung bieten, wobei wir uns einig sind, dass die klassische Lehramtsausbildung Priorität hat. Nehmen wir einmal das Beispiel einer Person, die sechs Semester Psychologie studiert hat. Dann hängt sie einen lehramtsbezogenen Master an und macht zusätzlich das Referendariat in der Schule, natürlich mit allen dazugehöri- (Abg. Harenz (SPD)) gen Abschlussprüfungen. Diese Person verfügt zusätzlich über fachliche Expertise im Bereich psychischer Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Ein solcher Quereinstieg bringt vielfältige Möglichkeiten und Vorteile mit sich: Er bereichert das Kollegium durch unterschiedliche Perspektiven und Kompetenzen, zudem profitieren die Schülerinnen und Schüler von dieser Expertise, da sie nun individuell noch besser unterstützt werden können. Er fördert die Vielfalt im Lehrerkollegium und trägt dazu bei, dass unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich gefördert werden. Sie sehen: Vom Quereinstieg profitieren alle, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wir benötigen für engagierte und motivierte Menschen dringend eine Möglichkeit, ihre Leidenschaft für das Unterrichten in Vollzeit auszuleben. Oft erkennen Menschen erst während ihres Studiums oder auch später im Berufsleben, wie viel Freude sie daran haben, zu unterrichten. Vielleicht werden sie durch pädagogische Erfahrungen, die sie bei der Arbeit im Verein gesammelt haben, in diesem Wunsch noch bestärkt. Wir müssen nun sicherstellen, dass diese Menschen die Möglichkeit erhalten, ihre Fähigkeiten und ihre Begeisterung im Bildungsbereich einzubringen. Denn sie sind es, die unsere Schülerinnen und Schüler inspirieren, sie fördern und sie auf ihrem Weg begleiten. Wir brauchen daher Gesetze wie dieses, um den Quereinstieg in den Lehrerberuf zu erleichtern und die individuellen Stärken dieser engagierten Menschen zu nutzen. Hier nun kommen die geplanten Änderungen im Saarländischen Lehrerinnen- und Lehrerbildungsgesetz ins Spiel, mit denen, wie Frau Bildungsministerin eben schon erwähnt hat, verschiedene Quereinstiegsmöglichkeiten geschaffen werden: der universitäre Quereinstieg und der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst. In vielen Studiengängen gibt es sogenannte Tutorjobs, bei denen Studierende ihre Kommilitonen unterrichten. Dabei entdecken viele ihre Leidenschaft fürs Unterrichten. Mit dem neuen Q-Master können Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen eines nicht lehramtsbezogenen Studiengangs in einen lehramtsbezogenen Masterstudiengang wechseln. Auf welche Lehramtsstudiengänge sich das bezieht, hat unsere Bildungsministerin bereits erläutert. Die Grundschule ist nicht darunter, denn diese stellt, insoweit sind wir uns sicherlich einig, noch einmal eine ganz besondere Herausforderung dar. Mit diesem Q-Master schaffen wir eine Möglichkeit für engagierte Menschen, ihre Leidenschaft für das Unterrichten in Vollzeit auszuleben und einen wertvollen Beitrag zur Bildung unserer Schülerinnen und Schüler zu leisten. Des Weiteren werden verschiedene Quereinstiege in den Vorbereitungsdienst möglich. Das eröffnet zum einen angehenden Lehrkräften, die mit der Wahl ihrer Schulform nicht mehr glücklich sind, die Möglichkeit, in eine andere Schulform zu wechseln. Zum anderen eröffnet es aber auch Master-Absolventinnen und Master-Absolventen, die nicht auf Lehramt studiert haben, die Möglichkeit, künftig als Lehrkraft in der Schule zu arbeiten. Oft entdecken Menschen während ihrer akademischen Laufbahn, dass ihnen das Unterrichten Freude bereitet. So erging es auch einer sehr guten Freundin von mir, die während ihrer Promotion erstmals Lehrveranstaltungen durchführte. Sie stellte sich die Frage: Könnte ich nicht auch in einer Schule arbeiten? - Bislang musste ich ihr immer sagen, dass dafür ein Zweitstudium erforderlich wäre. Das ist eine Hürde, die viele abschreckt. Denn ein Zweitstudium bedeutet nicht nur weiterhin kaum oder gar kein Einkommen, es ist zudem oft auch mit einer zusätzlichen Gebühr belegt. Für viele war es daher bisher finanziell nicht machbar, nach dem Masterabschluss die fehlenden Qualifikationen für ein Lehramtsstudium zu erwerben. Doch nun gibt es Hoffnung: Dieser Gesetzentwurf ermöglicht eine Nachqualifizierung, ohne ein komplettes Zweitstudium absolvieren zu müssen. Diese Regelung könnte den Traum meiner Freundin und auch vieler anderer Menschen, die gerne unterrichten möchten, endlich wahr werden lassen. Ich persönlich würde mich darüber sehr freuen, denn jede neue Lehrerin und jeder neue Lehrer bereichern unser Bildungssystem und tragen dazu bei, dass der Schulbetrieb funktioniert. An dieser Stelle möchte ich daher auch einmal allen Lehrkräften und allen anderen im System Schule Tätigen für ihre Mühe und ihren Einsatz, den sie jeden Tag erbringen, danken. (Beifall von der SPD.) Um eines gleich klarzustellen: Es geht nicht darum, jeden x-Beliebigen als Lehrkraft zu gewinnen. Es geht darum, fachlich sehr gut ausgebildete und motivierte Menschen methodisch und didaktisch so weiterzubilden, dass sie ihr Wissen adressatengerecht an die Schülerinnen und Schüler vermitteln können. Das ist doch dann ein Gewinn für uns alle. Natürlich geht es dabei auch um die Qualität: Es wird verpflichtende Nachqualifikationen im Rahmen des Vorbereitungsdienstes geben, etwa zu Kenntnissen in den Bildungswissenschaften. Damit sichern wir die Qualität unserer Lehrkräfte, ohne dass hochqualifizierte und motivierte Interessierte noch einmal mehrere Jahre studieren müssen, um möglicherweise doch noch in die Schule zu kommen. Mit der Groß- und Doppelfachregelung besteht sogar die Möglichkeit, (Abg. Harenz (SPD)) durch zwei Schwerpunkte in einem Fach kein weiteres lehramtsbezogenes Fach studieren zu müssen. Auch darauf ist unsere Bildungsministerin bereits eingegangen. Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass der Umfang dem entspricht, was sich beim Studieren zweier Fächer ergibt. Von welchen Lehrkräften wir in diesem Zusammenhang sprechen, hat die Bildungsministerin bereits erwähnt: Wir sprechen hier von Lehrkräften in Bedarfsfächern. Dazu gehören die MINT-Fächer Mathe, Informatik, Naturwissenschaften und Technik, aber auch Musik, Bildende Kunst, Französisch und das Lehramt für Sonderpädagogik. Kollege Reiter ist leider gerade nicht im Saal, ich will es dennoch erwähnen: Ich habe das Sommerfest der Louis-Braille-Schule genutzt, um noch einmal mit ihrem Schulleiter zu sprechen. Auch er hat mir versichert, das sei ein Schritt in die richtige Richtung. Wir gewinnen so also qualifizierte Fachkräfte für unsere Förderschulen und inklusiven Regelschulen. Das neue Gesetz erleichtert nicht nur Personen aus dem Saarland den Einstieg ins Lehramt, auch für Personen aus anderen Bundesländern beziehungsweise aus Drittstaaten werden Hürden abgebaut. Der Quereinstieg ist eine Chance. Wir gewinnen damit Menschen, die vielfältige Hintergründe für den Lehrerberuf mitbringen; auch das ist wichtig angesichts der Tatsache, dass Lehrkräfte häufig gerade auch Vorbild sind. Wir sorgen mit dem Quereinstieg für mehr professionelle Fachkräfte an unseren Schulen. Wir bauen Hürden ab bei der Anerkennung von Abschlüssen aus Drittstaaten. - Ich bitte daher um Zustimmung in Erster Lesung. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nunmehr Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD-Landtagsfraktion das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben eine Lage, in der in bestimmten Schulformen Lehrpersonen bereits fehlen oder sicher in der Zukunft fehlen werden. Wir haben zugleich die Lage, dass in Schulen, in denen zwar im Allgemeinen kein Lehrermangel herrscht, doch in bestimmten Fächern Lehrpersonen fehlen. Die Kultusministerin, die Bildungsministerin, hat nun versucht, mit ihrem Gesetzesvorschlag eine Antwort auf dieses Problem zu geben. Nun muss ich zunächst einmal sagen, dass es natürlich immer ein schlechtes Zeugnis für ein Bildungsministerium bedeutet, wenn die Voraussagen und die Vorausplanungen, was den Lehrereinsatz und die Lehrerausbildung betrifft, nicht zutreffen. Aber insofern muss ich Frau Streichert-Clivot auch ein wenig freisprechen, denn alle Bildungsminister, die ich gekannt habe - und ich habe sehr viele gekannt -, haben diese Aufgabe nicht bewältigt. Wir hatten schon einmal Vertragslehrer, weil Lehrermangel bestand. Wir hatten musisch-technische Lehrer, weil Lehrermangel bestand. Wir hatten später eine Lehrerschwemme, und eine ganze Generation von Lehrern konnte nicht den Wunschberuf ausüben, weil zu viele Lehrer bei gleichzeitigem Schülerrückgang in den Schulen waren. Diese Aufgabe, die sich dem Bildungsministerium stellt, ist also eine schwierige Aufgabe, aber man darf sie nicht ignorieren. Man muss fortwährend versuchen, diese Aufgabe zu bewältigen. Nun zum Vorschlag, Quereinsteiger im Studium und in der Schule und so weiter zu berücksichtigen. Ich habe ja seinerzeit daran mitgewirkt, das Förderschulwesen - zunächst waren das „Hilfsschulen“, danach „Sonderschulen“, wie auch immer es bezeichnet wurde - aufzubauen. Dabei war es, da gar nicht so viele Lehrpersonen ausgebildet waren, Alltag, dass uns Leute zugeteilt wurden, die schulfremd waren. Wir waren ja schon glücklich, wenn es sich um Lehrer gehandelt hat. Zum Beispiel kam auch ein junger Mann zu mir nach Saarlouis, der die Fächer Sport und Latein für das Gymnasium studiert hatte. Den musste ich nun bei mir integrieren. Ich habe mich anfangs dazugesetzt, wenn er unterrichtet hat: Er hat von „Zäsur“ gesprochen, wenn er die Pause gemeint hat, und die Kinder sollten nicht „soufflieren“, sich also nicht gegenseitig vorsprechen. Es hat ein paar Wochen gedauert, dann war der junge Mann schon so weit drin, dass er diese Worte nicht mehr gebraucht hat und auch andere Verhaltensweisen geändert hat. Er war letztlich, da er das auch wirklich wollte, ein guter Lehrer, auch an einer Förderschule. Angesichts dieser Erfahrungen meine ich, dass man das Ganze nicht übermäßig bürokratisieren und nicht übertreiben sollte. Das wird es immer geben. Man muss natürlich vonseiten des Bildungsministeriums das so zu steuern versuchen, dass der Fall möglichst selten vorkommt. Nun zum Aspekt des Qualitätsverlusts an Schulen, den es theoretisch ja geben muss. Ist man der Ansicht, ein Lehrer müsse acht Semester ausgebildet werden und er müsse zwei Fächer haben, was auch immer die Voraussetzungen sind, kann man nicht von heute auf morgen sagen: Ach, alles Quatsch, das brauchen wir gar nicht; wir stellen irgendjemanden ein, und das Pädagogische kommt später. - So hat man das seinerzeit gemacht beim musisch-technischen Lehrer; war der ein guter Sportler oder ein guter Musiker, wurde er eingestellt. (Abg. Dörr (AfD)) Nein, unser Anspruch muss schon sein, dass wir unsere Lehrpersonen bestmöglich ausbilden. Dass man da natürlich auch flexibel sein muss und nicht Dinge, die vielleicht vor 20 Jahren Geltung hatten, in die heutige Zeit überträgt und meint, das müsste immer so bleiben, ist auch klar. Der Auftrag an das Bildungsministerium ist also: Bitte versuchen Sie erstens, die Planung so zu machen, dass sie einigermaßen hinhaut. Und zweitens achten Sie darauf, dass möglichst viele wirklich gut ausgebildete Lehrpersonen in die einzelnen Schulen kommen. Da gibt es ja auch Dinge, die wichtig sind, denn wir werden in einem Wettbewerb mit anderen Bundesländern stehen, und da ist es wichtig, dass das Gehalt stimmt, da hängen wir ja bei einigem noch hinterher. Das Dritte betrifft die Arbeitsbedingungen in der Schule. Der Lehrer darf mittags froh sein, wenn die Schule vorbei ist, er muss morgens aber noch gerne in die Schule gehen. Die Arbeitsbedingungen müssen stimmen, das ist ja auch ein weites Feld. Aber insgesamt, was diesen Gesetzentwurf betrifft, sagen wir, es ist ein Schritt in die richtige Richtung und wir stimmen zu. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1013. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1013 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung (Drucksache 17/1014) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Jürgen Barke das Wort.

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Barke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren im Saal auf den Zuschauertribünen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich freue mich, heute das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung in den Landtag einbringen zu können. Es handelt sich um ein Artikelgesetz mit zwei Artikeln. Artikel 1 ist das Wärmeplanungsumsetzungsgesetz und Artikel 2 ist das Solarkataster- und Datenbereitstellungsumsetzungsgesetz. Das sind komplizierte Formulierungen, ich bin froh, dass wir nicht noch das Wort „gute“ davorgesetzt haben, sonst wäre es fast nicht mehr aussprechbar. (Heiterkeit.) Der Bundesgesetzgeber hat mit seiner Wärmeplanungsgesetzgebung einen breiten Rahmen vorgegeben, eröffnet aber Gestaltungsspielräume zur Umsetzung für die Länder. Diese Gestaltungsspielräume nutzen wir bei der Umsetzung der Wärmeplanungsgesetzgebung in Landesrecht. So benennen wir, das haben wir sehr intensiv mit dem Städte- und Gemeindetag, aber auch mit Kommunalvertretern diskutiert, die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen. Wir ermöglichen zur Umsetzung der Wärmeplanung insbesondere für kleine Kommunen unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren, und wir ermöglichen auch ein Konvoi-Verfahren, das heißt ein Verfahren, in dem sich mehrere Gemeinden unabhängig von der Größe quasi als Planungsgemeinschaft zusammenschließen können, um die Wärmeplanung gemeinsam anzugehen. Das sind die Grundregelungen zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes. Mit dem Solarkataster- und Datenbereitstellungsumsetzungsgesetz regeln wir den vereinfachten Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Daten, insbesondere ihre Objekte betreffend, sodass sie einfacher, überschaubarer und planbarer selbst an Solarprojekte herangehen können, was dann wiederum auch die Möglichkeit für uns alle eröffnet, dass Investitionen ausgelöst werden, die zum einen auf den Klimaschutz einzahlen, sich zum anderen aber auch in Aufträgen bei Handwerkern in unserem Land niederschlagen. Insoweit vereinbaren wir hier mehrere Ziele miteinander und kommen den Klimazielen, die wir uns selbst gesetzt haben, ein gutes Stück näher. Zum Zeitplan. Wir bringen das Gesetz heute ein. Der Ausschuss wird entscheiden, ob es eine weitere externe Anhörung gibt. Ich will an dieser Stelle schon anbieten, dass ich auch für die Beratung im Ausschuss gerne wieder zur Verfügung stehe. Was ich in diesem Prozess festgestellt habe, ist, dass es sehr wichtig ist, die Gemeinden in vielen Veranstaltungen von Anfang an sehr intensiv mitzunehmen, auch den Städte- und Gemeindetag einzubinden. Denn dieses Gesetz ist neben den Gesetzgebungen, die wir schon auf den Weg gebracht haben zu Windenergie an Land, dem Gemeindebeteiligungsgesetz, eine erneute Herausforderung für Gemeinden, und die müssen wir an dieser Stelle gut begleiten, damit das alles gut funktioniert. Deshalb stehe ich für die Beratungen im Ausschuss sehr gerne zur Verfügung und werde auch im Hinblick auf die Umsetzung dieses Gesetzes den begleitenden Verordnungsprozess, für den wir mit dem Gesetz die Grundlage schaffen, mit dem Städte- und Gemeindetag und mit den Gemeinden in größeren Runden, so wie wir das in den letzten Wochen und Monaten schon gemacht haben, intensiv begleiten. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, mit dieser Herausforderung umzugehen. Bestenfalls gelingt es uns dann in einer letzten Lesung im November, das Gesetz auf den Weg zu bringen und begleitend dazu auch die Verordnung. Ganz kurz: Wo stehen wir bei der Wärmeplanung? Viele Gemeinden im Saarland haben sich schon auf Grundlage der Bundesförderung auf den Weg gemacht, Wärmeplanungskonzepte zu realisieren. 16 Projekte sind schon genehmigt, zwölf weitere Projekte werden noch genehmigt, aber mit dem Switch in die Wärmegesetzgebung und die Verpflichtung der Länder wird es uns nicht mehr möglich sein, alles über den Bund zu realisieren. Dafür stellt aber der Bund allen Ländern über das Finanzausgleichsgesetz 500 Millionen Euro in fünf Jahrestranchen zur Verfügung, die wir dann in dem Maße, wie sie uns zufließen, an die Gemeinden zur Begleitung der Maßnahmen weiterleiten. Das wird uns Einnahmen von 5,7 Millionen Euro bringen. Wir haben außerdem außerplanmäßig Mittel in Höhe von 2,375 Millionen Euro im Haushalt identifiziert. Aber auch das wird wahrscheinlich am Ende nicht reichen. Was wir brauchen, ist ein fairer Belastungsausgleich für die Gemeinden, der sich zusammensetzt aus Kosten, die bei den Gemeinden für die Wärmeplanung als solche entstehen, aber auch für die Personalkosten, die wir brauchen, um vor Ort die Auftragnehmer für die Wärmeplanung gut zu begleiten und um in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Unternehmen vor Ort, mit der Energiewirtschaft die Prozesse in der Gemeinde so zu begleiten, dass am Ende alle Bürger wissen, was auf sie zukommt. Das ist auch eine personelle Herausforderung für die Gemeinden, auch dieser stellen wir uns, und dafür haben wir auch eine Grundverständigung gefunden. Was die endgültigen Differenzkosten zu den heute eingeplanten Fördermitteln und den endgültigen Kosten für den Belastungsausgleich angeht, müssen wir abwarten, wie viele Kommunen sich für ein Konvoiverfahren entscheiden und wie viele Kommunen vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen, dann haben wir die endgültige Finanzierungslücke identifiziert, und dann werden wir auch prioritär in den Haushaltsberatungen der Zukunft an dieser Stelle einen Schwerpunkt setzen, damit die Gemeinden gut mitgenommen sind. Wir werden am Ende mit der Umsetzung der Wärmeplanung gute Voraussetzungen dafür schaffen, unseren Zielen der Nachhaltigkeit und der Defossilisierung der Wärmeversorgung in den Gemeinden näherzukommen. Das Ganze wird verbunden sein mit einer großen Wertschöpfung für Handwerker, Energiewirtschaft und andere, es wird zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung in diesem Land beitragen und auf die Ziele des Klimaschutzes mit einem weiteren Baustein einzahlen. Ich bitte um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, um Ihre Zustimmung in Erster Lesung und freue mich auf die weitere Begleitung dieses Gesetzgebungsprozesses. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Stefan Thielen das Wort.

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Stefan Thielen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eine Sache vorwegsagen: Das ist ein Gesetz, das absolut den richtigen Ansatz verfolgt und das wir daher auch sehr konstruktiv in den weiteren Beratungen begleiten werden. Es ist richtig, dass es jetzt eingebracht wird. Ich möchte dennoch kurz in Erinnerung rufen, woher dieses Gesetz kommt, aus welchem Gesamtkonglomerat. Wir haben eine Bundesregierung, die sich zumindest direkt am Anfang ihrer Tätigkeit in blindes Mikromanagement im Bereich des Klimaschutzes verrannt hat, so würde ich schon fast sagen, und damit auch in vieler Hinsicht gescheitert ist, sei es bei den Gesetzgebungsprozessen, sei es bei dem, wie sie die Bundesbürger steuern oder beeinflussen wollte. Alles das hat wirklich negative Folgen hinterlassen. Dann hat man den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Das war, indem man erst mit dem Heizungsgesetz vorangegangen ist, anstatt zuerst die kommunale Wärmeplanung zu machen, um damit Grundlagen zu legen, auf die die Bürger und Bürgerinnen sich hätten beziehen können - ein weiterer großer Fehler, der passiert ist. Dann ist man zurückgerudert und letztlich hat kurz vor Weihnachten 2023 das Bundesgesetz vorgelegen. Es hat einige Monate gedauert, bis Sie es umgesetzt haben. Das will ich an der Stelle gar nicht kritisieren. Aber auf jeden Fall wurde das dann auch auf Bundesseite mit hei- (Abg. Thielen (CDU)) ßer Nadel gestrickt. Insgesamt muss man aus meiner Sicht sagen: Von dem, was die Bundesregierung sich hier vorgenommen hat, bleiben zwei verlorene Jahre für den Klimaschutz und bleibt ein Beispiel, wie man Klimaschutz nicht betreiben sollte. (Beifall von der CDU.) Ich will das einmal an einem Beispiel verdeutlichen. Wir nehmen einfach ein kleines Dorf auf dem Saargau - das sage ich aus persönlicher Nähe -, 100 Haushalte und am Rand des Dorfes ist eine Biogasanlage. Jetzt kann man ein kaltes Nahwärmenetz dort bauen, wie diese Netze im richtigen Fachterminus heißen, und könnte mit der Abwärme der Biogasanlage, die sonst sinnlos in die Luft verpulvert wird, das Dorf heizen. Man macht jetzt eine Planung und sieht, man braucht 50 Haushalte, damit das Ganze rentabel gestaltet werden kann und dann könnte man das auch ganz umsetzen. Aber durch die ganze Diskussion, die jetzt betrieben wurde, haben vielleicht zehn dieser Haushalte noch einmal eine Ölheizung angeschafft, andere haben sich für andere Lösungen entschieden, wiederum andere sind von allem, was das angeht, jetzt komplett desillusioniert. Ich glaube, das ist ein Beispiel, an dem man sieht, was alles an dieser Stelle angerichtet worden ist. Deswegen noch einmal: Wir brauchen Klimaschutz mit Sinn und Verstand. Dieses Gesetz ist ein Weg dazu, das umzusetzen. Daher ist es gut, dass es jetzt kommt. Viele Bundesländer sind schon weiter, aber ich muss sagen, für die Verhältnisse des Saarlandes sind die sechs Monate, die Sie jetzt gebraucht haben, relativ ordentlich. Viele Kommunen sind in der Zwischenzeit schon selbst aktiv geworden, nachdem von der Bundesseite so wenig kam. Man kann das an einigen Beispielen sehen. St. Wendel zum Beispiel wird immer hier zitiert, auch vom Bundesministerium - als leuchtendes Beispiel sozusagen. In Perl hat man sich selbst auf den Weg gemacht, aus einer Initiative eines Ortsrates, in einem Dorf ein Nahwärmenetz zu prüfen, was dann auch mehrheitlich durch den Gemeinderat unterstützt wurde. Daran erkennt man - ich sehe, wie diese Bürgermeister in den Wahlen in St. Wendel und Perl abgeschnitten haben -, dass man auch mit Klimaschutz Wahlen gewinnen kann, wenn man das Ganze richtig macht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Ein Thema, auf das ich zu sprechen kommen möchte - das haben Sie, Herr Minister Barke, ebenfalls ausgeführt -, sind die finanziellen Mittel, die Sie jetzt bereitstellen. Ich finde, das ist hier besser gelöst, als es beim Windkraftgesetz gemacht worden ist, wo ich sage, das wird nicht reichen, um neue Flächennutzungspläne für die Kommunen zu machen. Sie haben auch dargestellt, dass man sich hier überlegt, wie man noch weitere Mittel reingeben kann. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird es auch von den Kommunen so gesehen, dass man hier bisher eine ordentliche Lösung gefunden hat. Aber es ist auch eine absolute Notwendigkeit, auch das muss ich sagen. Wenn man sehen will, wie effizient der Klimaschutz gestaltet werden kann - das war eine Debatte, die wir beim letzten Mal hatten, wir haben sie auch heute wieder -, dann gibt es zwei Beispiele, die zu nennen sind: Da gibt es das elektrisch betriebene Lastenfahrrad. Das ist so ziemlich das Schlechteste und Ineffizienteste, was Sie machen können, wenn Sie Klimaschutz betreiben wollen, zumindest, wie aktuell die Bundesförderung ausgestaltet ist. Das mag alles schön sein, aber hier kostet die Einsparung einer Tonne CO₂ 40.000 Euro. Dann gibt es das andere Ende der Fahnenstange, nämlich die kommunale Wärmeplanung. Da ist jeder Euro, den Sie einsetzen, so effizient, dass es wirklich gelingt, massiv Tonnen an CO₂ einzusparen. Teilweise kann man das Ganze sogar finanziell neutral machen, wenn eine Anschubfinanzierung geleistet worden ist. Daher ist das genau der richtige Weg. Leider wird in Deutschland zu viel über das Lastenfahrrad diskutiert und zu wenig über das Beispiel kommunale Wärmeplanung. Ich würde mir wünschen, dass hier mehr Fachkenntnis in die Debatte kommen würde. (Beifall bei der CDU.) Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht, ich spreche keinem das Lastenfahrrad ab. Man muss nur die Förderung darstellen und warum man sie betreibt. Aus Klimaschutzsicht ist das nicht der richtige Weg. Das Geld kann effizienter eingesetzt werden. (Zuruf des Abgeordneten Haas (SPD).) Herr Kollege, ich schaue auch in Ihre Richtung. Zum Schluss wiederhole ich: Wir werden dieses Gesetz konstruktiv-kritisch im Ausschuss begleiten. Das soll jetzt schnell funktionieren, wenn ich es richtig verstanden habe. Wir werden nicht im Wege stehen. Aber vielleicht können wir Verbesserungen in der Sache einbringen. Insgesamt ist es nach vielen Fehlschlägen der richtige Weg, deswegen unterstützen wir das. Eine Sache möchte ich zum Schluss ebenfalls ansprechen. Genau dieses Thema der kommunalen Wärmeplanung haben wir mehrmals an dieser Stelle und auch in den Ausschüssen angesprochen. Ich schaue auf den Kollegen Speicher, wir haben beim Energiefahrplan der Landesregierung angesprochen, der noch von der letzten Landesregierung auf den Weg gebracht worden ist, dass man sich viel mehr in dem Bereich engagieren sollte, bei lokalen Klimabünd- (Abg. Thielen (CDU)) nissen et cetera, was auch ein bisschen zusammenpasst. Da kann sehr viel Effizienz heben. Das kann auch die Leute viel stärker für Klimaschutz begeistern. Daher sollte man stärker darauf setzen. Das ist der Weg, den wir verfolgen. Insgesamt werden wir das Gesetz unterstützen. Wir freuen uns auf die Debatte in Ausschüssen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr für die SPD ‑ Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt das Wort.

