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von Weizsäcker

10.07.2024 Sitzungen 17/28

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine Woche nach dem Pfingsthochwasser hat die Ministerpräsidentin an dieser Stelle eine Regierungserklärung abgegeben. Sie wies darauf hin, dass wir angesichts der immensen Flutschäden die Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt Ihnen heute vor. Es ist ein Nachtragshaushalt, mit dem wir die Betroffenen unterstützen, und ein Nachtragshaushalt zur besseren Vorbereitung auf künftige Extremwetterereignisse. Mit dem aktuellen Haushalt 2024 ist das Land derzeit handlungsfähig und es wird auch über den Sommer handlungsfähig sein. Aber im Herbst werden die Ausgaben, die im Rahmen des Pfingsthochwassers erforderlich sind, die Möglichkeiten des bestehenden Haushalts übersteigen. Deshalb legen wir Ihnen heute diesen Nachtragshaushalt vor. Die Botschaft ist klar: Auch in Krisenzeiten ist auf das Saarland Verlass. Auch in Krisenzeiten ist der Staat handlungsfähig. Der saarländische Zusammenhalt ist wasserdicht. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Nachtragshaushalts mit einem Gesamtvolumen von rund 93 Millionen Euro vor. Er unterteilt sich in drei Bereiche. Erstens: Maßnahmen zum Wiederaufbau und der Schadensbeseitigung an der zerstörten Infrastruktur. Zweitens: Hilfen für Betroffene, Vereine, Unternehmen. Drittens: Maßnahmen, die unser Land noch besser auf künftige Extremwetterereignisse vorbereiten. Betrachten wir als erstes die wichtigsten Maßnahmen für den Wiederaufbau und zur Schadensbeseitigung. Mit 33 Millionen Euro ist über ein Drittel dieses Nachtrags für die Unterstützung der betroffenen Kommunen vorgesehen. Es geht um Beseitigung von Schäden an der Infrastruktur, um Schulen und Kitas, Brücken und Sportplätze, Mehrzweckhallen und Feuerwehrgerätehäuser. Es geht um vieles, was unser Leben vor Ort ausmacht. All das soll so schnell wie möglich repariert und wiederaufgebaut werden. Deshalb haben wir die Unterstützung durch das Land gegenüber früheren Hochwassern signifikant erhöht. Den kommunalen Schaden schätzen wir aktuell auf 40 bis 50 Millionen Euro. Demgegenüber stehen 33 Millionen im Rahmen dieses Nachtrags. Lieber Herr Minister Jost, es wurden bereits 10 Millionen aus Bedarfszuweisungen angekündigt. In Summe liegt also die Unterstützungsleistung für die einzelne Kommune sehr deutlich über 80 Prozent. Zum Vergleich - Herr Commerçon hat bereits darauf hingewiesen -: Beim Extremwettereignis 2018 kamen 25 Prozent vom Land. Damit lösen wir die Zusage der Ministerpräsidentin ein. Wir lassen die Kommunen in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen. (Beifall von der SPD.) Zusätzlich unterstützen wir auch freie Kitas vor Ort, die nicht in kommunaler Trägerschaft sind. Ihnen stellen wir bis zu 6 Millionen Euro für die Schadensbeseitigung zur Verfügung. Außerdem müssen wir natürlich die Schäden an der Infrastruktur des Landes beheben. Den Löwenanteil dabei machen die Schäden an den Straßen aus. Im Moment taxiert das Landesamt für Straßenbau den Gesamtschaden auf rund 12 Millionen Euro. Dabei geht es nicht nur ums Geld. Es geht auch um Tempo bei den Reparaturen. Wir machen alles, was rechtlich möglich ist, um die Auftragsvergabe zu beschleunigen. Es geht darum, das Geld im wahrsten Sinne des Wortes schnell auf die Straße zu bringen. Selbstverständlich haben wir auch Mittel für die