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Christine Ursula Streichert-Clivot

10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die Fachkräftegewinnung ist sicherlich eines der großen Themen der Transformation im Bildungswesen, und dies ganz besonders mit Blick auf Lehrerinnen und Lehrer, dies aus zwei guten Gründen. Erstens: Wir haben erfreulicherweise mehr Schülerinnen und Schüler im System. Der Zensus, um die erfreuliche Nachricht der saarländischen Million hier noch mal kurz aufzugreifen, spiegelt diesen Trend ebenfalls wider. Zweitens, wir leben in einer Welt, die sich stark verändert. Die Bedarfe und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler haben sich verändert. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen, Kriege in der Welt, auch leider mitten in Europa, die Digitalisierung der Gesellschaft und Fragen der künstlichen Intelligenz sind in unsere Klassenzimmer eingekehrt. All das beschäftigt junge Menschen. Schule muss der Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche bestmöglich auf die sich im Wandel befindliche Welt vorbereitet werden, und Schule muss ein Ort sein, der sich auch dieser Lebensrealitäten annimmt und dafür sorgt, dass junge Menschen diese Welt ohne Angst in Freiheit und selbstbestimmt gestalten können. Starke Kinder brauchen starke Lehrkräfte. Wir müssen also nicht nur über das Verhältnis SchülerInnenzahlen und Lehrkräftebedarf diskutieren, sondern auch darüber, wie wir die Lehrkräfte, die unsere Hochschulen und Studienseminare verlassen, an den Bedürfnissen junger Menschen entsprechend ausbilden können. Eine gute Lehrkraft macht aus, dass sie im Miteinander mit Schülerinnen und Schülern arbeitet und sich in multiprofessionellen Teams mit Pädagoginnen und Pädagogen aus den Bereichen Sprachförderung, Schulsozialarbeit oder auch Sonderpädagogik abstimmt. Lehrkräfte sind heute mehr denn je LernbegleiterInnen, Coaches und Vorbilder. Als Präsidentin der KMK ist es mir ein besonderes Anliegen, die entsprechenden Anstrengungen auch bundesweit sichtbar zu machen. In der ersten Jahreshälfte hat sich die KMK in ihren Sitzungen deshalb sehr mit Fragestellungen zu zusätzlichen Wegen ins Lehramt beschäftigt. Ich betone, dass es um zusätzliche Wege geht. Der Standardweg ist für uns weiterhin das grundständige Studium im Lehramt, aber die notwendige Flexibilität, sowohl bei Mangelfächern reagieren zu können als auch sozusagen Wege für Menschen zu öffnen, die wichtige Erfahrungen mitbringen, die wir in den Schulen brauchen, ist Grundlage dieses Gesetzentwurfes. Dem Ganzen gehen Veränderungsprozesse voraus. Wir haben unsere Einstellungsprozesse in den letzten Jahren massiv beschleunigt. Unser Programm zur Fachkräftesicherung umfasst ein klares Bekenntnis bezogen auf all die jungen Menschen, die wir ausbilden. Unmittelbar nach dem Bewerbungsschluss beginnt die Bindungsphase. Wir senden in sehr schneller Konsequenz Zusagen an unsere Bewerberinnen und Bewerber. Eine Entwicklung, auf die ich besonders stolz bin, ist, dass es uns im vergangenen Jahr gelungen ist, auch Verträge ab dem 1. August zur Verfügung zu stellen. Damit schließen wir endgültig und verlässlich die Lücke, was die Unsicherheiten angeht, die durch mögliche beschäftigungslose Zeiten in den Ferien entstanden sind. Sicherheit und Zuversicht stärken den Einstieg ins Berufsleben. Zudem haben wir gemeinsam mit der Universität des Saarlandes die Fachkräftegewinnung am Beispiel des Faches Informatik auf neue Beine gestellt. Da auf dem BewerberInnen-Markt schlicht nicht genügend Informatiklehrkräfte zu finden sind, haben wir im Land der kurzen Wege Lehrerinnen und Lehrer über die Fortbildung Informatik Sekundarstufe I weiterqualifiziert. An der Stelle sei mir ganz kurz der Blick auf die quantitativen Bedarfe erlaubt. Mein Dank geht an den Finanzminister Jakob von Weizsäcker und sein Team, weil es uns auch in diesem Jahr gelungen ist, entsprechend zusätzliche Stellen zu schaffen. Ich adressiere diesen Dank auch an die Abgeordneten im Haushalts- und Finanzausschuss. Wir