landtag-saar.de ↗

Plenarprotokoll 17/24

24.04.2024 · 175 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (25)CDU (22)AfD (18)

Heike Sylvia Winzent

Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 24. Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen. Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Gesetzentwurf zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus zwischenzeitlich gemeinsam neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/903 - neu - vor. Zu Punkt 14 der Tagesordnung. Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag „Effektive Strategien zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität - Maßnahmen für ein sicheres Saarland in Europa“, Drucksache 17/901, hat die SPD-Landtagsfraktion mit der Drucksache 17/913 den Antrag „Moderne Strategien zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität - das Saarland als Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 17/913 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/913 als Punkt 22 in die Tagesordnung aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 14 in einem halben Redezeitmodul beraten wird. Zu Punkt 16 der Tagesordnung. Die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion haben den Antrag „Rechte von Eltern stärken: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten“ zwischenzeitlich gemeinsam neu eingebracht. Er liegt uns nunmehr als Drucksache 17/906 - neu - vor. Frau Ministerin Christine Streichert-Clivot befindet sich in ihrer Funktion als Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Leiterin der deutschen Delegation auf einer Dienstreise in Singapur und ist daher für die heutige Sitzung entschuldigt. Ich darf heute Morgen im Hohen Hause ganz herzlich den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Roland Rixecker, begrüßen. Guten Morgen, Herr Professor! (Beifall des Hauses.) Für die Tagesordnungspunkte haben sich die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums im Hinblick auf die Redezeit für die Aussprache auf Folgendes verständigt: Die Tagesordnungspunkte 3, 7, 8 und 12 werden jeweils in einem ganzen Redezeitmodul beraten. Die Tagesordnungspunkte 4, 6, 10 und 15 bis 20 werden jeweils in einem halben Redezeitmodul beraten. Zu den übrigen Tagesordnungspunkten findet keine Aussprache statt. Wer dafür ist, dass wir so verfahren, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann verfahren wir so. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung: Wahl eines ordentlichen Mitglieds und von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums Drucksache 17/909) Die sechsjährige Amtszeit des ordentlichen Mitglieds Herrn Prof. Dr. Roberto Bartone endet am 12. Juni dieses Jahres. Die Amtszeit der stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann und Herrn Dr. Markus Groß läuft jeweils am 19.06.2024 aus. Nach Artikel 96 Absatz 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt. Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, Herrn Prof. Dr. Bartone, Frau Prof. Dr. Matusche-Beckmann sowie Herrn Dr. Groß zur Wiederwahl vorzuschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen als Drucksache 17/909 vor. Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben. Hier werden Ihnen zwei Wahlzettel mit einem Umschlag ausgehändigt. Auf dem ersten Wahlzettel geht es um die Wahl des ordentlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Prof. Dr. Roberto Bartone. Auf dem gelben Wahlzettel geht es um die Wahl der beiden stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs, Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann und Herrn Dr. Markus Groß. Die beiden Wahlzettel sind in den Kabinen jeweils auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist. Ich darf nun die beiden Schriftführer, Frau Martina Holzner und Herrn Raphael Schäfer, bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die Schriftführer rufen die Namen der Abge- ordneten auf.) Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht zur Stimmabgabe aufgerufen wurde. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Somit schließe ich die Stimmabgabe und bitte nun die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. (Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.) Ich gebe nun das Ergebnis bekannt. Für Herrn Prof. Dr. Roberto Bartone wurden 48 Stimmen abgegeben, davon 45 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen, keine Enthaltung und eine ungültige Stimme. Damit ist Herr Prof. Dr. Roberto Bartone mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 34 Stimmen, als ordentliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. Für Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann wurden ebenfalls 48 Stimmen abgegeben, davon 47 Stimmen mit Ja und eine ungültige Stimme. Damit ist auch Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. Für Herrn Dr. Markus Groß wurden auch 48 Stimmen abgegeben; 43 Stimmen mit Ja, drei Nein-Stimmen, eine Enthaltung und ebenfalls eine ungültige Stimme. Damit ist Herr Dr. Markus Groß mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes gewählt. Herr Professor Bartone, da Sie sich vor Ihrer Wahl bereits schriftlich bereit erklärt haben, sich als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen? Abg. Herr Prof. Dr. Bartone: Ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Dann darf ich Ihnen zur Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hohen Hauses aussprechen! (Beifall des Hauses.) Frau Professor Matusche-Beckmann, Sie haben sich ebenfalls vor der Wahl schriftlich bereit erklärt, sich als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zur Verfügung zu stellen, sodass ich auch bei Ihnen davon ausgehen darf, dass Sie die Wahl annehmen? Abg. Frau Prof. Dr. Matusche-Beckmann: Ja, vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Dann darf ich auch Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hohen Hauses aussprechen! (Beifall des Hauses.) Herr Dr. Groß, auch Sie haben sich vor Ihrer Wahl bereits schriftlich bereit erklärt, als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung zu stehen, sodass ich auch bei Ihnen davon ausgehen darf, dass Sie die Wahl annehmen? Abg. Herr Dr. Groß: Ja. Ich bedanke mich für das Vertrauen.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Dann darf ich auch Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hohen Hauses aussprechen! (Beifall des Hauses.) Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 2: Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Ich bitte nun Herrn Prof. Dr. Roberto Bartone, Frau Prof. Dr. Annemarie Matusche-Beckmann und Herrn Dr. Markus Groß, nacheinander zu mir heraufzukommen. Die Mitglieder des Hohen Hauses und die Zuhörer darf ich bitten, soweit es ihnen möglich ist, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Ich spreche Ihnen nun die Eidesformel vor: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe! - Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich darf Sie nun bitten, die linke Hand zu erheben, die rechte auf die Verfassung zu legen und den Eid abzuleisten. Abg. Herr Prof. Dr. Bartone: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe! Abg. Frau Prof. Dr. Matusche-Beckmann: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe! Abg. Herr Dr. Groß: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe!

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen! - Wir fahren in der Tagesordnung fort und kommen nun zu Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus (Drucksache 17/903 - neu) Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Kira Braun das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Kira Braun SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! „Du bist schwarz, du sollst sterben!“ Mit diesen Worten versuchte ein Mann im Sommer 2020 auf einen jungen Studenten aus Gabun mit dem Messer einzustechen, mitten in Burbach. Nur eine vorbeifahrende Polizeistreife konnte mutmaßlich das Leben von Daniel Mintsa retten. Seine Geschichte hat er nur einen Tag später auf eine Black-Lives-Matter-Demo in Saarbrücken öffentlich gemacht. Wie es ihm nach dem Angriff erging, das hat ihn die Saarbrücker Zeitung nur wenige Tage später gefragt. Seine Antwort war so kurz wie schmerzhaft: schlecht. Es schlafe nicht, er esse nicht. Egal ob zu Hause oder auf der Straße, er habe die ganze Zeit Angst und fühle sich unsicher, und zwar überall. Der Wunsch, den er äußert: Das so etwas nie wieder vorkommt, egal ob das Opfer schwarz oder weiß (Abg. Braun (SPD)) ist, dass endlich entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Eine wichtige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen, bringen wir heute gemeinsam auf den Weg! (Beifall von der SPD und von der CDU.) Mit dem Gesetz schaffen wir als erstes Bundesland eine zentrale, unabhängige und beratende Stelle, um rassistische Haltungen und Äußerungen jeglicher Form zu bekämpfen und rassistische Vorfälle und Straftaten einzudämmen. Es geht aber auch um Sichtbarkeit, das Ernstnehmen und Anerkennen. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass die CDU-Landtagsfraktion diesem Gesetzentwurf beigetreten ist. Ich will ganz ausdrücklich begrüßen, dass Sie diese Initiative unterstützen, herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Natürlich gibt es immer kritische Stimmen, die sich ganz grundsätzlich gegen das Modell der Landesbeauftragten wenden. In Teilen kann ich manche Argumente auch nachvollziehen. Natürlich kann nicht eine Person ein gesamtgesellschaftliches Problem lösen. Ich bin aber fest überzeugt: Wer so eine Position voll ausfüllt, der oder die kann einen echten Unterschied in der politischen Debatte, aber auch im Umgang mit Regierung und Verwaltung machen. Es kommt ganz entscheidend auf die Person an, die diese Position ausübt. Prof. Dr. Roland Rixecker ist so ein Beispiel, weil er für viele von uns ein starker Ansprechpartner ist, wenn es um den Schutz jüdischen Lebens, aber auch jüdischer Kultur in diesem Land geht. Lieber Professor Roland Rixecker, vielen Dank für Ihre engagierte und - ich möchte es deutlich betonen - ehrenamtliche Arbeit! (Beifall von der SPD und von der CDU.) Wir haben uns bei der Ausgestaltung der Funktion des Antirassismusbeauftragten an der Position des Antisemitismusbeauftragten orientiert. Mit der Wahl der oder des Antirassismusbeauftragten durch das Parlament gewährleisten wir auch ein Höchstmaß an Legitimität. Erlauben Sie mir auch zu sagen, als Parlamentarierin freut es mich besonders, dass er oder sie als Beauftragter/Beauftragte hier in der Herzkammer der Demokratie im saarländischen Landtag angesiedelt sein wird. Das garantiert auch ein Höchstmaß an Unabhängigkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rassismus ist keine Meinung! Rassismus ist ein Gift, das unsere Gesellschaft zersetzt, ein Gift, das Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Hautfarbe, ihres Namens diskriminiert, ausgrenzt, abwertet, gar tötet. Aber zur Wahrheit gehört auch: Niemand wird als Rassist oder als Rassistin geboren. Niemand wird als böser Mensch geboren. Viele von Ihnen kennen vielleicht das Video, in dem jeweils zwei Kinder zusammen gefragt werden, was sie von ihrer Freundin, ihrem Freund unterscheidet. Die Kinder antworten, dass nur eines von beiden Salat mag, dass sie in unterschiedlichen Straßen wohnen, dass nur eines zu Hause Eichhörnchen im Baum beobachten kann. Was sie nicht antworten: dass sie unterschiedliche Hautfarben haben, dass sie aus unterschiedlichen Ländern kommen, dass das Sitzen im Rollstuhl sie voneinander unterscheidet. Wenn es um Unterschiede geht, sehen Kinder die Welt anders. Ich möchte sogar lieber sagen, dann sehen Kinder die Welt richtig. Sie sehen die Welt so, wie jeder und jede von uns in diese Welt hineingeboren wurde. Ich sage noch einmal: Niemand wird als Rassist oder Rassistin geboren. Rassismus wird von der Gesellschaft reproduziert. Er ist eine angelernte Verhaltensweise. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir gemeinsam ein starkes Bewusstsein für rassistische Diskriminierungen schaffen und als Gesellschaft sensibler werden und uns selbst hinterfragen. Dazu gehört auch, dass wir anerkennen, dass im Grunde jede und jeder von uns rassistische Denkweisen haben kann, die in uns selbst schlummern. Die Frage nach der Herkunft und die freundliche Bemerkung, dass man aber gut Deutsch spreche, können verletzen. Was ich damit sagen will: Niemand ist davor gefeit, rassistische Andeutungen und Fehler zu machen. Viele reproduzieren rassistische Denkmuster auch nur - ohne Absicht. Verstehen Sie mich nicht falsch. Es spielt keine Rolle, ob man rassistisch handeln möchte oder nicht. Man muss sich nicht als Rassist verstehen, um verletzen zu können. Es zeigt aber, wir alle müssen und können noch viel dazulernen. Dafür wünsche ich mir eine Debattenkultur, in der man dazulernen darf, in der diejenigen, die dazulernen müssen, nicht hinter jeder sensibleren Sprache gleich einen Eingriff in ihre Freiheit vermuten. Lassen Sie uns mit der Einführung des oder der Antirassismusbeauftragten den Grundstein dafür legen, dass wir als Gesellschaft gemeinsam dazulernen können. (Beifall von der SPD und der CDU.) Dazulernen heißt aber auch, dass wir nicht die Augen vor denjenigen verschließen, die durch und durch rassistisch sind, die den Hass in Wort und Tat auf andere umsetzen. Das zeigt auch die steigende Fallzahl politisch motivierter Gewalttaten im Saarland. Laut jüngst vorgestellter Polizeilicher Kriminalstatistik sind 71 mehr rechte Straftaten und 47 mehr antisemitische Straftaten im Jahr 2023 angezeigt worden. Zum Vergleich: Es wurden auch mehr linke Gewalttaten angezeigt. An der Zahl neun Delikte mehr. Meine Damen und Herren, diese Zahlen zeigen uns schwarz auf weiß, die Gefahr in diesem Land geht von Rechtsextremen aus. Das ist das Gift, das unsere freiheitliche Demokratie bedroht. (Abg. Braun (SPD)) (Beifall von der SPD und der CDU.) Wir feiern in diesem Jahr 75 Jahre Grundgesetz. Nie war dieses Grundgesetz so bedroht, wie es heute ist. Ich denke an Remigrationspläne und geheime Russlandkontakte der AfD. Ich will es ganz deutlich sagen, es ist kein Zufall, dass Rechtsextreme aktiv Kontakte zu Autokraten und Despoten in dieser Welt pflegen. Es ist kein Zufall, dass diese Menschen der Reihe nach unser Land verraten. Das hat einen einfachen Grund. Diese Leute wollen ein anderes Land beziehungsweise ein unfreies Land haben. Deshalb bedrohen sie die Freiheit von innen und machen sich zum Handlanger derer, die unsere Freiheit von außen bedrohen. Daher ist es Zeit, dass dieses Land sich zur Wehr setzt und diese Demokratie zeigt, dass sie wehrhaft ist und sich nicht von innen heraus zerstören lässt. Nicht jeder und jede, der oder die bei demokratischen Wahlen gewählt werden kann, ist auch ein Demokrat oder eine Demokratin. Na ja, in Saarbrücken wird es jetzt schon so sein. Aber ich möchte ganz deutlich sagen, wir werden uns in den kommenden Wochen alle Mühe geben, dass im ganzen Saarland Demokratinnen und Demokraten in die Räte gewählt werden. (Beifall von der SPD und der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Wir haben in dieser Legislaturperiode schon vieles gemeinsam auf den Weg bringen können. Ich denke unter anderem an die Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu der rassistischen Anschlagsserie in den Neunzigerjahren. Ich denke an die Einrichtung des Opferentschädigungsfonds. Ich denke daran, dass wir gerade den Rassebegriff aus der Verfassung gestrichen haben. Wir haben die Haushaltsmittel um 200.000 Euro für den Kampf gegen Extremismus erhöht. Jüngst hat Anke Rehlinger, unsere Ministerpräsidentin, die Absichtserklärung „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ unterschrieben. Es freut mich, dass wir heute mit der Schaffung eines oder einer Beauftragten gegen Rassismus einen weiteren wichtigen Schritt gehen werden. Diese Beauftragung wird auch bei der Erarbeitung, Umsetzung und Evaluation des Landesaktionsplans gegen Rassismus und Antisemitismus eine wahnsinnig wichtige Stütze sein. Deswegen bitte ich um Zustimmung zum Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD und der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Braun. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Oha, da haben wir es wieder, das Thema Rassismus. Es wird erneut ein Butzemann unterm Bett gesucht. Nur Sie - wie der eine oder andere Insasse einer Klinik - schaffen es, in einer Welt zu leben, in der es Frauenquoten und Frauenfeindlichkeit gibt, obwohl man gleichzeitig die Existenz von Geschlechtern negiert und als Konstrukt bezeichnet - Geschlechter, die man sogar aus einer Sektlaune heraus öfters wechseln kann. Es ist eine Welt, in der es Volksverhetzung gibt, aber natürlich kein Volk, eine Welt voll Rassenunruhen, Rassendiskriminierung und Rassismus, aber ohne Rassen. Journalismus bedarf Journalisten. Individualismus bedarf Individuen. Alkoholismus bedarf Alkohol et cetera. Einzig Rassismus bedarf bei Ihnen nur dem politisch nicht Linken. In Ihrer linken, woken, ausgedachten Welt mit vielen imaginären Butzemännern unterm Bett haben Sie dafür gesorgt, dass das berechtigte Anliegen, Menschen davor zu bewahren, dass sie aufgrund ihres Aussehens, ihrer Sprache und Herkunft Nachteile erfahren, sowie sie zu schützen, mittlerweile verkommen ist zu einem billigen Kampfbegriff gegen alles, was Ihnen nicht in den Kram passt. Stellt man nüchtern und faktenbasiert fest, dass Nichtdeutsche überdurchschnittlich häufig in der Kriminalstatistik auftauchen, ist es Rassismus. Stellt man statistisch fest, dass überdurchschnittlich viele Ausländer Bürgergeld und andere Sozialleistungen beziehen, ist es Rassismus. Besagen die Zahlen, dass in Schulen und Klassen mit überdurchschnittlichem Anteil von Migranten die Leistungen eher schlecht sind, ist es Rassismus. Weist man darauf hin, dass für Silvesterkrawalle hauptsächlich junge Männer mit Migrationshintergrund verantwortlich sind, ist es Rassismus. Stellt man die unschuldige Frage nach der Herkunft beispielweise eines Familiennamens, ist es Rassismus. Bei der Frage: „Woher kommen Sie ursprünglich?“ hat man gar die Hölle aufgerissen. Hitler mit allen Unholden der Weltgeschichte wird sofort heraufbeschworen ob dieses Rassismus. (Abg. Braun (SPD): Das ist unglaublich. Ekel- haft.) Wir wissen alle, was gemeint ist. Bei Ihrer Deutung von Antirassismus wird nicht im Geringsten versucht, sich vor jemanden zu stellen. Es wird nicht versucht, Zuschreibungen, die über eine vollkommen natürliche - ich wiederhole: vollkommen natürliche -, meist am Phänotyp eines Menschen festzumachende Distanz hinausgehen, entgegenzutreten. Nein, es wird nur noch versucht, mit der Rassismuskeule auf alles einzuprügeln, was einem nicht passt. Dies ist auch der eigentliche Sinn des von Ihnen vorgeschlagenen Beauftragten gegen Rassismus für (Abg. Schaufert (AfD)) das Saarland. Es geht darum, eine Institution zu schaffen, welche mit offizieller Ämterschwere und Mahnern alles und jeden an den Pranger stellen kann, das und der nicht ordentlich linksrot ist. (Unmutsbekundungen bei der SPD.) Wir sind zumindest froh, dass Sie sich für die ehrenamtliche Variante entschieden haben und nicht bereits beim Beauftragten an die A16- oder gar B ‑ Besoldungsgruppe rangehen, um einen Parteigänger zu versorgen. Wie erwähnt, Sie konnten sich dem erwehren, wieder einen gut dotierten Posten in Vollzeit zu schaffen. (Zuruf des Abgeordneten Sisamci (SPD).) Dabei sollten Sie dem Bürger und Steuerzahler gegenüber aber ehrlich sein und sagen, dass der ehrenamtliche Beauftragte gegen Rassismus natürlich eine Amtsausstattung und ein Büro brauchen wird. Dies wird nicht auf einen PC, ein wenig Papier und eine Räumlichkeit zu beschränken sein. Nein, da werden auch wieder en masse Stellen geschaffen werden und es wird eine Spielwiese für woke, linke Rassismuskeulenschwinger geschaffen werden. Einziges Ziel wird sein, alles zu diffamieren, was einem nicht in den Kram passt. Wir lehnen dies natürlich ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD. - Abg. Braun (SPD): Schämen Sie sich. - Abg. Meiser (SPD): Widerlich am frühen Morgen. - Abg. Haas (SPD): Das war das beste Beispiel, warum wir einen Rassismusbeauftragten brauchen.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Roland Theis.

Diese Rede einzeln zitieren

Theis CDU

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Als CDU-Fraktion unterstützen wir heute - Frau Kollegin Braun hat es angedeutet - diesen Gesetzentwurf, weil er einem gemeinsamen Anliegen dient, das wir in diesem Haus in den vergangenen Monaten bereits an vielen Stellen bearbeitet haben, nämlich dem parlamentarischen Eintreten für eine friedliche, tolerante und weltoffene Gesellschaft. (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Wir sind davon überzeugt, dass die Bestellung eines Beauftragten dafür ein richtiger Schritt ist, weil er die Bedeutung dieses gemeinsamen Anliegens und der Arbeit gegen Rassismus unterstreicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine traurige Feststellung, dass Rassismus eine Realität in unserem Land ist, eine Realität in der Geschichte unseres Landes - der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Anschlagserie in den Neunzigerjahren beschäftigt sich zu Recht damit -, traurigerweise aber auch eine Realität in der Gegenwart unseres Landes, im Alltag, in Institutionen, an Schulen. Jeder von uns nimmt das wahr. Es ist eine Realität, bei der man den Eindruck hat - ich fürchte, er trifft zu ‑ , dass die Problematik an Quantität und Qualität zunimmt. Dabei richten sich menschengruppenbezogene Gewalt und Hass gegen Menschen jeglicher Herkunft. Kollegin Braun hat das vorhin zu Recht dargestellt: Niemand ist davor sicher, rassistische Gedanken zu haben. Niemand ist aber auch davor sicher, Opfer von Rassismus zu werden. Es ist nicht das Thema der anderen, sondern eines für jeden einzelnen von uns. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Strafverfolgung, aber auch in der Opferschutzarbeit werden wir häufig mit Menschen und Taten konfrontiert, die Gewalt aus menschengruppenbezogener und rassistischer Motivation darstellen. Das ist leider keine Seltenheit. Das nehmen wir an unseren Schulen, im öffentlichen Raum und im Alltag wahr und stellen uns dagegen. Es ist deshalb notwendig, dass man das ohne Tabus ansprechen darf, egal wer Täter oder Opfer ist. Ich sage das auch vor dem Hintergrund einiger Fälle, die mir in der Arbeit des Opferschutzes untergekommen sind und mich schockiert zurückgelassen haben. Ich habe vor Kurzem einen Fall erleben müssen, bei dem ein Kind albanischer Herkunft Opfer rassistischer Gewalt einer Mitschülerin geworden ist, also an einer saarländischen Schule wegen seiner Herkunft Gewalt erfahren hat. Weil sich die Institutionen offensichtlich schwergetan haben, richtig damit umzugehen, wurde am Ende nicht die Täterin bestraft, sondern die Eltern des Kindes wussten sich nicht anders zu helfen, als das Kind von der Schule zu nehmen. In einer solchen Konstellation wäre ein Beauftragter als Ansprechpartner für die Schule, die Eltern und all diejenigen, die das mitbekommen haben, eine wichtige Institution gewesen, weil wir damit dem Grundsatz, der gerade in dieser Frage gesellschaftspolitisch wichtig ist, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen darf, hätten Ausdruck verleihen können. Für einen solchen Fall ist die Bestellung eine richtige Entscheidung. Deswegen unterstützen wir diese, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU und der SPD.) Im Kampf für eine tolerante Gesellschaft gibt es viel zu tun: Ansprechpartner sein, sichtbar machen, Themen auf die Agenda setzen. Mit der Bestellung dieses Beauftragten - das vermuten (Abg. Theis (CDU)) wir nicht, wollen es aber auch gemeinsam nicht - wollen wir diese Aufgabe nicht outsourcen, im Gegenteil, wir wollen die eigene Verantwortung unterstreichen und dieser besser gerecht werden. Uns ist dabei wichtig, und zwar gerade, weil wir im Grunde genommen eine gesellschaftspolitische Debatte gegen diese Ideen gewinnen müssen, wenn wir uns gegen Rassismus einsetzen, dass wir Rassismus überall entgegentreten, wo er auftritt, ihn aber nicht überall vermuten, wo es ihn nicht gibt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir lehnen deshalb Vorstellungen sogenannter Identitätspolitik ab - ich will das sagen, weil es wichtig ist, dass wir gegen das Richtige kämpfen -, die hinter jedem mitteleuropäischen Musiker, der sich für Reggae interessiert, jemanden vermuten, der sich kulturell etwas aneignet und der rassistisches Gedankengut hat. Wir lehnen Vorstellungen ab, die hinter jedem Kostüm aus Tausendundeiner Nacht und dem Wilden Westen Rassismus sehen. Wir lehnen auch Vorstellungen ab, die hinter jeder aus kriminalistischer Erfahrung stattfindenden Polizeikontrolle Rassismus vermuten. Es gibt Kleinkriminalität in Deutschland. Sie ist kein rassistischer Mythos und keine Erfindung aus rassistischem Gedankengut. Ich will damit nichts schönreden. Wer aber den Vorwurf des Rassismus inflationär verwendet, der verharmlost echten Rassismus und verliert die Menschen, die das Anliegen nicht mehr ernstnehmen, wenn es sich tatsächlich um Rassismus handelt. Das ist eine gefährliche Entwicklung in unserer Gesellschaft. Wer unter dem Deckmantel des Antirassismus die Augen vor Realitäten verschließt, der befördert die Spaltung unserer Gesellschaft, verhindert Lösungen und erreicht damit das Gegenteil dessen, was richtige Antirassismusarbeit zum Ziel hat, nämlich ihn zurückzudrängen. Wir bezwecken den Kampf gegen echten Rassismus, gegen Ideen, die eine Gesellschaft spalten. Wir treten für ein friedliches, tolerantes, weltoffenes Saarland ein. Dafür reichen wir die Hand und dem stimmen wir heute zu. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und bei der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Theis. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger das Wort für die Regierung.

Diese Rede einzeln zitieren

Anke Rehlinger

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es sich um einen Vorschlag des Landtages handelt, möchte ich einige Anmerkungen dazu machen. Meine erste Anmerkung ist, dass ich zunächst außerordentlich dankbar bin, dass die Einführung beziehungsweise Bestellung eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus heute mit einer erkennbar großen, breiten demokratischen Mehrheit in diesem Landtag auf den Weg gebracht werden kann. Allein das ist ein starkes Signal für den notwendigen Rückenwind für die wichtige Arbeit, die der Beauftragte zu leisten hat. Insofern dafür ein ausdrückliches Dankeschön. (Beifall von der SPD und der CDU.) Ja, wir müssen bedauerlicherweise feststellen, dass wir das nicht einfach tun, weil wir fälschlicherweise annehmen, dass ein Butzemann unter dem Bett liegt, sondern wir müssen das tun, um unserer Verantwortung gerecht zu werden und weil wir bei der Betrachtung der Realität zu dem Ergebnis gelangen müssen, dass selten zuvor so viele rassistische, auch rechtsextremistische Positionen in der Bundesrepublik Deutschland so laut geworden sind, wie das dieser Tage der Fall ist. Das ist unter anderem der Anlass, warum wir das tun. Wir müssen feststellen, dass es gefährlich wäre, dem keine Beachtung zu schenken. Es wäre gefährlich, den Rassismus, der sich wie ein schleichendes Gift in unserer Bevölkerung ausbreitet, nicht als eine Gefahr für unser Zusammenleben in dieser toleranten, friedlichen Gesellschaft wahrzunehmen. Mit Blick auf die Geschichte - das gehört sicherlich auch zu dieser Betrachtung - müssen wir sagen, dass die größte Gefahr für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie in Deutschland schon immer vom Rechtsextremismus ausgegangen ist. Auch das ist eine Gefahr, die wir im Blick behalten müssen. Die Zahlen, die Statistiken - Kira Braun hat hinsichtlich der Straftaten und des Ansteigens einige genannt, auch aus diesen Tagen - sind eindeutig, mit all ihren Aussagen. Sicherlich ist es auch unsere Aufgabe, klar zu sagen, dass dieses Unrecht weder geleugnet oder relativiert noch verharmlost oder gar entschuldigt werden darf. Rassismus ist ein Verbrechen. Rassismus ist ein Verbrechen auch an unserer Gesellschaft, ein Verbrechen gegenüber jedem Einzelnen. Und Rassismus muss genau als das bekämpft und geahndet werden: als Verbrechen. Was aber noch viel wichtiger ist: Wir müssen vor allem dafür sorgen, dass Rassismus gar nicht erst stattfindet. Das ist unsere Aufgabe, unter anderem auch dafür sitzen wir hier. (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Ja, in dieser Debatte gibt es, wie man gesehen hat, auch bei den demokratischen Vertreterinnen und Vertretern durchaus unterschiedliche Akzente. Aber eines ist dabei immer klar: Werden Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit, aufgrund ihrer Verhaltensweisen, aufgrund ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Neigung, ihrer religiösen Zugehörigkeit oder weshalb auch immer zurückgesetzt, angegriffen, beschimpft, so ist das Rassismus. Diesbezüglich gibt es keine Deutungshoheit. Darüber muss man sich einig sein, denn nur dann kann man wirksam dagegen vorgehen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD und der CDU.) Um nun zu vermeiden, dass man sich unnütz auseinanderdiskutieren und auseinandertreiben lässt: Ja, es gibt auch linksextremistische Gewalt. Ehrlich gesagt bin ich der Auffassung, dass die Motivation, derentwegen Menschen wegen ihrer Merkmale zurückgesetzt werden, nicht mal das Erheblichste ist. Sehr deutlich sind aber auch die Anzahl und die Motivation derjenigen, die die Zurücksetzung möglicherweise auch noch in Gewalt münden lassen. Angesichts all dessen sollten wir uns an dieser Stelle gar nicht auseinanderdividieren lassen, es geht tatsächlich um den Schutz jedes Einzelnen. Ich weiß ja, dass manches Bild nun total in Schieflage gerät, weil dieser Gesetzentwurf gar keine rotlinks-motivierte Keule ist, die hier geschwungen wird. Gerade deshalb ist es so wertvoll und deshalb bin ich so dankbar, dass die CDU-Fraktion in diesem Hause das mitträgt. Wenn schon „Keule“, so ist es die Keule der aufrechten Demokratinnen und Demokraten in diesem Land. Dafür steht jeder in diesem Haus, dafür bin ich dankbar, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall von der SPD und der CDU.) Es gibt die unterschiedlichsten Ausprägungen von Rassismus. Wir mussten gerade in den zurückliegenden Tagen wieder darüber diskutieren, wir treffen uns bedauerlicherweise mittlerweile ja sehr oft bei solchen Veranstaltungen, auch über die Parteigrenzen hinweg: Nach dem barbarischen und durch nichts zu rechtfertigenden Terrorangriff der Hamas auf Israel müssen wir feststellen, dass auch Antisemitismus wieder viel deutlicher zutage tritt - „wieder zutage tritt“, so muss man wohl formulieren, denn weg war er ja nie. Es ist auch unerheblich, ob es um Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus oder auch Muslimfeindlichkeit geht - unsere tägliche Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten ist es, dem Extremismus und der Intoleranz die Stirn zu bieten. Die Stirn bieten wir aber nicht nur durch moralischen Rigorismus, sondern vor allem auch durch konkrete Lösungen, durch Gespräche. Wenn wir solche Gespräche zu führen haben, werden uns deren Inhalte gewiss auch nicht immer gefallen. Es geht aber auch darum, eine politische Kultur zu pflegen, in der der Ausgleich von Interessen und der Kompromiss nicht als größte Übel angesehen werden. Es geht um eine politische Kultur, in der es uns gelingt, einander zuzuhören. Es geht darum, deutlich zu machen, dass gar nicht im Vordergrund steht, immer nur die von Anfang an gehabte Meinung durchsetzen zu wollen, sondern dass es um das Ergebnis einer Abwägung geht, mit der man in einer Demokratie zu einer bestimmten Haltung gelangen kann. Bei alledem müssen wir leider anerkennen, dass Extremismus und Rassismus eine aktuelle Bedrohung darstellen, dass sie aber auch schon in der Vergangenheit Realität gewesen sind. Damit komme ich noch einmal auf einen sehr konkreten Fall im Saarland zu sprechen, einen Fall, der seine blutige Spur in der saarländischen Geschichte hinterlassen hat. Bei diesem Fall wird sehr deutlich, wie aus einem bestimmten Klima heraus und nach ausgesprochenen Worten in den Neunzigerjahren Taten gefolgt sind, mit einer ganzen Reihe von Brandanschlägen. Einer dieser Anschläge steht ganz besonders im medialen Fokus, dankenswerterweise auch im Fokus einer in diesem Haus betriebenen Aufarbeitung: der rassistisch motivierte Anschlag in Saarlouis im Jahr 1991, bei dem Samuel Kofi Yeboah gestorben ist. Das ist bis heute eine, wie ich finde, tiefe Wunde auch in unserem saarländischen Gedächtnis. Der Untersuchungsausschuss wird sich ja auch mit diesem Fall beschäftigen. Offenkundig ist, das kann man wohl schon vorweg feststellen, dass damals, Anfang der Neunzigerjahre, nicht nur die saarländische Gesellschaft, sondern die Gesellschaft in Deutschland insgesamt nicht in der Lage war, ein rechtsextremes Problem in der eigenen Mitte zu erkennen und zu benennen und dafür zu sorgen, dass Menschen hier in Sicherheit leben können. Wenn es etwas gibt, das wir als Erkenntnis daraus mitnehmen können, so doch wohl die Feststellung, dass wir nicht leugnen dürfen, dass auch heute so etwas gegeben ist. Das ist doch unsere Verantwortung. Man kann vielleicht auch sagen, dass wir dem Andenken an Samuel Kofi Yeboah ein wenig gerecht werden, wenn wir heute die Lehren aus dem ziehen, was Anfang der Neunzigerjahre in diesem Land falsch gelaufen ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD und der CDU.) Die juristische Aufarbeitung läuft noch - Gott sei Dank, denn es gehört zum funktionierenden Rechtsstaat, dass sie nun zwar etwas spät, aber doch immerhin stattfindet. Der Untersuchungsausschuss nimmt seine Arbeit auf und wird auch Fragen stellen, deren Beantwortung vielleicht wehtun wird. Ohne Ergebnisse des Untersuchungsausschusses vorwegnehmen zu wollen, kann man sicherlich schon festhalten, dass im Fall Yeboah Fehler gemacht worden sind. Ich habe diese Feststellung bereits im Juni des letzten Jahres persönlich, aber auch in der Funktion als Ministerpräsidentin zum Ausdruck gebracht. Ich habe mein Bedauern ausgedrückt zu Fehlern, die im gesellschaftlichen und im politischen Leben und in ermittlungstechnischer und anderer Hinsicht gemacht worden sind. Ich habe mich dafür auch bei den Opfern und Angehörigen entschuldigt. Ich glaube, das war angezeigt; das gehört sich schlicht und ergreifend so. Immerhin erfährt man neben der Verletzung, die man als Opfer einer Straftat oder als Angehöriger eines Opfers hat, eine weitere unerträgliche Verletzung, wird man nicht als das Opfer gesehen, das man eben ist. Ich fand, es war meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass diese Menschen erkennen, dass wir ein wichtiges Signal aussenden wollen, dass wir Anerkennung für auch aufgrund von gemachten Fehlern erduldetes Leid aussprechen wollen. Damit können wir vielleicht auch einen Weg ebnen, miteinander einen Gesprächsfaden aufzunehmen. Natürlich kann solches Leid nicht durch einen Entschädigungsfonds finanziell aufgelöst werden; kein Geld der Welt kann erduldetes Leid wirklich ausgleichen. Nichtsdestotrotz ist auch die Entschädigung ein Bestandteil dieser Anerkennung und des Versuchs, erfahrenes Leid ein Stück weit auszugleichen. Neben allen diesen Erwägungen ist es natürlich wichtig, dass wir uns der Frage stellen, wie wir darauf hinwirken können, dass so etwas nicht passiert. Wie können wir gewährleisten, dass sich die Menschen in unserem schönen Bundesland auf das verlassen können, was wir eigentlich als verschrifteten, als klaren gesellschaftlichen Konsens vereinbart haben? Es ist doch Konsens, dem zivilisatorischen Fortschritt genügen zu wollen, wonach Minderheiten gleich welcher Art nicht mehr verfolgt werden, sie nicht um ihre Unversehrtheit, ihre Freiheit oder gar um ihr Leben bangen müssen. Das ist die Aussage, die wir als Versprechen abgeben. Wir haben aber auch dafür zu sorgen, dass das nicht als ein leeres Versprechen verstanden wird. Kümmern wir uns jetzt nicht darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird es möglicherweise für viele ein leeres Versprechen bleiben. Wir sind es all denjenigen schuldig, die das schon anders erfahren haben, jeden Tag. Und damit meine ich noch nicht einmal die großen Fälle, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden, die dann auch große Anteilnahme erfahren, sondern es sind die vielen kleinen Fälle des Alltags, des Alltagsrassismus, die zersetzend wirken können, bei denen eben auch deutlich wird, dass es Gedankenmuster gibt, die wir durchbrechen müssen. Es stimmt, was Kira Braun sagt: Allein nur zu sagen: „Ich bin nicht der große Rassist“, reicht am Ende des Tages nicht aus, wenn man trotzdem mit seinem Verhalten und seinen Aussagen Menschen diskriminiert. Deshalb kann auch jeder dazu einen Beitrag leisten. Wir reden heute über das, was wir institutionell machen, aber mindestens genauso wichtig, wenn nicht sogar noch wichtiger, ist das, was jeder Einzelne macht - im Verein, am Arbeitsplatz, zu Hause -, nämlich immer dann, wenn man ein Störgefühl hat, zu widersprechen, zu sensibilisieren. Es ist gar nicht die Keule, um die es geht, sondern es geht wirklich darum, der Kollege Theis hat es eben gesagt, ein anderes gesellschaftliches Klima in diesem Zusammenhang zu schaffen. Denn wenn einige Wenige mit großen Keulen durch das Land laufen, fühlt sich noch lange nicht jeder angesprochen, schon gar nicht, wenn es die Politik von oben herab tut. Aber wenn es der Arbeitskollege tut, den man ansonsten schätzt, mit dem man auch nach der Arbeit was unternimmt, Sport macht, wo die Familien was zusammen machen, wenn der einem sagt, dass das man eine Formulierung verwendet hat, die zurücksetzend ist, die rassistisch sein könnte, dass man zwar kein Rassist ist, aber die Formulierung vielleicht schon rassistisch ist, dann ist schon viel erreicht. Das können aber nicht 51 Abgeordnete. Das kann auch nicht eine Landesregierung, sondern das können 1 Million Saarländerinnen und Saarländer, die können das, die können mit dem richtigen Geist diese Debatten in der Gesellschaft führen. Das ist etwas, von dem ich glaube, dass wir es wirklich befördern müssen. Dabei sind solche Dinge, wie wir sie heute auf den Weg bringen, nur ein Zeichen, dass wir das tun wollen, dass diese Debatten auch geführt werden, dass man aufmerksam ist, dass man zurückweist, dass man richtigstellt und dass man im Zweifelsfall eben auch solidarisch ist mit denjenigen, die dort angegriffen werden. Ich sage in aller Deutlichkeit: Raushalten und es einfach der Politik zu überlassen, das reicht nicht aus, denn sich nur auf der Seite der Gerechten zu wissen, ist in der Situation, in der wir uns mittlerweile befinden, zu wenig. Raushalten reicht nicht! (Beifall von der SPD und der CDU.) Deshalb schließe ich auch mit einem Zitat unseres Bundespräsidenten, der gesagt hat: Es reicht nicht aus, kein Rassist zu sein. Wir müssen Antirassisten sein. Rassismus erfordert Gegenposition, Gegenrede, Handeln, Kritik und - was immer am schwierigsten ist - Selbstkritik, Selbstüberprüfung. Antirassismus muss gelernt, geübt, vor allen Dingen aber gelebt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage ganz ausdrücklich auch: liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lassen Sie uns tätige Antirassisten sein. Lassen Sie es uns genau so tun, wehren wir dem, was vielleicht schon etwas mehr ist als nur der Anfang, was aber auf keinen Fall mehr sein darf. - Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke der Frau Ministerpräsidentin. - Ich darf Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, darauf hinweisen, dass das Redezeitkontingent, welches der Regierung zur Verfügung steht, nicht ganz ausgereicht hat und somit 1 Minute und 50 Sekunden jeder Fraktion des Hohen Hauses on top zur Verfügung stehen werden. Fahren wir in der Aussprache fort. Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Als Demokraten und Christen sind wir ohnehin, in der Theorie zumindest, keine Rassisten. Von der katholischen Kirche, deren Mitglied ich bin, weiß ich schon von frühester Jugend an von den Missionaren, die berichtet haben: Es gab keinen Rassismus. Ich war 23 Jahre in der Schule in Saarlouis - ausgerechnet -, und 40 Prozent meiner Schüler waren ausländische Kinder, italienische Kinder, türkische Kinder, später auch Kinder aus dem Kosovo und so weiter. Es gab an der Schule keinen Rassismus. Es gab auch keine Gewalt. Das ist Sache des persönlichen Umgangs. An Schulfesten haben die Leute zusammengesessen, miteinander gelacht und geplaudert. Es gab das nicht! Aber es gibt Rassismus in der Welt und es gibt Gebiete, wo Rassismus ein riesiges Problem ist. Bei uns sollte es dieses Problem nicht geben. Es ist in der Regel nicht das Volk, das solche Dinge fördert oder schürt, es sind in der Regel die Verantwortlichen. Die Demokratie zum Beispiel ist meiner Ansicht nach nicht durch das Volk gefährdet, sondern durch die Regierenden, und gerade durch die, die jetzt am Regieren sind. Das gilt auch für die Kirche, wie ich aus meinen jüngsten Erfahrungen feststellen musste. Das Christentum ist nicht gefährdet durch die Christen, das Christentum ist zum Teil gefährdet durch die, die es führen sollen, durch die Hirten, nicht durch die Schafe. Ich komme jetzt zu uns zurück. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen, dass man diese Sache nicht übertreiben soll, weil eine Übertreibung eines Tatbestandes immer Gegendruck erzeugt. Druck erzeugt Gegendruck. Wenn solche Dinge, die uns nicht passen, die in unserem kleinen Saarland auftreten - wir sind ja hier für das Saarland verantwortlich -, dann ist das zuerst einmal Sache der Regierung. Und da ist es meiner Ansicht nach nicht nötig, dass wir einen Beauftragten ernennen. Das wird in dem Antrag ja so dargestellt: Er ist ehrenamtlich, das ist kein Problem und so weiter. - Das ist schon ein Problem, denn er ist nicht nur ehrenamtlich, sondern er hat auch ein Büro und Angestellte und er wirkt auch in die Behörden hinein. Das ist wieder ein Stück Bürokratie, die wir eigentlich abbauen wollen. Wir haben doch in unserer Regierung, denke ich mal, in den Ministerien, Leute, die dafür verantwortlich sind, die da tätig werden müssen, sollen und können. Wir haben auch Gerichte, die Straftaten aufdecken sollen und müssen. Da brauchen wir keinen Beauftragten. Insofern sind wir nicht für die Einrichtung eines Beauftragten, zumal wir als AfD und Opposition immer den Verdacht haben müssen, dass irgendwelche Leute versorgt werden. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Ulrich Commerçon.

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrich Commerçon SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie werden verstehen, dass man den letzten Redebeitrag nicht einfach so stehen lassen kann. Ein Redebeitrag, der mit der Leugnung des Rassismus in der Vergangenheit in unseren Schulen beginnt, entlarvt schon, wes Geistes Kind die Person ist, die dazu geredet hat. Und wenn es eines weiteren Beweises bedurft hätte, warum dieses Gesetz und warum die Einrichtung eines Beauftragten gegen Rassismus nötig ist, dann findet sich dieser Beweis leider mittlerweile auch hier in diesem Parlament. Ich danke all denjenigen, die am Gesetz und an der Einrichtung des Beauftragten mitgearbeitet haben. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Rassisten in unserem Land keinen Fußbreit Boden bekommen. - Ich danke Ihnen und bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD und der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. - Herr Dörr hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich gerne zulasse. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenfrage: Ich kann auch nicht stehen lassen, was Herr Commerçon hier sagt. Es dreht sich bei dem, was ich gesagt habe, nicht um Verharmlosung irgendeines Tatbestandes, sondern ich habe einfach das geschildert, was ich erlebt habe. Das muss noch erlaubt sein. In diesem Raum, wo wir alle so weit denken und alle nicht so eng sein wollen, darf man doch noch die Wahrheit sagen. Die Wahrheit ist, dass ich es in meinem Umkreis nicht so wahrnehme, dass das ein richtiges Problem ist. Das habe ich hier gesagt, das werde ich noch sagen dürfen, ohne diffamiert zu werden mit irgendwelchem Gedankengut, das ich hätte. Ich habe einfach eine gewisse Erfahrung, (Zuruf: Oh ja) die habe ich Ihnen mitgeteilt. - Herzlichen Dank. (Sprechen und Lachen.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Commerçon, möchten Sie erwidern? (Abg. Commerçon (SPD): Ja!) Dann bitte ich, das Saal-Mikro zur Verfügung zu stellen.