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Sebastian Schmitt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität im Saarland erreicht werden. Dazu sind zahlreiche Anstrengungen aller Akteure in unserem Land erforderlich, eine Daueraufgabe. In der Juni-Plenarsitzung haben wir das Gesetz zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen verabschiedet. Darin enthalten sind zwei wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Energiewende im Saarland, das Saarländische Flächenzielgesetz und das Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz. Heute, nur 28 Tage danach, steht das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung in der Ersten Lesung auf der Tagesordnung der Plenarsitzung. So sieht kontinuierliche Energiepolitik aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Um zu begreifen, wie essenziell die Wärmeplanung wirklich ist, müssen wir uns zunächst die Frage stellen, welche Rolle sie für das Erreichen der Klimaziele spielt. Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus. Sie verursacht also einen Großteil des CO₂-Ausstoßes. Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es somit auch einer erfolgreichen Wärmewende. Ich darf hinzufügen, im Rahmen der Umsetzung der Konzepte sollte auch das Thema Kälte eine Rolle spielen. Wenn wir über Wärmewende reden, reden wir vor allem über Energieeffizienz unserer Gebäude. Sind die Fenster gut isoliert? Ist das Dach ausreichend gedämmt? Aber wir reden hier auch über den Keller, denn im Heizungskeller liegt der größte Hebel zur Senkung der CO Emissionen in einem Privathaushalt. Et-2- wa 80 Prozent des Energieverbrauchs gehen zu Hause nicht etwa auf das Konto von Elektrogeräten, sondern von Heizung und Warmwasseraufbereitung. Der jüngste Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 zeigt die Handlungsbedarfe noch einmal sehr deutlich. Fast 80 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer heizen mit fossilen Brennstoffen. Dabei entfallen auf Gas 50,3 Prozent und auf Öl 28,6 Prozent. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende lassen sich am besten durch eine Medaille mit zwei Seiten illustrieren. Auf der einen Seite haben wir das Gebäude-Energiegesetz, auf der anderen Seite das Wärmeplanungsgesetz. Auch aus unserem Hohen Hause, lieber Herr Kollege Thielen, gab es umfassende Kritik parteiübergreifend am Gesetzentwurf des GEG, insbesondere auch daran, dass, wie von Ihnen erwähnt, der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wurde. Durch die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes wurde der zweite Pfeiler erfreulicherweise zeitnah ergänzt und die Fristen beider Gesetze wurden sinnvollerweise miteinander verzahnt. Die vorgegebene Quote von mindestens 65 Prozent EE ab 1. Juli 2028 kann beispielsweise durch den Anschluss an ein Wärmenetz, eine Biomasseheizung - Stichwort Holz, Pellets, Hackschnitzel - oder eine elektrische Wärmepumpe erreicht werden. Doch welche Heizungsform macht vor Ort Sinn? Antworten soll die Wärmeplanung liefern. Erst werden durch die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für die Wärmewende abgesteckt und kommunale Wärmepläne erstellt. Dann erhalten Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen, aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die notwendige Planungssicherheit, um entsprechende Investitionsentscheidungen zu treffen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung bekennt sich das Saarland ein weiteres Mal zur Energiewende. Die Dekarbonisierung des Wärmebereichs ist eine der größten Herausforderungen der Energiewende, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Eine erfolgreiche Wärmeplanung fußt auf einer guten Qualität der Planungen vor Ort und der Akzeptanz in der Bevölkerung. Dabei sind die Gemeinden aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten besonders gut geeignet, um die Wärmeplanung auf lokaler Ebene voranzutreiben. So können die Wärmepläne besser an die konkreten Bedürfnisse und Potenziale vor Ort angepasst werden. Im Rahmen der Erarbeitung des Wärmeplans werden unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern Bestands- und Potenzialanalysen vorgenommen und Zielszenarien erarbeitet. Diese Planungen umfassen Fragen wie: Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden? Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht? Wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf? (Abg. Schmitt (SPD)) Das Saarland folgt demnach mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Empfehlung des Bundes und wählt eine dezentrale und partizipative Herangehensweise zur Umsetzung der Wärmeplanung. Die Gemeinden werden als planungsverantwortliche Stelle zur Erstellung der Wärmepläne bestimmt. Die Erstellung der Wärmepläne hat mit Ausnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken bis spätestens 30. Juni 2028 zu erfolgen. Das Saarland nutzt - Herr Minister Barke hat es bereits erwähnt - dabei auch die Möglichkeiten der Länder von Öffnungsklauseln. Um kleinere Gemeinden zu entlasten, macht das Saarland von der Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern Gebrauch. Zudem wird im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit die Möglichkeit zur gemeinsamen Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete im sogenannten Konvoi-Verfahren eröffnet. Sofern durch die Bildung des Konvois die Grenze von 10.000 Einwohnern überschritten wird, steht dies jedoch nicht der Anwendung des vereinfachten Verfahrens entgegen. Das ist auch eine wichtige Botschaft im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zur finanziellen Unterstützung hat Herr Minister Barke in seiner Einbringungsrede bereits ausgeführt, weshalb ich an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingehen möchte. Ein wesentliches Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und effizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Dazu leistet das vorliegende Wärmeplanungs-Umsetzungsgesetz einen wichtigen Beitrag. Mit dem Gesetz zur Umsetzung von Solarkatastern und landesweiter Bereitstellung wird ein Instrument zur Entscheidungsfindung der Bürgerinnen und Bürger realisiert. Im Saarland gibt es bereits mehrere Solarkataster. Aufgrund fehlender landesrechtlicher Regelungen ist es für Interessierte aktuell jedoch nicht möglich, Daten aus den Katastern einfach so abzurufen. Das vorliegende Solarkataster- und Datenbereitstellungs-Umsetzungsgesetz sieht daher zur vereinfachten Nutzung eine anonymisierte Ausweisung der Daten über ein öffentliches Portal vor. Widerspruchsmöglichkeiten sowie die Einhaltung des Datenschutzes werden sichergestellt. Darüber hinaus werden Fragen zur Bereitstellung der Daten auch im Zusammenhang mit der Wärmeplanung beantwortet. Wie groß ist eine Dachfläche? Welche Ausrichtung hat sie? Wie ist die Neigung und wie sieht es mit der Verschattung der Dachflächen aus? Welchen maximalen Energieertrag kann ich erwarten und welchen Beitrag zur CO₂-Reduzierung leisten? - All diese Fragen sollen künftig durch ein qualitativ hochwertiges Solarkataster beantwortet werden können. Auch bietet es wertvolle Informationen zur Planung und Umsetzung von Fotovoltaikanlagen auf landeseigenen oder kommunalen Gebäuden. Mit dem Solarkataster-Umsetzungsgesetz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland gefördert werden. Die noch unzureichende Nutzung saarländischer Dachflächen für Fotovoltaik soll gesteigert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzespaket schaffen wir den Rahmen, um die Energie- und Wärmewende im Saarland weiter zu forcieren. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir dem Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung heute sehr gerne in Erster Lesung zustimmen werden, und ich lade Sie herzlich ein, dies ebenfalls zu tun. - Vielen herzlichen Dank und ein herzliches Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile Herrn Abgeordneten Carsten Becker für die AfD-Landtagsfraktion das Wort.

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Carsten Becker AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Saarländer! Heute Morgen hat mein Fraktionsvorsitzender Josef Dörr die Frau Ministerpräsidentin aufgefordert, Herrn Scholz ans Leder zu gehen. Ich glaube nicht - auch wenn wir uns wünschen würden, dass die Millionen lockergemacht werden -, dass Herr Scholz etwas zu befürchten hat. Wer etwas zu befürchten hat, liebe Saarländer, sind Sie, denn Ihnen will man nicht ans Leder. Herr Scholz, Herr Habeck und Herr Lindner wollen an Ihre Öl- und Gasheizung ran. Mit dem Gebäudeenergiegesetz hat man beschlossen, dass man Ihnen spätestens zum 1. Januar 2045 untersagen will, dass Ihre funktionsfähige Öl- oder Gasheizung mit fossilen Brennstoffen läuft. Das untersagt man Ihnen. Aus unserer Sicht ist dieses Gebäudeenergiegesetz verfassungswidrig. Man kann nicht so in die Freiheit und ins Eigentum der Bürger eingreifen. Deshalb haben wir das als AfD abgelehnt. Was jetzt passiert, ist eine Fortsetzung dieser Fehlgeburt. Man fängt mit der Wärmeplanung an, wo man bevormundend dieses Klima-Gaga an die Kommunen weitergibt. Wir lehnen das ab. Wir setzen auf Freiheit und Eigeninitiative. Wenn vor Ort die Gemeinden entscheiden wollen, dass sie in die kommunale Wärmeplanung einsteigen, können sie das gerne machen. Wenn die Bürger das vor Ort wollen, können sie das auch gern machen. Wenn dort ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird, ist das gut, aber eine Bevormundung von oben geht gar nicht. (Abg. Becker (AfD)) Zu den praktischen Dingen. Es wird vor Ort viele Projekte geben. Ich komme aus Saarlouis. Wir haben schon ein bisschen Erfahrung mit Fernwärmenetz und Wärmeplanung. Es gibt viele kleine Gemeinden, wo es absolutes Neuland ist. Ich frage mich das Folgende: Wo sind die ganzen Projektingenieure für Energieinfrastruktur? Gehen sie zu einer Gemeinde wie Weiskirchen mit Entgeltgruppe 10, wenn sie in der freien Wirtschaft 2.000 oder 3.000 Euro mehr verdienen? - Es wird schwierig sein, Experten vor Ort zu finden. Zum Solarkataster. Es ist eigentlich ein guter Ansatz. Ich befürchte nur - wie man linke Ratsmehrheiten so erlebt hat -, dass irgendwann der eine oder andere kommunale Rat oder eine Mehrheitsfraktion sagt: „Wir nutzen das jetzt, um zu sagen, ihr müsst im Bestand eine Solaranlage aufs Dach setzen, weil das Solarkataster zeigt, es ist ein guter Standort“ - aber ohne die entsprechenden Förderungen bereitzustellen. Das ist für uns ein absolutes No-Go. Wie gesagt, wir setzen auf Freiheit und Eigeninitiative, anstatt alles von oben zu regulieren. Von daher werden wir dieses Gesetz ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall bei der AfD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Stefan Löw für die SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Stefan Löw SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen! Liebe Saarländer! Die kommunale Wärmeplanung wird die Zukunft der Energieversorgung unserer Städte und Gemeinden entscheidend prägen. Über diese Verantwortung muss man sich bewusst sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich kann mit Überzeugung sagen, meine Fraktion ist bereit dafür und fähig dazu, Verantwortung zu übernehmen. (Beifall von der SPD.) Wir liefern unseren kommunalen Verantwortungsträger das zu, was sie für ihre nächsten Schritte so dringend brauchen: gesetzliche Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Vorarbeit endlich in die Tat umsetzen können. Sie fühlen sich dadurch weder überfordert, noch haben sie Angst davor, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Sie haben bereits darauf gewartet. Saubere Luft, weniger Lärm und eine lebenswerte Umgebung sind das Ergebnis einer durchdachten Wärmeplanung. Das kommt nicht nur uns, sondern auch unserer künftigen Generationen zugute. Das ist eine der einzigartigen Gelegenheiten, unsere Kommunen nachhaltig und zukunftsorientiert zu entwickeln. Mithilfe des Gesetzes können erneuerbare Energien, moderne Technologien effizient genutzt werden, um den Energieverbrauch zu senken und weniger auf fossile Brennstoffe angewiesen zu sein. Das schafft auch Unabhängigkeit von Energiepreisschwankungen auf den globalen Märkten und hilft vor allem denjenigen, die ein Eigenheim besitzen, weil dadurch Heizkosten langfristig sinken und der Wert der Immobilien gesteigert werden kann. Halten wir also fest: Die kommunale Wärmeplanung bietet eine einzigartige Gelegenheit, unsere Städte und Gemeinden nachhaltig zu entwickeln, die Lebensqualität zu erhöhen und gleichzeitig wirtschaftliche Vorteile zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam diese Chance ergreifen und die Zukunft unserer Kommunen aktiv gestalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1014. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1014 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1014 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes (Drucksache 17/1015) Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

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Petra Berg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes vor. Die vorgelegte Änderung dient der Harmonisierung von Regelungen des Saarländischen Bodenschutzgesetzes mit der saarländischen Landesbauordnung. Mit dem 01.08.2023 ist die Novelle der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft getreten. In dieser Novelle wurde eine neue Anzeigepflicht für das Auf- oder Einbringen von Materialien in einem Volumen von mehr als 500 m³ geregelt, wobei die Länder hier abweichende Regelungen treffen können. Die saarländische Landesbauordnung enthält aber bereits eine Schwelle von 600 m³ für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abtragungen. Da nur eine geringe Fallzahl von Auf- und Einbringungsmassen zwischen 500 und 600 m³ erwartet wird, erscheint eine rein bodenschutzrechtlich basierte Anzeigepflicht allein für diese Fälle unverhältnismäßig. Die Schwelle für die Anzeigepflicht nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung soll daher auf die nach der LBO bereits bestehende Schwelle angehoben werden. Dies macht die Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes erforderlich. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Dagmar Heib

Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1015. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1015 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Vielen Dank. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1015 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 9 und 18 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes - Einführung einer Videoüberwachung an Containerstellplätzen (Drucksache 17/1030) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konzept zur Bekämpfung illegaler Müllentsorgung fortschreiben Zur Begründung des Gesetzentwurfes der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid das Wort.

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Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind die Grundlage eines liebens- und lebenswerten Saarlandes, so wie ich es mir vorstelle. Dafür setzen wir uns als CDU-Fraktion immer wieder ein. Wenn ich am Wochenende zum Glas-, Papier- oder auch zum Kleidercontainer fahre, dann ärgere ich mich eigentlich jedes Mal über Müll, der dort einfach nicht hingehört, der abgestellt worden ist, bewusst oder unbewusst, der stinkt und der einfach die Augen und die Geduld strapaziert. Ich finde vor: Tüten mit Windeln, Bauschutt, Sondermüll, Glasflaschen mit Lebensmittelresten, Lackdosen und vieles andere, alles, was eben dort nicht hingehört - und das, wo es doch Anlaufstellen gibt in den Wertstoffhöfen, aber die Menschen lagern die Dinge dort einfach ab. Überall, in allen Städten und Gemeinden finden wir das vor. Ich glaube, jeder und jede von uns hat schon ähnliche Beobachtungen gemacht und ärgert sich genauso wie ich. Seit etlichen Jahren kommt deshalb die Forderung aus allen Städten und Gemeinden, von den Bürgermeistern, aus den Verwaltungen heraus, aber auch von den Räten, an Containerstellplätzen mit Videoüberwachung arbeiten zu können. Aber das ist derzeit im Saarland rechtlich nicht möglich. Deshalb hat die CDU-Fraktion bereits im März dieses Jahres einen Antrag vorgelegt, um das Thema hier zu diskutieren, was wir auch getan haben. Die Mehrheit des Hauses hat den Antrag passieren lassen, sodass wir im Umweltausschuss gemeinsam mit dem Innen- und dem Justizausschuss das Thema umfassend besprechen konnten. Für die Idee der Videoüberwachung an Containerstellplätzen hat eine Vielzahl von angehörten Gruppen und Personen gesprochen. Ich darf nennen die Saarlandnutzer, die Initiative Fröhner Wald, die DPolG, die GdP, die Initiative Saar Waldschutz, den NABU und auch den Saarwaldverein. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Die wertvollen Hinweise aus dieser Anhörung haben wir als CDU-Fraktion ausgewertet, besprochen und in unseren Gesetzentwurf einmünden lassen, den wir heute vorstellen und für den ich gerne werben möchte. Ich danke dabei ausdrücklich Monika Grethel und auch Matthias Gisch vom Unabhängigen Datenschutzzentrum, weil sie uns ganz konkrete Hinweise und eine Einschätzung gegeben haben, wie wir denn ein Gesetz formulieren könnten, damit es praktikabel und handhabbar ist. Diese Anregungen des UDZ haben wir eins zu eins in den vorliegenden Gesetzentwurf einfließen lassen. Das UDZ hat uns mitgegeben, dass dort immer wieder und regelmäßig Anfragen und Nachfragen aus den Kommunen aufschlagen und Bürgerinnen und Bürger sich mit dem gleichen Ärger, den ich gerade geschildert habe, beim UDZ melden und sagen, sie bräuchten eigentlich die Möglichkeit der Videoüberwachung. Auch der EVS hat uns Hinweise gegeben. Auch er hat bestätigt, dass es bei ihm immer wieder und regelmäßig Nachfragen gibt und Bedarfe aufgezeigt werden. Der EVS hat uns mitgegeben, dass er die Videoüberwachung als eine geeignete Maßnahme sieht, an ausgewählten Containerstellplätzen illegaler Müllablagerung Herr werden zu können. Auch das Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages war bei der Anhörung vor Ort und hat ausgeführt, dass es schon mehrfach über das Thema gesprochen habe. Als Ergebnis der letzten Befassung des Präsidiums im November letzten Jahres hat sich der Städte- und Gemeindetag an das Innenministerium gewendet und um Gespräche gebeten, sich gesetzgeberisch mit dem Thema zu beschäftigen. Sie sehen, es ist ein Thema, das uns alle beschäftigt und umtreibt. Die CDU-Fraktion wirbt heute darum, dass unser Gesetzentwurf den nächsten Schritt gehen kann. Es wurde in der Anhörung aber auch deutlich, dass die bereits bestehenden präventiven Angebote vonseiten der Ministerien, der Entsorger und der Städte und Gemeinden - es gibt eine Vielzahl von Angeboten - weitergeführt werden müssen. Denn klar ist, das wurde in der Anhörung immer wieder gesagt, dass eine Videoüberwachung von Containerstellplätzen auch nur eine Maßnahme von vielen sein kann, die dazu beiträgt, dass das große Rad gedreht werden kann und dass wir bei dem Thema der illegalen Müllablagerung wirklich etwas tun können. Es wurde ebenfalls deutlich, dass unser Gesetzentwurf, das haben wir in den letzten Tagen gehört, auch noch nicht alle Fragestellungen löst. An der Stelle ist es quasi ein erster Aufschlag und wir haben, wenn Sie heute unseren Gesetzentwurf in die nächste Befassung geben, die Möglichkeit, in der Anhörung intensiv darüber zu reden und ihn vielleicht um die eine oder andere Facette zu erweitern. Ich will in die Diskussion einwerfen, dass es beispielsweise in Ludwigshafen ein Pilotprojekt gibt, das schon Erfahrungen gesammelt hat. Wir könnten die Kolleginnen und Kollegen aus Ludwigshafen in der Anhörung hören und uns berichten lassen. Wir haben heute auf jeden Fall einen tragfähigen Gesetzentwurf. Wir haben nach der ersten Befassung im März und nach der Anhörung im Mai jetzt im Juli einen Gesetzentwurf, über den wir entscheiden können, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, ausgewählte besondere Brennpunktstandorte mit einer Videokamera auszustatten. Wir sollten heute diesen Schritt gehen. In den letzten Tagen haben sich etliche Bürgermeister bei mir gemeldet, zum Beispiel aus Friedrichsthal, Quierschied, Illingen, Großrosseln, Tholey, Ottweiler, Heusweiler, Bous, Spiesen-Elversberg und auch aus Schwalbach. Das waren nur die, die bei mir aufgeschlagen sind. Ich vermute, dass bei Ihnen auch der eine oder andere Kollege angerufen und gesagt hat: „Da müsstet ihr mitmachen.“ Deshalb werbe ich dafür, dass wir das heute tun, weil das überall ein großes Thema ist. Die kommunale Seite erwartet von uns als Parlament, dass wir ihr eine weitere Maßnahme an die Hand geben, etwas gegen illegale Müllablagerungen zu tun. Wir legen mit dem Gesetzentwurf eine Änderung des § 42 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes vor. Die wesentlichen Inhalte sind wie folgt: Es muss sich um Standorte handeln, an denen immer wieder illegale Müllablagerung passiert. Zuständig sollen die Ortspolizeibehörden werden, das heißt die Behörden vor Ort. Jede Kommune entscheidet, ob sie davon Gebrauch macht und was denn wirklich prekäre Standorte sind. Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es um die Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht und um die Verfolgung von Umweltstraftaten. Die Daten müssen in der Regel nach 72 Stunden gelöscht werden. Schließlich muss am Standort auf die Videoüberwachung mit entsprechenden Kennzeichen, mit Schildern oder was auch immer hingewiesen werden. Ich werbe heute um Ihre Unterstützung. Wenn Sie mitmachen, dann kann die Möglichkeit, Videoüberwachung anzubieten, schnell Realität werden. Wir könnten direkt nach der Sommerpause mit einer nächsten Anhörung den nächsten Schritt gehen. Wir könnten unseren Gesetzentwurf diskutieren und im Herbst, vielleicht am 09.10., die Zweite Lesung machen. So hätten die Verwaltungen ganz schnell Rechtssicherheit und könnten ihre Räte damit befassen und diese Überlegungen in die Haushaltsberatungen überführen. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Die SPD-Fraktion unterstützt in der Sache quasi das, was wir vorhaben. Deshalb liegt ja der thematische Antrag seitens der SPD-Landtagsfraktion vor. Das zeigt: Opposition wirkt, Opposition setzt die richtigen Themen. Die CDU-Fraktion setzt die richtigen Themen und die CDU-Fraktion wirkt. (Sprechen bei der SPD.) Die SPD fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Schade, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion, diesen Umweg gehen wollen und uns als Parlament es eben nicht zutrauen, es selbst zu machen. (Beifall von der CDU.) Unser Entwurf liegt vor. Ich habe gerade eben ausgeführt, wer alles mitgedacht hat und wer alles Input gegeben hat. Wir können diesen längeren Weg gerne gehen, den Sie vorschlagen. Uns geht es um die Sache. Deshalb werden wir - ich vermute, Sie werden unseren Antrag ablehnen und Ihren natürlich akzeptieren - Ihren Weg halt mitgehen. Aber ich sage es noch einmal: Unser Weg wäre schneller und es wäre etwas für das Selbstverständnis des Parlamentes, ein eigenes Gesetz vorzulegen und das hier zu machen, aus der Mitte des Parlamentes, aus der Mitte des Saarlandes, auf Wunsch der Kommunen, auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Das wäre ein starkes Signal und ein starkes Selbstverständnis für unsere Arbeit hier. (Beifall von der CDU.) Ihr Weg wird den Prozess leider verlängern. Die kommunale Seite wird länger darauf warten müssen, handlungsfähig zu sein. Wenn das abschließend aber zum Ziel führt, werden wir diesen Weg mitgehen, gerne auch mithilfe von Pilotprojekten, ähnlich wie es in Ludwigshafen läuft. Unser Weg wäre der schnellere; ich habe es gerade gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gerne mit Johann Wolfgang von Goethe schließen. Er hat etwas sehr Schlaues gesagt, und das sollte auch unsere Maxime immer sein, wenn man Ziele hat und wie man sie angeht. Er hat gesagt: „Erfolgreich zu sein, setzt zwei Dinge voraus: klare Ziele und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen.“ Lassen Sie uns das angehen für ein liebens- und lebenswertes Saarland! (Beifall von der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Zur Begründung des Antrags der SPD Landtagsfraktion er-‑ teile ich Herrn Abgeordneten Frank Schmidt das Wort.

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Frank Dieter Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Weltweit produzieren wir viel zu viel Müll. Allein das Aufkommen an Haushaltsabfällen in Deutschland betrug im Jahr 2021 sage und schreibe 40,3 Millionen Tonnen, das entspricht 484 kg Müll pro Kopf. Solche Mengen haben massive Auswirkungen auf unsere Umwelt und bringen zahlreiche Folgeprobleme mit sich. Plastikteppiche so groß wie Deutschland im Pazifik oder Mikroplastik in Fischen, Obst und Gemüse seien beispielhaft genannt. Als wäre all dies nicht schon Belastung genug für unsere Umwelt, verursacht allein die Abfallverbrennung in Deutschland jedes Jahr beinahe 24 Millionen Tonnen CO₂. Darüber hinaus führt die illegale Entsorgung von Abfall, das sogenannte Littering, zu weiteren Folgeproblemen wie die Gefährdung von Wildtieren oder die Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Elektrogeräte, Bauschutt, Altreifen, Sperrmüll oder Sondermüll, die in Wäldern, auf Rastplätzen, am Straßenrand oder an Containerstellplätzen abgelagert werden, sind ein riesiges Problem. Da sind wir uns grundsätzlich einig, liebe Kollegin Anja Wagner-Scheid. Die Kosten für deren Entsorgung übernehmen die Kommunen, die Entsorgungsverbände und letztendlich wir alle als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Durch die zunehmende Verbreitung von Einwegverpackungen und Wegwerfartikeln hat Littering auch in unserem Land in den letzten Jahren stark zugenommen. Ich muss nur in meine Heimatkommune Riegelsberg schauen. Dort ist regelmäßig die Saarbahnhaltestelle an der Riegelsberghalle - der Kollege Bernd Wegner wird es bestimmt bestätigen, weil er öfter mit dem Hund dort spazieren geht - trotz vorhandener Mülleimer mit Müll übersät. Der Grund hierfür sind die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule, die dort nach Schulende auf die Saarbahn warten und achtlos leere Chipstüten, Getränkedosen und andere Dinge einfach auf den Boden werfen. Aber auch an anderen Stellen in meiner Kommune sowie in anderen Städten und Gemeinden wird gedankenlos, stellenweise sogar bewusst, irgendwelcher Unrat fallen gelassen. Das beste Beispiel sind Zigarettenkippen. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband aus 2018 kam heraus, dass ein Fünftel der Befragten denkt, die Zigarettenkippen würden die Umwelt nicht belasten, da sie sich auf natürliche Weise im Wasser und in der Natur zersetzen würden. Anhand meiner Beispiele wird schnell klar, die illegale und teilweise auch legale Entsorgung von Müll ist ein Problem, das sich nicht mithilfe von einigen wenigen Maßnahmen lösen lässt. (Abg. Schmidt (SPD)) Es braucht vielmehr ein ganzheitliches Konzept, quasi einen Blumenstrauß an Maßnahmen wie die Kampagne „Kommunal vernetzt für ein sauberes Saarland“, die erfolgte Erhöhung des Bußgeldkatalogs Umwelt oder die Kampagnen „Respekt im Wald“ und „Müll im Wald“ des MUKMAV. Auch Initiativen wie Picobello des EVS oder „Clean up Saarland“ sind sehr wichtig; Umweltbildung und weitere Sensibilisierungsmaßnahmen ebenfalls. Auch eine mögliche Videoüberwachung an Containerstellplätzen, die regelmäßig vermüllt werden, kann ein Teil der Gesamtlösung sein. Aus diesem Grund haben wir als SPD-Fraktion bereits im März dieses Jahres - die Kollegin hat es angesprochen - mit unserem Antrag der illegalen Müllentsorgung den Kampf angesagt. Schon damals war für uns klar, dass wir einer Videoüberwachung als Baustein einer Gesamtstrategie in Sachen Müllvermeidung an besonders belasteten Orten offen gegenüberstehen. Eine entsprechende Anhörung mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren wurde im Mai durchgeführt. Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich zuallererst bei allen Akteuren bedanken, die an der Anhörung teilgenommen haben. (Beifall von der SPD.) Wir als SPD-Fraktion haben wichtige Erkenntnisse hieraus mitgenommen, Erkenntnisse, die wir in unseren heutigen Antrag haben einfließen lassen. Die beiden wichtigsten möchte ich Ihnen nahelegen. Erstens. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Videoüberwachung an besonders belasteten Orten, wie zum Beispiel an Containerstellplätzen, an denen wiederholt illegal Abfall abgelagert wird, kann ein Bestandteil zur Vermeidung von illegalen Abfallablagerungen sein, sofern überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Zweitens. Die alleinige Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage reicht nicht aus, um das Problem der illegalen Müllentsorgung zu lösen, da nicht unerhebliche Verdrängungseffekte zu erwarten sind. Diese beiden Schlussfolgerungen gehen für uns aus den eingegangenen schriftlichen sowie in der Anhörung vorgetragenen Stellungnahmen eindeutig hervor. Unsere Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Monika Grethel, hat unter anderem ausgeführt, dass der Schaffung einer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung eine umfassende Betrachtung der Problematik illegaler Müllentsorgung und der Suche nach nachhaltigen Lösungen vorausgehen sollte, denn die Einführung von Videoüberwachungsmaßnahmen an Containerstandorten ist nicht nur mit hohen Investitionen in die dafür notwendige Ausstattung verbunden, sondern sie birgt auch die ernsthafte Gefahr, dass die Verursacher ihren Müll einfach an anderen, weniger überwachten Orten entsorgen und es damit lediglich zu einer Verlagerung der Problematik kommt. Die gleiche Befürchtung einer Verdrängung der Müllproblematik hat auch die GdP geäußert. Auch die DPolG sieht in der Videoüberwachung eine Möglichkeit, illegale Müllentsorgung zu verhindern, verweist aber gleichzeitig darauf, dass man dem Müllproblem sowohl präventiv als auch repressiv im Rahmen eines ganzheitlichen Konzeptes begegnen muss. Der EVS gab in seiner schriftlichen Stellungnahme an, dass zur Sicherung ausgewählter Containerplätze vor Vandalismus sowie vor illegalen Ablagerungen die Videoüberwachung durch die jeweilige Kommune im Einzelfall aus Sicht des EVS eine geeignete Maßnahme ist, sofern die Kommune über die technischen und organisatorischen Möglichkeiten zum Betrieb verfügt. Für einen flächendeckenden Einsatz oder zur Vermeidung von wilden Müllablagerungen im Allgemeinen erscheint die Videoüberwachung dagegen nicht geeignet. Einerseits ist der Aufwand zu hoch. Andererseits muss immer mit gewissen Verdrängungseffekten gerechnet werden. Der BUND Saar steht einer Videoüberwachung grundsätzlich skeptisch gegenüber, da bei ihrer Einführung zu befürchten sei, dass es zu Verlagerungseffekten in nicht videoüberwachte Bereiche kommen wird. Vielmehr sollten nach Ansicht des BUND bestehende Initiativen, die ich eben schon genannt habe, und Projekte fortgesetzt und auch konsequent weiterentwickelt werden. Der SSGT - Stefan Spaniol ist jetzt leider nicht mehr da - begrüßt die mögliche Einführung einer Videoüberwachung, bittet allerdings darum, dass man in das Verfahren auch ein mögliches Gesetzgebungsverfahren eng einbindet. Gleichzeitig sieht man aber auch wie viele andere die Notwendigkeit eines austarierten Gesamtkonzeptes. Die anderen Verbände und Vereine weisen ebenfalls überwiegend auf mögliche Verdrängungseffekte hin, insbesondere in die Wälder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion befürworten die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur datenschutzkonformen Einrichtung von Videoüberwachung an Containerstellplätzen an besonders belasteten Orten. Um diese Möglichkeiten zu implementieren, soll zunächst geprüft werden, wie die Einführung eines Pilotprojekts zur Videoüberwachung an diesen Containerstellplätzen sowohl ökologisch sinnvoll, technisch umsetzbar und auch datenschutzkonform zu gestalten ist. Wir wollen in enger Absprache mit dem und Beteiligung des SSGT, der den Wunsch geäußert hat, den Entsorgungsverbänden, den Kommunen und dem Ministerium in jedem Landkreis und im Regionalverband ein Pilotprojekt starten. Im Einvernehmen mit den beteiligten Akteuren (Abg. Schmidt (SPD)) soll ein Standort bestimmt werden, idealerweise ein Hotspot, der überwacht wird. Diese Überwachung soll zeitlich befristet erfolgen. Wir hätten gerne zwei Jahre. Während dieser Zeit wird der Prozess engmaschig begleitet und ausgewertet, quasi ein Monitoring. Am Ende soll dann eine Evaluation stattfinden. So können wir nach zwei Jahren fundiert begründen, ob die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll oder ob wir andere Wege gehen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns gilt: Die Videoüberwachung darf nicht dazu führen, dass Abfall in noch stärkerem Maße an Stellen abgeladen wird, die für unsere Umwelt zu noch größeren Schäden führen. Wir brauchen daher ein sinnvolles Gesamtkonzept, damit Menschen ihren Müll nicht einfach illegal abladen. Egal ob im Wald, an Containerstellplätzen oder draußen auf dem Feld. Deshalb müssen die bestehenden Maßnahmen, die bereits Wirkung zeigen, weiter fortgeführt und intensiviert werden. Wir wollen weitere Maßnahmen gegen das Wegwerfen von Müll erarbeiten und in bestehende Konzepte und Kampagnen einfügen. Wir bitten die Landesregierung, eine Gesetzesvorlage zur Änderung des saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes in den Landtag des Saarlandes einzubringen, und zwar nachdem alle datenschutzrechtlichen Fragen rechtssicher geklärt wurden. Wir befürworten ein Pilotprojekt, um sicherzustellen, dass Videoüberwachung an Containerstellplätzen so sinnvoll und effektiv ist wie erhofft und nicht zu Verdrängungseffekten insbesondere im Wald führt. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Frau Kollegin Wagner-Scheid, Sie haben es mir eben schon vorweggenommen: Wir werden natürlich Ihrem Antrag nicht zustimmen, aber ich bitte trotzdem, unserem Antrag zuzustimmen. Glück auf! (Beifall von der SPD. - Heiterkeit bei der CDU.)

