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Petra Fretter

CDU 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Katja Göbel! Gleich vorweg: Um eine Verbesserung im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung für unser Saarland zu schaffen, sollen mit der heutigen Gesetzesänderung die Nutzungseinschränkung und die Kostenpflicht für die Geobasisdaten aufgehoben werden. Das bedeutet, dass diese Daten künftig von der Allgemeinheit kostenfrei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Weiterentwicklung unserer Industrie, der Forschung und des Wirtschaftsstandortes Saarland. Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir als CDU-Fraktion dies auch ausdrücklich begrüßen. Eine weitere geplante Änderung mussten wir aber bereits bei der Ersten Lesung kritisieren, ein Thema, das auch in der Anhörung des Ausschusses zur Sprache kam. Hierbei geht es um § 23 Absatz 2, in dem bei der Eidesformel für Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure die Formulierung „so wahr mir Gott helfe“ gestrichen werden sollte, da diese angeblich nicht mehr zeitgemäß sei. Nun liegen dazu zwei Änderungsvorschläge vor, einer von der SPD-Fraktion, einer von uns eingebracht. Wir sind sehr froh, dass die SPD-Fraktion unseren Vorschlag aufgenommen hat, sich mit dieser Änderung erneut zu befassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste, man mag sich nun vielleicht wundern, dass ausgerechnet bei einer eigentlich unumstrittenen Gesetzesänderung, wie sie hier gegeben ist, eine Debatte in solch einer Intensität geführt wird. Aber das liegt eben an der Vorlage, die wir hier auf dem Tisch haben. Eigentlich müsste diese Debatte zunächst gesondert als Grundsatzdebatte geführt werden, um im nächsten Schritt überall, wo Eidesformeln zu leisten sind, diese entsprechend anzupassen. Das wäre aus unserer Sicht ein guter Weg, den wir in der kommenden Zeit einmal beschreiten sollten. Damit wäre zu vermeiden, dass wir jedes Mal bei Gesetzesänderungen mit der gleichen Fragestellung in die Debatte gehen müssen, als deren Ergebnis schließlich gesagt wird, hier machen wir es, dort machen wir es nicht. Das ist definitiv nicht zielführend. Worum geht es dabei und welche Fragen stellen sich uns hier gesellschaftlich? Was sagt unser Grundgesetz dazu? Wollen wir uns weiterhin zum christlichen Glauben in unserer Gesellschaft bekennen oder nicht? Wollen wir unsere Werte und den Glauben an eine höhere Macht bewahren oder nicht? Die Frage, was in dieser Sache zeitgemäß ist, können weder Wissenschaft noch Politik noch Gesellschaft an sich beantworten, sondern nur jeder Einzelne oder jede Einzelne. Wir begrüßen es, wie gesagt, dass sich die SPD-Fraktion hierbei auf uns zubewegt hat. Allerdings halten wir Ihren Änderungsantrag für nicht ausgewogen und handwerklich vielleicht auch nicht ganz so gut gemacht. Denn mein erster Gedanke, als ich Ihren Änderungsantrag gelesen habe, war: Hier wird das Wort „Gott“ oder ein Gottesbezug gemieden, wie der Teufel das Weihwasser meidet. Ich hätte mir gewünscht, dass wir einen gemeinsamen Antrag vorgelegt hätten. Der kam leider nicht zustande, vielleicht gerade wegen dem, was ich vorhin angesprochen habe. Ja, unsere Gesellschaft ist kompatibel mit anderen Religionen, mit Andersgläubigen. Aber wenn ich unter § 23 in dem von Ihnen neu vorgeschlagenen Absatz 3 lese, dass „die Beifügung einer religiösen Beteuerung“ möglich sei, ergeben sich schon wieder einige Fragen: Wie ist „religiöse Betreuung“ definiert und wer entscheidet, was „religiös“ ist? Gilt das zum Beispiel auch für extreme Sekten und Religionsgemeinschaften wie Scientology, Peoples Tempel, Hea- (Abg. Fretter (CDU)) ven's Gate, NXIVM oder - es hört sich lustig an, aber es gibt sie wirklich - die Pastafari, die Anhänger der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters, die es auch in Deutschland gibt? Ich habe nur einige genannt, habe das damit jetzt wirklich total überspitzt dargestellt, möchte hier aber nichts ins Lächerliche ziehen. Es geht mir darum, ernsthaft auf die Komplexität dieses Themas und die Frage der praktischen Durchführung hinzuweisen, auch auf die Frage, wohin uns das führt. Wir jedenfalls wollen keine Abstufung durch die Hintertür, was mit diesem Änderungsvorschlag der Fall wäre. Ich könnte noch vieles dazu ausführen, diese Debatte sollten wir wirklich einmal in einem anderen Rahmen führen. Wir jedenfalls sind der Meinung, dass die Eidesformel keiner Neuregelung bedarf und so bleiben sollte, wie sie war - und wie sie übrigens auch in vielen Gesetzen und Verordnungen im Saarland und im Bund, siehe zum Beispiel die Präambel des Grundgesetzes, besteht. Denn es geht um eine wichtige und ernsthafte Angelegenheit, bei der ein Vertrag durch einen feierlichen Schwur zustande kommt und somit eine ganz eigene, eine besondere Bedeutung gewinnt. Das kann wahlweise mit oder ohne Gottesbezug geschehen, das steht gar nicht zur Debatte. Wir haben unseren Änderungsantrag auch noch einmal eingereicht, weil wir der Meinung sind, dass mit Ihrem Änderungsantrag eine Abschwächung der Grundwerte und damit auch eine schrittweise Abschaffung dieser Grundwerte einhergeht. Wir brauchen kein Stückwerk in einzelnen Gesetzen, so wie es nunmehr der Fall ist, sondern weiterhin eine allgemein gültige Regelung im Sinne unseres Grundgesetzes und unserer Grundwerte. Dafür stehen wir als CDU ein. Deshalb können wir, wenngleich wir die Gesetzesänderung im Kern begrüßen, Ihrem Änderungsantrag leider nicht zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

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