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Anja Wagner-Scheid

CDU 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung sind die Grundlage eines liebens- und lebenswerten Saarlandes, so wie ich es mir vorstelle. Dafür setzen wir uns als CDU-Fraktion immer wieder ein. Wenn ich am Wochenende zum Glas-, Papier- oder auch zum Kleidercontainer fahre, dann ärgere ich mich eigentlich jedes Mal über Müll, der dort einfach nicht hingehört, der abgestellt worden ist, bewusst oder unbewusst, der stinkt und der einfach die Augen und die Geduld strapaziert. Ich finde vor: Tüten mit Windeln, Bauschutt, Sondermüll, Glasflaschen mit Lebensmittelresten, Lackdosen und vieles andere, alles, was eben dort nicht hingehört - und das, wo es doch Anlaufstellen gibt in den Wertstoffhöfen, aber die Menschen lagern die Dinge dort einfach ab. Überall, in allen Städten und Gemeinden finden wir das vor. Ich glaube, jeder und jede von uns hat schon ähnliche Beobachtungen gemacht und ärgert sich genauso wie ich. Seit etlichen Jahren kommt deshalb die Forderung aus allen Städten und Gemeinden, von den Bürgermeistern, aus den Verwaltungen heraus, aber auch von den Räten, an Containerstellplätzen mit Videoüberwachung arbeiten zu können. Aber das ist derzeit im Saarland rechtlich nicht möglich. Deshalb hat die CDU-Fraktion bereits im März dieses Jahres einen Antrag vorgelegt, um das Thema hier zu diskutieren, was wir auch getan haben. Die Mehrheit des Hauses hat den Antrag passieren lassen, sodass wir im Umweltausschuss gemeinsam mit dem Innen- und dem Justizausschuss das Thema umfassend besprechen konnten. Für die Idee der Videoüberwachung an Containerstellplätzen hat eine Vielzahl von angehörten Gruppen und Personen gesprochen. Ich darf nennen die Saarlandnutzer, die Initiative Fröhner Wald, die DPolG, die GdP, die Initiative Saar Waldschutz, den NABU und auch den Saarwaldverein. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Die wertvollen Hinweise aus dieser Anhörung haben wir als CDU-Fraktion ausgewertet, besprochen und in unseren Gesetzentwurf einmünden lassen, den wir heute vorstellen und für den ich gerne werben möchte. Ich danke dabei ausdrücklich Monika Grethel und auch Matthias Gisch vom Unabhängigen Datenschutzzentrum, weil sie uns ganz konkrete Hinweise und eine Einschätzung gegeben haben, wie wir denn ein Gesetz formulieren könnten, damit es praktikabel und handhabbar ist. Diese Anregungen des UDZ haben wir eins zu eins in den vorliegenden Gesetzentwurf einfließen lassen. Das UDZ hat uns mitgegeben, dass dort immer wieder und regelmäßig Anfragen und Nachfragen aus den Kommunen aufschlagen und Bürgerinnen und Bürger sich mit dem gleichen Ärger, den ich gerade geschildert habe, beim UDZ melden und sagen, sie bräuchten eigentlich die Möglichkeit der Videoüberwachung. Auch der EVS hat uns Hinweise gegeben. Auch er hat bestätigt, dass es bei ihm immer wieder und regelmäßig Nachfragen gibt und Bedarfe aufgezeigt werden. Der EVS hat uns mitgegeben, dass er die Videoüberwachung als eine geeignete Maßnahme sieht, an ausgewählten Containerstellplätzen illegaler Müllablagerung Herr werden zu können. Auch das Präsidium des Saarländischen Städte- und Gemeindetages war bei der Anhörung vor Ort und hat ausgeführt, dass es schon mehrfach über das Thema gesprochen habe. Als Ergebnis der letzten Befassung des Präsidiums im November letzten Jahres hat sich der Städte- und Gemeindetag an das Innenministerium gewendet und um Gespräche gebeten, sich gesetzgeberisch mit dem Thema zu beschäftigen. Sie sehen, es ist ein Thema, das uns alle beschäftigt und umtreibt. Die CDU-Fraktion wirbt heute darum, dass unser Gesetzentwurf den nächsten Schritt gehen kann. Es wurde in der Anhörung aber auch deutlich, dass die bereits bestehenden präventiven Angebote vonseiten der Ministerien, der Entsorger und der Städte und Gemeinden - es gibt eine Vielzahl von Angeboten - weitergeführt werden müssen. Denn klar ist, das wurde in der Anhörung immer wieder gesagt, dass eine Videoüberwachung von Containerstellplätzen auch nur eine Maßnahme von vielen sein kann, die dazu beiträgt, dass das große Rad gedreht werden kann und dass wir bei dem Thema der illegalen Müllablagerung wirklich etwas tun können. Es wurde ebenfalls deutlich, dass unser Gesetzentwurf, das haben wir in den letzten Tagen gehört, auch noch nicht alle Fragestellungen löst. An der Stelle ist es quasi ein erster Aufschlag und wir haben, wenn Sie heute unseren Gesetzentwurf in die nächste Befassung geben, die Möglichkeit, in der Anhörung intensiv darüber zu reden und ihn vielleicht um die eine oder andere Facette zu erweitern. Ich will in die Diskussion einwerfen, dass es beispielsweise in