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Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich eröffne die Aussprache und erteile nunmehr für die AfD-Fraktion Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert das Wort.

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Christoph Rudolf Schaufert AfD

Es ist immer wieder ein Genuss, nach dem Kollegen Schmidt ans Rednerpult zu kommen, da muss ich es nicht mehr verstellen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Im März dieses Jahres hatten wir uns bereits mit dem Thema in Form von zwei Beschlussanträgen beschäftigt. Jetzt sind wir weiter fortgeschritten zu einem konkreten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und zu einem nachgeschobenen Beschlussantrag der SPD-Fraktion. Es wird hier, wie wir bislang von meinen Vorrednern hörten, künstlich im eigentlichen Konsens der Dissens zelebriert, und zwar nur, um sich politisch ins rechte Licht zu rücken, wer der echte Kämpfer für Ordnung und Sauberkeit um die Containerstandplätze ist: Die saarländischen Müllsheriffs aus der CDU oder die Müllsheriffs des Saarlands der SPD. Da drängt sich, glaube ich, nicht nur mir eine Parallele zu den Monty Pythons auf. Bereits im März herrscht hier Einigkeit über das Ziel, das wir alles hinbekommen möchten, die Containerstandorte ordentlich und sauber zu halten und damit nicht nur den unmittelbaren, sondern auch den mittelbaren Bereich durch Verhinderung wilder Mülldeponien in unseren Städten und Gemeinden aufzuhübschen. Die mit einer möglichen Videoüberwachung einhergehenden Probleme wurden dabei eingehend diskutiert. Auch wurde eingehend diskutiert, wie es um mögliche Verdrängungseffekte bestellt ist. Ebenso wurde erörtert, dass im Nachhinein Personen auf dem Bildschirm zuzusehen, wie sie wild Müll neben den Containern entsorgen und dabei beispielsweise durch tief ins Gesicht gezogen Hoodies unkenntlich und nicht identifizierbar sind, außer weiteren Kosten auch nichts bringen wird. All das wurde bereits durchdiskutiert. Weder die Festschreibung der möglichen Videoüberwachung im Abfallwirtschaftsgesetz noch die Vertagung auf „Wir machen uns noch weiter gründlich Gedanken und reiben uns wie Wickie an der Nase, bis wir die Idee haben“ wird das Problem beseitigen. Die illegale Müllentsorgung an Containerstellplätzen ist ein viel tiefgehendes Problem, als seinen Müll loszuwerden. Es ist ein Problem des außer Mode und außer Wert geratenen „So was macht man einfach nicht“. Dieses „So was macht man einfach nicht“ wieder in die Köpfe zu bekommen, wird uns weder durch den vorliegenden Gesetzentwurf noch durch den vorliegenden Beschlussantrag gelingen. Wir können auch nicht negieren - ich komme aus Neunkirchen, ich weiß, wovon ich rede -, dass das gerade in Stadtteilen mit sehr hohem Migrantenanteil ein echtes Problem ist. Wir werden heute beiden Anträgen zustimmen, obgleich sie nur mäßige Erfolge bewirken werden und die wilden Mülldeponien im Wald und die Container ein Ärgernis bleiben werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

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Dagmar Heib

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1030. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1030 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1030 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1049. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1049 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1049 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, CDU-Landtagsfraktion und AfD ‑ Landtagsfraktion. Vielen Dank, Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.50 Uhr fortgesetzt. (Die Sitzung wird von 12.50 Uhr bis 13.50 Uhr unterbrochen.)

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Christina Baltes

Wir fahren fort mit unserer heutigen Sitzung und kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Richtergesetzes - Einführung einer Verlängerungsoption für Richter (Drucksache 17/1031) Zur Begründung des Antrages erteile ich Frau Abgeordneter Dagmar Heib das Wort.

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Dagmar Heib CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um einen Gesetzentwurf. Die Präsidentin hat den Titel schon vorgelesen. Es handelt sich um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Richter und Richterinnen im saarländischen Justizdienst. Das ist eine Diskussion, die es schon vor Jahren gab und die uns immer wieder einmal begleitet. Sie wundern sich vielleicht, warum wir das heute einbringen. Wir waren in den letzten Wochen und Monaten als CDU-Arbeitskreis Justiz verstärkt in der Justiz unterwegs. Wir führen viele Gespräche mit Richterinnen und Richtern, aber auch mit anderen Beamten in der saarländischen Justiz. Uns wird das von vielen als eine Vorstellung vorgebracht, die man umsetzen könnte und die wir daher mitgeben. Das ist für uns ein Auftrag, den wir umsetzen. Wir haben diesen Gesetzentwurf eingebracht. Er ist mit einer Begründung versehen. Es wird darauf verwiesen, dass es für saarländische Beamte und Beamtinnen durchaus seit einigen Jahren - nageln Sie mich nicht fest, was das Jahr angeht - möglich ist, die Lebensarbeitszeit bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres zu verlängern. Das ist für Richter und Richterinnen nicht möglich. Diese Möglichkeit wollen wir schaffen, und zwar mit dem Gedanken, dass das ein Weg beziehungsweise ein Instrument ist, gerade erfahrene Richter und Richterinnen mit ihrer Qualität in der Rechtsprechung für längere Zeit an die saarländische Justiz zu binden. Ich glaube, wir stehen vor Herausforderungen. Der Fachkräftemangel besteht überall, auch in der saarländischen Justiz. Wir unterhalten uns immer darüber, wie es uns gelingen kann, das Personal und die klugen beziehungsweise besten Köpfe für unsere Justiz in allen Bereichen und Segmenten, angefangen von den Geschäftsstellen bis zum richterlichen Dienst, zu begeistern, damit sie wahrnehmen, dass wir ein attraktiver Arbeitgeber sind. Das, meine Damen und Herren, ist für uns vielleicht ein Mosaikstein - von der Größe her oder mit Blick darauf, welche Auswirkung es hat, aber durchaus ein Stein, den wir setzen sollten, um diese Möglichkeiten zu schaffen. Unserer Meinung nach darf es nicht an Investitionen in personelle und sachliche Bereiche in der Justiz scheitern. Das ist für uns beziehungsweise mich persönlich vielleicht sogar die oberste Priorität. Ich bin immerhin die Sprecherin. Ich betone das in allen Haushaltsreden, die wir führen. Wir müssen diese Investition tätigen. Wir wollen eine bürgernahe Justiz. Wir wollen eine resiliente Justiz. Auch dieser Begriff muss hier gebraucht werden. Wir brauchen eine Justiz, die nach außen spürbar sowie wirksam ist und die für die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land sichtbar ist. Wir leben in einer Demokratie und haben einen Rechtsstaat. Ein starker Rechtsstaat geht einher mit einer starken Demokratie. Wir sind uns im Hohen Hause einig, wie wichtig das für uns alle ist - in der heutigen Zeit umso mehr. Von daher, meine Damen und Herren, ist das für uns auch ein Mosaikstein dahingehend, dass der Rechtsstaat und unsere Demokratie wehrhafter werden und wir die Bürger und Bürgerinnen überzeugen können, was unsere Vorstellungen von Demokratie anbelangt. Ich gebe zu, dass es diese Regelung nicht in allen Bundesländern gibt, aber es ist fast pari pari. Es geht darum, dass andere Bundesländer die Verlängerung der (Abg. Heib (CDU)) Lebensarbeitszeit für Richter und Richterinnen ebenfalls aufgegriffen haben. Ich habe bereits gesagt, dass personelle und sachliche Ressourcen für einen gut ausgestatteten Rechtsstaat notwendig sind, wir dadurch ein attraktiver Arbeitgeber sein können und damit auch bürgernahe Justiz bewerkstelligen können. Ich habe zudem gesagt, dass die Resilienz ganz wichtig ist. Gestatten Sie mir noch einen Blick in vergangene Jahre. Wir hatten ein verdammt gutes - Entschuldigung, ich nehme den Begriff zurück, den darf ich nicht benutzen. Wir hatten jedenfalls ein sehr, sehr gutes Instrument, um die entsprechenden Aufgaben der Justiz nach vorne zu tragen. Wir hatten den Pakt für den Rechtsstaat. Er ist 2019 von der Kanzlerin mit den Chefinnen und Chefs der Bundesländer vereinbart worden. Er hatte zum einen zum Ziel, einen Personalaufbau nach vorne zu treiben, aber auch die Bereiche Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung, Verfahrensvereinfachung, Opferschutz, Qualitätssicherung und eine Kommunikationsoffensive für den Rechtsstaat waren Gegenstand dieses Paktes für den Rechtsstaat. 220 Millionen Euro sind damals seitens des Bundes in diesen Pakt geflossen. Als man 2021 einen Bericht dazu verfasste, konnte man sogar feststellen, dass es durchaus Bereiche gab - gerade auch in den Ländern -, in denen man über die Ziele hinausgegangen war. Es ist ein ganz tolles Instrument, das fortgeführt werden sollte. Das hat 2021 auch die Ampelkoalition so gesehen und hat in den Koalitionsvertrag aufgenommen, den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen. Leider sind sie auf einem Teil des Weges steckengeblieben. So will ich es einmal bezeichnen. Man hat einen Pakt für Digitalisierung mit 50 Millionen auf den Weg gebracht. Allerdings sind die anderen Punkte, die zum Wesen dieses Paktes des Rechtsstaats gehören, bis heute leider nicht umgesetzt worden. Ich bin nicht die Einzige, die das kritisiert. Die Landesregierung ist diesbezüglich unterwegs, würde ich sagen. Ich lese, dass diese Sache in den Justizministerkonferenzen von Beginn an beziehungsweise bislang von 2021 bis Juni 2024 immer wieder kritisiert wird und sich alle Länder für den Pakt für den Rechtsstaat einsetzen. An der Stelle bitte ich um etwas. Wir haben das im Ausschuss beantragt. Der Staatssekretär ist die Woche verhindert. Das ist in Ordnung. Den Bericht der JU-MIKO werden wir nach den Ferien aufrufen. Ich werbe dafür, dass wir uns dafür einsetzen, diesen Pakt für den Rechtsstaat auf die Beine zu bringen, denn er ist ein Instrument, das uns vonseiten des Bundes in dieser Frage unterstützen kann. Für uns als Landesgesetzgeber wäre es beziehungsweise ist es ein guter Weg, das Richtergesetz heute zu ändern beziehungsweise in der Ersten Lesung zu verabschieden und in die Anhörung zu gehen, damit wir diesen Mosaikstein schaffen können. Wir werden verschiedene Dinge angehen müssen. Wir sind es unseren Frauen und Männern in der Justiz mehr als schuldig. Wir hören von den Beschäftigungszahlen. PEBB§Y ist Ihnen vielleicht ein Begriff. Es geht darum, wie das gemessen wird beziehungsweise wie die Arbeitsbelastung in der Justiz ist. Wir hören diese Woche PEBB§Y-Zahlen von 120 Prozent beim Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft sogar von 140 Prozent. Ich sage den Frauen und Männern recht herzlichen Dank, weil sie mit diesen Zahlen das Gute an Arbeit machen, die bei uns im Saarland in der Justiz getätigt wird. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Da sind wir uns sicher. Ich denke allerdings, es wäre ein gutes Zeichen, Instrumente auf den Weg zu bringen, die die Frauen und Männer in ihrer Arbeit entlasten. Es geht auch darum, dass wir damit gemeinsam in eine bessere Zukunft schauen können. - Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Heib, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als erster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Josef Dörr, das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer. Drei Minuten habe ich Zeit. Sie langen allerdings massenhaft für das, was ich vorbringen will. Wir haben in der letzten Sitzung einen Antrag gestellt, bei dem es darum ging, Altersdiskriminierung abzuschaffen beziehungsweise abzumildern. Hier liegt ein Antrag vor, bei dem es die Berufsgruppe der Richter betreffend darum geht, die starre Grenze, die jetzt bei 65 Jahren liegt, auf 68 Jahre zu heben. Da kann man eigentlich nur zustimmen. Wie man bei Berufen, bei denen der Körper abgenutzt wird, körperliche Schäden eintreten und die Leistungsfähigkeit merklich und offensichtlich nachlässt, danach streben muss und soll, den Ruhestand möglichst vorzuziehen, so gibt es auch Gruppen von Menschen, bei denen es wichtig ist, dass ihre Erfahrung der Gesellschaft weiterhin zur Verfügung steht. Gerade bei Richterinnen und Richtern ist es so, dass die Urteilsfähigkeit gefragt wird. Eine Urteilsfähigkeit nimmt mit steigendem Lebensalter nicht ab. Im Gegenteil: Je mehr Erfahrung, desto mehr kann auch die Urteilskraft gestärkt werden. Sie nimmt aber nicht ab, vor allen Dingen nicht automatisch. Im Grunde genommen haben (Abg. Dörr (AfD)) wir die Situation, dass wir auf der einen Seite Leute im Justizdienst brauchen. Es stehen auch Leute zur Verfügung. Auf der anderen Seite versperren wir ihnen die Tätigkeit, indem wir eine Altersgrenze von 65 Jahren festlegen. Hier werden 68 Jahre angeboten. Das ist ein guter Weg, den wir mitgehen. Wir stimmen zu. - Danke schön.

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Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Dörr. - Als nächste Rednerin hat nun Frau Nadia Schindelhauer von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Nadia Schindelhauer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule der Demokratie. Ohne funktionierenden Rechtsstaat kann es keine funktionierende Demokratie geben. Der Rechtsstaat begrenzt staatliche Macht, bietet gerichtlichen Schutz, weil er allen Menschen Rechte gibt, geht Rechtsverstößen nach und garantiert unabhängige Gerichte. Ihn zu stärken, ist unser aller Auftrag, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und der CDU.) Genau an dieser Stelle setzen wir im Saarland gezielt und kraftvoll an. Wir haben eine Ausbildungsoffensive gestartet und setzen diese fort. Wir digitalisieren unsere Justiz durch die Einführung der eAkte und modernisieren unsere Gerichtssäle durch den Einsatz von Videotechnologie. Wir haben verschiedene Besoldungsgruppen angehoben. Wir haben den Strafvollzug und die Gerichte mit mehr Personal ausgestattet. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die deutsche Justiz ist in vielen Teilen überlastet und in vielen Bundesländern steht eine Pensionierungswelle bevor. Eine vorausschauende Personalplanung in der Justiz ist also wichtiger als je zuvor. Schließlich brauchen wir eine starke und moderne Justiz, der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat weiter zu stärken, werden wir daher den Weg der personellen Verstärkung der Justiz fortsetzen. Denn Personal ist gerade in der Justiz keine abstrakte Größe, sondern es sind die Menschen, die den Rechtsstaat tragen. (Beifall von der SPD.) Zum Glück stehen wir im Saarland bei den Stellenbesetzungen der Richterinnen und Richter im Vergleich zu anderen Bundesländern noch deutlich besser da. Es gibt einen vergleichsweise niedrigen und konstanten Stand der Eintritte in den Ruhestand. Darüber hinaus beabsichtigen im Saarland einige Richterinnen und Richter, vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bereits im Jahr 2015 hat sich die Große Koalition im Rahmen der Angleichung an die Beamtinnen und Beamten mit solchen Gesetzesvorhaben auseinandergesetzt und letztlich aus rechtlichen, aber auch tatsächlichen Gründen davon abgesehen. Im Saarland haben wir eine kleine, überschaubare Justiz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verliert die Landesjustizverwaltung zum einen an Planungssicherheit und zum anderen fehlt es an einer ausgewogenen Altersstruktur in den Gerichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine ausgewogene Altersstruktur ist es wichtig, Platz für junge Bewerberinnen und Bewerber zu machen. Wir müssen unseren Referendarinnen und Referendaren eine Zukunft im Saarland bieten, damit die besten Köpfe in unserem Land bleiben! (Beifall von der SPD.) Liebe CDU-Fraktion, neben den tatsächlichen Gegebenheiten möchte ich auch auf Ihre Formulierung im Gesetzentwurf eingehen. In Ihrem Gesetzentwurf ist der Antrag des Richters oder der Richterin an die Bedingung geknüpft, dass zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen dürfen. Da stelle ich mir die Frage: Wie soll dieses unbestimmte Rechtsmerkmal überhaupt ausgelegt werden? Bezieht sich dieses allein auf die allgemeinen Bedürfnisse der Justiz, wie zum Beispiel einen vorübergehenden Mangel an Richterinnen und Richtern im Vergleich zu den zu besetzenden Stellen, oder kann man diese Begriffe auch so interpretieren, dass die individuelle Situation eines Richters oder einer Richterin, der oder die bereit ist, seinen Ruhestand zu verschieben, unbeachtet bleibt? Dies sind alles Fragen, die ungeklärt sind. Zudem weist eine solche Bedingung auch verfassungsrechtliche Probleme mit der richterlichen Unabhängigkeit auf, die im Grundgesetz in Artikel 97 Absatz 1 niedergeschrieben ist. Aus der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter folgt, dass deren Versetzung in den Ruhestand nicht von einer Ermessensentscheidung der Exekutive abhängig gemacht werden kann. Die persönliche Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ist mithin nur dann garantiert, wenn der Antrag eines Richters oder einer Richterin die einzige Voraussetzung für die gesetzlich angeordnete Folge des Hinausschiebens der Altersgrenze ist. Richterinnen und Richter müssen nämlich einen Anspruch auf hinausgeschobenen Ruhestand nach Maßgabe des Landesrechts haben. Außerdem würden wir mit einer solchen Bedingung über den Wortlaut der Kompetenzgrundlage des Bundes hinausschießen. Eine genaue Untersuchung von § 76 Absatz 2 Deutsches Richtergesetz und seiner Begründung zeigt, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern (Abg. Schindelhauer (SPD)) nur erlaubt hat, Regelungen zu erlassen, bei denen das Hinausschieben des Ruhestands ausschließlich von einem Antrag des Richters beziehungsweise der Richterin abhängt und nicht - wie im vorliegenden Gesetzentwurf - von dienstlichen Erwägungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend lässt sich sagen: Landesregelungen, die die besagten Normzusätze enthalten, gehen über den Ermächtigungsumfang des Deutschen Richtergesetzes hinaus und sind wohl letztlich verfassungswidrig. Dies gilt im Übrigen auch für die hessische Regelung, die eins zu eins dem hiesigen CDU-Antrag entspricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion wollen weiterhin die saarländische Justiz modernisieren und unseren Rechtsstaat stärken. Eine gelungene Personalplanung ist dafür unerlässlich. Eine Möglichkeit auf Hinausschieben des Ruhestands bedarf es hierfür im Moment nicht. Wir lehnen den Antrag der CDU ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Frau Schindelhauer. - Als nächste Rednerin hat nun die Ministerin für Justiz Frau Petra Berg das Wort.

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Petra Berg

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank, dass wir heute die Gelegenheit bekommen, diesen Antrag zu diskutieren. Ich glaube, er ist die Diskussion wirklich wert, denn er ist wichtig. Wir haben im Saarland eine Justiz, die bei allen Herausforderungen gut funktioniert. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an all diejenigen, die die Justiz tragen, insbesondere die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die tagtäglich an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, damit der Rechtsstaat in unserem Land funktioniert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde eben schon angesprochen: Die von Ihnen beabsichtigte Regelung stößt auf ganz erhebliche rechtliche Bedenken, denn die dienstlichen Gründe, unter deren Voraussetzung das Hinausschieben der Altersgrenze steht, stehen im Widerspruch zur Unabhängigkeit der Justiz. Denn die Exekutive darf keinen Spielraum haben, um beispielsweise unliebsamen Richtern die verlängerte Amtszeit zu verwehren. Wenn man das macht, kann man es nur unkonditioniert machen. Man darf es also nicht an Voraussetzungen knüpfen, sonst ist die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, abgesehen von den rechtlichen Bedenken gibt es aber auch nicht wirklich ein praktisches Bedürfnis. Eine Verlängerungsoption würde der Landesjustizverwaltung einen Verlust an Planungssicherheit bringen, denn sie würde dazu führen, dass die ausgewogene Altersstruktur an den Gerichten so nicht mehr möglich wäre. Gerade hier im Saarland haben wir in einer durchaus überschaubaren Justiz eine sehr geordnete Pensionierung. Dabei ist es uns wichtig, dass bei der gleichzeitigen Neueinstellung von jungen Nachwuchskräften für diese auch die Beförderungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Damit ist genau das angesprochen, was Sie sagten, liebe Kollegin Heib: Die Attraktivität des Saarlandes als Dienstherr muss gewährleistet werden, und die ist für junge Leute genau dann gegeben, wenn sie auch ausreichend Beförderungsmöglichkeiten haben, wenn sie eine Perspektive haben. Das wäre, wenn diese Verlängerungsoption gezogen würde, eben nicht der Fall. Ich weiß, dass das in anderen Ländern gemacht wird, aber dort sind auch die tatsächlichen Verhältnisse andere. Die genauen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Bundesländern sind recht unterschiedlich. Einige Länder haben mit Pensionierungswellen zu kämpfen, das heißt, sie haben wirklich große Schwierigkeiten, die anstehenden Ruhestände von Richterinnen und Richtern, von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten durch Neueinstellungen auszugleichen. Gerade in den Metropolregionen sind auf einem hart umkämpften Arbeitsmarkt diese Schwierigkeiten groß. Das ist aber im Saarland nicht der Fall, wir haben hier mit diesen Problemen nicht zu kämpfen. In den vergangenen zehn Jahren, seit dem 1. Januar 2014, gab es 76 Ruhestandseintritte im richterlichen Bereich, perspektivisch werden es in den nächsten zehn Jahren 83 Ruhestandseintritte sein. Sie erkennen daran, dass wir keine Pensionierungswelle haben, dass wir hier relativ gleichbleibende Zahlen haben. Ich kann Ihnen auch versichern, Frau Kollegin Schindelhauer hat es schon erwähnt, dass wir derzeit überhaupt kein Problem haben, die frei werdenden Stellen zu besetzen. Wir finden qualifizierte Nachwuchsjuristinnen und -juristen, das ist nicht überall in der Bundesrepublik der Fall. Diese jungen Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind hochmotiviert und bringen ein sehr großes Engagement mit. Sie bringen auch, wie ich finde, einen enormen Schwung in die Behörden; das ist ein nicht zu unterschätzender Wert. Noch ein weiterer Aspekt kommt hinzu: In den zurückliegenden zehn Jahren hat sich gezeigt, dass die in den Ruhestand getretenen Richterinnen und Richter dies in 45 Prozent aller Fälle bereits vor Erreichen der Altersregelgrenze getan haben. Tatsächlich geht also eine große Zahl von Kolleginnen und Kollegen vorzeitig in den Ruhestand. Der Gedanke an eine freiwillige Verlängerung bis 68 Jahre ist daher derzeit nicht naheliegend. Ich kann zusammenfassen: Die saarländische Justiz findet im Moment ausreichend Nachwuchskräfte. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch diesen jungen Nachwuchskräften auch ein attraktiver Dienstherr sein, mit guter Perspektive, mit guten Beförderungsmöglichkeiten. Ich glaube, die Zukunft hier im Land wird gesichert, wenn wir wirklich, wie Frau Schindelhauer es gesagt hat, die besten der jungen Köpfe hier im Land halten können, indem wir ihnen eine gute Perspektive bieten. Wir haben eine gut funktionierende Justiz, und das soll auch in den kommenden Jahren so bleiben. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Redebeitrag. - Es hat sich erneut Frau Dagmar Heib von der CDU-Landtagsfraktion gemeldet.

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Dagmar Heib CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, wir finden junge Kräfte, und wir müssen froh sein, dass dem so ist. Wir haben aber viele in der Justiz - ich wiederhole mich -, die eine Belastung von 120 Prozent, von 140 Prozent haben. Unser Gesetzentwurf zielt auf Entlastung und Flexibilisierung, will diese voranbringen und insoweit Möglichkeiten schaffen. Die Planungshoheit der Verwaltung ist ein hehres Gut, dem stimme ich ja zu. Sie ist aber für uns nicht das erste Ziel, das wir hiermit erreichen wollen. Das gilt umso mehr, da Sie selbst, Frau Ministerin, sagen, dass Sie gar nicht einmal erwarten würden, dass es viele sind, die das nutzen würden. Warum sollte man dann Angst haben, was die Planungshoheit betrifft? Mir erscheint das in diesem Zusammenhang eigentlich als ein herangezogenes Argument. Liebe Frau Kollegin Schindelhauer, Sie haben Fragen gestellt. Das sind Fragen, die in einer Anhörung bestens beantwortet werden könnten. Daher bitte ich um Zustimmung in Erster Lesung. - Danke. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Heib. - Es hat sich erneut der Fraktionsvorsitzende der AfD ‑ Fraktion, Herr Josef Dörr, zu Wort gemeldet. Es bleibt Ihnen eine Restredezeit von 45 Sekunden.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Mehr Zeit brauche ich auch gar nicht. Die Gegner dieses Antrags haben meines Erachtens keine schlüssigen Argumente vorgebracht. Allerdings ist mir eingefallen, dass es vielleicht darum gehen könnte, dass diejenigen, die jetzt in den Ruhestand treten, der CDU angehören und die Tüchtigen und Jungen und Kräftigen, die nachrücken, vielleicht der SPD angehören. Der Verdacht ist mir gekommen, das wollte ich hier noch sagen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD. - Zurufe von der SPD: Och nö!)

