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Petra Berg

10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes vor. Die vorgelegte Änderung dient der Harmonisierung von Regelungen des Saarländischen Bodenschutzgesetzes mit der saarländischen Landesbauordnung. Mit dem 01.08.2023 ist die Novelle der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung in Kraft getreten. In dieser Novelle wurde eine neue Anzeigepflicht für das Auf- oder Einbringen von Materialien in einem Volumen von mehr als 500 m³ geregelt, wobei die Länder hier abweichende Regelungen treffen können. Die saarländische Landesbauordnung enthält aber bereits eine Schwelle von 600 m³ für verfahrensfreie Aufschüttungen und Abtragungen. Da nur eine geringe Fallzahl von Auf- und Einbringungsmassen zwischen 500 und 600 m³ erwartet wird, erscheint eine rein bodenschutzrechtlich basierte Anzeigepflicht allein für diese Fälle unverhältnismäßig. Die Schwelle für die Anzeigepflicht nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung soll daher auf die nach der LBO bereits bestehende Schwelle angehoben werden. Dies macht die Änderung des Saarländischen Bodenschutzgesetzes erforderlich. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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