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Friedrich Josef Dörr

AfD 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer. Drei Minuten habe ich Zeit. Sie langen allerdings massenhaft für das, was ich vorbringen will. Wir haben in der letzten Sitzung einen Antrag gestellt, bei dem es darum ging, Altersdiskriminierung abzuschaffen beziehungsweise abzumildern. Hier liegt ein Antrag vor, bei dem es die Berufsgruppe der Richter betreffend darum geht, die starre Grenze, die jetzt bei 65 Jahren liegt, auf 68 Jahre zu heben. Da kann man eigentlich nur zustimmen. Wie man bei Berufen, bei denen der Körper abgenutzt wird, körperliche Schäden eintreten und die Leistungsfähigkeit merklich und offensichtlich nachlässt, danach streben muss und soll, den Ruhestand möglichst vorzuziehen, so gibt es auch Gruppen von Menschen, bei denen es wichtig ist, dass ihre Erfahrung der Gesellschaft weiterhin zur Verfügung steht. Gerade bei Richterinnen und Richtern ist es so, dass die Urteilsfähigkeit gefragt wird. Eine Urteilsfähigkeit nimmt mit steigendem Lebensalter nicht ab. Im Gegenteil: Je mehr Erfahrung, desto mehr kann auch die Urteilskraft gestärkt werden. Sie nimmt aber nicht ab, vor allen Dingen nicht automatisch. Im Grunde genommen haben (Abg. Dörr (AfD)) wir die Situation, dass wir auf der einen Seite Leute im Justizdienst brauchen. Es stehen auch Leute zur Verfügung. Auf der anderen Seite versperren wir ihnen die Tätigkeit, indem wir eine Altersgrenze von 65 Jahren festlegen. Hier werden 68 Jahre angeboten. Das ist ein guter Weg, den wir mitgehen. Wir stimmen zu. - Danke schön.

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