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Christina Baltes

Danke, Herr Dörr. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1031. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1031 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1031 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und AfD, dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/876) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1028) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1039) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Sandra Quinten, das Wort. Abg. Quinten (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz herzlich begrüßen möchte ich auch unsere Gäste heute im Zuschauerraum: die Vertreterinnen und Vertreter der UdS, der htw und auch des Ministeriums für Finanzen und Wissen- (Abg. Quinten (SPD)) schaft. Schön, dass Sie heute Nachmittag bei uns sind! (Beifall von der SPD und der CDU.) Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/876, in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen. Mit dieser Novelle soll die Entwicklung der saarländischen Hochschullandschaft gestärkt werden. Beispielsweise sollen zukünftig folgende Aspekte berücksichtigt und umgesetzt werden: Die Themen Querschnitt des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Geschlechtergerechtigkeit sollen im Aufgabenkanon der Hochschulen verankert werden. Die Regelung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen soll evaluierbarer und messbarer gestaltet werden. Darüber hinaus soll die Ernennung von Honorarprofessoren auf Vorschlag von An-Instituten ermöglicht werden. Der Hochschule für Angewandte Wissenschaft soll das Promotionsrecht verliehen werden und die Hochschulzugangsberechtigung soll flexibilisiert werden, sodass ein fachbezogenes Studium direkt nach der Ausbildung möglich ist. Fast-Track-Verfahren sollen eine schnellere Anwerbung von Spitzenforschern ermöglichen und es soll eine Vertretung für Promovierende geschaffen werden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 29. Mai gelesen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 26. Juni stattgefunden hat. Hierzu wurden insgesamt 82 Anzuhörende eingeladen, 23 sind persönlich zur Anhörung erschienen. Zudem war die Möglichkeit gegeben, im Vorfeld schriftliche Stellungnahmen zu übersenden. Dazu sind 29 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund der Vielzahl der Anzuhörenden wurde die Anhörung in drei Blöcke aufgeteilt. Die schriftlichen Stellungnahmen wurden den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses bereits vor dem Anhörungstermin übersandt. Die Auswertungssitzung fand am 3. Juli statt. Der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte, bei Enthaltung der CDU-Landtagsfraktion ohne Teilnahme der AfD ‑ Landtagsfraktion mehrheitlich beschlossene Abänderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft liegt Ihnen als Drucksache 17/1028 vor. Die von der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss am 03.07. eingebrachten Abänderungsanträge wurden mit Zustimmung der CDU ohne Teilnahme der AfD-Fraktion und Ablehnung durch die SPD-Fraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/876, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/1028 bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion ohne Teilnahme der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Ich danke der Berichterstatterin, Frau Quinten, für die Begründung des Antrages und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächster Redner hat nun das Wort von der CDU-Landtagsfraktion Herr Jonas Reiter.

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Jonas Reiter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir mittlerweile sicher, dass der 10. Juli 2024 in die Geschichte der saarländischen Wissenschaftspolitik eingehen wird. Zunächst eine kleine Ergänzung zu Ihrer Berichterstattung, Frau Vorsitzende: Bei der Gesamtabstimmung am Schluss hat die CDU gegen dieses Gesetz gestimmt. - Genau heute vor zwei Wochen erlebten wir eine bemerkenswerte Anhörung zum Gesetz im Wissenschaftsausschuss, die von zahlreichen Bedenken und Baustellen in vielen Bereichen geprägt war. Während wir als CDU-Fraktion diese lautstarke Kritik aufgenommen und konkrete Änderungen formuliert haben, um zumindest die problematischsten Fehleingriffe im Gesetz zu verhindern, gibt es von der SPD-Fraktion eine wirkliche Anpassung nur im Bereich des Promotionsrechts, sonst nur rein kosmetische Alibiänderungen. Sie wollen das Gesetz heute durchdrücken. Die Zeitabläufe im Landtag - es lagen nur sieben Tage zwischen Anhörung und finalem Beschluss im Wissenschaftsausschuss - sind ein ganz starkes Symbol dafür, dass Sie die Angehörten offenbar nicht richtig ernst nehmen. Wir haben extra nachgefragt, eine Vertagung des finalen Beschlusses des Gesetzes bis direkt nach der Sommerpause hätte der Sache keinen Abbruch getan. Sie versuchen, die versalzene Suppe rund um Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie jetzt schnell abzuräumen. Lassen Sie mich in diesem Rahmen auf den wohl kritischsten Punkt des neuen Gesetzes eingehen, § 10, Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Die Kollegen der SPD reduzieren unsere Kritik diesbezüglich rein auf das Letztentscheidungsrecht. Es geht darum, was passiert, wenn eine Einigung bei den Verhandlungen nicht zustande kommen sollte. Hier werde ich wahrscheinlich gleich zu hören bekommen, dass das ja in neun Bundesländern schon so geregelt ist und dass es (Abg. Reiter (CDU)) damals die CDU war, die das in einer Alleinregierung im Gesetz etabliert hat. Aber nein, hier bei § 10 geht es um das grundlegende Fundament der Zusammenarbeit von Hochschulen und dem Ministerium, deswegen ist es auch mehr als angebracht, hier genau hinzuschauen. Sie wollen weg von dem Instrument der Zielund Leistungsvereinbarungen im ursprünglichen Sinn. Das zeigt sich unter anderem darin, dass im Gesetz der Halbsatz, dass die Finanzierung der Hochschulen im Rahmen von Globalhaushalten abgewickelt wird, gestrichen werden soll. Herr Minister, auf diese Kritik haben Sie im Ausschuss geantwortet, dass ja von der Idee her eigentlich alles so bleiben soll, wie es aktuell ist, und dass Sie ja nur für den Fall einer Nichteinigung einen zeitlichen Rahmen von drei Monaten im Gesetz implementieren wollen. Dann frage ich Sie noch einmal konkret, warum man nicht einfach den ursprünglichen Paragrafen belassen kann und ihm mit einem entsprechenden Halbsatz als Ergänzung ausstattet. Die Antwort kann ich Ihnen vermutlich selbst geben: Mit dem vorgelegten Entwurf des neuen Saarländischen Hochschulgesetzes wollen Sie, will die Landesregierung nämlich eine gesetzgeberische Grundlage für eine radikale politische Steuerung, eine Einflussnahme auf die Hochschulen durch das Ministerium, durch den Minister schaffen. Dieser Versuch einer Mikrosteuerung ist aber keine neue Entwicklung, die erst mit diesem Gesetz entsteht. Beispielsweise werden beim „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ in den Zuweisungen des Ministeriums neuerdings zahlreiche Einzelmaßnahmen aufgeführt, die dann jeweils auch noch in einem großen Anteil den Zusatz haben, dass die Umsetzung in enger Rücksprache mit dem Ministerium rückgekoppelt werden soll. Das ist ein Beispiel für dieses Mikromanagement auf der operativen Ebene der Hochschulen an den Präsidien, den Dekanaten und den gewählten Gremien der Hochschulen vorbei. Diese Novelle dient damit als gesetzgeberische Grundlage für diese Form der politischen Einflussnahme, sonst bräuchte es wohl keine Änderungen in diesem Bereich. Wir demonstrieren dagegen. Deswegen kam auch unser Antrag, die Änderungen bei § 10 zurückzunehmen; das wurde von Uni und htw übrigens in der Anhörung glasklar befürwortet und eingefordert. Deswegen haben wir unsere Änderungsanträge auch heute noch mal ins Plenum eingebracht. Die Drucksache liegt vor und wir bitten diesbezüglich um entsprechende Abstimmung, damit Sie als SPD sich ganz eindeutig bekennen müssen. Lassen Sie mich außerdem einen Blick auf die weiteren Baustellen des Gesetzes richten, Stichwort Promotionsrecht für die htw. Die ursprünglich vorgeschlagene Lösung hätte wohl das Ergebnis von null oder zumindest von wenigen erfolgreichen Promotionen gehabt. Nun geht es mit dem neuen Absatz 5 einen Schritt in die richtige Richtung. Dies begrüßen wir, und mir bricht auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich das so sage. Aber auch hier zieht das Ministerium Kompetenzen an sich und das Letztentscheidungsrecht über die Forschungsstärke in einem Promotionszentrum verbleibt bei einem Stimmengleichgewicht in dem entsprechenden Gremium beim Ministerium. Das ist der falsche Ort, das Ministerium hat sich in diese operativen Tätigkeiten nicht einzumischen. Auch hierzu gab es einen Änderungsantrag von unserer Seite, der leider im Ausschuss keine Mehrheit fand. Weitere Änderungsvorschläge von uns sind eine Rechtsgrundlage für die Beibehaltung des Diplomjuristen, auch den wollen Sie abschaffen. Wenn ich in die SPD-Landtagsfraktion schaue, sehe ich ja auch einige, die diesen Titel führen; da bin ich auf die Abstimmung gespannt. Bei der Möglichkeit des Hochschulzugangs ohne Abitur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stellen wir uns gegen das Wegfallen einer zweijährigen Berufserfahrung als Voraussetzung. Es geht außerdem bei unseren Änderungsanträgen um Bürokratieabbau beim DFHI, dem Deutsch-Französischen Hochschulinstitut, darauf wird mein Kollege Roland Theis gleich noch eingehen. Wir schlagen einen Bürokratieabbau bei der Seniorprofessur vor, außerdem die Möglichkeit, dass private Studienkollegs nicht nur in Kooperation mit Uni oder htw, sondern auch in Kooperation mit Uni und htw errichtet werden können, und schließlich eine Einschränkung der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Präsidenten. Auch die wurde in der Anhörung kritisiert, auch hier haben wir einen konkreten Vorschlag eingebracht. Hier haben Sie an vielen Stellen einfache Nachbesserungen zur Klarstellung abgelehnt und leider sämtliche konstruktiven CDU-Anträge niedergestimmt, ich vermute aus schlichtweg parteipolitischen Gründen. Das ist wirklich schade, unverantwortlich, unverständlich und der Sache nicht dienlich. (Beifall von der CDU.) Wenn ich es mal so deutlich sagen darf: Ihnen fehlt offenbar die Stärke, bei solch konstruktiven Vorschlägen einfach mal über Ihren Schatten zu springen. Das haben wir ja eben leider auch schon bei der Videoüberwachung von Containerstellplätzen und vermutlich auch bei der Verlängerungsoption für Richter gesehen. Schade, dass wir hier so zusammenarbeiten. Es bleibt also festzustellen, dass auch in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik mittlerweile die Arroganz der Macht vonseiten der SPD regiert. (Oh!-Rufe von der SPD.) Ihnen ist die absolute Mehrheit jetzt leider wohl auch im Wissenschaftsbereich schnell zu Kopf (Abg. Reiter (CDU)) gestiegen. Sonst hätten Sie die vielen Angehörten ernst genommen und würden die Sorgen um Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie heute nicht so einfach wegwischen. (Beifall von der CDU.) Die acht Wochen der Sommerpause abzuwarten, hätte der Sache nachweislich keinen Abbruch getan. Auch hier nutzen Sie gleich vermutlich Ihre absolute Mehrheit, um die Interessen der Hochschulen einfach abzubügeln und nach dem Rundfunkrat und der Stahlindustrie auch die Hochschullandschaft auf rote Linie zu bringen. Ich kann Ihnen sagen, das lassen wir Ihnen nicht so einfach durchgehen. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Reiter, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun das Wort von der SPD-Landtagsfraktion Frau Alexandra Becker.

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Alexandra Becker SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Liebe Gäste vom Ministerium, der htw und der Universität. Als ich mit dem Studium anfing, hatte die Universität des Saarlandes ein schwieriges Jahrzehnt hinter sich. Die Sparmaßnahmen der CDU-geführten Landesregierung hatten ihre Spuren hinterlassen. Damals - so jedenfalls mein Eindruck - ging es dem Land vor allem um Einsparungen und weniger um Ideen, Konzepte und um eine Vorstellung von der Zukunft dieses Hochschulstandortes. Das ist heute erkennbar anders, und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Abg. Toscani (CDU): Heute ist es autoritäres Durchregieren!) Das ist Blödsinn. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, wo wir heute stehen. Die Universität des Saarlandes hat mit der Strategie der intelligenten Spezialisierung überzeugende Schwerpunkte herausgebildet. Auch die htw überzeugt mit ihren Schwerpunkten und leistet ihren Beitrag zur Transformation der Saarwirtschaft. Heute stehen wir wieder vor strategischen Entscheidungen. Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen wird massiv an Fahrt aufnehmen. Der Exzellenzwettbewerb des Bundes ist nur eines von vielen Beispielen dafür. Deshalb ist es auch richtig, dass das Streben nach Exzellenz ein gemeinsames Ziel zwischen Hochschulen und Landesregierung ist. Konkret geht es für uns dabei um drei Bereiche, erstens um die Exzellenz der Forschung, zweitens um die Exzellenz der Lehre und drittens um Exzellenz, einen substanziellen Beitrag zum Gelingen des Strukturwandels zu leisten. Dafür steht auch die Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes. Es geht um den Abbau bürokratischer Hürden, es geht um schnellere Verfahren in der Anwerbung von klugen Köpfen. Es geht um einen Modernisierungsschub für die Hochschulen in diesem Land. (Beifall von der SPD.) Ein wesentlicher Bestandteil für die strategische Entwicklung sind dabei die Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Wie der Titel schon sagt, sollen darin die Ziele der Hochschule geeint werden mit den Leistungen des Landes. Schaut man sich die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der letzten Jahre so an, dann wird einem schnell klar, dabei geht es eher um abstrakte Willensbekundungen und Leistungen ohne konkreten Leistungsnachweis. Aber es ist doch völlig legitim, dass man Ziele nachvollziehbar und messbar machen möchte und auch eine angemessene Evaluation, mit der wir viel früher Trends aufspüren und auch entsprechend handeln können. Das sind wir den Saarländerinnen und Saarländern schuldig, die schließlich mit 300 Millionen Euro Steuergeldern, die wir jährlich an die Hochschulen überweisen, ein Recht und einen Anspruch darauf haben, dass die Hochschulen ihren Beitrag für dieses Land und auch für die Wirtschaft leisten. (Beifall von der SPD.) Das Land und die Hochschulen müssen enger zusammenarbeiten und nun eine Strategie entwickeln, damit unsere Hochschulen wettbewerbsfähig bleiben und das Saarland nicht abgehängt wird. Dieser Strategieprozess ist ganz klar auf eine gute Zusammenarbeit von Anfang an ausgerichtet. Daran wird sich nichts ändern. Deshalb warne ich auch davor, dass man so, wie die CDU es macht, kontrafaktische Debatten vom Zaun bricht, die niemand braucht und die nur zur Verunsicherung beitragen. Wenn man draußen rumläuft und behauptet, dass mit dem neuen Hochschulgesetz erstmals ein Letztentscheidungsrecht beim Land liegt, dann ist das einfach falsch. Dieses Letztentscheidungsrecht steht seit über 20 Jahren im Gesetz. Es wurde, wie Sie schon sagten - Sie haben es vorher gut gesagt, Herr Reiter -, durch die CDU-Alleinregierung 2004 eingeführt und findet sich in neun weiteren Bundesländern. Also lassen Sie uns doch hier bei den Fakten bleiben! (Beifall von der SPD.) Was wir nun hinzugefügt haben, ist die Frist von drei Monaten, sodass sich im Falle eines Scheiterns die Hochschulen auch vorbereiten können. Aber machen wir uns einmal nichts vor, der Prozess ist ja nicht zum Scheitern angelegt. Ein ganz klares Ziel ist es, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen gemeinsam und auf Augenhöhe erarbeitet und beschlossen werden. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) (Abg. Becker (SPD)) Nicht von unserer Seite. Denn wir wollen ja alle nur eines, und das ist, den Wissenschaftsstandort des Saarlandes zu stärken. (Beifall von der SPD.) Um vielleicht noch kurz auf Sie einzugehen, Herr Reiter: Wir haben tatsächlich die Anzuhörenden sehr ernst genommen und auch die Stellungnahmen, denn wir haben schon im Vorfeld zwei runde Tische veranstaltet, in denen wir im engen Austausch mit den jeweils Betroffenen waren. Im Ausschuss hat Herr Universitätsprofessor Santen ganz klar gesagt, dass es keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch diesen Paragrafen gibt. (Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU.) Ich habe bereits eingangs gesagt, der Wettbewerb der Hochschulen untereinander steigt. Das betrifft den Wettbewerb um kluge Köpfe und insbesondere den Wettbewerb um Studierende. Noch sind die Studierendenzahlen stabil, aber wir sind zunehmend auf Studierende aus dem internationalen Ausland angewiesen. Dieser Trend wird in den nächsten Jahren noch zunehmen. Wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes geht, dann werden die Bedeutung der Studienbedingungen und der Qualität der Lehre weiter zunehmen. Denn heute schauen sich die Studierenden eben auch genau an, wo sie welches Fach gut studieren können, wo sie gut leben und lernen können. Deshalb ist es wichtig, dass Hochschulen und das Land hier mit Blick auf die kommenden Jahre eng zusammenarbeiten, um den Hochschulstandort gemeinsam zu stärken. Das betrifft auch so vermeintlich banale Faktoren wie die Frage, in welchem Studienort man überhaupt eine gute und bezahlbare Wohnung findet. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die neue Landesregierung nach vielen Jahrzehnten wieder den Bau von neuen Studierendenwohnheimen fördert. (Beifall von der SPD.) Stärken wollen wir auch die Fachkräfte und die Wirtschaft in diesem Land. Mit dieser Gesetzesnovelle erleichtern wir den Zugang zu akademischer Bildung für junge Menschen ohne Abitur. Wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung haben, werden sie sich zukünftig auch an der Uni einschreiben dürfen. Uni ohne Abi geht jetzt früher und einfacher. (Beifall von der SPD.) Es ist ein wichtiger Baustein, damit die Transformation im Saarland gelingt. In meinem privaten Umfeld gibt es einige Leute, die sich erst durch die Berufsausbildung ein Selbstvertrauen aufgebaut haben und jetzt auch ein Studium in Erwägung ziehen. Wenn wir ihnen neue Möglichkeiten eröffnen, dann bedeutet das nicht nur mehr Respekt vor individuellen Bildungsbiografien, sondern das leistet auch einen Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften. Das ist sozialdemokratische Hochschulpolitik in Reinform, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem sorgt auch das Promotionsrecht für die htw. Damit unser Standort wettbewerbsfähig bleibt, müssen wir jetzt nachziehen. In einigen Bundesländern ist die Promotion an einer Hochschule schon möglich, und unser Nachbar Rheinland-Pfalz arbeitet ebenfalls an einer entsprechenden Lösung. An dieser Stelle haben wir in den letzten Wochen intensiv gearbeitet, um den guten Ansatz im Gesetz noch besser zu machen. Mit dem neuen Absatz 5, den wir in Anlehnung an das viel zitierte hessische Modell formuliert haben, ermöglichen wir der htw bei ausreichender Forschungsstärke auch das eigenständige Promotionsrecht. Ich finde das mehr als richtig. (Beifall von der SPD.) Die htw hat in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung hingelegt und verbindet auch auf vorbildliche Weise Anwendungsorientierung und Forschungsstärke. Damit ist sie ein wichtiger Treiber der Transformation. Wenn wir es schaffen, dass mehr Menschen an der htw promovieren, halten wir die klugen Köpfe in unserem Land und sorgen damit auch noch für einen besseren Wissenstransfer in die saarländische Wirtschaft. Die Promovierenden an der Universität des Saarlandes sind eine heterogene Gruppe. Einige von ihnen sind noch als Studierende eingetragen, andere sind wiederum mit einem Arbeitsvertrag an der Uni angestellt. Es gibt auch welche, bei denen trifft beides oder gar nichts zu. Die Bedürfnisse von Promovierenden unterscheiden sich in erheblichem Maße von Studierenden und Mitarbeitenden. Sie haben meistens eine doppelte Abhängigkeit von ihren Vorgesetzten, denn diese sind gleichzeitig Dienstherr und Prüfer. Das birgt Konfliktpotenzial. Um die Stimme der Promovierenden mit ihren individuellen Bedürfnissen sichtbarer und hörbarer zu machen, haben wir schon letztes Jahr die Möglichkeit einer Promovierenden-Vertretung angeregt. Schon damals waren wir mit Demian Dietrich, dem ich an dieser Stelle ganz herzlich für seine beharrliche und strukturierte Arbeit danken möchte, im Ministerium und haben dort eine solche Möglichkeit erörtert. Deshalb freut es mich besonders, dass die Regelung nun auch im Gesetz wiederzufinden ist. Vielen Dank an dieser Stelle. (Beifall von der SPD.) Bevor ich zum Schluss komme, will ich noch ganz kurz auf die Änderungsanträge eingehen. (Abg. Becker (SPD)) Wie ich schon im Ausschuss in der Auswertungssitzung gesagt habe, haben wir einige Ihrer Änderungen im Vorfeld darauf geprüft, ob sie relevant sind. Bei vielen Änderungen sind sie eben nicht relevant beziehungsweise sind sie nicht möglich oder nötig und deswegen in dem Fall obsolet. (Zurufe von der CDU.) Zum Beispiel das DFHI. Da haben wir geprüft, dass diese Änderungen durch die Prüfungsrahmenänderungen der htw passiert sind und sie sich dort hinwenden müssen und es nicht im Hochschulgesetz verankert ist. (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Schluss. Wir sorgen mit diesem Gesetz für mehr Mitbestimmung, mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem und wettbewerbsfähige und zukunftsorientierte Hochschulen im Land. Gemeinsam wollen wir den Wissenschaftsstandort Saarland stärken und voranbringen. Wir setzen uns weiterhin für die enge Zusammenarbeit mit den Hochschulen und dem Land ein und wollen gemeinsam die Wissenschaftspolitik voranbringen. Deshalb bitte ich um Zustimmung. - Glück auf.

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Becker, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Josef Dörr, das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Berichterstatterin hat vorgetragen, wie die Abstimmungen waren und hat immer dazugesagt: in Abwesenheit der AfD. - Das klingt danach, dass die AfD faul sei. Sie ist nicht da, sie interessiert sich nicht. (Sprechen bei der SPD.) Ich habe das auch schon hier gehört. Wenn man oberflächlich urteilt, kommen solche Dinge zustande. Bei der letzten Sitzung dieses Ausschusses war gleichzeitig die Sitzung des Erweiterten Präsidiums, das diese Parlamentssitzung hier organisiert. Dort bin ich Mitglied und kann ich nicht wegbleiben. (Abg. Haas (SPD): Sie haben doch eine Ver- tretung!) Da kann ich nicht wegbleiben, Herr Haas. In der anderen Sitzung war ich in der ersten Hälfte da, als zum Beispiel die Universität ihre Dinge dargelegt hat. Fast alle haben ihre Begutachtung auch schriftlich abgeliefert. Ich weiß nicht, ob Sie sie alle gelesen haben. Ich könnte Sie über die eine oder andere befragen, das mache ich aber nicht. Bei mir fängt ein Mensch nicht erst dann an, Mensch zu sein, wenn er Akademiker ist. Es wird manchmal der Eindruck erweckt, man müsse Akademiker sein. Bei mir ist ein Mensch ein vollwertiger Mensch, überall dort, wo er steht, als Hausfrau, als Mutter, als Vater im Betrieb, egal, an welcher Stelle. Das setzte ich mal voraus. Ich hätte diese Anhörung nicht in solch einem großen Umfang gebraucht, denn ich habe einige Studiengänge mit Abschluss an Universitäten des In- und Auslandes absolviert. Ich kenne mich an Universitäten einigermaßen aus und ich bin überzeugt, dass der eine oder die andere, der oder die über solche Sachen redet oder spricht, noch nie eine Universität oder andere Hochschule von innen gesehen hat. Deswegen war es für mich nicht verwunderlich, dass sich die kompetenten Vertreter der Hochschulen, nicht nur der Universität des Saarlandes, vehement gegen einzelne Punkte dieses Vorschlags oder auch rundweg eindeutig gegen das ganze Gesetz ausgesprochen haben. Meine persönliche Meinung ist auch so eindeutig. Wir haben hier eine Universität, auf die wir jahrzehntelang stolz sein konnten. Es war eine deutsch-französische Gründung. Wir waren einmalig im ganzen Raum. In Kaiserslautern gab es keine Uni, in Trier gab es keine Uni, in Metz gab es keine Uni. Wir waren alleine da und wir waren stark und gut. (Zurufe von der SPD.) Wir hatten das Exzellenz-Prädikat erreicht und wir haben es erst kürzlich verloren. Wir haben es beim ersten Versuch, es wiederzuerlangen, nicht geschafft. Das heißt nicht, dass wir aufgeben sollten, aber die Studenten aus unserem Land, aus dem Saarland, sollten wenigstens das Gefühl haben, dass sie in Saarbrücken gut aufgehoben sind, wenn sie dort studieren. Wir sollten auch andere Studenten anlocken, die hier bei uns studieren und dann bleiben. Das geht nicht mit einer Universität, die von irgendeinem, egal, ob Bildungsministerium oder Wissenschaftsministerium, gegängelt und geleitet wird. Es muss eine Universität sein, wo die Leute, die dort arbeiten, egal, in welcher Funktion, wissen, wovon sie reden, und dort die Entscheidungen treffen, die zu treffen sind, um im wirklich schwierigen Wettbewerb mit anderen in- und ausländischen Universitäten bestehen zu können. Autonomie der Universitäten ist gefragt, nicht Gängelung, nicht das Programm der Sozialdemokratisierung des Saarlandes, bei dem die Universität eingeschlossen wird. Ich bin nicht dafür, ich bin für Autonomie, und deshalb bin ich gegen diesen Vorschlag. - Danke. (Beifall von der AfD.)

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Christina Baltes

Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun Frau Julia Harenz von der SPD-Landtagsfraktion das Wort.

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Julia Harenz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitarbeiter des Ministeriums! Liebe Angehörige der Universität und der htw! Liebe Studierende! Heute debattieren wir in Zweiter Lesung über das Saarländische Hochschulgesetz. Meine Kollegin Frau Becker hat es bereits gesagt, aber ich wiederhole es: Wir haben uns im parlamentarischen Verfahren mit den Runden Tischen und in der Anhörung wirklich sehr intensiv mit diesem Gesetz und den Stakeholdern auseinandergesetzt. Wir haben auch über viele mögliche Abänderungen diskutiert. Einige Dinge sind bereits schon möglich, deshalb muss man das Gesetz nicht noch komplizierter machen. Einige sinnvolle Abänderungsanträge haben wir in einem Abänderungsantrag gebündelt. Lassen Sie mich auf eine Änderung in unserem Abänderungsantrag eingehen, die den Umgang mit chronischen Erkrankungen betrifft und mir besonders am Herzen liegt. Auch wenn das für Sie, Herr Reiter, vielleicht nur kosmetische Änderungen sind, bin ich mir sicher, dass es für die Betroffenen wirklich wichtig ist, zu verstehen, was das Gesetz in dem Zusammenhang für sie bietet. (Beifall von der SPD.) Diese Änderung wurde auch von verschiedenen Interessensgruppen, darunter dem Behindertenbeauftragten und den beiden ASten, vorgeschlagen. Bisher verwendeten wir die Formulierung „chronisch erkrankte Studierende“. Diese sollte nun gestrichen werden, da das bestehende Gesetz in Verbindung mit dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz bereits ausreichende Abdeckung bietet. Stattdessen haben wir eine klare Formulierung gewählt, um das Gesetz für alle verständlicher zu machen. Studierende und Mitarbeitende sollen genau wissen, welche Rechte und Möglichkeiten ihnen zustehen. Diese Anpassung erleichtert den Umgang mit dem Saarländischen Hochschulgesetz, insbesondere für Nichtjuristen. Es ist ein Schritt hin zu mehr Klarheit und mehr Gerechtigkeit für alle Betroffenen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich muss noch kurz auf die Eilentscheidungskompetenz eingehen. Wir sind uns einig, dass man von der Eilentscheidungskompetenz besser keinen Gebrauch machen sollte. Wir sind auch froh, dass die beiden Präsidenten der Meinung sind, dass sie nicht benötigt wird, aber die Vergangenheit mit der Pandemie, mit einem Krieg mitten in Europa zeigt uns, dass wir wohl vermehrt von solchen Situationen ausgehen müssen, die eine schnelle Handhabe benötigen. Letztendlich ist es doch unser aller Bestreben, das Hochschulgesetz so auszugestalten, dass der Hochschulbetrieb läuft. Deshalb müssen notwendige Entscheidungen in Krisenzeiten schnell gefasst werden können. Genau das schaffen wir mit dieser Eilentscheidungskompetenz. (Beifall von der SPD.) Ich möchte die Debatte heute nutzen, um auf eine weitere Änderung einzugehen, eine Änderung, die den Wissenschaftsstandort Saarland stärkt: die Fast-Track-Professuren. Diese Professuren sind von besonderer Bedeutung, da sie die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und die Gewinnung herausragender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ermöglichen. Mit der Einführung von Fast-Track-Verfahren für die Berufung von Spitzenforschern und der Anwerbung von Gastprofessoren stärken wir unsere Position im internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe, liebe Kolleginnen und Kollegen! Machen wir uns nichts vor, der Startschuss in diesem Wettbewerb ist längst gefallen. Die demografische Entwicklung wird den Wettbewerb um Exzellenz in der Forschung und in der Lehre noch weiter verschärfen. Studierende und Spitzenforscher haben die Möglichkeit, wählerisch zu sein. Sie werden sich die beste Hochschule aussuchen können. Um diese klugen Köpfe der Zukunft für uns und unser Saarland zu gewinnen, müssen wir aus der jahrzehntelang geübten Komfortzone heraus. Wir müssen Veränderungen vorantreiben. Hier setzt auch die neue Möglichkeit an, dass An-Institute Honorarprofessuren vorschlagen können. Das Anwerben von Experten ist in Wissenschaft und Wirtschaft ein sehr wichtiger Faktor. Wir wollen die Besten in unser Saarland ziehen. Wir wollen im nationalen und internationalen Wettbewerb einen starken Stellenplatz für unsere Hochschulen. Unsere Hochschulen gehen den richtigen Weg dafür. Sie setzen Akzente und Schwerpunkte. - Vielen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Aber auch das Land muss seine Aufgabe erfüllen und Anreize schaffen wie durch den Abbau von Barrieren. Das machen wir über ein Studium ohne Abi, über das Fast-Track-Verfahren, über die schnellere Gewinnung von Gastprofessoren und Spitzenforschern. Wir erhöhen die Attraktivität am Campus unter anderem durch neue Wohnheime. Auch darauf ist meine Kollegin bereits eingegangen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schaut man sich den Hochschulentwicklungsplan an, sieht man, dass die Hochschulen und das Land dasselbe Ziel verfolgen. Beide wollen Ex- (Abg. Harenz (SPD)) zellenz in der Lehre und in der Forschung und die Transformation vorantreiben. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Zentrum für Lehrerbildung im Saarland. Es wird durch den Gesetzentwurf des SHSG auf vielfältige Weise gestärkt. Die Reformen umfassen unter anderem strukturelle Veränderungen wie den Ausbau der fachdidaktischen Institutionalisierung und die Integration des Verbundes von Lernwerkstätten. Insgesamt wird das Zentrum für Lehrerbildung durch diese Maßnahmen in seiner Rolle als zentrale Einrichtung für die Konzeption und Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge, die Mitwirkung an der Evaluation von Studium und Lehre sowie die Beratung von Lehramtsstudierenden und Studieninteressierten gestärkt. Im Februar dieses Jahres wurde der Begriff der Nachhaltigkeit als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Die Aufnahme ins Saarländische Hochschulgesetz ist somit ein folgerichtiger Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das SHSG ist ein Gesetz, das die Weichen für die Zukunft stellt und unsere Hochschulen zu Motoren der nachhaltigen Entwicklung in unserem Land macht. Dass wir den Diplomjuristen abschaffen wollen, ist einfach Quatsch. Das ist auch weiterhin möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten Jahren und Jahrzehnten, bis auf wenige Ausnahmen, nämlich von 2009 bis 2012, haben die CDU-Wissenschaftsminister die Hochschullandschaft heruntergespart und dann in einer Schublade in der Staatskanzlei verstauben lassen. Nicht so unsere Landesregierung! Sie hat die Ärmel hochgekrempelt und sich an die Arbeit gemacht. Die SPD hat den Hochschulen in den letzten Jahren zugehört und setzt die Wünsche nun um. (Beifall von der SPD. - Sprechen bei der CDU.) Erstens - ein oft geäußerter Wunsch -, dass die Promovierenden endlich eine eigene Stimme erhalten. Das haben wir jetzt erreicht und führen es ein. Zweitens ein Wunsch der htw, aber auch von uns, den wir ausdrücklich in unser Parteiprogramm geschrieben haben, nämlich das Promotionsrecht für die htw. Auch das setzen wir jetzt um. Drittens die Belebung des Campus und die Attraktivitätssteigerung der Universität mit einem Wohnheim am Campus. Auch das hat unser Wissenschaftsminister direkt in seinem ersten Jahr als Minister umgesetzt. Vielen Dank dafür, lieber Jakob, auch an dein Team. (Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU: Wo ist das Wohnheim umgesetzt? Wo steht es? - Erregter Gegenruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) In einem Jahr ein Wohnheim zu bauen, ist, glaube ich, ein bisschen ambitioniert. (Lautes Sprechen zwischen den Abgeordne- ten Commerçon (SPD) und Toscani (CDU).)

