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Jonas Reiter

CDU 10.07.2024 Sitzungen 17/28

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister von Weizsäcker, ich muss nach dieser Rede feststellen, dass wir auch heute auf die aufgeworfenen Fragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben. Wenn es nur um die Dreimonatsfrist gehen würde, bleibt die Frage, warum man das nicht einfach im bestehenden § 10 so ergänzen kann. Es gibt eine zahlengetriebene Mikrosteuerung, die dem Geist der Wissenschaftsfreiheit und der Hochschulautonomie im Tiefsten widerspricht. Stattdessen begegnen Sie uns - ich habe es auch beim Kollegen Commerçon bei Facebook gelesen - mit Vorwürfen, wir würden die Gesetzesänderung grundlos schlechtreden. Ich glaube, Sie haben von kontrafaktischer Instagram-Argumentation gesprochen. Wir hier im Parlament halten diese Arroganz vielleicht aus, aber es geht doch nicht um uns, sondern um die Kritik und die Rückmeldungen der Angehörten. Hierzu habe ich Ihnen ein paar Zitate mitgebracht. (Beifall von der CDU.) Wir diskutieren hier konstruktiv über das Gesetz. Diese Vorwürfe sind eine intellektuelle Beleidigung aller Angehörten, die Kritik üben. Lassen Sie mich ein paar Zitate aus den Stellungnahmen der Anhörung bringen, unter anderem auch die des Unipräsidenten, der heute schon angesprochen wurde. Er sagte, es bestünden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Neuregelung. Sie stelle einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit sowie in die Hochschulautonomie dar. Wir in der Fraktion sind im Übrigen so aufgeteilt, dass sich unser europapolitischer Sprecher zu seinem Zuständigkeitsbereich äußert und der wissenschaftspolitische Sprecher sich zu seinen Themen. (Beifall von der CDU.) Im Übrigen haben Sie mit der Feststellung recht, dass wir beide keine Juristen sind, aber in der Anhörung waren saarlandweit sehr bekannte Juristen vertreten: Professor Gröpl und Professor Borges. Auch von denen habe ich Zitate mitgebracht. Professor Gröpl meinte, dieser Vorschlag würde dem Wissenschaftsministerium sowohl die strategische wie auch eine detailgenaue Steuerung der saarländischen Hochschulen ermöglichen. Geregelt werden könnten überdies die Folgen bei Nichterreichen von vereinbarten Zielen, die für die betroffene Hochschule als gleichsam erzieherische Maßnahme sicherlich spürbar und unangenehm wären. Auch Professor Borges hat gesagt, dass Sie den Ball auf den Elfmeterpunkt einer Verfassungsklage legen würden. Frau Professorin Wintermantel hat für den Hochschulrat der Uni ausgeführt, dass dieser eingeschlagene Weg nicht den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz aus dem Jahr 2011 entspricht. Hier geht es also zusammenfassend um eine zugespitzte politische Einflussnahme auf die Hochschulen. Es soll durchregiert werden. Das ist ein absoluter Rückschritt, wenn man betrachtet, wo man herkommt, denn mit dem Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarung wurde vor Jahren genau das Hineinregieren ins Klein-Klein ad acta gelegt. Die SPD will heute damit also anscheinend das Rad wieder zurückdrehen. Es ist für mich eine Art reaktionäre Hochschulpolitik und genau (Abg. Reiter (CDU)) das Gegenteil von einem Modernisierungsschub für die Hochschulen im Land, wie es der Minister in der Presse kommuniziert.

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