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Pascal Arweiler

SPD 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs lautet: „Ehrenamt stärken, Arbeitnehmerrechte schützen, Kündigungen erschweren“. Das sind sicherlich ehrenwerte, erstrebenswerte Ziele, aber die hier vorgenommene Verschränkung ist für mich persönlich nur schwer nachvollziehbar, gerade auch mit Blick auf die Ausführungen eben. Es scheint, als würden hier viele Dinge unzutreffend miteinander vermischt, um so alles zu einem Problem aufzubauschen, wo überhaupt gar kein Handlungsbedarf besteht. Und wie so oft im Leben gilt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In Artikel 137, etwas weiter hinten in unserer Verfassung, steht, dass die Wählbarkeit von Beamtinnen und Beamten, von Angestellten des öffentlichen Dienstes gesetzlich beschränkt werden kann. Als saarländischer Gesetzgeber haben wir davon Gebrauch gemacht, nämlich in § 17 KWG. Wir haben dort festgelegt, dass die besoldeten Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Gemeinde nicht Mitglied des Gemeinderates in dieser Gemeinde sein können. Das gilt nicht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten. So weit der Wortlaut. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Bezogen auf den Gesetzentwurf soll das heißen, bevor einem Gemeinderatsmitglied der Arbeitsvertrag in einer Kommune überhaupt gekündigt werden kann, muss er oder sie überhaupt erst in den Gemeinderat hineingewählt werden dürfen. Das ist mit Blick auf § 17 KWG für die Beschäftigten einer Kommune gar nicht so einfach möglich, sodass auch hier Ihr Gesetzentwurf zunächst einmal ins Leere läuft. Aber selbst wenn ein Beschäftigter einer Kommune im Gemeinderat sitzt, stellt sich doch die Frage, warum dieser Beschäftigte gegenüber den anderen Beschäftigten in den Kommunen eine erhöhte Schutzbedürftigkeit genießen und einen besonderen Kündigungsschutz bekommen soll. Das konnten Sie nicht beantworten. Ein Mitglied des Gemeinderates ist grundsätzlich nicht gleichzusetzen mit Mitgliedern des Personalrates oder mit schwangeren Frauen oder mit schwerbehinderten Menschen in den Kommunen, die dort beschäftigt sind, oder auch in der freien Wirtschaft, die vollkommen zu Recht eine erhöhte Schutzbedürftigkeit haben und eine erhöhte Schutzwürdigkeit genießen. Außerdem kann man auch heute schon nicht einfach als Angestellter in eine andere Kommune versetzt werden. Bei den Beamten ist es tatsächlich anders. Hier ist Ihr Gesetzentwurf wenig präzise und läuft ins Leere. Grundsätzlich ist mit Blick auf das Direktionsrecht und das Weisungsrecht des Arbeitgebers zu sagen, dass Änderungen des Arbeitsorts und der Tätigkeit vorgenommen werden können. Aber auch hier werden heutzutage schon die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer berücksichtigt. Warum hier die Verschärfungen, insbesondere auch in der Privatwirtschaft, vorgenommen werden sollen, hat für mich genauso wenig Priorität wie die Frage, warum ein Mitglied des Gemeinderates nicht auch aus ordentlichen Gründen gekündigt bekommen darf. Das Tätigwerden eines Arbeitnehmers in einem Gemeinderat stellt ohnehin keinen wirksamen Kündigungsgrund dar. Das ist gut und wichtig so. Gerade mit Blick auf das schwindende Engagement in unseren kommunalen Räten ist es wichtig, das gerade an dieser Stelle zu betonen, auch wenn es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. (Beifall von der SPD.) (Abg. Arweiler (SPD)) Schwierig wird es dann, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich versuchen, an der Arbeitsstätte politisch Einfluss zu nehmen auf andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wenn dadurch Konflikte entstehen. Natürlich muss dann ein Arbeitgeber wirklich nur als Ultima Ratio die Möglichkeit haben, mit einer Kündigung vorgehen zu können. Mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf ist die umfangreiche arbeitsrechtliche Absicherung des Gemeinderatsmitglieds nicht nachzuvollziehen. Es könnte gegebenenfalls auch zu einer vollkommen falschen Motivation führen, warum eine Person, eine Frau, ein Mann in der Gemeinde XY überhaupt für den Gemeinderat kandidieren möchte. Das Phänomen, das ich jetzt nenne, ist ja bekannt; man sollte es an dieser Stelle immer wieder aussprechen. Es ist nicht ungewöhnlich, sich heutzutage in einen Rat wählen zu lassen, dann fünf Jahre teilweise unentschuldigt zu fehlen und