Sebastian Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitglieder des Hohen Hauses, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Bis 2045 soll Netto-Treibhausgasneutralität im Saarland erreicht werden. Dazu sind zahlreiche Anstrengungen aller Akteure in unserem Land erforderlich, eine Daueraufgabe. In der Juni-Plenarsitzung haben wir das Gesetz zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbare-Energien-Anlagen verabschiedet. Darin enthalten sind zwei wichtige Bausteine für eine erfolgreiche Energiewende im Saarland, das Saarländische Flächenzielgesetz und das Saarländische Gemeindebeteiligungsgesetz. Heute, nur 28 Tage danach, steht das Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung in der Ersten Lesung auf der Tagesordnung der Plenarsitzung. So sieht kontinuierliche Energiepolitik aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Um zu begreifen, wie essenziell die Wärmeplanung wirklich ist, müssen wir uns zunächst die Frage stellen, welche Rolle sie für das Erreichen der Klimaziele spielt. Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus. Sie verursacht also einen Großteil des CO₂-Ausstoßes. Für eine erfolgreiche Energiewende bedarf es somit auch einer erfolgreichen Wärmewende. Ich darf hinzufügen, im Rahmen der Umsetzung der Konzepte sollte auch das Thema Kälte eine Rolle spielen. Wenn wir über Wärmewende reden, reden wir vor allem über Energieeffizienz unserer Gebäude. Sind die Fenster gut isoliert? Ist das Dach ausreichend gedämmt? Aber wir reden hier auch über den Keller, denn im Heizungskeller liegt der größte Hebel zur Senkung der CO Emissionen in einem Privathaushalt. Et-2- wa 80 Prozent des Energieverbrauchs gehen zu Hause nicht etwa auf das Konto von Elektrogeräten, sondern von Heizung und Warmwasseraufbereitung. Der jüngste Zensus zum Stichtag 15. Mai 2022 zeigt die Handlungsbedarfe noch einmal sehr deutlich. Fast 80 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer heizen mit fossilen Brennstoffen. Dabei entfallen auf Gas 50,3 Prozent und auf Öl 28,6 Prozent. Die Maßnahmen zur Umsetzung der Wärmewende lassen sich am besten durch eine Medaille mit zwei Seiten illustrieren. Auf der einen Seite haben wir das Gebäude-Energiegesetz, auf der anderen Seite das Wärmeplanungsgesetz. Auch aus unserem Hohen Hause, lieber Herr Kollege Thielen, gab es umfassende Kritik parteiübergreifend am Gesetzentwurf des GEG, insbesondere auch daran, dass, wie von Ihnen erwähnt, der zweite Schritt vor dem ersten gemacht wurde. Durch die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes wurde der zweite Pfeiler erfreulicherweise zeitnah ergänzt und die Fristen beider Gesetze wurden sinnvollerweise miteinander verzahnt. Die vorgegebene Quote von mindestens 65 Prozent EE ab 1. Juli 2028 kann beispielsweise durch den Anschluss an ein Wärmenetz, eine Biomasseheizung - Stichwort Holz, Pellets, Hackschnitzel - oder eine elektrische Wärmepumpe erreicht werden. Doch welche Heizungsform macht vor Ort Sinn? Antworten soll die Wärmeplanung liefern. Erst werden durch die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für die Wärmewende abgesteckt und kommunale Wärmepläne erstellt. Dann erhalten Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen, aber vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die notwendige Planungssicherheit, um entsprechende Investitionsentscheidungen zu treffen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung bekennt sich das Saarland ein weiteres Mal zur Energiewende. Die Dekarbonisierung des Wärmebereichs ist eine der größten Herausforderungen der Energiewende, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Eine erfolgreiche Wärmeplanung fußt auf einer guten Qualität der Planungen vor Ort und der Akzeptanz in der Bevölkerung. Dabei sind die Gemeinden aufgrund ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten besonders gut geeignet, um die Wärmeplanung auf lokaler Ebene voranzutreiben. So können die Wärmepläne besser an die konkreten Bedürfnisse und Potenziale vor Ort angepasst werden. Im Rahmen der Erarbeitung des Wärmeplans werden unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern Bestands- und Potenzialanalysen vorgenommen und Zielszenarien erarbeitet. Diese Planungen umfassen Fragen wie: Mit welcher Wärmequelle und Infrastruktur kann die Wärme in Zukunft bereitgestellt werden? Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort gebraucht? Wie hoch ist der zukünftige Wärmebedarf? (Abg. Schmitt (SPD)) Das Saarland folgt demnach mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Empfehlung des Bundes und wählt eine dezentrale und partizipative Herangehensweise zur Umsetzung der Wärmeplanung. Die Gemeinden werden als planungsverantwortliche Stelle zur Erstellung der Wärmepläne bestimmt. Die Erstellung der Wärmepläne hat mit Ausnahme der Landeshauptstadt Saarbrücken bis spätestens 30. Juni 2028 zu erfolgen. Das Saarland nutzt - Herr Minister Barke hat es bereits erwähnt - dabei auch die Möglichkeiten der Länder von Öffnungsklauseln. Um kleinere Gemeinden zu entlasten, macht das Saarland von der Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern Gebrauch. Zudem wird im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit die Möglichkeit zur gemeinsamen Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete im sogenannten Konvoi-Verfahren eröffnet. Sofern durch die Bildung des Konvois die Grenze von 10.000 Einwohnern überschritten wird, steht dies jedoch nicht der Anwendung des vereinfachten Verfahrens entgegen. Das ist auch eine wichtige Botschaft im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zur finanziellen Unterstützung hat Herr Minister Barke in seiner Einbringungsrede bereits ausgeführt, weshalb ich an dieser Stelle nicht mehr näher darauf eingehen möchte. Ein wesentliches Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und effizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Dazu leistet das vorliegende Wärmeplanungs-Umsetzungsgesetz einen wichtigen Beitrag. Mit dem Gesetz zur Umsetzung von Solarkatastern und landesweiter Bereitstellung wird ein Instrument zur Entscheidungsfindung der Bürgerinnen und Bürger realisiert. Im Saarland gibt es bereits mehrere Solarkataster. Aufgrund fehlender landesrechtlicher Regelungen ist es für Interessierte aktuell jedoch nicht möglich, Daten aus den Katastern einfach so abzurufen. Das vorliegende Solarkataster- und Datenbereitstellungs-Umsetzungsgesetz sieht daher zur vereinfachten Nutzung eine anonymisierte Ausweisung der Daten über ein öffentliches Portal vor. Widerspruchsmöglichkeiten sowie die Einhaltung des Datenschutzes werden sichergestellt. Darüber hinaus werden Fragen zur Bereitstellung der Daten auch im Zusammenhang mit der Wärmeplanung beantwortet. Wie groß ist eine Dachfläche? Welche Ausrichtung hat sie? Wie ist die Neigung und wie sieht es mit der Verschattung der Dachflächen aus? Welchen maximalen Energieertrag kann ich erwarten und welchen Beitrag zur CO₂-Reduzierung leisten? - All diese Fragen sollen künftig durch ein qualitativ hochwertiges Solarkataster beantwortet werden können. Auch bietet es wertvolle Informationen zur Planung und Umsetzung von Fotovoltaikanlagen auf landeseigenen oder kommunalen Gebäuden. Mit dem Solarkataster-Umsetzungsgesetz soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Saarland gefördert werden. Die noch unzureichende Nutzung saarländischer Dachflächen für Fotovoltaik soll gesteigert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzespaket schaffen wir den Rahmen, um die Energie- und Wärmewende im Saarland weiter zu forcieren. Für die SPD-Fraktion kann ich sagen, dass wir dem Gesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung heute sehr gerne in Erster Lesung zustimmen werden, und ich lade Sie herzlich ein, dies ebenfalls zu tun. - Vielen herzlichen Dank und ein herzliches Glück auf. (Beifall von der SPD.)
