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Petra Berg

10.07.2024 Sitzungen 17/28

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank, dass wir heute die Gelegenheit bekommen, diesen Antrag zu diskutieren. Ich glaube, er ist die Diskussion wirklich wert, denn er ist wichtig. Wir haben im Saarland eine Justiz, die bei allen Herausforderungen gut funktioniert. An dieser Stelle einen ganz herzlichen Dank an all diejenigen, die die Justiz tragen, insbesondere die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die tagtäglich an ihrer Belastungsgrenze arbeiten, damit der Rechtsstaat in unserem Land funktioniert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wurde eben schon angesprochen: Die von Ihnen beabsichtigte Regelung stößt auf ganz erhebliche rechtliche Bedenken, denn die dienstlichen Gründe, unter deren Voraussetzung das Hinausschieben der Altersgrenze steht, stehen im Widerspruch zur Unabhängigkeit der Justiz. Denn die Exekutive darf keinen Spielraum haben, um beispielsweise unliebsamen Richtern die verlängerte Amtszeit zu verwehren. Wenn man das macht, kann man es nur unkonditioniert machen. Man darf es also nicht an Voraussetzungen knüpfen, sonst ist die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, abgesehen von den rechtlichen Bedenken gibt es aber auch nicht wirklich ein praktisches Bedürfnis. Eine Verlängerungsoption würde der Landesjustizverwaltung einen Verlust an Planungssicherheit bringen, denn sie würde dazu führen, dass die ausgewogene Altersstruktur an den Gerichten so nicht mehr möglich wäre. Gerade hier im Saarland haben wir in einer durchaus überschaubaren Justiz eine sehr geordnete Pensionierung. Dabei ist es uns wichtig, dass bei der gleichzeitigen Neueinstellung von jungen Nachwuchskräften für diese auch die Beförderungsmöglichkeiten erhalten bleiben. Damit ist genau das angesprochen, was Sie sagten, liebe Kollegin Heib: Die Attraktivität des Saarlandes als Dienstherr muss gewährleistet werden, und die ist für junge Leute genau dann gegeben, wenn sie auch ausreichend Beförderungsmöglichkeiten haben, wenn sie eine Perspektive haben. Das wäre, wenn diese Verlängerungsoption gezogen würde, eben nicht der Fall. Ich weiß, dass das in anderen Ländern gemacht wird, aber dort sind auch die tatsächlichen Verhältnisse andere. Die genauen Rahmenbedingungen in den verschiedenen Bundesländern sind recht unterschiedlich. Einige Länder haben mit Pensionierungswellen zu kämpfen, das heißt, sie haben wirklich große Schwierigkeiten, die anstehenden Ruhestände von Richterinnen und Richtern, von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten durch Neueinstellungen auszugleichen. Gerade in den Metropolregionen sind auf einem hart umkämpften Arbeitsmarkt diese Schwierigkeiten groß. Das ist aber im Saarland nicht der Fall, wir haben hier mit diesen Problemen nicht zu kämpfen. In den vergangenen zehn Jahren, seit dem 1. Januar 2014, gab es 76 Ruhestandseintritte im richterlichen Bereich, perspektivisch werden es in den nächsten zehn Jahren 83 Ruhestandseintritte sein. Sie erkennen daran, dass wir keine Pensionierungswelle haben, dass wir hier relativ gleichbleibende Zahlen haben. Ich kann Ihnen auch versichern, Frau Kollegin Schindelhauer hat es schon erwähnt, dass wir derzeit überhaupt kein Problem haben, die frei werdenden Stellen zu besetzen. Wir finden qualifizierte Nachwuchsjuristinnen und -juristen, das ist nicht überall in der Bundesrepublik der Fall. Diese jungen Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind hochmotiviert und bringen ein sehr großes Engagement mit. Sie bringen auch, wie ich finde, einen enormen Schwung in die Behörden; das ist ein nicht zu unterschätzender Wert. Noch ein weiterer Aspekt kommt hinzu: In den zurückliegenden zehn Jahren hat sich gezeigt, dass die in den Ruhestand getretenen Richterinnen und Richter dies in 45 Prozent aller Fälle bereits vor Erreichen der Altersregelgrenze getan haben. Tatsächlich geht also eine große Zahl von Kolleginnen und Kollegen vorzeitig in den Ruhestand. Der Gedanke an eine freiwillige Verlängerung bis 68 Jahre ist daher derzeit nicht naheliegend. Ich kann zusammenfassen: Die saarländische Justiz findet im Moment ausreichend Nachwuchskräfte. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch diesen jungen Nachwuchskräften auch ein attraktiver Dienstherr sein, mit guter Perspektive, mit guten Beförderungsmöglichkeiten. Ich glaube, die Zukunft hier im Land wird gesichert, wenn wir wirklich, wie Frau Schindelhauer es gesagt hat, die besten der jungen Köpfe hier im Land halten können, indem wir ihnen eine gute Perspektive bieten. Wir haben eine gut funktionierende Justiz, und das soll auch in den kommenden Jahren so bleiben. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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