Ludwigshafen ein Pilotprojekt gibt, das schon Erfahrungen gesammelt hat. Wir könnten die Kolleginnen und Kollegen aus Ludwigshafen in der Anhörung hören und uns berichten lassen. Wir haben heute auf jeden Fall einen tragfähigen Gesetzentwurf. Wir haben nach der ersten Befassung im März und nach der Anhörung im Mai jetzt im Juli einen Gesetzentwurf, über den wir entscheiden können, um Kommunen die Möglichkeit zu geben, ausgewählte besondere Brennpunktstandorte mit einer Videokamera auszustatten. Wir sollten heute diesen Schritt gehen. In den letzten Tagen haben sich etliche Bürgermeister bei mir gemeldet, zum Beispiel aus Friedrichsthal, Quierschied, Illingen, Großrosseln, Tholey, Ottweiler, Heusweiler, Bous, Spiesen-Elversberg und auch aus Schwalbach. Das waren nur die, die bei mir aufgeschlagen sind. Ich vermute, dass bei Ihnen auch der eine oder andere Kollege angerufen und gesagt hat: „Da müsstet ihr mitmachen.“ Deshalb werbe ich dafür, dass wir das heute tun, weil das überall ein großes Thema ist. Die kommunale Seite erwartet von uns als Parlament, dass wir ihr eine weitere Maßnahme an die Hand geben, etwas gegen illegale Müllablagerungen zu tun. Wir legen mit dem Gesetzentwurf eine Änderung des § 42 des Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes vor. Die wesentlichen Inhalte sind wie folgt: Es muss sich um Standorte handeln, an denen immer wieder illegale Müllablagerung passiert. Zuständig sollen die Ortspolizeibehörden werden, das heißt die Behörden vor Ort. Jede Kommune entscheidet, ob sie davon Gebrauch macht und was denn wirklich prekäre Standorte sind. Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es um die Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht und um die Verfolgung von Umweltstraftaten. Die Daten müssen in der Regel nach 72 Stunden gelöscht werden. Schließlich muss am Standort auf die Videoüberwachung mit entsprechenden Kennzeichen, mit Schildern oder was auch immer hingewiesen werden. Ich werbe heute um Ihre Unterstützung. Wenn Sie mitmachen, dann kann die Möglichkeit, Videoüberwachung anzubieten, schnell Realität werden. Wir könnten direkt nach der Sommerpause mit einer nächsten Anhörung den nächsten Schritt gehen. Wir könnten unseren Gesetzentwurf diskutieren und im Herbst, vielleicht am 09.10., die Zweite Lesung machen. So hätten die Verwaltungen ganz schnell Rechtssicherheit und könnten ihre Räte damit befassen und diese Überlegungen in die Haushaltsberatungen überführen. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Die SPD-Fraktion unterstützt in der Sache quasi das, was wir vorhaben. Deshalb liegt ja der thematische Antrag seitens der SPD-Landtagsfraktion vor. Das zeigt: Opposition wirkt, Opposition setzt die richtigen Themen. Die CDU-Fraktion setzt die richtigen Themen und die CDU-Fraktion wirkt. (Sprechen bei der SPD.) Die SPD fordert in ihrem Antrag die Landesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Schade, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Landtagsfraktion, diesen Umweg gehen wollen und uns als Parlament es eben nicht zutrauen, es selbst zu machen. (Beifall von der CDU.) Unser Entwurf liegt vor. Ich habe gerade eben ausgeführt, wer alles mitgedacht hat und wer alles Input gegeben hat. Wir können diesen längeren Weg gerne gehen, den Sie vorschlagen. Uns geht es um die Sache. Deshalb werden wir - ich vermute, Sie werden unseren Antrag ablehnen und Ihren natürlich akzeptieren - Ihren Weg halt mitgehen. Aber ich sage es noch einmal: Unser Weg wäre schneller und es wäre etwas für das Selbstverständnis des Parlamentes, ein eigenes Gesetz vorzulegen und das hier zu machen, aus der Mitte des Parlamentes, aus der Mitte des Saarlandes, auf Wunsch der Kommunen, auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Das wäre ein starkes Signal und ein starkes Selbstverständnis für unsere Arbeit hier. (Beifall von der CDU.) Ihr Weg wird den Prozess leider verlängern. Die kommunale Seite wird länger darauf warten müssen, handlungsfähig zu sein. Wenn das abschließend aber zum Ziel führt, werden wir diesen Weg mitgehen, gerne auch mithilfe von Pilotprojekten, ähnlich wie es in Ludwigshafen läuft. Unser Weg wäre der schnellere; ich habe es gerade gesagt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte gerne mit Johann Wolfgang von Goethe schließen. Er hat etwas sehr Schlaues gesagt, und das sollte auch unsere Maxime immer sein, wenn man Ziele hat und wie man sie angeht. Er hat gesagt: „Erfolgreich zu sein, setzt zwei Dinge voraus: klare Ziele und den brennenden Wunsch, sie zu erreichen.“ Lassen Sie uns das angehen für ein liebens- und lebenswertes Saarland! (Beifall von der CDU.)

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