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Frank Dieter Schmidt

SPD 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Weltweit produzieren wir viel zu viel Müll. Allein das Aufkommen an Haushaltsabfällen in Deutschland betrug im Jahr 2021 sage und schreibe 40,3 Millionen Tonnen, das entspricht 484 kg Müll pro Kopf. Solche Mengen haben massive Auswirkungen auf unsere Umwelt und bringen zahlreiche Folgeprobleme mit sich. Plastikteppiche so groß wie Deutschland im Pazifik oder Mikroplastik in Fischen, Obst und Gemüse seien beispielhaft genannt. Als wäre all dies nicht schon Belastung genug für unsere Umwelt, verursacht allein die Abfallverbrennung in Deutschland jedes Jahr beinahe 24 Millionen Tonnen CO₂. Darüber hinaus führt die illegale Entsorgung von Abfall, das sogenannte Littering, zu weiteren Folgeproblemen wie die Gefährdung von Wildtieren oder die Verunreinigung von Boden und Grundwasser. Elektrogeräte, Bauschutt, Altreifen, Sperrmüll oder Sondermüll, die in Wäldern, auf Rastplätzen, am Straßenrand oder an Containerstellplätzen abgelagert werden, sind ein riesiges Problem. Da sind wir uns grundsätzlich einig, liebe Kollegin Anja Wagner-Scheid. Die Kosten für deren Entsorgung übernehmen die Kommunen, die Entsorgungsverbände und letztendlich wir alle als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Durch die zunehmende Verbreitung von Einwegverpackungen und Wegwerfartikeln hat Littering auch in unserem Land in den letzten Jahren stark zugenommen. Ich muss nur in meine Heimatkommune Riegelsberg schauen. Dort ist regelmäßig die Saarbahnhaltestelle an der Riegelsberghalle - der Kollege Bernd Wegner wird es bestimmt bestätigen, weil er öfter mit dem Hund dort spazieren geht - trotz vorhandener Mülleimer mit Müll übersät. Der Grund hierfür sind die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule, die dort nach Schulende auf die Saarbahn warten und achtlos leere Chipstüten, Getränkedosen und andere Dinge einfach auf den Boden werfen. Aber auch an anderen Stellen in meiner Kommune sowie in anderen Städten und Gemeinden wird gedankenlos, stellenweise sogar bewusst, irgendwelcher Unrat fallen gelassen. Das beste Beispiel sind Zigarettenkippen. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband aus 2018 kam heraus, dass ein Fünftel der Befragten denkt, die Zigarettenkippen würden die Umwelt nicht belasten, da sie sich auf natürliche Weise im Wasser und in der Natur zersetzen würden. Anhand meiner Beispiele wird schnell klar, die illegale und teilweise auch legale Entsorgung von Müll ist ein Problem, das sich nicht mithilfe von einigen wenigen Maßnahmen lösen lässt. (Abg. Schmidt (SPD)) Es braucht vielmehr ein ganzheitliches Konzept, quasi einen Blumenstrauß an Maßnahmen wie die Kampagne „Kommunal vernetzt für ein sauberes Saarland“, die erfolgte Erhöhung des Bußgeldkatalogs Umwelt oder die Kampagnen „Respekt im Wald“ und „Müll im Wald“ des MUKMAV. Auch Initiativen wie Picobello des EVS oder „Clean up Saarland“ sind sehr wichtig; Umweltbildung und weitere Sensibilisierungsmaßnahmen ebenfalls. Auch eine mögliche Videoüberwachung an Containerstellplätzen, die regelmäßig vermüllt werden, kann ein Teil der Gesamtlösung sein. Aus diesem Grund haben wir als SPD-Fraktion bereits im März dieses Jahres - die Kollegin hat es angesprochen - mit unserem Antrag der illegalen Müllentsorgung den Kampf angesagt. Schon damals war für uns klar, dass wir einer Videoüberwachung als Baustein einer Gesamtstrategie in Sachen Müllvermeidung an besonders belasteten Orten offen gegenüberstehen. Eine entsprechende Anhörung mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren wurde im Mai durchgeführt. Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich zuallererst bei allen Akteuren bedanken, die an der Anhörung teilgenommen haben. (Beifall von der SPD.) Wir als SPD-Fraktion haben wichtige Erkenntnisse hieraus mitgenommen, Erkenntnisse, die wir in unseren heutigen Antrag haben einfließen lassen. Die beiden wichtigsten möchte ich Ihnen nahelegen. Erstens. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Videoüberwachung an besonders belasteten Orten, wie zum Beispiel an Containerstellplätzen, an denen wiederholt illegal Abfall abgelagert wird, kann ein Bestandteil zur Vermeidung von illegalen Abfallablagerungen sein, sofern überwiegende schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen nicht entgegenstehen. Zweitens. Die alleinige Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage reicht nicht aus, um das Problem der illegalen Müllentsorgung zu lösen, da nicht unerhebliche Verdrängungseffekte zu erwarten sind. Diese beiden Schlussfolgerungen gehen für uns aus den eingegangenen schriftlichen sowie in der Anhörung vorgetragenen Stellungnahmen eindeutig hervor. Unsere Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Frau Monika Grethel, hat unter anderem ausgeführt, dass der Schaffung einer gesetzlichen Befugnis zur