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Christina Baltes

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat Frau Harenz. (Abg. Toscani (CDU): „Umgesetzt“ hat sie ge- sagt. Es ist aber nicht umgesetzt! - Erneu- ter Gegenruf des Abgeordneten Commerçon (SPD).) Ich bitte jetzt um Ruhe!

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Julia Harenz SPD

Lassen Sie uns also gemeinsam weiter diesen Weg der Erneuerung beschreiten und für eine lebendige, zukunftsfähige akademische Landschaft im Saarland sorgen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und zu dem Gesetzentwurf in Zweiter Lesung.

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Harenz, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Roland Theis das Wort.

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Theis CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Lassen Sie mich zu unserem Änderungsantrag zu § 38 Absatz 5 Satz 1 des Saarländischen Hochschulgesetzes etwas sagen zu dem Verfahren des Erlasses der - ich paraphrasiere - Studienordnung der voll integrierten Studiengänge in binationalen Studiengängen am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut/IS-FATES. Das klingt technisch, ist es aber nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um eine der Kronjuwelen der saarländischen Hochschullandschaft. Wir greifen damit einen Vorschlag auf, den in der Anhörung die Direktorin, Frau Professor Neumann, vorgetragen hat. Sehr geehrte Kollegin Becker, Sie haben als obsolet bezeichnet, was die Chefin einer der Hochschulakteure in diesem Land uns mit auf den Weg gegeben hat, die vielleicht auf eine der spannendsten Geschichten in der deutsch-französischen Hochschulkooperation zurückblicken kann. Deshalb will ich Ihnen mal sagen, von wem und von was Sie hier gesprochen haben, sehr geehrte Frau Becker: Das Deutsch-Französische Hochschulinstitut ist zurückzuführen auf einen Staatsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich 1978 und hat über 3.400 Absolventen. Es bietet echte, gemeinsame integrierte (Abg. Theis (CDU)) Joint Degrees, echte, gemeinsame Studiengänge, Studiengruppen aus der Region, grenzüberschreitend, aber auch international. Das ist genau das, was die europäische Hochschulpolitik will. Im Übrigen, wenn Sie sich die Absolventen anschauen, erkennen Sie, es ist ein echter - wie der Franzose sagt - Ascenseur social, ein echter Motor des sozialen Fortschritts für diejenigen, die nicht mit dem goldenen Löffel im Mund geboren worden sind, die sich nun ein internationales Studium leisten können, weil es das zwischen Metz und Saarbrücken gibt, für diejenigen, die hier in der Region bleiben. Es ist ein regional relevantes Institut. Schauen Sie sich an, wer das alles unterstützt. Wenn Sie in die Mitgliedschaft der Alumni und der Unterstützer reinschauen, sehen Sie, es stehen alle saarländischen Industrienamen drin: Dachser, Theis, Fresenius, Meiser, Hager, PwC und Ernst & Young. Nennen Sie mir einen, der nicht dabei ist. Es sind alle dabei, weil sie wissen, dass es dieses Institut braucht. Und Sie sagen, das sei obsolet. Ich finde, das ist eine Ausgeburt der Arroganz, die Sie hier zeigen. Das ist nicht in Ordnung. (Lebhafter Beifall von der CDU.) Sehr geehrte Kollegin Harenz, wenn es so viele Unternehmen gibt, die seit Jahrzehnten zeigen, dass es das braucht, die einen tollen Job machen, die es für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt braucht - übrigens genau deshalb, weil sie Deutsch und Französisch unterwegs sind und nicht den Einheitsbrei in Englisch machen -, dann zu sagen, die müssten jetzt endlich mal aus ihrer Komfortzone raus, das ist unverschämt den saarländischen Hochschulen gegenüber. Das ist nicht in Ordnung. Sie sollten sich entschuldigen für diese Entgleisung. (Erneut lebhafter Beifall von der CDU.) Sorry, dass ich mich ärgere, aber das kommt von Herzen! (Heiterkeit bei der CDU.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb müsste es bei der Debatte über dieses Hochschulgesetz doch das Ziel sein, dafür zu sorgen, dass wir denen helfen, dass wir die Dinge aufnehmen, dass wir es leichter machen. Es ist ja kein Geheimnis, dass es in der grenzüberschreitenden Hochschulkooperation eben so ist wie in jeder grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, dass nämlich die bürokratische Belastung extrem ist. Das ist genau der Punkt unseres Antrags: Bei jeglicher Änderung der Studienordnung und dessen, was wir dort benannt haben, braucht man eben nicht nur einen Gremienlauf, nicht nur eine Befassung einer Hochschule, sondern derer drei, und zwar an der Universität de Lorraine, an der htw und dann noch in der binationalen Konferenz. Wir alle, wie wir hier sitzen, wissen, dass Gremienarbeit Zeit kostet, dass das schwierig ist, dass unterschiedliche Perspektiven reinkommen und dass es das unglaublich und unnötig kompliziert macht. Das frustriert die Akteure. Das führt dazu, dass diese Institutionen im vielbeschworenen Wettbewerb einen Nachteil haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren und insbesondere sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! Wir rufen immer, und zwar zu Recht, nach Berlin und nach Paris, dass man es den grenzüberschreitenden Akteuren doch einfacher machen soll. Wir rufen immer, und zwar zu Recht, dass es endlich weniger Hindernisse und weniger Barrieren geben soll in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit unseren französischen Freunden. Hier haben wir es in der Hand. Warum machen wir es denn nicht? Geben Sie denen die Freiheit, die sie brauchen, damit sie ihre exzellente Arbeit fortführen können! Seien Sie nicht so stur, sondern stimmen Sie unserem Antrag zu! - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Theis, für Ihren Redebeitrag, aber Sie müssen nicht so schreien. Wir verstehen Sie sehr gut, Herr Theis. (Lachen. - Lautes Sprechen bei der CDU.) Ja, wir verstehen Sie sehr gut. - Es kommt noch eine Wortmeldung. Als nächster Redner hat nun der Minister der Finanzen und für Wissenschaft, Herr Jakob von Weizsäcker, das Wort.

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von Weizsäcker

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Vertreterinnen und Vertreter der htw und der Universität! Ich bin sehr froh, dass diejenigen, die aus meinem Haus maßgeblich zu dem Gesetzentwurf beigetragen haben, hier sind. Wir können froh sein, dass mit dieser Debatte die Hochschulpolitik so viel Aufmerksamkeit erfährt. (Zuruf von der CDU: Eine negative.) Na, jetzt hören Sie doch erst mal zu. (Beifall von der SPD. - Lachen und Sprechen bei der CDU.) Sie erfährt viel Aufmerksamkeit. Das zeigt, dass wir zu schätzen wissen, was wir an unseren Hochschulen haben. Und wir wissen es auch zu schätzen - das möchte ich an dieser Stelle ganz besonders hervorheben -, dass die Universität und die htw nicht dort stehen bleiben wollen, wo sie heute sind, sondern ein hohes Ambitionsniveau haben. Ich schaue zu Ihnen, liebe Frau Professor Förster. Wenn man an die Frage des Promotionsrechts für die Hochschule denkt, kann man sagen, dass diese Ambition zum Ausdruck kommt. Angewandte Wissenschaft und Anwendungsstärke heißt eben nicht automatisch Forschungsschwäche, im Gegenteil. In vielen Fällen findet da herausragende Forschung statt. Man möchte nun, nachdem bisher das Betreuungsrecht typischerweise beschränkt auf Co-Betreuung war, ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Kolleginnen und Kollegen bei ihnen einrichten. Lieber Herr Professor Brodowski, lieber Herr Professor Seidel, das Ambitionsniveau kommt auch zum Ausdruck im Universitätsentwicklungsplan 2030. Dort steht, dass man idealerweise bis 2030 Exzellenzuniversität sein möchte. Das wird jetzt ein bisschen schwierig, weil beim Exzellenzwettbewerb bedauerlicherweise nicht mehr zwei Anträge im Rennen sind. Das braucht man eigentlich als Exzellenzuniversität. Aber wenn es 2030 nicht wird und Sie trotzdem weitermachen, dann haben wir eine echte Chance. Das wollen wir auch. Das ist ein gemeinsames Vorhaben. Deshalb ist der vielzitierte Anspruch, dass wir gemeinsam Exzellenz in der Forschung, Exzellenz in der Lehre und auch Exzellenz beim Beitrag unserer Hochschulen für die Transformation wollen. Das ist keine leere Formel, sondern das ist ganz real. Das ist gelebte Realität bei Ihnen und auch bei uns in der Landesregierung. Das ist ein großes Projekt. Wir und Sie wissen, wir alle können noch besser werden. Das finde ich das Schöne an den Unterhaltungen mit den Universitäten, wenn man merkt, dass es ein geteiltes Verständnis gibt. Wir sind schon gut, es werden tolle Sachen geleistet, aber wir müssen gemeinsam noch besser werden. Ich komme zum Thema der Ziel- und Leistungsvereinbarung. Das ist die Art und Weise, wie diese Unterhaltung strukturiert stattfindet. Früher, lieber Herr Reiter, war das im Übrigen auch kompatibel mit dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3. Da steht, die Wissenschaftsfreiheit ist verankert. Wir hatten in Deutschland lange keine Globalhaushalte bei den Universitäten, sondern Universitäten, die in den Einzelplänen der Haushalte verankert waren. Ich bin heilfroh, dass wir Globalhaushalte haben. Den Eindruck zu erwecken, die Änderungen der Novelle würden darauf abzielen, den Globalhaushalt abzuschaffen, ist in der Tat kontrafaktisch. Schauen Sie mal in Artikel 11 nach. Da werden Sie feststellen, dass das nicht im engeren Sinne den Tatsachen entspricht. Insofern kann man sagen, wir sind froh, dass wir Globalhaushalte haben. Aber um die Ambitionen, die wir gemeinsam haben, zu verwirklichen, macht es selbstverständlich sehr viel Sinn, sich darüber zu unterhalten, was denn Exzellenz in den drei Bereichen konkret bedeutet. Und was bedeutet es, wenn wir im Fall der Universität fast eine Viertelmilliarde im Jahr überweisen? Wo sind da die überprüfbaren Beiträge zu dieser Exzellenz? Das ist ja auch für Sie interessant herauszufinden, wenn man genauer hinschaut, dass die Regelstudienzeit bedauerlicherweise im Moment - das gilt im Übrigen für die meisten Hochschulen in Deutschland - eher die Ausnahme ist als die Regel. Dass man seinen Bachelor in sechs oder sieben oder acht Semestern schafft, ist die Ausnahme in unserer Hochschulrealität. Das ist jetzt nicht toll - ich schaue zu Jürgen Barke - in Zeiten von Fachkräftemangel. Aber ehrlich gesagt ist das auch eine soziale Frage. Jedes Jahr Studium kostet die Leute, die sich ihr Studium selbst verdienen müssen, eine ganze Menge. Das belastet auch die Familien. Das heißt also, wir haben ein hohes Interesse, dass wir gemeinsam noch besser werden. Das sind Dinge, die man messen kann. Ich sage ganz offen als jemand, der selbst mal ein bisschen Wissenschaft betrieben hat. Man kann nicht alles in der Wissenschaft gut messen, aber es gibt einige Dinge, die man ganz gut messen kann. Es spricht ja nichts dagegen, das zu tun. In diesem Sinne sollten wir das Thema Ziel- und Leistungsvereinbarungen betreiben. Das werden wir in diesem Sinne betreiben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns wie in der Vergangenheit auch gelingen wird, dafür zu sorgen, dass wir mit Blick auf die fast Viertelmilliarde und auf die fast 50 Millionen im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung kein Mikromanagement betreiben. Da sind Sie näher dran; da sind Sie besser qualifiziert. Wozu soll ich Mikromanagement an den Hochschulen betreiben? Das ist eine absurde Vorstellung. Aber was die großen Leitplanken und die Überprüfung der Zielerreichung angeht, gibt es durchaus Dinge, die man mit Blick auf die Zielund Leistungsvereinbarungen nennen kann. Ich bin im Übrigen meinem Vorgänger sehr dankbar. Wenn man auf den Mittelaufwuchs schaut, dann war die letzte Ziel- und Leistungsvereinbarung durchaus eine gute Sache. Wenn man auf die Frage schaut, wie gut man sie nachvollziehen kann ‑ ‑ (Abg. Toscani (CDU): Die Kollegin von der SPD hat offenbar etwas Kontrafaktisches ge- sagt.) Ich wollte Folgendes ausführen: Der Mittelaufwuchs ist erfreulich. Eine kleine Schwäche der bestehenden Ziel- und Leistungsvereinbarung ist die folgende. Wenn sich herausstellt, dass im Rahmen dieser Globalhaushalte bestimmte Ziele nicht so wirklich erreicht werden, dann folgt daraus in der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung noch nicht so wahnsinnig viel. Wenn Sie sich im Wortsinne überlegen, was eine Zielund Leistungsvereinbarung leisten sollte – ich bitte, das nicht als Kritik misszuverstehen -, dann würde ich sagen, an der einen oder anderen Stelle kann man zum gemeinsamen Vorteil mit htw und Universität noch ein bisschen präziser und konkreter sein, um dafür zu sorgen, dass es hinterher keine Missverständnisse gibt. Ich glaube, das ist das Ziel, das wir uns gesetzt haben. Ich muss an dieser Stelle auf einen Passus eingehen, der mich etwas verwundert hat. In Ihrer schönen Antragsbegründung schreiben Sie jedenfalls in Nummer 7, dass das, was heute in § 10 durch die Novelle erfolge, ein großes Problem sei, weil man im Falle einer Nichtverständigung auf eine Ziel- und Leistungsvereinbarung diese Eventualität einplanen müsse. Ganz ehrlich, ich rechne nicht damit, dass das passieren wird, und nicht, so lange ich lebe, sondern auch, solange Sie leben, lieber Herr Reiter. Diese Eventualität ist eingeplant in neun Bundesländern. Sie ist eingeplant in der heutigen Fassung des Hochschulgesetzes. Die wird auch eingeplant sein in der zukünftigen Fassung. Der einzige Passus, der sich ändert, ist, wenn es nicht abgeschlossen ist, drei Monate bevor dieses Vertragswerk ausläuft und bevor man möglicherweise in einer Situation ist, wo man eine Viertelmilliarde im Jahr überweisen soll, ohne dass es eine vernünftige vertragliche Grundlage gibt. Das ist jetzt kein besonders großer Vorlauf. Ich erinnere mich an Äußerungen - Sie waren ja dabei - von Herrn Professor Santen, er finde das gar nicht schlecht, dass man da ein bisschen mehr Vorlauf hätte für den Fall der Fälle. Und das steht da drin. Jetzt sagen Sie interessanterweise, Sie halten die Tatsache, dass für den Fall, dass keine Verständigung stattfindet, es so geregelt ist und das Land im Übrigen im Rahmen der hochschulstrategischen Planung gewisse Vorgaben machen kann, für verfassungsrechtlich bedenklich, um dann in der zweiten Hälfte der Begründung zu sagen, aber das, was heute da sei, sei doch eine gute Basis. Es stellt sich nun heraus, dass genau das, nämlich gewisse Vorgaben zu machen, auch im heutigen Gesetz vorgesehen ist. Insofern hat mich ein kleines bisschen gewundert, dass Sie zu bestimmten Regelungen - über drei Monate kann man sich gerne streiten - etwas sagen. Das ist nur offensichtlich und erkennbar keine verfassungsrechtliche Frage und keine Frage, in der eine Art von Verfassungsthema aufgemacht werden muss. Das ist vielmehr eine praktische Frage, über die man mit großem Engagement trefflich streiten kann. Wir haben hier eine Debatte mit großem Engagement, aber wir sollten doch darauf achten, kein Campaigning zu machen. Wir machen hier Gesetze. Wir sollten darauf achten, dass wir uns auf dem Boden von Tatsachen bewegen und nicht auf dem Boden von Instagram-Mutmaßungen, die möglicherweise ein breiteres Publikum irrezuführen in der Lage wären, lieber Herr Reiter. (Beifall von der SPD.) Ich erlaube mir diesen Hinweis. Ich fand es bemerkenswert, lieber Herr Theis, dass Sie als gelernter Jurist nicht auf diese Fährte hereingefallen sind, ob es eine Bedrohung für die Wissenschaftsfreiheit gebe. Sie haben sich im Gegenteil auf die sehr spannende Frage konzentriert, wie wir unsere deutsch-französischen Studiengänge, auf die wir stolz sind, weiterführen können. Das ist ja wirklich eine phantastische Einrichtung in Zeiten des Fachkräftemangels. Früher waren es frankofone Studierende aus Lothringen. Heute gibt es im Rahmen der Frankofonie, die wir beide sehr zu schätzen wissen, einen Zustrom zum Beispiel von hoch qualifizierten Afrikanern aus dem frankofonen Afrika, die junge Ingenieure werden, die in diesen Studiengängen Deutsch lernen und die uns dann als Fachkräfte zur Verfügung stehen. Es hat mich sehr gefreut, dass Sie in Ihrem Wortbeitrag hervorgehoben haben, was das für eine tolle Einrichtung ist. Gleichzeitig hat es mich auch gefreut, was Sie nicht gesagt haben, nämlich bestimmten juristischen Mutmaßungen, die man - ich bin kein Volljurist, Sie sind es - möglicherweise an der Stelle haben könnte, nicht weiter Vorschub zu leisten. Herr Theis, dafür möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken, denn ich weiß an Ihnen zu schätzen, dass Sie sich bei allem rhetorischen Talent am Ende auf dem Boden der juristischen Tatsachen zuverlässig bewegen möchten. Es freut mich also, dass es gelungen ist, hier eine lebhafte Debatte zu haben. Es freut mich sehr, dass es uns gelingen wird, ein Promotionsrecht an der htw hinzubekommen unter Bedingungen, die nicht ganz einfach sind. Das ist der letzte Gedanke, den ich an der Stelle noch ausführen möchte. Wir haben eine Universität, wir haben eine htw. In vielen anderen Bundesländern gibt es viele Universitäten und viele Hochschulen für angewandte Wissenschaft, wo bestimmte Plattformkonstellationen etwas leichter zu konstruieren sind. Unter den Bedingungen einer Universität und einer htw haben wir das, was in der Fachliteratur zentralisierte Lösung heißt. Mit dem Plattformmodell haben wir das hinbekommen, was wir hinbekommen können, auch mit Blick auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität. Ich weiß, dass das kritisiert worden ist; ich will trotzdem den Hintergrund erläutern. Gleichzeitig haben wir es jetzt im parlamentarischen Verfahren. Ich finde es ausdrücklich gut, eine Regelung gefunden zu haben, wie wir in Anlehnung an Regelungen, die es in Hessen, Hamburg und Sachsen-Anhalt gibt, die Möglichkeit haben, eine dezentrale Lösung hinbekommen. Zur Wahrheit gehört Folgendes dazu: Schauen Sie sich die kritische Masse in einem Forschungsbereich an. In Hamburg und Hessen sind das zehn oder zwölf Leute, die in einem Forschungsprojekt forschungsstark sein müssen, damit man das eigenständige Promotionsrecht bekommen kann. Das ist für eine sehr gute, aber vergleichsweise kleine htw nicht selbstverständlich. Insofern finde ich es klug, dass in dem Gesetz nicht eine starre Hürde angelegt ist. Man hätte ja das hessische Modell einfach übertragen können. Dann hätten Sie aber vorausgesagt, vermutlich in den nächsten fünf bis zehn Jahren wird das schwierig mit dem dezentralen Modell. Wir haben jetzt etwas größere Flexibilität dadurch, dass mein Haus auf dem Wege der Verordnung, wenn eine kritische Masse in einem bestimmten Bereich sich anschickt, sich auf die Reise zu machen für das dezentrale Promotionsrecht, ein kleines bisschen flexibler im kleinen Saarland der kurzen Wege gemeinsam Lösungen finden kann. Das möchte ich ausdrücklich begrüßen und ich bedanke mich sehr dafür. Mein Verständnis ist, dass etwas, das von der Mehrheitsfraktion eingebracht wurde, eine gewisse Unterstützung seitens der Union gefunden hat. Ich bedanke mich sehr. Ich halte das für eine echte Verbesserung im Gesetz und bitte abschließend nach dieser langen, spannenden Debatte um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Minister von Weizsäcker. - Als nächster Redner hat das Wort von der CDU-Landtagsfraktion erneut Herr Jonas Reiter.

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Jonas Reiter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister von Weizsäcker, ich muss nach dieser Rede feststellen, dass wir auch heute auf die aufgeworfenen Fragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben. Wenn es nur um die Dreimonatsfrist gehen würde, bleibt die Frage, warum man das nicht einfach im bestehenden § 10 so ergänzen kann. Es gibt eine zahlengetriebene Mikrosteuerung, die dem Geist der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie im Tiefsten widerspricht. Stattdessen begegnen Sie uns - ich habe es auch beim Kollegen Commerçon bei Facebook gelesen - mit Vorwürfen, wir würden die Gesetzesänderung grundlos schlechtreden. Ich glaube, Sie haben von kontrafaktischer Instagram-Argumentation gesprochen. Wir hier im Parlament halten diese Arroganz vielleicht aus, aber es geht doch nicht um uns, sondern um die Kritik und die Rückmeldungen der Angehörten. Hierzu habe ich Ihnen ein paar Zitate mitgebracht. (Beifall von der CDU.) Wir diskutieren hier konstruktiv über das Gesetz. Diese Vorwürfe sind eine intellektuelle Beleidigung aller Angehörten, die Kritik üben. Lassen Sie mich ein paar Zitate aus den Stellungnahmen der Anhörung bringen, unter anderem auch die des Unipräsidenten, der heute schon angesprochen wurde. Er sagte, es bestünden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung. Sie stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit sowie in die Hochschulautonomie dar. Wir in der Fraktion sind im Übrigen so aufgeteilt, dass sich unser europapolitischer Sprecher zu seinem Zuständigkeitsbereich äußert und der wissenschaftspolitische Sprecher sich zu seinen Themen. (Beifall von der CDU.) Im Übrigen haben Sie mit der Feststellung recht, dass wir beide keine Juristen sind, aber in der Anhörung waren saarlandweit sehr bekannte Juristen vertreten: Professor Gröpl und Professor Borges. Auch von denen habe ich Zitate mitgebracht. Professor Gröpl meinte, dieser Vorschlag würde dem Wissenschaftsministerium sowohl die strategische wie auch eine detailgenaue Steuerung der saarländischen Hochschulen ermöglichen. Geregelt werden könnten überdies die Folgen bei Nichterreichen von vereinbarten Zielen, die für die betroffene Hochschule als gleichsam erzieherische Maßnahme sicherlich spürbar und unangenehm wären. Auch Professor Borges hat gesagt, dass Sie den Ball auf den Elfmeterpunkt einer Verfassungsklage legen würden. Frau Professorin Wintermantel hat für den Hochschulrat der Uni ausgeführt, dass dieser eingeschlagene Weg nicht den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz aus dem Jahr 2011 entspricht. Hier geht es also zusammenfassend um eine zugespitzte politische Einflussnahme auf die Hochschulen. Es soll durchregiert werden. Das ist ein absoluter Rückschritt, wenn man betrachtet, wo man herkommt, denn mit dem Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarung wurde vor Jahren genau das Hineinregieren ins Klein-Klein ad acta gelegt. Die SPD will heute damit also anscheinend das Rad wieder zurückdrehen. Es ist für mich eine Art reaktionäre Hochschulpolitik und genau (Abg. Reiter (CDU)) das Gegenteil von einem Modernisierungsschub für die Hochschulen im Land, wie es der Minister in der Presse kommuniziert.

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Christina Baltes

Herr Kollege Reiter, Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss.

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Jonas Reiter CDU

Mein letzter Satz. - Da hilft es nicht, beim § 10 nur zwei Wörter zu ändern. Wir als CDU-Fraktion müssen das Gesetz heute ablehnen. Wir bedauern sehr, dass Sie damit neue Gräben in der Hochschulpolitik und in der Zusammenarbeit mit den Hochschulen entstehen lassen. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Kollege Reiter. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Das Wort hat nun der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Herr Ulrich Commerçon.