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrich Commerçon SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem Leugnen fing es auch vor 100 Jahren an. Das darf nie wieder passieren. Wir dürfen es nicht zulassen, dass das, was unter uns geschieht, alltäglicher Rassismus, wieder geleugnet wird. Das haben die Nazis damals getan und offenkundig tun sie es heute auch wieder. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Die Aussprache ist bereits geschlossen. - Es wird nun vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 17/903 - neu - in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/903 - neu - in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 4 der Tagesordnung: Erste und Zweite Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Gewährung von Inflationsausgleichszahlungen sowie zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2024 und 2025 (Drucksache 17/866) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Dezember 2023 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Rahmen der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder auf die Gewährung steuerfreier Inflationsausgleichszahlungen sowie zeitlich gestaffelter Erhöhungen der Entgelte geeinigt. Im Rahmen der in diesem Hause am 12. Dezember 2023 stattgefundenen Haushaltsberatungen hat Frau Ministerpräsidentin Rehlinger zugesagt, die Tarifabschlüsse zeit- und inhaltsgleich für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter im Saarland umzusetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird diese Zusage eingelöst und die für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder erzielte Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich im Saarland übertragen. Der Gesetzentwurf sieht auch die entsprechenden Maßnahmen vor. Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter, deren aktives Dienstund Anwärterverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden hat und die in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge hatten, erhalten für 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.800 Euro, wenn sie Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen sind, beziehungsweise 1.000 Euro, wenn sie Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen sind. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 werden monatlich Inflationsausgleichszahlungen gewährt. Diese betragen 120 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen beziehungsweise 50 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen. Voraussetzung ist, dass das aktive Dienst- oder Anwärterverhältnis in dem jeweiligen Kalendermonat besteht und an mindestens einem Tag einen Anspruch auf Dienst- oder Anwärterbezüge gegeben ist. Bei der Erstellung des Gesetzentwurfs hat mein Haus zusätzlich besondere Fallkonstellationen aufgegriffen, die nach unserem Dafürhalten einer sachgerechten Lösung bedurften. Im Dezember 2023 haben drei Lehrgänge des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung durch Ablegen der mündlichen Prüfung ihre Ausbildung beendet. Die mündlichen Prüfungen ihrer Ausbildung haben an mehreren Terminen in den ersten drei Dezemberwochen stattgefunden. Die Vergabe der Prüfungstermine erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Die Anwärterinnen und Anwärter hatten somit auf den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung und der damit späteren Verbeamtung keinen Einfluss. Aufgrund des Stichtages 9. Dezember 2023 hätte somit ein Teil der Absolventinnen und Absolventen Anspruch auf eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro und ein anderer Teil, und zwar diejenigen, die die Prüfung erst nach dem 9. Dezember 2023 ablegten, auf eine solche in Höhe von 1.000 Euro gehabt. Aus Sicht der Landesregierung würde dies eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung innerhalb dieser Personengruppe bedeuten. Im Interesse der gebotenen Gleichbehandlung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lehrgänge, die im Dezember 2023 ihre Ausbildung für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung beendeten und in demselben Monat in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurden, wurde daher eine Regelung aufgenommen, wonach in diesen Fällen ein Anspruch auf die volle Höhe der Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro besteht. Die Regelung stellt damit sicher, dass aus der zufälligen Festlegung des Prüfungstermins den betroffenen Beamtinnen und Beamten keine finanziellen Nachteile erwachsen. Vergleichbar hierzu wurde in Übernahme einer für den Tarifbereich geltenden Verfahrensweise bestimmt, dass Anwärterinnen und Anwärtern, die in den Monaten Januar bis Oktober 2024 die Ausbildung beenden und in demselben Monat zu Beamtinnen und Beamten auf Probe ernannt werden, der Unterschiedsbetrag zur Inflationsausgleichsmonatszahlung für Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Dienstbezüge nachzuzahlen ist. Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlungen haben nach dem Gesetzentwurf auch die Empfängerinnen und Empfänger von laufenden Versorgungsbezügen. Bei ihnen bemisst sich die Höhe der Sonderzahlungen nach dem jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatz und den Anteilsätzen des Witwen- und Waisengeldes. Ferner sieht der Gesetzentwurf vor, die Inflationsausgleichszahlung im Interesse der Gleichbehandlung wie den Empfängerinnen und Empfängern von Anwärterbezügen auch Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren sowie Lehrkräften im Vorbereitungsdienst, die sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis befinden, zu gewähren. Entsprechend der Tarifeinigung folgt nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfes auch im Beamtenbereich auf die Zahlung der Inflationsausgleichszahlung eine zweistufige Erhöhung der Bezüge. Der Gesetzentwurf sieht zum 1. November 2024 eine Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro vor. Der Familienzuschlag und sonstige dynamische Besoldungsbestandteile wie zum Beispiel die allgemeine Stellenzulage und die Mehrarbeitsvergütung erhöhen sich um 4,76 Prozent, die Anwärtergrundbeiträge um 100 Euro. In einer zweiten Stufe werden drei Monate später, also zum 1. Februar 2025, Grundgehälter, Familienzuschlag und sonstige dynamische Besoldungsbestandteile einheitlich um 5,5 Prozent, die Anwärtergrundbeträge um weitere 50 Euro erhöht. Die Versorgungsbezüge erhöhen sich aufgrund der Koppelung an die ihnen zugrunde liegenden Bezügebestandteile entsprechend. Die in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen stellen für den Dienstherrn im Saarland einen finanziellen Kraftakt dar. In Beträgen ausgedrückt heißt das, dass sich infolge der Inflationsausgleichszahlungen und der Besoldungs- und Versorgungsanpassung alleine für den Landeshaushalt in diesem Jahr Mehrkosten in Höhe von rund 85,2 Millionen Euro und im Jahr 2025 in Höhe von rund 142,1 Millionen Euro ergeben werden, insgesamt bis Ende 2025 somit rund 227,3 Millionen Euro. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge stellt sicher, dass die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und ‑ empfänger im Saarland auch unter schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Damit wird den Beschäftigten eine finanzielle Perspektive aufgezeigt und ein wesentlicher Beitrag zur Steigerung der Attraktivität einer Beschäftigung im Beamten- oder Richterverhältnis im Saarland geleistet. Etwaige darüber hinausgehende Anpassungen im Besoldungsrecht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Beamten- und Richterbesoldung werden im Rahmen eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens in diesem Jahr geprüft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Präsidentin! Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen und ihn zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. - Ich danke für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Minister Jost, und eröffne nun die Aussprache. (Abg. Commerçon (SPD): Das korrigieren wir, Sie wollen eine Überweisung in den Aus- schuss. - Minister Jost: Schön, dass das anderen Leuten nie passieren würde!) Ich eröffne nun die Aussprache. - Es liegen Wortmeldungen vor und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Raphael Schäfer.

Diese Rede einzeln zitieren

Raphael Schäfer CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Gesetzentwurf soll der Tarifabschluss, der für die Angestellten im öffentlichen Dienst schon im vergangenen Jahr geschlossen wurde, eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten des Saarlandes übertragen werden. Ich kann als CDU-Landtagsfraktion gerne sagen, dass das aus unserer Sicht richtig ist. Es ist aber auch notwendig. Wir brauchen diese strukturellen finanziellen Erhöhungen im Beamtenbereich. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, man muss den Fokus darauf richten, dass eine grundsätzliche Gleichbehandlung zwischen Tarifbeschäftigten auf der einen Seite und den Beamtinnen und Beamten auf der anderen Seite wichtig ist. Es darf nämlich nicht sein, dass die Schere zwischen diesen beiden Arten von Dienstverhältnissen - so will ich es einfach einmal bezeichnen - weiter auseinanderdriftet. Daran können wir alle, glaube ich, gar kein Interesse haben. Das Gegenteil ist der Fall. Der entscheidende Punkt ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen - deswegen auch der heutige Gesetzentwurf -, dass wir als Landesparlament für die Beamtinnen und Beamten zuständig sind. Bei den Tarifangestellten ist es ein anderes System. Dort kommen die Vereinbarungen innerhalb der TdL, der Tarifgemeinschaft der Länder, zustande. Ich sage in ganz klaren Worten: Es kann nicht sein, es darf nicht sein, dass am Ende die Beamtinnen und Beamten nach Kassenlage bezahlt werden. Das ist uns als CDU-Fraktion wichtig. Wir brauchen einen attraktiven öffentlichen Dienst. Wir brauchen eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Das gilt gleichermaßen für die Tarifangestellten wie für die Beamtinnen und Beamten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und vereinzelt bei der SPD.) Deswegen ist uns das wichtig. Wir wollen ein klares Bekenntnis mit Blick auf die Inflationsausgleichsprämie aussenden. Der Minister ist darauf eingegangen, dass jetzt für die aktiven Beamtinnen und Beamten bis Oktober 3.000 Euro insgesamt ausgezahlt werden und die Versorgungsempfänger - die müssen wir nämlich auch mitdenken -, also die ganzen Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, analog zu ihrem erworbenen Ruhegehaltssatz auch von dieser Inflationsausgleichsprämie profitieren. Ich will offen ein Problem ansprechen. Sie alle wissen, dass vor etwa 20 Jahren im Rahmen der Föderalismusreform I die Besoldung und Versorgung im Beamtenbereich vom Bund auf die Länder übergegangen ist. Ich glaube, aus der heutigen Perspektive rückblickend würde man viele Dinge anders machen, anders gestalten. Insoweit ist es wichtig, dass wir gemeinsam dafür eintreten, dass der Wettbewerb um die besten Köpfe im öffentlichen Dienst nicht einseitig zugunsten finanzstarker Länder geführt wird. Dort müssen wir ganz klar aufgestellt sein. Der Minister hat von einem Kraftakt gesprochen. Ich will noch eins draufsetzen: Wir müssen alles in unserer Hand Liegende tun, finanziell für einen attraktiven öffentlichen Dienst zu sorgen, weil wir dort in einem Wettbewerbsverhältnis nicht nur gegenüber dem Bund stehen. Es gehört zur Wahrheit dazu: Auch wenn wir mit unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz freundschaftlich verbunden sind, gibt es da natürlich ebenfalls einen freundschaftlichen Wettbewerb. Dem müssen wir uns stellen. Deswegen sage ich, dass zumindest vergleichbare finanzielle Rahmenbedingungen im Beamtenbereich, insbesondere in dieser Nähe bestehen müssen. Das muss uns ein Anliegen sein und deswegen ein klares Bekenntnis zu der heutigen Erhöhung. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Kritikpunkte möchte ich aber am Regierungsentwurf, am Gesetzentwurf der SPD-Landesregierung, aufgreifen. Es geht zunächst einmal um den zeitlichen Aspekt. Die Frau Ministerpräsidentin hat Anfang Dezember die Ankündigung im Landtag gemacht, diese Eins ‑ zu ‑ Eins ‑ Übernahme, was wir auch begrüßen. Aber schaut man sich die zeitlichen Aspekte an - wir haben das im Innenausschuss inhaltlich stark begleitet; ich kucke zur Kollegin Anja Wagner-Scheid -, muss man unterscheiden, was die parlamentarischen Abläufe und was die technischen Abläufe sind und wie Umsetzung mit Blick auf eine Auszahlung ist, in dem Fall der Inflationsausgleichsprämie. Da müssen wir schon sagen, dass es aus unserer Sicht sehr lange gedauert hat. Erst Ende März wurden Abschlagszahlungen umgesetzt, also die technische Seite. Da hat uns viel Kritik aus der Beamtenschaft erreicht. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Das ist der eine Aspekt. Wir sind aber zunächst einmal für die parlamentarischen Abläufe zuständig. Das andere (Abg. Schäfer (CDU)) ist operatives Verwaltungshandeln, Management der Landesregierung. Kritik daran habe ich gerade geübt. Aber noch einmal zu den parlamentarischen Abläufen hier. Anfang Dezember, am 12. Dezember, wurde eine Ankündigung gemacht, und erst fünf Monate später, Ende April, wird ein Gesetzentwurf hier vorgelegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sagen wir ganz ehrlich, das ist in Zukunft zwingend schneller zu gestalten! Der Gesetzentwurf hätte in unseren Augen spätestens im Februar dieses Hohe Haus erreichen müssen. Dann wäre auch ausreichend Zeit gewesen, vielleicht in den Ausschüssen die einen oder anderen Dinge besser beraten zu können. Deswegen komme ich zu meinem zweiten Kritikpunkt. Der Minister hat einen Punkt angesprochen - der war uns wichtig -, und zwar geht es um die Anwärterinnen und Anwärter. Er hat aber einseitig nur auf die Anwärter im allgemeinen Verwaltungsdienst fokussiert, wo eine Problematik entschärft wurde. Unabhängig davon, an welchem Stichtag die mündliche Prüfung abgelegt wird, erhalten alle Anwärter im allgemeinen Verwaltungsdienst die volle Inflationsausgleichsprämie. Jetzt kucken wir doch einmal zu den Kolleginnen und Kollegen der Polizeianwärter - ich schaue auch zum Kollegen David Maaß und zur Kollegin Sandra Quinten -, die besuchen die gleiche Fachhochschule. Die machen an der gleichen Hochschule ein vergleichbares Studium. Was passiert mit diesen Anwärterinnen und Anwärtern? Ich kucke auch auf die Polizeibeamten, die auf der Besuchertribüne stecken. Die machen ihre Prüfung erst im Januar beziehungsweise Februar. (Lachen bei der SPD. - Ministerpräsidentin Rehlinger: Stecken!) Es treibt sie wahrscheinlich auch um, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen an der Stelle leer ausgehen. Das ist nicht in Ordnung. All diese Personen erhalten dies nicht - und das ist der Gegensatz zu dem, was der Minister ausgeführt hat - im Gegensatz zu meinen Kolleginnen und Kollegen im allgemeinen Verwaltungsdienst. Ich bin auch mit Leib und Seele Verwaltungsbeamter und bekenne mich immer dazu. Wertschätzung gilt nicht nur für die einen, sondern muss für alle gelten. Deswegen plädieren wir dafür. Diese Frist hätte definitiv verlängert werden müssen und alle Polizeianwärterinnen und -anwärter hätten in den Genuss der vollen Inflationsausgleichsprämie kommen müssen. Deswegen ist das aus unserer Sicht ein klarer Fehler. Das kritisieren wir und das haben nicht nur wir kritisiert, sondern auch die Polizeigewerkschaften. Sie haben in der externen Anhörung mehrfach darauf aufmerksam gemacht und es ist sehr schade, dass diese Kritikpunkte von der Landesregierung nicht aufgegriffen wurden. Das kritisieren wir. Ansonsten insgesamt Zustimmung zum Gesetzentwurf, insbesondere zu den strukturellen Erhöhungen mit Blick auf die Tabellenentgelte, 200 Euro und 5,5 Prozent darauf aufbauend. Aber noch einmal der Hinweis: Heute die Bitte um Zustimmung in Erster und Zweiter Lesung. Wir wollen da ja ins Handeln kommen. Insoweit, wie gesagt, Zustimmung zu beiden Lesungen heute. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Schäfer. - Ich erteile nun das Wort Herrn Abgeordneten Maximilian Raber für die SPD-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. gilt gemeinhin als Begründer des modernen Beamtentums. Vorweisen mussten die Beamten neben Sachkenntnis auch Unbestechlichkeit und vor allem Pflichtbewusstsein. Seit Einführung des Allgemeinen preußischen Landrechts wurden Beamte nicht mehr Diener der Könige, sondern sie wurden Diener des Staates. Das ist nun 230 Jahre her. Man könnte also die kühne These wagen und behaupten, es habe sich mittlerweile bewährt. Aus dem heutigen Beamtenverhältnis ergeben sich zum einen Pflichten für Beamte. Die Achtung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist wohl die wichtigste. Beamte haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und bei ihrer Amtsführung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen - so heißt es im Gesetz. Ich bin überzeugt, dass sich unsere saarländischen Beamtinnen und Beamten nicht nur dieser Pflichten bewusst sind, sie haben sie auch verinnerlicht und achten sie. Neben den Pflichten leiten sich aber auch Rechte aus dem Beamtenverhältnis ab, so etwa die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber der Beamten, aber auch das Recht auf Versorgung und Besoldung. Für uns als SPD-Fraktion ist eines klar: Wer gute Arbeit will, der muss auch gute Löhne zahlen, denn die Inflation betrifft uns am Ende alle. Inflation ist nichts, was wir haben wollen, nichts, wofür wir uns einsetzen. Sie ist etwas, das wir entschieden bekämpfen müssen, auch mit Wirtschaftsförderung, Wirtschaftserhalt und florierender Marktwirtschaft. Das sind unsere Ziele. Darum ist es wichtig, die Gehälter der Beschäftigten im öffentlichen Dienst in diesem Land an die aktuellen Preisniveaus anzupassen. Das haben wir in der Vergangenheit getan. Dafür haben die Beschäftigten im öffentlichen Dienst gestritten, gestreikt und verhandelt. (Abg. Raber (SPD)) Dazu haben sie jedes Recht, und das ist auch gut so. Darum ist es ebenfalls nur folgerichtig, dass wir dies auch bei den Dienerinnen und Dienern unseres Staates heute tun. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Der öffentliche Dienst hat beim Werben um Fachkräfte oft das Nachsehen gegenüber der freien Wirtschaft, besonders bei Flexibilität und Höhe der Gehaltszahlungen. Um aber zukünftig auch Fachkräfte für den Staatsdienst gewinnen zu können, darf diese Schere nicht noch weiter auseinandergehen. Wer einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst möchte, der muss auch zukunftsfähige Arbeitsplätze, Modelle und Löhne gewährleisten. Dabei steht das Saarland nicht nur in Konkurrenz zur Privatwirtschaft. Wir stehen auch in Konkurrenz zu anderen öffentlichen Sektoren, beispielsweise mit Kommunen und Landkreisen, mit Bundesbehörden und durch unsere Grenznähe mit unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz. Dabei besteht wohl Einigkeit in diesem Haus: Die Anpassung der Besoldung ist keine Luxusentscheidung, sondern bitter notwendig. Herr Schäfer, Sie haben es vorhin gesagt: Die Schere darf nicht weiter auseinandergehen. - Diese Schere ist mitunter auch auseinandergegangen, weil man in den letzten Jahren diese Anpassung nicht eins zu eins vorgenommen hat. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten und ihr wertvoller Dienst an unserem Land wird oft unterschätzt. Sie stehen jeden Tag auf, um zu schützen, unsere Rechte zu wahren, das Funktionieren unseres Staates sicherzustellen. Doch allzu oft bleiben ihre Bemühungen im Verborgenen, während wir uns auf den alltäglichen Ablauf unseres Lebens konzentrieren. Sie arbeiten im Stillen, manchmal unter schwierigen Bedingungen, um die Stabilität und den Wohlstand unserer Nation zu erhalten. Sie sind diejenigen, die sich um unsere Sicherheit kümmern, sei es durch Polizeieinsätze, Feuerwehrdienste oder im Rettungswesen. Sie sind diejenigen, die sicherstellen, dass unser Land funktioniert. Wir leben in Zeiten multipler Krisen und Inflation. In diesen Zeiten erlischt die Fürsorgepflicht des Staates gerade nicht. Besonders in diesen Zeiten müssen sich unsere Beamtinnen und Beamte auch darauf verlassen können. Das betrifft viel mehr Berufsgruppen, als im ersten Moment gedacht. Nicht nur Beamtinnen und Beamte in der allgemeinen inneren Verwaltung, sondern auch im technischen Dienst, im Justizdienst, aber eben auch bei unserer Polizei und in vielen weiteren Gruppen. Ich selbst bin 2016 als Anwärter für den gehobenen Verwaltungsdienst beim Saarpfalz-Kreis in mein Berufsleben gestartet. Das Gefühl, die Ernennungsurkunde zu bekommen, den Eid zu sprechen, ist nach wie vor präsent und wird es wohl auch für immer bleiben. Während meiner Studienzeit habe ich im praktischen Teil viele verschiedene Arbeitsfelder und Abteilungen kennenlernen dürfen. Das Arbeiten war oft interessant, abwechslungsreich und lehrreich. Ich habe auch viele Kolleginnen und Kollegen kennenlernen dürfen. Dabei ist mir aufgefallen, das öffentliche Bild, mit dem hier und da der öffentliche Dienst und das Beamtentum gezeichnet werden, entspricht mitnichten der Realität. Ich habe Beamtinnen und Beamte kennengelernt, die für ihren Beruf brennen, die mit Leidenschaft und Freude jeden Tag zur Arbeit gehen, die rechtmäßig, akribisch und bedacht ihre Aufgaben erledigen, und das nicht für sich selbst oder ein Gewinnstreben, sondern zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle der Allgemeinheit. Darum bin ich zutiefst überzeugt, diesen Menschen sind wir es schlicht und ergreifend schuldig, ihre Besoldung an die aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, denn ohne sie wäre unsere Gesellschaft nicht dieselbe. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer gute Arbeit will, der muss auch gute Löhne zahlen. Wer sein berufliches Schaffen dem Staat und dem Wohl der Allgemeinheit widmet, mit Sachkenntnis und unbestechlich und wer pflichtbewusst seinen Dienst verrichtet, hat genau das verdient. - Vielen Dank und Glück auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Raber. Der Minister für Inneres, Bauen und Sport hat noch einen Redebeitrag angezeigt. - Ich erteile Herrn Minister Jost für die Regierung erneut das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Nach der, wie ich finde, etwas absonderlichen Argumentationskette des Kollegen Schäfer scheint es mir notwendig, noch mal auf ein paar Punkte hinzuweisen, um hier so eine gewisse Unwucht rauszunehmen. Um es mal auf saarländisch umgangssprachlich mit Blick auf das, was wir durch die Ministerpräsidentin versprochen und geliefert haben, zu sagen: Die Knatter ist auf dem Konto. - Die Kolleginnen und Kollegen haben das Geld mit dem entsprechenden Bezug ‑ ‑ (Abg. Schäfer (CDU): Im Ernst?) Das Geld ist als Abschlag gezahlt worden und es ist das, was am Ende bei den Leuten ankommt. Wenn wir ihnen das Geld vorenthalten hätten, könnte ich diese Rede noch verstehen. Alles andere ist absonderlich. Ich sage es noch einmal: Das Geld haben die Menschen auf das Konto bekommen, und das ist das Entscheidende. Nur daran lasse ich mich messen. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Es mag Ihnen an der einen oder anderen Stelle zu langsam gehen, es mag Ihnen an der einen oder anderen Stelle nicht schnell genug gehen, aber ich erinnere Sie vielleicht an Alleinregierungszeiten Ihrer Partei. Damals waren Sie vielleicht sogar schon selbst im Bereich des öffentlichen Dienstes unterwegs. Damals gab es unter Peter Müller und der Alleinregierung der CDU Nullrunden. Dort sind überhaupt keine Tarifergebnisse übertragen worden. Lesen Sie doch mal die Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes oder auch des DGB der damaligen Zeit. Damals gab es zeitverzögerte Übertragungen von Tarifergebnissen und das ist auch noch mit Abschlägen garniert worden, indem man gesagt hat, wir übertragen nicht alles, sondern vielleicht nur einen gewissen Bruchteil. Ich sage das auch aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre mit der Großen Koalition. Vielleicht können Sie mit einer der Banknachbar*innen reden. Damals gab es immer eine relative Zurückhaltung. Wenn es dann um die Verbesserungen von Rahmenbedingungen bei den Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei bezüglich DuZ und Beförderungen ging, die Sie eben so großartig zitiert haben, haben wir geliefert, wozu andere nicht in der Lage oder bereit waren. Das lasse ich mir aus „Neimerderei“ hier nicht kleinreden, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Es gibt Stichtagsregelungen, das müsste Ihnen als Beamter eigentlich bewusst sein. Sie müssten eigentlich in Ihrer Ausbildung beigebracht bekommen haben, dass man Stichtagsregelungen hat. Wir haben diese Stichtagsregelung bezogen auf den Dezembertermin so auslegen können, dass alle, die im Dezember ihre Prüfungen gemacht haben, auch tatsächlich davon profitiert haben. Die Menschen, die im Januar oder Februar eine entsprechende Prüfung abgelegt haben, fallen leider Gottes nicht darunter. Den Eindruck zu erwecken, als bekämen sie nichts, ist genau so verkehrt und „neimerderisch“. Sie bekommen nicht nichts, sie bekommen 1.000 Euro als Abschlag. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Ich sage es noch einmal: Wenn man glaubt, aus jedem Thema eine Nummer machen und Schindluder damit treiben zu können, darf man sich nicht wundern, wenn man nicht mehr ernst genommen wird. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD-Fraktion.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Minister Jost. - Der Abgeordnete Raphael Schäfer hat eine Kurzintervention angezeigt, die ich zulasse. Abg. Schäfer (CDU) mit einer Zwischenbemerkung: Vielen Dank Frau Präsidentin! Ich bin vom Herrn Minister persönlich angesprochen worden und will deswegen persönlich antworten. Erster Punkt: Ich habe hier eine Haltung vertreten, die der Landesregierung im Rahmen der externen Anhörung von den Polizeigewerkschaften vorgetragen wurde. Wir stehen voll dahinter. Wo ein Wille, da ein Weg. Es wäre durchaus möglich gewesen, die entsprechende Stichtagsregelung so auszugestalten, dass die Anwärterinnen und Anwärter im Polizeibereich - und das ist mir wichtig zu sagen - gleichbehandelt werden mit den Kolleginnen und Kollegen, die einen Raum nebendran ebenfalls an der Fachhochschule unterrichtet werden. Das wäre aus unserer Sicht richtig. Wenn Sie eine andere Auffassung haben, haben wir das zur Kenntnis zu nehmen. Der andere Punkt ist folgender: Sie haben viele Dinge, die in der Vergangenheit anders waren, in einen „Dippen“ geworfen. Wir sagen klar: Kalter Kaffee schmeckt nicht. Wir wollen die Zukunft gestalten. Wir haben dazu kluge Vorschläge gemacht. Das wird auch weiterhin so sein. Diese Kritik ist also aus unserer Sicht und aus Sicht der Polizeigewerkschaften angebracht. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Minister, möchten Sie erwidern?