Videoüberwachung eine umfassende Betrachtung der Problematik illegaler Müllentsorgung und der Suche nach nachhaltigen Lösungen vorausgehen sollte, denn die Einführung von Videoüberwachungsmaßnahmen an Containerstandorten ist nicht nur mit hohen Investitionen in die dafür notwendige Ausstattung verbunden, sondern sie birgt auch die ernsthafte Gefahr, dass die Verursacher ihren Müll einfach an anderen, weniger überwachten Orten entsorgen und es damit lediglich zu einer Verlagerung der Problematik kommt. Die gleiche Befürchtung einer Verdrängung der Müllproblematik hat auch die GdP geäußert. Auch die DPolG sieht in der Videoüberwachung eine Möglichkeit, illegale Müllentsorgung zu verhindern, verweist aber gleichzeitig darauf, dass man dem Müllproblem sowohl präventiv als auch repressiv im Rahmen eines ganzheitlichen Konzeptes begegnen muss. Der EVS gab in seiner schriftlichen Stellungnahme an, dass zur Sicherung ausgewählter Containerplätze vor Vandalismus sowie vor illegalen Ablagerungen die Videoüberwachung durch die jeweilige Kommune im Einzelfall aus Sicht des EVS eine geeignete Maßnahme ist, sofern die Kommune über die technischen und organisatorischen Möglichkeiten zum Betrieb verfügt. Für einen flächendeckenden Einsatz oder zur Vermeidung von wilden Müllablagerungen im Allgemeinen erscheint die Videoüberwachung dagegen nicht geeignet. Einerseits ist der Aufwand zu hoch. Andererseits muss immer mit gewissen Verdrängungseffekten gerechnet werden. Der BUND Saar steht einer Videoüberwachung grundsätzlich skeptisch gegenüber, da bei ihrer Einführung zu befürchten sei, dass es zu Verlagerungseffekten in nicht videoüberwachte Bereiche kommen wird. Vielmehr sollten nach Ansicht des BUND bestehende Initiativen, die ich eben schon genannt habe, und Projekte fortgesetzt und auch konsequent weiterentwickelt werden. Der SSGT - Stefan Spaniol ist jetzt leider nicht mehr da - begrüßt die mögliche Einführung einer Videoüberwachung, bittet allerdings darum, dass man in das Verfahren auch ein mögliches Gesetzgebungsverfahren eng einbindet. Gleichzeitig sieht man aber auch wie viele andere die Notwendigkeit eines austarierten Gesamtkonzeptes. Die anderen Verbände und Vereine weisen ebenfalls überwiegend auf mögliche Verdrängungseffekte hin, insbesondere in die Wälder. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion befürworten die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur datenschutzkonformen Einrichtung von Videoüberwachung an Containerstellplätzen an besonders belasteten Orten. Um diese Möglichkeiten zu implementieren, soll zunächst geprüft werden, wie die Einführung eines Pilotprojekts zur Videoüberwachung an diesen Containerstellplätzen sowohl ökologisch sinnvoll, technisch umsetzbar und auch datenschutzkonform zu gestalten ist. Wir wollen in enger Absprache mit dem und Beteiligung des SSGT, der den Wunsch geäußert hat, den Entsorgungsverbänden, den Kommunen und dem Ministerium in jedem Landkreis und im Regionalverband ein Pilotprojekt starten. Im Einvernehmen mit den beteiligten Akteuren (Abg. Schmidt (SPD)) soll ein Standort bestimmt werden, idealerweise ein Hotspot, der überwacht wird. Diese Überwachung soll zeitlich befristet erfolgen. Wir hätten gerne zwei Jahre. Während dieser Zeit wird der Prozess engmaschig begleitet und ausgewertet, quasi ein Monitoring. Am Ende soll dann eine Evaluation stattfinden. So können wir nach zwei Jahren fundiert begründen, ob die Videoüberwachung ausgeweitet werden soll oder ob wir andere Wege gehen müssen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns gilt: Die Videoüberwachung darf nicht dazu führen, dass Abfall in noch stärkerem Maße an Stellen abgeladen wird, die für unsere Umwelt zu noch größeren Schäden führen. Wir brauchen daher ein sinnvolles Gesamtkonzept, damit Menschen ihren Müll nicht einfach illegal abladen. Egal ob im Wald, an Containerstellplätzen oder draußen auf dem Feld. Deshalb müssen die bestehenden Maßnahmen, die bereits Wirkung zeigen, weiter fortgeführt und intensiviert werden. Wir wollen weitere Maßnahmen gegen das Wegwerfen von Müll erarbeiten und in bestehende Konzepte und Kampagnen einfügen. Wir bitten die Landesregierung, eine Gesetzesvorlage zur Änderung des saarländischen Abfallwirtschaftsgesetzes in den Landtag des Saarlandes einzubringen, und zwar nachdem alle datenschutzrechtlichen Fragen rechtssicher geklärt wurden. Wir befürworten ein Pilotprojekt, um sicherzustellen, dass Videoüberwachung an Containerstellplätzen so sinnvoll und effektiv ist wie erhofft und nicht zu Verdrängungseffekten insbesondere im Wald führt. Wir bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Frau Kollegin Wagner-Scheid, Sie haben es mir eben schon vorweggenommen: Wir werden natürlich Ihrem Antrag nicht zustimmen, aber ich bitte trotzdem, unserem Antrag zuzustimmen. Glück auf! (Beifall von der SPD. - Heiterkeit bei der CDU.)

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