haben mit Blick auf das kommende Schuljahr 2.300 Schülerinnen und Schüler mehr im System. Das führt zu 150 zusätzlichen Klassen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in der vergangenen Woche für Grundschulen 34 weitere Stellen, für Förderschulen 21 weitere Stellen sowie für Gemeinschaftsschulen fünf weitere Stellen und damit 60 neue Stellen geschaffen, die wir besetzen können. In Verbindung mit Ruhestandsversetzungen sowie dem Ausschöpfen von Stellenpotenzialen reden wir über 270 Lehrerinnen und Lehrer, die am morgigen Tag von mir als Ministerin ihre Urkunde erhalten werden. Mein Dank geht im Übrigen auch an die Abgeordneten, die der Schaffung weiterer 50 Stellen für die Sprachförderung zugestimmt haben. Hier können wir von befristeten in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übergehen und damit Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen schaffen. Trotz dieser vielfältigen Maßnahmen merken auch wir, dass ein Engpass an Lehrkräften vorhanden ist. Zurzeit haben wir in der Summe schulformübergreifend noch genügend Bewerberinnen und Bewerber, um alle Planstellen zu besetzen. Dennoch beobachten wir zurückgehende Zahlen und blicken einer angespannten Situation, insbesondere im Bereich der sonderpädagogischen Förderschwerpunkte, bei den beruflichen Fachrichtungen und bei Lehrkräften mit den Fächern Musik und Bildende Kunst sowie den MINT-Fächern und dem Fach Französisch, entgegen. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf für uns sehr wichtig. Was bringt er an konkreten Neuerungen? - Im Rahmen der Hochschulausbildung schaffen wir die Möglichkeit eines sogenannten Q-Masters. Das heißt, wir erleichtern BachelorabsolventInnen eines nicht lehramtsbezogenen Studiengangs den Einstieg in einen Masterstudiengang Master of Education. Das bezieht sich auf das Lehramt für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen und die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie auf das Lehramt an beruflichen Schulen und das Lehramt der Sonderpädagogik. Wir schaffen darüber hinaus die Möglichkeit, dass man ein sogenanntes Groß- beziehungsweise Doppelfach studieren kann. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn man mit dem Bachelor nur ein Fach mitbringt. Damit können wir sicherlich dringend benötigte Lehrkräfte für die MINT-Fächer sowie die Fächer Bildende Kunst und Musik gewinnen. Wichtig ist mir auch, klarzumachen, dass wir uns mit diesem Gesetz im Einklang mit den Beschlüssen der KMK bewegen und auch alle neu gefassten Beschlüsse der KMK anerkennen. Den Quereinstieg im Studium ergänzen wir durch einen Quereinstieg im Referendariat. Ich glaube, die Schaffung des Bildungscampus war eine wichtige und gute Grundlage, um weitere Schritte zu gehen. Mit dem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit des Quereinstiegs in die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen sowie in die Sekundarstufe I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen für MasterabsolventInnen von Nicht-Lehramtsstudiengängen. Hier gehen wir einen wichtigen Schritt. Wir erkennen mit diesem Gesetz auch Fachhochschulabschlüsse an, während wir bislang nur universitäre Masterabschlüsse und Diplome anerkannt haben. Den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik wollen wir aufgrund des Fachkräftebedarfs öffnen, und zwar für AbsolventInnen mit einem Masterabschluss in bestimmten Studiengänge, die besondere sonderpädagogische Schwerpunkte aufweisen. In dem zweiten Unterrichtsfach, das immer benötigt wird, wird es eine zusätzliche Nachqualifizierung geben. Bei besonders dringlichen Bedarfen, insbesondere bei den Fächern Musik und Bildende Kunst, kann der Vorbereitungsdienst auch in nur einem Fach vorgenommen werden, bei dem wir von einem Doppelfach sprechen. Wichtig ist, wir schaffen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen, die erbracht werden müssen und den Umfang haben, wie es der Fall wäre, wenn die Person zwei differierende Unterrichtsfächer studieren oder erlernen würde. Die Frage zum