Christina Baltes
Danke, Herr Dörr. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/1031. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/1031 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungsund Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/1031 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und AfD, dagegen gestimmt hat die SPD-Fraktion. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/876) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1028) (Abänderungsantrag Drucksache 17/1039) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Sandra Quinten, das Wort. Abg. Quinten (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz herzlich begrüßen möchte ich auch unsere Gäste heute im Zuschauerraum: die Vertreterinnen und Vertreter der UdS, der htw und auch des Ministeriums für Finanzen und Wissen- (Abg. Quinten (SPD)) schaft. Schön, dass Sie heute Nachmittag bei uns sind! (Beifall von der SPD und der CDU.) Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/876, in seiner 24. Sitzung am 24. April 2024 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen. Mit dieser Novelle soll die Entwicklung der saarländischen Hochschullandschaft gestärkt werden. Beispielsweise sollen zukünftig folgende Aspekte berücksichtigt und umgesetzt werden: Die Themen Querschnitt des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen sowie Geschlechtergerechtigkeit sollen im Aufgabenkanon der Hochschulen verankert werden. Die Regelung zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen soll evaluierbarer und messbarer gestaltet werden. Darüber hinaus soll die Ernennung von Honorarprofessoren auf Vorschlag von An-Instituten ermöglicht werden. Der Hochschule für Angewandte Wissenschaft soll das Promotionsrecht verliehen werden und die Hochschulzugangsberechtigung soll flexibilisiert werden, sodass ein fachbezogenes Studium direkt nach der Ausbildung möglich ist. Fast-Track-Verfahren sollen eine schnellere Anwerbung von Spitzenforschern ermöglichen und es soll eine Vertretung für Promovierende geschaffen werden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 21. Sitzung am 29. Mai gelesen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen, die am 26. Juni stattgefunden hat. Hierzu wurden insgesamt 82 Anzuhörende eingeladen, 23 sind persönlich zur Anhörung erschienen. Zudem war die Möglichkeit gegeben, im Vorfeld schriftliche Stellungnahmen zu übersenden. Dazu sind 29 schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund der Vielzahl der Anzuhörenden wurde die Anhörung in drei Blöcke aufgeteilt. Die schriftlichen Stellungnahmen wurden den Mitgliedern des Wissenschaftsausschusses bereits vor dem Anhörungstermin übersandt. Die Auswertungssitzung fand am 3. Juli statt. Der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte, bei Enthaltung der CDU-Landtagsfraktion ohne Teilnahme der AfD ‑ Landtagsfraktion mehrheitlich beschlossene Abänderungsantrag des Ausschusses für Wissenschaft liegt Ihnen als Drucksache 17/1028 vor. Die von der CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss am 03.07. eingebrachten Abänderungsanträge wurden mit Zustimmung der CDU ohne Teilnahme der AfD-Fraktion und Ablehnung durch die SPD-Fraktion mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften, Drucksache 17/876, wurde unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages Drucksache 17/1028 bei Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion sowie bei Enthaltung der CDU-Fraktion ohne Teilnahme der AfD-Landtagsfraktion mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)
