Maximilian Raber
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Meine Kollegin Flora Schröder ist bei der Einbringung des Entwurfes in Erster Lesung bereits ausführlich auf die Neuerungen des Gesetzes eingegangen. Erlauben Sie mir aber, doch noch einmal kurz die wesentlichen Punkte aufzugreifen. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 mit einer Durchführungsverordnung beschlossen, dass im EU-Raum Verwaltungsdaten einheitlich bereitzustellen und letztlich auch zu nutzen sind. Diese Verordnung wird durch das Bundesgesetz über die Datennutzung und das e-Government-Gesetz des Saarlandes weiter konkretisiert. Ziel ist es dabei, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern und Innovation, neue Produkte und Dienste zu ermöglichen. Das Gesetz dient zwar primär der präzisen Landesvermessung, sekundär ermöglicht es aber auch eine effizientere Raumplanung, und damit befördert es eine bessere Entwicklung, aber auch eine bessere Verwaltung in unserem Land. Eine effizientere Raumplanung ist gerade beim Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar. Durch die gebührenfreie Nutzung der Geobasisdaten wird die Planung nicht nur günstiger, sondern eben auch schneller. Das hilft nicht nur im Bereich der erneuerbaren Energien, sondern auch bei Planungen im Bereich Mobilität und bei der digitalen Stellung von Bauanträgen sowie im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft. Dem Bericht des Ausschussvorsitzenden haben Sie entnehmen können, dass nach der Ersten Lesung eine Anhörung zum Entwurf stattfand. Dabei ist deutlich geworden, dass die Anzuhörenden die technischen Neuerungen durchaus begrüßen, so etwa das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landesentwicklung, die Ingenieurkammer, der Verband Deutscher Vermessungsingenieure oder die Architektenkammer. Insgesamt lässt sich also sagen, dass die Neuerungen von den Fachverbänden positiv aufgenommen wurden. Nicht verschweigen möchte ich aber auch die Kritik, die es in der Anhörung vonseiten der katholischen Kirche gab. Dabei bezog sich die Kritik aber ausdrücklich nicht auf die Inhalte des Entwurfes. In der ursprünglichen Fassung wurde auf den Gottesbezug bei der Vereidigung öffentlich bestellter Vermesser verzichtet. Wir haben uns dieser Kritik angenommen und sie bei unserem Änderungsantrag auch entsprechend berücksichtigt. Mit dem geänderten Entwurf haben wir nun die Möglichkeit geschaffen, wieder eine Eidesformel einzusetzen. Dabei kann die zu vereidigende Person wählen, ob sie einen Gottesbezug aufnehmen möchte oder eben nicht. Es ist also eine aktive Entscheidung für den Bezug möglich, der auch auf andere Religionen bezogen werden könnte. Der Gottesbezug wird nicht zum bloßen Anhängsel, sondern aktiv vom zu Vereidigenden angefügt. Meiner Meinung nach wird durch die Änderung die eigene Entscheidung noch gestärkt. Frau Kollegin Fretter, weil Sie es vorhin in Ihrer Rede angesprochen hatten: Wir debattieren in einer Sache, die wir ja eigentlich bereits aus- (Abg. Raber (SPD)) geräumt hatten, und wir haben das in unseren Änderungsantrag aufgenommen. Aber dass er handwerklich nicht gut gemacht ist, ist falsch. Sie hatten uns angeboten, einen gemeinsamen Antrag zu stellen, das stimmt. Wir hatten darüber gesprochen, dass man einen gemeinsamen Antrag machen könnte. Sie hatten angeboten, dass wir uns dem Antrag der CDU anschließen können. Aber in Ihrem Antrag steht noch nicht einmal drin, dass man den Gottesbezug weglassen könnte. Das ist ja faktisch ein Stück weit an der Realität vorbei. Über 60 Prozent der Saarländer sind Mitglieder in Gliedkirchen. Das ist bundesweit einer der höchsten Werte, und das ist gut so, weil Kirche auch unheimlich wichtig ist für Integration, für den gesellschaftlichen Zusammenhang et cetera, da gibt es gar keinen Streitpunkt. Aber es sind eben auch fast 40 Prozent nicht Mitglied in einer Gliedkirche und glauben nicht effektiv an das, was sie in der Eidesformel sagen würden. Denen müssen wir doch die Möglichkeit geben, diesen Bezug wegzulassen. Und das steht in Ihrem Entwurf so explizit nicht drin, sondern es gibt lediglich einen kleinen Verweis ins KSVG, und das ist an der Stelle doch ein bisschen wenig. (Beifall von der SPD.) Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf trägt der EU- und Bundesgesetzgebung Rechnung, er vereinfacht und vergünstigt effektive Raumplanung. Damit beschleunigen wir mittelbar den Ausbau erneuerbarer Energien und begünstigen Mobilität und Bauplanung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Entwurf, bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe mit einem herzlichen Glückauf! (Beifall von der SPD.)
