Dagmar Heib
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht um einen Gesetzentwurf. Die Präsidentin hat den Titel schon vorgelesen. Es handelt sich um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Richter und Richterinnen im saarländischen Justizdienst. Das ist eine Diskussion, die es schon vor Jahren gab und die uns immer wieder einmal begleitet. Sie wundern sich vielleicht, warum wir das heute einbringen. Wir waren in den letzten Wochen und Monaten als CDU-Arbeitskreis Justiz verstärkt in der Justiz unterwegs. Wir führen viele Gespräche mit Richterinnen und Richtern, aber auch mit anderen Beamten in der saarländischen Justiz. Uns wird das von vielen als eine Vorstellung vorgebracht, die man umsetzen könnte und die wir daher mitgeben. Das ist für uns ein Auftrag, den wir umsetzen. Wir haben diesen Gesetzentwurf eingebracht. Er ist mit einer Begründung versehen. Es wird darauf verwiesen, dass es für saarländische Beamte und Beamtinnen durchaus seit einigen Jahren - nageln Sie mich nicht fest, was das Jahr angeht - möglich ist, die Lebensarbeitszeit bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres zu verlängern. Das ist für Richter und Richterinnen nicht möglich. Diese Möglichkeit wollen wir schaffen, und zwar mit dem Gedanken, dass das ein Weg beziehungsweise ein Instrument ist, gerade erfahrene Richter und Richterinnen mit ihrer Qualität in der Rechtsprechung für längere Zeit an die saarländische Justiz zu binden. Ich glaube, wir stehen vor Herausforderungen. Der Fachkräftemangel besteht überall, auch in der saarländischen Justiz. Wir unterhalten uns immer darüber, wie es uns gelingen kann, das Personal und die klugen beziehungsweise besten Köpfe für unsere Justiz in allen Bereichen und Segmenten, angefangen von den Geschäftsstellen bis zum richterlichen Dienst, zu begeistern, damit sie wahrnehmen, dass wir ein attraktiver Arbeitgeber sind. Das, meine Damen und Herren, ist für uns vielleicht ein Mosaikstein - von der Größe her oder mit Blick darauf, welche Auswirkung es hat, aber durchaus ein Stein, den wir setzen sollten, um diese Möglichkeiten zu schaffen. Unserer Meinung nach darf es nicht an Investitionen in personelle und sachliche Bereiche in der Justiz scheitern. Das ist für uns beziehungsweise mich persönlich vielleicht sogar die oberste Priorität. Ich bin immerhin die Sprecherin. Ich betone das in allen Haushaltsreden, die wir führen. Wir müssen diese Investition tätigen. Wir wollen eine bürgernahe Justiz. Wir wollen eine resiliente Justiz. Auch dieser Begriff muss hier gebraucht werden. Wir brauchen eine Justiz, die nach außen spürbar sowie wirksam ist und die für die Bürger und Bürgerinnen in unserem Land sichtbar ist. Wir leben in einer Demokratie und haben einen Rechtsstaat. Ein starker Rechtsstaat geht einher mit einer starken Demokratie. Wir sind uns im Hohen Hause einig, wie wichtig das für uns alle ist - in der heutigen Zeit umso mehr. Von daher, meine Damen und Herren, ist das für uns auch ein Mosaikstein dahingehend, dass der Rechtsstaat und unsere Demokratie wehrhafter werden und wir die Bürger und Bürgerinnen überzeugen können, was unsere Vorstellungen von Demokratie anbelangt. Ich gebe zu, dass es diese Regelung nicht in allen Bundesländern gibt, aber es ist fast pari pari. Es geht darum, dass andere Bundesländer die Verlängerung der (Abg. Heib (CDU)) Lebensarbeitszeit für Richter und Richterinnen ebenfalls aufgegriffen haben. Ich habe bereits gesagt, dass personelle und sachliche Ressourcen für einen gut ausgestatteten Rechtsstaat notwendig sind, wir dadurch ein