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von Weizsäcker

10.07.2024 Sitzungen 17/28

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Vertreterinnen und Vertreter der htw und der Universität! Ich bin sehr froh, dass diejenigen, die aus meinem Haus maßgeblich zu dem Gesetzentwurf beigetragen haben, hier sind. Wir können froh sein, dass mit dieser Debatte die Hochschulpolitik so viel Aufmerksamkeit erfährt. (Zuruf von der CDU: Eine negative.) Na, jetzt hören Sie doch erst mal zu. (Beifall von der SPD. - Lachen und Sprechen bei der CDU.) Sie erfährt viel Aufmerksamkeit. Das zeigt, dass wir zu schätzen wissen, was wir an unseren Hochschulen haben. Und wir wissen es auch zu schätzen - das möchte ich an dieser Stelle ganz besonders hervorheben -, dass die Universität und die htw nicht dort stehen bleiben wollen, wo sie heute sind, sondern ein hohes Ambitionsniveau haben. Ich schaue zu Ihnen, liebe Frau Professor Förster. Wenn man an die Frage des Promotionsrechts für die Hochschule denkt, kann man sagen, dass diese Ambition zum Ausdruck kommt. Angewandte Wissenschaft und Anwendungsstärke heißt eben nicht automatisch Forschungsschwäche, im Gegenteil. In vielen Fällen findet da herausragende Forschung statt. Man möchte nun, nachdem bisher das Betreuungsrecht typischerweise beschränkt auf Co-Betreuung war, ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Kolleginnen und Kollegen bei ihnen einrichten. Lieber Herr Professor Brodowski, lieber Herr Professor Seidel, das Ambitionsniveau kommt auch zum Ausdruck im Universitätsentwicklungsplan 2030. Dort steht, dass man idealerweise bis 2030 Exzellenzuniversität sein möchte. Das wird jetzt ein bisschen schwierig, weil beim Exzellenzwettbewerb bedauerlicherweise nicht mehr zwei Anträge im Rennen sind. Das braucht man eigentlich als Exzellenzuniversität. Aber wenn es 2030 nicht wird und Sie trotzdem weitermachen, dann haben wir eine echte Chance. Das wollen wir auch. Das ist ein gemeinsames Vorhaben. Deshalb ist der vielzitierte Anspruch, dass wir gemeinsam Exzellenz in der Forschung, Exzellenz in der Lehre und auch Exzellenz beim Beitrag unserer Hochschulen für die Transformation wollen. Das ist keine leere Formel, sondern das ist ganz real. Das ist gelebte Realität bei Ihnen und auch bei uns in der Landesregierung. Das ist ein großes Projekt. Wir und Sie wissen, wir alle können noch besser werden. Das finde ich das Schöne an den Unterhaltungen mit den Universitäten, wenn man merkt, dass es ein geteiltes Verständnis gibt. Wir sind schon gut, es werden tolle Sachen geleistet, aber wir müssen gemeinsam noch besser werden. Ich komme zum Thema der Ziel- und Leistungsvereinbarung. Das ist die Art und Weise, wie diese Unterhaltung strukturiert stattfindet. Früher, lieber Herr Reiter, war das im Übrigen auch kompatibel mit dem Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3. Da steht, die Wissenschaftsfreiheit ist verankert. Wir hatten in Deutschland lange keine Globalhaushalte bei den Universitäten, sondern Universitäten, die in den Einzelplänen der Haushalte verankert waren. Ich bin heilfroh, dass wir Globalhaushalte haben. Den Eindruck zu erwecken, die Änderungen der Novelle würden darauf abzielen, den Globalhaushalt abzuschaffen, ist in der Tat kontrafaktisch. Schauen Sie mal in Artikel 11 nach. Da werden Sie feststellen, dass das nicht im engeren Sinne den Tatsachen entspricht. Insofern kann man sagen, wir sind froh, dass wir Globalhaushalte haben. Aber um die Ambitionen, die wir gemeinsam haben, zu verwirklichen, macht es selbstverständlich sehr viel Sinn, sich darüber zu unterhalten, was denn Exzellenz in den drei Bereichen konkret bedeutet. Und was bedeutet es, wenn wir im Fall der Universität fast eine Viertelmilliarde im Jahr überweisen? Wo sind da die überprüfbaren Beiträge zu dieser Exzellenz? Das ist ja auch für Sie interessant herauszufinden, wenn man genauer hinschaut, dass die Regelstudienzeit bedauerlicherweise im Moment - das gilt im Übrigen für die meisten Hochschulen in Deutschland - eher die Ausnahme ist als die Regel. Dass man seinen Bachelor in sechs oder sieben oder acht Semestern schafft, ist die Ausnahme in unserer Hochschulrealität. Das ist jetzt nicht toll - ich schaue zu Jürgen Barke - in Zeiten von Fachkräftemangel. Aber ehrlich gesagt ist das auch eine soziale Frage. Jedes Jahr Studium kostet die Leute, die sich ihr Studium selbst verdienen müssen, eine ganze Menge. Das belastet auch die Familien. Das heißt also, wir haben ein hohes Interesse, dass wir gemeinsam noch besser werden. Das sind Dinge, die man messen kann. Ich sage ganz offen als jemand, der selbst mal ein bisschen Wissenschaft betrieben hat. Man kann nicht alles in der Wissenschaft gut messen, aber es gibt einige Dinge, die man ganz gut messen kann. Es spricht ja nichts dagegen, das zu tun. In diesem Sinne sollten wir das Thema Ziel- und Leistungsvereinbarungen betreiben. Das werden wir in diesem Sinne betreiben. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns wie in der Vergangenheit auch gelingen wird, dafür zu sorgen, dass wir mit Blick auf die fast Viertelmilliarde und auf die fast 50 Millionen im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung kein Mikromanagement betreiben. Da sind Sie näher dran; da sind Sie besser qualifiziert. Wozu soll ich Mikromanagement an den Hochschulen betreiben? Das ist eine absurde Vorstellung. Aber was die großen Leitplanken und die Überprüfung der Zielerreichung angeht, gibt es durchaus Dinge, die man mit Blick auf die Zielund Leistungsvereinbarungen nennen kann. Ich bin im Übrigen meinem Vorgänger sehr dankbar. Wenn man auf den Mittelaufwuchs schaut, dann war die letzte Ziel- und Leistungsvereinbarung durchaus eine gute Sache. Wenn man auf die Frage schaut, wie gut man sie nachvollziehen kann ‑ ‑ (Abg. Toscani (CDU): Die Kollegin von der SPD hat offenbar etwas Kontrafaktisches ge- sagt.) Ich wollte Folgendes ausführen: Der Mittelaufwuchs ist erfreulich. Eine kleine Schwäche der bestehenden Ziel- und Leistungsvereinbarung ist die folgende. Wenn sich herausstellt, dass im Rahmen dieser Globalhaushalte bestimmte Ziele nicht so wirklich erreicht werden, dann folgt daraus in der aktuellen Ziel- und Leistungsvereinbarung noch nicht so wahnsinnig viel. Wenn Sie sich im Wortsinne überlegen, was eine Zielund Leistungsvereinbarung leisten sollte – ich bitte, das nicht als Kritik misszuverstehen -, dann würde ich sagen, an der einen oder anderen Stelle kann man zum gemeinsamen Vorteil mit htw und Universität noch ein bisschen präziser und konkreter sein, um dafür zu sorgen, dass es hinterher keine Missverständnisse gibt. Ich glaube, das ist das Ziel, das wir uns gesetzt haben. Ich muss an dieser Stelle auf einen Passus eingehen, der mich etwas verwundert hat. In Ihrer schönen Antragsbegründung schreiben Sie jedenfalls in Nummer 7, dass das, was heute in § 10 durch die Novelle erfolge, ein großes Problem sei, weil man im Falle einer Nichtverständigung auf eine Ziel- und Leistungsvereinbarung diese Eventualität einplanen müsse. Ganz ehrlich, ich rechne nicht damit, dass das passieren wird, und nicht, so lange ich lebe, sondern auch, solange Sie leben, lieber Herr Reiter. Diese Eventualität ist eingeplant in neun Bundesländern. Sie ist eingeplant in der heutigen Fassung des Hochschulgesetzes. Die wird auch eingeplant sein in der zukünftigen Fassung. Der einzige Passus, der sich ändert, ist, wenn es nicht abgeschlossen ist, drei Monate bevor dieses Vertragswerk ausläuft und bevor man möglicherweise in einer Situation ist, wo man eine Viertelmilliarde im Jahr überweisen soll, ohne dass es eine vernünftige vertragliche Grundlage gibt. Das ist jetzt kein besonders großer Vorlauf. Ich erinnere mich an Äußerungen - Sie waren ja dabei - von Herrn Professor Santen, er finde das gar nicht schlecht, dass man da ein bisschen mehr Vorlauf hätte für den Fall der Fälle. Und das steht da drin. Jetzt sagen Sie interessanterweise, Sie halten die Tatsache, dass für den Fall, dass keine Verständigung stattfindet, es so geregelt ist und das Land im Übrigen im Rahmen der hochschulstrategischen Planung gewisse Vorgaben machen kann, für verfassungsrechtlich bedenklich, um dann in der zweiten Hälfte der Begründung zu sagen, aber das, was heute da sei, sei doch eine gute Basis. Es stellt sich nun heraus, dass genau das, nämlich gewisse Vorgaben zu machen, auch im heutigen Gesetz vorgesehen ist. Insofern hat mich ein kleines bisschen gewundert, dass Sie zu bestimmten Regelungen - über drei Monate kann man sich gerne streiten - etwas sagen. Das ist nur offensichtlich und erkennbar keine verfassungsrechtliche Frage und keine Frage, in der eine Art von Verfassungsthema aufgemacht werden muss. Das ist vielmehr eine praktische Frage, über die man mit großem Engagement trefflich streiten