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Jonas Reiter

CDU 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin mir mittlerweile sicher, dass der 10. Juli 2024 in die Geschichte der saarländischen Wissenschaftspolitik eingehen wird. Zunächst eine kleine Ergänzung zu Ihrer Berichterstattung, Frau Vorsitzende: Bei der Gesamtabstimmung am Schluss hat die CDU gegen dieses Gesetz gestimmt. - Genau heute vor zwei Wochen erlebten wir eine bemerkenswerte Anhörung zum Gesetz im Wissenschaftsausschuss, die von zahlreichen Bedenken und Baustellen in vielen Bereichen geprägt war. Während wir als CDU-Fraktion diese lautstarke Kritik aufgenommen und konkrete Änderungen formuliert haben, um zumindest die problematischsten Fehleingriffe im Gesetz zu verhindern, gibt es von der SPD-Fraktion eine wirkliche Anpassung nur im Bereich des Promotionsrechts, sonst nur rein kosmetische Alibiänderungen. Sie wollen das Gesetz heute durchdrücken. Die Zeitabläufe im Landtag - es lagen nur sieben Tage zwischen Anhörung und finalem Beschluss im Wissenschaftsausschuss - sind ein ganz starkes Symbol dafür, dass Sie die Angehörten offenbar nicht richtig ernst nehmen. Wir haben extra nachgefragt, eine Vertagung des finalen Beschlusses des Gesetzes bis direkt nach der Sommerpause hätte der Sache keinen Abbruch getan. Sie versuchen, die versalzene Suppe rund um Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie jetzt schnell abzuräumen. Lassen Sie mich in diesem Rahmen auf den wohl kritischsten Punkt des neuen Gesetzes eingehen, § 10, Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Die Kollegen der SPD reduzieren unsere Kritik diesbezüglich rein auf das Letztentscheidungsrecht. Es geht darum, was passiert, wenn eine Einigung bei den Verhandlungen nicht zustande kommen sollte. Hier werde ich wahrscheinlich gleich zu hören bekommen, dass das ja in neun Bundesländern schon so geregelt ist und dass es (Abg. Reiter (CDU)) damals die CDU war, die das in einer Alleinregierung im Gesetz etabliert hat. Aber nein, hier bei § 10 geht es um das grundlegende Fundament der Zusammenarbeit von Hochschulen und dem Ministerium, deswegen ist es auch mehr als angebracht, hier genau hinzuschauen. Sie wollen weg von dem Instrument der Zielund Leistungsvereinbarungen im ursprünglichen Sinn. Das zeigt sich unter anderem darin, dass im Gesetz der Halbsatz, dass die Finanzierung der Hochschulen im Rahmen von Globalhaushalten abgewickelt wird, gestrichen werden soll. Herr Minister, auf diese Kritik haben Sie im Ausschuss geantwortet, dass ja von der Idee her eigentlich alles so bleiben soll, wie es aktuell ist, und dass Sie ja nur für den Fall einer Nichteinigung einen zeitlichen Rahmen von drei Monaten im Gesetz implementieren wollen. Dann frage ich Sie noch einmal konkret, warum man nicht einfach den ursprünglichen Paragrafen belassen kann und ihm mit einem entsprechenden Halbsatz als Ergänzung ausstattet. Die Antwort kann ich Ihnen vermutlich selbst geben: Mit dem vorgelegten Entwurf des neuen Saarländischen Hochschulgesetzes wollen Sie, will die Landesregierung nämlich eine gesetzgeberische Grundlage für eine radikale politische Steuerung, eine Einflussnahme auf die Hochschulen durch das Ministerium, durch den Minister schaffen. Dieser Versuch einer Mikrosteuerung ist aber keine neue Entwicklung, die erst mit diesem Gesetz entsteht. Beispielsweise werden beim „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ in den Zuweisungen des Ministeriums neuerdings zahlreiche Einzelmaßnahmen aufgeführt, die dann jeweils auch noch in einem großen Anteil den Zusatz haben, dass die Umsetzung in enger Rücksprache mit dem Ministerium rückgekoppelt werden soll. Das ist ein Beispiel für dieses Mikromanagement auf der operativen Ebene der Hochschulen an den Präsidien, den Dekanaten und den gewählten Gremien der Hochschulen vorbei. Diese Novelle dient damit als gesetzgeberische Grundlage für diese Form der politischen Einflussnahme, sonst bräuchte es wohl keine Änderungen in diesem