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Christina Baltes

10.07.2024 Sitzungen 17/28

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien hat mit der Drucksache 17/1029 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1029 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - (Abg. Haas (SPD): Das ist der falsche.) Der liegt hier vor. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ach so, der muss abgelehnt werden.) Ja. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1029 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Herr Dörr, wie haben Sie abgestimmt? (Abg. Dörr (AfD): Ich habe an der Abstim- mung nicht teilgenommen.) Sie haben nicht teilgenommen? - Aha, gut. Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1029 einstimmig abgelehnt ist. Dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD ‑ Landtagsfraktion. (Zurufe: Nein, nicht teilgenommen.) Die AfD-Landtagsfraktion hat nicht teilgenommen. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben mit der Drucksache 17/1050 einen gemeinsamen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen nun zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrags Drucksache 17/1050 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/1050 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD ‑ Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die AfD ‑ Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/936. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/936 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags Drucksache 17/1050 in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/936 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Drucksache 17/880) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1009) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1040) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Schmitt, das Wort. Abg. Schmitt (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes, Drucksache 17/880, wurde vom Plenum in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen. Dem Gesetzentwurf liegen folgende Erwägungen zugrunde: Im Zeitalter der Digitalisierung ist die Verfügbarkeit von Daten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die öffentliche Verwaltung erhebt eine Vielzahl von Daten, die nicht nur für die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben genutzt, sondern für unterschiedlichste Zwecke weiterverwendet werden können. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten stellt eine wesentliche Möglichkeit dar, um die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen und in neue Anwendungsbereiche auszuweiten. Dies gilt in besonderem Maße für die hochwertigen Verwaltungsdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung, die Geobasisdaten. Nahezu alle aktuellen Themen in Bereichen wie Mobilität, digitales Bauen, nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz oder nachhaltige Landwirtschaft sind georeferenziert. Zwar stehen die Geobasisdaten der Katasterund Vermessungsverwaltung der Öffentlichkeit bereits seit vielen Jahren auch in elektronischer Form für die eigene oder die kommerzielle Verwendung zur Verfügung, Nutzungsbeschränkungen und die Kostenpflicht tragen aber bisher dazu bei, dass die Chancen und das Innovationspotenzial, das die Verarbeitung und der Austausch digitaler Geobasisdaten bieten, kaum ausgeschöpft werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Nutzungsbeschränkungen und die Kostenpflicht für die Geobasisdaten aufgehoben. Die Geobasisdaten sollen zukünftig von der Allgemeinheit kostenfrei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können. Im Übrigen wird auf die (Abg. Schmitt (SPD)) Ausführungen im Gesetzentwurf Bezug genommen. Der Ausschuss hat das Gesetz in seiner 39. Sitzung am 3. Mai 2024 als gelesen festgestellt und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen. Diese fand in der 46. Sitzung am 14. Juni 2024 statt. Grundlegende Bedenken gegen das Gesetz wurden vonseiten der angehörten Institutionen nicht geäußert. In der 48. Sitzung am 28. Juni 2024 wurden Abänderungsanträge jeweils von den Fraktionen der CDU und der SPD gestellt. Der Abänderungsantrag der CDU-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt, bei Zustimmung der CDU, Ablehnung durch die SPD und Abwesenheit der AfD-Fraktion. Der Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde einstimmig angenommen bei Zustimmung der SPD, Enthaltung der CDU und Abwesenheit der AfD-Fraktion. Dieser liegt Ihnen als Abänderungsantrag des Ausschusses, Drucksache 17/1009, vor. Der Ausschuss empfiehlt bei Enthaltung der CDU-Fraktion, Zustimmung der SPD Fraktion ‑ und Abwesenheit der AfD-Fraktion dem Plenum die Annahme des Gesetzes in vorliegender Form unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ein herzliches Glückauf! (Beifall von der SPD.)

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