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Nein.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke für die Rückmeldung. Dann fahren wir in der Aussprache fort. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile nun für die AfD Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert, ob er jetzt Angestellter oder Beamter ist. Das heißt also, wenn jemand in einer Behörde oder auch sonst wo als Angestellter seine Arbeit tut und eine Lohnerhöhung bekommt und ein anderer als Be- (Abg. Dörr (AfD)) amter genau dieselbe Arbeit tut, dann ist es nicht mehr als recht und billig, dass der Beamte dasselbe auch bekommt. Ich lese immer sehr fleißig die Leserbriefe in der Saarbrücker Zeitung. Seit Jahren erlebe ich, dass gerade beim Thema Beamte das Ganze immer etwas hochgekocht wird und die Gemüter sich erhitzen. Ob das die Renten oder Gehalts- oder Lohnerhöhungen sind, bei den Beamten herrschen andere Gesichtspunkte vor und andere Argumente zählen. Ich möchte einen Punkt hinzuzufügen, der mir zu wenig vorkommt: Beamter ist nicht gleich Beamter. Die Leute stellen sich als Beamten einen Regierungsdirektor vor, vielleicht auch noch einen Lehrer oder Schuldirektor. Es gibt aber Beamte der niedrigeren Besoldungsstufen. Ich habe nicht genau im Kopf, wie das im Augenblick ist, aber als die Post noch Beamte hatte, war der Briefbote in der Gehaltsstufe 1. Der Rektor einer Schule ist in der A 15. Das sind riesige Unterschiede. Das heißt also, wenn wir hier über Beamtenbesoldung reden, dann reden wir nicht nur über Leute, die verhältnismäßig viel Geld verdienen, sondern auch über Leute, die trotz ihrer Arbeit gerade so mit ihrem Geld auskommen, da sie in den unteren Gehaltsstufen sind. Das ist die große Mehrheit. Daran sollten wir denken. Aus diesem Grunde macht es uns als AfD überhaupt nichts aus, hier mit vollem Herzen Ja zu sagen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/866. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/866 in Erster Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/866 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfes Drucksache 17/866 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Somit kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/866 in Zweiter und letzter Lesung. Wir für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/866 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 5: Erste und Zweite Lesung des von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten 32. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz) (Drucksache 17/899) Die Fraktionen haben mich ermächtigt, das Gesetz zu begründen.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion bringen heute einen gemeinsamen Entwurf zur Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten in den Landtag ein. Sie haben mich gebeten, den Gesetzentwurf zu begründen. Dieser Bitte komme ich dem guten Brauch in unserem Hohen Haus entsprechend gerne nach. Mit den vorgesehenen Änderungen knüpfen wir an Tagesordnungspunkt 4 an, die Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst. In seinem Grundsatzbeschluss vom 24. November 1993 hat der Landtag einstimmig entschieden, bei Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten die Abgeordnetenentschädigung inhalts- und zeitgleich anzupassen. Wie soeben erörtert, ist für die Beamtinnen und Beamten unter anderem eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 200 Euro zum 1. November 2024 sowie eine Anhebung um weitere 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 vorgesehen. Auf den Landtag übertragen bedeutet das, die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. November 2024 um 200 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2025 wird sie um weitere 5,5 Prozent angehoben. Parallel dazu wird die Unkostenpauschale zum 1. November 2024 um 3,12 Prozent angehoben. Das entspricht prozentual der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um den Sockelbetrag von 200 Euro. Zum 1. Februar 2025 wird sie um weitere 5,5 Prozent angehoben. Zur Klarstellung sei angefügt: Die vor Kurzem an die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten einmal gewährte Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro wird den Abgeordneten nicht gewährt. Gleiches gilt für die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 120 Euro für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte nun um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/899. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/899 in Erster Lesung ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. In der heutigen Sitzung soll auch die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/899 durchgeführt werden. Nach § 33 Absatz 3 der Geschäftsordnung dürfen die zur Verabschiedung einer Gesetzesvorlage erforderlichen Lesungen nicht in einer Sitzung und nicht am selben Tag stattfinden. Abweichungen von dieser Vorschrift kann der Landtag gemäß § 57 Absatz 1 Landtagsgesetz mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten im Einzelfall beschließen. Wir kommen nun zur Abstimmung, wer dafür ist, dass in der heutigen Sitzung die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs durchgeführt wird, den bitte ich um mein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht ist und der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung in Zweiter Lesung beraten wird. Ich eröffne nun dazu die Aussprache. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Zweiter und letzter Lesung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/899 in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes (Drucksache 17/865) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Reinhold Jost das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 haben die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für wesentliche Teile des Wohnungswesens, vor allem für das Recht der sozialen Wohnraumförderung, erhalten. Von dieser soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf Gebrauch gemacht werden. Das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz soll künftig die Grundlage für die soziale Wohnraumförderung im Saarland bilden. Wir haben dabei eine besondere Situation auf dem Wohnungsmarkt, die man sich mit Blick auf aktuelle, aber auch zurückliegende Diskussionen bezüglich des Bedarfs und der tatsächlichen Situation immer wieder vor Augen führen muss. Das Wohneigentum ist dominant und prägt den saarländischen Wohnungsmarkt. Nirgendwo in Deutschland leben mehr Menschen im Wohneigentum als im Saarland, knapp zwei Drittel der Haushalte. Gleichzeitig mangelt es beim Mietwohnraum an qualitativem, bezahlbarem Wohnraum. Sowohl im Eigentums- als auch im Mietwohnraumbereich sind überdurchschnittlich viele Gebäude sanierungsbedürftig. Es gibt auch einen großen Anteil an Leerständen und Umbausituationen, die viel zu wenig genutzt werden. Dazu kommen Situationen, die uns von anderen Regionen in Deutschland deutlich unterscheiden. Das ist beispielsweise die Bereitschaft, durch und mit Genossenschaften oder Stiftungen Vermögen gegebenenfalls in Liegenschaften anzulegen; das ist im Saarland deutlich unterrepräsentiert. (Vizepräsidentin Heib übernimmt den Vor- sitz.) Mit dem Gesetz soll diesen landesspezifischen Anforderungen an die Wohnraumförderung endlich Rechnung getragen werden. Ich bin dankbar, dass das auch von der Mehrheitsfraktion so gesehen wird. (Beifall von der SPD.) Zu den Kernpunkten des Gesetzentwurfes. Gegenüber dem derzeit geltenden Bundesrecht wird die Regelungsdichte erheblich verringert. Wir wollen einfacher und schneller werden. Überholte beziehungsweise nicht benötigte Regelungen sollen abgebaut und durch zeitgemäße Regelungen ersetzt werden, zum Beispiel in der Frage, wann ein Haushalt vorliegt. Ziele, Fördergegenstände und Regeln zur Sicherung der Zweckbindung werden hinreichend bestimmt formuliert. Gleichzeitig bleibt Raum für die Ausgestaltung der Förderbestimmungen. Die Förderung soll anders als bisher im Mietwohnungsbereich auch Wohngemeinschaften und besonderen Wohnformen zugutekommen. Ich nenne noch einmal den Annex zum Thema genossenschaftliches Bauen, aber auch Mehrgenerationen und Gruppen, die sich eventuell dafür interessieren. Ich bin insbesondere Herrn Minister Barke für den Input dankbar. Es ist ein Thema, das Sie schon seit vielen Jahren umgetrieben hat. Ich bin der festen Überzeugung, zusammen mit der Landesbauordnung und den geänderten Richtlinien der Vergangenheit sind wir dort einen großen Schritt weitergekommen. Deswegen ein herzliches Wort des Dankes für den Input und die konstruktive, kritische Begleitung an Sie und an Ihr Haus. Bei der Eigentumsförderung sollen künftig auch Einpersonenhaushalte Förderung in Anspruch nehmen können. Fast 40 Prozent aller Haushalte im Saarland sind Einpersonenhaushalte. Die Vorschriften zur Einkommensermittlung werden für einen möglichst unbürokratischen Verwaltungsvollzug vereinfacht. Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Stellen außerhalb der Landesbehörden, insbesondere der Saarländischen Investitionskreditbank als der saarländischen Förderbank, sollen gestärkt werden. Die Basiseinkommensgrenzen beim Mietwohnungsbau werden entsprechend der Werte der dynamisierten Einkommensgrenzen in Rheinland-Pfalz angehoben. Gleichzeitig wird die Anpassung der Einkommensgrenzen dynamisiert und damit auch erleichtert. Dieses Landeswohnraumförderungsgesetz bildet den Rahmen für zielgerichtete Förderprogramme, die sich an aktuellen Bedarfen orientieren. Es stellt somit die Weichen dafür, die Wohnraumförderung im Saarland zu verbessern und die Zahl der Sozialwohnungen im Land zu erhöhen. Ich sage das nicht nur als frommen Wunsch; ich mache das auch mit einer kleinen Zwischenbilanz deutlich. Derzeit gibt es rund 750 gebundene Wohnungen und Wohneinheiten im Saarland. Aktuell befinden sich aufgrund der veränderten Förderkulisse und des Engagements meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch des engagierten Werbens durch die SIKB bei Investoren über 700 Wohneinheiten entweder in der Umsetzung, in der konkreten Planung oder in der zielgeführten Beratung. Ich bin der festen Überzeugung, wir sind auf dem richtigen Weg. Das gilt alleine für dieses Jahr. Die kommenden Jahre werden noch einen ganz entscheidenden Beitrag dazu liefern. Lieber Herr Minister von Weizsäcker, ich will das auch das studentische Wohnen betreffend mit einem ausdrücklichen Wort des Dankes verbinden. In den kommenden Monaten gehen deutlich mehr Gelder aus der Förderung in die konkreten Projekte als das, was wir in der Vergangenheit immer wieder mal hatten. Gelder, die uns der Bund zur Verfügung gestellt hatte, flossen wieder zurück an den Bund. Es wäre eine tolle Situation, nicht nur diesen Rahmen komplett auszunutzen, sondern gegebenenfalls auch zu schauen, wie wir zusätzlich noch andere Bedarfe abdecken können. Dafür sage ich Ihnen herzlichen Dank für Ihr Engagement, insbesondere beim studentischen Bauen, das wir an der Universität mit Hochdruck vorantreiben. Das zeigt Wirkung. (Beifall von der SPD.) In diesem Zusammenhang haben wir vor, sehr deutlich an anderen Stellschrauben zu drehen, nämlich parallel dazu bei der Landesbauordnungsnovelle, die sich in der internen Anhörung befindet. Bei dieser Novelle geht es ebenfalls darum, durch eine zukunftsgerichtete Landesbauordnung den Wohnungsbau anzukurbeln, bürokratische Hürden abzubauen, schneller und kostengünstiger zu werden, aber vor allen Dingen den Bestand zu aktivieren. Es gilt, mit Leerständen genauso wie mit Umnutzungen, mit experimentellem Bauen, aber auch mit dem einen oder anderen Unsinn aufzuhören, der dazu führt, dass die Investoren gehemmt oder abgeschreckt werden. Wir wollen eine der fortschrittlichsten Landesbauordnungen vorlegen. Ich bin sehr dankbar all denen gegenüber, die uns dabei begleiten: den Architekten- und Ingenieurkammern, der AGV Bau und den unteren Bauaufsichten genauso wie den Kolleginnen und Kollegen aus dem Wirtschaftsministerium. Wir liefern. Das gilt auch für den LEP. Es geht um die Wohnraumförderung, es geht um die Bauvorschriften und es geht um die Grundlagen unserer Landesplanung. Das alles sind Dinge, die wir ordentlich auf den Weg gebracht haben. (Beifall von der SPD.) Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz in Erster Lesung und um Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Das Wort hat nunmehr Herr Abgeordneter Alwin Theobald von der CDU-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Alwin Theobald CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Saarländerinnen und Saarländer! Heute geht es um die Erste Lesung des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes. Zunächst möchte ich betonen, dass unsere Fraktion grundsätzlich die Notwendigkeit und den Wert dieses Gesetzes anerkennt. Die Förderung von Wohnraum ist von entscheidender Bedeutung, um den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes angemessene und bezahlbare Wohnmöglichkeiten zu bieten und auch der im Saarland herrschenden Wohnungsnot erfolgreich zu begegnen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute in Erster Lesung zu. Ich möchte aber auch einige kritische Punkte beleuchten, die meiner Meinung nach näherer Betrachtung bedürfen. Zunächst einmal erfinden Sie das Rad mit diesem Gesetzentwurf ja keineswegs neu, sondern Sie halten sich recht eng an die entsprechende Gesetzgebung im Bund und in den anderen Ländern. Wenn man Gutes übernehmen kann, vielleicht sogar noch verbessern möchte, ist in der Politik das Abkupfern von Bestehendem ja grundsätzlich legitim, in manchen Fällen vielleicht sogar geboten. Aber ist das, was Sie hier vorgelegt haben, in diesem Entwurfsstadium wirklich besser als die Regelungen anderer Länder? Trotz Verbesserungen bei den Einkommensgrenzen gegenüber dem Bundesgesetz gehen Sie meiner Meinung nach in dem vorliegenden Entwurf ein gutes Stück an den Lebensrealitäten vieler Familien im Saarland vorbei. Das gilt ganz besonders im Hinblick auf den im Vergleich zu anderen Ländern sehr geringen jeweiligen Erhöhungsbetrag für Kinder bei der Einkommensgrenze. Die Kinder haben Sie hier ein Stück weit vergessen. Vergleichen Sie das Gesetz mit der Vorlage in Bayern, Sie werden den deutlichen Unterschied erkennen. (Beifall von der CDU.) Hinzu kommt, dass Vieles erst im Nachgang durch Verordnungen und Richtlinien näher bestimmt werden soll. Damit aber sichergestellt werden kann, dass die Mittel gerecht und effizient eingesetzt werden, um die dringendsten Bedürfnisse der Bevölkerung zu adressieren, fordern wir eine klare Offenlegung der Kriterien und Verfahren, die untergesetzlich bei der Vergabe von Fördermitteln angewendet werden. Des Weiteren möchten wir die Aufmerksamkeit auf die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen lenken. Es ist unerlässlich, dass das Gesetz nicht nur gut gemeint ist, sondern auch tatsächlich dazu beiträgt, die Herausforderungen im Bereich des Wohnraums zu bewältigen. Wir fordern daher eine umfassende und wiederkehrende Evaluation der geplanten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Menschen vor Ort auch wirklich gerecht werden. Ein weiterer Punkt betrifft die Berücksichtigung der Vielfalt der Wohnbedürfnisse im Saarland. Jeder Mensch hat unterschiedliche Anforderungen an seinen Wohnraum, sei es hinsichtlich der Größe, der Lage oder der Ausstattung. Es ist entscheidend, dass das Gesetz flexibel genug ist, um auf diese Vielfalt einzugehen und sicherzustellen, dass niemand aufgrund seiner individuellen Lebensumstände benachteiligt wird. Dazu reicht es aber nicht, dass durch das vorliegende Gesetz künftig die Schaffung von Wohnraum gefördert oder zumindest besser gefördert werden soll, als es aktuell der Fall ist. Die Landesregierung ist aufgefordert, auch an anderer Stelle Hürden abzubauen, statt neue bürokratische Hemmnisse und Mauern aufzubauen oder kommunale Planungshoheiten und -freiheiten einzuschränken. Es braucht eine Entfesselung von der Bürokratie und es braucht ein Bewusstsein dafür, dass für den Anstieg der Baukosten auch immer höhere Auflagen mitverantwortlich sind. Es braucht deshalb längst nicht mehr nur einen Bürokratieabbau, es braucht, ich habe es bereits gesagt, eine Entfesselung, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschließend möchte ich die Regierung dazu aufrufen, unsere Bedenken ernst zu nehmen und konstruktiv mit uns im weiteren Verfahren zusammenzuarbeiten. Nur so kann das Wohnraumförderungsgesetz zu einem Instrument werden, das den Bedürfnissen aller Bürgerinnen und Bürger im Saarland gerecht wird. Wir sind bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten, um sicherzustellen, dass dieses Gesetz ein Erfolg wird und dazu beiträgt, die Wohnsituation im Saarland nachhaltig zu verbessern. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr das Wort Herrn Abgeordneten Sascha Haas für die SPD-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir sprechen heute hier im saarländischen Landtag über ein Thema, das mich zutiefst bewegt: das Fehlen von sozialem und bezahlbaren Wohnraum. Es macht mich immer wieder betroffen, in den vielen Gesprächen zu hören, wie viele Menschen jeden Tag unter den Auswirkungen dieser Wohnraumkrise leiden. Der Mangel an sozialem und bezahlbaren Wohnraum ist mehr als nur ein Problem. Er ist sozialer Sprengstoff, der den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bedroht. Im Saarland wie auch in anderen Regionen in Deutschland ist dieser Mangel zu einer der drängendsten Krisen geworden, die das Leben unzähliger Menschen bestimmt und ihre Zukunftsaussichten infrage stellt. Schauen wir uns die Fakten an. In den letzten zehn Jahren wurde im Saarland alarmierend wenig sozialer Wohnraum geschaffen. Es wundert mich schon, wenn Herr Theobald hier von ganz vielen Bedenken spricht. Da stellt sich die Frage, wo die Bedenken der CDU in den letzten 21 Jahren waren. (Beifall von der SPD.) Laut der Studie des Pestel Instituts fehlen bundesweit mehr als 910.000 Sozialwohnungen. Bei uns im Saarland ist es ein Defizit von 13.000 Sozialwohnungen. Die Zahl der Sozialwohnungen hat sich in Deutschland zwischen den Jahren 2017 und 2022 nahezu halbiert. Da zitiere ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, den Studienleiter Matthias Günther aus einem Bericht der Saarbrücker Zeitung: „Im Saarland sind praktisch keine Sozialwohnungen mehr existent.“ Insgesamt gab es 2022 im Saarland laut Studie 759 Sozialwohnungen. Der Soll-Wert lag jedoch bei 13.800. Demnach kamen auf je 1.000 Mieter im Saarland nur vier Sozialwohnungen. Damit ist das Saarland bundesweit Schlusslicht. Wir haben gestern in der Veröffentlichung des DGB-Mietreports gesehen, dass die Saarländerinnen und Saarländer sehr belastet sind, wenn es um das Haushaltsnettoeinkommen geht. 30,1 Prozent geben die Menschen hier für die Miete aus. Das ist Platz 3 oder der drittletzte Platz, je nachdem, wie man es sehen will. Eines muss ich an dieser Stelle ehrlich und schonungslos sagen: Die Politik hat beim Bauen von Sozialwohnungen in den vergangenen Jahrzehnten versagt. Das, was man lange Zeit aus entsprechenden Ressorts gehört hat, war Schönrederei. Um ein sehr prominentes Beispiel zu nennen: 2013 erklärte das Finanzministerium unter Finanzminister Stephan Toscani: „Im Saarland gibt es keine grundsätzliche Unterversorgung mit Wohnraum.“ 2015 hieß es: „Ein Fehlbestand an Sozialwohnungen lässt sich nicht konkretisieren.“ Auch 2016 folgten vom Minister noch solche Äußerungen, genauso wie vom Bauminister. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war eine fatale Fehleinschätzung, unter der die Menschen bis heute leiden müssen! (Beifall von der SPD.) Alle Zahlen zeigen, dass die Anzahl der neu gebauten Sozialwohnungen im Vergleich zu den steigenden Bedarfen minimal ist. Während die Mietpreise kontinuierlich steigen und die Einkommensschere sich immer weiter öffnet, bleibt das Angebot an bezahlbarem und sozialem Wohnraum weit hinter den Bedürfnissen zurück. Das ist nicht nur eine Statistik, das sind Tausende von Menschen, die unter untragbaren Wohnverhältnissen leiden. Hinter den kalten Zahlen verbergen sich Lebensgeschichten echter Menschen, die täglich mit den Folgen dieses Mangels konfrontiert sind, und wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen diesen Menschen ein Gesicht geben. Denken wir an Andrea, eine alleinerziehende Mutter aus Neunkirchen, die jeden Tag versucht, für ihre Kinder das Beste zu geben. Doch trotz ihrer harten Arbeit kann sie sich keine angemessene Wohnung leisten. Sie schlafen auf engstem Raum in einer überfüllten Wohnung mit wenig Privatsphäre. Nehmen wir das Beispiel von David, einem Studenten. Er findet keinen bezahlbaren Wohnraum in Campusnähe. Die einzige Möglichkeit, die ihm daher bleibt, ist, in der Nachbargemeinde von Homburg eine Wohnung zu suchen. Doch der Wohnort ist schlecht an den ÖPNV angebunden. Ein Auto kann er sich nicht leisten. Seine Wohnsituation belastet ihn sehr. Dann gibt es noch die Geschichte von Johanna, einer älteren Dame, die ihr ganzes Leben auf dem Saarbrücker Eschberg gelebt hat. Doch die geringe Rente und die Beschwerlichkeiten ihres Alters haben sie dazu gezwungen, ihre Wohnung zu verlassen. Jetzt, im fortgeschrittenen Alter, findet sie sich in einem Seniorenwohnheim wieder. Sie ist nicht mehr in ihrem vertrauten Umfeld. Die Nachbarin, mit der sie fast ihr ganzes Leben verbracht hat, ist nicht mehr in ihrer Nähe. Die Einsamkeit und die Angst vor der Unsicherheit ihrer Zukunft belasten auch sie schwer. Diese Geschichten sind keine Fiktion. Sie stehen stellvertretend für Tausende von Menschen im Saarland, die täglich um ein sicheres, bezahlbares und seniorengerechtes Zuhause kämpfen. (Beifall von der SPD.) Wir leben leider in einer Welt, in der Wohnungen als Spekulationsobjekte angesehen werden statt als Grundbedürfnis jedes Einzelnen. Damit muss endlich Schluss sein. Für viele ist der Traum von einem sicheren und bezahlbaren Zu- (Abg. Haas (SPD)) hause in weite Ferne gerückt. Familien jonglieren mit den steigenden Mietkosten, der Inflation und dem Alltag, während Seniorinnen und Senioren mit den Herausforderungen des Älterwerdens in unzureichenden Wohnungen konfrontiert sind. Junge Menschen, die auf der Suche nach Bildung und Arbeit sind, finden sich in einem Labyrinth aus unerschwinglichen Mieten wieder. Die Auswirkungen dieser Krise sind verheerend. Der Mangel an sozialem Wohnraum verstärkt die soziale Ungleichheit und führt zu einer Spaltung unserer Gesellschaft, denn heute entscheidet der Geldbeutel immer mehr darüber, wohin man ziehen oder wo man wohnen bleiben kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Jahren sind Parallelgesellschaften entstanden. Im Stadtkern leben zunehmend gut situierte Menschen, und zwar abgekoppelt von denjenigen, die sich Wohnen nicht mehr leisten können. Es ist an der Zeit, dass wir diese Krise als das erkennen, was sie ist, nämlich eine existenzielle Bedrohung für den Zusammenhalt in unseren Städten. Wir dürfen nicht zulassen, dass der Traum von einem Zuhause ein Luxusgut wird und nur wenigen vorbehalten ist. Es ist an der Zeit, dass wir handeln und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um den sozialen Wohnungsbau zu fördern und sicherzustellen, dass jeder Mensch ein Recht auf ein würdevolles Zuhause hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Genau das macht die Landesregierung. Innenminister Reinhold Jost hat bereits zu Beginn seiner Amtszeit klargemacht, dass der Bau von sozialem und bezahlbarem Wohnraum für diese SPD-Landesregierung oberste Priorität hat. Bereits im letzten Jahr hat die Landesregierung in einem ersten Schritt die bestehenden Förderprogramme im Bereich der sozialen Wohnraumförderung optimiert und die Förderkonditionen deutlich verbessert. Heute gehen wir noch einen Schritt weiter. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bringen wir das erste Saarländische Landeswohnraumfördergesetz auf den Weg. Damit gehen wir in der Wohnraumpolitik dieses Landes einen Riesenschritt nach vorne. Dafür, lieber Reinhold Jost, möchte ich mich ganz herzlich bei dir und deinem Team im Ministerium bedanken. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der künftigen Wohnraumförderung wird den Anforderungen im Saarland Rechnung getragen. Wir werden künftig im Mietwohnungsbereich auch Wohngemeinschaften, besondere Wohnraumformen sowie Einzelpersonenhaushalte fördern. Wir werden Zielgruppen - ausdrücklich vor allem Studierende, aber auch Menschen mit Pflegegrad - in diese Förderung mit einbeziehen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft in diesem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir werden die Regelungsdichte im Vergleich zum bisherigen Bundesrecht deutlich reduzieren, um den Verwaltungsvollzug zu vereinfachen. Wir werden auch die Einkommensermittlungsvorschriften vereinfachen. Da sehe ich einen Bürokratieabbau, nicht so, wie es der Kollege Theobald gerade gesagt hat. Die neuen Bestimmungen erweitern Handlungsspielräume bei Belegungs- und Mietbindungen. Außerdem schaffen wir mit Überleitungsvorschriften für geförderte Altbestände einheitliche Bedingungen für die Ausübung von Belegungsrechten. Das alles sind Regelungen, die dafür sorgen werden, dass es sich endlich wieder lohnt, zu bauen, und zwar für private, aber vor allem auch für unsere kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Nur so gelingt es uns, dem steigenden Bedarf an Wohnraum endlich gerecht zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst uns die Augen vor dieser drängenden Krise nicht verschließen. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass jede und jeder in diesem Land ein sicheres und bezahlbares Dach über dem Kopf hat, denn das Recht auf Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht, das niemandem verwehrt sein sollte. Ich bitte Sie in diesem Sinne um die Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung und bedanke mich bei Ihnen. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nun Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert für die AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Es ist durchaus zu begrüßen, dass ein saarländisches Wohnraumfördergesetz eingeführt werden soll, um es allen Saarländern zu ermöglichen, entweder Wohnraum im Eigentum zu erwerben oder zu mieten sowie geeigneten, möglichst sanierten, modernisierten und zweckmäßigen Wohnraum im weitesten Sinne zu nutzen. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf in Erster Lesung nicht ab, sondern werden uns wohlwollend enthalten und den weiteren Gesetzgebungsverlauf abwarten. Allerdings muss hier auch erwähnt werden, dass viele Probleme beim Wohnungsbau wie auch speziell bei der Nachfrage, sprich dem Fehlen von Wohnraum, eigenverschuldet sind, und zwar durch Ihre Parteien, werte Kollegen der CDU und SPD. Die Eurorettung, die Negativzinspoli- (Abg. Schaufert (AfD)) tik der Europäischen Zentralbank, die sogenannte Klimarettungspolitik der letzten Dekade und natürlich allem voran die desaströse unkontrollierte Zuwanderungspolitik haben dazu beigetragen, dass sich Deutschland im Ergebnis dieser Politik 75 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg einer neuen Wohnungsnot gegenübersieht. Diese spiegelt sich unter anderem in einem Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt. Es gibt einen Fehlbestand von Millionen Wohnungen bundesweit. Allein 13.000 Sozialwohnungen fehlen aktuell bei uns im Saarland, wie hier schon gesagt wurde. Die Tendenz ist steigend. Apropos steigend: Ins Horrende steigende Kosten, ein zunehmender Regulierungs- und Verordnungsdruck, ein Mangel an Bauland und dessen weitere Verknappung schlagen sich in dem Problem weiter nieder. Marktbelastende und Neubauten geradezu abwürgende Preistreiber sind die von der Bundesregierung wegen des sogenannten Klimaschutzes ergriffenen absolut überzogenen Maßnahmen wie Energiewende, Baustoffwende, Überregulierung, Lärmschutz sowie CO₂- und weitere Klimaabgaben für den Klingelbeutel des Klimagottes. Zahlreiche in diesem Zusammenhang verabschiedete Gesetze und Verordnungen wie das Bundes-Klimaschutzgesetz - KSG -, das Gebäudeenergiegesetz - GEG - und das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG - belasten die Bau- und Wohnungswirtschaft und die möglichen Investoren über Gebühr. Die von der Regulierungswut und teuren Energiepolitik sowie von der eigenschädlichen Sanktionspolitik sozusagen aus dem Land getriebene Energie und der damit verbundene Wegfall von gut bezahlten Arbeitsplätzen tun ihr Übriges, um Investitionskapital aus dem Wohnungsbausektor zu ziehen. Es ist daher fraglich, ob ein saarländisches Wohnraumfördergesetz diesen negativen Weichenstellungen auf Bundesebene effektiv etwas entgegenstellen kann. Wir enthalten uns in Erster Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres Bauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/865. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/865 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Vielen Dank. Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/865 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die CDU-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzes zur Einführung einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen (Drucksache 17/900) Zur Begründung erteile ich Herrn Abgeordneten Jonas Reiter das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jonas Reiter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute legt die CDU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen vor, und das im vollen Bewusstsein, dass er für die Kommunalwahl am 9. Juni erst einmal keine direkten Auswirkungen hat, denn die Listen sind natürlich alle aufgestellt und die Wahlausschüsse haben getagt. Ich werde allerdings gleich erläutern, warum heute trotzdem ein guter Tag ist, um darüber zu diskutieren und eine entsprechende Initiative zu starten. Ich will aber vorab kurz darauf eingehen, um was es uns bei diesem Vorschlag eigentlich geht. Mit einer Wählbarkeit am Zweitwohnsitz können neue Personengruppen für ein kommunales Mandat angesprochen werden. Aktuell - das ist hier bekannt - kann man nur am Erstwohnsitz in der jeweiligen Kommune für ein kommunales Mandat kandidieren. Wenn ich mir meine Generation im Nordsaarland anschaue, erkenne ich, dass es einige junge Menschen gibt, die ihre Heimatkommunen nach Abschluss der Schule verlassen und in Städte ziehen, in denen sie beispielsweise eine Ausbildung machen oder studieren. Diese jungen Menschen sind für die Kommunen - obwohl sie oft noch mehrere Tage in der Woche am Heimatort sind - meistens verloren, da sie entweder ihr kommunales Mandat abgeben müssten oder erst gar nicht antreten dürften. Ich hatte in einer Plenarsitzung im vergangenen Jahr von Manuel erzählt. Manuel stammt aus der Gemeinde Marpingen, studiert Psychologie an der Universität des Saarlandes und wohnt in einer WG in Saarbrücken. Da er nur von Montag bis Donnerstag Vorlesungen hat, ist er in der Zeit in der WG und über das verlängerte Wochenende oft zu Hause in Urexweiler in der Gemeinde Marpingen. Dort ist er aufgewachsen, spielt Fußball und seine ganzen Kumpels leben dort. Genau so jemanden bräuchte man auch (Abg. Reiter (CDU)) in der Kommunalpolitik. Er würde sich gerne im Ortsrat von Urexweiler engagieren. Dann hätte er aber um die 300 Euro Zweitwohnsitzsteuer im Jahr zu zahlen. Das macht er natürlich nicht. Wir haben im vergangenen Jahr im Innenausschuss schon darüber geredet. Ich kann berichten: Meine Liste mit Leuten, die davon profitieren würden, hat sich in der Zwischenzeit deutlich erweitert, und zwar parteiübergreifend. Wobei das eigentlich die falsche Formulierung ist, denn nicht die Leute, sondern ihr Ort und die Dorfgemeinschaft würden davon profitieren, wenn sie sich im Ortsrat engagieren könnten. Ich will heute beispielhaft Matthias aus der Gemeinde Oberthal, Lars aus Bierfeld und Paco aus Schwalbach nennen, der heute sogar hier ist. Wenn ich als Student über das Wochenende und in den Semesterferien überwiegend in meinem Heimatort bin und dort weiterhin enge soziale Beziehungen habe, warum sollte ich dann nicht im Ortsrat mitarbeiten dürfen? Parteien und Wählergruppen hätten nach unserem Vorschlag künftig die Verantwortung, im Vorfeld individuell zu bewerten, ob die Identifikation des möglichen Wahlbewerbers mit der Kommune des Wahlgebietes ausreichend gegeben ist. Es würde Transparenz gegenüber dem Wähler herrschen. Hier gibt es aus unserer Sicht also deutlich mehr Vorteile als Risiken. Warum kommt dieser Vorschlag jetzt? Wir sollten mit einer entsprechenden Gesetzesinitiative nicht bis zur Kommunalwahl 2029 warten. Wenn wir nach dem Wahltermin im Juni dieses Jahres eine entsprechende Regelung in den Gesetzen implementieren würden, dann würden die kommunalen Mandatsträger beziehungsweise entsprechende Nachrücker, die während der Wahlperiode umziehen werden, aber weiterhin ihren Zweitwohnsitz in der Heimatkommune behalten, schon jetzt davon profitieren. Auch hier könnte ich ein konkretes Beispiel nennen. Es ist also wirklich keine theoretische Debatte. Für uns ist dieser Vorschlag auch im Rahmen der laufenden Jugendbeteiligungsdebatte zu verstehen. Der Gesetzentwurf hierzu wird den Landtag vermutlich im Mai erreichen. Durch eine Wählbarkeit am Zweitwohnsitz könnten auch das in den kommunalen Gremien oft schon höhere Durchschnittsalter etwas verringert und der Einfluss junger Menschen in den Entscheidungsprozessen der jeweiligen Kommunen gesteigert werden. Junge Menschen sind vor Ort oft überdurchschnittlich gesellschaftlich engagiert. Diese engagierten Menschen könnten nicht nur quantitativ, sondern auch inhaltlich einen Mehrwert für die Arbeit in den kommunalen Gremien bedeuten. Als Junge Union Saar stehen wir schon länger hinter dieser Forderung, wie wir erst kürzlich auf unserem Saarlandtag der Jungen Union Mitte April bekräftigt haben. Daher mein Appell an Sie: Sorgen Sie dafür, liebe SPD, dass dieser Gesetzentwurf heute in das weitere Verfahren gelangt. Mir ist diese Sache auch persönlich sehr wichtig. Bitte beerdigen Sie diesen Gesetzentwurf heute nicht mit einer Ablehnung, nicht nur, weil wir viel Energie darin investiert haben, sondern weil viele junge Menschen im Saarland davon profitieren würden und die kommunale Selbstverwaltung jünger und auch zukunftssicherer werden würde. (Abg. Haas (SPD): Wahlalter ab 16.) Es war mir klar, dass das Stichwort Wahlalter heute ein paarmal fällt. - Die Ausgestaltung im Detail kann man mit den Akteuren, also der kommunalen Seite, immer noch im Rahmen der folgenden Anhörung im Innenausschuss diskutieren, wenn es noch Fragen geben sollte. Ich könnte es heute nicht akzeptieren, wenn ich von Ihnen gleich keine großen Gegenargumente in der Sache, sondern nur theoretische Argumente im Klein-Klein zu hören bekäme. (Beifall von der CDU.) Suchen Sie keine Kleinigkeiten als vermeintliche Gründe, um den Gesetzentwurf abzulehnen. Das würde nur offenbaren, dass es Ihnen hier nur um Parteipolitik und nicht um die Sache beziehungsweise um Jugendbeteiligung geht. Daher mein dringender Wunsch, insbesondere an die jungen Kollegen der SPD: Gebt euch einen Ruck! Zeigt, dass euch das moderne, das junge, das mutige, das innovative, das partizipative Gen in den letzten zwei Jahren nicht abhandengekommen ist! (Abg. Haas (SPD): Gebt euch einen Ruck für das Wahlalter ab 16.) Sagt nicht, das braucht man nicht und das betrifft nur wenige. Nur weil wir das noch nie so gemacht haben, ist das kein Grund, es heute nicht zu machen. (Abg. Commerçon (SPD): Wahlalter ab 16.) Ich werbe nachhaltig um Zustimmung. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank für die Begründung, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat nunmehr Herr Abgeordneter Pascal Arweiler für die SPD-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Pascal Arweiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das Saarland hat demnächst die Wahl: Am 9. Juni wählen wir unter anderem unsere kommunalen Parlamente. Dann entscheiden (Abg. Arweiler (SPD)) wir und auch alle anderen Saarländerinnen und Saarländer darüber, wer in den nächsten fünf Jahren Verantwortung für das Gemeinwesen und das Gemeinwohl vor Ort übernehmen soll. Hierzu stellen sich wieder - Kollege Reiter hat es erwähnt - viele Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl, die genau diese Verantwortung übernehmen wollen, die in der Woche viele Stunden ihrer Freizeit ehrenamtlich opfern, oft nach einem langen Arbeitstag, um unseren und ihren Ort zu entwickeln. Dieses ehrenamtliche Engagement und diese Bereitschaft kann man nicht genug würdigen. Deshalb, bevor wir uns mit den Argumenten auseinandersetzen, zunächst ein großes Dankeschön an alle Saarländerinnen und Saarländer, die sich in der Vergangenheit ehrenamtlich in ihren kommunalen Parlamenten eingebracht haben, und an diejenigen, die sich auch dieses Jahr wieder zur Wahl stellen. Sie alle leisten Großartiges, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ohne dieses großartige ehrenamtliche Engagement würde vieles in unseren Städten und Gemeinden nicht funktionieren. Deshalb wollen wir unsere ehrenamtlichen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in ihrem Ehrenamt weiter stärken und unterstützen. Im Gesetzentwurf der CDU steht, dass es immer schwieriger wird, Interessierte für das kommunale Mandat zu gewinnen. Angenommen, diese Behauptung stimmt und es gibt in Teilen des Landes tatsächlich Probleme bei der Listenaufstellung, dann frage ich mich: Woran liegt das? Zwei Gründe kann ich Ihnen heute Vormittag sofort nennen. Die Kommunalpolitik muss zum Beispiel besser mit Beruf und Familie vereinbar sein. Zweiter Punkt: Wir müssen endlich dafür sorgen, dass weniger, am besten gar keine Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bedroht oder beleidigt werden. Die Liste der Verbesserungsmöglichkeiten ist sicherlich nicht abschließend. Lediglich die Zahl der potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten um die Bürgerinnen und Bürger mit Zweitwohnsitz in der Gemeinde zu erweitern, sodass also jeder mit Zweitwohnsitz kandidieren darf, ist aus unserer Sicht alles andere als eine Lösung. Ich will das auch begründen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Menschen vor Ort gerne Verantwortung übernehmen. Das erreichen wir, indem wir die Menschen vor Ort in die Lage versetzen und auch quasi die Möglichkeit schaffen, dass man den Ort weiterentwickeln kann und darf. Das gelingt uns unter anderem durch gute Förderprogramme. Ich nenne zum Beispiel das Schulbauprogramm oder auch die Förderallianz zwischen Umweltministerium und Innenministerium bei der kommunalen Dorfentwicklung. Wir wollen nicht - in anderen Bundesländern gab es das im Übrigen schon -, dass Gemeinderäte geschlossen zurücktreten, weil sie das Gefühl haben, dass sie nur noch Schulden verwalten, sondern wir wollen, dass unsere Kommunen ihre Zukunftsprojekte trotz einer bescheidenen finanziellen Ausgangslage gestalten können. Unsere Kommunen sollen sich nicht nur selbst verwalten können, sondern wir wollen, dass unsere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auch mit Freude gestalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Unterhalte ich mich mit den Vertreterinnen und Vertretern unserer kommunalen Familie, fällt oft ein Satz: „Bitte belastet unsere Verwaltung nicht noch mehr!“ - Würden wir nun eine Wählbarkeit am Zweitwohnsitz einführen, hätte das selbstverständlich auch einen erhöhten Prüfaufwand für unsere Kommunen zur Folge. Sie müssten sicherstellen, dass die Kandidatinnen und Kandidaten auch tatsächlich nur in einer Kommune kandidieren. Wir würden unsere kommunale Familie mit diesem Vorschlag also nicht entlasten, sondern belasten. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit. Wir müssen sie insbesondere in diesen Tagen gegen Rechtsextreme verteidigen, darüber haben wir heute Morgen schon gesprochen. Der Gesetzentwurf der CDU würde den Kampf gegen Rechts allerdings erschweren und gerade denjenigen weiteren Auftrieb verleihen, die unsere Demokratie von innen heraus aushöhlen wollen. Es gibt dabei einen Aspekt, den ich mir selbst gar nicht zu 100 Prozent zu eigen machen möchte, der aber im Kontext der Debatte heute Morgen durchaus angesprochen werden sollte: Es könnten beispielsweise Rechtsextremisten und Rechtspopulisten in einem Ort, in dem sie bislang nicht vertreten sind, einfach rechtzeitig einen Zweitwohnsitz anmelden und auf dieser Basis eine Liste für den Orts- oder auch den Gemeinderat aufstellen. Aber auch abseits von Erwägungen zum Handeln von Rechtsextremisten und Rechtspopulisten wäre es demokratietheoretisch eher fragwürdig, wären im Rat mehrere Mandatsträgerinnen und Mandatsträger mit Zweitwohnsitz statt mit Hauptwohnsitz vertreten. Das würde dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und auch dem Identitätsgefühl in der Gemeinde extrem schaden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten in diesem Fall den Eindruck gewinnen, dass Fremde über ihre Angelegenheiten im Ort entscheiden. Vor diesem Hintergrund kommt dem Hauptwohnsitz als dem Mittelpunkt des Lebens eine besondere Bedeutung zu: Dem Ort, an dem man sich überwiegend aufhält und an dem der Mittelpunkt der eigenen Lebensinteressen ist, fühlt man sich stärker verbunden, auch mit seinen Einwohnerinnen und Einwohnern. Entsprechend höher wird auch der eigene Einsatz für die kommunalen Belange dort sein. Derjenige, der sich mit einem Ort besonders verbunden (Abg. Arweiler (SPD)) fühlt und sich vor Ort kommunalpolitisch einbringen möchte, kann das auch tun: Er sollte genau in dieser Kommune seinen Hauptwohnsitz anmelden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Die Wählbarkeit am Zweitwohnsitz würde also unsere Demokratie noch mehr gefährden, als sie es ohnehin schon ist. Das ist für uns so nicht hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Reiter, wenn es um unsere Demokratie geht, gibt es kein Klein-Klein. Man sollte daher dabei nicht nur die Jugendbeteiligung in den Vordergrund rücken, sondern sich tatsächlich das komplette Bild anschauen. Wir müssen unsere Demokratie stärken, statt sie zu schwächen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Führte man die Überlegungen im Gesetzentwurf konsequent weiter, könnte man auch über die Anpassung des aktiven Wahlrechts am Ort des Nebenwohnsitzes nachdenken. Immerhin ließen sich auch hierbei als Argumente die Identifikation mit dem Zweitwohnsitz und die individuelle Entscheidungsfreiheit ins Feld führen. Ich glaube aber ehrlich gesagt, dass das niemand von uns möchte, denn das wäre Rosinenpickerei. Ich bin der Meinung, Demokratie darf nichts mit Rosinenpickerei zu tun haben. Deshalb lehne ich auch alle Überlegungen, die in diese Richtung gehen, konsequent ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Neben einer möglichen Stärkung des Ehrenamts argumentiert der Gesetzentwurf der CDU auch mit einer stärkeren Beteiligung von jüngeren Generationen. Das ist so grundsätzlich auch nicht falsch gedacht, schließlich lebt unsere Demokratie von der Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen. Daher ist es wichtig, dass wir gerade die jungen Generationen bei der politischen Willensbildung beteiligen und auch bei der Entscheidungsfindung einbeziehen. Das heißt für die SPD, das heißt für uns: Wir wollen die Jugendbeteiligung im Saarland weiter stärken. (Beifall und zustimmende Zurufe von der SPD.) Gerade aus diesem Grund werden wir hier, Kollege Reiter hat es angesprochen, demnächst über das neue Jugendbeteiligungsgesetz diskutieren. Im heutigen Entwurf der CDU liest man, der Einfluss junger Menschen in den Entscheidungsprozessen der Kommunen solle gesteigert werden. Will man bei den jungen Menschen ernsthaft die Begeisterung für Kommunalpolitik entfachen und die jungen Menschen auch stärker beteiligen, sollte man nicht die Wählbarkeit am Zweitwohnsitz ins Feld führen. Von der profitierten nur die Wenigen, die sich ohnehin schon in jungen Jahren politisch engagieren. Wir müssen ganz anders an die Sache herangehen: Wir müssen die Möglichkeit schaffen, dass junge Menschen bereits mit 16 Jahren vor Ort in ihrer Kommune mitwählen dürfen. Das wäre ein ganzheitlicher Ansatz, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) In dieser Angelegenheit vermisse ich den Mut der CDU. Ich werde den Verdacht nicht los, dass man mit diesem Gesetzentwurf nur ein paar jungen Parteikolleginnen und Parteikollegen einen Vorteil verschaffen möchte, indem man dann nicht mehr die Zweitwohnsitzsteuer zahlen muss. (Zurufe von der CDU: Darum geht es doch nicht!) Sie könnten dann ja einfach hingehen und die Zweitwohnsitzsteuer vor Ort bezahlen, das wäre überhaupt kein Problem. Ihr Gesetzentwurf ist eine Mogelpackung und genau deshalb werden wir ihn ablehnen. - Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Christoph Schaufert von der AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Trotz der bislang erfolgten Ausführungen erschließt sich mir nicht, erschließt sich uns nicht wirklich die Problematik, die durch den vorliegenden Gesetzentwurf behoben werden soll. Es wurde bereits inhaltlich darauf hingewiesen, dass im deutschen Wahlrecht grundsätzlich das Prinzip gilt: ein Wohnsitz, eine Stimme. Dies sollte, dies muss auf alle Fälle eingehalten werden, denn niemandes Stimme darf größeres Gewicht haben, indem mehrere Gremien aufgrund mehrerer Wohnsitze gewählt werden dürfen. Wer also dort wählen will, wo er den Schwerpunkt und den Fokus seines kommunalpolitischen Interesses sieht und sich daher gerne einbringen möchte, ob passiv oder aktiv, der soll sich eben ummelden. Ende der Geschichte. Punkt. Das ist so klar definiert und bundesweit einheitlich und ohne mögliche Unschärfe geregelt. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt nichts dazu bei, das Spannungsfeld aufzulösen, dass ein Wahlrecht am Zweitwohnsitz zu einer doppelten Stimmabgabe führen könnte, wenn eine Person bereits in einer anderen Gemeinde qua Erstwohnsitz wahlberechtigt ist. (Abg. Schaufert (AfD)) (Abg. Schäfer (CDU): Es geht um das passive Wahlrecht!) Es müssten Bundes- und Ländergesetze geändert werden, um dies auszuschließen und die Wahlregister verlässlich auf kommunaler Ebene führen zu können. Allein schon, da eine derartige Regelung, wie sie Ihnen vorschwebt, die Integrität des Wahlprozesses beeinträchtigen könnte, ist sie abzulehnen. Auch nicht akzeptabel ist die dann mögliche Rosinenpickerei; Beispiel: Wohnen in Frankreich, aber kommunal Wählen in Deutschland. (Abg. Sisamci (SPD): Aber Russland und Chi- na wären okay?) Auch ist offen, wie ein Wahlrecht am Zweitwohnsitz die lokale politische Landschaft verzerren würde, dies insbesondere in Gebieten mit vielen Zweitwohnsitzen, wie bei uns hauptsächlich im Umfeld der Universitäten der Fall. Personen, die dort nicht ständig leben, könnten die lokale Politik beeinflussen. Ohne nun etwas unterstellen zu wollen, ist doch nicht ganz von der Hand zu weisen, dass ein Wählertourismus stattfinden könnte, gegebenenfalls durch Parteien gesteuert, um in der einen oder anderen Kommunen die politischen Verhältnisse zu „optimieren“. Die Hürde insoweit ist mit Sicherheit kleiner, wenn man nur einen Zweitwohnsitz eröffnen muss statt tatsächlich alle Formalitäten und Rechtskonsequenzen eines Wohnortwechsels erfüllen zu müssen. Auch wenn dies hoffentlich nicht die im Hintergrund stehende Überlegung für die hier eingebrachte Änderung ist, ist dieses Szenario doch auf alle Fälle mitzudenken. Wie dem auch sei, festzuhalten ist, dass die allgemeinen und die juristischen Probleme eines Wahlrechts am Zweitwohnsitz bei Kommunalwahlen bei Weitem einen möglichen Nutzen für den am Zweitwohnsitz lebenden politisch Interessierten überragen und also gegen das Stimmrecht am Zweitwohnsitz sprechen. Wir lehnen die Gesetzesänderung ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Ich erteile das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid von der CDU Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Leider habe ich von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern kein einziges Argument gehört, warum unserem Gesetzentwurf heute nicht zugestimmt werden könnte. Der SPD-Kollege hat ausgeführt, dass es um mehr Beteiligung von jungen Menschen geht - dem trägt unser Gesetzentwurf Rechnung. Kommunale Gremien sollten Abbild unserer Gesellschaft sein. Sie sollten es, aber wenn wir uns die Listen anschauen, dann sehen wir, dass sie kein Abbild unserer Gesellschaft sind. Wir brauchen mehr junge Menschen, wir brauchen mehr Frauen und wir brauchen auch mehr Menschen mit Migrationshintergrund. Deshalb muss, und da bin ich ganz bei dem Kollegen Arweiler, Kommunalpolitik moderner und attraktiver werden. Wir müssen Menschen mit Familienverpflichtungen - sei es die Betreuung eines Kindes oder eines älteren Menschen, eines Partners, einer Mutter, eines Vaters - ermöglichen, auch ein kommunales Mandat auszuüben. Wir brauchen Tagesordnungen, die gestrafft werden. Wir brauchen Abläufe, die professionalisiert werden. Wir brauchen feste End- und Schlusszeiten, und wir brauchen auch hybride Ausschusssitzungen. Darüber hatten wir im letzten Jahr gesprochen. Da gab es die Erste Lesung, eine Einbringung seitens der Landesregierung. Es gab eine Anhörung, und bis heute warten wir auf die begleitenden Hinweise, die die kommunalen Vertretungen brauchen, um hybride Ausschusssitzungen durchzuführen. Das ist eine weitere Möglichkeit, um die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat zu ermöglichen. Wir sind sehr gespannt, lieber Herr Minister Jost, wann wir diese Handreichung für die kommunale Familie erhalten, damit wir uns dann hier im Parlament in einer weiteren Sitzung darüber unterhalten können. Wir sind uns einig, das kommunale Ehrenamt muss attraktiver werden, und unser Gesetzentwurf stellt eine dazu Maßnahme dar. Es ist nur eine Maßnahme, aber unserer Meinung nach ist es ein wichtiger und richtiger Ansatz. Ich werbe um eure und Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Denn es geht, und wir halten das ja alle bei Sonntagsreden immer wieder hoch, um das Ehrenamt im Land. Es geht um die Teilhabe von jungen Menschen, die sich gern in ihrer Gemeinde engagieren wollen. Es geht darum, wie man Kommunalpolitik für Auszubildende und Studierende gestaltet, die einen Hauptund einen Nebenwohnsitz haben. Wir haben dazu im Juni letzten Jahres bereits einen Vorstoß gemacht. Uns ist in einer Anhörung von den Angehörten geraten worden, eben nicht nur beim KWG anzusetzen, sondern einen größeren Wurf zu machen, und das ist unser Gesetzentwurf. Wir haben zum Beispiel die Bedenken und Hinweise der Landeswahlleiterin aufgenommen. Wir haben die Hinweise des Landkreistages berücksichtigt und auch die des Städte- und Gemeindetages. Ich will gern zitieren, was uns Frau Zöllner mitgegeben hat. Sie hat in der Anhörung (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) gesagt, sie sehe keine grundsätzlichen verfassungs- oder wahlrechtlichen Bedenken gegen eine Neuregelung in unserem Sinne. Es ist wichtig und richtig, das hier festzustellen, um mit dem aufzuräumen, was eben gesagt wurde. Wir haben diese Hinweise aufgegriffen. Nun liegt der Gesetzentwurf vor und ich bitte herzlich um Zustimmung. Ich bitte um mehr Mut in diesem Parlament, damit unser Gesetzentwurf die Chance erhält, intensiv im Innenausschuss in einer Anhörung beraten zu werden. Alle Punkte, die aufgerufen worden sind, sind auch Fragestellungen, die wir bearbeitet haben. Wir haben dazu Hinweise und Antworten gegeben. Wenn es weitere, schlauere, bessere oder konkretere Formulierungen geben sollte, dann sollten wir das im Innenausschuss beraten. Aber dazu braucht dieser Gesetzentwurf hier und heute die Zustimmung. Ich kann ein Beispiel aus meiner eigenen Familie nennen: Mein Sohn kandidiert am 9. Juni für ein kommunales Mandat. Er macht in zwei Jahren Abitur, und aller Voraussicht nach wird er nicht fünf Jahre im Mandat verbleiben können, weil er wohl das Saarland verlassen wird. Wenn er nahe des Saarlandes ein Studium aufnimmt oder eine Ausbildung beginnt, gäbe es die Möglichkeit, wenn er sich einige Tage in der Woche im Saarland aufhält, das kommunale Mandat weiterzuführen, wenn dieser Gesetzentwurf Realität wird. Ich will damit aufräumen: Das sind keine Lösungen für irgendwelche JU-ler, sondern es sind Lösungen für junge Leute im potenziellen Mandat, in allen Kommunen, von allen Listen und von allen Parteien. Deshalb brauchen wir eine breite Zustimmung. (Beifall von der CDU.) Wir wissen es doch alle, es wird immer schwieriger, Menschen zu finden, die für ein Mandat kandidieren. Und es wird auch immer schwieriger, junge Leute zu begeistern. Mit dem, was junge Leute davon abhält, zu kandidieren, können wir an einem kleinen Punkt heute aufräumen. Deshalb bitte mehr Mut und Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Denn das ist eine Maßnahme, um mehr junge Leute in den Parlamenten der nächsten Jahre zu haben. Ich habe gerade den Fall meines Sohnes beschrieben. Dieser junge Mann könnte dann in seinem Mandat verbleiben und fünf Jahre für unsere Gemeinde arbeiten. In diesem Sinne bitte ich nochmals um Eure/Ihre Zustimmung. - Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Das Wort erteile ich nun Herrn Abgeordneten Pascal Ahrweiler für die SPD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Pascal Arweiler SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe mich noch mal kurz zu Wort gemeldet, weil hier ein Bild gezeichnet wird, das so de facto nicht stimmt. Frau Wagner-Scheid, Ihr Sohn kann selbstverständlich jetzt auch kandidieren, auch wenn er beispielsweise in Ihrer Nähe wohnen bleiben würde, in einem anderen Ort wohnen würde, könnte er entsprechend in seinem Stadtrat in Friedrichsthal bleiben. Das Einzige ist, dass er dann nicht seinen Hauptwohnsitz verlagern darf, sondern entsprechend dort, wohin er zieht, seinen Zweitwohnsitz anmelden muss. (Abg. Theis (CDU): Zweitwohnsitzsteuer.) Ja genau, Kollege Theis, darum geht es nämlich eigentlich. Sie erwähnen es außer in Zwischenrufen mit keinem einzigen Wort. Es geht Ihnen nur darum, dass Sie die Zweitwohnsitzsteuer umgehen möchten. Um nichts anderes geht es Ihnen. Und Ihr Kollege im Rathaus in Saarbrücken würde Ihnen ganz herzlich danken, wenn Sie hier den Vorschlag machen würden, auch noch die Zweitwohnsitzsteuer in der Landeshauptstadt abzuschaffen. Das ist doch der springende Punkt! (Beifall von der SPD. - Lautes Sprechen.) Es geht hier nicht darum, sich dagegen zu sperren, dass junge Menschen sich in den kommunalen Parlamenten einbringen. Es geht Ihnen einfach nur darum, dass Sie keine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen müssen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Entschuldigung! Das Wort hat Herr Abgeordneter Arweiler.

Diese Rede einzeln zitieren

Pascal Arweiler SPD

Frau Präsidentin, Ich bin schon fertig. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres, Brauen und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/900. (Fortgesetztes lautes Sprechen.) Entschuldigung, wir sind gerade in einer Abstimmung und ich würde doch bitten, leise zu sein, weil es mir hier oben bei der Lautstärke schwerfällt, die Abstimmung durchzuführen. Vielen Dank, Kollegen. - Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/900 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen Punkt 8 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes und anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/876) Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Jakob von Weizsäcker das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