attraktiver Arbeitgeber sein können und damit auch bürgernahe Justiz bewerkstelligen können. Ich habe zudem gesagt, dass die Resilienz ganz wichtig ist. Gestatten Sie mir noch einen Blick in vergangene Jahre. Wir hatten ein verdammt gutes - Entschuldigung, ich nehme den Begriff zurück, den darf ich nicht benutzen. Wir hatten jedenfalls ein sehr, sehr gutes Instrument, um die entsprechenden Aufgaben der Justiz nach vorne zu tragen. Wir hatten den Pakt für den Rechtsstaat. Er ist 2019 von der Kanzlerin mit den Chefinnen und Chefs der Bundesländer vereinbart worden. Er hatte zum einen zum Ziel, einen Personalaufbau nach vorne zu treiben, aber auch die Bereiche Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung, Verfahrensvereinfachung, Opferschutz, Qualitätssicherung und eine Kommunikationsoffensive für den Rechtsstaat waren Gegenstand dieses Paktes für den Rechtsstaat. 220 Millionen Euro sind damals seitens des Bundes in diesen Pakt geflossen. Als man 2021 einen Bericht dazu verfasste, konnte man sogar feststellen, dass es durchaus Bereiche gab - gerade auch in den Ländern -, in denen man über die Ziele hinausgegangen war. Es ist ein ganz tolles Instrument, das fortgeführt werden sollte. Das hat 2021 auch die Ampelkoalition so gesehen und hat in den Koalitionsvertrag aufgenommen, den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen. Leider sind sie auf einem Teil des Weges steckengeblieben. So will ich es einmal bezeichnen. Man hat einen Pakt für Digitalisierung mit 50 Millionen auf den Weg gebracht. Allerdings sind die anderen Punkte, die zum Wesen dieses Paktes des Rechtsstaats gehören, bis heute leider nicht umgesetzt worden. Ich bin nicht die Einzige, die das kritisiert. Die Landesregierung ist diesbezüglich unterwegs, würde ich sagen. Ich lese, dass diese Sache in den Justizministerkonferenzen von Beginn an beziehungsweise bislang von 2021 bis Juni 2024 immer wieder kritisiert wird und sich alle Länder für den Pakt für den Rechtsstaat einsetzen. An der Stelle bitte ich um etwas. Wir haben das im Ausschuss beantragt. Der Staatssekretär ist die Woche verhindert. Das ist in Ordnung. Den Bericht der JU-MIKO werden wir nach den Ferien aufrufen. Ich werbe dafür, dass wir uns dafür einsetzen, diesen Pakt für den Rechtsstaat auf die Beine zu bringen, denn er ist ein Instrument, das uns vonseiten des Bundes in dieser Frage unterstützen kann. Für uns als Landesgesetzgeber wäre es beziehungsweise ist es ein guter Weg, das Richtergesetz heute zu ändern beziehungsweise in der Ersten Lesung zu verabschieden und in die Anhörung zu gehen, damit wir diesen Mosaikstein schaffen können. Wir werden verschiedene Dinge angehen müssen. Wir sind es unseren Frauen und Männern in der Justiz mehr als schuldig. Wir hören von den Beschäftigungszahlen. PEBB§Y ist Ihnen vielleicht ein Begriff. Es geht darum, wie das gemessen wird beziehungsweise wie die Arbeitsbelastung in der Justiz ist. Wir hören diese Woche PEBB§Y-Zahlen von 120 Prozent beim Landgericht, bei der Staatsanwaltschaft sogar von 140 Prozent. Ich sage den Frauen und Männern recht herzlichen Dank, weil sie mit diesen Zahlen das Gute an Arbeit machen, die bei uns im Saarland in der Justiz getätigt wird. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Da sind wir uns sicher. Ich denke allerdings, es wäre ein gutes Zeichen, Instrumente auf den Weg zu bringen, die die Frauen und Männer in ihrer Arbeit entlasten. Es geht auch darum, dass wir damit gemeinsam in eine bessere Zukunft schauen können. - Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall von der CDU.)