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Ulrich Commerçon SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur ein paar wenige Ergänzungen zur Debatte machen. Als jemand, der diesem Haus schon sehr lange angehört, will ich zunächst etwas zur CDU-Kritik im Allgemeinen sagen: Die ersten zehn Jahre CDU-Wissenschaftspolitik in diesem Land nach 1999 waren davon geprägt, alles kaputtzusparen und Studiengebühren einzuführen. Die zweiten zehn Jahre waren davon geprägt, dass die Wissenschaftspolitik nur noch als Wurmfortsatz der Staatskanzlei existiert hat. Man braucht nur mal draußen herumzulaufen und zu fragen: Wer waren eigentlich die letzten Wissenschaftsminister dieses Landes? Sie sind nicht erkennbar gewesen. Das hat sich geändert. Wir haben jetzt einen Wissenschaftsminister und wir haben endlich noch mal Vorstöße, die nach vorne führen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Dieses Hochschulgesetz ist ein Modernisierungsschub. Leider ist es in der öffentlichen Debatte auf wenige Punkte reduziert worden. Viel zu wenig wird darüber gesprochen, dass das auch ein Gesetz ist, das weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und einfachere Zugangsmöglichkeiten im Wettbewerb um kluge Köpfe ermöglicht. Die Fast-Track-Verfahren sind angesprochen worden. Ich habe eben einen Zwischenruf mitbekommen: Ja, wir führen zum Glück die Uni ohne Abi ein und stärken das. Ich habe in dem Zwischenruf gehört, Leistung solle sich nicht mehr lohnen. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir immer dafür gestritten, schon vor vielen Jahrzehnten, dass die Unis auch für diejenigen geöffnet werden, die es wegen ihrer Herkunft nicht so leicht haben. Es ist häufig leider immer noch so, dass sich Kinder aus Akademikerfamilien eher trauen, ein Studium aufzunehmen. Deswegen ist es richtig, dass auch derjenige diese Möglichkeit haben soll, der eine gute Ausbildung mit hervorragenden Leistungen absolviert hat. Das hat etwas mit Leistung zu tun. (Beifall von der SPD. - Zuruf des Abgeordne- ten Thielen (CDU). - Sprechen bei der CDU.) Leistungsträger sind nicht diejenigen, die es sich von zu Hause aus leisten können. Leistungsträgerinnen und Leistungsträger sind die, die etwas leisten und mit ihren Leistungen auch bessere Aufstiegsmöglichkeiten haben. (Beifall von der SPD.) Zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen: Ja, die gibt es. Ich kann Ihnen aber auch sagen, wie das früher war, weil hier von autoritärem Durchregieren gefaselt wird. Die Wissenschaftsfreiheit sei bedroht. Ich habe noch erlebt, wie wir im zuständigen Ausschuss für Haushalt und Finanzen jeden einzelnen minikleinen Haushaltstitel von 3,95 Euro beraten haben. Das war wirklich keine Wissenschaftsfreiheit. Das war Klein-Klein. Es gibt hier überhaupt keinen Eingriff in die Wissenschaft. Das ist völliger Blödsinn. Wer das behauptet, der zündelt, der hat vielleicht auch ein Interesse daran, zu zündeln. In Wahrheit geht es hier aber nur darum, ein gutes Gesetz schlechtzureden. (Beifall von der SPD. - Abg. Theis (CDU): Wer zündelt denn? - Zuruf des Abgeordneten Schäfer (CDU). - Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Theis (CDU).) Ehrlich gesagt: Bei einer Viertelmilliarde Euro, die wir jedes Jahr zur Verfügung stellen, werden der Haushaltsgesetzgeber und das Wissenschaftsministerium auch mal schauen, ob Zielund Leistungsvereinbarungen eingehalten werden. Das ist nämlich auch Leistungsprinzip, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das gehört auch dazu, wenn man wirklich an Leistung denkt. (Beifall von der SPD.) Ich bin megastolz darauf, dass es endlich gelungen ist - ich kämpfe seit über 20 Jahren dafür -, ein Promotionsrecht an dieser Fachhochschule zu ermöglichen. Über 20 Jahre hat die CDU das blockiert. Heute geht es ihr nicht weit genug. Ich bin froh, dass uns das gelungen ist. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Abg. Commerçon (SPD)) (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Herr Kollege Theis hat eine Kurzintervention beantragt. - Bitte schön. Abg. Theis (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Ich möchte gerne eine Zwischenfrage stellen. Sehr geehrter Herr Commerçon, ich höre Ihnen sehr gerne zu. Vielleicht sind Sie bereit, mir zu antworten. Wenn ich kurz paraphrasieren darf: Wir haben vorhin die Angehörten im Wissenschaftsausschuss zitiert, die verfassungsrechtliche Bedenken geäußert haben, unter anderem Vertreter der juristischen Fakultät, Vertreter der Universität des Saarlandes, im Grunde genommen Vertreter aller saarländischen Hochschulen. Sie haben gerade die Behauptung aufgestellt, wer so etwas tue, der zündele aus irgendeinem Interesse. Sind Sie bereit, mir zwei Fragen zu beantworten? Erstens: Wer zündelt? Zweitens: Welches perfide Interesse unterstellen Sie den saarländischen Hochschulen? - Herzlichen Dank für Ihre Antwort. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Herr Kollege Commerçon, möchten Sie antworten?

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Ulrich Commerçon SPD

Da es eine Kurzintervention ist, möchte ich von meiner Möglichkeit Gebrauch machen, mich dazu zu äußern. Die Bedrohung der Wissenschaftsfreiheit ist in der Tat in einem Zitat des Universitätspräsidenten in der Saarbrücker Zeitung genannt worden. Ich war - wie viele aus meiner Fraktion, aus der Opposition nicht allzu viele - von morgens bis abends in der Anhörung dabei. (Sprechen bei der CDU.) Sie, Herr Reiter, waren auch da. Andere waren auch da, Sie waren aber nicht immer vollzählig - ist auch egal. Wenn Sie jedenfalls zugehört haben, dann werden Sie gehört haben, dass Herr Professor Santen ausdrücklich gesagt hat, dass dieses Zitat in der Saarbrücker Zeitung nicht in Ordnung gewesen ist, dass er das so nicht gesagt hat und dass er natürlich nicht der Auffassung ist, dass die Wissenschaftsfreiheit bedroht ist. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ich war auch da- bei, da gab es Vergleiche mit China und Russland! - Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Theis (CDU).) Diejenigen zündeln, die mit Fake News durch die Gegend laufen und Dinge behaupten, die von den Betroffenen später widerlegt werden. (Anhaltende Zurufe des Abgeordneten Theis (CDU).)

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Christina Baltes

Herr Kollege Theis, lassen Sie Herrn Commerçon doch bitte antworten.

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Ulrich Commerçon SPD

Das kann er nicht! Ich glaube, es ist alles gesagt worden. (Abg. Schäfer (CDU): Keine Antwort auf die Fragen! Reine Nebelkerzen! - Abg. Schmitt- Lang (CDU): Ich war dabei, als es den Vergleich mit China und Russland gab. Ich war dabei!)

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Christina Baltes

Sie haben noch das Wort, Herr Commerçon.

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Ulrich Commerçon SPD

Ich habe kein Mikro beziehungsweise ich habe ein Mikro, das ist aber nicht an. (Abg. Scharf (CDU): Irgendwann muss das ja auch mal funktionieren. - Heiterkeit.) Es ist doch schön, lieber Hermann, dass wir am Schluss dieser Debatte Einigkeit haben. Ich kann auch laut genug sprechen. Diesem ständigen Vorwurf, die Wissenschaftsfreiheit sei bedroht, ist von demjenigen, der in der Saarbrücker Zeitung damit zitiert wurde, in der Anhörung ausdrücklich widersprochen worden. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Er hat es genau so wiederholt! - Zurufe von der CDU.) Deswegen ist es auch völlig falsch und mit Fake News gearbeitet, wenn behauptet wird, das sei immer noch der Fall. Wer so was tut, der verbreitet Fake News. Fake News zu verbreiten, ist zündeln. (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Wissenschaft hat mit der Drucksache 17/1028 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1028 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1028 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD ‑ Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/1039 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1039 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1039 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/876. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/876 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1028 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/876 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Einführung des Schulwesen-Datenschutzgesetzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes (Drucksache 17/936) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1029) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1050) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sascha Haas, das Wort. Abg. Haas (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Gesetz zur Einführung des Schulwesen-Datenschutzgesetzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes, Drucksache 17/936, in seiner 25. Sitzung am 15. Mai 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Ermächtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer einheitlichen digitalen Schulverwaltung DESC sowie zur Nutzung von digitalen Lehr- und Lernsystemen, namentlich der Online-Schule Saar, kurz OSS, geschaffen, um weiterhin den Klassenraum als geschützten Lehrund Lernraum für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zu erhalten. Dieser Gesetzentwurf enthält die an die Datenschutz-Grundverordnung angepassten Regelungen aus dem Schulordnungsgesetz, ergänzt durch die notwendigen Regelungen zur Gewährung eines umfangreichen Schutzes personenbezogener Daten im Schulwesen. Daneben wird klargestellt, dass Schule, Schulträger und Schulaufsicht im Hinblick auf die arbeitsteilige Datenverarbeitung als gemeinsame Verantwortliche im Sinne des Artikels 26 DSGVO anzusehen sind. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 17. Mai 2024 gelesen und entschieden, eine Anhörung durchzuführen. Neben den kommunalen Spitzenverbänden und dem Unabhängigen Datenschutzzentrum wurde auch zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus dem Schulwesen die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben. Die öffentliche Anhörung hat am 20. Juni 2024 bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion stattgefunden. Die Auswertungssitzung fand - ebenfalls bei Abwesenheit der AfD-Landtagsfraktion - am 3. Juli 2024 statt. Im Rahmen der Auswertung der Anhörung wurde ein gemeinsamer Abänderungsantrag der beiden großen Fraktionen SPD und CDU einstimmig angenommen. Im Nachgang zu dieser Auswertungssitzung fiel auf, dass ein Änderungsbefehl in dem beschlossenen Abänderungsantrag nicht derart eindeutig formuliert ist, dass die vom Ausschuss gewollte Änderung in ausreichender Deutlichkeit an den Adressaten des Änderungsbefehls herangetragen wird. Im Sinne der Normenklarheit und Rechtssicherheit haben sich die beiden großen Fraktionen daher geeinigt, einen inhaltsgleichen, aber neu formulierten Änderungsantrag einzubringen. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes zur Einführung des Schulwesen-Datenschutzgesetzes und zur Änderung des Schulordnungsgesetzes, Drucksache 17/936, unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

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Christina Baltes

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 17/1029 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1029 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - (Abg. Haas (SPD): Das ist der falsche.) Der liegt hier vor. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ach so, der muss abgelehnt werden.) Ja. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1029 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Herr Dörr, wie haben Sie abgestimmt? (Abg. Dörr (AfD): Ich habe an der Abstim- mung nicht teilgenommen.) Sie haben nicht teilgenommen? - Aha, gut. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1029 einstimmig abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD ‑ Landtagsfraktion. (Zurufe: Nein, nicht teilgenommen.) Die AfD-Landtagsfraktion hat nicht teilgenommen. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben mit der Drucksache 17/1050 einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1050 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1050 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD ‑ Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD ‑ Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/936. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/936 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1050 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/936 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Drucksache 17/880) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1009) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1040) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes, Drucksache 17/880, wurde vom Plenum in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Im Zeitalter der Digitalisierung ist die Verfügbarkeit von Daten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die öffentliche Verwaltung erhebt eine Vielzahl von Daten, die nicht nur für die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben genutzt, sondern für unterschiedlichste Zwecke weiterverwendet werden können. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten stellt eine wesentliche Möglichkeit dar, um die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen und in neue Anwendungsbereiche auszuweiten. Dies gilt in besonderem Maße für die hochwertigen Verwaltungsdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung, die Geobasisdaten. Nahezu alle aktuellen Themen in Bereichen wie Mobilität, digitales Bauen, nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz oder nachhaltige Landwirtschaft sind georeferenziert. Zwar stehen die Geobasisdaten der Katasterund Vermessungsverwaltung der Öffentlichkeit bereits seit vielen Jahren auch in elektronischer Form für die eigene oder die kommerzielle Verwendung zur Verfügung, Nutzungsbeschränkungen und die Kostenpflicht tragen aber bisher dazu bei, dass die Chancen und das Innovationspotenzial, das die Verarbeitung und der Austausch digitaler Geobasisdaten bieten, kaum ausgeschöpft werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Nutzungsbeschränkungen und die Kostenpflicht für die Geobasisdaten aufgehoben. Die Geobasisdaten sollen zukünftig von der Allgemeinheit kostenfrei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können. Im Übrigen wird auf die (Abg. Schmitt (SPD)) Ausführungen im Gesetzentwurf Bezug genommen. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 39. Sitzung am 3. Mai 2024 als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand in der 46. Sitzung am 14. Juni 2024 statt. Grundlegende Bedenken gegen das Gesetz wurden vonseiten der angehörten Institutionen nicht geäußert. In der 48. Sitzung am 28. Juni 2024 wurden Abänderungsanträge jeweils von den Fraktionen der CDU und der SPD gestellt. Der Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt, bei Zustimmung der CDU, Ablehnung durch die SPD und Abwesenheit der AfD-Fraktion. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig angenommen bei Zustimmung der SPD, Enthaltung der CDU und Abwesenheit der AfD-Fraktion. Dieser liegt Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses, Drucksache 17/1009, vor. Der Ausschuss empfiehlt bei Enthaltung der CDU-Fraktion, Zustimmung der SPD Fraktion ‑ und Abwesenheit der AfD-Fraktion dem Plenum die Annahme des Gesetzes in vorliegender Form unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Ich danke dem Berichterstatter für die Begründung des Antrages und eröffne die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. Es hat nun Frau Petra Fretter von der CDU-Landtagsfraktion das Wort.

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Petra Fretter CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Katja Göbel! Gleich vorweg: Um eine Verbesserung im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung für unser Saarland zu schaffen, sollen mit der heutigen Gesetzesänderung die Nutzungseinschränkung und die Kostenpflicht für die Geobasisdaten aufgehoben werden. Das bedeutet, dass diese Daten künftig von der Allgemeinheit kostenfrei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Weiterentwicklung unserer Industrie, der Forschung und des Wirtschaftsstandortes Saarland. Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir als CDU-Fraktion dies auch ausdrücklich begrüßen. Eine weitere geplante Änderung mussten wir aber bereits bei der Ersten Lesung kritisieren, ein Thema, das auch in der Anhörung des Ausschusses zur Sprache kam. Hierbei geht es um § 23 Absatz 2, in dem bei der Eidesformel für Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure die Formulierung „so wahr mir Gott helfe“ gestrichen werden sollte, da diese angeblich nicht mehr zeitgemäß sei. Nun liegen dazu zwei Änderungsvorschläge vor, einer von der SPD-Fraktion, einer von uns eingebracht. Wir sind sehr froh, dass die SPD-Fraktion unseren Vorschlag aufgenommen hat, sich mit dieser Änderung erneut zu befassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, man mag sich nun vielleicht wundern, dass ausgerechnet bei einer eigentlich unumstrittenen Gesetzesänderung, wie sie hier gegeben ist, eine Debatte in solch einer Intensität geführt wird. Aber das liegt eben an der Vorlage, die wir hier auf dem Tisch haben. Eigentlich müsste diese Debatte zunächst gesondert als Grundsatzdebatte geführt werden, um im nächsten Schritt überall, wo Eidesformeln zu leisten sind, diese entsprechend anzupassen. Das wäre aus unserer Sicht ein guter Weg, den wir in der kommenden Zeit einmal beschreiten sollten. Damit wäre zu vermeiden, dass wir jedes Mal bei Gesetzesänderungen mit der gleichen Fragestellung in die Debatte gehen müssen, als deren Ergebnis schließlich gesagt wird, hier machen wir es, dort machen wir es nicht. Das ist definitiv nicht zielführend. Worum geht es dabei und welche Fragen stellen sich uns hier gesellschaftlich? Was sagt unser Grundgesetz dazu? Wollen wir uns weiterhin zum christlichen Glauben in unserer Gesellschaft bekennen oder nicht? Wollen wir unsere Werte und den Glauben an eine höhere Macht bewahren oder nicht? Die Frage, was in dieser Sache zeitgemäß ist, können weder Wissenschaft noch Politik noch Gesellschaft an sich beantworten, sondern nur jeder Einzelne oder jede Einzelne. Wir begrüßen es, wie gesagt, dass sich die SPD-Fraktion hierbei auf uns zubewegt hat. Allerdings halten wir Ihren Änderungsantrag für nicht ausgewogen und handwerklich vielleicht auch nicht ganz so gut gemacht. Denn mein erster Gedanke, als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe, war: Hier wird das Wort „Gott“ oder ein Gottesbezug gemieden, wie der Teufel das Weihwasser meidet. Ich hätte mir gewünscht, dass wir einen gemeinsamen Antrag vorgelegt hätten. Der kam leider nicht zustande, vielleicht gerade wegen dem, was ich vorhin angesprochen habe. Ja, unsere Gesellschaft ist kompatibel mit anderen Religionen, mit Andersgläubigen. Aber wenn ich unter § 23 in dem von Ihnen neu vorgeschlagenen Absatz 3 lese, dass „die Beifügung einer religiösen Beteuerung“ möglich sei, ergeben sich schon wieder einige Fragen: Wie ist „religiöse Betreuung“ definiert und wer entscheidet, was „religiös“ ist? Gilt das zum Beispiel auch für extreme Sekten und Religionsgemeinschaften wie Scientology, Peoples Tempel, Hea- (Abg. Fretter (CDU)) ven's Gate, NXIVM oder - es hört sich lustig an, aber es gibt sie wirklich - die Pastafari, die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, die es auch in Deutschland gibt? Ich habe nur einige genannt, habe das damit jetzt wirklich total überspitzt dargestellt, möchte hier aber nichts ins Lächerliche ziehen. Es geht mir darum, ernsthaft auf die Komplexität dieses Themas und die Frage der praktischen Durchführung hinzuweisen, auch auf die Frage, wohin uns das führt. Wir jedenfalls wollen keine Abstufung durch die Hintertür, was mit diesem Änderungsvorschlag der Fall wäre. Ich könnte noch vieles dazu ausführen, diese Debatte sollten wir wirklich einmal in einem anderen Rahmen führen. Wir jedenfalls sind der Meinung, dass die Eidesformel keiner Neuregelung bedarf und so bleiben sollte, wie sie war - und wie sie übrigens auch in vielen Gesetzen und Verordnungen im Saarland und im Bund, siehe zum Beispiel die Präambel des Grundgesetzes, besteht. Denn es geht um eine wichtige und ernsthafte Angelegenheit, bei der ein Vertrag durch einen feierlichen Schwur zustande kommt und somit eine ganz eigene, eine besondere Bedeutung gewinnt. Das kann wahlweise mit oder ohne Gottesbezug geschehen, das steht gar nicht zur Debatte. Wir haben unseren Änderungsantrag auch noch einmal eingereicht, weil wir der Meinung sind, dass mit Ihrem Änderungsantrag eine Abschwächung der Grundwerte und damit auch eine schrittweise Abschaffung dieser Grundwerte einhergeht. Wir brauchen kein Stückwerk in einzelnen Gesetzen, so wie es nunmehr der Fall ist, sondern weiterhin eine allgemein gültige Regelung im Sinne unseres Grundgesetzes und unserer Grundwerte. Dafür stehen wir als CDU ein. Deshalb können wir, wenngleich wir die Gesetzesänderung im Kern begrüßen, Ihrem Änderungsantrag leider nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Fretter, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun von der SPD-Landtagsfraktion Herr Maximilian Raber das Wort.

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Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Meine Kollegin Flora Schröder ist bei der Einbringung des Entwurfes in Erster Lesung bereits ausführlich auf die Neuerungen des Gesetzes eingegangen. Erlauben Sie mir aber, doch noch einmal kurz die wesentlichen Punkte aufzugreifen. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 mit einer Durchführungsverordnung beschlossen, dass im EU-Raum Verwaltungsdaten einheitlich bereitzustellen und letztlich auch zu nutzen sind. Diese Verordnung wird durch das Bundesgesetz über die Datennutzung und das e-Government-Gesetz des Saarlandes weiter konkretisiert. Ziel ist es dabei, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und Innovation, neue Produkte und Dienste zu ermöglichen. Das Gesetz dient zwar primär der präzisen Landesvermessung, sekundär ermöglicht es aber auch eine effizientere Raumplanung, und damit befördert es eine bessere Entwicklung, aber auch eine bessere Verwaltung in unserem Land. Eine effizientere Raumplanung ist gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Durch die gebührenfreie Nutzung der Geobasisdaten wird die Planung nicht nur günstiger, sondern eben auch schneller. Das hilft nicht nur im Bereich der erneuerbaren Energien, sondern auch bei Planungen im Bereich Mobilität und bei der digitalen Stellung von Bauanträgen sowie im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft. Dem Bericht des Ausschussvorsitzenden haben Sie entnehmen können, dass nach der Ersten Lesung eine Anhörung zum Entwurf stattfand. Dabei ist deutlich geworden, dass die Anzuhörenden die technischen Neuerungen durchaus begrüßen, so etwa das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landesentwicklung, die Ingenieurkammer, der Verband Deutscher Vermessungsingenieure oder die Architektenkammer. Insgesamt lässt sich also sagen, dass die Neuerungen von den Fachverbänden positiv aufgenommen wurden. Nicht verschweigen möchte ich aber auch die Kritik, die es in der Anhörung vonseiten der katholischen Kirche gab. Dabei bezog sich die Kritik aber ausdrücklich nicht auf die Inhalte des Entwurfes. In der ursprünglichen Fassung wurde auf den Gottesbezug bei der Vereidigung öffentlich bestellter Vermesser verzichtet. Wir haben uns dieser Kritik angenommen und sie bei unserem Änderungsantrag auch entsprechend berücksichtigt. Mit dem geänderten Entwurf haben wir nun die Möglichkeit geschaffen, wieder eine Eidesformel einzusetzen. Dabei kann die zu vereidigende Person wählen, ob sie einen Gottesbezug aufnehmen möchte oder eben nicht. Es ist also eine aktive Entscheidung für den Bezug möglich, der auch auf andere Religionen bezogen werden könnte. Der Gottesbezug wird nicht zum bloßen Anhängsel, sondern aktiv vom zu Vereidigenden angefügt. Meiner Meinung nach wird durch die Änderung die eigene Entscheidung noch gestärkt. Frau Kollegin Fretter, weil Sie es vorhin in Ihrer Rede angesprochen hatten: Wir debattieren in einer Sache, die wir ja eigentlich bereits aus- (Abg. Raber (SPD)) geräumt hatten, und wir haben das in unseren Änderungsantrag aufgenommen. Aber dass er handwerklich nicht gut gemacht ist, ist falsch. Sie hatten uns angeboten, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, das stimmt. Wir hatten darüber gesprochen, dass man einen gemeinsamen Antrag machen könnte. Sie hatten angeboten, dass wir uns dem Antrag der CDU anschließen können. Aber in Ihrem Antrag steht noch nicht einmal drin, dass man den Gottesbezug weglassen könnte. Das ist ja faktisch ein Stück weit an der Realität vorbei. Über 60 Prozent der Saarländer sind Mitglieder in Gliedkirchen. Das ist bundesweit einer der höchsten Werte, und das ist gut so, weil Kirche auch unheimlich wichtig ist für Integration, für den gesellschaftlichen Zusammenhang et cetera, da gibt es gar keinen Streitpunkt. Aber es sind eben auch fast 40 Prozent nicht Mitglied in einer Gliedkirche und glauben nicht effektiv an das, was sie in der Eidesformel sagen würden. Denen müssen wir doch die Möglichkeit geben, diesen Bezug wegzulassen. Und das steht in Ihrem Entwurf so explizit nicht drin, sondern es gibt lediglich einen kleinen Verweis ins KSVG, und das ist an der Stelle doch ein bisschen wenig. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf trägt der EU- und Bundesgesetzgebung Rechnung, er vereinfacht und vergünstigt effektive Raumplanung. Damit beschleunigen wir mittelbar den Ausbau erneuerbarer Energien und begünstigen Mobilität und Bauplanung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Entwurf, bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe mit einem herzlichen Glückauf! (Beifall von der SPD.)

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Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Raber, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun von der AfD-Landtagsfraktion der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das ist ein guter Vorschlag, er ist in der Sache korrekt, dem können wir zustimmen. Was diese Eidesformel betrifft, wundert es mich, dass das zu einer Diskussion geführt hat, weil wir in sehr vielen ähnlichen Situationen diese Eidesformel „so wahr mir Gott helfe“ haben, und es den zu Vereidigenden freigestellt ist, ob Sie diese Eidesformel benutzen. Wir haben auch hier in diesem Parlament schon Dutzende Male erlebt, dass Leute vereidigt worden sind, und einige haben diese Formel benutzt, andere haben diese Formel nicht benutzt. Ich glaube nicht, dass in dem Antrag der CDU gemeint ist, dass man diese Formel unbedingt benutzen muss. Es ist nur nicht ausdrücklich aufgeführt, weil sowieso klar ist, dass man sie nicht benutzen muss. Der Begriff „Gott“ ist doch ein schönes Beispiel. Die, sage ich mal, hervorstechendsten Religionsgemeinschaften bei uns, von denen man am meisten redet - Christen, Moslems und Juden -, glauben alle an Gott. Insofern sind sie recht gut in dieser Formel vereinigt, das wirkt integrativ. Ich bin dafür, dass man diese Formel benutzen darf. - Danke schön.

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Christina Baltes

Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. - Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen von Frau Petra Fretter von der CDU-Landtagsfraktion.

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Petra Fretter CDU

Ich muss mich noch mal ganz kurz zu Wort melden. Sie sagten, dass das bei diesem Gesetz, so wie wir es heute behandeln, kontrovers diskutiert wird. Unserer Meinung nach ist das Vermessungsgesetz der völlig falsche Ansatzpunkt für weitreichende Änderungen, deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass es so bleiben soll, wie es ist. Wenn überhaupt, sollten wir eine Grundsatzdebatte führen und es dann überall in üblicher Manier, wie das bei Gesetzen funktioniert, beschließen. Das macht diese Diskussion, die wir heute führen, vom Bauchgefühl her irgendwie ein bisschen komisch. Das Gesetz ist unumstritten, aber die Geschichte, was diese Eidesformel angeht, hat solch eine grundlegende und weitreichende Bedeutung, dass wir es hier nicht so einfach und schnell abtun und ändern sollten, sondern wenn es geändert wird, dann bitte für alles, und das in einer richtig guten Grundsatzdiskussion. - Danke. (Beifall von der CDU.)

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Christina Baltes

Danke, Frau Fretter, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz hat mit der Drucksache 17/1009 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1009 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben die CDU-Fraktion und ein Mitglied der AfD ‑ Fraktion, Herr Abgeordneter Becker. Enthalten hat sich ein Mitglied der AfD ‑ Fraktion, Herr Abgeordneter Dörr. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit der Drucksache 17/1040 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme dieses Abänderungsantrags ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1040 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben CDU- und AfD-Fraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf 17/880. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1009 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich bitte um ein deutliches Abstimmungsverhalten! (Abg. Dörr (AfD): Ich bin dagegen. Enthal- tung hatten Sie noch nicht gefragt.) Dagegen. Enthaltung? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/880 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die CDU- und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 14 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung (Drucksache 17/1026) Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die CDU hat vor einiger Zeit einen Antrag zur Eindämmung der Bürokratie und zur Begrenzung der Bürokratie eingebracht. Ministerpräsidentin Frau Rehlinger hat in der Saarbrücker Zeitung ein Programm veröffentlicht, in dem auch der Abbau der Bürokratie das Hauptthema ist. Es werden auch immer Einzelaktionen vorgeschlagen, Einzelmöglichkeiten, was man da alles machen kann und soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin äußerst skeptisch, weil ich dieses Lied seit Jahrzehnten höre, seit Jahrzehnten nicht seit Jahren. Aber es war nie so drängend und nie so bedrückend, wie es jetzt ist. Mal sind es die Bauern, die Unternehmen, die Haushalte, die Schulen, jetzt ist es die Universität. Die ausufernde, nicht mehr zu begrenzende Bürokratie ist überall ein großes Thema. Woher kommt das? Wer ist denn der Nutznießer dieser Bürokratie? Wer ist der Antreiber? Es ist eine menschliche Eigenschaft, dass man versucht, in Sicherheit zu leben, im Gegensatz zu der wilden Natur, wo das Gesetz gilt: fressen und gefressen werden. Wir wollen abends wissen, wo wir uns hinlegen, um sicher schlafen zu können, und auch morgen etwas zu essen haben und etwas anzuziehen und so weiter. Wir wollen Sicherheit und die Leute wollen immer mehr Sicherheit. Deshalb sind ja auch die Versicherungen da und wachsen immer, obwohl eine Krankenversicherung nicht vor Krankheit schützt, eine Lebensversicherung nicht vor dem Tod schützt und so weiter. Aber wir haben die Illusion, dass wir sicherer sind, wenn wir eine Versicherung abschließen. (Präsidentin Winzent übernimmt den Vorsitz.) Dieses Bedürfnis nach Sicherheit führt dann dazu, dass wir Sachen regeln. Bis dahin ist es in Ordnung, wenn wir Sachen, die heute auf uns zukommen, auch heute regeln. Es gibt auch Dinge, die wichtig und auch vorhersehbar genug sind, dass wir sie für zehn Jahre oder für hundert Jahre oder für immer regeln. Eines der Zehn Gebote heißt: „Du sollst nicht töten.“ Das gilt auch in tausend Jahren noch. Aber es gibt auch viele Dinge, die kann und muss man nicht regeln. Aber wir sind dabei, alles regeln zu wollen, was vielleicht in 40 oder 50 Jahren überall in Deutschland oder sogar überall in der Welt passiert, und zwar allen gleichmäßig passiert. Das ist eine Fiktion, das geht nicht. Das ist auch eine Sucht. Diese Sucht muss man bekämpfen. Man kann sie nur radikal bekämpfen. Wir haben heute Morgen mit der Mehrheit im Landtag ein paar Gesetze verabschiedet. Jedes Gesetz bringt für eine Gruppe von Menschen oder für viele Menschen einen gewissen Vorteil. Dafür wird das Gesetz geschaffen. Die anderen werden dazu gezwungen, dieser Gruppe oder diesen Menschen diesen Vorteil zu verschaffen. Jedes Gesetz hat ein Ziel, dass also irgendeine Gruppe oder irgendein Mensch bevorzugt oder geschützt wird. Aber alle anderen werden gezwungen, das zu machen, sodass sich ein Netz gebildet hat, ein Netz, in dem wir inzwischen verfangen sind. Ich komme aus dem Schulbereich, das wissen Sie ja alle. Darüber habe ich seinerzeit einmal - das ist schon 40 Jahre her - ein Büchlein geschrieben. Da war ein Teil dieser Demokratieabbau. Der damalige Bildungsminister und auch sein Kollege, der Finanzminister, haben damals versprochen, die Bürokratie abzubauen. (Abg. Dörr (AfD)) Ich habe gezeigt, dass in der Folge davon nicht eine Durchforstung der Gesetze stattgefunden hat, sondern ein Wildwuchs entstanden ist. Das heißt, es hat sich nichts geändert. Ein Bundesminister, den ich einmal daraufhin angesprochen habe, wie das denn so geht, hat mir unter vier Augen gesagt, er habe eine Kommission zum Demokratieabbau beauftragt, denen habe er fünf Seiten in die Hand gedrückt, daraus sollten sie drei machen. Die sind gekommen und hatten sieben Seiten, weil den Fachleuten, eingefallen ist, dass sie an dieses und an jenes nicht gedacht haben. (Minister Jost: Er hat „Demokratieabbau“ ge- sagt.) Unser Antrag zielt darauf. Wir haben ja gesehen, dass die Regierung für Abbau ist. Die CDU-Opposition ist auch für den Abbau. Wir sind auch dafür. Wir wollen die Regierung eindringlich bitten, wirklich das zu machen, was zu machen ist, nämlich einmal nach den Gesetzen zu schauen, die schon verabschiedet sind, ob da nicht das eine oder andere Gesetz - heute ist das Wort „obsolet“ gefallen, das heißt, veraltet - wirklich schon veraltet ist und man es ungültig machen kann, oder ob nicht auch in anderen Gesetzen, die noch gültig sind und von denen man meint, man braucht sie - bei manchen Gesetzen, denke ich, man braucht sie nicht; im Schulwesen habe ich ohne diese Gesetze wunderbar als Schüler gelernt und später als Lehrer unterrichtet -, sie wirklich systematisch entschlackt, von allen Dingen befreit, die uns schon ein paar Wochen, nachdem die Gesetze erlassen sind, in unseren Entscheidungen einengen. Also lautet der Appell an die Regierung und an uns, möglichst wenig Gesetze zu machen und nachzuschauen, welche Gesetze wir für ungültig erklären können und welche Gesetze wir entschlacken können. - Herzlichen Dank! (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne nun die Aussprache. - Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten David Maaß.