von Weizsäcker

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben das Glück, im Saarland eine starke Hochschullandschaft zu haben. Wir haben alleine an UdS und htw etwa 22.000 Studierende. Wir haben über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, viele davon Forscherinnen und Forscher. Wenn man das Universitätsklinikum in Homburg noch dazuzählt, sind es sogar über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir können stolz sein auf diesen Standort. Sollte irgendjemand Kinder haben, die sich überlegen, wo sie studieren möchten: Die Universität und auch ich persönlich stehen gerne zur Verfügung, um darauf hinzuweisen, was wir für ein fabelhaftes Angebot hier im Saarland haben. Dazu kommt jenseits der Hochschulen auch noch ein ganz tolles Ökosystem an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wir reden über die Helmholtzeinrichtungen CISPA und HIPS, über Fraunhofer, über Leibniz-Institute, das Max-Planck-Institut und das DFKI. Es ist ein Hochschulstandort, der sich wirklich sehen lassen kann und um den uns viele, auch als Forschungsstandort, lieber Jürgen Barke, beneiden. Heute geht es darum, dass wir eine Modernisierung des Saarländischen Hochschulgesetzes vornehmen, um eine Novelle, die ich hiermit heute einbringe. Es geht um folgende Fragen: Wo bremst Bürokratie wünschenswerte Dynamik in unserem Hochschulsystem? Wo sind bestimmte Regelungen nicht mehr zeitgemäß? Wo braucht es mehr Durchlässigkeit? Darum soll es heute gehen. Ich will schlaglichtartig skizzieren, was wir im Ergebnis dieses Modernisierungsprozesses - dank der wirklich wunderbaren Zusammenarbeit mit den Hochschulen, dank meiner Hochschulabteilung - an Punkten gefunden haben, wo wir dringend modernisieren müssen. Ich fange mit einem Anachronismus an: Früher gab es zwischen Universität und - wie man damals sagte - Fachhochschule eine Art Kastenwesen. Es war klar: Die angewandte Forschung kommt nicht mit einem Promotionsrecht. Inzwischen gibt es komplizierte Konstruktionen, wie man dann doch, zumindest als Zweitbetreuer, Promotionen an unserer htw betreuen kann, aber es ist nicht mehr zeitgemäß. Angewandte Forschung heißt nicht etwa, dass man forschungsschwach ist; in vielen Fällen sind äußerst forschungsstarke Professorinnen und Professoren unterwegs, denen wir dringend endlich ein Erstbetreuungsrecht für die Promotion einräumen müssen, auch um wettbewerbsfähig zu sein, ansonsten gehen sie irgendwo anders hin. In vielen anderen Bundesländern ist diese Voraussetzung längst geschaffen worden. Mit der Novelle werden wir, so der Landtag zustimmt, die Voraussetzung dafür schaffen, dass in Zukunft für forschungsstarke Professorinnen und Professoren ein eigenständiges Promotionsrecht an der htw geschaffen wird. Weiterhin werden wir für mehr Durchlässigkeit beim Hochschulzugang sorgen. Heute schon kann man im Saarland - und das ist gut - ein Studium ohne Abitur aufnehmen. Man kann sich, wenn man eine Lehre erfolgreich abgeschlossen und eine gewisse Berufserfahrung gesammelt hat, an der Hochschule einschreiben. Was im Moment aber nicht geht, ist, dass jemand, der seine Ausbildung mit guten Ergebnissen abgeschlossen hat, sich ohne Berufserfahrung direkt an der Hochschule einschreiben kann. Das werden wir ermöglichen, wir werden mehr Durchlässigkeit erzeugen. Das heißt nicht, dass es keine Herausforderung wäre, selbstverständlich ist die Aufnahme eines Studiums immer eine Herausforderung, aber nicht zuletzt kann man aus den Erfahrungen im öffentlichen Dienst sagen, es gibt sehr viele Leute, die dem problemlos gewachsen sind und nahtlos diesen Übergang schaffen. Jetzt könnte man auf den Gedanken kommen, dass es ungünstig ist, zum Beispiel für das Handwerk. Es stellt sich aber heraus, es macht durchaus die Aufnahme einer Ausbildung attraktiv, wenn man hinterher die Wahl hat. In vielen Fällen wird man von vorneherein dem Handwerk treu bleiben oder man sagt, ich mache mein Studium und übernehme dann vielleicht den elterlichen Betrieb. Es ist alles andere als schädlich. Dieses Mehr an Durchlässigkeit beim Hochschulzugang ist ein längst überfälliger Modernisierungsschub, den wir, den Sie mit diesem Gesetz auf den Weg bringen können. Weiterhin geht es um Wettbewerb um kluge Köpfe bei den Forschenden, bei denjenigen, die sich zum Beispiel auf eine Professur bewerben. Wir haben eine Reihe von Elementen, die wirklich aus der Praxiserfahrung heraus erkennbar eine große Rolle spielen. Bei Spitzennachwuchskräften dauern unsere Verfahren immer wieder einfach zu lange. Dann gibt es ein Berufungsverfahren, und irgendeine andere Uni, vielleicht im Ausland, hat längst dafür gesorgt, dass ein Angebot auf dem Tisch liegt, aber wir sind noch in der dritten Stufe des Verfahrens. Um zu verhindern, dass wir in Zukunft den Kürzeren ziehen, führen wir ein Fast-Track-Verfahren für Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher ein. Wir führen auch eine Erleichterung bei Gastprofessuren ein. In Amerika zum Beispiel ist es längst üblich, dass Spitzenkräfte aus Wirtschaft oder Politik für einen begrenzten Zeitraum, für ein oder zwei Jahre, eine Gastprofessur haben, um aus der Praxis Einblick geben zu können. Sie können den Studenten wirklich spannende Einblicke geben, und dann machen sie etwas anderes, das ist aber vollkommen in Ordnung. Diese Möglichkeit haben wir derzeit nicht und müssen sie dringend einführen. Deshalb wird es eine Erleichterung geben bei der Berufung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren. Wir werden es auch An-Instituten erleichtern, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren vorzuschlagen. Selbstverständlich entscheidet dann die Uni darüber, aber wir räumen den An-Instituten die Möglichkeit des Vorschlags ein, was für die Verzahnung von Forschungseinrichtung und dem Wissenschaftsbetrieb an der Hochschule von hoher Bedeutung ist. Man sieht, es handelt sich um eine ganze Reihe von vermeintlich kleineren Elementen, die aber in der Praxis einen Riesenunterschied für unsere Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe machen werden. Wir tun auch etwas für den wissenschaftlichen Nachwuchs. Die hochschulpolitisch Interessierten unter Ihnen werden die Debatte unter dem Hashtag „#IchBinHanna“ kennen. Es geht um die Frage, an welchen Stellen befristete Beschäftigung für wissenschaftlichen Nachwuchs systemimmanent angemessen ist, keine unzulässige Schikane, sondern dem Wettbewerbsprinzip im Forschungsbetrieb geschuldet, und an welchen Stellen möglicherweise unsere jetzigen Verfahrensweisen, mit Hangeln von einer befristeten Stelle zur nächsten, einfach nicht mehr zeitgemäß sind und uns auch im Wettbewerb um hervorragende Nachwuchskräfte schwächen. An dieser Stelle muss man sagen, man hätte jetzt auf den Gedanken kommen können, dass man dies ganz dringend, sofort gesetzlich regeln sollte, ich fürchte nur, damit würden wir uns überheben, weil wir mit einer allgemeinverbindlichen Regelung bis in jedes Detail dem vielfältigen Arbeitsumfeld in ganz unterschiedlichen Disziplinen wahrscheinlich nicht gerecht würden. Deshalb ist es ein kluger Weg, eine Promovierendenvertretung an der UdS einzurichten, damit im Hochschulbetrieb, bei den vielen Einzelentscheidungen, die anstehen, die Promovierenden eine wirkliche Vertretung bekommen, was sie heute nicht haben. Klar, es gibt schon eine Vertretung für den wissenschaftlichen Mittelbau, aber es macht viel Sinn, eine Vertretung ganz speziell bei den Promovierenden einzuführen, wo die Verwundbarkeit besonders groß ist. Dies wird im Rahmen der Novelle vorgeschlagen. Ich möchte jetzt nicht auf alle weiteren Punkte eingehen, will jedoch exemplarisch noch einen Punkt erwähnen. Um schnelleres Bauen zu ermöglichen, lieber Reinhold Jost, soll die Bauherreneigenschaft der UdS gestärkt werden. Es gibt eine ganze Reihe von Projekten, bei denen man sagen kann, es klappt im jetzigen System wunderbar, aber an der einen oder anderen Stelle wäre es im Interesse aller, wenn die Uni dort autonomer agieren könnte. Insofern stärken wir damit auch die Hochschulautonomie. Das Ganze, das Gesetz als solches, ermöglicht vieles, aber es ist auch klar, es bettet sich in eine breitere hochschulpolitische Agenda ein, die wir verfolgen. Ich will ein paar Punkte in Erinnerung rufen, angefangen mit dem Thema studentisches Wohnen auf dem Campus, was es für den einen oder anderen noch attraktiver macht, im Saarland zu studieren, auch für junge Leute aus dem Ausland, zu uns zu kommen, die aktuell häufig unter dem Problem der Wohnungsnot leiden und dann abgeschreckt werden. Mit dem studentischen Wohnheim auf dem Campus schaffen wir gemeinsam Hunderte von zusätzlichen Plätzen. Das wird zu einer tollen Belebung vor Ort führen. Wir reden auch über die Campusentwicklung, bei der wir einerseits für das CISPA an einem neuen Standort ein Zuhause schaffen, wo es sich dynamisch entwickeln kann. Andererseits können wir den bisher für das CISPA vorgesehenen Standort dann für die Universität und die Forschungsinstitute auf dem Campus entwickeln und zur Verfügung stellen und dort Raumnot bekämpfen. Wir reden zudem über Projekte aus dem Transformationsfonds, die wir zur Verfügung stellen: Es gibt das Projekt „Scheer School of Digital Science“, es wird auch eine spannende Zusammenarbeit zwischen dem Fraunhofer Institut und der htw geben - ich erlaube mir eine Sneak Preview -, die wir Anfang Mai gemeinsam vorstellen werden, lieber Jürgen Barke. Ich freue mich schon darauf und wollte es nur kurz erwähnt haben. Man sieht, diese Novelle des Saarländischen Hochschulgesetzes wird dazu führen, dass wir im Zusammenspiel mit vielen anderen Maßnahmen, die wir auf den Weg bringen, für einen noch stärkeren, moderneren und zukunftsträchtigeren Hochschulstandort im Saarland sorgen können. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung und Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind eingegangen. Ich erteile nun das Wort Herrn Abgeordneten Jonas Reiter für die CDU-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Jonas Reiter CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange haben wir darauf gewartet. Heute liegt er endlich vor, der Entwurf zur Novelle unseres Saarländischen Hochschulgesetzes. Eine große Reform in der Hochschulgesetzgebung müsste eigentlich einen Feiertag bedeuten für alle, die im Hochschulumfeld aktiv sind. Neben den sicherlich positiven Anpassungen wie den Fast-Track-Berufungen - hier geht es schlichtweg um Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um die interessanten Köpfe - oder auch der Möglichkeit einer Teilbeurlaubung von Professorinnen und Professoren, gibt es viele Punkte, die aus unserer Sicht erst einmal Fragen aufwerfen. Diese Fragen führen wohl auch dazu, dass der vorgelegte Entwurf in dieser Form sicherlich nicht von allen Akteuren als Grund zum Feiern verstanden wird. Ich gehe gleich auf einzelne Punkte ein, will aber vorab mein Unverständnis über die wahrlich lange Erarbeitungsdauer ausdrücken. Monat für Monat haben wir im vergangenen Jahr auf die Novelle gewartet. Die Monate sind verstrichen. Versprochen war sie ja eigentlich schon für 2023. Leider hat dieser verfehlte Zeitplan auch negative Auswirkungen. Ein Beispiel. Das Zentrum für Lehrerbildung ist seit Juli 2023 nicht mehr im Amt. Die Grundlage für die Zusammensetzung des neuen Zentrumsrats fehlt. Die Arbeit im Zentrum kann also erst noch einmal aufgenommen werden, wenn das neue Gesetz in Kraft ist. Nachdem eine so lange Zeit vergangen ist, hatten wir zumindest die Hoffnung, dass uns quasi ein perfektes Gesetz vorgelegt wird, mit allen Partnern bis ins Detail abgestimmt. Selbst wenn man in manchen Fragen vielleicht andere Auffassungen hat, in der Theorie weiß man zumindest, was der andere meint, und man kann es einordnen. So viel in der Theorie. Ziemlich naiv von mir. Als ein kleines Beispiel für dieses schlechte politische Handwerk will ich den Vorschlag für Eilentscheidungskompetenzen des jeweiligen Präsidenten nennen, schön aufgearbeitet in der Saarbrücker Zeitung. Ich zitiere: Der Vorschlag kam nicht von uns. Ich persönlich sehe hierfür auch keine Notwendigkeit. - Das sagte dazu der ehemalige Präsident Manfred Schmitt im Interview. Offen gestanden sehe ich diese Notwendigkeit nicht. - Das war die Formulierung im SZ-Interview von Professor Santen, unserem neuen Unipräsidenten. Auch die htw empfiehlt, von dieser Regelung Abstand zu nehmen. Insgesamt offen bleibt an der Stelle die Frage, was denn alles als „dringende, unaufschiebbare Angelegenheit“ definiert ist, wie es im Gesetzentwurf heißt. Außerdem haben sich die Hochschulen einen eigenen Paragrafen zum Thema Datenschutz nicht nur gewünscht, sondern den Bedarf hierfür mehr als belegt, zum Beispiel zur Beantragung und Durchführung von wichtigen Drittmittelprojekten und der damit einhergehenden Datenübermittlung. Hierfür gibt es derzeit keine gesetzliche Ermächtigung. Man sieht daher akuten gesetzlichen Handlungsbedarf. Schauen wir dazu einmal in den vorgelegten Gesetzentwurf. - Leider Fehlanzeige. Das, was wir zu den Dingen hören, die jetzt im Gesetzentwurf stehen, ist ebenso in Teilen von Skepsis geprägt. Viele offene Fragen und auch Sorgen, wie dieses Gesetz dann im Alltag in der Praxis gelebt wird beziehungsweise, ob es so überhaupt funktioniert. Beispiel Promotionszentren. Im Wahlprogramm der Saar-SPD war noch ein eigenständiges Promotionsrecht der htw vorgeschlagen. Davon ist jetzt nur noch die Hälfte übrig. Es ist richtig, dass sich das Promotionsrecht bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf forschungsstarke Professorinnen und Professoren beschränken muss. Mit dieser Form der vorgeschlagenen Promotionszentren wird allerdings ein bürokratisches Hemmnis aufgebaut, was wohl keine Attraktivität für die entsprechenden Wissenschaftler ausstrahlen wird. Ein weiteres Beispiel. Dadurch, dass nicht alle Fakultäten der htw an der Universität des Saarlandes gespiegelt sind - wir wissen es zum Beispiel bei der Architektur oder beim Bauingenieurwesen und bei der Sozialen Arbeit -, bedarf es hier für die htw einer Vielzahl von kooperierenden Universitäten. Dies bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand in der Vorbereitung, wenn sowohl jeweils entsprechende Organisations- und Verfahrensgrundsätze als auch jeweils eine eigene Promotionsordnung nicht nur verhandelt, sondern auch in den Präsidien beider Hochschulen bestätigt werden muss. Dass im Zweifelsfall über die Forschungsstärke eines Antragstellers bei Stimmgleichgewicht in dem entsprechenden Gremium am Schluss das Ministerium entscheiden soll, ist ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit. Hier hat das Ministerium seine Finger draußen zu lassen. Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass eine in der Theorie gute Idee, wie hier und jetzt vorgeschlagen, sich wohl als nicht praxistauglich zeigen wird und in diesem Feld auf jeden Fall (Abg. Reiter (CDU)) Anpassungen notwendig sind. Außerdem existiert ein Ungleichgewicht im Entwurf, da den nichtstaatlichen Hochschulen jetzt ein institutionelles Promotionsrecht verliehen werden kann, der htw aber nicht. Warum soll hier die htw schlechter gestellt werden? Nun komme ich zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen, sicherlich einer der Punkte, der von den Akteuren am kritischsten gesehen wird. Sie schlagen vor, dass in dem Fall, dass sich das Land und die jeweilige Hochschule nicht über eine Zielvereinbarung einigen können, das Land eigenmächtig Zielvorgaben für die Gegenstände der Zielvereinbarungen erlassen darf. Diese Regelung macht die Hochschulen nicht nur erpressbar im Rahmen von Verhandlungen, sondern öffnet am Schluss Tür und Tor in das operative Tagesgeschäft der Hochschule. Ein solcher Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit darf so nicht stehenbleiben. Damit würde die seit Jahrzehnten im Zusammenwirken zwischen Hochschulen und Politik gelebte Augenhöhe aufs Spiel gesetzt werden. Außerdem ist in diesem Abschnitt auch nicht ganz klar, ob es auch weiterhin Globalhaushalte für die Hochschulen geben soll. Denn auch dieser Passus würde nach dem vorgelegten Entwurf im Gesetz verschwinden. Ich komme zum Schluss und zur Zusammenfassung. Wenn ich milde sein will, würde ich Ihnen bei diesen angesprochenen Punkten, bei den vielen offenen Fragen und den kritischen Punkten schlechtes politisches Handwerk unterstellen. Aber hier drängt sich an manchen Stellen der Verdacht auf, dass die Zügel des Ministeriums gegenüber den Hochschulen angezogen werden sollen und man durchregieren will. Das Ministerium ist in der Verantwortung, die Voraussetzungen für gute Wissenschaft zu schaffen, die Wissenschaft selbst dann aber den Profis zu überlassen. Unter dem Strich bleibt festzustellen, dass manche sinnvolle Anpassung im Gesetzentwurf durch manche fragwürdige Ausgestaltung überlagert wird. Uns steht also im parlamentarischen Verfahren sicherlich eine intensive und spannende Anhörung bevor. Dort werden wir unsere Fragen anbringen, auch Fragen zu anderen Punkten, die ich heute noch nicht angesprochen habe. Dann werden wir im Dialog mit den vielen Akteuren aus der Praxis diese kritischen Punkte noch einmal im Detail herausarbeiten und im Ausschuss für entsprechende Verbesserungen werben. Es wird sicherlich ein spannender Prozess. Im Ergebnis bleibt für uns daher heute nur die Enthaltung, denn diesem Vorschlag können wir in dieser Form so nicht zustimmen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich erteile nunmehr das Wort Frau Abgeordneter Sandra Quinten für die SPD-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Sandra Quinten SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen und selbstverständlich auch liebe Studierende, Doktoranden und alle, die Teil der akademischen Bildungseinrichtungen sind! Die Gesetzesnovelle zum Saarländischen Hochschulgesetz markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung unserer Bildungslandschaft und trägt das Potenzial, die Zukunft unseres Landes maßgeblich zu prägen, denn der vorliegende Regierungsentwurf trägt die Vision einer dynamischen, innovativen und gerechten Hochschullandschaft des Saarlandes in sich, einer Landschaft, die nicht nur Exzellenz fördert, sondern auch inklusiv und vor allen Dingen zugänglich für alle ist. Darüber hinaus legt der Entwurf auch großen Wert auf die Förderung von Forschung und Innovation. Durch gezielte Investitionen und eine verbesserte Vernetzung zwischen Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft soll das Saarland zu einem führenden Standort für zukunftsweisende Forschung und Entwicklung werden. Denn während sich die Landschaft der Wissenschaft und des Lernens rasant verändert hat, ist das Saarländische Hochschulgesetz im letzten Jahrzehnt fast unverändert geblieben. Die dynamischen Anforderungen und Möglichkeiten unserer Zeit stehen deshalb auch im Kontrast zu den teilweise veralteten Regelungen des Gesetzes. Um den Fortschritt in Forschung und Lehre optimal zu unterstützen und Studierenden vor allem zeitgemäße Bedingungen zu bieten, ist eine umfassende Anpassung des Gesetzes längst überfällig. Es ist umso besser, dass die Landesregierung in diesem Bereich den wichtigen ersten Schritt gemacht hat und den Gesetzentwurf in Erster Lesung hier heute im Hohen Haus eingebracht hat. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Damit ist der Weg frei für die dringend benötigte Gesetzesnovelle und Zeit, über die Zukunft unseres Wissenschaftsstandortes zu sprechen. Die Anpassungen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass unsere Hochschulen im Saarland weiterhin führend in der Bildung und Forschung bleiben und dass Studierende die bestmögliche Ausbildung erhalten, aber eben unter zeitgemäßen Bedingungen. Werte Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, wir blicken im Saarland auf eine reiche Tradition in der akademischen Forschung und Bildung zurück, aber das alleine reicht eben nicht aus, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Um in vielen Bereichen zukunftsfähig zu sein, aber auch zu- (Abg. Quinten (SPD)) kunftsfähig zu werden, müssen wir nach vorne blicken. Wir müssen innovativ sein, wir müssen Veränderungen erkennen und nutzen, um unseren Standort zu stärken und vor allen Dingen mit der Zeit zu gehen. An die Kritiker gerichtet sage ich: Jeder innovative Gedanke erntet zunächst einmal zu Beginn ganz kritische Blicke. Grundsätzlich ist das in Ordnung, aber wer sich stets von Bedenken ausbremsen lässt, der läuft Gefahr, dass er irgendwann abgehängt wird. Das, was wir sicherlich nicht wollen, ist, dass wir abgehängt werden. Wir wollen nicht, dass das Saarland in diesem Bereich abgehängt wird. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Mit der Änderung des Saarländischen Hochschulgesetzes gehen wir einen weiteren ganz bedeutenden Schritt in die Zukunft des Wissenschaftsstandortes Saarland, denn wir stärken die Studienbedingungen, wir fördern die Chancengleichheit, wir setzen auf ein zugänglicheres Bildungssystem, auf Vielfalt, Flexibilität und Diversität. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsverhältnisse, der Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsangeboten unterstreicht genau dieses Vorhaben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Punkt dabei ist, dass wir den Hochschulzugang erleichtern. Der Zugang zu Bildung darf nicht voller Barrieren sein. Bildung muss vielmehr für alle zugänglich sein, ganz unabhängig von ihrem bisherigen Bildungsweg, aber auch unabhängig vom Alter. Es ist an der Zeit, die Chance auf umfassende Bildung zu eröffnen, auch unabhängig davon, ob man sich in jüngeren Jahren bereits für ein Studium oder - aus welchen Gründen auch immer - gegen ein Studium entschieden hat. Indem wir die Hochschulzugangsberechtigung flexibilisieren, schaffen wir mehr Chancengleichheit und wir öffnen mehr Menschen Türen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine strategische Investition in die Zukunft unseres Landes, denn wir wollen mehr Menschen in Qualifizierung und Weiterbildung bringen. Bildung ist der Schlüssel zu persönlichem und gesellschaftlichem Fortschritt. Sie eröffnet aber nicht nur individuelle Perspektiven, sondern stärkt auch die saarländische Wirtschaft, besonders mit Blick auf die aktuelle Transformation. Wir können und wollen es uns vor allen Dingen nicht leisten, wertvolles Potenzial zu verschwenden. Indem wir Menschen Möglichkeiten schaffen und bieten, anstatt Wege zu versperren, gewährleisten wir den Fortschritt und die Transformation unserer Gesellschaft. Menschen, die zunächst eine Ausbildung absolviert und Berufserfahrung gesammelt haben, bringen wertvolle praktische Einblicke in akademische Diskussionen ein, bereichern das Studium um eine ganz wichtige Perspektive. Es ist aber auch unfassbar wichtig, dass das Saarland sich anderen Bundesländern anschließt, in denen ein Studium direkt nach der Ausbildung ohne Berufserfahrung möglich ist. Diese Anpassung an die Realität der Bildungswege von heute ist entscheidend, um den Bedürfnissen und vor allen Dingen den Potenzialen der Menschen gerecht zu werden. Bildung ist eine Tür, die für alle offenstehen muss. Nur so können wir Teilhabe und den Fortschritt im Saarland fördern. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Das mutige Voranschreiten in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und die Stärkung unseres Wissenschaftsstandortes umfasst auch die Möglichkeit zur Promotion an Fachhochschulen. In unserem Parteiprogramm haben wir bereits den Mehrwert von Promotionen an Fachhochschulen als einen ganz wichtigen Punkt im Bereich Wissenschaft und Innovation gesehen. Wer das jetzt zu kritisch sieht oder vielleicht auch gewagt oder mutig nennt, der sollte eines bedenken: Es geht sicher nicht um Mut, sondern hier geht es um Realitätssinn. In einer Welt, in der Durchschnitt zur Norm geworden ist, brauchen wir etwas mehr als immer nur Kritik oder Lobhudelei, um Veränderungen zu bewirken. Schauen wir uns doch einmal um. Viele Bundesländer sind genau diesen Weg bereits gegangen. Welche Erfahrungen haben diese Bundesländer gemacht? - Durchweg positive, durchweg gute Erfahrungen. Diese Erfahrungen zeigen uns doch eines: Es ist keine Qualitätsminderung der Wissenschaft, ganz im Gegenteil, es ist eine Bereicherung. Genau diese Bereicherung wollen wir auch für uns. Wir wollen eine Bereicherung für die Wissenschaft und für den Wissenschaftsstandort Saarland. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Argumente für diesen Schritt liegen doch auf der Hand. Die Fachhochschulen haben sich längst weiterentwickelt. Das sind nicht mehr nur Orte der Lehre, sie sind auch Orte der Forschung. Es ist Zeit, dies anzuerkennen und vor allem die logischen Konsequenzen daraus abzuleiten. Unsere Gesellschaft braucht dringend praxisorientierte Erkenntnisse aus der Wissenschaft, insbesondere im Bereich der Energiewende, des Klimaschutzes, der Datenanalyse sowie der sozialen Teilhabe und der Gesundheit. Diese innovativen und nachhaltigen Beiträge sind von den hochqualifizierten Nachwuchskräften in den Promotionsprogrammen der Hochschulen zu erwarten. Auch die Analyse der Konrad-Adenauer-Stiftung - übrigens bereits aus dem Jahr 2014 - unterstreicht die Bedeutung einer solchen Entwicklung. Fachhochschulen sind Partner für die deutsche Industrie, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Die anwendungsori- (Abg. Quinten (SPD)) entierte Forschung, die an Fachhochschulen betrieben wird, ist deshalb essenziell für die Innovationskraft unseres Landes. Eine Promotionsmöglichkeit an Fachhochschulen wird diese Forschung weiter stärken und die Verzahnung mit den Unternehmen intensivieren. Es liegt heute an uns, diese Chance zu ergreifen. Indem wir den Fachhochschulen das Promotionsrecht zugestehen, zeigen wir nicht nur den Mut, Veränderungen anzunehmen, sondern wir investieren in die Zukunft des Landes. Lassen Sie uns also gemeinsam das Saarland attraktiver für junge Menschen machen und unseren Wissenschaftsstandort Saarland stärken. Lassen Sie uns gemeinsam die Innovationskraft unserer Wirtschaft sichern. Lassen Sie uns Sorge dafür tragen, dass das Saarland nicht nur mit der Zeit geht, sondern mit Fach- und Praxiswissen für die Herausforderungen der Zeit gerüstet ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie diese Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen. Die Novellierung des Saarländischen Hochschulgesetzes ist eine Chance, unsere Hochschullandschaft zukunftsfähig zu gestalten und den Herausforderungen unserer Zeit gerecht zu werden. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf in Erster Lesung. - Herzlichen Dank und Glück auf. (Beifall von der SPD-Fraktion.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Quinten. - Bevor wir mit den Wortmeldungen fortfahren, möchte ich die Vertreter*innen der Hochschulen bei uns begrüßen. Seien Sie uns willkommen. - Ich erteile Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr für die AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Wissenschaftsminister hat in der Vorstellung des Gesetzes unsere Hochschullandschaft gelobt. Damit hat er recht. Darauf sind wir stolz. Wir wollen eigentlich, dass es so bleibt und sich noch weiterentwickelt. Ich komme nun zu dem Gesetzesvorschlag. Das Gesetz ist von 2016, aber diese Hochschulen, die wir heute loben können, sind schon vorher entstanden und haben sich vorher entwickelt. Sie haben dieses Gesetz nicht gebraucht. Das Gesetz ist im letzten Jahr novelliert worden, aber das war nicht genug. Dieses Jahr soll es wieder umfangreich auf 65 Seiten novelliert werden. Ich habe es meiner Frau zugemutet und ihr zwei Seiten vorgelesen. Danach hatte ich Erbarmen mit ihr und habe aufgehört. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will keine Antwort haben, aber wer von Ihnen hat dieses Gesetz gelesen, auf das wir alle stolz sein und für das wir befürwortend abstimmen sollen? Wer hat es gelesen? Haben es alle gelesen? - Ich habe es gelesen, weil ich als Fraktionsvorsitzender es lesen und hier dazu Stellung nehmen muss. Ich habe es mir angetan. Der Kollege Reiter hat schon gesagt, dass mit Sicherheit wieder eine Novelle kommt, weil ja viele Dinge nicht berücksichtigt wurden und andere Dinge zu bürokratisch sind. Ich habe nicht die Zeit, um das im Einzelnen auszuführen, aber ich unterstreiche und unterschreibe, was der Kollege Reiter in diesem Zusammenhang gesagt hat. Auf eine Sache möchte ich eingehen, weil das wirklich wichtig ist, nämlich die Zulassungsbestimmungen oder Zulassungsbedingungen für Hochschulen, für die Universität und für die anderen Hochschulen. Seit Jahrzehnten bin ich ein Verfechter davon, dass diese Bestimmungen gelockert beziehungsweise ganz abgeschafft werden. Wenn man 40 oder 50 Jahre zurückschaut, sieht man, dass damals das Abitur die einzige Möglichkeit war, an der Universität zu studieren. Nachher kamen Lehrer dazu, die ihre Lehrerprüfung bestanden hatten, dann kamen Handwerksmeister dazu und so weiter und so fort. Man lockert das scheibchenweise auf. Es ist überhaupt nicht einzusehen - aber das ist ja jetzt behoben -, dass ein Handwerksmeister, der Steuern an das Land zahlt, an wichtigen Einrichtungen, die das Land finanziert, nicht teilnehmen kann, sprich nicht studieren kann. Es kamen dann immer Einwendungen, dass er an der Uni nicht mitkomme und Ähnliches. Aber niemand, der schon in der Gemeinschaftsschule Schwierigkeiten mit der Bruchrechnung hatte, wird an die Universität gehen und Mathematik studieren. Das wird nicht vorkommen. Ich weiß, dass nicht jedem gefällt, was ich jetzt sagen werde, aber ich sage es trotzdem: Selbst wenn wir sämtliche Beschränkungen fallen lassen würden wie bei der Volkshochschule, wo Sie sich anmelden und einen Kurs mitmachen können, würde kein Dutzend Studenten mehr studieren als jetzt. Das heißt also, das ist wirklich reformbedürftig, aber dieser Entwurf ist nur halbherzig. Das Wichtigste, was wir machen könnten, wenn noch einmal eine Novellierung fällig ist, ist, dass wir ein Gesetz machen, das man als Hochschulbefreiungsgesetz bezeichnen könnte, das unnötige Bürokratie abschafft. Die Hochschulen kennen ja selbst ihre Probleme am besten. Die Studenten - heute sagt man Studierende - und die Professoren und Professorinnen kennen ihre Probleme. Sie sollten sie selbst lösen können. Natürlich muss eine Aufsicht vom Staat da sein, aber keine Gängelung. Dieses umfangreiche Gesetz, das uns vorliegt, ist kein großer Fortschritt auf dem Wege zur Befreiung unserer Universitäten und Hochschulen. Da wollen wir etwas anderes sehen. Wir wollen ein Hochschulbefreiungs- (Abg. Dörr (AfD)) gesetz. Wir werden den Erfolg dieses Gesetzes nicht an hehren Worten messen, sondern wir werden ihn messen an den Zahlen der Studierenden in der Zukunft und an den Auszeichnungen, die wir erfahren, ob wir zum Beispiel wieder eine Exzellenzuniversität werden, wie wir es schon mal waren. An den Erfolgen werden wir die Hochschulen und die Politik für die Hochschulen messen. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender. - Ich erteile nunmehr das Wort Frau Abgeordneter Julia Harenz für die SPD-Landtagsfraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Julia Harenz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich richte ich meine Rede auch an euch, liebe Studierende und Promovierende, und an alle, die an einer Hochschule tätig sind. Meine Kollegin Sandra Quinten hat bereits verdeutlicht, wie wichtig Promovierende für einen funktionierenden Wissenschaftsstandort sind. Sie sind Innovationstreiber einer jeden universitären Einrichtung. Sie formen einen Teil unserer Zukunft mit ihrem wissenschaftlichen Know-how. Wir brauchen sie für die Forschung, für den wirtschaftlichen Fortschritt und um die zukünftigen Generationen auszubilden. Das ist eine große Verantwortung. Manche Promovierende sind eingeschriebene Studierende. Andere sind wissenschaftliche Mitarbeitende oder beides. Wiederum andere sind extern Promovierende. Insgesamt bilden sie also eine sehr heterogene Gruppe. Der Beginn der Promotion ist meist auch der Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Als ich mit meiner Promotion begann, war ich sehr froh, dass an meinem Lehrstuhl weitere Promovierende waren, die mir Fragen beantworten konnten, die mich unterstützen und mir Hilfestellung geben konnten. Doch leider ist das die Ausnahme. Die meisten Promovierenden sind alleine mit ihren Fragen, ihren Bedürfnissen und ihren Problemen. Wenn wir uns die Hochschullandschaft anschauen, erkennen wir, dass jede Gruppe, sei sie noch so heterogen, eine Stelle hat, an die sie sich wenden kann - außer die Promovierenden. Zum Beispiel werden die Belange der Mitarbeitenden durch den Personalrat vertreten und die Studierenden haben den AStA, der sich für sie und ihre Belange einsetzt. Promovierende hatten, wie unser Minister bereits erwähnt hat, bisher aber keine eigenständige Repräsentation - und das, obwohl sie grundlegend andere Bedürfnisse haben als Studierende oder wissenschaftliche Mitarbeitende. Sie hatten bisher keine Stimme, die sich mit ihren Bedürfnissen gut auskennt und die sich für ihre Belange einsetzen konnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, solche Menschen, die für unsere Zukunft sowohl in der Forschung als auch in der Wissenschaft so wichtig sind, müssen auch ein eigenständiges Mitspracherecht haben. (Beifall von der SPD.) Deshalb schaffen wir mit der Promovierendenvertretung endlich eine gleichberechtigte Teilhabe für alle Gruppen an saarländischen Hochschulen. Das ist eine Frage der Teilhabe, des Respekts und der Wertschätzung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Hochschulen sind unsere Zukunftsschmieden. Sie setzen sich mit aktuellen, aber auch mit zukunftsorientierten Themen auseinander. Dabei ist das Thema Nachhaltigkeit wichtiger als je zuvor. Wir haben uns im vergangenen Jahr lange mit dem Begriff der Nachhaltigkeit beschäftigt und ihn im Februar dieses Jahres als Staatsziel in unsere Verfassung aufgenommen. Das war ein wichtiger und richtiger Schritt. Damit sind wir bundesweit zusammen mit Hessen und Schleswig-Holstein Vorreiter. Jetzt ist es an der Zeit, Nachhaltigkeit als Aufgabe im Saarländischen Hochschulgesetz zu verankern. (Beifall von der SPD.) Damit verbessern wir auch die Attraktivität unserer Hochschulen. Denn das Thema Nachhaltigkeit ist für viele Studierende und für viele zukünftige Studierende ein entscheidender Grund, sich für oder gegen eine Hochschule zu entscheiden. Studierende legen Wert darauf, dass eine Hochschule ein Nachhaltigkeitskonzept hat. Man muss unseren Hochschulen hoch anerkennen, dass sie das bereits in die Wege geleitet haben. Lassen Sie uns gemeinsam unseren Wissenschaftsstandort für neue Studierende noch attraktiver machen, als er bereits ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als SPD-Fraktion wollen mit denjenigen sprechen, die direkt von Gesetzen betroffen sind. Wir wollen wissen, was die Zielgruppen brauchen und was ihre Bedürfnisse sind. Wir wollen ihre Expertise aus der Praxis nutzen, um den Gesetzen genau das zu geben, was die Betroffenen brauchen. Genau das haben wir auch dieses Mal getan: Um uns ein umfassendes Bild zu machen, haben wir die Gespräche mit den Interessengruppen gesucht und sind mit einem Runden Tisch zum Saarländischen Hochschulgesetz in den offenen Austausch gegangen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die gute Diskussion bedanken. Weil wir mit diesem Runden Tisch so gute Erfahrungen gemacht haben, werden wir auch noch einen weiteren machen, (Abg. Harenz (SPD)) um allen die Möglichkeit zu bieten, gehört zu werden und sich mitzuteilen. Der aktuelle Gesetzentwurf ist bereits ein richtiger Schritt in die Zukunftssicherung unserer Hochschullandschaft. Ich denke, darüber sind wir uns einig. Wir werden auch Argumente und Notwendigkeiten der Interessengruppen mit einbeziehen. Deshalb gibt es diese Runden Tische, deshalb gibt es das parlamentarische Verfahren. Ich freue mich auf die weitere Auseinandersetzung mit diesem modernen und zukunftsgerichteten Hochschulgesetzentwurf und bitte um Zustimmung in Erster Lesung. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Ich erteile nunmehr das Wort dem Minister der Finanzen und für Wissenschaft, Herrn Jakob von Weizsäcker.

Diese Rede einzeln zitieren

von Weizsäcker

Frau Präsidentin! Vielen Dank für diese gute Debatte. Ich möchte mich ganz besonders bei Herrn Reiter dafür bedanken, dass er sich aus der Opposition heraus nicht nur ein kleines bisschen, sondern intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst hat. Selbstverständlich - Julia Harenz hat es bereits gesagt - wird man sich im Ausschuss intensiv mit den einzelnen Fragen befassen können. Aber ich dachte, ich melde mich zu Wort, um wenigstens drei Punkte möglicherweise im Vorgriff auf die Ausschussberatungen aufklären zu können. Der erste Punkt ist das Thema Ziel- und Leistungsvereinbarung. Das Gute ist, dass die Hochschulen des Saarlandes und die Landesregierung und mit Sicherheit auch der Landtag ein gemeinsames Ziel haben, denn am Ende muss es ja darum gehen, dass wir im Saarland Exzellenz in der Lehre haben. Wir brauchen Exzellenz in der Forschung und wir brauchen einen exzellenten Beitrag unseres Forschungs- und Wissenschaftssystems. (Ein Besucher macht Fotos von der Besucher- tribüne aus.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Entschuldigung, Herr Minister. Ich möchte die Besucher auf etwas aufmerksam machen: Fotos sind von der Besuchertribüne aus nicht gestattet. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

von Weizsäcker

Es geht darum, einen exzellenten Beitrag unseres Wissenschafts- und Forschungssystems zur Transformation und zur Dynamisierung des Saarlandes leisten. Diese drei Ziele bestehen im Konsens. Mit Blick auf die Ziel- und Leistungsvereinbarung ist die spannende Frage, wie das in Zukunft gelingen kann. Das ist keine Kritik an der Vergangenheit; das möchte ich ausdrücklich auch gegenüber meinem Vorgänger als Wissenschaftsminister betonen. Es ist fraglich, wie es gelingen kann, mit einer noch etwas größeren Präzision, etwas stärkeren Kennzahlen und einem outputgetriebenen Indikatorenset dafür zu sorgen, dass man in dieser Ziel- und Leistungsvereinbarung gemeinsam diese Ziele verfolgt. Letztlich geht es darum, dass wir diesen Weg zusammen mit den Hochschulen gemeinsam gehen können. Mit der Novelle können Sie die Voraussetzungen dafür schaffen, dass das gelingt. Ich habe einen zweiten Punkt. Er betrifft das Thema Allkompetenz für die Hochschulleitung. Mir ist es äußerst sympathisch, dass wir Hochschulleitungen haben, die versichern, die Allkompetenz, die mit der Novelle geschaffen werden soll, möchten sie möglichst gar nicht oder, wenn überhaupt, sparsam nutzen. Ich finde das gut. Ich finde es ein gutes Signal für eine Hochschulleitung. Ich finde es gleichzeitig ein gutes Signal für eine Landesregierung und für einen Landtag zu sagen, für den Fall, dass doch einmal eine Situation entsteht, in der es für die dynamische Entwicklung der Hochschule wichtig ist, diese Allkompetenz zu haben, ist es sinnvoll, sie zur Verfügung zu stellen. Ich bin nun seit knapp zwei Jahren Wissenschaftsminister, und ich kann Ihnen sagen, es hat vielleicht ein oder zwei Situationen gegeben, wo ich mir durchaus vorstellen kann, dass es im Landesinteresse gewesen wäre, eine solche Allkompetenz zu haben. Insofern spielt da jeder in einem guten Sinne seine Rolle. Ich wünsche mir keine Hochschulpräsidenten, die sagen, wir wollen alles par ordre du mufti entscheiden. Ich finde das ausdrücklich gut. Das ist mir sympathisch. Ich habe mit Freude diese Interviews gesehen. Gleichzeitig sage ich Ihnen, in der Gesamtverantwortung für das Land ist es gut, für den Fall der Fälle, dass es doch einmal erforderlich sein sollte, die Universitätsleitungen mit einer solchen Allkompetenz auszustatten. Der Blick ins Ausland sei mir erlaubt. Wenn Sie auf das Ranking der Hochschulen weltweit schauen und die Top 100 betrachten, dann werden Sie feststellen, ein etwas größeres Maß an Allkompetenz an den Spitzenuniversitäten der Welt ist nicht die Ausnahme, sondern die absolute Regel. Insofern möchte ich noch einmal ausdrücklich dafür werben. Zu guter Letzt - das ist wirklich ein interessanter Punkt - würde ich nicht behaupten, dass der Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, für die Ewigkeit gedacht ist. In 20 Jahren wird man über jede Frage genauso nachdenken wie heute. Aber wir haben mit Blick auf das Promotionsrecht an der htw tatsächlich folgendes Problem: Wir haben dort Fachbereiche, wo schon längst eine ganze Reihe von Promotionen stattfindet, allerdings unter den erschwerten Bedingungen von heute. Wir haben aber auch Bereiche, wo man nach aktuellem Stand noch nicht so forschungsstark unterwegs ist. Die Rückbindung im Sinne von Qualitätskontrolle in einer Situation, wo man aus einem Zustand kommt, bei dem in vielen Bereichen ein Promotionsrecht nicht vorhanden ist, ist eine interessante Denksportaufgabe. Mit der Novelle legen wir einen wirklich überzeugenden Vorschlag vor, wie man mit der Situation umgeht. Was eben nicht funktionieren kann - um es ganz klar zu sagen -, ist, dass im Sinne einer Selbstermächtigung Fachbereiche einfach sagen, wir erklären uns jetzt selbst für forschungsstark und haben alle ein Promotionsrecht. Das würde nicht funktionieren. Das heißt, die entscheidende Frage an dieser Stelle ist, wie man in einem htw-System mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bezüglich Forschungsstärke mit dem Thema Qualitätskontrolle umgeht. Ich glaube, wir haben einen guten Weg gefunden. Wenn sich eines Tages herausstellen sollte, dass in allen Fachbereichen die Forschungsstärke vorhanden ist, sodass man sagen könnte, jetzt könnt ihr das - wie an der Uni im Übrigen auch - alleine tun, dann wäre ich gar nicht dagegen. Aber zum heutigen Zeitpunkt wäre das nicht der richtige Weg. Das ist auch nicht Teil der vorgeschlagenen Novelle. Ich bitte um Nachsicht. Das waren jetzt drei Punkte, die durchaus auch technische Aspekte beleuchtet haben. Lieber Herr Reiter, Sie haben es dankenswerterweise angesprochen. Ich hoffe, dass ich mit meinen Ausführungen einen kleinen Beitrag leisten konnte, der Sie auch in den Ausschussberatungen weiter inspirieren kann. - Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Vielen Dank, Herr Minister. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Redezeit der Landesregierung um drei Minuten überschritten wurde. Aber keine Fraktion hat bisher ein Zeitlimit gehabt. Ich wollte nur darüber informieren. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/876. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/876 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Vielen Dank. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/876 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft überwiesen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. Enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes Saarland Zur Begründung erteile ich das Wort Herrn Minister Jürgen Barke.

Diese Rede einzeln zitieren

Barke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich habe heute die Ehre, das E-Government-Gesetz für das Saarland einzubringen. Wir kommen damit einer Umsetzungsverpflichtung der EU-Kommission nach. Die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern, war eigentlich das Ziel 2013, das mit dem E-Government-Gesetz verfolgt worden ist. Es sollte dem Bund, den Ländern und den Kommunen einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anbieten. Seitdem hat sich einiges getan. Das bezieht sich ausdrücklich auf den Bereich offene Daten in Sachen Digitalisierung allgemein. Ich glaube, Sie alle wissen, wir haben noch einen längeren Weg vor uns, den wir aber konsequent weitergehen werden. Im Bereich der offenen Daten ist in der Zwischenzeit viel passiert. Daten sind in einer Business-basierten Gesellschaft im Grunde der Schmierstoff, den wir brauchen, um Wirtschaftswachstum zu generieren, um im Bereich der Medizin gerade vor dem Hintergrund der künstlichen Intelligenz Leben zu retten. Gleiches gilt auch für den Verkehrsbereich. Wenn man umfassend auf entsprechende Daten zurückgreifen kann, dann hilft das am Ende auch, Warnungen auszusprechen, die geeignet sind, Unfälle zu vermeiden. Das sind nur wenige Beispiele, die sich in diesem Kontext bewegen. Wir haben eine EU-Umsetzungspflicht. Die Public-Sector-Information-Richtlinie ging ursprünglich davon aus, dass man freiwillig Daten zur Verfügung stellt, die auf all diese Zwecke einzahlen. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass es zwingend notwendig ist, aus diesem freiwilligen Zur-Verfügung-Stellen eine Zur-Verfügungsstellungs-Pflicht zu machen. Diese muss nun in den E-Government-Gesetzen der Länder verankert werden. Damit ist quasi Open Data der Grundsatz und die bisherige Ermessensentscheidung, die wir in diesem Kontext hatten, Daten auch der öffentlichen Verwaltung zur Verfügung zu stellen, wird zur Pflicht werden. Das heißt, der Ermessensspielraum an dieser Stelle ist weg. Wir erlassen im Kontext dieses Gesetzes eine Verordnung. Hierbei zielt die Landesregierung darauf ab, technische Parameter vorzugeben für Metadaten und ein entsprechendes Open-Data-Portal, aber auch für die Einbindung und Beratung der obersten Landesbehörden zu Fragen der Bereitstellung und die Koordination in die Steuerung strategischer Datenaktivitäten innerhalb der Landesverwaltung. Die Innovationspotenziale sollen nutzbar gemacht werden, das ist eines der politischen Ziele. Dabei setzen wir auf datenbasiertes Verwaltungshandeln und die entsprechende Entwicklung von Datenkompetenz als weiteres Ziel dieses Gesetzes. Wir wollen auch hier das Rad nicht komplett neu erfinden, wir setzen im Kontext der Umsetzung des EU-Rechts auf Best Practises, die es in diesem Kontext gibt. Wir verankern natürlich auch die im Jahre 2022 in der Enquetekommission dieses Landtages erarbeiteten Richtlinien, die umfassend Einfluss in den Gesetzestext gefunden haben. Ich darf Sie herzlich um Ihre Unterstützung für dieses Gesetz bitten. - Danke schön! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib

Ich danke dem Herrn Minister und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/879. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/879 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/879 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 14.00 Uhr. (Die Sitzung wird von 13.03 Uhr bis 14.00 Uhr unterbrochen.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Wir fahren fort in unserer heutigen Sitzung. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Drucksache 17/880) Zur Begründung des Antrages erteile ich Frau Ministerin Petra Berg das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Petra Berg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes vor. Mit dieser Gesetzesänderung findet eine Anpassung an EU- und bundesrechtliche Vorgaben statt. Gleichzeitig setzen wir aber auch einen Impuls für Innovation. Daten sind die wichtigste Ressource des 21. Jahrhunderts, eine Ressource, die auch zum Guten eingesetzt werden kann und so auch großen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen generiert. Um das in den Verwaltungsdaten liegende Potenzial besser auszuschöpfen, hat die EU-Kommission mit der sogenannten PSI-Richtlinie und der hierzu erlassenen sogenannten HVD-Verordnung eine rechtliche Grundlage geschaffen. Innerhalb des EU-Raumes sollen Verwaltungsdaten künftig einheitlich und kostenfrei zur Nutzung bereitgestellt werden. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten stellt dabei auch eine wesentliche Möglichkeit dar, um die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen, aber auch neue Anwendungsbereiche auszuweiten. Das gilt in ganz besonderem Maße für die sehr hochwertigen Geobasisdaten der Katasterund Vermessungsverwaltungen. Nahezu alle aktuellen Themenbereiche, beispielsweise Mobilität, aber auch digitales Bauen, die nachhaltige Energieversorgung, der Klimaschutz und auch die nachhaltige Landwirtschaft sind georeferenziert. Als Beispiel kann hier die planerische Festsetzung von Bebauungsplänen, von Flächennutzungsplänen durch die Kommunen, aber auch das sogenannte Precision-Farming in der Landwirtschaft angeführt werden. Große Datenmengen werden benötigt, zum Beispiel auch für die Planung und den Ausbau der erneuerbaren Energien, für den Ausbau der Glasfasernetze, für die Mobilfunknetze, aber auch bei solchen Dingen wie der Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten. Durch die vorgesehene Abschaffung der Kostenpflicht und die weitgehende Abschaffung von Nutzungsbeschränkungen werden die Voraussetzungen geschaffen, die wirtschaftliche Entwicklung anzuregen, Innovationen wie neue Produkte und Dienste zu ermöglichen und durch ein Mehr von Transparenz die Zivilgesellschaft zu stärken. Gleichzeitig werden unsere Kommunen und andere öffentliche Stellen durch die unentgeltliche Bereitstellung der Geobasisdaten auch finanziell entlastet. Zur Wahrheit gehört auch dazu, dass die kostenfreie Bereitstellung der Daten zu Einnahmeverlusten beim Land führen wird. Das LVGL aber wird maßgeschneiderte Dienstleistungen, beispielsweise in Hinblick auf die Datenaufbereitung und auch die Datenbereitstellung, weiterhin anbieten. Meine Damen und Herren, mit der vorliegenden Gesetzesänderung werden EU ‑ rechtliche Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig werden Voraussetzungen geschaffen, um die Potenziale, die in der Datennutzung liegen, nutzen zu können. Wer unser Geoportal schon einmal benutzt hat, weiß, wie wertvoll diese Daten sind. Geobasisdaten sind, wie ich sagen kann, die Daten der Zukunft und sie sollen den Menschen möglichst uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung stehen. Das gelingt mit diesem Gesetz, deshalb bitte ich um Zustimmung! - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Ministerin Berg, für die Begründung Ihres Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. Als nächste Rednerin hat Frau Fretter von der CDU-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Petra Fretter CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Im heutigen Zeitalter der Digitalisierung erfüllen Daten einen wichtigen Zweck als Wirtschaftsfaktor. Die wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen sind enorm und können mit diesem Potenzial die wirtschaftliche Entwicklung anregen. Gerade für uns im Saarland ist dies von entscheidender Bedeutung, sind wir doch als industrieller Wirtschaftsstandort in den Bereichen Automobilindustrie mit all seinen Zulieferzweigen, der Stahlindustrie sowie den wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in den Bereichen Informationssicherheit - um hier nur einige zu nennen - darauf angewiesen, die Entwicklung im weltweiten Wettbewerb voranzutreiben. Mit der heute im Gesetz beschriebenen Änderung soll die Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2023 umgesetzt werden. Mit dieser wurde die EUrechtliche Grundlage zur Festlegung bestimmter hochwertiger Daten sowie deren Modalitäten zu ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung geschaffen, um damit einheitliche Verwaltungsdaten innerhalb des EU-Raums zur Nutzung aller bereitzustellen. Der offene Zugriff auf hochwertige Verwaltungsdaten wie zum Beispiel der Kataster- und Vermessungsdaten soll nicht nur die Digitalisierung beschleunigen, sondern auch die Anwendungsgebiete ausweiten und damit die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Saarland vorantreiben. Auch wenn die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltungen bereits seit etlichen Jahren in allen Formen, sei es schriftlich oder elektronisch, zur eigenen oder kommerziellen Verwendung zur Verfügung standen, haben Nutzungseinschränkungen und kostenpflichtige Beiträge mit dazu beigetragen, dass Privatpersonen, Firmen et cetera diese kaum genutzt hatten und deren Potenzial im Prinzip wenig ausgeschöpft wurde. Um hier eine Verbesserung im Sinne der wirtschaftlichen Entwicklung für unser Saarland zu schaffen, sollen in der heutigen Gesetzesänderung die Nutzungseinschränkung und die Kostenpflicht für die Geobasisdaten aufgehoben werden. Das heißt, dass diese Daten künftig von der Allgemeinheit kostenfrei verwendet, nachgenutzt und verbreitet werden können, ein wichtiger Schritt in Richtung Weiterentwicklung unserer Industrie, Forschung und Wirtschaftsstandort des Saarlandes, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage an dieser Stelle ausdrücklich, dass wir als CDU-Fraktion dies sehr begrüßen. Aber es stellen sich für uns noch zwei Fragen. Wie ist - das wurde auch von der Ministerin angesprochen - der Ausfall der Lizenzgebühren im Haushalt berücksichtigt? Denn was die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer an Kosten einsparen, fehlt natürlich jetzt im Haushalt. Das bedeutet, dass durch den Wegfall der Umsatzerlöse, Lizenzgebühren und verwaltungswirtschaftliche Erträge ein Defizit von 700.000 Euro in den Jahren 2024 und dann ab 2025 von jährlich 1,4 Millionen Euro entsteht und somit das Saarland vor der Herausforderung steht, diesen Ausfall zu kompensieren. Ich konnte im Einzelplan 09 unter Kapitel 11 leider nicht ersehen, wie und ob Vorsorge dafür getroffen wurde. Aber es ist klar, dass die Landesregierung hier in der Pflicht steht, Lösungen aufzuzeigen, wie dieser Gebührenausfall haushalterisch aufgefangen werden soll. Vielleicht kann die Ministerin dazu ja noch ein paar Worte sagen. Eine weitere Änderung im Gesetzentwurf hat mich befremdet und auch etwas verwundert. Unter § 23 Absatz 2 soll bei der Eidesformel für Vermessungsingenieure und Vermessungsin- (Abg. Fretter (CDU)) genieurinnen die Formulierung „so wahr mir Gott helfe“ gestrichen werden, da sie angeblich nicht mehr zeitgemäß ist. Ich frage mich jetzt: Was ist zeitgemäß? Und wer kann das beurteilen, gerade beim Thema Glauben und Religion? Wir sind ein Land, in dem 60 Prozent an Gott glauben, auch wenn den Kirchen natürlich viele Mitglieder verloren gehen. Aber jeder und jede Zweite im Land ist Christ*in. Wir leben in einem Land, in dem jeder und jede seine eigene Religion leben und ausüben darf und kann. Das ist selbstverständlich gut und richtig, aber sollte wirklich ein Staat oder eine Regierung bestimmen, was bei persönlichem Glauben noch zeitgemäß ist oder nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen? (Beifall von der CDU.) Meine Fraktion und ich sind der Meinung, man sollte bei Eidesformeln jedem Menschen weiterhin die Wahlmöglichkeit lassen, selbst zu entscheiden, ob er seinen Schwur mit Gottesbezug und Gottestreue oder ohne den Bezug zu Gott leistet, denn Glaube allein beziehungsweise Glaube allgemein ist zeitlos, liebe Kolleginnen und Kollegen. Im Übrigen findet man Eidesformeln mit Gottesbezug in vielen saarländischen Gesetzen und Verordnungen. Wir haben es sogar heute Morgen bei der Vereidigung von Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes erlebt. Es steht noch so im Saarländischen Beamtengesetz unter § 56. Wir finden es in der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes unter § 6 sowie in der Geschäftsordnung der Architektenkammer. Auch uns, wenn wir vereidigt werden und unseren Dienst im Landtag antreten beziehungsweise annehmen, ist die Möglichkeit gegeben, es mit oder ohne Gottesbezug zu tun. Daher sehen wir keine Veranlassung, diese Formel an sich zu ändern, im Gegenteil, diese Möglichkeit sollten wir jedem gläubigen Menschen so belassen, nicht wegnehmen. Wir sehen keinen Grund dazu. Im Ganzen bleibt mir für die CDU-Fraktion nun festzustellen, dass die Aufhebung der Gebühren und die Nutzungsvereinfachung von Geobasisdaten prinzipiell zu begrüßen sind. Da stimmen wir mit Ihnen überein, aber wir fordern, dass die ausfallenden Einnahmen durch die Landesregierung mittels Gegenfinanzierung im Haushalt aufzuzeigen sind und die Formulierung in der Eidesformel - so wahr mir Gott helfe - wahlweise erhalten bleiben soll. Wir enthalten uns heute der Abstimmung und warten die Anhörung ab. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Fretter, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Flora-Elisa Schröder von der SPD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Flora - Elisa Schröder SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Sehr geehrte Damen und Herren! Was verstehen Sie unter Saarlandliebe? - Ich glaube, zu wissen, was viele im Raum sagen würden: Wir sitzen hier, weil wir unser Saarland lieben, weil wir stolz sind, Saarländer*innen zu sein, aber auch, weil wir wollen, dass unser Saarland weiterhin lebenswert und liebenswert bleibt. Ich persönlich denke bei Saarlandliebe an den Landkreis, in dem ich lebe und wohne, an den wunderbaren Regionalverband Saarbrücken, insbesondere an meine Stadt, an Sulzbach. Ich weiß, so, wie ich stolze Sulzbacherin bin, ist mein Kollege Stefan Löw stolz auf seinen Heimatort Wiesbach - oder wie Stefan sagen würde „Wissbach“. Er lebt diese Zugehörigkeit sogar bildlich aus, denn in seinem Büro hängt die sogenannte „Kaat von Dahämm“, die Mundartkarte seines Kreises Neunkirchen. Manche sagen, Heimat ist kein Ort, aber ich finde, wir Saarländer*innen können Heimat geografisch zuordnen. So, wie jede und jeder Einzelne von uns die eigene geografische Heimat feiert - in Form von Pins, vielleicht sogar mit Fahnen oder wie Stefan mit einer schönen Karte -, so geben Ortsschilder Hinweise darauf, wo ein Kreis, eine Gemeinde und ein Dorf beginnen oder auch enden. Die auf den Zentimeter genauen Daten unseres Landes hat das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Hinter den Namen befindet sich eine amtliche Behörde, nämlich das Katasteramt. Dieses Amt ist für die Kartografie von Landund Seegebieten zuständig. Wie Sie sich denken können, sind es bei uns mehr Land- als Seegebiete. Auf den ersten Blick scheint das Katasteramt für uns Bürger*innen weit weg zu sein, aber gerade in den letzten Jahren sind wir als Bürger*innen mit den Begrifflichkeiten und der Tätigkeit des Amtes in Kontakt gekommen, nämlich mit den Begriffen Flurstücke und Grundstücke. Zusammengefasst kann man sagen, das Amt ist für die Aufzeichnung von Grundstücken zuständig. In Fachkreisen spricht man über die Aufzeichnung von Geobasisdaten. Sehr geehrte Damen und Herren, es hat einen Grund, weshalb ich Ihnen so ausschweifend über das Amt erzählt habe. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2022 mit der Durchführungsverordnung beschlossen, dass im EU-Raum die Verwaltungsdaten einheitlich bereitzustellen und letztlich auch zu nutzen sind. Durch diese Regelung und die Umsetzung des (Abg. Schröder (SPD)) Datennutzungsgesetzes auf Bundesebene sowie die Anpassung des E-Government-Gesetzes hier in unserem Saarland trägt das Verwaltungsamt die Verwaltungsdaten zusammen, um wirtschaftliche Entwicklungen anzuregen sowie Innovationen, neue Produkte und Dienste zu ermöglichen. Das Vermessungs- und Katastergesetz ist ein wichtiges Fundament für die Planung, Entwicklung und Verwaltung unseres Landes und trägt maßgeblich dazu bei, die Lebensqualität der Bürger*innen zu verbessern. Die Aufgabe des Gesetzes ist nicht nur, für eine präzise Landvermessung, sondern auch für eine effiziente Raumplanung zu sorgen, um Infrastruktur zu ermöglichen. Zudem hat das Katastergesetz eine wichtige Rolle beim Schutz unseres Klimas, unserer Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen. Durch die Änderung des Saarländischen Vermessungs- und Katastergesetzes werden die Geobasisdaten zukünftig gebührenfrei zur Verfügung stehen. Durch diese Änderung kommen die Planungsbüros jetzt schneller, kostengünstiger und besser an wichtige Daten, zum Beispiel beim Ausbau von Erneuerbaren Energien. Zusätzlich sind die Geobasisdaten bei allen aktuellen Themen, die das Land beschäftigen wie Mobilität, digitales Bauen oder nachhaltige Landwirtschaft, nützlich. Die Bereitstellung von Verwaltungsdaten ermöglicht, die Digitalisierung des gesellschaftlichen Lebens zu beschleunigen und in neue Anwendungsbereiche auszuweiten. Kurz aufgelistet bedeutet es, dass unsere Kommunen entlastet werden, die Planungen schneller und besser werden und es günstiger wird. So schaffen wir die Transformation noch schneller und effizienter. (Beifall von der SPD.) Ich weiß, dass das Katasteramt bereits vor vielen Jahren die Geobasisdaten in elektronischer Form für eigene und kommerzielle Verwendung zur Verfügung gestellt hat. Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen und Kosten haben allerdings stets dazu beigetragen, dass das Innovationspotenzial und die Chancen, die durch die Verarbeitung und den Austausch digitaler Geobasisdaten geboten werden, von den Bürger*innen, den Unternehmen und den Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung kaum ausgeschöpft wurden. Sie sehen also, das Vermessungs- und Katastergesetz ist ein wichtiges Instrument für die Verwaltung von Landesressourcen und die Planung von Infrastrukturprojekten. Ich gehe noch auf Ihren Beitrag ein, Frau Fretter. Ich finde die Streichung von „so wahr mir Gott helfe“ in § 23 Absatz 2 wäre zeitgemäß, nichts anderes. (Abg. Schäfer (CDU): Das ist eine Aussage.) Ja, ich sage es. (Beifall von der SPD.) Die Vermessungsingenieure vermessen zwar die Welt, aber sie treffen in der Regel keine Gewissensentscheidungen. Richter*innen und Beamt*innen haben die Möglichkeit, die Eidesformel mit religiöser Beteuerung abzulegen. Bei öffentlich bestellten Ingenieur*innen ist es etwas anderes. In anderen Bereichen sind wir schon vor fünf Jahren mit der Zeit gegangen. Das Gerichtsdolmetschergesetz sieht im Rahmen der Beeidigung von gerichtlichen öffentlich bestellten Dolmetschern bereits seit 2019 keine religiösen Beteuerungen mehr vor, was in dem Moment dem religiösen Neutralitätsgebot des Staates entspricht. Gerne können wir über diesen Passus im Ausschuss diskutieren, denn die Diskussion ist zeitgemäß. Ich komme zum Schluss. Die Änderung des Vermessungs- und Katastergesetzes trägt zur Modernisierung bei und macht Planungen leichter sowie kostengünstiger. Es ist also gut, dass wir das jetzt umsetzen. - Glück auf. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Schröder, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat von der AfD-Fraktion Herr Christoph Schaufert das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen Abgeordnete! Ich frage mich, warum man bei einem Gesetzentwurf, der eigentlich in jeder Hinsicht zu begrüßen ist, noch eine Rederunde eingeführt hat. Der Kern des Dissenses wurde schon aufgeführt, nämlich die religiöse Eidesformel, welche uns aber in Erster Lesung nicht so beschäftigen sollte, sondern man kann sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren angehen. Meine persönliche Meinung - der schließen sich mit Sicherheit auch meine Kollegen der Fraktion an - ist eher, dass man die religiöse Formel beibehalten könnte. Ansonsten kann ich nur sagen: Es ist sehr gut, dass diese Daten freigestellt werden. In meiner Zeit, als ich damals als Archäologe mit eigener Firma tätig war, hätte ich mir gewünscht, dass die Daten schon lizenzfrei gewesen wären. Man hätte vieles einfacher und auch besser grafisch darstellen können, auch in Veröffentlichungen. Insofern werden diese 700.000 Euro, die an Lizenzgebühren verloren gehen, das Saarland nicht wirklich ärmer machen. Auf der anderen Seite können aber zum Beispiel auf dem Gebiet der Historie und der Archäologie wissenschaftliche Erkenntnisse und viel Neues dazukommen. Es ist ein klein wenig schade, dass das Saarland nicht aus eigenem Antrieb gehandelt hat, son- (Abg. Schaufert (AfD)) dern dafür eine bundesweite und europaweite Regelung gebraucht hat. Wir werden dem Gesetzentwurf jedenfalls in Erster Lesung zustimmen. Was wir mit der Eidesformel machen, die noch ein bisschen zu diskutieren ist, das sehen wir dann weiter. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Schaufert. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/880. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/880 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/880 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Saarländischen Gesetzes über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Saarländischen Gesetz über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes Drucksache 17/690 in seiner 20. Sitzung am 12. Dezember 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde auf Bundesebene durch das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Beschäftigungsgeber umgesetzt. Wegen des sogenannten Durchgriffsverbotes ist für die kommunalen Beschäftigungsgeber jedoch eine landesrechtliche Neuregelung erforderlich. Durch den vorliegenden Entwurf werden die Kommunen künftig verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Ausnahmen gelten für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern und für kommunale Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, bei der insbesondere die kommunalen Spitzenverbände gehört wurden. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum nun einstimmig die Annahme des Gesetzes über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Ich danke dem Berichterstatter für die Ausführungen. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/690. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/690 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-Landtagsfraktion, CDU-Landtagsfraktion und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 12 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (Drucksache 17/693) (Abänderungsantrag Drucksache 17/898) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Damhat Sisamci das Wort. Abg. Sisamci (SPD), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes Drucksache 17/693 in seiner 20. Sitzung am 12. Dezember 2023 in Erster Lesung (Abg. Sisamci (SPD)) angenommen und an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit überwiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das bestehende Gesetz vom 10. Februar 2010, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Dezember 2021, novelliert und damit den aktuellen Erfordernissen angepasst. Ziel ist es, die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten zu erhöhen und zu fördern. Damit Bildungsfreistellung auch zukünftig den Herausforderungen der gesellschaftlichen Veränderungen begegnen und ihre grundlegenden Ziele erreichen kann, soll der gesetzliche Rahmen angepasst werden. Konkret sollen die Regelungen des SBFG in Zukunft insbesondere folgende Änderungen beinhalten: Der Anspruch auf Bildungsfreistellung wird entsprechend dem Regierungsprogramm auf fünf Arbeitstage im Kalenderjahr ohne Einbringung arbeitsfreier Zeit durch den Beschäftigten erhöht. Anpassung der Definition der beruflichen Weiterbildung unter Einbeziehung von Prüfungstagen. Das tägliche Arbeitsprogramm darf sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten. Gesetzliche Klarstellung, dass auch Online-Veranstaltungen freistellungsfähig sind. Die Anspruchsberechtigung ist nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses gegeben. Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens für Anbieter von Bildungsveranstaltungen und für die Verwaltung. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 14. Dezember gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, die am 21. Februar stattgefunden hat. Ein Abänderungsantrag der SPD-Fraktion wurde mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit empfiehlt dem Plenum mehrheitlich bei Ablehnung der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion die Annahme des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes, Drucksache 17/693, unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrags in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die Debatte. (Beifall von der SPD und bei der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Ich danke dem Berichterstatter für die Begründung und eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächste Rednerin hat nun Frau Ute Mücklich-Heinrich von der CDU-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Mücklich-Heinrich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die SPD wird aufgrund der Mehrheitsverhältnisse hier im Hohen Haus gleich den Bildungsurlaub auf fünf Tage erhöhen. (Abg. Commerçon (SPD): Bildungsfreistel- lung!) Was auf den ersten Blick positiv wirkt, ist bei näherer Betrachtung eine weitere Belastung für den Wirtschaftsstandort Saarland und damit für niemanden ein Gewinn. (Beifall von der CDU.) Der Internationale Währungsfonds hat seine Wachstumsprognose für dieses Jahr weiter reduziert auf 0,2 Prozent. Damit befände sich Deutschland in einer echten Stagnation, und Deutschland stellt damit das Schlusslicht der führenden westlichen Industrieländer dar. 16 Prozent der Mittelständler haben den Entschluss gefasst, Deutschland zu verlassen, und weitere denken darüber nach. Etliche Konzerne wie Bosch, Miele und andere kommunizieren, keine weiteren Investitionen in Deutschland tätigen zu wollen. Amerikanische Institute lehnen Kredite für Investitionen in Deutschland ab mit der Begründung, dass Deutschland als Investitionsstandort unattraktiv und wenig verlässlich geworden sei. Unsere jüngsten Erfahrungen mit Ford stehen sinnbildlich für diese Einschätzung: Ford entschied sich trotz höchster Subventionsangebote für einen anderen Standort. Alle potenziellen Investoren am Standort, mit denen die Landesregierung gesprochen hat, sind immer wieder abgesprungen. Warum ist das so? Die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren stimmen einfach nicht mehr in diesem Land. Wirtschaftsinstitute, Wirtschaftsinstitutionen wie die OECD oder die EU-Kommission betrachten Deutschland und damit auch das Saarland als echten Sanierungsfall. Unsere Wirtschaft befindet sich in einem tiefgreifenden, einem herausfordernden Strukturwandel. Kontinuierliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen werden immer wichtiger. (Zurufe von der SPD: Aha!) In der Analyse, Herr Commerçon, sind wir uns ja vollkommen einig, allerdings werden bei den Schlussfolgerungen tiefe ideologische Gräben sichtbar. Sie verarzten das kränkelnde Saarland mit der falschen Medizin. (Amüsiertes Sprechen bei der SPD.) Sichere Arbeitsplätze gibt es nur mit gesunden Unternehmen. Jetzt aber gibt es für saarländische Unternehmen noch einmal einen satten Kostenblock obendrauf, indem Sie die Freistel- (Abg. Mücklich-Heinrich (CDU)) lung für Bildungsurlaub erhöhen. In der aktuellen Zeit sind das fatale Signale für die Wirtschaft! (Beifall von der CDU.) Dabei muss der Bildungsurlaub nicht mal einen Bezug zum Arbeitsplatz haben, ein Ehrenamt und politische Bildung sind ebenfalls gesetzlich verbriefte Gründe für eine Freistellung. Genau das wurde in anderen Regionen, zum Beispiel in Berlin, ausgeschlossen. Reiseanbieter werben mit Broschüren: Surfurlaub auf den Kanaren im Bildungsurlaub. - Na wunderbar! Damit wir uns hier nicht falsch verstehen: Natürlich sind wir für die Stärkung des Ehrenamts. Und natürlich ist politische Bildung wichtig. Aber warum, um Himmels Willen, soll denn das der Arbeitgeber bezahlen? Und dann wundern Sie sich, dass sich immer weniger Leute selbstständig machen wollen. An dieser Stelle möchte ich, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, Churchill zitieren; er sagte: Für manche ist ein Unternehmer ein räudiger Hund, den man totschlagen muss. Für andere ist er eine Kuh, die man ständig melken kann. Und nur wenige sehen in ihm das Pferd, das den Karren zieht. (Beifall von der CDU.) Die Wirtschaft gibt derzeit - mit steigender Tendenz - 41 Milliarden Euro für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Der Wert und die Notwendigkeit von Bildung werden doch von der Wirtschaft klar erkannt, und vor allem wird auch nach dieser Erkenntnis gehandelt. Die Erhöhung der Freistellung auf fünf Tage aber ist gerade für kleine und mittlere Betriebe, die sich in den vergangenen Jahren von Krise zu Krise gehangelt haben, eine Katastrophe. In einer aktuellen Sonderumfrage der IHK Saarland wurden 381 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen zu den größten Geschäftsrisiken befragt. Von ihnen wurde neben den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Arbeits- und Fachkräftemangel genannt. Ihr neues Gesetz bringt nun noch mehr Abwesenheit am Arbeitsplatz mit sich. Haben Sie einmal in letzter Zeit versucht, einen Termin bei einem Handwerksbetrieb zu ergattern? Ich kann Ihnen sagen, das wird zu einer echten Geduldsprobe, weil es in den Betrieben einfach nicht mehr genügend Personal gibt. Haben Sie auch einmal an die Mitarbeiter in kleinen Betrieben gedacht, die die Arbeit der abwesenden Kollegen jetzt zusätzlich mitmachen müssen und womöglich in eine Überlastung hineinlaufen? Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes gehört Deutschland heute in der EU zu den Ländern mit der niedrigsten Wochenarbeitszeit. Das schmälert unsere Produktivität Stück für Stück und vernichtet Wohlstand. Das Saarland wird künftig mit zwölf Feiertagen und fünf Tagen Bildungsurlaub einen Platz an der Spitze der Länder hinsichtlich freier bezahlter Tage einnehmen. Das sind Zahlen, die sich auch Investoren genau anschauen. Dazu ein aktuelles Beispiel: Gestern wurde in den Nachrichten mitgeteilt, dass die renommierte Firma Stihl den Plan zum Fabrikbau in Ludwigsburg aufgebe. Der Geschäftsführer gebe als Grund die schlechten Rahmenbedingungen an. Explizit wurde eine hohe Abwesenheit am Arbeitsplatz genannt. Die Bildungsfreistellung wird den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aber nichts nutzen, wenn es immer weniger Firmen geben wird, die überhaupt Arbeitsplätze anbieten. Die Lage ist wirklich ernst. Leider kann ich aber nicht erkennen, dass der Ernst dieser Lage wirklich erkannt würde. Herr Minister Barke, Sie behaupten, durch dieses Gesetz würden Fachkräfte angezogen. Wir sehen in Bayern, dass es gesunde, expandierende Unternehmen mit Zukunftsperspektive sind, die Fachkräfte anziehen. In Bayern gibt es überhaupt keinen Bildungsurlaub, hingegen einen großen Zuzug von Arbeitskräften aus der ganzen Republik. Auch mit Ihrem Änderungsantrag versuchen Sie, durch kleinteilige Vorgaben im Genehmigungsverfahren in die Unternehmen hineinzuregieren. Ich fasse nochmal zusammen: Die Wirtschaft investiert 41 Milliarden Euro für die Bildung ihrer Mitarbeiter. Das Saarland wird künftig zu den Ländern mit der höchsten Zahl an freien bezahlten Tagen zählen. Sie verschärfen den Arbeitskräftemangel durch mehr Abwesenheit am Arbeitsplatz. Sie reduzieren die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Saarland für Investoren. - Es wird Sie deshalb nicht wundern, dass wir das Gesetz in Zweiter Lesung und auch Ihren Änderungsantrag ablehnen. - Vielen Dank. (Anhaltender Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Mücklich-Heinrich, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun für die SPD-Landtagsfraktion Herr Timo Ahr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Timo Ahr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin sage ich: Heute ist ein guter Tag. Es ist ein guter Tag, denn wir beschließen heute fünf Tage für mehr Bildung. Mit dem heutigen Tag novellieren wir das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz und schaffen endlich bessere Rah- (Abg. Ahr (SPD)) menbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall von der SPD.) Ja, gib mir 5! Fünf Tage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land, fünf Tage mehr für berufliche Fortbildung, für persönliche Weiterentwicklung und fürs Ehrenamt; meine Kollegin Stephanie Meiser kommt später noch darauf zu sprechen. Halte ich mir vor Augen, wie gerade hier von der Bühne aus den Saarländerinnen und Saarländern verkauft wurde, warum dieses Bildungsprojekt denn so schlecht sei und was das alles mit unserer Wirtschaft machen würde, muss ich tatsächlich sagen: Bei der CDU hat man von Wirtschaftspolitik in diesem Land, aber auch von Wirtschaftspolitik international wenig bis gar keine Ahnung. (Lachen bei der CDU.) Dieses Gesetz zu beschreiben als etwas, das den Standort gefährde, Investoren abschrecke, das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein Witz! Diese Zuschreibung gehört an dieser Stelle klargestellt. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Sie von der CDU verkünden hier im Grunde, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seien die Basis unserer Wirtschaft. Es sind ja die Menschen, die alle Erfolge der Wirtschaft erwirtschaftet haben. Das schafft ja nicht die Hülse der Unternehmen, es sind die Menschen, die das leisten. Der beste Invest in die Zukunft ist daher der Invest in Bildung und in die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das lässt sich nicht leugnen, das müssen wir anerkennen, und wir müssen damit auch die Leistung der Menschen anerkennen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Ich bin stolz darauf, dass wir das als Fraktion nun umsetzen, dass das aber auch gemeinsam mit der SPD-geführten Regierung gemacht wird. Wir haben das eben nicht einfach nur als Wahlversprechen runtergeschrieben, sondern sind davon überzeugt, dass wir mit einem modernen, schlanken, aber auch zukunftsgerichteten Bildungsfreistellungsgesetz in die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land investieren können. Wir halten also Wort, und ich bin stolz, dass wir das tun, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Wir beheben auch eben jenen historischen Fehler, den die CDU vielleicht belächeln mag, der aber für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Saarland, verglichen mit der Situation in anderen Bundesländern, auch einige Konsequenzen mit sich gebracht hat. Denn man hat bei uns eben weniger Bildungsangebote besucht; ich werde gleich auch noch darauf eingehen, weshalb das so ist. Die Sozialdemokratie geht jetzt also voran und ändert diese Lage; wir sorgen dafür, dass wir in Sachen Bildungsfreistellung den Anschluss finden. Das bedeutet aber keineswegs - das will ich hier noch einmal klarstellen -, dass wir jedem Wirtschaftsunternehmen in diesem Land unfassbare Hürden und Kosten zumuten würden. Nein, wir sorgen für bessere Fachkräfte, für bessere Bildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sorgen für tatsächliche wirtschaftliche Mehrwerte durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land. (Beifall von der SPD.) Wir rangieren damit auch nicht in der Pole-Position. Tatsächlich haben 13 von 16 Bundesländern diese fünf Tage vorgesehen. Und welch ein Wunder: In diesen Ländern ist nichts passiert! Die Wirtschaft ist deshalb nicht kollabiert, die Unternehmen haben nicht geschlossen. Nein, es geht in diesen Ländern normal weiter - und die Kolleginnen und Kollegen besuchen eben einige Seminare. Ich glaube, dass die Wirtschaft, wie man auch in allen Debatten rund um das Thema Fachkräfte hört, Menschen haben will, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben will, sei es in der Produktion, sei es in den Ingenieursbüros, die Visionen haben, die eine Haltung haben, die Informationen suchen, die Seminare besuchen. Sie will aber auch Menschen haben, denen es gutgeht, die resilient sind, die die Wirtschaft voranbringen. Die Möglichkeit zum Erwerb von Befähigungen, die Möglichkeit, dass Menschen in diesem Land Weiterbildung genießen, darf nach der Ausbildung oder dem Studium nicht enden. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir sorgen! (Beifall von der SPD.) Und der Strukturwandel? Wir reden über ihn, aber wir müssen auch seine Auswirkung berücksichtigen. Er wird dafür sorgen, dass Menschen einen anderen Beruf brauchen, dass sie Qualifizierungen brauchen, dass sie sich verändern müssen. Hier ist schon oft gesagt worden, dass wir mehr politische Bildung brauchen. Ich könnte einige Zitate aus vergangenen Legislaturen auch von der CDU bringen, die das bestätigen. Dann brauchen wir eben auch Bildungsurlaub, und zwar nicht als Urlaub, in dem man irgendwo an der Algarve rumhängt - dazu werde ich gleich etwas sagen. Wir brauchen einen Bildungsurlaub, in dem man etwas lernt und von dem man etwas mitnimmt, auch für die politische Bildung, für unsere Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) (Abg. Ahr (SPD)) Wir brauchen politische Bildung, und politische Bildung hört nicht am Werkstor auf; auch Unternehmen haben eine sozialpolitische Verantwortung. Das sieht man zum Beispiel daran, dass der VSU mit dem DGB eine Erklärung dazu gemacht hat, der AfD und den Populisten in diesem Land keinen Platz einzuräumen, auch nicht in der Wirtschaft. (Beifall von der SPD.) Ich will mich an dieser Stelle für die Anhörung bedanken, die ergiebig war. Da gab es nicht nur Akteure, die gesagt haben, dass alles super ist. Es gab auch konstruktive Kritik, die wir nicht einfach wegwischen, sondern die wir mitnehmen werden. (Zurufe von und Lachen bei der CDU.) Es gab aber viele Punkte, von denen ich sage, dass sie wichtig sind. Die Bundesagentur für Arbeit, kein unrelevanter Player in diesem Land, sagt: Es ist absolut richtig, dass wir das jetzt tun, weil die Transformation große Herausforderung im Bildungsbereich bringt. - Die Arbeitskammer sagt: positiver Standortvorteil, Steigerung der Weiterbildungskultur in diesem Land. (Zuruf des Abgeordneten Wegner (CDU).) Die Handwerkskammer, lieber Bernd Wegner, sagt: Wir begrüßen es, dass Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Erweiterung des Begriffs der beruflichen Bildung mit reingenommen werden, und begrüßen ebenso, dass jetzt - das will ich auch sagen - ein elektronischer Antragsweg eingeführt wird. - Das sind doch Dinge, die schön sind. Darüber muss man auch mal reden, lieber Bernd Wegner. (Beifall von der SPD.) Dann will ich etwas zu dem sagen, was du, liebe Ute Mücklich-Heinrich, eben ausgemalt hast: Algarve und golfen. Ich habe das jetzt öfter gehört. Ich muss ehrlich sagen: Das ist ein Gesetz, das etwas für die Demokratie, für die Fachkräfte und für die Wirtschaft in diesem Land tut. Es so darzustellen, als ob jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in diesem Land an die Algarve golfen geht und das auch selbst bezahlen kann, das ist ein Schmarrn, um es mal auf Bayerisch zu sagen, wie Sie das gerne tun. Ich kann Ihnen eines sagen: Sie kennen keinen Einzigen in Ihrem Bekannten- und Freundeskreis, der über das Bildungsfreistellungsgesetz an die Algarve golfen gegangen ist, Sie verwenden es aber in Ihrer Rhetorik. Das ist Heuchelei und es ist eine Beschädigung von zigtausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Land! (Beifall von der SPD.) Das ist das Schlimme: Wenn Sie über Wirtschaft reden, dann reden Sie auch über die Menschen. Die Realität der Menschen sieht anders aus. Die Realität ist die, dass man Schichten fährt, auch am Wochenende, dass man harte Wochen hat. Man hat Stress, psychische und physische Belastungen, man hat keine Zeit für Bildung. Und weder politisch noch beruflich hat man die Zeit, das eben auch mal umzusetzen und sich zu bilden. Es sind die Menschen, die die Unternehmen am Laufen halten. Das Folgende will ich auch sagen, weil es immer heißt: „Die können mal ein bisschen Urlaub abgeben“: Ohne Tarifvertrag hat man 24 Tage Urlaub, damit müssen diese Menschen ihr ganzes Leben organisieren, auch im Ehrenamt, lieber Roland Theis. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir jetzt ändern: Ehrenamt, berufliche Bildung und politische Bildung, dafür gibt es jetzt Sondertage. (Beifall von der SPD.) Ich bin auch froh, dass wir damit die berufliche Bildung gestärkt haben, dass wir das gemacht haben, denn bisher konnten Menschen, die beispielsweise eine Aufstiegsfortbildung bei der Handwerkskammer besucht haben, nicht für ihre Meisterprüfungen freigestellt werden. Da haben wir gesagt, wir entlasten sie. Das wird, lieber Bernd Wegner, und das weißt du auch, nicht dafür sorgen, dass alle Tage frei sind. Die fahren Schichten. Das sind Kolleginnen und Kollegen, die die Fachkräfte der Zukunft sind, die Führungskräfte, die Unternehmensnachfolger, denen wir jetzt in der Aufstiegsfortbildung unter die Arme greifen. Ich bin stolz darauf, dass wir das getan haben. (Beifall von der SPD.) Ich will noch etwas sagen, weil dieser Bildungstourismus ja hier rauf und runter gepredigt wird. Wir hatten letzte Woche ein Arbeitsmarktforum, lieber Damhat Sisamci, mit vielen Bildungsträgern in diesem Land. Denen zu unterstellen, dass sie nur irgendwelche Seminare mit Häkeln und Golfen an der Algarve anbieten, das ist widersprüchlich ohne Ende. Die Kolleginnen und Kollegen in der Weiterbildungslandschaft in diesem Land machen alles dafür, den Strukturwandel mitzubegleiten, proaktiv, mit guten, modernen, neuen Seminaren und Konzepten. Darauf können wir stolz sein. Den Kolleginnen und Kollegen kann man nicht unterstellen, dass sie irgendwelche Spaßfahrten machen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Ich will noch etwas anderes sagen. Ich bin froh, dass es sozialpolitische Kräfte in der CDU gibt, nämlich die CDA. Die CDA hat auf ihrer Konferenz genau einen solchen Antrag beschlossen. Er ist in den Ausführungen im Detail an manchen Stellen sogar noch etwas schärfer als unser Gesetz. Ich bin froh und dankbar - ich sehe den Kollegen Marc Speicher komischerweise jetzt gerade nicht ‑ , (Abg. Ahr (SPD)) (Zurufe und Lachen) aber ich kann Ihnen sagen, ich bin froh, dass viele Kolleginnen und Kollegen in der CDA dafür gestritten und geworben haben, und dieses Gesetz, das wir heute beschließen, ist fast deckungsgleich mit dem Antrag der CDA. Herzlichen Dank dafür. (Beifall von der SPD.) Ich will mich auch noch bedanken. Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich aus einer Sitzung vom 13./14. Oktober 2015. Ich zitiere den Abgeordneten Roland Theis: „Ich würde Ihnen daher heute diesen Gesetzentwurf nicht zur Annahme empfehlen, wenn ich nicht der Auffassung wäre, dass gerade Unternehmen davon profitieren, wenn sich ihre Mitarbeiter auch für ihre ehrenamtliche Tätigkeit weiterbilden. Denn gerade in Vereinen, im Sport wie im Orchester, im Angelverein, wie im THW, lernen Menschen Fähigkeiten, die sie als Arbeitnehmer zu wertvollen Mitarbeitern machen.“ Lieber Roland Theis, herzlichen Dank für dieses wunderbare Zitat. Genau so werden wir das Ehrenamt stärken. (Beifall von der SPD.) Ein Blick in die Protokolle, lieber Roland Theis, lieber Bernd Wegner, zeigt, es gibt ganz tolle Zitate und Aussagen von Ihnen, die das, was wir heute machen, noch mal bestärken. Ich bin froh, dass Sie diese Weitsicht damals schon hatten. Ich will mich aber auch, lieber Jürgen Barke, bei dir persönlich bedanken, auch bei Anke Rehlinger als Ministerpräsidentin, bei meiner Fraktion, bei Ulrich Commerçon, dass wir das heute machen, übrigens auch bei den Verbänden und Gewerkschaften, die das lange fordern, überall fordern. Es ist gut, dass wir das heute tun. (Anhaltendes Sprechen bei der CDU.) Heute ist ein guter Tag. Ich lasse mir das auch nicht mit irgendeinem wirtschaftspolitischen Geschwafel hier vorne schlechtreden. Heute ist ein guter Tag für die Wirtschaft, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land, für die Sicherung unserer Fachkräfte, für die Bildung, das Ehrenamt, unsere Demokratie. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD. - Sprechen.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, für Ihren Redebeitrag, Herr Kollege Ahr. - Es sind zwei Kurzinterventionen eingegangen. Zuerst hat das Wort Herr Dörr von der AfD ‑ Fraktion. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenfrage: Herr Ahr, Sie konnten es sich in Ihren Ausführungen nicht verkneifen, die AfD zu nennen, so quasi, als wären wir daran schuld, dass die saarländische Wirtschaft im Augenblick in einer schwierigen Lage ist. Wir waren bisher noch nicht an der Regierung, weder im Saarland noch in den Städten und Gemeinden, wir sind also nicht daran schuld. Zweitens möchte ich Ihnen sagen, weil Sie das mit der Algarve tausend Mal gesagt haben: Wenn ein Bildungsurlaub für ein Unternehmen dazu da ist, um Gewerkschaftsanhänger oder Parteianhänger zu schulen unter dem Deckmantel politischer Schulung, dann sind wir dort, wo wir es bei anderen Staaten, die wir nicht gut leiden können, nicht dulden würden. Dann machen wir das selbst. Ich sage Ihnen noch eines Herr Ahr: Es ist natürlich immer leicht, vor einem Publikum zu reden, das einem zustimmt, wie zum Beispiel vor den armen Arbeitnehmern, die in der Gefahr sind, ihre Arbeitsplätze zu verlieren, aber hinterher - das ist meistens das, was ich in den letzten Jahren festgestellt habe - kam immer die schlechte Botschaft und die Arbeitnehmer mussten bittere Pillen schlucken. Aber den Gewerkschaftsfunktionären, denen ging es nicht schlecht. Das heißt also, die Gewerkschaftsfunktionäre sollten mehr an die Arbeitnehmer denken und nicht an sich selbst. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD. - Zuruf: Pfui Teufel!)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Kollege Ahr, möchten Sie darauf antworten? (Abg. Ahr (SPD): Ja.) Kommen Sie bitte ans Rednerpult.

Diese Rede einzeln zitieren

Timo Ahr SPD

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will nur ganz kurz darauf eingehen. Sie müssen ein bisschen besser zuhören, Herr Dörr, ich weiß, das fällt Ihnen schwer. Ich will an dieser Stelle klar und deutlich sagen: Die AfD wird mit ihrer rechten Politik eine Sorge für den Wirtschaftsstandort, das sagen Wirtschafts- und Arbeitnehmervertretungen gleichermaßen. Lesen Sie die Erklärungen, das ist ein Signal aus der Wirtschaft, dass das, was Ihre Politik hier macht, wirtschaftsschädigend ist. Zu der anderen Aussage kann ich Ihnen eines sagen: Es geht nicht darum, die armen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu begeistern. Davon abgesehen ist Ihre Partei, die AfD, genau die Partei, die sich bei Nöten von Menschen, die nicht mehr wissen wohin, anbiedert und dafür sorgt, dass rechtes Gedankengut in dieser Gesellschaft Fuß fasst. Sie sind der Ursprung dafür, (Abg. Ahr (SPD)) dass wir hier stehen und unbedingt darüber reden müssen, dass politische Bildung notwendig ist, weil Ihre Partei ein Schaden für die Demokratie in diesem Land ist. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Für eine weitere Kurzintervention hat nun Frau Mücklich-Heinrich das Wort. Abg. Mücklich-Heinrich (CDU) mit einer Zwischenfrage: Timo, deine Gewerkschaftsrhetorik hat noch keinen einzigen Arbeitsplatz gebracht. (Oh-Rufe.) Wenn man sich anschaut, was konkret alles passiert, dann frage ich mich: In welchem Land lebst du eigentlich? Bisher hören wir nur von Abfluss von Arbeitsplätzen. Ich selbst bin 30 Jahre im Bildungsbereich in der Wirtschaft unterwegs gewesen, und ich kann dir sagen, ich habe keinen einzigen Fall erlebt, dass ein Mitarbeiter für diese Weiterbildung selbst zahlen oder dafür freie Zeit investieren musste. (Ein Zuschauer macht ein Bild von der Zu- schauertribüne aus.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Entschuldigung, ich muss leider unterbrechen: Es darf von der Tribüne aus weder gefilmt, noch dürfen Fotos gemacht werden. - Wir können fortfahren. (Zuruf des Abgeordneten Ahr (SPD).)

Diese Rede einzeln zitieren

Mücklich-Heinrich CDU

Es ist unredlich, so zu tun, als ob die gesamte Weiterbildung Deutschlands in diesen fünf Tagen stattfindet, das ist überhaupt nicht der Fall. Hast du eben nicht zugehört? 41 Milliarden Euro werden von der Wirtschaft ausgegeben, um die eigenen Mitarbeiter fit zu machen. Ich finde es fatal, hier diese Lager gegeneinander aufzuheizen, wir sitzen alle in einem Boot. (Beifall von der CDU.) Alle Firmen, die nicht kommen oder das Land verlassen, sind für uns eine Katastrophe. Zu der Gewerkschaftsrhetorik kann ich sagen, das haben wir jetzt auch bei Ford gesehen, da saß die Gewerkschaft auch immer mit im Boot, und es ist zu keinen Ergebnissen gekommen, die dieses Land weitergebracht haben. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Ahr, möchten Sie darauf antworten?

Diese Rede einzeln zitieren

Timo Ahr SPD

Vielen Dank für die Vorlage, Ute. - Du sagst, die Gewerkschaftsrhetorik hat noch keinen Arbeitsplatz gesichert. Ein Blick in die Vergangenheit, in die vergangenen Jahre, zeigt, was die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Betrieben mit den Gewerkschaften geleistet haben - ich rede jetzt nicht von mir. Das waren diejenigen, die dann, wenn der Kapitalismus und die Unternehmensabwanderung dafür gesorgt haben, dass die Leute nicht mehr wussten, wohin es geht, durch Sozialtarifverträge dafür gesorgt haben, dass die Menschen nicht ins Bodenlose fallen. - Diese Aussage zeigt, dass man sich überhaupt nicht damit beschäftigt hat, dass ohne eine Gewerkschaft jetzt viele Menschen bei Ford eben keine Absicherung hätten. Deshalb will ich klarstellen, du hast an dieser Stelle verallgemeinert, nach dem Motto: „die armen Unternehmer und die bösen Gewerkschaften, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, aber sorry, schau dir bitte die Struktur in diesem Land an und rede mit den Menschen da draußen, die seit Jahren dafür kämpfen - übrigens gemeinsam, die Arbeitnehmer mit den Unternehmen -, dass es hier überhaupt weitergeht. An dieser Stelle würde ich mir wünschen, dass ihr ein bisschen in die Betriebe reingeht und mit den Menschen sprecht. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Als nächste Rednerin hat nun das Wort für die SPD-Landtagsfraktion Frau Stephanie Meiser.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephanie Meiser SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Lassen Sie mich meine heutige Rede gleich mit einem Zitat beginnen. Mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus einem Artikel der Hans-Böckler-Stiftung vom 23. Januar 2024: „Rechtspopulistische Parteien und rechtsextreme Gruppen haben in den vergangenen Jahren in Deutschland an Einfluss gewonnen. Exponent*innen der radikalen Rechten befeuern antidemokratische und rassistische Ressentiments, verdrehen und missachten Fakten und verbreiten Verschwörungsmythen. Dabei instrumentalisieren sie Krisensituationen wie die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg oder die Herausforderungen, die sich bei der Abwehr einer Klimakrise ergeben.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, für uns alle ist das nichts (Abg. Meiser (SPD)) Neues und eine Tatsache, der wir täglich begegnen. Aber lassen sich die genannten Mythen, verdrehten Fakten, Fake News auch immer direkt erkennen? Kommen sie nicht oft in schöner Verpackung, zielgruppengerecht aufbereitet auf den Kanälen der Social-Media-Plattformen, aber auch auf anderen Wegen daher? Ein greifbares Beispiel: Gerade heute Morgen mussten wir hier im Parlament in den Reden der beiden Herren von rechtsaußen nicht nur die üblichen menschenverachtenden Floskeln, sondern auch die Leugnung von Rassismus wahrnehmen. Sie geben sich als kompetente, volksnahe Menschen aus, aber werfen mit wilden Thesen um sich, als wären es bewiesene Fakten. Sie sind nicht die Stimme des Volkes, die Sie so gerne wären, Sie stellen sich scheinheilig ans Rednerpult und tun so, als wüssten Sie, wovon Sie reden, als hätten Sie Rassismus schon selbst erlebt. Aber, werte Herren von der AfD, Menschen wie Sie sind der Grund, warum es noch mal ganz deutlich wird, dass wir einen Antirassismus-Beauftragten so dringend brauchen. (Zuruf des Abgeordneten Schaufert (AfD).) Aber kommen wir zurück zum Thema. Kommen wir zurück dazu, wie wir dabei unterstützen können, Redebeiträge wie Ihre von bewiesenen Fakten zu unterscheiden. Mit der Frage: Wie lernt man, differenziert zu betrachten? - Um Informationen kritisch zu hinterfragen, verschiedene Standpunkte zu verstehen oder Manipulationen zu erkennen, braucht man gute politische Bildung. Aber es ist nicht nur die kritische Analyse der täglichen Flut an Informationen, sondern auch das Verständnis für die Vielfalt an Meinungen, Ideen, Kulturen und unterschiedlichen Lebensweisen. Das ist grundlegend wichtig, um miteinander in einen guten Austausch zu kommen, um Vorurteile abzubauen, kurzum, um gut und verständnisvoll miteinander zu leben. Mindestens ebenso wichtig ist es aber auch, dass möglichst viele Menschen darüber aufgeklärt sind, wie sie aktiv an demokratischen Prozessen teilhaben können, wie Regierungen funktionieren, wie politische Entscheidungen getroffen werden. Wir müssen dafür sorgen, dass politisches Verständnis, die Unterscheidung zwischen Fakten und Fake News und das Verständnis für Demokratie unter den Saarländerinnen und Saarländern gestärkt werden. Gut informierte Bürgerinnen und Bürger sind das Fundament unserer Demokratie und politische Bildung trägt dazu bei, dieses Fundament zu stärken und die demokratischen Institutionen zu schützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grund bin ich sehr froh, dass wir heute ein Gesetz beschließen wollen, das den Zugang für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu dieser so wichtigen politischen Bildung noch leichter macht und auch noch mehr Zeit für Bildung bereitstellt. Fünf Tage kann eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer sich zukünftig freistellen lassen, um nicht nur berufliche - worauf mein Kollege Timo Ahr hier ja schon ausgiebig eingegangen ist -, sondern auch politische Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein längst überfälliger Schritt zu einem Punkt, an dem wir schon einmal waren. Wir schließen damit wieder zu anderen Bundesländern auf, in denen das schon lange der Fall ist. (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch einen weiteren Punkt aufgreifen, der mir sehr am Herzen liegt. Unser Saarland ist Ehrenamtsland und darauf sind wir sehr stolz. Da ist es nicht mehr als konsequent und richtig, dass wir die Förderung des Ehrenamts nicht nur in die Verfassung schreiben, sondern das auch umsetzen. (Beifall von der SPD.) Alle von uns wissen, was es heißt, Vereinsarbeit zu leisten. Vereinsführung - selbst in kleinen Vereinen - ähnelt nicht selten der Führung eines Unternehmens. Von der Mitgliedergewinnung und -bindung über die Datenschutzgrundverordnung bis hin zu Jugendschutz, von Motivation über Kassenführung bis Hygieneschulung, die Themen und Aufgabenstellungen sind vielfältig und zu allem gibt es auch ein breites Angebot an Schulungen und Weiterbildungen. Da sich alle diese engagierten Menschen in ihrer Freizeit um die ehrenamtlichen Aufgaben kümmern, sollten sie für die Fort- und Weiterbildung in diesem Bereich die besten Voraussetzungen haben. Es ist ein kleiner Schritt für uns, dieses Gesetz noch besser zu machen, indem wir den Spielraum erweitern und mehr Zeit zur Verfügung stellen, um die Menschen, die sich in ihrer Freizeit im Ehrenamt engagieren, zu stärken und ihnen das passende Rüstzeug mitzugeben. Ich glaube, es liegt auf der Hand, warum das Bildungsfreistellungsgesetz ein wichtiger Baustein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist. Aber wie sieht es mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern aus? Darüber wurde eben hitzig diskutiert. Deswegen gehe ich darauf jetzt auch einmal ein. Natürlich profitieren auch diese ganz wesentlich vom Bildungsfreistellungsgesetz. Beschäftigte, die sich für Weiterbildungsmaßnahmen freistellen lassen, verbessern ihre Fähigkeiten und Kenntnisse. Dadurch steigert sich die Produktivität und die Qualität ihrer Arbeit im Betrieb. Gleichzeitig steigert sich auch die Attraktivität als Arbeitgeber. Denn Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Bildungsfreistellung bieten, ziehen motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an und binden sie an ihr Unternehmen. (Abg. Meiser (SPD)) In einer immer schneller werdenden Welt ist lebenslanges Lernen - das haben wir eben schon gehört - unverzichtbar, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Durch die Unterstützung der Weiterbildungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiter können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sicherstellen, dass ihr Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt besteht. Des Weiteren steigert es die Zufriedenheit der Beschäftigten enorm, wenn Arbeitgebende signalisieren, dass sie sich um die persönliche und berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter kümmern. Insgesamt trägt das Bildungsfreistellungsgesetz also dazu bei, dass Unternehmen qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anziehen, deren Qualifikation stärken und so auch wettbewerbsfähig bleiben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie heute um Zustimmung zum Gesetz zur Änderung des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes für gute berufliche und politische Bildung, für ein starkes Ehrenamt, für starke Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für attraktive Arbeitsplätze und für unsere Demokratie. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, Herr Jürgen Barke, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Barke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bin dankbar für die Debatte, die wir am heutigen Tag zum Bildungsfreistellungsgesetz führen, macht sie doch wieder deutlich, wo hier die unterschiedlichen Ansätze gesehen werden. Sie gibt mir auch die Möglichkeit, in meinem Redebeitrag noch einmal darauf hinzuweisen, dass man aus Prognosen, wie sie von führenden Wirtschaftsforschungsinstituten für den Wirtschaftsstandort Deutschland gemacht werden, nicht die falschen Schlüsse ziehen sollte. Das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz in der Art, wie wir es heute vorlegen, zieht gleich mit den Bildungsfreistellungsgesetzen in der Mehrzahl der übrigen Länder und schafft damit Chancengleichheit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Saarland, etwa auch in der unmittelbaren Nachbarschaft zu Rheinland-Pfalz. Wir werben um Fachkräfte aus ganz Deutschland und deshalb dürfen die Rahmenbedingungen für Fachkräfte im Rahmen der Weiterbildung und Qualifizierung am Standort Saarland nicht schlechter sein als in anderen Bundesländern. Deshalb ist ein modernes, ein gutes Gesetz die richtige Antwort auf die Herausforderungen, vor die wir im Moment gestellt sind. (Beifall von der SPD.) Liebe Frau Mücklich-Heinrich, bei allen Investitionen, die die Wirtschaft in das Thema Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leistet, will ich an dieser Stelle eines auch deutlich sagen: Gerade im Saarland leisten wir als Landesregierung - das wird von mir auch in der dritten Legislaturperiode hintereinander verfolgt - einen deutlich überproportionalen Anteil zur Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung in Unternehmen, weil wir gerade am Standort Saarland erkannt haben, dass im Strukturwandel, in der Transformation, in der wir uns befinden, es notwendig ist, dass gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter da sind und das einmal Gelernte nicht ausreicht, um die Herausforderungen am Arbeitsmarkt in der Zukunft zu bestehen. Wir müssen unsere Weiterbildungsmöglichkeiten in allen Bereichen für jeden einzelnen Arbeitnehmer und jede einzelne Arbeitnehmerin ausschöpfen, damit wir uns auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Systemen in der Welt erhalten. Ich will es einmal ganz deutlich sagen: Es ist nicht der limitierende Faktor in Wachstumsprognosen, dass wir hier viele hohe Arbeitskosten haben und viel in Weiterbildung und Qualifizierung investieren. Das ist überhaupt kein limitierender Faktor, ganz im Gegenteil. An einem Standort - das wiederhole ich immer wieder ‑ , wo die Arbeitskosten deutlich höher sind als an anderen Standorten in der Welt, muss auch die Arbeitsstunde, die geleistet wird, deutlich mehr wert sein als an anderen Standorten in der Welt. Bei Megatrends wie Digitalisierung, Automatisierung, höherer Effizienz in den Unternehmen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in der Lage sein, diesen Herausforderungen gerecht zu werden, damit die Wertschöpfungspotenziale, die in Unternehmen mit begrenzter Anzahl von Fachkräften heute noch gegeben sind, am Ende auch so umfassend gehoben werden, dass hinreichend Wirtschaftsleistung zur Finanzierung unseres Staatssystems auch in Deutschland gewährleistet wird. So herum wird ein Schuh daraus! (Beifall von der SPD.) Ich will auch einmal mit der Mär aufräumen, dass Bildungsangebote für jedwede Tätigkeit genehmigt werden müssten. Jeder, der heute als Bildungsträger eine Weiterbildungsmaßnahme entwickelt, muss dazu einen methodisch-didaktischen Nachweis führen, dass diese Maßnahme für entsprechende Berufsgruppen notwendig und geeignet ist. Diese Weiterbildungsmaßnahmen müssen nicht in unmittelbarem Bezug zu dem Unternehmen selbst stehen, aber sie müssen einen mittelbaren Bezug zum Unternehmen haben. Jeder Arbeitgeber hat das Recht, sich die methodisch-didaktischen Konzepte zu Weiterbildungsmaßnahmen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie in Anspruch nehmen wollen, vorlegen zu lassen. Dann wird am Ende auch ein Arbeitgeber zu Recht entscheiden können, dass diese Maßnahme, wenn nicht einmal ein mittelbarer Bezug zum eigenen Unternehmen gegeben ist, auch abgelehnt werden kann. Um das an einem ganz praktischen Beispiel zu verdeutlichen: Wenn ein Mitarbeiter bei Saarstahl sich zum „Waldbaden“ einladen lässt oder sich für ein solches Seminar interessiert, dann wird der Arbeitsdirektor oder die Personalverwaltung das zu Recht ablehnen, weil dazu der mittelbare Bezug nicht mehr herzustellen ist. Ich will auf einen Aspekt nochmal in besonderer Art und Weise eingehen. Das ist der vielfach beschworene Kampf der Systeme. Wir stehen im internationalen Wettbewerb mit China, wir stehen im Wettbewerb mit Amerika. Wir sind darauf angewiesen, dass wir Unternehmen haben, in denen auf der einen Seite die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre vollen Potenziale im Interesse der Unternehmen entfalten können und auf der anderen Seite Unternehmer bereit sind, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen bereitzustellen. Nur so werden wir es möglich machen, die Innovationspotenziale in freien westlichen Gesellschaften zu heben. Deshalb ist es wichtig, dass ein gewisses Verständnis politischer und gesellschaftlicher Bildung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen vorhanden ist. Der Wert der freien westlichen Gesellschaft und die Kenntnisse dieses Wertes sind ein ganz entscheidender Beitrag dafür, dass die Innovationspotenziale entfaltet werden, weil es damit am Ende gelingt, im Wettbewerb mit anderen in der Welt zu bestehen. Deshalb gehört das sauber zusammen. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Natürlich muss man schauen, dass man der Lebenswirklichkeit am Ende gerecht wird. Das ist in dem Abänderungsantrag wieder deutlich geworden. Wir wollen, dass die Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten und genutzt werden. Bei der Bereitschaft, Weiterbildung anzubieten, ist in dem einen oder anderen Unternehmen noch verdammt viel Luft nach oben. Die Masse der Unternehmen macht das, das haben wir heute schon erörtert. Wir brauchen auch die Bereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich weiterbilden zu lassen. Das gehört zu dem ganzen Thema. In Gesprächen mit mir sagen Unternehmer oft, sie würden die Mitarbeiter gern auf die Weiterbildung schicken, aber wenn sie 45 oder 50 Jahre alt sind, sagen sie immer: „Chef, nimm die Jungen. Für mich reicht es auch noch so.“ - Das ist eine völlig falsche Einstellung, weil es für den 45-Jährigen heute eben nicht mehr reicht. Deshalb brauchen wir gute Rahmenbedingungen im Bereich der Bildungsfreistellungen, sodass diese Angebote von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Zukunft deutlich stärker genutzt werden. Das ist ein Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und des Wirtschaftsstandortes Saarland. Deshalb ist das ein gutes Gesetz zum richtigen Zeitpunkt. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke, Herr Minister Barke, für Ihren Beitrag. Es ist eine weitere Wortmeldung eingegangen. - Herr Stefan Thielen von der CDU-Landtagsfraktion hat nun das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thielen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst vielleicht mal auf die Einigkeit eingehen, die wir mit Ihnen in vielen Punkten haben. Dazu gehört natürlich - das möchte ich ganz klar betonen -, dass Extremisten unseren Wirtschaftsstandort gefährden. Das ist für uns überhaupt keine Frage. Das habe ich schon öfter vertont, damals im direkten Duell mit der LINKEN. Ich werde es heute genauso sagen: Rechte Kräfte gefährden unser Land, unseren Wirtschaftsstandort und unsere Demokratie. Dazu müssen wir uns ganz klar bekennen. (Beifall von der CDU-Fraktion.) Jetzt so zu tun, als wäre das der Kernbestandteil dieses Gesetzes, ist der völlig falsche Ansatz. Das Thema politische Bildung ist nur eine kleine Schnittmenge, die wir mit dem Gesetz haben. Das Gesetz betrifft hauptsächlich unseren Wirtschaftsstandort. Weiterbildung und gute Ausbildung sind wichtige Standortfragen. Da sind wir uns auch alle einig. Dazu stehen wir ganz klar. (Beifall von der CDU-Fraktion.) Aber das ist nicht alles. Es kommen wichtige andere Faktoren dazu, die unseren Wirtschaftsstandort bedingen. Ich würde fast behaupten, dass diese momentan hier den Schwerpunkt darstellen. Es ist natürlich eine Kostenfrage. Viele Unternehmen sind in der aktuellen Situation durch Energiepreise belastet. Die Standortfrage wird auch davon beeinflusst, wie die politische Führung vor Ort ist und welche Entscheidungen getroffen werden. In diesem Zusammenhang ist heute ein schwarzer Tag für den Wirtschaftsstandort Saarland. Das möchten wir an dieser Stelle ganz klar sagen. So, wie Sie (Abg. Thielen (CDU)) dieses Gesetz verabschieden, aber auch so, wie Sie es hier am Pult vorgestellt haben, werden die Unternehmen die Ohren spitzen und genau hinsehen, was für eine Politik im Saarland betrieben wird. (Beifall von der CDU-Fraktion.) Es gibt ein paar Themen, die ich ansprechen möchte, die diese Aussage unterstreichen. Zuerst einmal zu dem Bild von Arbeit, das Sie, Herr Ahr, hier vermittelt haben. Man fühlt sich in Zeiten von Charlie Chaplin zurückversetzt. Sie zeichneten ein Bild vom Arbeitnehmer, der schwer geknechtet tagsüber seine Arbeit verrichten muss, nach einem harten Arbeitstag zurückkommt und nur wenig Zeit hat, sich noch politisch zu bilden. (Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Das ist doch nicht die Realität, Herr Commerçon! (Zurufe. - Sprechen.) Lassen Sie mich bitte aussprechen. (Zurufe. - Abg. Commerçon (SPD): Das kann ich Ihnen aber sagen. Sie schaffen mehr als Sie, Herr Thielen! - Sprechen.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Das Wort hat nun Herr Thielen.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thielen CDU