Wechsel zwischen Lehramtstypen erreicht uns immer wieder. Nach einem langen Studium kann es ein, dass man sich einmal umorientiert. Wir wollen zukünftig den Wechsel von Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Ersten Staatsexamen Sekundarstufe I und II in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen ermöglichen. Die Frage der Gerechtigkeit ist für mich ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Gesetz, mit dem wir Ungerechtigkeiten beseitigen und in Zukunft den verschiedenen Biografien von Lehrerinnen und Lehrern noch stärker Rechnung tragen. Heute ist es bereits so, dass für Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Lehramtsbefähigung im EU-Ausland erworben haben, sehr großzügigen Regelungen der Anerkennung gelten. Das bringt die Europäische Union Gott sei Dank mit sich. Nicht selten haben wir in der Vergangenheit allerdings die Situation gehabt, dass Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Lehramtsbefähigung außerhalb der EU erworben haben und ins Saarland gekommen sind, Schwierigkeiten bei der Anerkennung hatten. Hier schaffen wir Klarheit und erkennen auch Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung aus Drittstaaten entsprechend der Regelungen für EU-Mitglieder an. Das sage ich vor dem Hintergrund, dass wir hierbei gerade auch über ein Potenzial an Lehrerinnen und Lehrern verfügen, die nicht selten als Lehrkräfte im Bereich der Sprachförderung arbeiten. Das heißt, sie arbeiten mit den gleichen Schülerinnen und Schülern. Bislang wird ihnen der Weg zu einer Planstelle in einem ordentlichen Bewerbungsverfahren aber verwehrt. Deshalb, so glaube ich, haben wir mit diesem Gesetz endlich eine Diskriminierung, die wir vorgenommen hatten, abgeschafft. Grundsätzlich und sozusagen auch außerhalb des Gesetzes gilt es natürlich in allen Phasen der Lehrkräftebildung - im Studium und im Referendariat -, an die Praxiserfahrung anzuknüpfen. Es geht zum einen natürlich darum, Wissenserwerb und Kompetenzaufbau wissenschaftlich begleitet zu unterstützen, und zwar möglichst früh bei einer Konfrontation mit praktischen Erfahrungen. Im Übrigen bin ich an der Stelle für die Zusammenarbeit mit unseren Hochschulen sehr dankbar. Sowohl die Universität des Saarlandes als auch die htw, die HBK und die HfM arbeiten sehr eng mit uns zusammen, um die notwendigen Fachkräfte für die Schulen zu gewinnen. Dieser Gesetzentwurf ist ein Entwurf der Möglichkeiten. Wir alle wissen, dass geradlinige Lebensläufe selten geworden sind. Junge Menschen schauen nach links und rechts, sie blicken über den Tellerrand und probieren sich aus. Ich finde, das ist auch grundsätzlich gut so, denn diese Vielfalt ist für uns beziehungsweise für unsere Schulen und vor allem für unsere Schülerinnen und Schüler ein Gewinn. Ich danke allen, die sich an diesem Gesetz beteiligt haben, an vorderster Stelle meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die die entsprechenden Schritte mit riesigem Engagement und Herz - auch in den letzten Jahren - gegangen sind. Ich bedanke mich beim Wissenschaftsminister Jakob von Weizsäcker für die gute Zusammenarbeit, insbesondere was Veränderungen in der ersten Phase der Lehrkräftebildung angeht. Ich bedanke mich auch bei allen, die diesen Gesetzentwurf in einer umfassenden externen Anhörung durch zahlreiche Stellungnahmen und ein grundsätzliches Bekenntnis, dass wir hier wichtige und gute Schritte gehen, begleitet haben. Schon in diesem Herbst könnten zum Wintersemester die ersten Studierenden mit dem Q-Master an der Universität des Saarlandes beginnen. Lieber Jakob von Weizsäcker, ich glaube, das ist ein Turbogang, den wir eingelegt haben. - Herzlichen Dank. Ich bitte Sie, liebe Abgeordnete, um Zustimmung zum Gesetzentwurf und Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Kultur und Medien. Ich bedanke mich bis dahin für die Unterstützung zur Fachkräftegewinnung, was unsere Lehrerinnen und Lehrer angeht. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)

Alle Reden von Christine Ursula Streichert-Clivot Protokoll ↗