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Alexandra Becker

SPD 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Liebe Gäste vom Ministerium, der htw und der Universität. Als ich mit dem Studium anfing, hatte die Universität des Saarlandes ein schwieriges Jahrzehnt hinter sich. Die Sparmaßnahmen der CDU-geführten Landesregierung hatten ihre Spuren hinterlassen. Damals - so jedenfalls mein Eindruck - ging es dem Land vor allem um Einsparungen und weniger um Ideen, Konzepte und um eine Vorstellung von der Zukunft dieses Hochschulstandortes. Das ist heute erkennbar anders, und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD. - Abg. Toscani (CDU): Heute ist es autoritäres Durchregieren!) Das ist Blödsinn. Ich will noch einmal in Erinnerung rufen, wo wir heute stehen. Die Universität des Saarlandes hat mit der Strategie der intelligenten Spezialisierung überzeugende Schwerpunkte herausgebildet. Auch die htw überzeugt mit ihren Schwerpunkten und leistet ihren Beitrag zur Transformation der Saarwirtschaft. Heute stehen wir wieder vor strategischen Entscheidungen. Der Wettbewerb zwischen den Hochschulen wird massiv an Fahrt aufnehmen. Der Exzellenzwettbewerb des Bundes ist nur eines von vielen Beispielen dafür. Deshalb ist es auch richtig, dass das Streben nach Exzellenz ein gemeinsames Ziel zwischen Hochschulen und Landesregierung ist. Konkret geht es für uns dabei um drei Bereiche, erstens um die Exzellenz der Forschung, zweitens um die Exzellenz der Lehre und drittens um Exzellenz, einen substanziellen Beitrag zum Gelingen des Strukturwandels zu leisten. Dafür steht auch die Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes. Es geht um den Abbau bürokratischer Hürden, es geht um schnellere Verfahren in der Anwerbung von klugen Köpfen. Es geht um einen Modernisierungsschub für die Hochschulen in diesem Land. (Beifall von der SPD.) Ein wesentlicher Bestandteil für die strategische Entwicklung sind dabei die Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Wie der Titel schon sagt, sollen darin die Ziele der Hochschule geeint werden mit den Leistungen des Landes. Schaut man sich die Ziel- und Leistungsvereinbarungen der letzten Jahre so an, dann wird einem schnell klar, dabei geht es eher um abstrakte Willensbekundungen und Leistungen ohne konkreten Leistungsnachweis. Aber es ist doch völlig legitim, dass man Ziele nachvollziehbar und messbar machen möchte und auch eine angemessene Evaluation, mit der wir viel früher Trends aufspüren und auch entsprechend handeln können. Das sind wir den Saarländerinnen und Saarländern schuldig, die schließlich mit 300 Millionen Euro Steuergeldern, die wir jährlich an die Hochschulen überweisen, ein Recht und einen Anspruch darauf haben, dass die Hochschulen ihren Beitrag für dieses Land und auch für die Wirtschaft leisten. (Beifall von der SPD.) Das Land und die Hochschulen müssen enger zusammenarbeiten und nun eine Strategie entwickeln, damit unsere Hochschulen wettbewerbsfähig bleiben und das Saarland nicht abgehängt wird. Dieser Strategieprozess ist ganz klar auf eine gute Zusammenarbeit von Anfang an ausgerichtet. Daran wird sich nichts ändern. Deshalb warne ich auch davor, dass man so, wie die CDU es macht, kontrafaktische Debatten vom Zaun bricht, die niemand braucht und die nur zur Verunsicherung beitragen. Wenn man draußen rumläuft und behauptet, dass mit dem neuen Hochschulgesetz erstmals ein Letztentscheidungsrecht beim Land liegt, dann ist das einfach falsch. Dieses Letztentscheidungsrecht steht seit über 20 Jahren im Gesetz. Es wurde, wie Sie schon sagten - Sie haben es vorher gut gesagt, Herr Reiter -, durch die CDU-Alleinregierung 2004 eingeführt und findet sich in neun weiteren Bundesländern. Also lassen Sie uns doch hier bei den Fakten bleiben! (Beifall von der SPD.) Was wir nun hinzugefügt haben, ist die Frist von drei Monaten, sodass sich im Falle eines Scheiterns die Hochschulen auch vorbereiten können. Aber machen wir uns einmal nichts vor, der Prozess ist ja nicht zum Scheitern angelegt. Ein ganz klares Ziel ist es, dass die Ziel- und Leistungsvereinbarungen gemeinsam und auf Augenhöhe erarbeitet und beschlossen werden. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) (Abg. Becker (SPD)) Nicht von unserer Seite. Denn wir wollen ja alle nur eines, und das ist, den Wissenschaftsstandort des Saarlandes zu stärken. (Beifall von der SPD.) Um vielleicht noch kurz auf Sie einzugehen, Herr Reiter: Wir haben tatsächlich die Anzuhörenden sehr ernst genommen und auch die Stellungnahmen, denn wir haben schon im Vorfeld zwei runde Tische veranstaltet, in denen wir im engen Austausch mit den jeweils Betroffenen waren. Im Ausschuss hat Herr Universitätsprofessor Santen ganz klar gesagt, dass es keine Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit durch diesen Paragrafen gibt. (Beifall von der SPD. - Zurufe von der CDU.) Ich habe bereits eingangs gesagt, der Wettbewerb der Hochschulen untereinander steigt. Das betrifft den Wettbewerb um kluge Köpfe und insbesondere den Wettbewerb um Studierende. Noch sind die Studierendenzahlen stabil, aber wir sind zunehmend auf Studierende aus dem internationalen