Behebung von Schäden an Rad- und Forstwegen und an Landesgebäuden im Nachtrag eingestellt. Ich komme zum zweiten Punkt. Vom Pfingsthochwasser waren selbstverständlich nicht nur öffentliche Infrastrukturen betroffen, sondern unmittelbar viele Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen. Deshalb haben wir noch während der Pfingstfeiertage die Weichen für die Finanzhilfen gestellt. Um Menschen, die sich nicht versichern konnten, umfassender zu helfen, wurde die Elementarschadenrichtlinie von 2020 ausgeweitet. Einkommensgrenzen wurden erhöht, Mindestschadenshöhen abgesenkt, Nachweispflichten erleichtert. Gleichzeitig haben wir mit der Soforthilfe Familien in den Blick genommen, die nicht mal eben 1.000 Euro auf der hohen Kante haben. Mit dem Geld konnte zum Beispiel die beschädigte Waschmaschine im Keller unbürokratisch ersetzt werden. Über 3.000 Anträge wurden gestellt; die allermeisten konnten bewilligt werden. Bei den Leistungen nach der Elementarschadenrichtlinie ist die Antragstellung natürlich aufwendiger, die Bearbeitung auch. Da geht es im Einzelfall um Förderungen bis zu 75.000 Euro. Inzwischen liegen uns dazu knapp 300 Anträge vor, die derzeit abgearbeitet werden. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich den Kommunen für die exzellente Zusammenarbeit danken. Sie beteiligen sich zur Hälfte an der Finanzierung der Hilfe. Außerdem - das ist ganz wichtig - übernehmen Sie die Antragsabwicklung. Herzlichen Dank an dieser Stelle an Jörg Aumann, stellvertretend für die Städte und Gemeinden, sowie an Udo Recktenwald für die Landkreise und den Regionalverband. Das war wirklich eine tolle Zusammenarbeit. (Beifall von der SPD.) Sehr geehrte Damen und Herren! Kein Geld der Welt ersetzt die vielen helfenden Hände, die mit Beginn des Pfingsthochwassers sofort zur Stelle waren. Dank der unermüdlichen Arbeit der Einsatzkräfte, Feuerwehren und Hilfsorganisationen konnte deutlich Schlimmeres verhindert werden. Ich denke insbesondere an die vielen Ehrenamtlichen. Sie haben beruflich und privat alles stehen und liegen lassen. Sie haben über mehrere Tage und Nächte Herausragendes und mitunter Übermenschliches geleistet. Ihnen möchte ich im Namen von uns allen heute erneut unseren herzlichen Dank aussprechen. (Anhaltender Beifall von der SPD und verein- zelt von der CDU.) Soweit es bei diesen Einsätzen - die meisten, die geholfen haben, machen das ja ehrenamtlich - zu Lohnausfällen gekommen ist, müssen diese selbstverständlich auch im Rahmen des Nachtragshaushalts abgebildet werden. Das ist der Fall. Darüber hinaus wird, wie von der Ministerpräsidentin bereits angekündigt, ein Ehrenabzeichen für die Helferinnen und Helfer gestiftet. Auch werden Helferfeste organisiert. Dafür ist im vorliegenden Entwurf ebenfalls Vorsorge getroffen worden. Und auch dafür bitte ich Sie um Zustimmung. Zuletzt hat das EM-Viertelfinale in Dortmund eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Zahl der Extremwetterereignisse zunimmt. Der physikalische Grund dafür ist ganz einfach. Je wärmer die Luft ist, umso mehr Wasserdampf kann sie aufnehmen. Wenn diese Luft, die geschwängert ist von mehr Wasserdampf, abkühlt, dann ist der Regen stärker. Das ist der ganz einfache Zusammenhang. Deshalb geht es uns nach dem Pfingsthochwasser nicht nur um die Reparatur von Schäden. Es geht genauso darum, uns noch besser für die Zukunft vorzubereiten. Dafür verstärken wir auf breiter Linie