Alwin Theobald
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir kennen es schon: Weil ihr offenbar wenig Neues einfällt, legt die AfD hier im Hohen Hause immer wieder die gleichen Anträge vor. Das ist auch heute der Fall, denn wir diskutieren, Herr Schaufert hat es ja selbst gesagt, auch diesen Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes nicht zum ersten Mal. Es ist allerdings fast schon verwunderlich, dass Sie ihn nicht wenigstens dahingehend abgeändert haben, dass Sie auch noch Parteien verbieten wollen, Ämterund Funktionssperren gegen Ihre Mitglieder zu verhängen. Das scheint doch gerade für Sie aktuell ein größeres Problem zu sein als das, was Sie heute Morgen hier geschildert haben. Aus guten Gründen haben wir Ihren Antrag vor ziemlich genau zwei Jahren abgelehnt und wir (Abg. Theobald (CDU)) werden das durchsichtige Ansinnen, das Arbeitsrecht auf dem Weg über das KSVG auszuhebeln, auch heute wieder ablehnen. Gerne will ich Ihnen aber heute noch einmal unsere Position und die Gründe für unsere Ablehnung darlegen. Erstens, der vorliegende Gesetzentwurf greift tief in die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber ein, ohne dabei die notwendige Balance zwischen dem Schutz der Ehrenamtlichen und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber zu wahren. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen einen weitreichenden Kündigungsschutz für Mitglieder des Gemeinderates, der Kreistage und der Regionalversammlung vor, die weit über die bestehenden arbeitsrechtlichen Regelungen hinausgehen. Als CDU-Fraktion unterstützen wir gerne ehrenamtliches Engagement auf wirklich allen Ebenen und auch der Schutz dieses Engagements hat für uns einen sehr hohen Stellenwert. Dieser Schutz kann aber nicht so weit gehen, dass er die unternehmerische Freiheit und die betrieblichen Notwendigkeiten der Arbeitgeber unverhältnismäßig einschränkt. Dort, wo wir als CDU für gesellschaftliche und unternehmerische Balance stehen, will die AfD Gewichte verschieben und das werden wir als CDU weder hier noch an anderer Stelle zulassen. Zweitens: Die vorgeschlagenen Änderungen stellen eine erhebliche bürokratische Hürde da. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz nur mit Zustimmung des Mitglieds des Gemeinderates, der Kreistage oder der Regionalversammlung möglich ist, außer in Fällen zwingender betrieblicher Gründe. Das würde zu erheblichen administrativen Belastungen und möglichen Konflikten auch am Arbeitsplatz führen. Arbeitgeber müssten umfangreiche Nachweise für betriebliche Erfordernisse erbringen, was den Verwaltungsaufwand unnötig erhöht und die Flexibilität in der Personalplanung massiv einschränken würde. Drittens: Der Kündigungsschutz für Bewerberinnen und Bewerber auf kommunale Ehrenämter, wie er im Gesetzentwurf vorgesehen ist, birgt die Gefahr - und auch das wurde schon deutlich gemacht - eines Missbrauchs. Indem bereits mit der Einreichung des Wahlvorschlages ein Kündigungsschutz gewährt wird, könnte dies dazu führen, dass der Kündigungsschutz zu einer Absicherung gegen betriebsbedingte Kündigungen missbraucht wird, und das völlig unabhängig von der realen Chance, ein Amt überhaupt zu erhalten. Dies könnte dann in der Praxis zu einer ungerechtfertigten Belastung der Arbeitgeber führen und das Vertrauen in die ehrenamtliche Arbeit und das Engagement untergraben. Mit einem wirklich ehrlichen Schutz des Ehrenamtes hat das beim besten Willen überhaupt nichts zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! (Beifall von der CDU.) Viertens stellt man bei näherem Hinsehen auch fest, dass das bestehende Kündigungsschutzgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch bereits einen angemessenen Rahmen bieten, um die Rechte von ehrenamtlich Tätigen zu schützen. Die Erweiterungen im Gesetzentwurf der AfD sind daher nicht notwendig und tragen überhaupt nicht zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei. Vielmehr schaffen sie zusätzliche Unsicherheiten und potenzielle Rechtsstreitigkeiten, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber belasten würden. Abschließend möchte ich noch betonen, dass wir als CDU-Fraktion die wichtige Rolle der ehrenamtlich Tätigen in unseren Kommunen nicht nur anerkennen und unterstützen, sondern vielfach auch selbst vor Ort aktiv und engagiert sind. Umso überzeugter sind wir deshalb, dass der Schutz dieser Tätigkeit ausgewogen und auch praktikabel sein muss. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD allerdings ist überhaupt nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab und setzen uns stattdessen weiterhin wie beispielsweise mit der Wählbarkeit am Zweitwohnort für sinnvolle und ausgewogene Regelungen ein, für Regelungen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, die die ehrenamtliche Arbeit fördern, ohne dabei beispielsweise die berechtigten Interessen der Arbeitgeber und die betriebliche Realität zu vernachlässigen oder die zu einer gesellschaftlichen Unwucht an anderer Stelle zu führen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)