Diese unsachlichen Bemerkungen von Herrn Commerçon ‑ ‑ (Abg. Commerçon (SPD): Reden Sie doch mal mit den Krankenschwestern! - Das Mi- krofon des Redners fällt kurzzeitig aus.) Ich möchte überhaupt nicht bestreiten, dass Menschen sehr hart arbeiten. Das ist keine Frage. Ich stelle nicht infrage, dass sie acht Stunden oder länger am Tag arbeiten. Die Frage ist, in welcher Realität wir leben und wie die heutige Arbeitswelt aussieht. Hier ist etwas ganz anderes entscheidend. Die meisten Menschen machen ihren Job gern und haben Freude daran. Sie lieben ihren Job und das Unternehmen, in dem sie arbeiten. Es muss immer einem Gleichklang von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geben. (Beifall von der CDU-Fraktion.) Was Sie hier dargestellt haben, ist etwas völlig anderes. Sie sprachen von Unternehmen als Hülle. Das ist nicht unser Bild von der sozialen Marktwirtschaft, (Sprechen) die hoch reglementiert zum Schutz der Arbeit in diesem Land durchgeführt wird. (Beifall von der CDU-Fraktion.) Es war relativ eindeutig, was Sie, Herr Ahr, gesagt haben. Ich wiederhole es: Das gefährdet unseren Wirtschaftsstandort und es ist nicht die Realität. Die Realität sind - wie Frau Mücklich-Heinrich es bereits geschildert hat - Unternehmen, die sich bemühen, Arbeitskräfte an sich zu binden und Weiterbildungen mit enormen Summen zu finanzieren. Ich möchte aus meiner Sicht schildern - Sie können ruhig sagen, ich habe einen privilegierten Beruf -, dass enorme Möglichkeiten für mich bestanden, mich im Job weiterzubilden, und das war auch schon in der Ausbildung so. Es ging unter anderem um Softskills und Tätigkeiten, die weit über das hinausgehen, was man im Beruf macht. Es ging darum, dass man eine hervorragend ausgebildete Arbeitskraft wird. Das sind Maßnahmen, die Unternehmen leisten und die Sie komplett ausblenden. Sie beschränken alles auf den Punkt Bildungsfreistellung. Dass enorme Kosten mit diesem Gesetz verbunden sind, wird komplett ausgeblendet. Das lassen wir so nicht stehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der CDU-Fraktion.) Unser Bild von einem Unternehmen - das möchte ich genau schildern - ist ein produktives soziales System. Für mich ist Hans Ulrich von der Universität St. Gallen ein Leitbild in Bezug darauf, wie man mit Unternehmen umgehen sollte und wie sie zu führen sind. Das machen viele Unternehmen so, das machen vor allen Dingen viele familiengeführte Unternehmen so. Das ist das Leitbild. Hier braucht man Bildungsfreistellungen in der Form, wie Sie sie schildern, nicht. Das mache ich mit dieser Ausführung ganz klar. Ich finde, es muss ein Gleichklang sein. (Zuruf.) Das haben wir in den letzten Jahren geschafft und das haben wir so vereinbart. Das blenden Sie hier völlig aus. Das lassen Sie nicht stehen. (Abg. Ahr (SPD): 13 von 16 haben es schon!) Ja, 13 von 16. Wir haben Ihnen auch andere Beispiele genannt. Es geht immer darum, welches Gesetz man zu welcher Zeit macht. Jeder bekommt die aktuelle wirtschaftliche Lage mit, außer wahrscheinlich Sie. Viele Unternehmen haben massive Probleme und leiden unter extremen Belastungen. Das große Thema Wachstumschancengesetz wurde von Ihnen hier breitgetreten und von vielen Stellen angeblich blockiert. In diesem Zusammenhang werden die Entlastungen für das Saarland, anhand des Königsteiner Schlüssels runtergerechnet, etwa 20 Millionen Euro betragen. Was bleibt davon? - Das vorliegende Ge- (Abg. Thielen (CDU)) setz ist eine Belastung der Unternehmen im Saarland von fast 100 Millionen Euro. Ich sage, es ist eine hohe Schätzung, aber man kann es nicht ausblenden. Herr Commerçon, einfacher Dreisatz reicht, um das zu berechnen. - Das haben uns die Arbeitgeber gesagt. Das haben Sie, Herr Commerçon, und Sie leider auch, Herr Barke, in Ihrer Argumentation völlig ausgeblendet. Es sind ganz viele Bedenken vorgebracht worden, die Sie nicht aufgegriffen haben. (Sprechen.) Sie haben gesagt, Sie nehmen die Sachen an und mit. Uns wäre es lieber gewesen, Sie hätten sie ins Gesetz geschrieben und nicht nur mitgenommen und in die Schublade gepackt. Es wird unseren Standort im Saarland stark belasten. Wir hätten uns ein anderes Zeichen gerade in dieser Zeit und in dieser Sitzung gewünscht. (Zurufe.) Die Kritik der Gewerkschaften am Wirtschaftsminister wurde deutlich. Auch das wäre ein besserer Punkt gewesen, um anzusetzen.

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Thielen, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thielen CDU

Damit möchte ich meinen Beitrag abschließen. Leider ist die Zeit weitergelaufen, als das Mikrofon nicht funktioniert hat. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU-Fraktion.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Der Ausschuss für Wirtschaft, Innovation, Digitales, Energie und Grubensicherheit hat mit der Drucksache 17/898 einen Abänderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. Wer für die Annahme des Abänderungsantrages Drucksache 17/898 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/898 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/693. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/693 unter Berücksichtigung des angenommenen Abänderungsantrages in Zweiter und letzter Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Fraktion, dagegen gestimmt haben CDUund AfD-Fraktion. (Ruf von der SPD: Gib mir 5! - Die Mitglie- der der SPD-Fraktion klatschen sich mit hoch erhobenen Händen ab. - Heiterkeit bei der SPD.) Es ist sehr laut hier, ich bitte um Ruhe! Wir kommen nun zu Punkt 13 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters (Drucksache 17/817) Zur Berichterstattung erteile ich der Ausschussvorsitzenden, Frau Abgeordneter Nadia Schindelhauer, das Wort. Abg. Schindelhauer (SPD), Berichterstatterin: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffbauregisters, Drucksache 17/817, wurde vom Plenum in seiner 23. Sitzung am 13.03.24 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung sowie Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Ihm liegen folgende wesentliche Erwägungen zugrunde: Gemäß Artikel 46 der Verordnung 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.11.2018, die Ende 2021 in Kraft getreten ist, sollen bestimmte Stellen Zugang zu dem erweiterten Schengener Informationssystem, SIS, erhalten. Das Bundesinnenministerium hat entschieden, in diesem Zuge die Schiffsregister führenden Amtsgerichte an das SIS anzubinden. Dies erfordert auf Nutzerseite die Einhaltung bestimmter Standards des BSI-Grundschutzes. Die Anforderungen werden teilweise bereits erfüllt. Es bestehen jedoch auch Anforderungen, die aktuell noch nicht eingehalten werden. Die gänzliche Erfüllung der Vorgaben ist mit Aufwänden verbunden, welche kurzfristig weder leistbar noch wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine belastba- (Abg. Schindelhauer (SPD)) re Kostenrechnung liegt zwar nicht vor, jedoch würden im Falle eines hiesigen Verbleibs der Schiffsregistersachen weitere Maßnahmen erforderlich werden, die vom Saarland in personeller Hinsicht nach derzeitigem Stand nicht leistbar wären. Zum Stichtag 30.09.2023 waren im Saarland lediglich 109 Schiffe, davon 22 Seeschiffe und 87 Binnenschiffe, eingetragen. Diese geringe Anzahl zu behandelnder Fälle verdeutlicht, dass der Aufbau von Fachwissen kaum möglich ist. Es verursacht im Gegenteil erheblichen Mehraufwand, sofern solche Fälle registerrechtlich zu behandeln sind. In personeller Hinsicht werden derzeit für die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters lediglich 0,01 Arbeitskraftanteile im gehobenen Dienst gebunden. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die Zuständigkeit für die Führung des Schiffs- und des Schiffsbauregisters vom Saarland auf die Freie und Hansestadt Hamburg zu übertragen. Eine solche Zuständigkeitsübertragung auf ein anderes Bundesland ist gemäß § 1 Absatz 3 der Schiffsregisterordnung möglich. Andere Bundesländer hatten bereits in jüngster Vergangenheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zum 1. Februar 2024 überträgt auch Rheinland-Pfalz sein Schiffsregister nach Hamburg. Mit Staatsvertrag vom 6. Februar 2024 haben die Freie und Hansestadt Hamburg und das Saarland die Zuständigkeit für die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters vom Saarland auf die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen. Dieser Staatsvertrag bedarf nach Artikel 95 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes der Zustimmung des Landtages, die mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf herbeigeführt wird. Das Gesetz wurde im Ausschuss als gelesen festgestellt und beraten. Das MDJ berichtete im Ausschuss, dass bei seiner externen Anhörung keine durchgreifenden Bedenken gegen das Gesetz in vorliegender Fassung seitens der Verbände genannt wurden. Es wurde daher einstimmig beschlossen, keine weitere Anhörung durchzuführen. Das Gesetz über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Saarland über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters, Drucksache 17/817, wurde folglich einstimmig bei Zustimmung aller Fraktionen beschlossen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Ich danke der Frau Berichterstatterin und eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/817. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs in Zweiter und letzter Lesung ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/817 in Zweiter und letzter Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen zu den Punkten 14 und 22 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Effektive Strategien zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität - Maßnahmen für ein sicheres Saarland in Europa (Drucksache 17/901) Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Moderne Strategien zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität - Das Saarland als Raum des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit Zur Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Roland Theis das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Theis CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben die Schlagzeilen der vergangenen Wochen und Monate noch vor Augen, ob es die Sprengung dreier Geldautomaten in der Gemeinde Großrosseln war, woraufhin die Täter nach Frankreich geflüchtet sind, ob es diese Woche der Raubüberfall auf einen Juwelier in der Saarlouiser Altstadt war, woraufhin die Täter mit einem in der Schweiz zugelassenen Pkw nach Luxemburg geflohen sind, oder ob es die vielen Fälle des europaweit agierenden Enkeltrick-Besuchs sind. Die Fälle sind zahlreich und leider aktuell. Das Ergebnis dieser Betrachtung ist, glaube ich, richtig, wenn man sagt: Kriminalität ist in unserer Region leider häufig grenzüberschreitend. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, keine Neuigkeit und auch keine saarländische Besonderheit. Europol geht davon aus, dass es 821 kriminelle Netzwerke in der Europäischen Union gibt, die grenzüberschreitend tätig sind und in denen über 25.000 Täterinnen und Tä- (Abg. Theis (CDU)) ter europaweit Straftaten begehen. Drogenhandel, Menschenhandel, Betrug, Onlinekriminalität - die Liste der Straftaten, die auch in unserer Region grenzüberschreitend begangen werden, ist lang. Wir im Saarland sind davon natürlich besonders betroffen, weil wir eine Grenzregion sind und weil die Kriminellen von dieser Lage profitieren. Sie profitieren nicht, weil es offene Grenzen gibt, sondern sie profitieren von den Grenzen der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden. Lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen, dass es beim Menschenhandel oder bei Schleuserkriminalität anders sein mag, aber um den Enkeltrick und den Raubüberfall grenzüberschreitend zu bekämpfen, helfen stationäre Grenzkontrollen überhaupt nicht weiter. Das nervt die ehrlichen Bürger. Die Kriminellen lachen sich darüber kaputt und deshalb ist das keine Lösung für unsere Region. Wir brauchen mehr Zusammenarbeit und weniger Grenzen in der Zusammenarbeit. Das führt in einer Region wie der unseren zu mehr Sicherheit. Dafür haben wir heute diesen Antrag geschrieben. (Beifall von der CDU.) Mehr Zusammenarbeit in einer Grenzregion ist - das wird aus unserem Antrag deutlich; ich bin der SPD-Fraktion dankbar, dass das auch in ihrem Antrag deutlich wird - eine Aufgabe, die alle staatlichen Stellen vorantreiben müssen - vom Land über den Bund bis hin zur internationalen Zusammenarbeit. Ich bin dankbar für den Antrag der SPD-Fraktion. In vielen Punkten sind wir uns einig. Ich habe das gute Gefühl, sehr geehrter Herr Minister Jost, dass dieser Antrag die Handschrift des Innenministers trägt und die Ideen des Innenministeriums enthält. Das ist gut. Wir sind uns in manchen Punkten einig; in einigen ergänzen Sie sinnvoll. Das will ich an der Stelle positiv anmerken. In manchen bleiben Sie aber etwas hinter unseren Forderungen zurück. Ich will vorwegstellen, dass sich jedenfalls kein eklatanter Widerspruch ergibt. Deshalb werden wir Ihrem Antrag heute vorbehaltlich der Debatte zustimmen. Wir werden insbesondere bei der Umsetzung der gemeinsamen Ideen in dieser Legislaturperiode ganz besonders hinschauen. (Beifall von der CDU.) Ich will einige Punkte benennen, die uns besonders wichtig sind, die wir vom Land über den Bundesrat in die nationale Gesetzgebung und über unsere Politik auch nach Europa tragen müssen. Das ist zum einen eine ganz einfache administrative oder faktische Barriere der Zusammenarbeit, nämlich die Stärkung der Sprachkompetenz. Das gilt natürlich für die Sprachkompetenz von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen auf beiden Seiten der Grenze. Vermutlich werden diejenigen, die die Polizei nicht nur wie ich von außen, sondern auch von innen kennen, das bestätigen können. Die beste grenzüberschreitende Zusammenarbeit im polizeilichen Alltag ist es, wenn der Kollege in Saarlouis seinen Kollegen in Bouzonville anrufen kann, die sich kennen, die sich verstehen und die dann gemeinsam arbeiten können. Das müssen wir auf beiden Seiten der Grenze stärken. Das geht nur durch Stärkung der Sprachkompetenz. Das haben Sie auch in Ihrem Antrag richtig erkannt. Deshalb meine Bitte: Lassen Sie uns das im Innenministerium gemeinsam voranbringen. (Beifall von der CDU.) Ich will zum Zweiten ein Thema ansprechen, das dabei nicht einmal des Gesetzgebers bedarf, sondern bei dem das Innenministerium etwas aufgreifen kann, von dem ich hoffe, dass es das bereits getan hat. Es war mir nicht möglich, das zu recherchieren. Es betrifft nämlich die Vernetzung der Polizeibeamten diesseits und jenseits unserer vielen Grenzen in der Region. Das Netzwerk junger Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Großregion, das jedes Jahr im Rahmen der Ausbildung junger Polizeibeamter in der Europäischen Akademie Otzenhausen getagt hat, war für mich als jemand, der daran ab und zu als Gast teilnehmen durfte, eine der eindrücklichsten Veranstaltungen. Da saßen schätzungsweise hundert junge Beamtinnen und Beamte aus der Wallonie, Luxemburg, Frankreich, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zusammen in ihren unterschiedlichen Uniformen, aber geeint in einer gemeinsamen Vorstellung davon, wie man die Sicherheitsarchitektur in der Großregion weiterentwickeln kann und wie man dafür sorgen kann, dass die Menschen hier sicherer leben. Diese Vernetzung hat bei vielen lange gehalten. Das haben viele Teilnehmer dieses Netzwerks und dieser über viele Jahre hinweg durchgeführten Veranstaltung immer wieder bestätigt. Deshalb ist unsere Forderung und Bitte: Lassen Sie uns das wiederbeleben. Dieses Netzwerk braucht es; diese Verbindung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auf allen Seiten der Grenzen braucht es, wenn sie gemeinsam Kriminalität bekämpfen wollen. Sehr geehrter Herr Jost, ich würde mich freuen, wenn Sie in Zukunft dieses Netzwerk wiederbeleben würden und wenn es diese Veranstaltung wieder gäbe. Das war ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit in unserer Großregion. (Beifall von der CDU.) Wir als Deutschland müssen gesetzgeberisch tätig werden. Das Saarland hat dazu Möglichkeiten, die wir in unserem Antrag ansprechen und die Sie teilweise auch zu Recht benennen. Das eine ist die Stärkung der Vermögensabschöp- (Abg. Theis (CDU)) fung. Das ist eine Forderung, die meines Erachtens zu Recht erhoben wird. Wir brauchen dringend Beweiserleichterungen dahingehend, dass Vermögen mit unrechtmäßiger Herkunft leichter eingezogen werden können. Was heißt das konkret? Es geht darum, dass Kriminelle in Zukunft selbst für ihre Strafverfolgung zahlen und dass nicht der ehrliche Bürger noch dafür zahlen muss. Das muss ein Ziel sein. Das können wir gesetzgeberisch vorantreiben, wenn der Bund bei der Vermögensabschöpfung Gas gibt. Dafür muss sich das Saarland im Bundesrat einsetzen. (Beifall von der CDU.) Ich will noch etwas ansprechen, was mir wichtig ist im Hinblick auf die Bundesgesetzgebung und was Sie in Ihrem Antrag benennen. Davon war ich nicht überrascht, aber doch positiv angetan. Es ist, dass wir es in Deutschland endlich schaffen, die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Wir haben in den vergangenen Monaten eine - so traurig es ist - im Hinblick auf den Ermittlungserfolg großartige Nachricht im Saarland gehabt, nämlich die Ermittlungserfolge, die es im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet gab. Glückwunsch an die Behörden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist mit Sicherheit die hässlichste Fratze der Onlinekriminalität, die es in dieser Welt gibt. Aber was uns nachdenklich machen muss, ist die Tatsache, dass die Hinweise dazu wie schon so oft nicht aus der Ermittlungsarbeit unserer Behörden auf Basis der Strafprozessordnung kamen, sondern wieder einmal aus den USA. Damit konnten wir Gott sei Dank mit Erkenntnissen arbeiten, die wir uns selbst nicht geben, weil wir uns - ich will das an dieser Stelle so provokant sagen - in diesen Themen bewusst blind machen. Das darf nicht sein. Wir brauchen eine Verkehrsdatenspeicherung, die die Behörden in die Lage versetzt, gerade bei Kriminalitätsphänomenen wie der Kinderpornografie wirklich zuzuschlagen. Wir wollen diesem Phänomen den Garaus machen. Das geht nur mit einer Rechtsänderung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür kämpfen. (Beifall von der CDU.) Dazu gibt es ja einen klugen Vorschlag einer Großen Koalition. Sehr geehrter Herr Minister Jost, Sie wissen, dass in Hessen die dortige Große Koalition einen Vorschlag gemacht hat, der davon ausgeht, dass Quick Freeze einfach nicht reicht, dass wir mehr brauchen und dass wir auch eine anlasslose Speicherung im Rahmen dessen, was uns der EuGH ermöglicht, zulassen. Das ist auch unsere Forderung. Lassen Sie uns dafür gemeinsam kämpfen, damit wir der Kinderpornografie im Netz den Garaus machen. Das ist es allemal wert. (Beifall von der CDU.) Ich will zum Schluss meiner Ausführungen in den mir verbleibenden 2 Minuten und 2 Sekunden auf die letzte Ebene kommen, die in diesem Zusammenhang wichtig ist, nämlich - um es untechnisch zu bezeichnen - auf die europäische Ebene. Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, ja, ich füge hinzu, auch des Opferschutzes. Die Rechte von Opfern machen leider im Gegensatz zu den Kriminellen heute häufig an den Grenzen der Nationalstaaten halt. Deshalb ist es wichtig, dass wir die vielen Ideen, die Sie, aber auch wir in unseren Antrag geschrieben haben, gemeinsam versuchen umzusetzen, damit es uns gelingt, Europol und die Sicherheitsbehörden fortzuentwickeln durch Verbesserung von Datenaustausch und durch die Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Helmut Kohl war es, der 1997 eine Vision formuliert hat, wegen der man nicht zum Arzt gehen sollte, sondern die man umsetzen sollte. Sie beinhaltete nämlich, dass wir diesen Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts dadurch schützen, dass wir Europol so weiterentwickeln, dass es eine echte Ermittlungsbehörde ist und dass wir wirklich ein europäisches FBI schaffen, das uns in die Lage versetzt, grenzüberschreitend handelnde Kriminalität auch grenzüberschreitend 1:1 zu bekämpfen. Das ist eine Vision, die für das Saarland und für Europa gut ist. Dafür wollen wir kämpfen. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Theis, für die Begründung des Antrags der CDU-Landtagsfraktion. Zur Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion erteile ich Herrn David Maaß das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

David Maaß SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir haben es heute schon ein paar Mal gehört, am 9. Juni sind unter anderem auch die Europawahlen. Bis zu 64,9 Millionen Deutsche haben dort die Möglichkeit, von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen und die Zukunft der EU mitzugestalten. Es ist wichtig, dass viele von diesem Recht Gebrauch machen. Ein vereintes Europa bildet das Fundament für unser Leben in Freiheit, Frieden und Wohlstand. Es liegt in unserer aller Verantwortung, diese wertvolle Errungenschaft und unsere Werte zu schützen, damit kommende Generationen genauso wie wir in Europa sicher und gut leben können, damit sie ebenfalls in Freiheit und Sicherheit hier ihre Zukunft gestalten können. (Abg. Maaß (SPD)) Europa hat eine beeindruckende Erfolgsgeschichte von der Überwindung jahrhundertelanger Konflikte hin zu stabiler Partnerschaft und dauerhafter Freundschaft erlebt, insbesondere zwischen Frankreich und Deutschland. Die Europäische Union vereint fast 450 Millionen Menschen in Sicherheit, Frieden und Wohlstand. Einigkeit in Vielfalt, das ist unser Motto! Ich denke, wir sind uns unter den demokratischen Fraktionen hier in diesem Hause einig: Die Zukunft des Saarlandes, aber auch Europas liegt in der EU, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Als Grenzregion sind wir ein Kerngebiet der europäischen Integration. Unsere Verbindungen in der Großregion haben sich durch die Personenfreizügigkeit und den Wegfall von Personenkontrollen an den EU-Binnengrenzen vertieft. Diese Errungenschaft wollen wir niemals mehr missen und genau deswegen müssen wir sie schützen! Stellen Sie sich vor, Sie stehen an einem Grenzübergang, blicken über die Grenze und wo für die meisten von uns ein Gefühl von grenzenlosen Möglichkeiten und Abenteuer entsteht, sind Grenzen für jemanden wie mich, einen Polizisten, oft auch ein Symbol für etwas ganz anderes. Grenzen sind nicht nur Linien auf Landkarten zwischen Ländern, auch wenn sie genau das innerhalb der EU sein sollten, sie sind auch unsichtbare Schranken, die es Kriminellen ermöglichen können, ungestraft davonzukommen. Und genau deshalb müssen wir eines anerkennen: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ist der Schlüssel zu unserer Vision von einem Europa ohne Grenzen und ermöglicht uns, Informationen zu teilen, Ressourcen zu bündeln und gemeinsam gegen das Verbrechen vorzugehen. Verbrechen machen nicht an Grenzen halt und deshalb dürfen wir es auch nicht tun, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Kriminelle Netzwerke, Einzeltäter oder auch Terrororganisationen operieren über Grenzen hinweg und profitieren von Gesetzeslücken sowie unterschiedlichen Rechtsstrukturen der EU-Mitgliedsstaaten. Diese Fragmentierung in unserer Sicherheitsarchitektur macht es schwierig, Kriminalität effektiv zu bekämpfen. Als Polizist habe ich selbst gesehen, wie wichtig in diesem Zusammenhang die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist. Ich habe selbst gesehen, wie wir gemeinsam mit unseren internationalen Partnern Verbrecher zur Strecke gebracht haben, die gedacht hatten, dass sie sich hinter Grenzen verstecken könnten. Ich habe aber auch gesehen, wıe wir Opfern Gerechtigkeit gebracht haben, unabhängig davon, wo sie leben oder wer sie sind. Aber wir müssen noch weitergehen. Wir müssen unsere Bemühungen verstärken, unsere Partnerschaften vertiefen und unsere Grenzen überwinden, nicht nur geografische, sondern auch die Barrieren des Misstrauens und der Bürokratie. Für uns als Grenzregion hat das eine ganz besondere Bedeutung. Die geografische Lage des Saarlandes wird von kriminellen Netzwerken ausgenutzt und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Sicherheit und das Wohlergehen unserer Bürgerinnen und Bürger dar. Aber aus meiner Erfahrung und aus vielen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen kann ich Ihnen versichern: Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Saarland funktioniert! Ich möchte ein paar Beispiele nennen: Das Gemeinsame Zentrum der Polizei- und Zollzusammenarbeit GZPZ in Luxemburg ist europaweit das einzige quattrolaterale Zentrum - Belgien, Luxemburg, Frankreich und Deutschland - und macht deutlich, wie eng die Polizei in der Großregion verzahnt ist. Das wollen wir fortentwickeln und deswegen freut es mich, dass unser Innenminister Reinhold Jost hier weiterdenkt, beispielsweise an eine Entwicklung hin zu einer 24/7-Öffnung des GZPZ. Ein weiteres Beispiel für die gute Zusammenarbeit ist die angestrebte Ansiedlung eines grenzüberschreitenden Ausbildungs- und Kompetenzzentrums der Sicherheitsbehörden aus Deutschland, Frankreich und Luxemburg hier in Saarbrücken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so funktioniert eben die Zusammenarbeit in unserer Großregion, so funktioniert Europa! Die Sicherheitsbehörden tragen damit dem europäischen Gedanken Rechnung und fügen sich in das Europaleitbild und die Frankreichstrategie der Landesregierung ein. Als Saarländerinnen und Saarländer können wir stolz sein, dass die polizeiliche Zusammenarbeit in der Großregion unter saarländischer Führung in der Arbeitsgruppe „AG Sicherheit und Prävention“ konzentriert wird mit dem gemeinsamen Ziel der Kriminalitätsprävention. In der Großregion funktioniert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gerade im polizeilichen Bereich bereits seit sehr vielen Jahren sehr gut. Nicht zuletzt begrüße ich als Polizist auch die Initiative der Landesregierung, die Verwaltungsvereinbarung „Kooperation für die Sicherheit“ zwischen dem Saarland und dem Bund aus dem Jahr 1999 fortzuschreiben und auch dort die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei zu intensivieren. Mit einer neuen Kooperationsvereinbarung stärken wir nachhaltig die Sicherheitsarchitektur im Grenzraum Saar-Lor-Lux durch ein koordiniertes Zusammenwirken und machen sie zukunftsfähig. Sie sehen, es tut sich einiges und es wird sich in der Zukunft auch noch mehr tun. Das Saarland liegt im Herzen Europas. Ich denke, diesen Satz verwenden wir häufig und gerne. Und nicht (Abg. Maaß (SPD)) zuletzt bestätigt sich genau das, wenn wir uns anschauen, wie gut die verschiedenen Polizeien der Grenzregionen zusammenarbeiten. Hier denkt man nicht in Nationalgrenzen, sondern man hakt sich unter, getreu dem Motto: Mir schaffe zusammen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind groß, sie sind vielfältig, das kann und möchte ich gar nicht bestreiten. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir sie gemeinsam mit unseren europäischen Partnern und einer engagierten Landesregierung bewältigen werden. Vielleicht noch zu deinen Ausführungen, lieber Roland Theis. Du bist ein kluger Kopf, ein guter Redner, ein ehemaliger Justizstaatssekretär und ein Spitzenkandidat für die jetzt anstehende Europawahl. Ich kann verstehen, dass man gewisse Punkte in einem Antrag gerne niederschreibt, eine Vielzahl an Punkten, die sich insbesondere an die Bundesregierung richten. Wenn man sich aber anschaut, dass der Deliktbereich, von dem wir anfangs gesprochen haben, die sogenannten Automatensprengungen - Bereich Vermögenskriminalität -, sich einfach nur dahingehend in den letzten Jahren gewandelt hat, dass das, was heute Automatensprengungen sind, noch vor zehn Jahren eine ganz hohe Fallzahl an Wohnungseinbruchsdiebstählen war, dann sehen wir, dass sich die Delikte ändern, aber die Tätergruppierungen und auch die Anzahl der vermögensschädigenden Handlungen gleichbleibt. Es ist wirklich schade, dass euch diese Punkte, die ihr im Antrag niedergeschrieben habt, nicht schon vor ein paar Jahren eingefallen sind. Ich glaube, dann wären wir an dieser Stelle ein Stück weiter, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Es kann sein, dass ich dort ein paar Punkte falsch oder nicht so richtig verstanden habe, aber beispielsweise die Idee einer Universalstrafverfolgungsbehörde entbehrt im Moment jeglicher europarechtlichen Grundlage und sie würde auch die Souveränität der nationalen Staatsanwaltschaften untergraben. Ich denke, wir sind mit dem Innenminister dort auf einem guten Weg, indem wir das, was in den letzten Jahren Fuß gefasst hat, fortentwickeln. Wir werden dafür sorgen, dass unsere Grenzen keine Zufluchtsorte mehr für Verbrecher sind, sondern Brücken des Zusammenhalts und der Sicherheit, denn am Ende des Tages sind wir alle nur Menschen, die eines wollen: Ein Europa, in dem jeder sicher leben kann. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Maaß, für die Begründung des Antrages der SPD-Landtagsfraktion. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Das Wort hat nun für die AfD-Landtagsfraktion der Fraktionsvorsitzende Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Kriminalität gab es schon immer, aber sie war früher anders. Sie war ortsbezogen - Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Totschlag et cetera. Inzwischen haben wir eine gewandelte Kriminalität - der Staat hat darauf geantwortet -, was es sehr viel schwieriger macht, sie zu bekämpfen. Zuerst einmal ist sie organisiert, das heißt, sie geht über das Örtliche hinaus. Sie betrifft auch andere Bereiche - ich nenne die Cyberkriminalität - beziehungsweise wir haben es auch mit Kriminalität zu tun, mit der wir es früher nicht zu tun hatten, nämlich Menschenhandel, Drogenhandel et cetera. Das ist also alles sehr schwierig. Es ist auch sehr schwierig für die Polizei, sich immer den neuen Gegebenheiten anzupassen. Das ist eine dauernde Herausforderung. Hinzu kommt seit einigen Jahrzehnten die internationale grenzüberschreitende Kriminalität. Wir sind froh, dass die Grenzen geöffnet sind. Ich habe noch erlebt, wie es war, als sie geschlossen waren. Wir sind wie gesagt froh, dass sie geöffnet sind, wir nicht die Pässe vorzeigen und Taschen leeren müssen und so weiter. Es hat natürlich auch Schwierigkeiten mit sich gebracht, auf die man allerdings reagiert hat, nämlich mit der Zusammenarbeit im SaarLor-Lux-Raum. Nun kommt es zu Schwierigkeiten aufgrund der Unterschiedlichkeit der Kompetenzen. Luxemburg ist ein selbstständiger Staat. Was dort beschlossen wird, ist beschlossen. Wir haben eigene Kompetenzen, aber müssen bei manchen Dingen noch nach Berlin schauen. Die Franzosen auf der anderen Seite sind viel weniger selbstständig als wir. Wenn man zusammenarbeiten soll, ist das immer sehr schwierig. Einige Dinge sind im Laufe der letzten Jahrzehnte schon geschaffen worden. Das muss man hoch anerkennen. Es kann aber nie genug sein und es wird auch immer neue Herausforderungen geben. Das heißt, man muss immer neue Antworten finden. Ich habe nur drei Minuten Redezeit und zweieinhalb davon sind schon fast vorbei. Deshalb werde ich nur noch eine dringende Sache hervorheben, nämlich die Verständigungsmöglichkeit unter den handelnden Personen. Früher war es eine Selbstverständlichkeit, dass es geklappt hat. Wir waren zu faul, Französisch zu lernen, aber unsere französischen Nachbarn haben Deutsch gekonnt. Die Personen in meinem Alter können Deutsch, aber (Abg. Dörr (AfD)) die Personen, die jetzt 20 Jahre alt sind, können kein Deutsch mehr. Die Zusammenarbeit hier im Grenzbereich, die auch Herr Theis geschildert hat, beispielsweise zwischen den Leuten von Saarlouis und Bouzonville funktioniert natürlich, weil die Leute sich auch sprachlich verstehen. Das heißt, wir müssen für die Zukunft dafür sorgen, dass Ausbildungen stattfinden, bei denen diese Zweisprachigkeit ‑ ‑

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Herr Dörr, Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie zum Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Jawohl. Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind eingegangen. Es hat nun das Wort von der Regierung der Minister für Inneres, Bauen und Sport, Herr Reinhold Jost.

Diese Rede einzeln zitieren

Reinhold Jost

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin bei dieser Debatte und den inhaltlichen Fragen sehr dankbar, dass das Ganze in einer derart großen Einigkeit und vor allen Dingen in der Überzeugung abläuft, dass es nur gemeinsam geht. Gemeinsam, verlässlich und nachhaltig - das sind die drei Punkte, die wir bei Fragen rund um das Thema der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung vor Augen haben müssen. Kommen wir zuerst zur Gemeinsamkeit. Betrachten wir die Sicherheitsbehörden in Deutschland, den Zoll sowie die Bundes- und Landespolizei. Zu glauben, dass einer alleine sein Thema abdeckt, ist genauso falsch wie der Denkansatz, man brauche niemanden aus anderen Ländern. Deswegen war und bleibt es richtig, dass in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten durch die Zusammenarbeit zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität mit den Kolleginnen und Kollegen aus Luxemburg, Frankreich und Deutschland ein enges Netz geknüpft wurde. Es ist mir ein großes Anliegen, all denen Danke zu sagen, die in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten dieses Netz nicht nur geknüpft, sondern es auch ausgefüllt haben, und zwar mit ihrer tagtäglichen Arbeit, die nicht immer einfach und vor allen Dingen oftmals auch sehr gefährlich ist, aber am Ende im Sinne der Menschen in diesem Land geleistet wird. Ein herzliches Wort des Dankes an alle, die in den Sicherheitsbehörden diesseits und jenseits der nicht mehr vorhandenen Grenzen für unsere Sicherheit arbeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD und der CDU.) Das Zweite ist die Frage der Verlässlichkeit. Ich denke, Verlässlichkeit ist neben der Gemeinsamkeit ein ganz wichtiger Punkt, den es zu unterfüttern gilt. Dabei spielen auch Fragen rund um Vertragsgestaltungen beziehungsweise die Frage, auf welcher Kooperationsgrundlage man sich bewegt, eine Rolle. Es geht darum, es nicht bei leeren Worten zu belassen, sondern das Ganze durch Verlässlichkeit beziehungsweise Verträge zum Ausdruck zu bringen. Es ist ein mindestens genauso wichtiger Punkt, permanent zu überarbeiten, was die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist. Kommen wir zu dem dritten Punkt neben Gemeinsamkeit und Verlässlichkeit, nämlich der Nachhaltigkeit. Es geht darum, etwas auf Dauer anzulegen, nicht deshalb, weil es gerade in Mode ist, sondern weil man davon überzeugt ist, dass es richtig ist und dauerhaft angelegt werden muss. Es geht zudem darum, bereit zu sein, bei festgestellten Veränderungen wie der Entwicklung von Kriminalität nach Art und Umfang nachzusteuern. Ich sage das unter Berücksichtigung zweier Bereiche, die mir ganz wichtig sind. Es ist eben schon angesprochen worden. Kollege Theis hat es bei der Frage des Rechtsrahmens - Stichwort Vorratsdatenspeicherung - gesagt. Es geht darum, dass die europäischen Richter Vorgaben gemacht haben, die man ebenso wie die aufgezeigten Spielräume konsequent ausnutzen sollte, da alles andere ein Schritt in die falsche Richtung ist, und man somit den Rechtsrahmen konsequent ausschöpft sowie das vorhandene Recht konsequent anwendet. Das ist ein ganz wichtiger Faktor, zu dem ich mich als Innenminister dieses Landes bekenne, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall von der SPD.) Klare Kante, klare Sprache, aber auch klare Strategie. Abgesehen davon, das Recht zu nutzen und nachzuschärfen, geht es auch darum, bei der Technik nachzusteuern. Da haben wir in den zurückliegenden Jahren auch dank der Entwicklungen in einzelnen Bereichen der Telekommunikation sowohl gute als auch weniger gute Entwicklungen festzustellen gehabt, denen wir teilweise immer wieder nachlaufen. Ich finde allerdings, wir im Saarland haben eine sehr gute technische Ausstattungsebene erreicht, wenn ich mir die Anschaffungen der vergangenen Jahre anschaue. Der Feind des Guten ist allerdings das Bessere. Deswegen bin ich dem Parlament sehr dankbar dafür, dass wir die entsprechende Infrastruktur betreffend an Geld zur Verfügung haben, um anschaffen zu können, was dringend notwendig ist. Nehmen wir als Beispiel einen sogenannten IMSI-Catcher, der in der Lage ist, teilweise auf den Meter genau nachzuvollziehen, wo jemand ein Handy benutzt. Das Ding kostet 1 Million Euro und mehr, ist aber notwendig, sinnvoll und zielführend. Es gibt weitere technische Maßnahmen, bei denen wir aufgerüstet haben. Auch dafür ein herzliches Wort des Dankes an Sie als Parlament, dass die finanzielle Unterfütterung möglich wurde. Vielen Dank auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Es geht aber auch darum - das ist nicht ganz unwichtig -, dass wir das notwendige Personal dafür vorhalten. Deswegen ist es für mich ein elementarer Bestandteil unseres Versprechens, dass wir 2031/2032 den Aufwuchs bei der saarländischen Polizei fortführen, der uns auch personell in die Lage versetzt, die entsprechenden Aufgaben wahrzunehmen, denn uns nutzt die beste Technik und das Beste an Gesetzen nichts, wenn wir keine Leute haben, die die Technik anwenden und das Recht umsetzen. Deswegen bin ich stolz, dankbar und froh, diesen Aufwuchs bei der saarländischen Polizei fortführen zu können. Das ist das wichtigste und elementarste Versprechen, das wir zur Sicherheit der Menschen in diesem Land geben. Es geht darum, an Personal zuzuführen, was notwendig ist. Auch dafür ein herzliches Wort des Dankes. (Beifall von der SPD.) Ein ganz wichtiger und meiner Meinung nach gar nicht hoch genug einzuschätzender Punkt ist das Zusammenbringen und Zusammenarbeiten unterschiedlicher Organisationen. Ich finde, da hat der Antrag der SPD-Fraktion richtig gute Punkte dargestellt, insbesondere was der Ist-Stand ist, aber auch was die Erwartungshaltung darstellt. Da habe ich bei dem, was der Kollege Theis gesagt hat, auch keinen Widerspruch gehört. Es wäre auch absurd, denn es ist die Fortführung einer meiner Auffassung nach gut gemachten Idee der Zusammenarbeit in der Großregion und - was ich zu Anfang gesagt habe - der Organisationen im Gefüge der Bundesrepublik Deutschland, was die Sicherheitsbehörden angeht. Da haben wir aktuell einige heiße Eisen im Feuer. Es beginnt mit der Überarbeitung der letzten Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund bezogen auf die Zusammenarbeit der Landespolizei des Saarlandes mit den Zollbehörden und der Bundespolizei. Sie stammt aus dem Jahr 1999. Sie hat damals mein Vorvorvorvorvorvorgänger Friedel Läpple als Innenminister unterzeichnet. Sie wurde damals noch von Otto Schily als Bundesinnenminister und Hans Eichel als Bundesfinanzminister unterschirieben. In der Zwischenzeit ist einiges passiert. In den 25 Jahren haben verschiedene Kriminalitätsveränderungen nach Art und Umfang ihren Niederschlag gefunden wie auch Herausforderungen bei den Themen BtM, Schmuggel, illegale Migration und - es ist eben vom Kollegen Theis schon genannt worden - Kriminalitätsformen, die ekelhaftester Art sind. Ich nenne Cybercrime, Kinderpornografie, aber auch Geldautomatensprengungen. Darauf muss man reagieren. Deswegen sind wir dabei, diese Verwaltungsvereinbarung nach 25 Jahren zu überarbeiten. Das gilt aber auch für die Fortführung des Saarland-Plans, den mein Kollege Klaus Bouillon damals auf den Weg gebracht hat. Das war ein richtiger Schritt mit der Folge, dass wir aller Voraussicht nach am Ende dieses Jahres eine Sollpersonalisierung bei der Bundespolizei von 500 Kolleginnen und Kollegen haben. Das ist damals noch vor dem Aufwuchs bei der Bundespolizei vereinbart worden, der in den letzten Jahren ungefähr 15.500 zusätzliche neue Stellen zur Folge hatte. Deswegen sollte man sich nicht zurücknehmen nach dem Motto „Das ist ja jetzt erfüllt“, sondern wir sollten darauf hinweisen, dass mit dem Aufwuchs der Stärke der Bundespolizei auch zusätzliche Aufgaben einhergehen, die letztendlich bei uns abgearbeitet werden müssen. Wir sind Transversale in Bezug auf die Straßen A1, A6, A8, aber auch bei den Zugverbindungen. Dem muss Rechnung getragen werden, noch stärker, als das in der Vergangenheit schon war. Auch hier das Prinzip: Der Feind des Guten ist das Bessere. Dem wollen wir uns anschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ein weiterer Aspekt wird eine deutsch-französische, mit Luxemburger Beteiligung einhergehende Kompetenzzentrumansiedlung hier im Saarland sein, bei der wir die grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung ausdrücklich in den Blick nehmen. Das ist ein Vorschlag, der seit einiger Zeit insbesondere von Roland Voss und den Kolleginnen und Kollegen von der GdP Bundespolizei, aber auch immer wieder von der GdP hier im Land zum Ausdruck gebracht wurde. Ich bin sehr stolz und dankbar, dass wir in verschiedenen Gesprächen bei der SPD-Bundestagsfraktion, aber auch bei der Bundespolizei selbst bis in die Präsidien nach Potsdam eine sehr gute und positive Rückmeldung bekommen haben. Ich war in der letzten Woche mit der Bundesinnenministerin zu einem Kurzbesuch auf der Goldenen Bremm. Dort hat sie dieses Thema sehr wohlwollend begrüßt, begleitet und darauf hingewiesen, dass sie sich das durchaus vorstellen kann. Wenn wir im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung genau das als Annex mit hineinbringen, wäre das ein großer Schritt, auch für die Stärkung der grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung gerade hier im Saarland. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht darum, den Austausch regelmäßig fortzuführen. Ich habe mich in meiner Amtszeit als Innenminister mittlerweile ein halbes Dutzend Mal mit dem Präfekten getroffen. Die Zusammenarbeit ist auch auf der Polizeiebene ausgezeichnet, im Übrigen auch bei den Staatsanwaltschaften. Herzlichen Dank an alle, die dieses Netzwerk aufrechterhalten. Es geht am Ende tatsächlich nur über Sprache. Deswegen müssen wir dafür Sorge tragen, dass dort vermittelt wird, wo die Sprachkompetenz noch nicht so ausgeprägt ist, oder zumindest im Back-up ganz schnell Spezialistinnen und Spezialisten vorhalten können, die diese Sprachbarrieren überwinden. Am Ende geht es auch darum, gemeinsam Präsenz zu zeigen. Dieser Antrag der SPD-Landtagsfraktion ist - wie ich finde - eine gute Grundlage, auf der man sich in den kommenden Monaten und Jahren bewegen kann. Ich biete dem Ausschuss und dem Parlament ausdrücklich an, wenn in diesem Zusammenhang die Fragen mit Blick auf Vereinbarungen gegenüber und mit dem Bund zur Beantwortung anstehen, dass ich euch und Ihnen gerne Rede und Antwort stehe. Wir haben ein gemeinsames Interesse, und zwar in allen Parteien des demokratischen Spektrums hier im Parlament. Dafür bin ich sehr dankbar, aber auch ein Stück weit stolz darauf. - Herzlichen Dank. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank für Ihren Redebeitrag, Herr Minister. Die Redezeit wurde um 4 Minuten überschritten. Diese restliche Zeit würde den Fraktionen noch zur Verfügung stehen. - Davon wird kein Gebrauch gemacht. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion Drucksache 17/901. Wer für die Annahme der Drucksache 17/901 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/901 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/913. Wer für die Annahme der Drucksache 17/913 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/913 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion, die CDU-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 15 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Grundlage für Entscheidungen objektivieren. Daten in der Kriminalstatistik umfangreich erheben und veröffentlichen (Drucksache 17/907) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Christoph Schaufert das Wort. (Präsidentin Winzent übernimmt die Sit- zungsleitung.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Meine Redezeit wird immer geringer. Sie steht jetzt bei 3 Minuten, von 7 über 6 auf 3, ohne dass ich ein Wort gesagt habe. - Es wurde korrigiert. Jetzt sieht das doch gut aus, so stimmt die Anzeige. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Die aktuellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik für 2023 belegen ein kolossales Verbot, was die innere Sicherheit im Bund wie auch im Saarland angeht, wie die Zahlen des neuen Berichts „Stand und Entwicklung der Kriminalität Saarland 2023“ dies auch für unser schönes Bundesland belegen. Die Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der eigenen Bürger erodiert unter ihrer Regierung im Bund wie im Land. Der Dilettantismus, die Inkompetenz und vor allem grün-rote Ideologie und ein gewisses Maß an Borniertheit haben dafür gesorgt, dass unser Land insgesamt so unsicher ist wie seit 15 Jahren nicht mehr. Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar und muss endlich beendet werden. Nach eingehender Analyse aufgrund belastbarer Datenbasis müssen robuste Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die aktuelle Sicherheitslage ist geradezu schockierend. Die Gesamtzahl der Straftaten steigt und dieser Trend verstetigt sich von Jahr zu Jahr. Einzig die Corona-Jahre bilden eine Ausnahme in der Statistik. Aber da hatten Sie die Gesamtbevölkerung weitestgehend in Hausarrest geschickt. Nur einige Beispiele aus der Statistik für das Saarland von 2023 im Vergleich zu 2022: Straftaten gegen das Leben plus 32,3 Prozent. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung plus 20,1 Prozent. Rohheitsdelikte plus 5 Prozent. Diebstähle plus 10,5 Prozent et cetera. Steigerung der Straftaten allgemein plus 5,9 Prozent. - Prozentuale Steigerungen, die Sie mit Ihrer Politik sonst nur bei Energiepreisen, Verschuldung und Inflation hinbekommen. Bei diesen Straftaten liegt der Anteil ausländischer Tatverdächtiger bei 40,7 Prozent im Saar- (Abg. Schaufert (AfD)) land, im Bund bei 41,5 Prozent und damit fast dreimal so hoch wie der Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung. In konkreten Zahlen: eine Steigerung ausländischer Tatverdächtiger um 23,7 Prozent alleine von 2022 auf 2023 im Saarland. Wie sich diese Tatverdächtigen bezüglich Deutsch/Nichtdeutsch auf die Deliktgruppen verteilen, geht aus dem saarländischen Bericht leider nicht hervor. Da der Gesamtanteil ausländischer Straftäter im Bundesschnitt prozentual fast exakt dem im Saarland entspricht, geben die Zahlen des Bundes analog wohl mehr als nur eine grobe Richtung für das Saarland vor. Diese Richtung zeigt, dass die nichtdeutschen Tatverdächtigen nicht nur beim Lolli-Klauen überrepräsentiert sind, sondern vor allem bei Gewaltdelikten. Hierzu ein paar Zahlen für den Bund, die so auch in etwa auf das Saarland zu übertragen wären: Während im Bereich Gewaltdelikte die Zunahme bei den deutschen Tatverdächtigen nur 2,2 Prozent betrug, liegt diese Zunahme bei nichtdeutschen Tatverdächtigen bei 14,4 Prozent und bei den sogenannten Zuwanderern sogar bei über 20,3 Prozent, damit zehnmal höher als bei deutschen Tatverdächtigen. Bei Mord und Totschlag ist die Zahl der deutschen Tatverdächtigen sogar um 1,4 Prozent zurückgegangen, während sie bei ausländischen Tatverdächtigen und Zuwanderern um 14,8 Prozent gestiegen ist. Diese Zahlen, offizielle Zahlen der PKS, lassen nur einen Schluss zu: Schuld an der Erosion der inneren Sicherheit, an immer mehr barbarischen Messerangriffen, an immer grausameren Sexualstraftaten und an immer brutaleren Körperverletzungen und Raubdelikten in unserem Land ist der grenzen- und verantwortungslose Vielfalt-Bunt-und Multikulti-Wahn. Es führt daher, ob Sie das nun wollen oder nicht, an einer tiefgreifenden Korrektur der verheerenden Migrationspolitik kein Weg vorbei. Im Grunde erkennen Sie dies auch, allerdings besteht Ihr einziger diesbezüglicher Problemlösungsansatz in der Einbürgerung. Kurz gesagt: Keine Nichtdeutschen mehr, da alles eingebürgert wurde, das führt zu einer weltbildkonformen Kriminalstatistik. Sie denken nicht im Traum daran, die verheerende Migrationspolitik zu korrigieren, weil Sie sie in Ihrem tiefsten Innern für absolut richtig halten, ganz egal, was das den Bürger an Geld und, schlimmer noch, an Leben und Gesundheit kostet. Wie eben erwähnt, besteht das einzige Mittel, das Sie kennen, um Abhilfe zu schaffen, im Schönen der Statistik, indem Sie aus Nichtdeutschen Deutsche machen und somit aus Ihrer Sicht das Problem los sind. Dies kann aber nicht der Weg sein, das Problem zu lösen, denn dafür ist Gewaltkriminalität ein zu ernstes Thema. Neben dem sofortigen Stoppen der aus dem Ruder gelaufenen Migration nach Deutschland muss man in puncto Kriminalität auch einmal beginnen, tatsächlich belastbares statistisches Material zu sammeln zur Frage, wer welche Delikte begeht. Zur Beruhigung der Bürger wird gerne immer wieder einmal durch Sie vollmundig in der einen oder anderen Diskussion der Drops rausgelegt, wer sich nicht an Regeln halte, müsse gehen. In diesen Momenten glaubt man nicht richtig gehört zu haben, denn jeder weiß doch, dass Sie von der CDU und der SPD mit Ihrer völlig inakzeptablen Migrationspolitik auch diese Gewaltverbrecher, die nun in der Statistik auftauchen, erst in unser Land gelassen haben. Jedenfalls ist es nun endlich an der Zeit, diesem Umstand wirklich zu begegnen. Dafür ist zunächst einmal eine ordentliche Datengrundlage zu erheben, mit der alle Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen sowie der Migrationshintergrund gemäß der Definition des Statistischen Bundesamtes zu erfassen sind. Das ist mit Sicherheit eine nicht überzogene Forderung im Interesse unserer Bürger. Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Schaufert. Ich eröffne die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Für die SPD-Landtagsfraktion erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Damhat Sisamci.

