Nadia Schindelhauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Rechtsstaat ist eine tragende Säule der Demokratie. Ohne funktionierenden Rechtsstaat kann es keine funktionierende Demokratie geben. Der Rechtsstaat begrenzt staatliche Macht, bietet gerichtlichen Schutz, weil er allen Menschen Rechte gibt, geht Rechtsverstößen nach und garantiert unabhängige Gerichte. Ihn zu stärken, ist unser aller Auftrag, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und der CDU.) Genau an dieser Stelle setzen wir im Saarland gezielt und kraftvoll an. Wir haben eine Ausbildungsoffensive gestartet und setzen diese fort. Wir digitalisieren unsere Justiz durch die Einführung der eAkte und modernisieren unsere Gerichtssäle durch den Einsatz von Videotechnologie. Wir haben verschiedene Besoldungsgruppen angehoben. Wir haben den Strafvollzug und die Gerichte mit mehr Personal ausgestattet. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die deutsche Justiz ist in vielen Teilen überlastet und in vielen Bundesländern steht eine Pensionierungswelle bevor. Eine vorausschauende Personalplanung in der Justiz ist also wichtiger als je zuvor. Schließlich brauchen wir eine starke und moderne Justiz, der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen. Um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat weiter zu stärken, werden wir daher den Weg der personellen Verstärkung der Justiz fortsetzen. Denn Personal ist gerade in der Justiz keine abstrakte Größe, sondern es sind die Menschen, die den Rechtsstaat tragen. (Beifall von der SPD.) Zum Glück stehen wir im Saarland bei den Stellenbesetzungen der Richterinnen und Richter im Vergleich zu anderen Bundesländern noch deutlich besser da. Es gibt einen vergleichsweise niedrigen und konstanten Stand der Eintritte in den Ruhestand. Darüber hinaus beabsichtigen im Saarland einige Richterinnen und Richter, vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, bereits im Jahr 2015 hat sich die Große Koalition im Rahmen der Angleichung an die Beamtinnen und Beamten mit solchen Gesetzesvorhaben auseinandergesetzt und letztlich aus rechtlichen, aber auch tatsächlichen Gründen davon abgesehen. Im Saarland haben wir eine kleine, überschaubare Justiz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verliert die Landesjustizverwaltung zum einen an Planungssicherheit und zum anderen fehlt es an einer ausgewogenen Altersstruktur in den Gerichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für eine ausgewogene Altersstruktur ist es wichtig, Platz für junge Bewerberinnen und Bewerber zu machen. Wir müssen unseren Referendarinnen und Referendaren eine Zukunft im Saarland bieten, damit die besten Köpfe in unserem Land bleiben! (Beifall von der SPD.) Liebe CDU-Fraktion, neben den tatsächlichen Gegebenheiten möchte ich auch auf Ihre Formulierung im Gesetzentwurf eingehen. In Ihrem Gesetzentwurf ist der Antrag des Richters oder der Richterin an die Bedingung geknüpft, dass zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen dürfen. Da stelle ich mir die Frage: Wie soll dieses unbestimmte Rechtsmerkmal überhaupt ausgelegt werden? Bezieht sich dieses allein auf die allgemeinen Bedürfnisse der Justiz, wie zum Beispiel einen vorübergehenden Mangel an Richterinnen und Richtern im Vergleich zu den zu besetzenden Stellen, oder kann man diese Begriffe auch so interpretieren, dass die individuelle Situation eines Richters oder einer Richterin, der oder die bereit ist, seinen Ruhestand zu verschieben, unbeachtet bleibt? Dies sind alles Fragen, die ungeklärt sind. Zudem weist eine solche Bedingung auch verfassungsrechtliche Probleme mit der richterlichen Unabhängigkeit auf, die im Grundgesetz in Artikel 97 Absatz 1 niedergeschrieben ist. Aus der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter folgt, dass deren Versetzung in den Ruhestand nicht von einer Ermessensentscheidung der Exekutive abhängig gemacht werden kann. Die persönliche Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ist mithin nur dann garantiert, wenn der Antrag eines Richters oder einer Richterin die einzige Voraussetzung für die gesetzlich angeordnete Folge des Hinausschiebens der Altersgrenze ist. Richterinnen und Richter müssen nämlich einen Anspruch auf hinausgeschobenen Ruhestand nach Maßgabe des Landesrechts haben. Außerdem würden wir mit einer solchen Bedingung über den Wortlaut der Kompetenzgrundlage des Bundes hinausschießen. Eine genaue Untersuchung von § 76 Absatz 2 Deutsches Richtergesetz und seiner Begründung zeigt, dass der Bundesgesetzgeber den Ländern (Abg. Schindelhauer (SPD)) nur erlaubt hat, Regelungen zu erlassen, bei denen das Hinausschieben des Ruhestands ausschließlich von einem Antrag des Richters beziehungsweise der Richterin abhängt und nicht - wie im vorliegenden Gesetzentwurf - von dienstlichen Erwägungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend lässt sich sagen: Landesregelungen, die die besagten Normzusätze enthalten, gehen über den Ermächtigungsumfang des Deutschen Richtergesetzes hinaus und sind wohl letztlich verfassungswidrig. Dies gilt im Übrigen auch für die hessische Regelung, die eins zu eins dem hiesigen CDU-Antrag entspricht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion wollen weiterhin die saarländische Justiz modernisieren und unseren Rechtsstaat stärken. Eine gelungene Personalplanung ist dafür unerlässlich. Eine Möglichkeit auf Hinausschieben des Ruhestands bedarf es hierfür im Moment nicht. Wir lehnen den Antrag der CDU ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