kann. Wir haben hier eine Debatte mit großem Engagement, aber wir sollten doch darauf achten, kein Campaigning zu machen. Wir machen hier Gesetze. Wir sollten darauf achten, dass wir uns auf dem Boden von Tatsachen bewegen und nicht auf dem Boden von Instagram-Mutmaßungen, die möglicherweise ein breiteres Publikum irrezuführen in der Lage wären, lieber Herr Reiter. (Beifall von der SPD.) Ich erlaube mir diesen Hinweis. Ich fand es bemerkenswert, lieber Herr Theis, dass Sie als gelernter Jurist nicht auf diese Fährte hereingefallen sind, ob es eine Bedrohung für die Wissenschaftsfreiheit gebe. Sie haben sich im Gegenteil auf die sehr spannende Frage konzentriert, wie wir unsere deutsch-französischen Studiengänge, auf die wir stolz sind, weiterführen können. Das ist ja wirklich eine phantastische Einrichtung in Zeiten des Fachkräftemangels. Früher waren es frankofone Studierende aus Lothringen. Heute gibt es im Rahmen der Frankofonie, die wir beide sehr zu schätzen wissen, einen Zustrom zum Beispiel von hoch qualifizierten Afrikanern aus dem frankofonen Afrika, die junge Ingenieure werden, die in diesen Studiengängen Deutsch lernen und die uns dann als Fachkräfte zur Verfügung stehen. Es hat mich sehr gefreut, dass Sie in Ihrem Wortbeitrag hervorgehoben haben, was das für eine tolle Einrichtung ist. Gleichzeitig hat es mich auch gefreut, was Sie nicht gesagt haben, nämlich bestimmten juristischen Mutmaßungen, die man - ich bin kein Volljurist, Sie sind es - möglicherweise an der Stelle haben könnte, nicht weiter Vorschub zu leisten. Herr Theis, dafür möchte ich mich ausdrücklich bei Ihnen bedanken, denn ich weiß an Ihnen zu schätzen, dass Sie sich bei allem rhetorischen Talent am Ende auf dem Boden der juristischen Tatsachen zuverlässig bewegen möchten. Es freut mich also, dass es gelungen ist, hier eine lebhafte Debatte zu haben. Es freut mich sehr, dass es uns gelingen wird, ein Promotionsrecht an der htw hinzubekommen unter Bedingungen, die nicht ganz einfach sind. Das ist der letzte Gedanke, den ich an der Stelle noch ausführen möchte. Wir haben eine Universität, wir haben eine htw. In vielen anderen Bundesländern gibt es viele Universitäten und viele Hochschulen für angewandte Wissenschaft, wo bestimmte Plattformkonstellationen etwas leichter zu konstruieren sind. Unter den Bedingungen einer Universität und einer htw haben wir das, was in der Fachliteratur zentralisierte Lösung heißt. Mit dem Plattformmodell haben wir das hinbekommen, was wir hinbekommen können, auch mit Blick auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität. Ich weiß, dass das kritisiert worden ist; ich will trotzdem den Hintergrund erläutern. Gleichzeitig haben wir es jetzt im parlamentarischen Verfahren. Ich finde es ausdrücklich gut, eine Regelung gefunden zu haben, wie wir in Anlehnung an Regelungen, die es in Hessen, Hamburg und Sachsen-Anhalt gibt, die Möglichkeit haben, eine dezentrale Lösung hinbekommen. Zur Wahrheit gehört Folgendes dazu: Schauen Sie sich die kritische Masse in einem Forschungsbereich an. In Hamburg und Hessen sind das zehn oder zwölf Leute, die in einem Forschungsprojekt forschungsstark sein müssen, damit man das eigenständige Promotionsrecht bekommen kann. Das ist für eine sehr gute, aber vergleichsweise kleine htw nicht selbstverständlich. Insofern finde ich es klug, dass in dem Gesetz nicht eine starre Hürde angelegt ist. Man hätte ja das hessische Modell einfach übertragen können. Dann hätten Sie aber vorausgesagt, vermutlich in den nächsten fünf bis zehn Jahren wird das schwierig mit dem dezentralen Modell. Wir haben jetzt etwas größere Flexibilität dadurch, dass mein Haus auf dem Wege der Verordnung, wenn eine kritische Masse in einem bestimmten Bereich sich anschickt, sich auf die Reise zu machen für das dezentrale Promotionsrecht, ein kleines bisschen flexibler im kleinen Saarland der kurzen Wege gemeinsam Lösungen finden kann. Das möchte ich ausdrücklich begrüßen und ich bedanke mich sehr dafür. Mein Verständnis ist, dass etwas, das von der Mehrheitsfraktion eingebracht wurde, eine gewisse Unterstützung seitens der Union gefunden hat. Ich bedanke mich sehr. Ich halte das für eine echte Verbesserung im Gesetz und bitte abschließend nach dieser langen, spannenden Debatte um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Gesetzesnovelle. - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

Protokoll ↗