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David Maaß SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Herr Dörr, Sie haben jetzt über Ihre Philosophie oder das Philosophieren über die Zehn Gebote und Versicherungen hier den halben Plenarsaal leergeschwätzt, wenn ich das so umgangssprachlich sagen darf. Bei dem, was Sie vorhin gesagt haben, haben Sie wahrscheinlich „Bürokratieabbau“ gemeint, nicht „Demokratieabbau“. Das haben Sie auf jeden Fall vorhin gesagt. Ich gehe davon aus, dass es ein Versprecher war. (Beifall von der SPD.) Ich möchte, Herr Dörr, mit einem Zitat unserer Ministerpräsidentin beginnen, die vor wenigen Tagen gesagt hat: Wer mit der saarländischen Landesverwaltung in Kontakt treten will, der muss das Faxgerät vom Dachboden holen. Direkt neben diesem Faxgerät auf dem Dachboden steht Ihre kleine Kiste, aus der Sie immer wieder diesen Antrag herausholen. Den hatten wir auch schon mehrfach. Die Kollegin Sandra Quinten hat mehrfach darauf geantwortet. Das ist etwas bedenklich. Sie haben vorhin gesagt, Ihnen würde vorgeworfen, dass Sie in Ihrer AfD-Fraktion faul seien. Ich kann Ihnen sagen, das ist nicht der Fall. Das ist nicht der Vorwurf von uns, aber Sie sind ganz oft nicht da. Wer ganz oft in den Ausschusssitzungen nicht da ist, der bekommt auch ganz oft etwas nicht mit. Wer ganz oft etwas nicht mitbekommt, der macht entsprechende Fehler. Ich will beispielsweise an ein Interview von Ihnen vom 2. Juli dieses Jahres, also gerade mal vor acht Tagen, erinnern. Da hat die Saarbrücker Zeitung nämlich die Landtagsfraktionen gefragt, wie sie zu dem 94-Millionen-Euro-Hilfspaket der saarländischen Landesregierung mit Hinblick auf das Pfingsthochwasser stehen würden. Da haben die beiden Fraktionen SPD und CDU entsprechend geantwortet und Sie wurden in der Saarbrücker Zeitung zitiert, dass Sie dazu im Moment nichts sagen könnten, weil man sich mit dieser Thematik bisher noch nicht beschäftigt habe. Nicht beschäftigt haben Sie sich anscheinend auch mit dem, was vorhin schon angekündigt wurde. Sie haben es gehört, nämlich den Modernisierungsprozess der Landesregierung, der dringend notwendig ist und der von unserer Ministerpräsidentin vor wenigen Tagen vorgestellt worden ist. Es ist unzweifelhaft, dass die Digitalisierung in unserem Saarland unzureichend ist, dass wir die rote Laterne im Bundesvergleich haben. Es gab Versäumnisse in der Vergangenheit. Seien sie jetzt fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführt worden, ist in dem Punkt egal. Wichtig ist, wir haben die rote Laterne, wir müssen etwas ändern und die Digitalisierung vorantreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das Ziel muss deswegen sein, unsere Verwaltung digitaler zu machen. Sie muss schlanker und vor allen Dingen attraktiver für Fachkräfte werden. Das geschieht, indem Verwaltung erreichbarer wird, dass die saarländische Landesverwaltung ein Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger wird, dass das Handeln transparenter wird und dass die Verwaltung in ihrer Struk- (Abg. Maaß (SPD)) tur schlanker wird. Das geht, indem Aufgaben zentralisiert werden und das Land als Arbeitgeber für die Beamtinnen und Beamten, aber auch für die Tarifbeschäftigten attraktiver wird. Ich will einige wenige Beispiele anführen, was sich bisher getan hat, aber auch noch tun wird, Herr Dörr. Das Bürgergeld wurde mittlerweile flächendeckend digitalisiert. Es gibt ein Pilotprojekt im Landkreis Saarlouis im Hinblick auf den digitalen Bauantrag. Die Zentrale Ausländerbehörde, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird bis Sommer 2025 insgesamt 160.000 Bestandsakten digitalisiert haben. Das wird dann der Punkt sein, weshalb auch eine volldigitalisierte Außenstelle in Saarbrücken öffnen kann. Ich will noch ein Beispiel aus der saarländischen Polizei bringen. Es ist schon angeklungen, es stand schon in den Medien, dass der Dienst zu ungünstigen Zeiten weiter digitalisiert wird. Im Moment können 2.000 Polizistinnen und Polizisten hier im Saarland DuZ beantragen und insgesamt werden durch das vollautomatisierte System im DuZ-Bereich 10.000 Arbeitsstunden in der saarländischen Polizei frei und das entlastet im Endeffekt die Kolleginnen und Kollegen. Die Ministerpräsidentin hat in der Vorstellung des Modernisierungsprozesses angekündigt, dass der Doppelhaushalt 2026/2027 ein echter Modernisierungshaushalt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, darauf freue ich mich. Packen wir es an! - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Maaß. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile nun Herrn Abgeordneten Sascha Zehner für die CDU ‑ Landtagsfraktion das Wort.

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Sascha Zehner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Die Zauberformel vom Bürokratieabbau ist heute zu Recht in aller Munde. Lassen Sie mich festhalten, eine stringente und gute Verwaltung ist das A und O für die Menschen, die mit den staatlichen Stellen zu tun haben und natürlich auch für Unternehmen und hier besonders für den Mittelstand, der in einer Regelungsfülle quasi zu versinken droht. Die CDU steht für einen schlanken Staat, der dennoch resilient ist. Das haben wir in den vergangenen Plenarsitzungen mit unserem Antrag zum Bürokratieabbau klargestellt. Überbordende Bürokratie sehen wir als einen zentralen Hemmschuh für eine positive Entwicklung von Unternehmen, besonders für den Mittelstand, an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind oft stark gefordert beziehungsweise sogar überfordert, wenn sie auf den Wust an Normen, Gesetzen und Verordnungen blicken, den sie erfüllen müssen. Ein anderes Wort zu dem hier vorliegenden Antrag vorweg: Wir lassen nicht zu, dass die AfD unsere Gedanken kapert. Ein besonderes Beispiel für Copy und Paste ist der heutige Antrag. Stephan Toscani sagte in der letzten Plenarsitzung - ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis -: „Die Unternehmen müssen mittlerweile viel zu viel Zeit, Geld und Personal aufwenden, um ihre bürokratischen Pflichten zu erfüllen, die ihnen der Staat auferlegt.“ - Der Wortlaut des AfD-Antrages ist folgender: „Die Unternehmen müssen viel zu viel Zeit, Geld und Personal aufwenden, um ihre bürokratischen Pflichten zu erfüllen, die ihnen der Staat auferlegt." - Das ist ein Zeichen von mangelnder Initiative oder von bewusster Provokation durch die AfD. Ich lasse das mal dahingestellt. Darum lassen Sie mich, wie gesagt, das Ergebnis vorwegnehmen. Weil wir eine eigene Sicht auf den Weg zum Bürokratieabbau haben und nicht zulassen, dass die AfD unsere Gedanken in Geiselhaft nimmt, werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall von der CDU.) Beispielhaft für unsere Sicht auf die Dinge seien hier die Ausführungen von Ursula von der Leyen aufgezeigt. Sie hat deutlich gemacht, dass auch und gerade auf europäischer Ebene ein Bürokratieabbau nottut. Einige der Initiativen zum Bürokratieabbau wurden bereits vorgelegt, während andere noch vorgelegt werden müssen. Damit sollen die Berichtspflichten im Einklang mit der Strategie zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU um 25 Prozent verringert und kleine und mittlere Unternehmen weiter entlastet werden. Für das Saarland gilt es, ebenfalls ambitionierte Ziele zu setzen. Stephan Toscani sprach in der vergangenen Plenarsitzung von einer „ausufernden Bürokratie, mit ausuferndem Aufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger“. Wie sehr komplizierte Vorschriften und Dokumentationspflichten gerade auch den Mittelstand belasten, zeigt eine beispielhafte DIHK-Studie zum Gastgewerbe. Danach verwendet ein durchschnittliches Unternehmen im Gastgewerbe jede Woche circa 14 Stunden für die Erfüllung von bürokratischen Aufgaben. Mit einem entschlossenen und pragmatischen Bürokratieabbau erhalten die Unternehmen wieder mehr Zeit für die Weiterentwicklung des Unternehmens und für ihre Innovationen. Dadurch steigt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Daher hat die DIHK die aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission und die Bestrebungen der Bundesregierung, spürbare Entlastung der Betriebe durch Bürokratieabbau zu erreichen, begrüßt. Für den Mittelstand ist es jedoch wichtig, dass es nicht nur bei Ankündigungen bleibt, (Abg. Zehner (CDU)) sondern konkrete Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. Mit der Frage des Bürokratieabbaus geht allerdings die Pflicht des Staates nach einer guten und leistungsfähigen Verwaltung einher. Beides sind Seiten ein und derselben Medaille. Hier steht der Abbau einer überbordenden Bürokratie, dort das Recht der Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen auf einen effizient arbeitenden Staat, sei es in der Kommune, im Land, auf Bundesebene oder in der EU. Auch im Saarland bedarf es weiterer Anstrengungen, um das Bundesland auf den Weg zur Verschlankung der Verwaltung weiter voranzubringen. Ein guter Schritt im Saarland war beispielsweise die Einführung eines sogenannten Verfallsdatums für Normen, die 1999 von der Regierung Peter Müller schon eingeführt wurde und damals zur Folge hatte, dass rund 68 Prozent der Normen nicht verlängert wurden. Allein schon damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von Rechtsvorschriften leisten. Wir als CDU-Fraktion wünschen uns für das Land als Minimalziel, dass Initiativen wie die des Bundes auch auf Landesebene Widerhall finden. Die Bundesregierung jedenfalls hat den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie eingebracht. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Das ist zwar immer noch zu kurz gesprungen, aber es zeigt, wie man mittels Entlastung von Bürokratie signifikante Erleichterungen für alle Betroffenen erreichen kann. In einem kleinen Bundesland wie dem Saarland würde sich die Entschlackung des Normenapparates doppelt zeigen. Zum einen wird die Wirtschaftskraft gestärkt, zum anderen würden viele Vorgänge auch für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Lassen Sie mich zusammenfassen. Eine Verwaltungsvereinfachung ist dringend geboten, weil die Menge an Vorschriften uns zu lähmen droht, aber wie wir als CDU in der vergangenen Sitzung des Landtages deutlich gemacht haben: Bürokratieabbau um des Abbaus willen entspricht nicht dem hohen Anspruch, den wir an uns als Landesgesetzgeber haben, sondern es bedarf eines konkreten Mehrwerts für den Bürger, Unternehmen und auch für die Exekutive selbst. Da der Antrag der AfD aber keinerlei Aussicht auf eine konkrete Verbesserung bringt, lehnen wir diesen ab. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Zehner. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile das Wort für die AfD-Landtagsfraktion dem Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr. Sie haben noch 1 Minute 29 Sekunden Redezeit.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe zum wiederholten Male den Vorwurf gehört, dass wir in den Ausschüssen nicht anwesend seien. Ich stelle für mich fest: Ich bin in fast allen Ausschüssen anwesend, ich war auch in diesem besagten Ausschuss anwesend, außer in der einen Sitzung, als ich im Erweiterten Präsidium war, und der danach folgenden. Das heißt also, das ist eine Behauptung, die hier immer in den Raum gestellt wird, die aber nicht stimmt. (Abg. Maaß (SPD): Aber wir sehen es doch!) Es wurde erwähnt, dass ich gefragt worden bin, was ich von den 94 Millionen halte. Ich habe gesagt: Damit haben wir uns noch nicht beschäftigt. Die Nachricht war einen halben Tag alt, und ich bin nicht von der Sorte, die zu allem etwas sagt, ob ich Ahnung davon habe oder nicht. Wenn ich keine Ahnung habe und nichts weiß, halte ich die Klappe. (Sprechen bei der SPD.) Das habe ich gemacht. Ich habe gesagt, ich bin noch nicht informiert, ich sage dazu nichts. Bei Ihren vielen Dingen, die Sie schon vollbracht haben, was die Bürokratie betrifft, frage ich, wieso die Klagen so groß sind. Ich höre immer Vorankündigungen, man sagt: „Wir wollen, wir werden, im Jahr 2040, im Jahr 2035“ und so weiter. - Nein, jetzt zählt. Wenn ich an der Regierung bin, muss ich auch berichten können über das, was ich die letzten zehn Jahre gemacht habe. Aber da ist nichts. Insofern ist unser Antrag berechtigt und hat zu einer gewissen Diskussion geführt. Das ist ja schon mal was. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1026. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1026 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1026 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 15 und 19: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Umsetzung der Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saar (LSMS): Es braucht endlich ein Gesamt- konzept! (Drucksache 17/1032) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: digitale Teilhabe für alle Schüler*innen durch die Landesweite Systematische Medienausleihe Saar (LS-MS) - gleichwertige Bildungschancen sichern (Drucksache 17/1053) Zur Begründung des Antrages der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

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Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sommerferien stehen vor der Tür. Spürbares Zeichen ist die tropische Luft hier drin. Aber es ist insgesamt eine aufregende Zeit für die Familien in unserem Land und für die Schulgemeinschaften. In diesen letzten Tagen gibt es einiges zu erledigen. Wir haben zu Hause wie viele andere Familien mit schulpflichtigen Kindern die Bücher der Schulbuchausleihe noch mal durchgesehen, Hüllen entfernt, das eine oder andere Eselsohr geglättet, damit sie zurückgegeben werden können für die nachfolgenden Klassen. Bei uns war das Tablet bisher nicht im Schulranzen, wird es aber in der weiterführenden Schule sein. Denn eigentlich ist die Schulbuchausleihe im Land ja mittlerweile eine Medienausleihe. Wie viele andere haben auch wir die Leihentgelte für die Medienausleihe im kommenden Jahr überwiesen. Das sind Beträge, die für viele Familien in unserem Land mittlerweile nicht mehr leicht zu stemmen sind. Wir haben es der Berichterstattung der letzten Wochen entnommen: Die Elternbeiträge sind enorm gestiegen, teilweise um 50 Prozent. Die Sorge wächst, dass in der Zukunft die Beiträge noch deutlich weiter steigen werden, eine berechtigte Sorge, denn die Medienausleihe ist insgesamt leider immer noch eine Geschichte mit vielen Fragezeichen, ganz abgesehen von technischen Hürden und Problemen, die immer wieder auftauchen, auf die ich heute aber nicht eingehen möchte. Das erste große Fragezeichen ist die Finanzierung. Wir haben in der letzten Woche gehört, dass die Bundesbildungsministerin bisher keinen Euro an Haushaltsmitteln für den DigitalPakt 2.0 angemeldet hat. Das ist der Tiefpunkt einer seit Wochen schwelenden Debatte um diesen für unsere Medienausleihe fast schon überlebenswichtigen Pakt. Wir loben daher ausdrücklich, dass Sie, Frau Ministerin, als KMK-Vorsitzende das in der vergangenen Woche im Bundesrat zum Thema gemacht haben, sehr spät oder viel eher höchste Zeit, schließlich ist der aktuelle Digital-Pakt ausgelaufen, aber das war ein richtiger Schritt. Schon lange gibt es klare Signale, dass der Bund sich, wenn überhaupt, dann nur noch auf eine hälftige Finanzierung des DigitalPaktes einlassen will. Seit Monaten gibt es viele Gründe, dort vehementer vorzusprechen und das politische Gewicht in die Waagschale zu werfen. In der FAZ war am Wochenende zu lesen, dass sich sowohl der Bundesfinanzminister als auch Ihr Bundeskanzler nicht auf weitergehende Zusagen einlassen werden - nicht irgendwer in der SPD, keine Einzelmeinung, sondern Kanzlermeinung. Das ist keine gute Ausgangslage! Und es ist Ihre Aufgabe, Frau Ministerin, als KMK-Vorsitzende mit aller Kraft an einem positiven Ende dieses monatelangen Tauziehens zu arbeiten. Gleichzeitig braucht es einen Plan B für die weitere Finanzierung der Medienausleihe, für die im Saarland keine Haushaltsvorsorge getroffen ist. Der zuständige Abteilungsleiter Ihres Hauses hat klargemacht: Der 50-Millionen-Topf für die Beschaffung der Geräte ist längst leer. Wir bekommen mehr Schüler, wir brauchen immer wieder Ersatzbeschaffungen und der große Brocken, der Austausch der Geräte, rollt bereits auf uns zu. Auch die Administration der Geräte muss langfristig finanziert werden. „Augen zu, dann sieht mich keiner“ funktioniert da nicht mehr, liebe SPD. Selbst eine 50-Prozent-Finanzierung des DigitalPaktes 2.0 durch das Saarland ist eine dicke finanzielle Hausnummer. Bei uns läuten spätestens dann alle Alarmglocken, wenn die Antwort auf unsere Frage nach dem Plan B im Ausschuss mit einem reinen Schulterzucken beantwortet wird und mit dem Verweis darauf, dass Landesregierung und die kommunale Familie dann über die weitere Finanzierung sprechen müssen. Das ist nicht seriös. Das ist ein Glücksspiel, im Zweifelsfall ein Glücksspiel auf Kosten der besagten kommunalen Familie und auf Kosten der realen Familien und Schulen im Saarland, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU.) Das zweite große Fragezeichen bleibt das pädagogische Konzept. Wohin wollen wir denn im Saarland mit der Digitalisierung in unseren Schulen? Wie soll Schule von morgen denn aussehen? Wie soll digitales Lernen sinnvoll aussehen? Was sollen unsere Standards sein? Wie viel digitale Lernmittel, wie viel analoges Arbeiten? - Diese Fragen müssen doch besprochen werden, weil sie die Grundlage für das Lernen der Zu- (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) kunft in unserem Land darstellen. Aber auch damit ganz praktisch die Fortbildungen für unsere Lehrer passgenau und praxistauglich aufgesetzt werden können, brauchen wir darauf Antworten. Damit muss sich die Politik doch befassen, und zwar nicht im Elfenbeinturm, sondern im engen Austausch mit den Lehrern, Eltern, Schülern und mit der Wissenschaft. In den Grundschulen machen Sie ja zumindest den ersten Schritt in diese Richtung und lassen den Roll-out wissenschaftlich begleiten. Das zeigt doch, Sie haben erkannt, dass es nicht die Zukunft sein kann, einfach weiter Geräte in die Schulen zu spülen. Daraus muss aber eine Gesamtkonsequenz folgen, nämlich ein pädagogisches Rahmenkonzept. Lassen Sie uns diesen Prozess endlich mit einer großen Anhörung starten - besser spät als nie. Das dritte große Fragezeichen sind die rechtlichen Grundlagen. Seit Jahren fußt die Medienausleihe eher auf einem Wochenmarkt-Prinzip nach dem Motto „Darf's ein bisschen mehr sein?“ und nicht auf rechtssicheren Grundlagen. Nach wie vor existiert keine Verwaltungsvereinbarung mit den Schulträgern. Wer ist für was zuständig? Auch da gab es nur ein Schulterzucken. Das ist nach mehreren Jahren ungeklärt. Ein Unding! Die Schulträger geben Ihnen hier seit Jahren einen Vertrauensvorschuss. Der Unmut wächst, und spätestens, wenn es ums Geld geht, wird es endgültig ungemütlich. Ja, ich weiß, Vertreter der aktuellen Landesregierung und der Mehrheitsfraktion finden piefiges Verwaltungshandeln ziemlich unsexy. Das umgeht oder übergeht man mal ganz gerne, sei es im Kulturbereich, wo es kein Problem ist, dass Künstler in unserer Stiftung Saarländischer Kulturbesitz über Jahre ohne Verträge arbeiten, sei es beim Denkmalschutz, wo man alle wesentlichen Prüfungen und Institutionen im Prozess ignoriert und übergeht, oder eben bei der Medienausleihe. Aber wir sind ein Rechtsstaat. Entbürokratisierung? - Unbedingt. Zurück zu Kuh- und Tauschhandel? - Nein Danke. Verwaltungshandeln mag manchmal lästig sein, gehört aber zum Handwerk. Verwaltungsvereinbarungen geben Rechtssicherheit. Sie klären Verantwortlichkeiten. Die Medienausleihe betrifft so viele Personen und Institutionen in unserem Land, die wir doch nicht einfach über Jahre wurschteln lassen können, in der Hoffnung, dass es schon irgendwie passen wird. Spätestens - das Damoklesschwert im Kopf -, wenn es mit dem DigitalPakt nicht klappt, müssen wir mal mit den Kommunen und mit den Schulträgern sprechen, denn die Konflikte rollen auf uns zu, zumal diese Schulträger ohnehin überlastet sind und bis zum Hals in der Umsetzung der Medienausleihe stecken. Wenn es die ersten Streitfälle gibt, ist es zu spät für Vereinbarungen auf Augenhöhe. Wenn bei der Medienausleihe etwas schiefgeht, dann hinterlässt das einen Flurschaden - keinen Flurschaden mit Wumms, sondern mit Doppelwumms und mit Ansage. So kann es nicht weitergehen, auch das ist Glücksspiel auf Kosten unserer Schulen. Ihr Antrag zeigt zumindest bei diesem Punkt, bei der Verwaltungsvereinbarung, dass Sie die Dringlichkeit nicht länger übersehen können. Ansonsten bleibt Ihr nachgeschobener Antrag aber ein zahnloser Tiger. Deshalb ist unsere Forderung: Machen Sie aus allen drei genannten Fragezeichen endlich nach so vielen Jahren Ausrufezeichen und stimmen Sie unserem Antrag zu, damit die Medienausleihe nicht nur eine kurzfristige schöne Schlagzeile bleibt, sondern ein langfristiges Erfolgsmodell werden kann. Das wäre eine gute Nachricht zu den Sommerferien. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. - Ich erteile nun zur Begründung des Antrags der SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Sascha Haas.