Diese Rede einzeln zitieren

Damhat Sisamci SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Beim Besprechen der Polizeilichen Kriminalstatistik gilt es, nichts zu beschönigen, über nichts hinwegzutäuschen. Wir müssen über die Entwicklung von Kriminalität sprechen, gleichgültig, von wem sie ausgeht, gleichgültig, ob sie von Menschen mit deutschem Pass oder ohne deutschen Pass ausgeht, ob sie von Erwachsenen oder von Jugendlichen ausgeht. So weit, so klar. Doch es ist auch klar, welchen Plan - wir haben es ja gerade wieder gehört - die AfD mit diesem Antrag verfolgt: Es geht um die Darstellung, die Ausländer und deren Kinder seien über Generationen hinweg immer Kriminelle. Sie wollen ein Bild zeichnen, wonach alle, die zu uns geflüchtet sind, Straftaten begangen haben. Dabei verpassen Sie es, die Fragen zu stellen, die uns wirklich voranbringen würden, deren Beantwortung uns ernsthaft aufzeigen könnte, wie wir Prävention betreiben könnten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Rahmenbedingungen sorgen denn dafür, dass Men- (Abg. Sisamci (SPD)) schen kriminell werden? Gibt es etwa einen Zusammenhang zwischen Kriminalität, sozialem Umfeld, Bildungsgrad und räumlicher Wohnsituation? Und nein, mir geht es nicht darum, das Bild zu zeichnen vom armen Ausländer, der eigentlich das Opfer ist. Nein, mir geht es auch nicht darum, irgendetwas zu beschönigen oder über irgendetwas hinwegzutäuschen. Wer hier in unserem Land gegen Gesetze verstößt, der gehört bestraft, egal welchen Pass er hat, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) An die Herren der AfD gerichtet - es sind ja nur noch zwei von Ihnen anwesend, Herr Becker ist teilweise anscheinend Hobbyabgeordneter; zu spät gekommen, zu früh gegangen - die Frage: (Zurufe.) Interessieren Sie sich wirklich dafür, dass unsere blonde Fraktionsgeschäftsführerin mit dem deutschen Namen ein Kaugummi klaut und ihre Mutter einen Migrationshintergrund hat? Oder interessieren Sie sich viel eher dafür, wenn mein Bruder einen Kaugummi klaut? Wenn unser Fraktionsbeschäftigter mit dem deutschen Namen eine Schlägerei beginnt, interessieren Sie sich wirklich dafür, dass er als Kind aus dem Ausland adoptiert wurde? Ich glaube nicht. Aber wenn unser wissenschaftlicher Mitarbeiter, der schwarz ist, eine Schlägerei beginnt, dann wollen Sie das sicher in der Kriminalstatistik erfasst haben. Wissen Sie, wie man das nennt? Rassismus. Punkt. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die AfD verhält sich scheinheilig. Denn es sind doch gerade AfDler, die durch heftige Straftaten auffallen. Unter den Verurteilten ‑ ‑ (Abg. Schaufert (AfD): Und alle mit Migrati- onshintergrund.) Herr Schaufert, das ist ja unglaublich: Die Straftäter der AfD haben einen Migrationshintergrund! - War das jetzt eine ernsthafte Aussage von Ihnen? (Abg. Schaufert (AfD): Nein, aber das ist ge- nauso ernsthaft wie Ihre Rede!) Gegen 28 Politiker und Mitarbeiter der AfD liegen erstinstanzliche Urteile vor. Die Vorwürfe: gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Verletzung von Dienstgeheimnissen, Waffendelikte, Beleidigung und Volksverhetzung. Und Sie wollen über Sicherheitspolitik und Rechtsstaatlichkeit reden? Kehren Sie lieber mal vor Ihrer eigenen Haustür! (Beifall von der SPD und bei der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur einmal ein kleiner Überblick über die Überschriften der Presse der vergangenen zehn Tage zur AfD: Deutschlandfunk: „Prozess gegen AfD-Politiker Höcke wegen Verwendung von NS Parole“. MDR: „FBI befragt AfD-Politiker Krah wegen Verdacht auf mögliche russische Zahlungen“. Berliner Morgenpost: „Razzia bei der AfD Niedersachsen - Illegale Parteispenden?“. Badische Neueste Nachrichten: „Angebliche Randale im Drogenrausch: AfD-Politiker in Thailand im Polizeigewahrsam“. DER WESTEN: „AfD: Diebstahl und Körperverletzung - irre Vorwürfe gegen EU-Politiker“. DER SPIEGEL: „Spionage für China - Mitarbeiter von AfD-Mann Maximilian Krah suspendiert (…) Zuvor hatte ihn der Generalbundesanwalt festnehmen lassen.“ Sie sind keine glaubwürdige Stimme für Sicherheitspolitik in Deutschland. Sie sind ein Sicherheitsrisiko für unser Land. Wer will denn ernsthaft den Bock zum Gärtner machen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der SPD.) Abschließend will ich sagen: Wir reden heute über einen Antrag über die Polizeiliche Kriminalstatistik, und ich finde es echt bezeichnend, dass die AfD es schafft, diesen Antrag vorzubringen, ohne auch nur mit einem Wort denjenigen, die früh, mittags, nachts, am Wochenende oder an Feiertagen bei der Polizei arbeiten, ihren Dank auszusprechen. Ich denke, ich spreche da für alle Demokratinnen und Demokraten hier im Haus: Liebe Kolleginnen und Kollegen der Polizei, vielen Dank für eure Arbeit! (Beifall von der SPD.) Wir lehnen den Antrag selbstverständlich ab. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Sisamci. - Herr Fraktionsvorsitzender Dörr hat eine Kurzintervention angezeigt, (Stöhnen bei der SPD) die ich zulasse. Ich bitte um das Saalmikro.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Ich habe schon gehört, meine Kurzintervention stößt auf Freude bei der SPD. - Herr Sisamci, Sie haben hier einen sehr unsachlichen Vortrag gehalten und Sie haben innerhalb dieses unsachlichen Vortrags viel dummes Zeug geredet. (Zurufe. - Sprechen.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Fraktionsvorsitzender Dörr, ich bitte Sie doch, sich bei Ihrer Wortwahl an die Tradition des Hohen Hauses zu halten und keine Beleidigungen gegenüber Abgeordnetenkollegen vorzutragen.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Ich bin aber auch eigentlich angegriffen worden, indem man Leute aufgezählt hat, die zu meiner Partei gehören und das praktisch mit mir verbunden und uns so hingestellt hat, als seien wir Kriminelle. Ich werde Ihnen mal Folgendes sagen.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Dörr, auch hier bitte ich, zur Sachlichkeit zurückzukehren. Es war eine sachliche Rede von Herrn Kollege Sisamci, der Sie in seiner Rede nicht persönlich angegriffen hat. Und deshalb bitte ich darum, dass wir uns hier nicht gegenseitig angreifen und die Würde des Hohen Hauses in aller Sachlichkeit auch weiterhin tragen. Abg. Dörr (AfD) mit einer Zwischenfrage: Ich versuche das eigentlich immer. - Ich komme zum Punkt. Der Punkt war der: Herr Schaufert hat im Namen unserer Fraktion beantragt, dass bei den kriminellen Handlungen festgestellt wird, wer das ist. Daran kann ja nichts verkehrt sein. Sie haben selbst ja Punkte aufgeführt, soziale Herkunft, Schwierigkeiten in der Familie. Viele Dinge werden ja auch erfasst, und warum nicht auch die Nationalität? Das ist eine ganz sachliche Sache. Was Ihre Kritik dieser AfD-Politiker betrifft, kann ich Ihnen eine Liste vorlegen, auf der mehrere Hundert Leute von der SPD in Deutschland drauf sind, die straffällig geworden und verurteilt worden sind. Wenn Sie wollen, bringe ich das in der nächsten Sitzung mit. - Herzlichen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Abgeordneter Sisamci, Sie möchten erwidern. Dann bitte ich auch hier um das Saalmikrofon.

Diese Rede einzeln zitieren

Damhat Sisamci SPD

Die Liste würde ich wirklich sehr gerne mal sehen. - Es ist aber so, dass einer der zwei Spitzenkandidaten der AfD für die Europawahl anscheinend mit 20.000 Euro bezahlt wurde, um andere Interessen zu verfolgen. (Zuruf des Abgeordneten Dörr (AfD).) Anscheinend reichen für die AfD 20.000 Euro, um das Vaterland zu verraten. Ihr seid ein Haufen vaterlandsloser Gesellen, und nichts mehr! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Sisamci, auch an Sie die Rüge: Bleiben Sie bitte sachlich und beleidigen Sie keine Abgeordneten des Hohen Hauses. - Vielen Dank. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. Wir fahren nun fort in der Aussprache, liebe Kolleginnen und Kollegen, und ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Anja Wagner-Scheid.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Wagner-Scheid CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich mache es zu Beginn kurz und stelle fest: Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion und die Ausführungen des Kollegen Schaufert sind schlichtweg populistisch. Es geht aber hier um ernste Themen, mit denen wir uns ernsthaft und gewissenhaft im Parlament befassen müssen und befassen werden. Dem wird der vorliegende Antrag eben nicht gerecht, deshalb werden wir, die CDU-Fraktion, diesen Antrag ablehnen. (Beifall von der CDU.) Ich empfehle uns bei dem Thema weniger Emotionalität und mehr Sachlichkeit. Die Polizeiliche Kriminalstatistik, die uns vor einigen Tagen im Bund, aber auch hier im Saarland vorgelegt wurde, ist eine Wissenschaft für sich, hoch spannend und sehr komplex. Es geht um die Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre fassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Die am 09.04. vorgestellte bundesweite PKS und auch die am gleichen Tag vorgestellten saarländischen Zahlen geben uns im saarländischen Parlament wichtige Hinweise. Der vorliegende Antrag der AfD ist aber nicht nur populistisch, sondern inhaltlich und sachlich falsch. Die PKS spricht ausschließlich von Tatverdächtigen. Tatverdächtig ist danach jeder, der nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine rechtswidrige Tat begangen zu haben. Ob ein Tatverdächtiger ein Straftäter ist, das entscheiden die Gerichte. Von der PKS ist nämlich die Strafverfolgungsstatistik der Justiz ganz klar zu unterscheiden. An der Stelle schadet ein bisschen Aufklärungsarbeit (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) im Parlament nicht, wenn man als Abgeordneter zugange ist. Diese Begrifflichkeit der Tatverdächtigen und der Straftäter werden im Antrag munter durcheinandergeworfen. Zweiter Punkt: Der Antrag fordert, die saarländische PKS zu erweitern um die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen. Das ist aber schlichtweg gar nicht möglich. Es gibt nämlich bundesweit einheitliche und bundesweit vereinbarte Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik. Das sind die zwischen Bund und Ländern getroffenen verbindlichen Vereinbarungen der Erfassung der Daten in der PKS, und ein Alleingang ist für das Saarland gar nicht möglich. Eigentlich könnte ich jetzt mit dem Blick auf diesen bescheidenen Antrag meine Ausführungen schließen, aber ich glaube, es ist notwendig, bei dem Thema auch einige grundsätzliche und grundlegende Anmerkungen zu machen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da die Kriminalitätsentwicklung ein wichtiges Thema ist und uns auch Rückschlüsse für unsere Arbeit gibt, möchte ich einige wenige Zahlen nennen, die uns in den letzten Tagen bekannt geworden sind. Vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 sind die Fallzahlen bundesweit um 5,5 Prozent gestiegen und im Saarland sogar um 5,9 Prozent. Ich kann deshalb feststellen: Mit der roten Ampel ist Deutschland unsicherer geworden, aber auch das Saarland ist unsicherer geworden. Das BKA hat drei Faktoren genannt, mit dem es den Anstieg der Fall- und Verdächtigenzahlen für das Jahr 2023 begründet: mehr Tatanlässe und Gelegenheiten durch mehr Mobilität, wirtschaftliche und soziale Belastungen und auch die Migration. Bei den Punkten gilt es im Detail nachzufassen und sich die einzelnen Punkte genau anzuschauen. Für mich gilt grundsätzlich: Jede Straftat ist eine zu viel, egal von wem sie begangen worden ist, das hat der Kollege Sisamci eben ja auch ausgeführt. Trotzdem gilt es, Folgendes zu beachten: 41 Prozent der Tatverdächtigen hatten keinen deutschen Pass, und deshalb hat Stephan Toscani zu Recht vor einigen Tagen eine öffentliche Debatte über den Zusammenhang zwischen Migration und Straftaten in Deutschland gefordert, er wurde dabei von Ulrich Commerçon als Fraktionsvorsitzendem der SPD unterstützt, der in der Saarbrücker Zeitung die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen als besorgniserregend beschrieben hat. (Abg. Dörr (AfD): Hört, hört!) Ich erinnere auch heute gerne wieder an das gebrochene Wahlversprechen der SPD, 150 Anwärterinnen und Anwärter bei der saarländischen Polizei einstellen zu wollen. Die Stimmen aus der Polizei werden täglich lauter, dass die Anforderungen, die an die saarländische Polizei gestellt werden, kaum noch zu tragen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu beachten ist, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik lediglich das sogenannte Hellfeld der Kriminalität abbildet, also die der Polizei bekannt gewordene Kriminalität. Darauf hat auch Maurice Maralli als Vorsitzender des Bundes der Deutschen Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten im Saarland vor einigen Tagen in der Saarbrücker Zeitung aufmerksam gemacht. Er spricht davon, dass der eklatante Personalmangel in der saarländischen Kriminalpolizei die PKS verfälsche. Er sprach zudem die Haldenbildung in mehreren Deliktfeldern an, auch das sind Dinge, die uns von verschiedenen Kolleginnen und Kollegen der saarländischen Kriminalpolizei immer wieder zugerufen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer, was ist also zu tun? Ich setze mich für fünf Punkte ein, zum Teil wurden sie auch schon bei den Anträgen der SPD- und der CDU-Fraktion genannt. Ich nenne erstens bessere Ermittlungsmöglichkeiten durch die anlasslose Mindestspeicherung von IP-Adressen für einen Monat zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und die Weiterführung der Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung von Wohnungseinbruchsdiebstählen. Zweitens: mehr Personal für Polizei und Justiz, eine gute Ausstattung und entsprechende Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz sowie eine engere Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden. Ich nenne drittens den Einsatz intelligenter Videosicherheitstechnik an Gefahrenorten sowie insgesamt den Ausbau und die Nutzung von künstlicher Intelligenz zur Unterstützung und Entlastung der Polizeiarbeit. Ich nenne ferner viertens eine konsequente Abschiebung von Mehrfach- und Intensivstraftätern, und abschließend fünftens mehr Prävention gegen Kinder- und Jugendkriminalität. Es braucht also, liebe Kolleginnen und Kollegen, effektive Strategien zur Bekämpfung der Kriminalität und entsprechende Maßnahmen für ein sicheres Saarland in Europa. - Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Wagner-Scheid. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/907. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/907 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 16: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion und der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Rechte von Eltern stärken: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Réka Klein das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Réka Klein SPD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Saarländer*innen! Liebe Kolleg*innen! Werte Gäste, Frau Sandra Kern von Sterneneltern e. V., Frau Dr. Groterath von dem Landesfrauenrat sowie Herr Eller, Herr Gessner, Herr Kleutsch und Herr Lamberti von der IKK Südwest, seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall von der SPD.) Sie waren nicht ganz unwesentlich für die Entstehung des heutigen Antrags zum Thema gestaffelter Mutterschutz. Sie haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und auch uns Parlamentarier*innen immer wieder an Ihrem Wissen und Ihrem Erfahrungsschatz teilhaben lassen. An dieser Stelle darf ich auch vom Kollegen Schäfer herzliche Grüße ausrichten und Sie herzlich willkommen heißen. Die Entscheidung zur Elternschaft ist eine Reise voller Hoffnung und unermesslicher Liebe, aber auch Ängsten. Es ist eine aktive Entscheidung, bei der sich das Leben zwangsläufig ändert, ein sehr emotionaler Weg für alle Betroffenen, der für die gebärende Mutter zusätzlich auch noch ein sehr körperlicher ist. Als Mutter und Abgeordnete stehe ich heute vor Ihnen, um über dieses Thema zu sprechen, das nicht nur eine politische Relevanz hat, sondern auch zutiefst menschliche Empfindungen berührt, das Thema Mutterschaft und das Leid, das mit dem Verlust eines ungeborenen Kindes verbunden ist. Mutterschaft ist eine Reise voller Höhen und Tiefen, eine Reise, die uns Frauen und unsere Familien tief prägt. Doch leider ist diese Reise nicht immer von Glück und Freude geprägt. Viele von uns kennen dieses Leid, das mit dem Verlust eines ungeborenen Kindes verbunden ist. Fehlund Totgeburten sind Teil der Realität vieler Frauen und ihrer Familien, und doch werden sie oft immer noch als Tabuthema behandelt. Wir alle kennen die unausgesprochene Regel: Vor den ersten drei Monaten sagt man niemandem etwas von der Schwangerschaft. Klarer kann man das Tabu gar nicht beschreiben. Liebe Kolleg*innen, ich habe eine Freundin, die eine Fehlgeburt in den ersten drei Monaten durchleben musste. Ich erzähle Ihnen das, weil dieses Beispiel zeigt, welche Auswirkungen diese gesellschaftliche Tabuisierung mit sich bringt. Unter dem Motto: „Stell dich nicht so an“ beziehungsweise „Stell dich nicht so an, das Ganze war doch nur in den ersten drei Monaten“, wurde ihr die Trauer um ihr verlorenes Kind einfach abgesprochen. Ja, es war in den ersten drei Monaten, aber dass diese Frau sich in dieser Zeit mit dem Gedanken Mutter zu werden, intensiv auseinandergesetzt hat, dass das etwas mit ihr und ihrem Umfeld gemacht hat, wird viel zu selten gesehen. Sie hat sich Gedanken um das Kinderzimmer gemacht, wie sie ihr Kind nennen will. Sie war täglich am eigenen Leibe damit konfrontiert, dass sie ein Kind mit sich trägt, durch Ziehen im Bauch, durch die Übelkeit. Um das ungeborene Kind zu schützen, stellt sie ihre Ernährung um, verzichtet auf rohen Käse und vieles andere, was sie zuerst mal googeln muss. Sie kauft sich ein Päckchen Folsäure, denn sie will wirklich alles richtig machen. Von einem auf die andere Sekunde verliert sie das Kind: Eine Blutung auf der Toilette, sie geht zum Frauenarzt, der Fötus ist abgegangen. Ja, der Fötus ist abgegangen, für sie heißt das aber, dass ihre nahe Zukunft sich gerade noch einmal komplett geändert hat: Sie wird aus dieser Schwangerschaft keine Mutter sein. Sie wird nicht Mutter dieses Kindes sein. Die Packung Folsäure räumt sie weg, jetzt braucht sie sie ja nicht mehr. Die Wunschliste mit den Babysachen kann sie von ihrem Handy noch nicht löschen. Sie ist traurig, was klar ist, denn sie trauert um ihr Kind. Hinzu kommt, dass eine Fehlgeburt auch körperliche Auswirkungen hat: Blutungen, eventuell muss eine Ausschabung durchgeführt werden, Arztbesuche stehen an. Weil „man“ in den ersten drei Monaten nicht darüber spricht, weiß sie gar nicht, dass viele Frauen und Familien das gleiche Schicksal erleiden. Viele Mütter, die eine Fehlgeburt durchmachen, fühlen sich dadurch alleine. In nicht seltenen Fällen kommt es zu Schuldgefühlen: Was habe ich falsch gemacht? Habe ich etwas Falsches gegessen? Habe ich zu schwer gehoben? Es sind Fragen rund um das Warum, wenn es doch bei all den anderen klappt. Ein Irrglaube, nicht die Realität. Es ist an der Zeit, dass wir dieses Tabu brechen und betroffenen Frauen und ihren Familien den Raum geben, offen über ihre Erfahrungen zu sprechen, ohne Angst vor Verurteilung, ohne Stigmatisierung. (Beifall von der SPD.) Dieses Tabu muss gebrochen werden, damit sich die vielen Betroffenen nicht mehr alleine fühlen, denn die Realität ist: Ihr seid nicht alleine. Liebe Kolleg*innen, wir wollen nicht, dass Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, sich wie (Abg. Klein (SPD)) Bittsteller*innen fühlen müssen, wenn sie zum Arzt gehen, um sich krankschreiben zu lassen. Eine Frau, die ihr Kind verliert, ist nicht krank, nein, sie ist eine Mutter, die ihr Kind verloren hat. Ihr Körper und ihre Seele brauchen Raum und Zeit, um diesen Verlust zu verarbeiten. Was ganz wichtig ist: Sie soll auch wissen, dass wir als Gesellschaft sie auch als Mutter sehen, wenn sie als solche gesehen werden möchte. Es ist unsere Verantwortung als Gesetzgeber*innen, sicherzustellen, dass betroffene Frauen den Schutz, die Unterstützung und die Rechte erhalten, die sie brauchen und verdienen. Deshalb bitte ich Sie alle, diesen Antrag zu unterstützen und begrüße sehr, dass sich die CDU-Landtagsfraktion unserem Antrag angeschlossen hat. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen, dass wir als Gesellschaft bereit sind, uns mit dem Thema Mutterschaft und den damit verbundenen Herausforderungen auseinanderzusetzen. Lassen Sie uns eine Kultur der Solidarität und des Mitgefühls schaffen. - Danke. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Klein. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind Wortmeldungen eingegangen. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Das ist ein richtig guter Antrag. Es ist eigentlich schon schade, dass man für Selbstverständlichkeiten so viele Worte braucht, für die Selbstverständlichkeit, dass es eine wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft ist, Mutter zu sein, und dass man Unterschiede macht: Mutter von drei Kindern, Mutter von einem Kind, Mutter von einem Kind, das tot geboren ist, Mutter von einem Kind, das verloren gegangen ist. Es ist eigentlich schon traurig, dass man diesen Unterschied machen will oder machen soll. Ich denke, Mutter ist Mutter, selbst wenn es nur am ersten Tag der Schwangerschaft ist. Deshalb sollte man gar keine Unterschiede machen. Der Vorschlag, der hier vorgelegt worden ist, gibt eine Abstufung vor. Das ist noch nicht das, was man eigentlich bräuchte, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung, und deshalb stimmen wir zu. (Beifall von der AfD.) Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. - Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Christina Baltes.

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Es gibt doch nichts Schöneres auf der Welt, als wenn ein neuer Erdenbürger oder eine neue Erdenbürgerin das Licht der Welt erblickt. Aber nicht allen Frauen ist es vergönnt, ihr erwünschtes, ersehntes Kind gesund zur Welt zu bringen. Viele Frauen erleiden eine Fehlgeburt. Meine Kollegin Réka Klein hat es gerade gesagt, diese Fehlgeburten sind oft noch ein Tabuthema. Für betroffene Mütter und Paare ist eine Fehlgeburt mehr als nur das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft. Sie haben ein Kind verloren und fragen sich: Warum ist es dazu gekommen? Einige Studien gehen davon aus, dass 80 Prozent der Fehlgeburten in dem Zeitraum vor der 13. Schwangerschaftswoche stattfinden. Als Fehlgeburt wird aus medizinischer Sicht das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Schwangerschaftswoche bezeichnet. Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche, oder wenn das Kind mehr als 500 g wiegt, gelten als Totgeburt. Geburten, bei denen die Kinder ohne erkennbare Lebenszeichen geboren werden, bezeichnet man auch als „stille Geburt“. Eine erlittene Fehlgeburt ist ein entscheidendes Erlebnis für viele Frauen - aber auch für die Männer und die Familien - ein Schicksalsschlag. Betroffene Frauen benötigen oft einige Zeit, um eine Fehlgeburt zu verarbeiten. Viele Frauen empfinden nach einer Fehlgeburt Gefühle von Trauer, Betrübtheit, Wut, Schuld oder Angst vor einer erneuten Geburt. Glauben Sie mir, ich weiß, von was ich spreche. Auch in meinem nahen Umfeld habe ich das erlebt. Trauer über den Verlust ist eine natürliche Reaktion und sollte nicht unterdrückt oder verleugnet werden. Mit einer anderen Person über diese Gefühle zu sprechen, kann den Frauen dabei helfen, sich mit ihren Gefühlen auseinanderzusetzen und eine neue Perspektive zu gewinnen. Für die Trauerbewältigung gibt es kein allgemeingültiges Rezept. Manchen Frauen und Paaren hilft es, mit Freundinnen und Freunden oder Verwandten über das Erlebte zu sprechen. Andere schließen sich Selbsthilfegruppen an und/oder nehmen professionelle Angebote an. Verschiedene Beratungsstellen bieten psychologische Unterstützung. Frauen, die bis zur 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben in Deutschland bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz. Also müssen diese Frauen nach einer erlittenen Fehlgeburt direkt wieder arbeiten gehen, sofern sie nicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Hier sind sie auf das Verständnis der Ärzte angewiesen. Es gilt kein grundsätzlich rechtlich verankertes Verständnis für ihre Situa- (Abg. Baltes (SPD)) tion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dem müssen wir entgegenwirken. (Beifall von der SPD und der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist wichtig, für diese Frauen auch einen rechtlichen Raum zu schaffen, damit sie das Geschehene besser verarbeiten können. Da sind wir alle gefordert. Insofern bin ich froh, dass sich die CDU unserer Forderung angeschlossen hat. Die Situation von Müttern und Familien nach Fehl- und Totgeburten ist ein viel zu wenig beachtetes Thema und der Schutz der Mütter vor und nach der Geburt - egal, wann und wie ein Kind zur Welt kommt - muss nach unserer Ansicht verbessert werden. Hier besteht aus unserer Sicht eine Gesetzeslücke. Mit einer Staffelung des Mutterschutzes können wir die harte Grenze und die daraus resultierenden Ungleichheiten überwinden, die sich bislang aus Geburtszeitpunkt, Gewichtsangabe, Tod- oder Lebendgeburt ergeben. Das Gesetz sagt - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“, § 1591 Bürgerliches Gesetzbuch. Aber beim Mutterschutz von Sternenkind-Müttern macht das Gesetz Unterschiede. Wir möchten die aktuelle harte Grenze des Mutterschutzes weicher gestalten. Ein gestaffelter Mutterschutz schützt Frauen schon nach frühen Fehlgeburten und baut sich entsprechend der Anzahl der Schwangerschaftswochen auf. Er soll als Angebot gestaltet werden, denn jede Frau soll selbst entscheiden können, ob sie diesen zusätzlichen Schutz in Anspruch nehmen möchte. Der gestaffelte Mutterschutz ist damit eine weitere wichtige Säule im Schutz der gesellschaftlichen Anerkennung der Mutterschaft, der Elternschaft, ein weiterer Schritt, der wichtig und schon lange überfällig ist. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall von der SPD und der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Baltes. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Dagmar Heib.

Diese Rede einzeln zitieren

Dagmar Heib CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schmaus, unser Landesbehindertenbeauftragter, ist, denke ich, auch zu diesem Punkt gekommen. Ich begrüße Sie ebenfalls. Das Thema Mutterschutz bei Fehlgeburten begleitet uns seit einigen Jahren. Ich kucke in die Richtung Sandra Kern. Sie begleitet uns als Vorsitzende des Vereins Sterneneltern schon seit vielen Jahren, auch in Anhörungen. Der Anstoß zu den Änderungen im Bestattungsgesetz, bei dem es viele Kommunen geschafft haben, auf ihren Friedhöfen Felder für Sternenkinder zu schaffen, ist eine Folge - das haben wir auch gemeinsam gemacht - aus der Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. 2022 ist die Petition von Frau Sagorski ins Leben gerufen worden. Ich habe sie mitgezeichnet. Ich habe öffentlich dazu aufgerufen, man möge dieser Petition folgen, weil sie diesen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten anregt. Das hat durch Frau Sagorski und Kolleginnen, Freunde, wie auch immer, dazu geführt, dass es eine Verfassungsklage gibt. 75.000 Unterschriften wurden gesammelt. Das führte 2023 dazu, dass es im Bundestag ein Fachgespräch gab. Eingeladen vom zuständigen Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend waren viele Sachverständige. Man war im Bundestag in Berlin einhellig der Meinung - ich denke heute noch genauso -, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das hatte der Koalitionsvertrag der Ampel auch 2021 schon so gesehen und festgeschrieben, dass es eine Änderung geben muss. Was folgt nun daraus? - Fachgespräch, einhellige Meinung, es gibt eine Arbeitsgruppe interfraktionell im Bundestag. Hat die zuständige Familienministerin bisher einen Gesetzentwurf vorgelegt? - Nein, Fehlanzeige. Haben die Ampelkoalition, das Kabinett, die Koalitionsfraktionen sich auf den Weg gemacht, einen Gesetzentwurf einzubringen? (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Nein.) Fehlanzeige. Ich bin froh, dass wir das heute haben. Wir tragen das gerne mit. Ich möchte daran erinnern, dass im letzten Jahr, zum Internationalen Frauentag, im Antrag der CDU, der von der Mehrheitsfraktion abgelehnt wurde, eine Forderung war, den gesetzlichen Mutterschutz bei Fehl- und Totgeburten auch vor der 24. Schwangerschaftswoche zu gewährleisten. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ja. - Abg. Com- merçon (SPD): Das war aber nicht der Grund, warum wir das abgelehnt haben.) Das mag etwas anderes gewesen sein. Der Antrag wurde aber abgelehnt. Ich möchte meine Rede fortführen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es ist nicht meine Aufgabe, Ihre Gründe darzulegen. Meine Aufgabe ist es jetzt, hierzu Stellung zu nehmen. (Weiterer Zuruf des Abgeordneten Com- merçon (SPD).) Das habe ich nicht getan. Ich habe nur ein Abstimmungsverhalten dargestellt und es war richtig, wie ich es dargestellt habe. (Abg. Maaß (SPD): Nein, überhaupt nicht!) (Abg. Heib (CDU)) Ich sage an der Stelle, wir sind ja froh, dass es diese Initiative wieder gibt. Wir treten ihr auch gerne bei. Wir wollen das doch gemeinsam erreichen. Das ist unser Ziel. Sie haben es in Berlin im Koalitionsvertrag, wir haben es hier schon im Antrag vorgebracht, und jetzt versammeln wir uns gemeinsam, das ganze Haus dahinter. Ich finde, es ist eine gute Sache, dass wir das machen. (Beifall von der CDU.) Natürlich ist ein Gedanke dieser Gesetzesänderung, die wir verfolgen, dass wir der Belastung einer Frau, einer Mutter - vor allen Dingen der emotionalen Belastung der Mutter -, Rechnung tragen können. Das ist unser Ziel. Das ist von den Vorrednerinnen ganz deutlich dargelegt worden. Aber, meine Damen und Herren, es geht uns genauso um den Umgang mit dem toten Kind. Eine Fehlgeburt ist natürlich eine emotionale Belastung für die Frau, aber es ist auch ein Mensch gestorben. Ich möchte daran erinnern, auch das Bundesverfassungsgericht redet in seinen Entscheidungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch vom rechtlichen Schutz des Ungeborenen und vom Lebensrecht des Ungeborenen. Hier wird immer darauf abgestellt - und das ist wichtig -, dass Menschen sterben, wenn es um Fehlgeburten geht. Es geht um einen Menschen, wenn auch nicht um einen geborenen. Es geht bei einer Fehlgeburt nicht um eine Krankheit. Auch das ist deutlich gesagt worden. Auch diesem ungeborenen Leben gegenüber sind wir zu einer Änderung im Mutterschutz verpflichtet. Ich sehe das so und meine Fraktion sieht das so, und zwar begründet aus der uns gegebenen Verpflichtung, in der Schwangerschaft die Rechte der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes gleichermaßen zu sichern und zu berücksichtigen. Auch das verpflichtet uns dazu, den Mutterschutz zu ändern. Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung zu der aktuellen Diskussion, die wir derzeit in der Bundesrepublik erleben können. Wir haben die Ergebnisse der Kommission der reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Sie ist im letzten Jahr ins Leben gerufen worden und zu Ergebnissen gekommen. Vorweg möchte ich stellen, dass für mich und uns als CDU-Fraktion die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach wie vor zählt: Aus dem Grundsatz der Menschenwürde ist eine Abtreibung nach dem Grundgesetz für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht anzusehen und demgemäß rechtlich verboten. Die Missbilligung dessen muss in der Rechtsordnung klar zum Ausdruck kommen. Eine Regelung allenfalls außerhalb des Strafrechts - das ist ein Ergebnis dieser Kommission - steht für eine rechtliche Billigung der Abtreibung, also eigentlich genau das Gegenteil. Ein Schwangerschaftsabbruch ist immer ein Tod, auch ein Vernichten von Leben. Ich möchte an der Stelle sagen, denn ich finde, es gehört zusammen, dass die bisherige Regelung in Deutschland bezüglich der Schwangerschaftsabbrüche in § 218 StGB eine kluge Regelung war, die seit 30 Jahren befriedet. Ich weiß, dass die Meinungen auseinandergehen. Das ist auch kein Thema. Für uns steht aber fest, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes in einen guten Zusammenhang und Einklang gebracht werden. Das hat in den letzten Jahren funktioniert. Ich bin gespannt, was die Ampel aus diesen Ergebnissen machen wird. Man hört verschiedene Äußerungen. Die Frauenverbände - das ist auch richtig - schließen sich hinter der WHO zusammen und sprechen sich von Fristen und Indikationen in dem Bereich los. Man sagt, man fokussiert sich zu sehr auf zwölf Wochen. Das macht mir deutlich, dass wir bei uns im Land wahnsinnige Diskussionen vor uns haben werden. Das ist meine große Sorge. Ich weiß nicht, ob die Regierungskoalition gemeinsam eine gute Lösung vorschlagen kann und ob wir diese Lösung gemeinsam gut diskutieren können. Da sind ganz viel Führung und Bewusstsein erforderlich. Wir haben in den letzten Jahren leider einiges erleben müssen. Ich will nur kurz das Selbstbestimmungsrecht nennen. Man hatte die Aufgabe, das Transsexuellengesetz zu ändern. Das hat das Bundesverfassungsgericht aufgegeben. Man hat überbordend Änderungen aufgenommen, die dazu geführt haben, dass es Verletzungen und teilweise Spaltung in der Gesellschaft gab. Ich habe im Moment Sorge. Mir fehlt das Vertrauen, dass wir diese Diskussionen in unserem Land so zu Ende bringen können, dass wir miteinander zu guten Lösungen kommen, dass wir versöhnen und nicht spalten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU-Fraktion.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Heib. - Ich erteile nun dem Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Herrn Dr. Magnus Jung, für die Regierung das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Magnus Jung

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte, die wir jetzt führen, ist eine schwierige. Sie ist in weiten Teilen eine Debatte, die man mit Trauer führt. Sie ist gleichwohl gesellschaftlich wichtig. Ich nehme Ihnen, Kollegin Dagmar Heib, ab, dass Sie in Sorge sind, wie verschiedene Debatten in Zukunft in Deutschland zu führen sind. Die Debatte über den Schwangerschaftsabbruch ist eine, die wir führen müssen. Es wird sicherlich eine schwierige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung darum geben. Ich würde aber dringend davon abraten, die heutige Debatte mit dem Thema Mutterschutz zu vermischen. Das sind zwei unterschiedliche Themen. Vor allen Dingen an dem Punkt, bei dem wir uns offensichtlich einig sind, dass wir beim Thema Mutterschutz Verbesserungen und Änderungen brauchen, machen wir es uns unnötig schwer, wenn wir das mit dem Schwangerschaftsabbruch vermischen. Das ist meine herzliche Bitte. Lassen Sie uns diese Debatten getrennt voneinander führen. (Beifall von der SPD-Fraktion.) Ich will mich herzlich bei den Fraktionen von SPD und CDU bedanken, die diesen Antrag am Ende gemeinsam eingebracht haben. Sie haben damit eine Debatte aufgegriffen, die in der Bevölkerung seit einiger Zeit stattfindet. Es sind auch Vertreter*innen verschiedener Organisationen vor Ort, die dafür im Saarland viel Gutes geleistet haben. Die Debatte gehört jetzt in die politischen Gremien, in die Landtage, in den Bundesrat, in den Bundestag, weil die Bundesregierung oder das Familienministerium leider offensichtlich bislang nicht in der Lage ist, das umzusetzen, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich eine Änderung beim Mutterschutz. Man hört, dass dort eine Vorverlegung des Stichtages zur Unterscheidung von Fehlgeburt und Totgeburt von der 24. auf die 20. Woche diskutiert wird. Das ist keine ausreichend gute Lösung für all die unterschiedlichen Fragen und Probleme, die heute angestoßen worden sind. Deshalb nehmen wir als Landesregierung den Auftrag des Landtages sehr gerne an, dieses Thema nach Berlin zu tragen. Wir haben eine entsprechende Initiative für die nächste Fachministerkonferenz in der Vorbereitung. Wir haben auch den Auftrag des Kabinetts in der Tasche, den Bundesrat mit diesem Thema zu befassen. Beides werden wir in diesem Jahr tun. Ich hoffe, dass das ein Beitrag dazu ist, das Thema in Deutschland insgesamt nach vorne zu bringen. (Beifall von der SPD- und der CDU-Fraktion.) Ich will zwei Themen betonen, die in der Debatte schon gesagt worden sind und aus meiner Sicht der Kern sind. Das eine ist die Änderung der Rechtslage im Mutterschutz. Diejenigen, die ein Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche verloren haben, sollte die Regelung des Mutterschutzes nutzen können, ohne einen Krankenschein machen zu müssen. Das ist nicht nur eine rechtlich gebotene Maßnahme, sondern es geht auch um die Frage - und da komme ich zum zweiten Punkt -, mit welchen Augen der Gesetzgeber, der Staat auf die Situation von Müttern schaut, die ein Kind verlieren. Ist es eine reine Privatsache? Ein Problem, das im Gesundheitssystem gar nicht als Problem wahrgenommen werden muss? Oder ist es ein Thema, bei dem sich die Frauen der Unterstützung und der Solidarität der Gesellschaft sicher sein können, und durch die Art und Weise, wie der Staat mit diesem Thema umgeht, klar ist, dass die Frauen nicht alleingelassen werden, dass sie sich schon gar nicht Gedanken machen sollten, inwieweit sie selbst einen Beitrag dazu geleistet haben? - Es können alle möglichen schwierigen Gedanken auftauchen, aber die Solidarität des Staates und der Gemeinschaft sollte die Frauen in dieser schwierigen Situation auffangen. Wir brauchen einen anderen Umgang der Gesellschaft mit diesem Thema und viel mehr als nur Enttabuisierung. Das unterstützt die entsprechende Gesetzgebung. Das ist das, was wir heute gemeinsam wollen. Ich glaube, im Detail werden wir sehen, dass es nicht ganz leicht ist, einen guten Weg zu finden. Selbst mit bestem Willen werden wir nur Teillösungen finden. Es wird nicht ganz leicht sein, aber Lösungen müssen gefunden werden. Wir arbeiten da sehr gerne an den Vorschlägen mit und nehmen den Auftrag des Parlaments heute entgegen. Wir bedanken uns bei all denen, die in der Gesellschaft ihren Beitrag in der Debatte geleistet haben, und werden zu gegebener Zeit berichten, was wir auf diesem Weg erreicht haben. - Vielen Dank und Glück auf!