Ausland angewiesen. Dieser Trend wird in den nächsten Jahren noch zunehmen. Wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulstandortes geht, dann werden die Bedeutung der Studienbedingungen und der Qualität der Lehre weiter zunehmen. Denn heute schauen sich die Studierenden eben auch genau an, wo sie welches Fach gut studieren können, wo sie gut leben und lernen können. Deshalb ist es wichtig, dass Hochschulen und das Land hier mit Blick auf die kommenden Jahre eng zusammenarbeiten, um den Hochschulstandort gemeinsam zu stärken. Das betrifft auch so vermeintlich banale Faktoren wie die Frage, in welchem Studienort man überhaupt eine gute und bezahlbare Wohnung findet. Ich begrüße deshalb ausdrücklich, dass die neue Landesregierung nach vielen Jahrzehnten wieder den Bau von neuen Studierendenwohnheimen fördert. (Beifall von der SPD.) Stärken wollen wir auch die Fachkräfte und die Wirtschaft in diesem Land. Mit dieser Gesetzesnovelle erleichtern wir den Zugang zu akademischer Bildung für junge Menschen ohne Abitur. Wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung haben, werden sie sich zukünftig auch an der Uni einschreiben dürfen. Uni ohne Abi geht jetzt früher und einfacher. (Beifall von der SPD.) Es ist ein wichtiger Baustein, damit die Transformation im Saarland gelingt. In meinem privaten Umfeld gibt es einige Leute, die sich erst durch die Berufsausbildung ein Selbstvertrauen aufgebaut haben und jetzt auch ein Studium in Erwägung ziehen. Wenn wir ihnen neue Möglichkeiten eröffnen, dann bedeutet das nicht nur mehr Respekt vor individuellen Bildungsbiografien, sondern das leistet auch einen Beitrag zur Qualifizierung von Fachkräften. Das ist sozialdemokratische Hochschulpolitik in Reinform, meine Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Für mehr Chancengleichheit im Bildungssystem sorgt auch das Promotionsrecht für die htw. Damit unser Standort wettbewerbsfähig bleibt, müssen wir jetzt nachziehen. In einigen Bundesländern ist die Promotion an einer Hochschule schon möglich, und unser Nachbar Rheinland-Pfalz arbeitet ebenfalls an einer entsprechenden Lösung. An dieser Stelle haben wir in den letzten Wochen intensiv gearbeitet, um den guten Ansatz im Gesetz noch besser zu machen. Mit dem neuen Absatz 5, den wir in Anlehnung an das viel zitierte hessische Modell formuliert haben, ermöglichen wir der htw bei ausreichender Forschungsstärke auch das eigenständige Promotionsrecht. Ich finde das mehr als richtig. (Beifall von der SPD.) Die htw hat in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung hingelegt und verbindet auch auf vorbildliche Weise Anwendungsorientierung und Forschungsstärke. Damit ist sie ein wichtiger Treiber der Transformation. Wenn wir es schaffen, dass mehr Menschen an der htw promovieren, halten wir die klugen Köpfe in unserem Land und sorgen damit auch noch für einen besseren Wissenstransfer in die saarländische Wirtschaft. Die Promovierenden an der Universität des Saarlandes sind eine heterogene Gruppe. Einige von ihnen sind noch als Studierende eingetragen, andere sind wiederum mit einem Arbeitsvertrag an der Uni angestellt. Es gibt auch welche, bei denen trifft beides oder gar nichts zu. Die Bedürfnisse von Promovierenden unterscheiden sich in erheblichem Maße von Studierenden und Mitarbeitenden. Sie haben meistens eine doppelte Abhängigkeit von ihren Vorgesetzten, denn diese sind gleichzeitig Dienstherr und Prüfer. Das birgt Konfliktpotenzial. Um die Stimme der Promovierenden mit ihren individuellen Bedürfnissen sichtbarer und hörbarer zu machen, haben wir schon letztes Jahr die Möglichkeit einer Promovierenden-Vertretung angeregt. Schon damals waren wir mit Demian Dietrich, dem ich an dieser Stelle ganz herzlich für seine beharrliche und strukturierte Arbeit danken möchte, im Ministerium und haben dort eine solche Möglichkeit erörtert. Deshalb freut es mich besonders, dass die Regelung nun auch im Gesetz wiederzufinden ist. Vielen Dank an dieser Stelle. (Beifall von der SPD.) Bevor ich zum Schluss komme, will ich noch ganz kurz auf die Änderungsanträge eingehen. (Abg. Becker (SPD)) Wie ich schon im Ausschuss in der Auswertungssitzung gesagt habe, haben wir einige Ihrer Änderungen im Vorfeld darauf geprüft, ob sie relevant sind. Bei vielen Änderungen sind sie eben nicht relevant beziehungsweise sind sie nicht möglich oder nötig und deswegen in dem Fall obsolet. (Zurufe von der CDU.) Zum Beispiel das DFHI. Da haben wir geprüft, dass diese Änderungen durch die Prüfungsrahmenänderungen der htw passiert sind und sie sich dort hinwenden müssen und es nicht im Hochschulgesetz verankert ist. (Beifall von der SPD.) Ich komme zum Schluss. Wir sorgen mit diesem Gesetz für mehr Mitbestimmung, mehr Durchlässigkeit im Bildungssystem und wettbewerbsfähige und zukunftsorientierte Hochschulen im Land. Gemeinsam wollen wir den Wissenschaftsstandort Saarland stärken und voranbringen. Wir setzen uns weiterhin für die enge Zusammenarbeit mit den Hochschulen und dem Land ein und wollen gemeinsam die Wissenschaftspolitik voranbringen. Deshalb bitte ich um Zustimmung. - Glück auf.

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