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Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Digitalisierung. Erfolg. CDU. Es gibt nicht viele Dreiklänge, die in meinen Ohren so überhaupt nicht zusammenpassen. Was noch weniger zusammenpasst, sind Ihre Forderungen nach Investitionen und dem ideologischen Festhalten an der Schuldenbremse im Bund. (Sprechen. - Zuruf der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU).) Ich wollte nur gucken, ob du noch konzentriert ist. Aber dazu komme ich nachher noch. - Wenn wir von Digitalisierung und Erfolg im Saarland sprechen und speziell von der Digitalisierung in unseren Schulen, dann ist das vor allem ein Verdienst der Ministerin Christine Streichert-Clivot und ihres Teams. Dafür von uns mal ein herzliches Dankeschön! (Beifall von der SPD.) Inmitten der Corona-Pandemie war es das Bildungsministerium, welches die Online-Schule Saarland sprichwörtlich aus dem Boden gestampft hat und damit nicht nur schnell und effektiv reagiert, sondern auch bundesweit eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Auch das ist eine Leistung, die unsere Anerkennung verdient. (Beifall von der SPD.) Wir haben heute schon viel über Digitalisierung gesprochen, denn wir sehen gleichzeitig, wie sich Digitalisierung überall in unserem Alltag wi- (Abg. Haas (SPD)) derspiegelt. Anträge können digital ausgefüllt und eingereicht werden, Kommunikation erfolgt per Messenger oder E-Mail und der Umgang mit PC und Tablet wird heutzutage selbstverständlich vorausgesetzt. Selbstverständlich müssen wir daher für Kinder und Jugendliche die Voraussetzungen schaffen, dass sie auch in der Schule digitale Bildung erfahren und bestens auf die moderne Arbeits- und Lebenswelt vorbereitet werden. Für uns hat es daher oberste Priorität, dass Schülerinnen und Schüler zunächst die grundlegenden digitalen Kompetenzen erwerben und dadurch eine Teilhabe an unserer Gesellschaft sichergestellt werden kann. Unsere Landesregierung sorgt dafür, dass der Zugang zu digitaler Bildung gesichert ist, unter anderem durch das Basiscurriculum Medienbildung und informatische Bildung, das 2019 auf den Weg gebracht wurde, dem Pflichtfach Informatik für alle Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse und der Einführung der Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saar, kurz LS-MS. Das Gesamtkonzept zur Digitalisierung an Schulen, von dem Sie, werte Kollegin Schmitt-Lang von der CDU Fraktion, in Ihrem Antrag sprechen, liegt doch längst vor. Ich bin es auch ein Stück weit leid, wenn ich jetzt Ihrem Redebeitrag noch mal entnehmen muss, wie sehr Sie unsere Schulen, Schulträger, aber auch die Lehrkräfte, die sich sehr viel bemühen, auch um Medienkonzepte, schlechtreden. Das haben sie nicht verdient, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD. - Zuruf der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU).) Digitale Bildung ist eine Gemeinschaftsaufgabe, das sagen Sie ja auch selbst in Ihrem Antrag. Und wenn ich mir ihn genau durchlese, dann werde ich den Verdacht nicht los, dass Sie das auch ganz genau wissen, denn mit der LSMS will die Landesregierung ein nachhaltiges digitales System schaffen, das allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften offensteht. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Schulträgern und unseren Schulen. Schülerinnen und Schüler sollen davon profitieren, dass sie zum Beispiel mit Apps wie Bettermarks ihre Mathekenntnisse vertiefen und ausbauen können. Der spielerische Umgang mit Mathematik bringt mehr Abwechslung und Spaß beim Lernen und fördert so die Motivation. Für Lehrkräfte hat der zeitweise Einsatz solcher Apps den Vorteil, dass jede Schülerin und jeder Schüler bei seinem individuellen Lernstand abgeholt wird und in seinem eigenen Tempo lernen kann. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist individuelles Lernen in heterogenen Gruppen ohne großen Aufwand für die Lehrkraft möglich. Nicht alle Familien haben heute zu Hause ein Tablet oder können es bezahlen oder können die Nachhilfe für die Kinder bezahlen, wenn es mal hakt. Deswegen ist es für uns wichtig, dass der Zugang zu digitalen Medien von uns als Land zur Verfügung gestellt wird, denn das sorgt am Ende für mehr Bildungsgerechtigkeit. (Beifall von der SPD.) Deshalb gehört es auch zur Strategie und zum Ziel dieser Landesregierung, dafür zu sorgen, dass in jedem Schulranzen ein Tablet steckt. Ein ambitioniertes Ziel, aber ein notwendiges, um alle Kinder mitzunehmen und zusätzliche Anreize zum Lernen und Üben zu Hause zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in unserem Regierungsprogramm wurde es versprochen und jetzt sind wir fast am Ziel: Ein Tablet in jedem Schulranzen. Zu Beginn des letzten Schuljahres hatten bereits etwa 83.000 Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte an den weiterführenden Schulen ein Tablet in ihrer Tasche. Hinzugekommen sind 13.000 Geräte an unseren Grundschulen, verteilt auf alle Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken. Das ist eine echte Leistung des Ministeriums! (Beifall von der SPD.) Aber uns geht es ja nicht nur um die bloße Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit den Tablets. Das reicht bei Weitem nicht aus. Deshalb sorgen wir dafür, dass der Roll-out der Geräte an den Grundschulen wissenschaftlich begleitet wird. Wissenschaftlich begleitet erhielten dritte und vierte Klassenstufen an 13 Grundschulen im Saarland ein Tablet. Die eine Gruppe nutzt die Tablets ausschließlich in der Schule, die andere Gruppe darf sie zusätzlich zu Hause nutzen. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts wird neben dem Bildungsministerium durch den Bildungscampus und die Universität des Saarlandes durchgeführt, also auch hier gemeinschaftlich. So wird untersucht, welche Auswirkungen die Ausstattungsmodelle auf die pädagogisch-didaktische Arbeit der Lehrkräfte haben und welche Lernfortschritte bei den Schülerinnen und Schülern zu erkennen sind, aber auch, welchen Nutzen unsere Grundschüler und Grundschüler beim Lernen haben. Wir dürfen unsere Schulen und Lehrkräfte nicht mit den Tablets alleinlassen. In der digitalisierten und beschleunigten Zeit ist die wissenschaftliche Begleitung und ständige Anpassung notwendig. Ein bedeutender Schritt in diese Richtung ist die Landesweite Systematische Medienausleihe Saar, die digitale Bildungsmedien für alle Schülerinnen und Schüler bereitstellt. Das Saarland war damit das erste Bundesland im Schuljahr 2022/23, das ein digitales Bücherregal für die gesamte Sekundarstufe I und II flächendeckend eingeführt hat. Die Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit, auf digitale Bildungsmedien oder digitale Bücher und Lernsysteme, die sich an den Lernfortschritt anpas- (Abg. Haas (SPD)) sen, wie zum Beispiel Bettermarks, zurückzugreifen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Digitalisierung unserer Bildungslandschaft ist es wichtig, von Beginn an auch die Lehrkräfte mitzunehmen. Davon haben Sie eben, Frau Schmitt-Lang, auch gesprochen. Und das geschieht durch aktuelle Fortbildungen, pädagogische Tage und Schulungen zu interaktiven Tafeln, Endgeräten, dem Umgang mit der Online-Schule Saarland und dem OSS-Messenger am Bildungscampus. Dort zeigen Lehrkräfte, wie sie digitale Hilfsmittel bestmöglich in ihren Unterricht integrieren können. Etwa 135 Veranstaltungen mit knapp 3.500 Teilnehmenden haben dazu im aktuellen Schuljahr bereits stattgefunden. Ein Beispiel für eine Qualifizierungsmaßnahme, wir hatten es im Bildungsausschuss gehört, ist das sogenannte HiPad, eine Schulung von 12 Monaten, bei der Grundschullehrkräfte zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren werden und lernen, wie sie iPads im schulischen Umfeld zielgerichtet und wirkungsvoll einsetzen können. Dabei werden sie fachlich von Mitarbeitenden des Bildungscampus unterstützt. Neben diesem Beispiel gibt es aber auch viele weitere Angebote, die Lehrkräfte beim Einsatz digitaler Medien im Unterricht unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesweite Systematische Medienausleihe Saar ist mehr als eines der größten Modernisierungsprojekte in der Geschichte der saarländischen Bildungspolitik. Sie schafft für die Schülerinnen und Schüler einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Bildungsmedien und trägt zu mehr Chancengleichheit in unserem Bildungssystem bei. Es ist mit dem bisherigen DigitalPakt gelungen, diese Strategie auch umzusetzen. Und genau deshalb hat sich auch unsere Ministerin Christine Streichert-Clivot als KMK-Präsidentin dafür eingesetzt, damit wir diese Strategie auch zukünftig fortsetzen können. Wir brauchen den Digital-Pakt 2.0. und wir sollten gemeinsam unserer Ministerin den Rücken stärken und dafür kämpfen, dass dieses Ziel erreicht wird. Womit wir beim letzten Punkt wären, den finanziellen Mitteln. Eine Weiterfinanzierung durch das Land und die Schulträger alleine, Sie haben es angesprochen, wäre eine enorme finanzielle Herausforderung für das Land und unsere Kommunen als Schulträger. Ich bin daher froh, dass Sie, Frau Ministerin Streichert-Clivot, sich dafür eingesetzt haben, von der Bundesregierung endlich Klarheit und Planungssicherheit zu erhalten. Aber es ist auch scheinheilig von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, hier als Opposition, aber auch als Opposition im Bund, nicht nur alles schlechtzureden, sondern auch ständig Investitionsforderungen - wir hatten es heute Morgen schon erlebt - zu erheben, die weder eine Gegenfinanzierung haben noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten. Wir können so viel fordern, wie wir wollen, und ich gebe Ihnen recht, dass wir deutlich mehr Investitionen brauchen, aber dann lassen Sie doch endlich ab von Ihrer ideologischen Schuldenbremse im Bund und helfen Sie mit, eine zeitgemäße und zukunftsorientierte Politik nicht nur zu machen, sondern auch finanzieren zu können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegt eine Wortmeldung vor. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordnetem Frank Wagner.

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Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich dachte schon, bei meinem Vorredner bleibt es bei Lobeshymnen und einem Bericht über den Stand in der Medienauswahl. Gott sei Dank wurden die Fragen, die eben von uns aufgegriffen wurden, zumindest mal ansatzweise angesprochen, aber nicht so, wie wir es uns vorstellen. Eins möchte ich vorneweg sagen: Die Kollegin Jutta Schmitt-Lang hat hier nichts schlechtgeredet, sondern sie hat im Prinzip genau das wiederholt, was die Schulgemeinschaft sich wünscht, dass nämlich endlich die dringenden Fragen zur Finanzierung, zum pädagogischen Konzept und zu den rechtlichen Grundlagen beantwortet werden. Die Schulgemeinschaft hat ein Recht darauf. (Beifall von der CDU.) Wir sind in der vergangenen Legislatur dieses große Projekt „Roll-out der Endgeräte“ in allen Schulformen gemeinsam angegangen. Ich erinnere wieder an die 50 Millionen Euro. Das war richtig so und wir stehen auch voll dahinter. Gott sei Dank kam dann gleichzeitig die Unterstützung durch den DigitalPakt, wo dann wichtige Maßnahmen im Bereich der Infrastruktur, WLAN, Administration und vieles mehr ebenfalls mitfinanziert werden. Dazu gibt es aktuell leider keine Antworten. Es reicht nicht zu fordern, es müsse Ergebnisse geben, und wenn es keine Ergebnisse gibt, muss es ein eigenes Konzept geben. Wie finanzieren wir das? Wie schaffen wir es, in diesem Kreislauf diese Geräte - es wurde ja eben die Zahl von knapp 100.000 genannt - zu finanzieren, wenn sie nacheinander ins System geraten beziehungsweise im Kreislauf ausgetauscht werden müssen? Das Geld muss da sein, auch für die Administration, für Fortbildung und vieles mehr. (Abg. Wagner (CDU)) Hier haben wir bis jetzt leider keine Antworten bekommen. Es ist Konsens und wurde von uns anerkannt, dass es ein Mammutprojekt war, immer noch ein Mammutprojekt ist und dass nicht alles von heute auf morgen direkt geht. Aber es wurde so viel angekündigt, vor allem im Bereich Finanzierung, auch im Bereich der rechtlichen Grundlagen, aber es bleibt immer nur bei Ankündigungen. Es ist immer noch nichts auf dem Tisch zu den rechtlichen Grundlagen und es gibt immer noch kein Konzept im Bereich der Pädagogik und der Finanzierung. Hier muss jetzt endlich dringend gehandelt werden. Immer wieder kommt eine neue Ausrede. Wir haben es eben hier gemeinsam beschlossen beziehungsweise wir haben zugestimmt beim Schulwesen-Datenschutzgesetz. Es wurde uns gesagt, die rechtliche Grundlage ist nicht möglich, bis dieses Gesetz auf den Weg gebracht wird. Bei Nachfragen, wie eigentlich jetzt die rechtliche Grundlage aussehen soll, wie das Schulordnungsgesetz ausgestaltet sein soll, wie eine Verwaltungsvereinbarung ausgestaltet sein soll, kommt auch nur Schulterzucken. Im Prinzip gab es dort keine Antworten. Der zuständige Referatsleiter, den ich an der Stelle wirklich lobend hervorheben möchte für die Beantwortung der Frage, wo klar aufgezeichnet welcher Weg angegangen werden konnte, der kann einem wirklich leidtun. In jedem Ausschuss neue Ausreden, die dann verteidigt werden müssen, aber es wird nicht geliefert. Genau das ist es, was die Schulgemeinschaft einfordert: Es muss endlich Lösungen geben. Es fehlen wichtige Grundlagen. Um sie noch mal kurz zusammenzufassen: Es braucht endlich diese Rechtssicherheit im Bereich der Verwaltungsvereinbarung, aber auch im Rahmen des Schulordnungsgesetzes, wir brauchen die pädagogischen Grundlagen. Auch hier reicht es nicht. Das Medienkonzept, wovon die SPD immer spricht, ist längst von den Schulen auf den Weg gebracht worden. Es braucht ein Gesamtkonzept mit klaren Vorgaben von Ihnen, Frau Ministerin, mit Handreichungen, mit Lehrplänen, damit die Kolleginnen und Kollegen genau wissen, was Sache ist. Jetzt komme ich zum Abschluss, zum wichtigsten Punkt: Was sollen die Eltern bezahlen? Vielleicht, hören wir dann endlich mal die Antwort. Was sollen denn die Eltern im kommenden Schuljahr beziehungsweise in den Folgeschuljahren letztendlich bezahlen? Wie hoch ist das Leihentgelt? Hier haben wir immer noch keine Antwort erhalten, Stand jetzt. Die Schulen haben ja einen deutlichen Anstieg der Leihentgelte rückgemeldet. Wenn das nicht gegenfinanziert wird und vor allem auch die Eltern nicht wissen, wo sie hier genau dran sind, dann bleibt es im Prinzip auch wieder nur bei Ausreden. Von daher erwarten wir von Ihnen eine klare Aussage zum Leihentgelt. Es müssen endlich im kommenden Schuljahr, und zwar so schnell wie möglich, genau diese Punkte, die eben herausgearbeitet wurden, von Ihnen dargestellt und, belegt werden. Von daher, na ja, hoffen wir auf Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und ich erteile nun für die Regierung das Wort der Frau Ministerin für Bildung und Kultur, Christine Streichert-Clivot.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste, lieber Herr Weller, schön, dass Sie da sind. Wir erinnern uns zurück an Freitag, den 13. März 2020. Ich kann mich noch ziemlich gut an diesen Abend erinnern, als wir in der Regierung damals mit dem Ministerpräsident Tobias Hans entschieden haben, die Schulen zu schließen. Diese Entscheidung traf auf eine Schullandschaft, und ich glaube, das wissen all diejenigen, die zur damaligen Zeit politische Verantwortung gehabt haben, in der das verbindende Element die Präsenz war, das Lernen im Zusammensein an einem physischen Ort. Ich kann mich noch gut erinnern, wie viel Kritik es gegeben hat, dass es an unseren Schulen auf digitalem Wege keine Möglichkeiten gibt, zu arbeiten. Heute, 2024, können wir sagen: Die digitale Transformation unserer Schulen ist dank des mutigen Engagements der Schulen, das heißt, unserer Lehrerinnen und Lehrer, der Schülerinnen und Schüler, den Eltern, aber auch der Schulträger und der damit verbundenen finanziellen Untermauerung des Saarlandes und der Landkreise und Kommunen Realität geworden. Ich glaube, das sollte man in der Debatte in den Vordergrund stellen und Danke sagen. (Beifall von der SPD.) Angesichts des rasanten digitalen Wandels und vieler Unwägbarkeiten bin ich froh um die Debatte, die wir heute hier miteinander führen. Ich glaube, es ist wichtig, sich zu vergegenwärtigen, dass die künstliche Intelligenz und das, was sie mit uns tut, Schulen vor erhebliche Herausforderungen stellt. Für die heutige Generation gibt es schlicht keinen Unterschied mehr zwischen der digitalen und der analogen Welt. Ich glaube, wir sind uns auch einig, dass ein Weg zurück zur Kreidetafel nicht der Weg sein kann. Dafür setzen wir im Saarland auch vielfältige Maßnahmen um, die heute bereits erwähnt wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie darin ein Gesamtkonzept vermissen, dann muss ich sagen, Sie haben nicht anerkannt, dass wir nicht nur in Geräte investiert haben, sondern dass wir diese Geräte mit Inhalten stützen, die von Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen ihrer pädagogischen Freiheit auf diese Geräte gebracht werden. Das ist eine pädagogische Freiheit, die im Übrigen auch die Schulbuchausleihe stützt. Es sind nämlich die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, die entscheiden, mit welchen Lernmaterialien in der Schule gearbeitet wird. Es braucht kein Top-Down-Konzept, wie Sie es sich wünschen, um den Lehrerinnen und Lehrern ihre Aufgabe abzunehmen, sondern die machen das sehr gerne und sie machen das auch gut. (Beifall von der SPD.) Wir warten auch nicht darauf, bis es von Ihrer Seite irgendwelche Anträge im Plenum gibt, um uns darauf hinzuweisen, dass wir bei der Finanzierung noch offene Punkte haben. Wie Sie vielleicht wissen, hat die Landesregierung in der vergangenen Woche einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Ich bin sehr froh und dankbar, dass die saarländische Landesregierung beziehungsweise meine Kolleginnen und Kollegen diesen Weg mitgegangen sind. Wir haben eine sehr engagierte Debatte in Richtung Bundesregierung geführt und haben für die Fortsetzung des DigitalPaktes mit einem Finanzierungsanteil des Bundes von mindestens 1,3 Milliarden Euro geworben. Anhand dieser Zahl können Sie ablesen, dass auch innerhalb der KMK und aufseiten aller Bildungsministerinnen und Bildungsminister unabhängig davon, ob sie bei den GRÜNEN, der CDU oder der SPD sind, eine klare Haltung besteht, dass wir die Fifty-fifty-Finanzierung zulasten der Länder an dieser Stelle nicht mittragen werden. Auch das ist in dieser Debatte zum Ausdruck gekommen. Wichtig ist jetzt, dass wir in der Phase der Haushaltsverhandlungen des Bundes sind. Sie sind noch nicht abgeschlossen. Ich kann nur an alle hier anwesenden demokratischen Fraktionen appellieren, sich mit ihren Bundestagsabgeordneten in Verbindung zu setzen. Ich nehme wahr, dass die Frage, ob es einen DigitalPakt 2.0 braucht, aufseiten der Unionsfraktion zumindest nicht einheitlich getragen wird und dass das solche Verhandlungen erschwert. Ich glaube, wir sollten uns dafür einsetzen, dass es einen starken DigitalPakt 2.0 gibt, der den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gerecht wird. (Zurufe aus der CDU.) Man kann es sich in der Opposition natürlich leicht machen. Oder man setzt sich dafür ein, dass digitale Bildung in den ‑ ‑ (Schmitt-Lang (CDU): Wir haben einen Par- teitagsbeschluss.) Das ist ja schön. Dann halten sich Mitglieder Ihrer Bundestagsfraktion halt nicht an Parteitagsbeschlüsse. Das kann mal passieren. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Jetzt hat ein Mensch irgendetwas gesagt - -) Ja, ich habe aber auch keinen Widerspruch erlebt. (Abg. Wagner (CDU): Wer hat denn die Mehrheit im Bundestag? - Abg. Schmitt- Lang (CDU): Genau. Wer ist Bundeskanzler?) Sie werden von unserem Bundeskanzler keine Aussage dazu finden.

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Heike Sylvia Winzent

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat Frau Ministerin Streichert-Clivot. Ich bitte, die Zwischenrufe einzustellen.

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Christine Ursula Streichert-Clivot

Alle Fragen, die Sie mit Blick auf Ersatzbeschaffung der Geräte und Administration gestellt haben, sind sozusagen Bestandteile, die wir über den DigitalPakt mitfinanzieren müssen. Ihnen ist die Finanzlage dieses Landes sicherlich sehr wohl bewusst. Wenn wir nun die Verhandlungen mit den Kommunen beginnen - im Übrigen sind wir in einem stetigen Austausch unter anderem mit dem Landkreistag, der uns diese Fragen berichtet, ein Austausch hat beispielsweise erst in der vergangenen Woche stattgefunden -, ist auf deren Seite zu erkennen, dass man weiterhin an diesem Konzept festhalten will. Im Übrigen hat das Land die Kommunen an dieser Stelle in ihrer Aufgabenwahrnehmung massiv unterstützt. Auch das sollte Ihnen bekannt sein, wenn Sie wissen, wie die Aufgabenzuständigkeiten sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für mich ist der DigitalPakt deshalb nicht nur ein politischer Spielball - wie hier der Eindruck entsteht -, sondern ein wichtiges Instrument der Bildungsgerechtigkeit. Es geht darum, die digitale Transformation an unseren Schulen unabhängig von der Finanzlage der Länder sowie der Kommunen umzusetzen. Seien Sie alle auch ein bisschen stolz darauf, was wir gemeinsam im Land geschafft haben. Erst in der vergangenen Woche hat das oft so gerne als Beispiel genommene Bundesland Bayern, das, glaube ich, sehr stark konservativ geprägt ist, angekündigt, dass es bis zum Jahr - jetzt halten wir uns fest - 2028 allen Jugendlichen ab der fünften Klasse ein eigenes Endgerät zur Verfügung stellen will. – 2028! Jetzt schauen wir auf das Jahr 2024 im Saarland und stellen fest, dass wir schon verdammt gute Strukturen haben. Die sollten wir uns durch diese Debatte nicht schlechtreden lassen. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke der Frau Ministerin. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung zunächst über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/1032. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1032 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1032 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion, Drucksache 17/1053. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1053 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/1053 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Enthalten haben sich CDU- sowie AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Aufbau und Ausbau eines Schulwesens für sonderbegabte Kinder, entsprechend dem Förderschulsystem für behinderte Kinder (Drucksache 17/1027) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

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Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Am letzten Samstag war ich mit meiner Frau Besucher eines schönen Konzerts. Frau Ministerpräsidentin Rehlinger war auch dort, und zwar in Losheim am See bei Sueños españoles. Es war ein tolles Konzert. Die erste halbe Stunde stand ganz im Zeichen eines Violinisten. Er wurde als Virtuose vorgestellt. Meine Frau hat gefragt, ob er so gut wie Wolfgang Mertes aus Quierschied spielt. Wolfgang Mertes spielt sehr gut. Ich habe gesagt, ich warte einmal ab, was er bringt. Nachher habe ich gesagt, so leid es mir tut, ich kann den Wolfgang sehr, sehr gut leiden, aber das ist eine andere Liga. Der Mann hat so gespielt, wie ich es in meinem Leben noch nie gehört oder gesehen habe. Er wurde als Genie bezeichnet und hat dann selbst die Definition von Genie gegeben: 37 Jahre lang jeden Tag 14 Stunden üben. Das war seine Version der Definition von Genie. Das sagt alles. Man muss eine gewisse Begabung haben. Das reicht aber nicht. Die Ausbildung und die Übung kommen noch dazu. Nun muss natürlich nicht jeder Weltmusiker werden, der alle anderen abhängt, aber wir brauchen in unserem Lande auch eine gewisse Anzahl von Menschen, die über dem Durchschnitt stehen, und zwar in den verschiedensten Gebieten. Das ist das, was wir schon seit Längerem beantragen. Wir reden nicht von Hochbegabten, sondern von Sonderbegabten. Das sind Musiker, Sportler, Ingenieure oder Handwerker. Man kann in allen Bereichen sonderbegabt sein. Manchmal spielt der Zufall eine Rolle. Jetzt habe ich in der Zeitung von der Beratung Hochbegabter im Saarland gelesen. Ich finde das eine tolle Sache. Ich finde das sehr gut. Das gibt es auch schon länger. Es gibt auch schon länger Leute, die auf das Problem aufmerksam gemacht worden sind, dass unsere Begabten nicht genügend gefördert werden. Zum Thema Hochbegabte gab es wieder ein Bild, auf dem ein kleiner Professor zu sehen war. Er hat ausgesehen wie Einstein. Bei Hochbegabten denkt man nur an Mathematik, Physik, hervorragende Schachspieler und so weiter, aber das Begabungsmuster ist viel weiter gefächert. Man muss an alle Hochbegabten beziehungsweise Sonderbegabten denken, die es gibt. Dann kam eine zweite Nachricht. Sie lautete, dass die Regierung des Saarlandes plant, vier neue Förderschulen zu gründen beziehungsweise zu bauen. Das ist eine tolle Sache. Nicht so toll ist, dass es immer mehr behinderte Kinder gibt. Ich frage mich manchmal, ob unser Schulsystem vielleicht dazu beiträgt, dass manche Kinder am Schluss besser in einer Förderschule aufgehoben sind als in einer Schule, in der alle Kinder sind. Ich habe Professor Breitenbach, als er Bildungsminister war und mich in eine Kommission berufen hat, bei der es um die Reform der Grundschulen und die Integration behinderter Kinder in Regelschulen ging, einmal gesagt, wenn in der Grundschule so unterrichtet würde, wie wir es in der Förderschule machen, dann bräuchte nur ein Drittel der Kinder, die jetzt in Förderschulen sind, in diesen Schulen zu sein. Das ist ein größeres Thema. Aber das, was wir beziehungsweise alle Regierungen im Saarland, die ich kenne, bisher für unsere behinderten Kinder gemacht haben, indem sie unter anderem ein solches Schulsystem aufgebaut haben, wie wir es haben, und parallel dazu die integrative Unterrichtung fördern und ermöglichen, das ist gut. Das muss für unsere sonderbegabten Kinder allerdings auch so sein. Da genügt es nicht, wenn wir ein Beratungszentrum und im Sommer Angebote haben. Auch ein vielschichtiges Angebot genügt nicht. Wenn ich mir vorstelle, dass wir das im Bereich der Förderschulen hätten, wir also Beratungszentren und dies und (Abg. Dörr (AfD)) jenes hätten, würde das niemals das tolle ausgebaute Förderschulsystem ersetzen, das wir für unsere behinderten Kinder haben. Mit Blick auf unsere behinderten Kinder ist das ein Menschengebot. Es geht darum, dass wir ihnen so helfen wie allen anderen Kindern. Bei den sonderbegabten Kindern ist es uns betreffend sogar ein eigennütziges Gebot für den Fortbestand unseres Wohlstandes und für die Zukunft sowie auch für die Zukunft unserer Kinder und Enkel. Ich werde nachher wieder hören, dass wir das schon einige Male beantragt haben. Wir werden es so lange beantragen, wie es nicht durchgeführt wird. Wir sind dafür, dass ein Förderschulsystem für sonderbegabte Kinder aufund ausgebaut wird. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Ich eröffne die Aussprache. Es ist eine Wortmeldung eingegangen. Ich erteile nun das Wort für die SPD ‑ Landtagsfraktion Frau Abgeordneter Flora-Elisa Schröder.

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Flora - Elisa Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es schon mehrfach gehört: Die AfD fordert ein eigenes Schulsystem für sonderbegabte Kinder. Wir haben auch schon mehrfach darauf geantwortet. Gehen wir es noch einmal an. Wir im Saarland brauchen kein eigenes Schulsystem für Hochbegabte. Warum? - Weil es dafür keine Notwendigkeit gibt, denn die Schulen im Saarland sind inklusive Schulen. Das heißt, hochbegabte SchülerInnen werden an allen saarländischen Schulen in heterogenen Lerngruppen entsprechend ihrer Begabung und ihrer individuellen Bedürfnisse unterrichtet und gefördert. Dabei kommen je nach Lernstand, Vorwissen, Interessen, Motivation und besonderen Bedürfnissen der SchülerInnen unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Die Grundlage hierfür bieten übrigens unsere Schulgesetze. Mein Kollege Sascha Haas hat bereits bei der letzten Debatte zum Thema unterstrichen, dass unser Ansatz der Begabtenförderung Teil der inklusiven Schulentwicklung ist und wir den Ausbau eines Bildungssystems unterstützen, das gemeinsam, differenziert und individuell auf die Bildungsbedarfe unserer SchülerInnen eingeht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir im Saarland haben bundesweit eines der leistungsfähigsten Systeme zur Förderung von begabten und hochbegabten SchülerInnen. Unser Fördersystem für begabte Kinder und Jugendliche hält eine Vielzahl an integrierten und schulergänzenden Angeboten bereit, zum Beispiel Studientage, Denkwerkstätten, Fördergruppen oder auch Ferienakademien. Diese Angebote gelten für Kinder im Vorschulalter bis hin zur Oberstufe. Zentrale Anlaufstelle für die Begabtenförderung hier im Saarland - das haben Sie eben schon angesprochen - ist die Beratungsstelle (Hoch-)Begabung - BHB. Wie Sie auch schon erwähnt haben, gab es gestern einen Artikel in der Saarbrücker Zeitung. Die BHB kümmert sich seit mehr als 20 Jahren um die Förderung besonders talentierter junger Menschen. Die Beratungsstelle selbst unterstützt auch die Bildungseinrichtungen bei der Weiterentwicklung eigener Förderkonzepte und bietet spezielle Qualifizierungsmaßnahmen und individuelle Betreuungsangebote für PädagogInnen. Für unsere Kinder und Jugendlichen bietet die Beratungsstelle schulintegrierte und außerschulische Programme an. Das Angebot ist so vielseitig, dass mittlerweile immer mehr Kitas und Schulen Teil dieses Netzwerks sind. Ein Zitat aus der Saarbrücker Zeitung ist mir besonders im Gedächtnis geblieben. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich: „Wenn die Flut kommt, steigen alle Schiffe.“ Dieser Satz der Leiterin der BHB, Sandra Behrend, unterstreicht den großen Vorteil von inklusiven Schulen. Sie hebt damit hervor, dass besonders interessierte SchülerInnen andere Kinder mitreißen, motivieren und auch beim Lernen unterstützen können. Ja, Kinder mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen können voneinander lernen. Dies fördert Empathie, Teamarbeit und soziale Kompetenzen - Fähigkeiten, die in unserer vernetzten Welt sehr wichtig sind. Eine Schule, in der alle Kinder gemeinsam lernen, ist der beste Weg, sich diese Fähigkeiten anzueignen. Sehr geehrte Damen und Herren, das breite Angebot, das wir im Saarland haben, hat sich bewährt. Deshalb sehen wir keine Notwendigkeit für ein eigenes Förderschulsystem und lehnen den Antrag ab. (Beifall von der SPD.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schröder. - Ich erteile nun für die CDU ‑ Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Frank Wagner.

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Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin ist eben sehr ausführlich auf das eingegangen, was in der Berichterstattung erwähnt wurde. Das will ich jetzt nicht wiederholen. Von daher empfehle ich jedem, den Bericht zu lesen und dann zu sehen, was von der Kita bis zur Oberstufe an guten Maßnahmen und Initiativen auf den Weg ge- (Abg. Wagner (CDU)) bracht wurde. - Damit möchte ich schließen. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall von der CDU und der SPD. - Heiter- keit bei der SPD und der CDU. - Zuruf von der SPD: Eine sehr gute Rede. Es geht doch.)

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Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind in unserer anspruchsvollen Tagesordnung weit vorangeschritten. Ich bitte ganz höflich darum, bis zum Ende der Sitzung zu unserer bewährten Disziplin zurückzukehren. Ich darf feststellen, dass in der Aussprache keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Somit schließe ich die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1027. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1027 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1027 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 17: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 8) (Drucksache 17/1016) Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/1016. Wer für die Annahme der Drucksache 17/1016 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1016 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung. Wir sehen uns gleich noch vor Ort. - Vielen Dank.

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