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Barke

10.07.2024 Sitzungen 17/28

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Meine Damen und Herren im Saal auf den Zuschauertribünen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich freue mich, heute das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung in den Landtag einbringen zu können. Es handelt sich um ein Artikelgesetz mit zwei Artikeln. Artikel 1 ist das Wärmeplanungsumsetzungsgesetz und Artikel 2 ist das Solarkataster- und Datenbereitstellungsumsetzungsgesetz. Das sind komplizierte Formulierungen, ich bin froh, dass wir nicht noch das Wort „gute“ davorgesetzt haben, sonst wäre es fast nicht mehr aussprechbar. (Heiterkeit.) Der Bundesgesetzgeber hat mit seiner Wärmeplanungsgesetzgebung einen breiten Rahmen vorgegeben, eröffnet aber Gestaltungsspielräume zur Umsetzung für die Länder. Diese Gestaltungsspielräume nutzen wir bei der Umsetzung der Wärmeplanungsgesetzgebung in Landesrecht. So benennen wir, das haben wir sehr intensiv mit dem Städte- und Gemeindetag, aber auch mit Kommunalvertretern diskutiert, die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen. Wir ermöglichen zur Umsetzung der Wärmeplanung insbesondere für kleine Kommunen unter 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren, und wir ermöglichen auch ein Konvoi-Verfahren, das heißt ein Verfahren, in dem sich mehrere Gemeinden unabhängig von der Größe quasi als Planungsgemeinschaft zusammenschließen können, um die Wärmeplanung gemeinsam anzugehen. Das sind die Grundregelungen zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes. Mit dem Solarkataster- und Datenbereitstellungsumsetzungsgesetz regeln wir den vereinfachten Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Daten, insbesondere ihre Objekte betreffend, sodass sie einfacher, überschaubarer und planbarer selbst an Solarprojekte herangehen können, was dann wiederum auch die Möglichkeit für uns alle eröffnet, dass Investitionen ausgelöst werden, die zum einen auf den Klimaschutz einzahlen, sich zum anderen aber auch in Aufträgen bei Handwerkern in unserem Land niederschlagen. Insoweit vereinbaren wir hier mehrere Ziele miteinander und kommen den Klimazielen, die wir uns selbst gesetzt haben, ein gutes Stück näher. Zum Zeitplan. Wir bringen das Gesetz heute ein. Der Ausschuss wird entscheiden, ob es eine weitere externe Anhörung gibt. Ich will an dieser Stelle schon anbieten, dass ich auch für die Beratung im Ausschuss gerne wieder zur Verfügung stehe. Was ich in diesem Prozess festgestellt habe, ist, dass es sehr wichtig ist, die Gemeinden in vielen Veranstaltungen von Anfang an sehr intensiv mitzunehmen, auch den Städte- und Gemeindetag einzubinden. Denn dieses Gesetz ist neben den Gesetzgebungen, die wir schon auf den Weg gebracht haben zu Windenergie an Land, dem Gemeindebeteiligungsgesetz, eine erneute Herausforderung für Gemeinden, und die müssen wir an dieser Stelle gut begleiten, damit das alles gut funktioniert. Deshalb stehe ich für die Beratungen im Ausschuss sehr gerne zur Verfügung und werde auch im Hinblick auf die Umsetzung dieses Gesetzes den begleitenden Verordnungsprozess, für den wir mit dem Gesetz die Grundlage schaffen, mit dem Städte- und Gemeindetag und mit den Gemeinden in größeren Runden, so wie wir das in den letzten Wochen und Monaten schon gemacht haben, intensiv begleiten. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist, mit dieser Herausforderung umzugehen. Bestenfalls gelingt es uns dann in einer letzten Lesung im November, das Gesetz auf den Weg zu bringen und begleitend dazu auch die Verordnung. Ganz kurz: Wo stehen wir bei der Wärmeplanung? Viele Gemeinden im Saarland haben sich schon auf Grundlage der Bundesförderung auf den Weg gemacht, Wärmeplanungskonzepte zu realisieren. 16 Projekte sind schon genehmigt, zwölf weitere Projekte werden noch genehmigt, aber mit dem Switch in die Wärmegesetzgebung und die Verpflichtung der Länder wird es uns nicht mehr möglich sein, alles über den Bund zu realisieren. Dafür stellt aber der Bund allen Ländern über das Finanzausgleichsgesetz 500 Millionen Euro in fünf Jahrestranchen zur Verfügung, die wir dann in dem Maße, wie sie uns zufließen, an die Gemeinden zur Begleitung der Maßnahmen weiterleiten. Das wird uns Einnahmen von 5,7 Millionen Euro bringen. Wir haben außerdem außerplanmäßig Mittel in Höhe von 2,375 Millionen Euro im Haushalt identifiziert. Aber auch das wird wahrscheinlich am Ende nicht reichen. Was wir brauchen, ist ein fairer Belastungsausgleich für die Gemeinden, der sich zusammensetzt aus Kosten, die bei den Gemeinden für die Wärmeplanung als solche entstehen, aber auch für die Personalkosten, die wir brauchen, um vor Ort die Auftragnehmer für die Wärmeplanung gut zu begleiten und um in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, mit Unternehmen vor Ort, mit der Energiewirtschaft die Prozesse in der Gemeinde so zu begleiten, dass am Ende alle Bürger wissen, was auf sie zukommt. Das ist auch eine personelle Herausforderung für die Gemeinden, auch dieser stellen wir uns, und dafür haben wir auch eine Grundverständigung gefunden. Was die endgültigen Differenzkosten zu den heute eingeplanten Fördermitteln und den endgültigen Kosten für den Belastungsausgleich angeht, müssen wir abwarten, wie viele Kommunen sich für ein Konvoiverfahren entscheiden und wie viele Kommunen vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen, dann haben wir die endgültige Finanzierungslücke identifiziert, und dann werden wir auch prioritär in den Haushaltsberatungen der Zukunft an dieser Stelle einen Schwerpunkt setzen, damit die Gemeinden gut mitgenommen sind. Wir werden am Ende mit der Umsetzung der Wärmeplanung gute Voraussetzungen dafür schaffen, unseren Zielen der Nachhaltigkeit und der Defossilisierung der Wärmeversorgung in den Gemeinden näherzukommen. Das Ganze wird verbunden sein mit einer großen Wertschöpfung für Handwerker, Energiewirtschaft und andere, es wird zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung in diesem Land beitragen und auf die Ziele des Klimaschutzes mit einem weiteren Baustein einzahlen. Ich bitte um Ihre Unterstützung für diesen Gesetzentwurf, um Ihre Zustimmung in Erster Lesung und freue mich auf die weitere Begleitung dieses Gesetzgebungsprozesses. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Protokoll ↗