gleichzeitig schön die Aufwandsentschädigung für die fünf Jahre einzukassieren, wie zum Beispiel in Ihrer Heimatgemeinde Quierschied, Herr Dörr. Dort ist es die AfD, die genauso vorgegangen ist. Ja, Sie können jetzt gleich mit der Kurzintervention kommen. Wir stärken das kommunalpolitische Ehrenamt viel mehr, indem wir künftig genau solche Vorkommnisse verhindern, anstatt dafür zu sorgen, dass Menschen nur für den Stadtrat kandidieren, um sich persönlich abzusichern und daraus einen Vorteil zu bekommen. Das darf nämlich niemals die Priorität sein. Es geht darum, das Beste für den Ort, für die Mitbürgerinnen, für die Mitbürger herauszuholen, und nicht darum, das Beste für sich herauszuholen. (Beifall von der SPD und teilweise von der CDU.) Der Gesetzentwurf gibt mir die Möglichkeit aufzuzeigen, wie wir das kommunalpolitische Ehrenamt stärken können. Unseren Kommunalpolitikern ist geholfen, wenn sie tatsächlich den Ort gestalten können. Da ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung erhalten. Als Haushaltsgesetzgeber des Landes haben wir in den letzten Jahren bereits einiges auf den Weg gebracht und wir werden auch in Zukunft einiges auf den Weg bringen. Mit Blick auf die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode kann ich zum Beispiel den Saarlandpakt nennen oder die Neuausrichtung des KFA oder auch den weiterhin unermüdlichen Einsatz für die Übernahme der Altschulden durch den Bund, die Förder- und Investitionsprogramme, die Förderallianz ländlicher Raum, das Städtebauförderprogramm oder auch das größte kommunale Investitionsprogramm in der Geschichte des Saarlandes sowie das Schulbauprogramm. Unsere kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben zu Recht einen Anspruch, ihren Ort tatkräftig gestalten zu können. Dabei wollen wir sie auch in Zukunft mit aller Kraft unterstützen. (Beifall von der SPD.) Darüber hinaus wollen wir das Ehrenamt im kommunalpolitischen Bereich auch dadurch stärken, dass wir konsequenter gegen Beleidigungen im Netz und gegen Gewalt an Mandatsträgern vorgehen. Aus diesem Grund ist es zu begrüßen, dass Justizministerin Petra Berg und Innenminister Reinhold Jost vergangene Woche zum Runden Tisch „Gewalt gegen Einsatzkräfte und Mandatsträger“ eingeladen haben. Vielen Dank für dieses Format, das Sie jetzt wiederaufleben lassen. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen, das wir in der heutigen Zeit benötigen. (Beifall von der SPD.) Außerdem wollen wir die Position des stellvertretenden Ortsvorstehers dadurch stärken, dass sie in Zukunft den Status des Ehrenbeamten bekommen und auch von den damit verbundenen Ansprüchen profitieren. Dieses Vorhaben haben wir bereits in den parlamentarischen Abstimmungsprozess eingebracht. Es wird alsbald hoffentlich nicht nur an dieser Stelle diskutiert, sondern auch im Anschluss verabschiedet. So wollen wir das kommunale Ehrenamt weiter fördern und denjenigen etwas zurückgeben, die tatsächlich jeden Tag für uns alle ihre Freizeit opfern. Das Saarland, das sagen wir oft, ist Ehrenamtsland. Wir sorgen dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt, erst recht im kommunalpolitischen Bereich. (Beifall von der SPD.) Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet aus unserer Sicht keine Maßnahmen, bei denen es in erster Linie darum geht, das kommunale Ehrenamt zu stärken. Das hat Herr Schaufert in seinem Redebeitrag selbst bekräftigt. Herr Schaufert, in Ihre Richtung gesagt, und auch an die Personen, die Sie in Ihrem Beispiel genannt haben: Wenn jemand Rückgrat hat, dann muss er auch zu seinen menschenverachtenden Einstellungen stehen, sowohl im Gemeinderat als auch beim Arbeitgeber. Dann ist dieser Gesetzentwurf völlig fehl am Platz. Damit sind Sie auf dem Holzweg. (Beifall von der SPD.) Es hat mich mit Blick auf Ihren Gesetzentwurf gewundert, dass Sie nicht gleich aufnehmen wollten, dass Mitglieder eines Gemeinderates nicht aus Kirchenämtern entlassen werden dürfen. Aber wer weiß, was da in Zukunft noch so kommt. Wir finden jedenfalls, der Gesetzentwurf ist nicht überzeugend. Darüber hinaus setzt er eine falsche Motivation für den einen oder anderen, warum er oder sie für den Gemeinde- (Abg. Arweiler (SPD)) rat kandidieren möchte. Deswegen lehnen wir selbstverständlich Ihren Gesetzesentwurf ab. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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