den Hochwasserschutz mit insgesamt 17 Millionen Euro. Der Vorsorgeplan, der dahintersteckt - hierzu herzlichen Dank an Petra Berg und an Reinhold Jost für die sehr gute Zusammenarbeit -, lässt sich grob in drei Bereiche aufteilen. Es geht darum, dass man Hochwasserereignisse in Zukunft durch bessere Vorbereitung vermeidet. Es geht darum, drohende Hochwasserereignisse möglichst frühzeitig zu erkennen, damit man etwas mehr Vorlauf hat. Und es geht selbstverständlich darum, dafür zu sorgen, dass wir im Falle von Extremwetterereignissen besser ausgerüstet und vorbereitet sind, damit wir noch schlagkräftiger im Falle eines Falles zum Einsatz schreiten können. Zum ersten Pfeiler zählen der Ausbau der Gewässerberatung und die Erhöhung der Förderquote des Landes von kommunalen Hochwasserschutzmaßnahmen von 70 auf 90 Prozent. Das darf am Geld wirklich nicht scheitern. Außerdem zählt dazu die Entlastung von Kanalsystemen und Kläranlagen durch Fremdwasserentflechtung und Entsiegelung. Der zweite Pfeiler ist die Früherkennung. Es geht zum einen darum, dass man erst einmal an vielen Stellen kommunale Hochwasserpegel errichtet und die Modernisierung des Hochwassermeldediensts und des Messstellennetzes vornimmt. Das sind technische Dinge, die aber außerordentlich wichtig sind. Erst wenn man diese verbesserte Datengrundlage hat, kann man darauf aufbauend ein Starkregenfrühwarnsystem wirkungsvoll einrichten. Genau das ist vorgesehen. Als dritter Pfeiler kommen die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung hinzu. Hier geht es um Beschaffungen für Katastrophenschutzbehörden und den Landesbetrieb für Straßenbau. Es geht um mobile Hochwasserschutzsysteme wie Deiche und Stellwände, um Transportfahrzeuge und Absperrsysteme, um Schmutzwasserpumpen, Minibagger und Katastrophenschutzfahrzeuge. Ich glaube, im Detail wissen viele von den Herren und Damen auf der Tribüne etwas genauer, um welche Gerätschaften es sich handelt. Ich bin mir aber sicher, das sind Gerätschaften, die beim nächsten Hochwasser zu einer sehr guten Benutzung beitragen werden. Ganz wichtig ist mir zu betonen, dass das Anpassungsmaßnahmen sind. Diese Anpassungsmaßnahmen ersetzen den Klimaschutz nicht, sondern es geht darum, dass wir uns anpassen. Es geht darum, dass wir uns selbstverständlich anpassen an den Teil des Klimawandels, der heute schon da ist und der unvermeidlich geworden ist. Aber es wäre ein schwerwiegender Irrtum zu glauben, dass man mit dem Klimawandel vernünftig umgehen kann durch immer mehr und immer teurere Anpassungsmaßnahmen. Wir müssen den Klimaschutz mit voller Kraft vorantreiben. Liebe Frau Ministerin Berg, Sie haben sich in gewisser Hinsicht gestern selbst vorab ein kleines Geburtstagsgeschenk bereitet. Es geht darum, dass wir das gestern vorgestellte Klimaschutzkonzept wirklich kraftvoll umsetzen. Davon handelt dieser Nachtragshaushalt heute nicht. Aber davon handelt sehr viel, was wir im Transformationsfonds und im künftigen Haushalt auf den Weg bringen müssen, um unserer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht zu werden. (Beifall von der SPD.) Vom Gesamtvolumen des Nachtragshaushalts sollen planmäßig 66 Millionen bereits im laufenden Jahr abfließen. 