Sascha Zehner
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Die Zauberformel vom Bürokratieabbau ist heute zu Recht in aller Munde. Lassen Sie mich festhalten, eine stringente und gute Verwaltung ist das A und O für die Menschen, die mit den staatlichen Stellen zu tun haben und natürlich auch für Unternehmen und hier besonders für den Mittelstand, der in einer Regelungsfülle quasi zu versinken droht. Die CDU steht für einen schlanken Staat, der dennoch resilient ist. Das haben wir in den vergangenen Plenarsitzungen mit unserem Antrag zum Bürokratieabbau klargestellt. Überbordende Bürokratie sehen wir als einen zentralen Hemmschuh für eine positive Entwicklung von Unternehmen, besonders für den Mittelstand, an. Gerade kleine und mittlere Unternehmen sind oft stark gefordert beziehungsweise sogar überfordert, wenn sie auf den Wust an Normen, Gesetzen und Verordnungen blicken, den sie erfüllen müssen. Ein anderes Wort zu dem hier vorliegenden Antrag vorweg: Wir lassen nicht zu, dass die AfD unsere Gedanken kapert. Ein besonderes Beispiel für Copy und Paste ist der heutige Antrag. Stephan Toscani sagte in der letzten Plenarsitzung - ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis -: „Die Unternehmen müssen mittlerweile viel zu viel Zeit, Geld und Personal aufwenden, um ihre bürokratischen Pflichten zu erfüllen, die ihnen der Staat auferlegt.“ - Der Wortlaut des AfD-Antrages ist folgender: „Die Unternehmen müssen viel zu viel Zeit, Geld und Personal aufwenden, um ihre bürokratischen Pflichten zu erfüllen, die ihnen der Staat auferlegt." - Das ist ein Zeichen von mangelnder Initiative oder von bewusster Provokation durch die AfD. Ich lasse das mal dahingestellt. Darum lassen Sie mich, wie gesagt, das Ergebnis vorwegnehmen. Weil wir eine eigene Sicht auf den Weg zum Bürokratieabbau haben und nicht zulassen, dass die AfD unsere Gedanken in Geiselhaft nimmt, werden wir den Antrag ablehnen. (Beifall von der CDU.) Beispielhaft für unsere Sicht auf die Dinge seien hier die Ausführungen von Ursula von der Leyen aufgezeigt. Sie hat deutlich gemacht, dass auch und gerade auf europäischer Ebene ein Bürokratieabbau nottut. Einige der Initiativen zum Bürokratieabbau wurden bereits vorgelegt, während andere noch vorgelegt werden müssen. Damit sollen die Berichtspflichten im Einklang mit der Strategie zur Stärkung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU um 25 Prozent verringert und kleine und mittlere Unternehmen weiter entlastet werden. Für das Saarland gilt es, ebenfalls ambitionierte Ziele zu setzen. Stephan Toscani sprach in der vergangenen Plenarsitzung von einer „ausufernden Bürokratie, mit ausuferndem Aufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger“. Wie sehr komplizierte Vorschriften und Dokumentationspflichten gerade auch den Mittelstand belasten, zeigt eine beispielhafte DIHK-Studie zum Gastgewerbe. Danach verwendet ein durchschnittliches Unternehmen im Gastgewerbe jede Woche circa 14 Stunden für die Erfüllung von bürokratischen Aufgaben. Mit einem entschlossenen und pragmatischen Bürokratieabbau erhalten die Unternehmen wieder mehr Zeit für die Weiterentwicklung des Unternehmens und für ihre Innovationen. Dadurch steigt die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Daher hat die DIHK die aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission und die Bestrebungen der Bundesregierung, spürbare Entlastung der Betriebe durch Bürokratieabbau zu erreichen, begrüßt. Für den Mittelstand ist es jedoch wichtig, dass es nicht nur bei Ankündigungen bleibt, (Abg. Zehner (CDU)) sondern konkrete Maßnahmen beschlossen und umgesetzt werden. Mit der Frage des Bürokratieabbaus geht allerdings die Pflicht des Staates nach einer guten und leistungsfähigen Verwaltung einher. Beides sind Seiten ein und derselben Medaille. Hier steht der Abbau einer überbordenden Bürokratie, dort das Recht der Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen auf einen effizient arbeitenden Staat, sei es in der Kommune, im Land, auf Bundesebene oder in der EU. Auch im Saarland bedarf es weiterer Anstrengungen, um das Bundesland auf den Weg zur Verschlankung der Verwaltung weiter voranzubringen. Ein guter Schritt im Saarland war beispielsweise die Einführung eines sogenannten Verfallsdatums für Normen, die 1999 von der Regierung Peter Müller schon eingeführt wurde und damals zur Folge hatte, dass rund 68 Prozent der Normen nicht verlängert wurden. Allein schon damit lässt sich ein wesentlicher Beitrag zum Abbau von Rechtsvorschriften leisten. Wir als CDU-Fraktion wünschen uns für das Land als Minimalziel, dass Initiativen wie die des Bundes auch auf Landesebene Widerhall finden. Die Bundesregierung jedenfalls hat den Entwurf eines vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie eingebracht. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Das ist zwar immer noch zu kurz gesprungen, aber es zeigt, wie man mittels Entlastung von Bürokratie signifikante Erleichterungen für alle Betroffenen erreichen kann. In einem kleinen Bundesland wie dem Saarland würde sich die Entschlackung des Normenapparates doppelt zeigen. Zum einen wird die Wirtschaftskraft gestärkt, zum anderen würden viele Vorgänge auch für Bürgerinnen und Bürger vereinfacht. Lassen Sie mich zusammenfassen. Eine Verwaltungsvereinfachung ist dringend geboten, weil die Menge an Vorschriften uns zu lähmen droht, aber wie wir als CDU in der vergangenen Sitzung des Landtages deutlich gemacht haben: Bürokratieabbau um des Abbaus willen entspricht nicht dem hohen Anspruch, den wir an uns als Landesgesetzgeber haben, sondern es bedarf eines konkreten Mehrwerts für den Bürger, Unternehmen und auch für die Exekutive selbst. Da der Antrag der AfD aber keinerlei Aussicht auf eine konkrete Verbesserung bringt, lehnen wir diesen ab. (Beifall von der CDU.)