Bereich. Wir demonstrieren dagegen. Deswegen kam auch unser Antrag, die Änderungen bei § 10 zurückzunehmen; das wurde von Uni und htw übrigens in der Anhörung glasklar befürwortet und eingefordert. Deswegen haben wir unsere Änderungsanträge auch heute noch mal ins Plenum eingebracht. Die Drucksache liegt vor und wir bitten diesbezüglich um entsprechende Abstimmung, damit Sie als SPD sich ganz eindeutig bekennen müssen. Lassen Sie mich außerdem einen Blick auf die weiteren Baustellen des Gesetzes richten, Stichwort Promotionsrecht für die htw. Die ursprünglich vorgeschlagene Lösung hätte wohl das Ergebnis von null oder zumindest von wenigen erfolgreichen Promotionen gehabt. Nun geht es mit dem neuen Absatz 5 einen Schritt in die richtige Richtung. Dies begrüßen wir, und mir bricht auch kein Zacken aus der Krone, wenn ich das so sage. Aber auch hier zieht das Ministerium Kompetenzen an sich und das Letztentscheidungsrecht über die Forschungsstärke in einem Promotionszentrum verbleibt bei einem Stimmengleichgewicht in dem entsprechenden Gremium beim Ministerium. Das ist der falsche Ort, das Ministerium hat sich in diese operativen Tätigkeiten nicht einzumischen. Auch hierzu gab es einen Änderungsantrag von unserer Seite, der leider im Ausschuss keine Mehrheit fand. Weitere Änderungsvorschläge von uns sind eine Rechtsgrundlage für die Beibehaltung des Diplomjuristen, auch den wollen Sie abschaffen. Wenn ich in die SPD-Landtagsfraktion schaue, sehe ich ja auch einige, die diesen Titel führen; da bin ich auf die Abstimmung gespannt. Bei der Möglichkeit des Hochschulzugangs ohne Abitur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stellen wir uns gegen das Wegfallen einer zweijährigen Berufserfahrung als Voraussetzung. Es geht außerdem bei unseren Änderungsanträgen um Bürokratieabbau beim DFHI, dem Deutsch-Französischen Hochschulinstitut, darauf wird mein Kollege Roland Theis gleich noch eingehen. Wir schlagen einen Bürokratieabbau bei der Seniorprofessur vor, außerdem die Möglichkeit, dass private Studienkollegs nicht nur in Kooperation mit Uni oder htw, sondern auch in Kooperation mit Uni und htw errichtet werden können, und schließlich eine Einschränkung der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Präsidenten. Auch die wurde in der Anhörung kritisiert, auch hier haben wir einen konkreten Vorschlag eingebracht. Hier haben Sie an vielen Stellen einfache Nachbesserungen zur Klarstellung abgelehnt und leider sämtliche konstruktiven CDU-Anträge niedergestimmt, ich vermute aus schlichtweg parteipolitischen Gründen. Das ist wirklich schade, unverantwortlich, unverständlich und der Sache nicht dienlich. (Beifall von der CDU.) Wenn ich es mal so deutlich sagen darf: Ihnen fehlt offenbar die Stärke, bei solch konstruktiven Vorschlägen einfach mal über Ihren Schatten zu springen. Das haben wir ja eben leider auch schon bei der Videoüberwachung von Containerstellplätzen und vermutlich auch bei der Verlängerungsoption für Richter gesehen. Schade, dass wir hier so zusammenarbeiten. Es bleibt also festzustellen, dass auch in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik mittlerweile die Arroganz der Macht vonseiten der SPD regiert. (Oh!-Rufe von der SPD.) Ihnen ist die absolute Mehrheit jetzt leider wohl auch im Wissenschaftsbereich schnell zu Kopf (Abg. Reiter (CDU)) gestiegen. Sonst hätten Sie die vielen Angehörten ernst genommen und würden die Sorgen um Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie heute nicht so einfach wegwischen. (Beifall von der CDU.) Die acht Wochen der Sommerpause abzuwarten, hätte der Sache nachweislich keinen Abbruch getan. Auch hier nutzen Sie gleich vermutlich Ihre absolute Mehrheit, um die Interessen der Hochschulen einfach abzubügeln und nach dem Rundfunkrat und der Stahlindustrie auch die Hochschullandschaft auf rote Linie zu bringen. Ich kann Ihnen sagen, das lassen wir Ihnen nicht so einfach durchgehen. (Beifall von der CDU.)

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