27 Millionen sind für das Jahr 2025 veranschlagt. Das klingt jetzt alles schon sehr präzise. Die Wahrheit ist, wir befinden uns noch immer in einer dynamischen Phase der Schadensermittlung. Deshalb kann es - und es ist ganz wichtig, dass wir uns das heute alle hier klarmachen - bis zum September-Plenum, wo es darum gehen wird, den Nachtragshaushalt zu beschließen, noch zu Aktualisierungen kommen. Jedenfalls handelt es sich um eine Kraftanstrengung, die in dieser Größenordnung erkennbar nicht aus dem Kernhaushalt gestemmt werden kann. Ulrich Commerçon hat ja schon das Thema außergewöhnliche Notsituation und eine entsprechende Kreditaufnahme vorgestellt. Deshalb kann ich mich an dieser Stelle ein kleines bisschen kürzer halten. Entscheidend ist, dass wir in jedem denkbaren Szenario, und dabei beziehe ich mich insbesondere auch auf die Frage, wann denn die Zensuszahlungen tatsächlich kommen, handlungsfähig sind. Ich will an dieser Stelle vielleicht zwischen zwei Szenarien unterscheiden: Das eine ist ein Szenario, bei dem wir bis zum September weiterhin nicht wissen, wann die Mittel fließen werden. Dann ist es folgerichtig, im September-Plenum entsprechende Entschließungen zur außergewöhnlichen Notsituation für die Jahre 2024 und 2025, denn viele Ausgaben sind ja überjährig, zu treffen, damit wir jederzeit handlungsfähig sind. Sollten die Mittel trotzdem fließen, obwohl wir es im September noch nicht wissen, dann können wir die Kreditaufnahme entsprechend reduzieren. Wichtig ist nur, wenn die Mittel deutlich später kämen, dass wir jederzeit handlungsfähig sind, und das würden wir damit erreichen. Sollten wir umgekehrt bis zum September vom Bund schriftlich wissen, dass die Mittel entweder schon unterwegs sind oder sehr, sehr bald eintreffen, dann könnte dieses Haus auf eine entsprechende Notlagenentschließung verzichten. Ich gebe zu, das ist ein etwas kompliziertes Verfahren, aber das ist der Tatsache geschuldet, dass wir an einer wichtigen Stelle schlicht noch nicht wissen, ob die Mittel rechtzeitig fließen werden oder nicht. Das liegt außerhalb unserer Hand. Man muss an dieser Stelle auch sagen, es gibt ja viele Bundesländer, die im Zensus überraschend weniger Einwohnerinnen und Einwohner haben, als sie gedacht haben. Wir haben überraschend mehr, wir haben überraschend über eine Million. Das ist für uns nicht nur, weil es über eine Million Saarländerinnen und Saarländer gibt, eine freudige Überraschung, sondern es führt auch dazu, dass wir im Rahmen des Länderfinanzausgleichs mehr Geld bekommen. Es ist ganz klar, dass die vielen Bundesländer, die Mindereinnahmen befürchten müssen, nicht ganz so daran interessiert sind, dass das alles furchtbar schnell über die Bühne geht, wie die zwei Bundesländer Saarland und Bremen, die Mehreinnahmen zu erwarten haben. Das ist der Hintergrund, vor dem man aktuell noch nicht sagen kann, wann genau die Zahlungen erfolgen und wir uns in einer etwas komplizierten Operation darauf einstellen müssen. Aber ich bin mir ganz sicher, dass das gemeinsam gelingen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse zusammen: Der hier vorgelegte Nachtragshaushalt ermöglicht den Wiederaufbau und die rasche Reparatur von Schäden, er unterstreicht unsere Solidarität mit den Betroffenen, mit Helferinnen und Helfern, schafft zugleich die Voraussetzungen für eine bessere Präparation und Prävention für künftige Extremwasserereignisse. - Ich bitte um Zustimmung und Überweisung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und freue mich auf die weiteren parlamentarischen Beratungen, vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

Protokoll ↗