Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes sowie zur Regelung des Lichtbildabrufs in Erster Lesung. Mit diesem Gesetz soll der automatisierte Lichtbildabruf sowie der hierfür erforderliche Aufbau einer zentralen Lichtbilddatenbank umgesetzt werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dürfen nach den Vorschriften des Passgesetzes sowie des Personalausweisgesetzes die Ordnungsbehörden, die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter auf Lichtbilder aus den kommunalen Pass- und Personalausweisregistern zurückgreifen. Bislang geschieht dies nur manuell. Zukünftig sollen die Pass- und Personalausweisbehörden einen digitalisierten Lichtbildabruf bereit halten. Das Saarland macht hierfür von der Möglichkeit Gebrauch, den Lichtbildabruf über einen zentralen Lichtbildbestand zu ermöglichen. Mit dem Gesetzentwurf soll der automatisierte Lichtbildabruf im Saarland künftig effizient und zuverlässig aus einem zentralen Lichtbildbestand heraus gewährleistet werden. Der zentrale Lichtbildbestand soll dabei, wie auch schon beim zentralen Meldedatenbestand des Landes, im Melderecht bei der eGo-Service-Saar GmbH angesiedelt werden. Mit der Digitalisierung der Lichtbildauskunft werden die bisherigen personalintensiven Arbeitsprozesse deutlich vereinfacht. Die Lichtbilder sind dadurch nicht nur zentral abrufbar, sondern auch jederzeit verfügbar. Durch den Wegfall manuell zu bearbeitender Lichtbildübermittlungsersuchen werden die Gemeinden vom bisherigen personellen Aufwand deutlich entlastet. Dies ist nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung. Hinsichtlich der Einzelheiten darf ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf nebst Begründung verweisen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)