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Minister. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor, somit schließe ich die Aussprache. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/906 - neu. Wer für die Annahme der Drucksache 17/906 - neu - ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 17/906 - neu - einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben alle Fraktionen des Hohen Hauses. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Konsequente Aufarbeitung der Missstände bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - Neue Verantwortungsstrukturen für die Stiftung schaffen (Drucksache 17/902) Zur Begründung des Antrags erteile ich Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man vor einem Scherbenhaufen steht, dann weiß man eigentlich genau, was zu tun ist: Aufräumen und neu aufstellen. Genau an dem Punkt steht die Landesregierung mit Blick auf die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz - vor einem Scherbenhaufen, der dringend und nachhaltig aufgeräumt und neu aufgestellt werden muss, um als kultureller Leuchtturm wirken zu können. Ein langsames Siechtum durch unambitionierte Ausstellungen, dümpelnde Besucherzahlen und eine unübersehbare Personalflucht hat mit Sicherheit in erster Linie eine überforderte Vorständin mitverursacht. Zu verantworten hat es aber gleichermaßen eine Kuratoriumsvorsitzende und Kulturministerin, die zu lange die schützende Hand darüber gehalten hat und Dinge schleifen ließ. Der Scherbenhaufen wurde aber mit dem unprofessionellen Management rund um die Absage der Ausstellung der Künstlerin Candice Breitz erst richtig groß: kopfloses Vorgehen, bis heute nicht sauber und belegbar mit Argumenten untermauert. Hieran trägt in besonderem Maße die Kuratoriumsvorsitzende und Kulturministerin Verantwortung. Das lässt sich auch nicht mit einem Beißreflex überdecken, der - ich muss es so deutlich sagen - wirklich unterirdisch ist. Es ist schlicht und ergreifend unverschämt und geht an der Sache völlig vorbei, zu versuchen, diejenigen, die allein nur die grottenschlechte Kommunikation, die fehlende Transparenz und das Missmanagement kritisieren, in den Dunstkreis von Antisemitismus rücken zu wollen. In der letzten Plenardebatte fand dieser unkontrollierte Beißreflex hier mit Vorwürfen gegen die CDU-Fraktion einen traurigen Tiefpunkt in Sachen Debattenkultur. Das war unterirdisch, das habe ich damals zurückgewiesen, das war ehrabschneidend. Wir weisen diese haltlosen Unterstellungen auch heute noch einmal vehement und in aller Deutlichkeit zurück. (Beifall von der CDU.) Wir verbitten uns solche Manöver, die keinerlei Substanz haben, sondern allein dafür herhalten müssen, von einer unliebsamen Debatte abzulenken und sie ersticken zu wollen. Der Umgang mit den veröffentlichten Chatnachrichten hat sein Übriges getan, das Vertrauen in das Krisenmanagement von Ministerin und Kuratoriumsvorsitzende zu zerstören. Wir haben in der letzten Sitzung hier im Plenum gesagt: Mindestens eine der beiden Frauen hat gelogen und mindestens eine muss gehen. Eine der beiden - die Vorständin - ist gegangen. Ob und was an ihren Äußerungen gelogen war oder nicht, blieb weiter offen, ebenso natürlich auch, wie es sich mit der zweiten der beiden Frauen verhielt. Man hat sich einvernehmlich geeinigt. Und nun? Alles gut? Zurück zur Tagesordnung? War da noch was? - Ja, da war noch was: Ein Scherbenhaufen, ein richtig großer Scherbenhaufen und der muss aufgeräumt werden, umfassend. Und die Stiftung muss aus der Krise geführt werden. Der Kulturbetrieb im Saarland hat nicht das Vertrauen in die Ministerin, dass sie diesen Scherbenhaufen wirklich aufräumt, die Stiftung neu aufstellt und zukünftig mit echtem, dauerhaftem Interesse und der notwendigen Expertise die Geschicke des Kuratoriums führen wird. Die saarländische Kulturlandschaft hat nicht das Vertrauen, dass die Ministerin den schwierigen Spagat zwischen Führungsstärke in Krisen einerseits und der nötigen Zurückhaltung mit Blick auf künstlerische Freiheit und Meinungsfreiheit andererseits meistern kann. Und wir haben das Vertrauen auch nicht. Wir haben zumindest erwartet, dass die Landesregierung oder die sie tragende Fraktion eigene Versäumnisse einräumt und eigene Vorschläge macht, um eine echte, konsequente Neuaufstellung der Stiftung auf den Weg zu bringen. Bisher erkennen wir das nicht. Wir machen in unserem heutigen Antrag einen Vorschlag, um eine grundlegende Problematik in der Struktur der Stiftung aufzulösen, die mit Blick auf die handelnden Personen ursächlich war für den kulturpolitischen Scherbenhaufen. Kern unseres Vorschlags ist die Auflösung der Personalunion aus Kuratoriumsvorsitz und Stiftung Saarländischer Kulturbesitz und dem Amt der Kulturministerin. Das ist ein Vorschlag, den der Landesrechnungshof 2011 schon einmal gemacht hat, um aus der damaligen großen politischen Krise um den Erweiterungsbau der Modernen Galerie zu lernen. Es war ein Reformschritt, der damals von der Jamaika-Regierung auch so in einen Entwurf zur Änderung des Stiftungsgesetzes per Kabinettsbeschluss aufgenommen wurde, aber nach dem Scheitern von Jamaika vom neuen Minister Ulrich Commerçon in diesem entscheidenden Punkt geändert wurde. Diese Debatten 2012 waren vor meiner politischen Zeit, vor der politischen Zeit der meisten hier im Raum. Ich habe mir die Genese angeschaut. Entgegen den Empfehlungen, dann doch bei der Personalunion von Kuratoriumsvorsitz und Ministeramt zu bleiben, war damals auch eine ministeriale Rolle rückwärts entgegen der ursprünglichen Position der SPD-Landtagsfraktion, die dies ursprünglich auch und besonders vehement gefordert hatte. Aber aus der damaligen Perspektive war diese Rolle rückwärts vielleicht sogar nachvollziehbar, Kollege Commerçon, denn Sie waren als Minister selbst bereit, die Anforderungen der Stiftung zu Ihrer Sache zu machen und anzupacken. (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) Ihr persönliches Interesse an und Ihr Engagement für die Stiftung und die Kulturpolitik insgesamt schätze ich ausgesprochen, und es ist mir an dieser Stelle bei allen Unterschieden auch ein persönliches Anliegen, dies zu betonen. Aus dieser Perspektive heraus ist es also durchaus nachvollziehbar, dass Sie die Zügel in die Hand nehmen wollten. Deshalb fand es letztlich wohl auch eine Mehrheit. Sie konnten damals wohl überzeugen. Aber wenn dieses Amt automatisch in Personalunion ans Ministeramt gekoppelt ist, dann sind die nötigen Voraussetzungen in der personellen Nachfolge nicht notwendigerweise gegeben. Denn seither fehlt es an Einsatz, an der notwendigen kulturpolitischen Expertise und der nötigen Führung bei dem eben beschriebenen Spagat der Anforderungen. Dann wurde dieses Konstrukt der Personalunion aus Kuratoriumsvorsitzender und Ministerin leider erneut zum Stolperstein, dies schon beginnend mit der unglücklichen Besetzung der Vorständin, die von Beginn an bis zum heutigen Tag Zweifel aufwarf, und dem erwähnten Scherbenhaufen. Mit Blick auf die vergangenen Monate und die neue Krise der Stiftung muss man also von einer Fehleinschätzung sprechen, nicht stärker an die Struktur der Stiftung gegangen zu sein. Diesen Fehler wollen wir mit unserem heutigen Antrag beheben und fordern die Neustrukturierung der Stiftung und die Aufhebung der Personalunion von Kulturministerin und Kuratoriumsvorsitzender. Natürlich muss das Bildungsministerium umfänglich über die Vorgänge in der Stiftung informiert werden, sodass ein beratender Sitz weiterhin vorgesehen wird. Wir schlagen auch vor, die Voraussetzungen für die Bestellung von Kuratoriumsmitgliedern eindeutiger zu fassen und grundsätzlich für mehr Transparenz zu sorgen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, an Transparenz hat es in den letzten Monaten gemangelt, aber Transparenz muss die oberste Maxime für eine Neuaufstellung sein. (Beifall von der CDU.) Wir werden sehen, ob Sie über Ihren Schatten springen können und bereit sind, mit diesem Antrag den Weg für eine Neuaufstellung frei zu machen. Vielleicht überraschen Sie uns ja auch in Ihren Redebeiträgen mit eigenen Vorschlägen zu einer konsequenten Neuaufstellung der Stiftung. Wir sind dabei gesprächsbereit und offen auch für Ihre Vorschläge im Wettbewerb um die besten Ideen. Eines muss Ihnen aber so oder so klar sein: Es geht kein Weg vorbei an echten Reformen. Es kann kein „Weiter so!“ geben. Es wird auch nicht reichen, in den vergangenen Krisen der Stiftung zu wühlen, um vom aktuellen Scherbenhaufen und der eigenen Verantwortung abzulenken. Das wäre zwar ein Vorgehen, das wir in anderen Bereichen schon mehrfach erlebt haben, aber es wäre nach nun doch zwölf Jahren Verantwortung der SPD im Kulturressort nicht nur zu wenig, es wäre peinlich. Zeigen Sie, dass Sie bereit sind, Ihre kulturpolitische Verantwortung in der Gegenwart und Ihre Verantwortung für die Zukunft der Stiftung zu übernehmen. Überraschen Sie uns. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. Ich eröffne nun die Aussprache. Es liegt eine Wortmeldung vor. - Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Sascha Haas das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Haas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Scherbenhaufen ist ein gutes Stichwort, denn den größten Scherbenhaufen in der Geschichte der Stiftung hat die CDU über Jahrzehnte angerichtet. (Abg. Schmitt-Lang (CDU): Ich wusste, dass es jetzt peinlich wird!) Es wird nicht peinlich, sondern das ist es, worüber wir reden müssen, wenn wir über das Stiftungsgesetz reden, Frau Schmitt-Lang. Denn das aktuelle Stiftungsgesetz ist das Ergebnis dessen, was damals mit dem Erweiterungsbau des Vierten Pavillons passiert ist. Es ist eine Geschichte voller Pleiten, Pannen und Vorwürfen, die die Staatsanwaltschaft und den Rechnungshof auf den Plan rief sowie zwei Untersuchungsausschüsse in diesem Landtag beschäftigt hat. Ich glaube, es waren Sie, Herr Toscani, der zu dieser Zeit Innen- und Kulturminister im Kabinett der Jamaika-Regierung war. Auch ich habe recherchiert, denn es war auch nicht zu meiner aktiven Zeit hier im Landtag. Es ist richtig, dass Sie damals gefordert haben, dass die Personalunion zwischen Kulturminister und Vorsitz des Kuratoriums aufgehoben wird. Das hatten Sie ja auch gesagt. Ich verstehe Sie also richtig: Sie wollten damals schon, dass die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz ganz alleine das ausbadet, was zwei CDU-Kulturminister und eine CDU-geführte Staatskanzlei an kultur- und baupolitischen Skandalen angerichtet haben. Ist das richtig? (Abg. Toscani (CDU): Nein.) Doch, ich glaube schon. Das kann man nämlich nur fordern, wenn man sein eigenes Versagen nicht verantworten und es einem Kuratoriumsvorsitzenden in die Schuhe schieben will, der (Abg. Haas (SPD)) keine politische Verantwortung hat. So sieht es nämlich aus. (Beifall von der SPD. - Sprechen bei der CDU.) Noch eine Frage an Sie, Herr Toscani. Ist es richtig, dass Sie später als Finanzminister in der Großen Koalition nicht mehr wollten, dass die Personalunion aufgelöst wird? Also muss ich sagen, Sie könnten mir eigentlich zustimmen, dass ich annehmen kann, dass der heutige Antrag lediglich dazu dient, dass Sie elf Jahre später noch einmal festhalten wollen, dass Ihre Zustimmung damals falsch war. (Sprechen bei der CDU. - Zuruf von der CDU.) Für mich ist eines klar. Der vorliegende Antrag hat keine schlüssige Argumentation. Er verschweigt, wieso es notwendig war, dass das Gesetz über die Stiftung neu aufgestellt werden muss. Ja, ich bin froh, dass, nachdem Jamaika gescheitert war, es einen Kulturminister mit dem Namen Ulrich Commerçon gab, der heute unser SPD-Fraktionsvorsitzender ist, der nach Ihrem Desaster beim Vierten Pavillon Verantwortung übernommen hat. (Beifall von der SPD.) Das hat ganz viel damit zu tun, weil wir hier über das Stiftungsgesetz reden. Herr Commerçon hat Verantwortung übernommen. Während sich AKK notgedrungen hier vor dem Plenum entschuldigen musste und davon sprach, dass Politik versagt hat, hat Herr Commerçon als damaliger Kulturminister den Bau des Vierten Pavillons fertiggestellt und die Stiftung mit einem neuen Gesetz auf neue Füße gestellt. (Lautes Sprechen bei der CDU.) Dafür, Herr Commerçon, gilt Ihnen mein herzlicher Dank. (Beifall von der SPD.) Wir haben auch gehört, es gab damals Empfehlungen zum Stiftungsgesetz. Der Rechnungshof hat klare Empfehlungen gegeben. Es gab nämlich zwei Varianten, die vorgeschlagen wurden. Auch das verschweigt Ihr Antrag, liebe CDU-Kollegen. Mit dem aktuellen Gesetz, wie wir es jetzt haben, gibt es ganz klare Zuständigkeiten und Regeln, die verhindern sollen, dass es jemals wieder zu den Missständen und Skandalen kommt, die Sie verursacht haben. Die sogenannten Checks and Balances wurden neu austariert, beim Vorstand durch eine Doppelspitze und das Vier-Augen-Prinzip, bei den Stiftungsorganen untereinander und im Verhältnis zur Aufsicht. Die Fachaufsicht hat heute das Kulturministerium, die Rechtsaufsicht das Innenministerium. Die Regelung, wie wir sie jetzt haben, regelt vor allem das Verhältnis zwischen der Landesregierung mit der Aufgabe der Fachaufsicht über die Stiftung. Wenn ich Ihren Antrag jedoch richtig verstanden habe, geht es im CDU-Antrag um den Vorwurf, dass es ein übergriffiges Verhalten des Kuratoriums gegenüber der Vorständin oder des Vorstandes gegeben hätte. Das ist rechtlich ein Thema zwischen beiden Organen der Stiftung und hat sowohl mit dem Bildungsministerium oder der Landesregierung in Gänze nichts zu tun. Sie haben das Thema verfehlt. (Beifall von der SPD.) Das einzige Ziel, das Sie mit Ihrem Antrag verfolgen, ist, einen Alleingang der Kuratoriumsvorsitzenden zu konstruieren, denn das passt gut in Ihren Versuch, die Kulturministerin zu diffamieren. (Beifall von der SPD.) Ich empfehle Ihnen, werte CDU-Kolleginnen und ‑ Kollegen, einmal einen Blick in die Satzung der Stiftung, denn da passen leider die Realität und die Rechtslage nicht zu Ihren Behauptungen. Mit dem aktuellen Gesetz gibt es ein gestärktes Kuratorium mit einer lebendigen Diskussionskultur. Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen; ich glaube, das haben Sie bis heute nicht verstanden, weil Sie in Ausschüssen nicht aufpassen. Die Kuratoriumsvorsitzende entscheidet nichts alleine. Schauen Sie gerne noch einmal in die Satzung! (Beifall von der SPD.) Wenn ich mir Ihren Antrag anschaue und lese, dass ja nichts transparent sei, so empfehle ich Ihnen einen Blick auf die Webseite der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Dort können Sie alle Namen der Menschen nachlesen, die im Kuratorium und im Beirat sitzen. Es ist aus hochrangigen Mitgliedern mit Sachverstand der Hochschule für Musik, der Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Kulturdezernentin der Landeshauptstadt Saarbrücken zusammengesetzt, aber auch parteiübergreifend geschätzten Persönlichkeiten wie Doris Pack. Wem wollen Sie, Frau Schmitt-Lang, mit Ihrem Antrag die Kompetenz oder die aktive Mandatsausübung eigentlich absprechen? Ihr Antrag ist einfach nur peinlich. (Beifall von der SPD.) Geschichtsvergessen und dabei ohne zur eigenen Verantwortung zu stehen, versuchen Sie künstlich, eine Debatte warm zu halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, stehen Sie endlich nach Jahren und Millionen zu Ihrer Verantwortung! Hören Sie auf mit Scheindebatten! Zeigen Sie Haltung und tragen Sie Ihren Teil dazu bei, die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen! - Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Abg. Haas (SPD)) (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Haas. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die AfD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich bin der CDU-Fraktion dankbar, dass sie diesen „peinlichen“ Antrag gestellt hat und dass sie in der ganzen Zeit vor diesem Tag seit einem halben Jahr immer bohrt und bohrt, um die Wahrheit der Geschehnisse ans Licht zu bringen. Das ist eine löbliche Tat und hat auch dazu geführt, dass die SPD noch einmal vertieft über die Angelegenheit nachdenkt. Ich möchte in meiner ganz kurzen Zeit, die ich noch habe, ein paar Dinge sagen. Zuerst einmal sollten Kunst und Wissenschaft frei sein. Das ist ein Gebot. Das Zweite ist, dass ich der Ansicht bin, dass die Bildungsministerin - unabhängig von der Person - in jedem Fall überfordert ist. Manchmal werden die Zuschnitte anders gemacht. In der Regel hat sie drei wichtige Aufgaben zu betreuen. Das ist die Hochschule, das sind die allgemeinbildenden Schulen und das ist die Kultur. Das sind also zwei, drei Dinge, die in gewisser Hinsicht schon zusammengehören und die aber auch ganz spezielle Anforderungen stellen. Hier in diesem Falle, wo es um die Kultur geht, kommt noch etwas dazu. Das hat man hinter vorgehaltener Hand gehört. Die Bildungsministerin hat nicht nur - das ist meine persönliche Auffassung, das kann auch ganz anders sein - aus persönlichem Antrieb gehandelt, sondern es war immer auch ein großer Schatten hinter ihr, der ihr eingeflüstert hat, was man wie und wo machen soll. Insofern halte ich wegen der Überforderung der Ministerin im Amt - das würde auch für jeden anderen gelten - diesen Vorschlag für sehr gut, dass man dieses Amt des Vorsitzenden des Kuratoriums nicht automatisch daran bindet. Aber es kann ja auch einmal die Bildungsministerin oder der Bildungsminister sein. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor. - Ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion erneut das Wort Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang.

Diese Rede einzeln zitieren

Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Haas! Ich würde es wirklich schätzen, wenn Sie Ihre Reden, die Sie vorher geschrieben haben, wenigstens an das, was ich zuvor gesagt habe, anpassen. Wenn Sie hier im Raume zugegen waren - vielleicht können Sie es morgen der Presse entnehmen oder es sich im Nachgang nochmal anschauen -, so habe ich explizit von den Fehlern von damals gesprochen. Ich habe explizit davon gesprochen, dass es damals genau der Punkt war, aus diesen zu lernen. Die Lehre war genau, dass der Rechnungshof diesen Vorschlag gemacht hat. Ich habe auch explizit gesagt, dass ich aus der damaligen Perspektive nachvollziehen konnte, dass es trotzdem eine Rolle rückwärts gab, weil der Kollege Commerçon das Amt anpacken wollte und angepackt hat. Er hat sich der Sache gestellt und das im Nachgang sehr gut gemacht. Sie haben zwölf Jahre Zeit gehabt. Sie haben es aufgezählt, es gab Untersuchungsausschüsse, die Ministerpräsidentin damals hat sich entschuldigt. Sie fanden das jetzt doof. Ich finde, eine Entschuldigung ist erst einmal ein guter Anfang. Das würde ich mir von Ihrer Ministerin auch einmal wünschen. Damit könnte man schon einen ersten Schritt machen. (Beifall von der CDU.) Zweitens muss ich Ihnen Folgendes sagen: Die Taktik zur Flucht vor eigener Verantwortung kennen wir ja, aber dass Sie dabei ganze Jahrzehnte eigener Verantwortung überspringen, ist wirklich absurdes Theater. Aus dem Konjunktiv in dem Satz „wenn Sie das tun würden, wäre es peinlich.“ wurde ein Indikativ. Sie haben es getan und es war peinlich. (Beifall von der CDU.) Sie können doch keine Zukunft gestalten, indem Sie ausschließlich auf eine Zeit zurückblicken, in der ein großer Teil der Abgeordneten im Plenum noch Schulkinder war. Das kann doch nicht Ihre Vorstellung von zukunftsgerichteter Entwicklung und Politik sein. Bei Missständen, die jetzt anfallen, wollen Sie da etwa sagen, weil damals viel falsch gemacht wurde, dürften wir das nicht mehr kritisieren, egal, was bei der Stiftung passiert? Weil wir damals auch etwas falsch gemacht haben? Damals wurde viel falsch gemacht, ich sage es Ihnen noch einmal: viel falsch gemacht! Aber jetzt muss viel verbessert werden, weil Ihre Ministerin und Kuratoriumsvorsitzende auch ganz schön viel falsch gemacht hat! (Beifall von der CDU.) Es ist enttäuschend, dass Sie sich nicht mit einem einzigen Satz dem Wettbewerb der Ideen (Abg. Schmitt-Lang (CDU)) gestellt haben. Machen Sie doch einen eigenen Vorschlag, wenn Sie es besser können! (Abg. Haas (SPD): Wir wollen nichts am Ge- setz verändern!) Aber Sie wollen nichts verändern, genau das ist der Punkt. (Abg. Haas (SPD): Ja genau, weil das Gesetz gut ist!) Ich sage Ihnen ganz klar: Wenn es gut ist, dann hätten wir in den letzten Monaten vielleicht ein paar Probleme weniger gehabt! (Beifall von der CDU. - Sprechen. - Abg. Haas (SPD): Sie verstehen das Gesetz nicht!) Es ist ein Offenbarungseid, den Ihnen die Kulturszene nicht durchgehen lassen wird. Seit 2012 ist das Kulturministerium SPD-geführt. Sie tragen die Verantwortung für dieses kulturpolitische Desaster, ob Sie es wollen oder nicht. (Abg. Haas (SPD): Wir tragen die Verantwor- tung gerne!) Ihre Kulturministerin trägt die Verantwortung für das kulturpolitische Stolpern von einem Fettnapf in den anderen, es ist Ihre Verantwortung, es ist ein Trauerspiel, das Sie beenden könnten. Sie könnten aktiv umsteuern mit eigenen Vorschlägen, mit einem ehrlichen Blick auf die Lage und mit Mut, es für die Zukunft anzupassen. Weniger Gejammer und Fingerzeigen auf andere, mehr Mut zur eigenen Verantwortung, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, für die Kultur in unserem Land! - Vielen Dank! (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Lang. - Ich erteile nun für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Maximilian Raber.

Diese Rede einzeln zitieren

Maximilian Raber SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich möchte es betonen: Frau Schmitt-Lang, das Wiederholen mag ein pädagogisch probates Mittel sein zur Vertiefung der Lerninhalte. Das ständige Wiederholen von Phrasen macht sie letztlich aber nicht richtig! (Beifall von der SPD. - Zuruf der Abgeordne- ten Schmitt-Lang (CDU).) Vielleicht noch einmal zu Ihren Vorwürfen, weil Kollege Haas das gesagt hat. Ich empfehle Ihnen ebenfalls, wie Kollege Haas, die Lektüre der Rechtsgrundlage. Juristen sagen: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In § 8 Absatz 1 SSKG heißt es: „Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es überwacht die Tätigkeit des Vorstandes, kann ihm Weisungen erteilen und jederzeit Auskunft und Bericht sowie Vorlage der Geschäftsunterlagen verlangen.“ (Unruhe.) Das Kuratorium hat laut Gesetz die Verantwortung, das Kuratorium ist ein Kollektivorgan. Das ist doch kein reines Abnickgremium, es entscheidet zusammen. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) Wenn Sie inhaltlich Kritik an der Ausübung der Verantwortung des Kuratoriums üben, dann üben Sie Kritik am Kuratorium als Ganzes, als Kollektivorgan, (Beifall von der SPD) und das ist doch am Ende nicht anderes als despektierlich gegenüber den Mitgliedern dieses Kuratoriums. Seit dem Skandal um den Vierten Pavillon sind doch Checks and Balances im Auftrag des Rechnungshofes eingeführt worden. Seitdem haben wir doch eine Doppelspitze aus künstlerischer Leitung und Verwaltungsleitung. (Zuruf der Abgeordneten Schmitt-Lang (CDU).) Seitdem haben wir ein Vier-Augen-Prinzip und auch die Trennung von Fach- und Rechtsaufsicht eingeführt. Es war richtig, dass wir das nach den Ereignissen damals gemacht haben. Da gab es einen Lerneffekt, aber lassen wir den doch nicht verkommen! (Beifall von der SPD.) Ich möchte noch einmal auf die damalige Plenarrede eingehen, die es bei der Verabschiedung des Gesetzes gab. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, aus der damaligen Rede der CDU-Abgeordneten, die Ihnen wohl bekannt ist, Dagmar Heib: „Ich denke, es ist sinnvoll, dass der Minister qua Amt Kurator bleibt und die Rechtsaufsicht einer anderen Stelle übertragen wird. Damit wird die strikte Trennung zwischen Aufsichtsbehörde und operativ Verantwortlichen garantiert. Die vorliegende Lösung, die uns der Gesetzentwurf präsentiert, ist nachvollziehbar. Der Minister hat es eben selber ausgeführt, er hat die kulturpolitische Verantwortung im Land. Deshalb ist es richtig, dass er weiterhin mit der Stiftung verzahnt bleibt, insbesondere in der Funktion als Vorsitzender des Kuratoriums. Es ist richtig, dass er in der Verantwortung bleibt und damit zum Ausdruck gebracht wird, dass die Landesregierung hinter der Stiftung steht.“ (Beifall von der SPD.) (Abg. Raber (SPD)) Frau Heib, ich möchte mich ausdrücklich bedanken, das haben Sie damals hervorragend auf den Punkt gebracht! Das war damals völlig richtig und das ist auch heute noch völlig richtig! (Beifall von der SPD.) Vielleicht bestände die Möglichkeit, dass Sie es Ihren Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion noch einmal erklären, denn sie haben es offensichtlich nicht verstanden! Wir stehen vor einem Neubeginn bei der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz. Ich lade Sie herzlich ein, sich in diesen Prozess des Neubeginns konstruktiv einzubringen. (Sprechen.) Ich bin dankbar, dass mein Fraktionsvorsitzender damals in seiner alten Funktion Führungsstärke und Verantwortungsbewusstsein bewiesen hat. Dieses Stiftungsgesetz ist ein gutes Gesetz. Die Änderungen waren notwendig, damit das, was Sie, liebe CDU, angerichtet haben, nicht noch einmal passieren kann. Der eigentliche Skandal ist und bleibt doch der Erweiterungsbau des Vierten Pavillons. (Beifall von der SPD. - Abg. Toscani (CDU): Im Moment ist alles super bei der Stiftung!) Ich bin froh, dass mit Ministerin Christine Streichert-Clivot eine Sozialdemokratin dieses Ministerium führt, denn die Kulturpolitik der CDU lässt sich wie folgt klassifizieren: in entscheidenden Fragen keine klare Haltung zeigen und im Zweifel lieber die Verantwortung von sich wegschieben. Unsere Kultur im Saarland hat mehr als das verdient! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Raber. Es liegt eine weitere Wortmeldung vor und ich erteile für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Jutta Schmitt-Lang. Bevor ich der Kollegin das Wort erteile, bitte ich die Mitglieder des Hohen Hauses, noch einmal zur Ruhe zurückzukehren und auch die Gespräche auf der Regierungsbank einzustellen. Und liebe Kollegin Schmitt-Lang, für Sie als kleiner redaktioneller Hinweis: Sie haben noch 81 Sekunden Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Jutta Schmitt-Lang CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, das wird mir reichen, denn es gibt eigentlich nur noch eines zu sagen: Nicht zuhören, am Thema vorbeireden, das sind tatsächlich Dinge, die in der Schule zu einer schlechten Note führen, das ist korrekt. Pädagogisch gab es hier heute wirklich ein paar Probleme. Wenn nämlich wiederholt einfach etwas am Thema vorbei geschrieben oder erzählt wird, dann läuft da etwas schief, Kollege Raber! Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass gerade Kollege Commerçon es damals ganz glaubwürdig vertont hat, warum er als Person das machen wollte. Dafür gab es Gründe, damit konnte er überzeugen! Ihre jetzige Ministerin, die überzeugt eben nicht! Punkt! (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen erneut, Frau Kollegin Schmitt-Lang. Ich darf feststellen, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen. Ich schließe somit die Aussprache. Kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/902. Wer für die Annahme der Drucksache 17/902 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/902 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die CDU- sowie die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Kommen wir nun zu Tagesordnungspunkt 18: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion (Sprechen.) eingebrachten Antrag - - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie erneut bitten, etwas mehr zur Ruhe zu kommen. Vielen Dank! Ich wiederhole: Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 18: Beschlussfassung über den von der AfD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Ideologisch motivierte Inklusion stoppen. Keine weiteren Experimente an unseren Kindern mit Förderdarf (Drucksache 17/908) Zur Begründung des Antrags erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Josef Dörr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Saarländerinnen und Saarländer! Inklusion ist Illusion, sage ich aus dem Stegreif. Inklusion übersetze ich auch gleich für die, die nicht wissen, was es bedeutet: Es bedeutet Einschluss. Damit ist hier gemeint, dass man alle Kinder jeglicher Behinderungen oder Neigungen oder Begabungen zu einer Jahrgangsklasse zusammenfügt. Man meint, dann könnte man diese Kinder bestmöglich bilden. Ich habe - Sie wahrscheinlich auch - in den vergangenen Tagen in der Saarbrücker Zeitung einen Bericht über die letzten zehn Jahre Inklusi- (Abg. Dörr (AfD)) on gelesen. Er war vernichtend. Zusammenfassend kam heraus, dass es nichts bringt. Ich habe hier schon vor sieben Jahren vorhergesagt, dass es nichts bringt. Ich habe gesagt, dass es ein Sparmodell ist. Wir kamen ja schon von dieser sogenannten Inklusion. Es geht um die Zeit, als ich Schüler war, also die Vierzigerjahre. Ich war damals Schüler der Volksschule. Zu dieser Zeit waren alle Kinder zusammen in einer Klasse. Das hat für manche Kinder, die Schwierigkeiten beim Lernen hatten, dazu geführt, dass sie später im Leben gescheitert sind. Damals war noch eine böse Regelung gängig. Sie gibt es heute Gott sei Dank nicht mehr. Man hat von unbildbaren Kindern gesprochen und sie von der Schulpflicht befreit. Das muss man sich einmal überlegen. Man hat diesen Kindern das Recht auf Bildung genommen und es mit dem Deckmäntelchen der Befreiung deklariert. Sie sind also von der Schulpflicht befreit worden. Im Laufe der Jahre hat man gesehen, dass manchen Kindern besser geholfen ist, wenn sie eine ihnen angemessene Ausbildung erhalten. Wir hatten im Saarland insgesamt drei Hilfsschulen. Das Ganze wurde dann zu sogenannten Sonderschulen nach verschiedenen Behinderungen beziehungsweise Beeinträchtigungen ausgebaut. Es ist egal, wie man das nennt. Das System hat sich bewährt. Ich war in diesem System an einer Schule für Lernbehinderte tätig. Es gab in all den Jahren kein Kind, das in die Regelschule zurückkehren wollte. Warum ist das so? - Man kann das Kind in der Schule „anfassen“, wie man will, man kann das Tadeln unterlassen, man kann sogar loben, wenn es etwas Falsches sagt, aber das Kind merkt, dass es in der Klasse, in der es ist, nicht mitkommt und das fünfte Rad am Wagen ist. Da können alle Vertuschungsversuche nicht helfen. Erst wenn das Kind in eine Schule kommt, in der auch andere Kinder sind, die ähnliche Schwierigkeiten haben, und plötzlich führend ist, selbst die Karte aufhängen, die Blumen gießen und entsprechende Aufgaben übernehmen darf, somit aufblüht und auch in anderen Bereichen spitze wird, dann kommt das Kind zur Entfaltung, wie es sich eigentlich gehört. Ich habe das über Jahre erlebt und auch gefördert. Bei uns in der Schule hat am Schluss fast die Hälfte der Schüler den Hauptschulabschluss mit sehr guten Noten bestanden. Er wurde nicht bei uns, sondern extern durchgeführt. Das System hat sich bewährt. Es ist aber auch eine Tatsache, dass es Kinder gibt, die eine leichte Behinderung haben, bei denen es sich sozusagen nicht lohnt, in eine entfernte Förderschule zu fahren, um dort unterrichtet zu werden. In solchen Fällen kann das Kind durchaus in der Grund- beziehungsweise Regelschule bleiben. Wenn es von den Förderschulen Unterstützung durch Fachpersonal gibt, kann das gehen. Ich habe dieses System mit aufgebaut. Es hat seine Vorteile. Nachher kamen allerdings viele der Kinder, die zuerst integrativ unterrichtet wurden, in die Förderschulen, weil sie gesehen haben, dass es ihnen dort besser geht. Jetzt komme ich zu den multiprofessionellen Kräften. (Zuruf: Teams.) Ja, es sind Teams, also insgesamt sind es Teams. Wenn sie vor Ort da wären, wäre es ein Fortschritt, aber sie sind ja nicht da. Es sind schon sieben Jahre vergangen und es sind nur sporadische Ansätze von solchen Teams, die zusammengebastelt werden sollen, zu sehen. Sie sind jedenfalls nicht da. Selbst wenn sie da wären, liebe Kolleginnen und Kollegen - ich war selbst Lehrer, habe mit vielen Lehrpersonen gesprochen und habe in meiner Schule Lehrpersonen gehabt -, wäre es so, dass nicht jeder Lehrer in seiner Klasse vier oder fünf Leute rumtanzen haben möchte, die mit verschiedenen Kindern etwas arbeiten. Eine Klasse ist auch so etwas wie eine Familie. Es gibt Intimitäten, ein Schüler sagt dem Lehrer etwas, was er einem Fremden in der Klasse nicht sagen möchte. Es gibt bei Lehrern und Schülern eine gewisse Abneigung gegen fremdes Personal, das in der Klasse ist. Der einfachste Weg, um das zu verbinden, wäre, dass man die Grundschullehrer - das habe ich hier schon einige Male vorgeschlagen - als Sonderschullehrer beziehungsweise Förderschullehrer ausbildet - und sei es nur ein Teil, der dann die anderen Lehrer in der Regelschule beraten könnte. Dann wäre das Problem gelöst und man bräuchte keine Mannschaften antanzen zu lassen, die in der Wirklichkeit gar nicht kommen. Ich könnte noch einiges sagen, aber ich sage nur noch einen Satz, der nicht direkt etwas damit zu tun hat. Hier wird von Inklusion geredet. Wir machen so, als seien wir so inklusiv und einschließend, dabei besteht doch die Schwierigkeit, dass wir eine Gesellschaft sind, die auseinanderdriftet. Heute Morgen ist gesagt worden, dass 40 Prozent aller Haushalte Einpersonenhaushalte sind. Von meiner Jugend her kenne ich so etwas überhaupt nicht. Einpersonenhaushalte gab es nirgends. Wir haben uns daran gewöhnt, dass unsere alten Menschen uns nach einer gewissen Zeit verlassen, weil es in den Familien angeblich oder auch wirklich nicht mehr geht. Sie landen in Altenheimen oder Residenzen - wie man es auch nennt. In der Corona-Zeit sind viele unserer älteren Bürger und Mitmenschen in diesen Heimen alleine gestorben. Das ist auch ein Punkt, den wir beachten müssen, wenn wir für Inklusion sind. Es geht darum, dass wir es wirklich ganz und überall sind, nicht nur unsere Kinder betreffend, wenn es um den Schaden für unsere Kinder geht ‑ ‑

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Herr Dörr, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Ja. Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD. - Heiterkeit.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Fraktionsvorsitzender, für die Begründung des Antrages. Ich eröffne nun die Aussprache. Es sind zwei Wortmeldungen eingegangen. Ich erteile für die SPD-Landtagsfraktion das Wort Frau Abgeordneter Martina Holzner.

Diese Rede einzeln zitieren

Martina Holzner SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Schmaus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ideologisch motivierte Inklusion stoppen - ich möchte es jetzt hoffentlich wirklich zum letzten Mal hier sagen. Es gibt keine ideologisch motivierte Inklusion. Punkt. (Beifall von der SPD.) Wenn ich das höre, „diese Kinder“ - ich habe eben mitgeschrieben, Herr Dörr. Die Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Inklusion und brauchen sicherlich - und das ist ganz sicher - keine Menschen wie Sie, die Ausgrenzung statt Inklusion vorantreiben wollen. (Beifall von der SPD.) Inklusion als Ideologie oder, wie Sie eben gesagt haben, Illusion zu bezeichnen, zeigt einmal wieder, welchen Stellenwert Sie Menschen mit Behinderungen einräumen. Ich bin - ebenso wie mein Kollege Hermann Scharf - Kreisvorsitzende der Lebenshilfe und wir wie viele andere in diesem Parlament wissen, wie wichtig Teilhabe und Chancengleichheit sind. Dieses Recht hat jeder Mensch, auch wenn das offenbar nicht in Ihr Menschenbild passt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es muss allen hier - ich betone: allen hier - ein Warnsignal sein, was hier von Ihnen, Herr Dörr, und Ihrer Partei für ein Menschenbild gezeichnet wird. Wir lehnen diesen Antrag selbstverständlich ab. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Holzner. - Ich erteile nun für die CDU-Landtagsfraktion das Wort Herrn Abgeordneten Frank Wagner.

Diese Rede einzeln zitieren

Frank Wagner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ideologisch motivierte Inklusion stoppen - wir hatten diesen Antrag in den vergangenen Jahren schon mehrfach hier im Parlament. Ich finde es ein tolles Signal, dass der Landesbehindertenbeauftragte Herr Schmaus selbst da ist. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, das eine oder andere Argument zu der aktuellen Umsetzung der Inklusion in die Debatte mit einzubringen. Einleitend möchte ich ganz klar hervorheben, dass wir als CDU-Fraktion natürlich selbstverständlich zur Umsetzung der Inklusion in unseren Bildungseinrichtungen stehen, aber dort, wo Inklusion an ihre Grenzen kommt, müssen neue Wege aufgezeigt werden. Es ist festzustellen - wir haben es eben gehört -, dass aktuell in den saarländischen Medien sehr viel über die Inklusion in unseren Schulen, unseren Kitas beziehungsweise der Ganztagsbetreuung berichtet wird. Es ist gut, dass man sich damit beschäftigt. Ich erinnere daran, dass in den vergangenen Monaten etwas analysiert wurde. Es ging unter anderem um zehn Jahre Umsetzung der Inklusionsverordnung und darum, wo wir stehen. Es ging auch um den Bau beziehungsweise die Sanierung von mehreren Förderschulen. Ebenso hat das Thema Ganztagsbetreuung in Förderschulen eine entscheidende Rolle gespielt. Seit dem Jahr 2014 werden unsere Regelschulen inklusiv ausgerichtet. Ich habe bereits an die Inklusionsverordnung erinnert, die seitdem in Kraft ist. Es ist ein wahrer Kraftakt für alle Lehrkräfte und die pädagogischen Fachkräfte in unseren Bildungseinrichtungen. - An der Stelle ein riesiges Kompliment und Dankeschön an alle Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und die pädagogischen Fachkräfte, die in unseren Bildungseinrichtungen ihren Beitrag leisten und versuchen, die Inklusion vor Ort bestmöglich umzusetzen. Es ist aber in allen Bildungsdebatten festzustellen, dass die Herausforderungen in unseren Schulen und Kitas massiv angestiegen sind und wir vor allem ein großes Problem mit den Fachkräften haben. Das wird insbesondere bei den Förderschullehrkräften, aber auch den pädagogischen Fachkräften in den einzelnen Förderschwerpunkten wie auch bei den Erzieherinnen und Erziehern eine entscheidende Rolle spielen. Da müssen Lösungen gesucht werden. Ich möchte ebenfalls hervorheben, dass es sehr positiv ist, dass die Debatte - wir können uns daran erinnern, wie heftig die Debatten zur Notwendigkeit der Förderschulen in der vergangenen Legislaturperiode waren - deutlich abgeebbt ist. Es ist ein klares Bekenntnis der aktuellen Landesregierung zu den Förderschulen und vor allem auch zum Förderschwerpunkt zu erkennen (Abg. Wagner (CDU)) und dass es dort weitergeht, dass neue Förderschulen konzipiert und auch gebaut werden. Ich erinnere daran: Am Freitag wird im Bauministerium der Architektenwettbewerb für eine neue Förderschule für 200 körperlich behinderte Kinder vorgestellt, die in Homburg entstehen wird. Die Pläne liegen bereits in der Schublade. Das Ganze wird am Freitag vorgestellt. Auch bei der Ganztagsbetreuung muss mit der Zeit gegangen werden. Die ersten Modellprojekte beispielsweise in Püttlingen, aber auch in Merschingen müssen umgesetzt werden. Aber: Zehn Jahre Inklusionsverordnung bedeuten auch zehn Jahre Erfahrung gesammelt, zehn Jahre gemerkt, wo wir an Grenzen kommen und wo sich etwas verändern muss. Von daher möchte ich darum bitten, die Inklusionsverordnung endlich zu analysieren, auf den Prüfstand zu stellen und eine Evaluation mit Hochschulen auf den Weg zu bringen. Wir haben schon so viel evaluiert. Es wäre jetzt an der Zeit, die Inklusionsverordnung auf den Prüfstand zu stellen. Wir als CDU-Fraktion haben einige Anfragen auf den Weg gebracht. Ich kann jetzt schon ankündigen, dass noch weitere folgen, weil wir wissen möchten, was in unseren Schulen los ist. Wie sieht die Personalsituation aus? Wie viele Kinder werden nach einem Förderplan unterrichtet? Wie sieht es mit der Umschulung aus? Vergangenes Wochenende kamen etliche Antworten zurück. Es ist festzustellen: Die Landesregierung - ich möchte es deutlich hervorheben - weiß aktuell sehr wenig, was an Inklusion wirklich umgesetzt wird, wie viele Kinder nach einem Förderplan unterrichtet werden, wie budgetiert wird. Hier muss mehr Fleisch an den Knochen. Wir brauchen entsprechende Daten, um ordentlich zu budgetieren. (Beifall von der CDU.) Daraus resultierend müssen Lehren und Konsequenzen gezogen werden. Zusammengefasst: Wir brauchen deutlich mehr Personal in unseren Förderschulen, aber auch in unseren Regelschulen zur Umsetzung der Inklusion. Ich bitte eindringlich darum, endlich die Inklusionsverordnung zu evaluieren, sodass Schlüsse gezogen werden können. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Wagner. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/908. Wer für die Annahme der Drucksache 17/908 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/908 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion sowie die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 19 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Wasserstoff als Energieträger der Zukunft verstehen - Die Vorreiterrolle des Saarlandes in der Wasserstoffwirtschaft weiter ausbauen (Drucksache 17/905) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Abgeordneten Timo Ahr das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Timo Ahr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Saarland, aber auch die Welt ist in einem unfassbar großen Wandel. Die Klimakrise - das haben wir im Hohen Haus schon öfter miteinander beratschlagt - muss bewältigt werden. Wir brauchen einen Wechsel in unserer Wirtschaft. Wir brauchen Resilienz in der Wirtschaftskraft, aber vor allem in der Frage der Energie. Die grüne Transformation, die die Antwort auf diese Krise darstellt, muss auch hier im Saarland erfolgen. Energie im Saarland muss nachhaltig werden. Sie muss überall nachhaltig werden. Wir sind in großer Einigkeit, zumindest was die Frage nach neuen Energien angeht, von fossilen Brennstoffen hin zu regenerativen Energien. All diese Dinge haben wir schon öfter miteinander beratschlagt. Die Erneuerbare-Energien-Gesetze, die wir im Hohen Haus diskutiert haben, sind genau der richtige Schritt, um dort eine Vorreiterrolle einzunehmen. - Herzlichen Dank, Herr Minister, lieber Jürgen, auch an dich. (Beifall von der SPD.) Wir brauchen diese Unabhängigkeit, wenngleich wir wissen, dass das Saarland beim Wasserstoff und auch beim Strom Importland bleiben wird. Trotzdem ist unser gestecktes Ziel ein Aufbau an eigenhergestellter Energie, aber auch an Wasserstoff in diesem Land. Ich habe hier vor einem Jahr gestanden und war mir nicht sicher, ob wir das schnell hinbekommen, habe aber mit vielen anderen - lieber Jürgen, liebe Anke - immer wieder dafür geworben, auch auf Bundesebene, dass wir die IPCEI-Projekte genehmigt bekommen und wir das im Saarland schaffen, sodass Zukunftssicherung und Perspektive für die Betriebe besser werden. Ich will auf Green Steal eingehen. Die SHS, die daran maßgeblich beteiligt ist, kann durch den Transformationsfonds, aber auch durch Mittel des Bundes das größte Projekt ermöglichen. (Abg. Ahr (SPD)) Wir werden Anteil am Wasserstoffnetz haben und am Ende vom Elektrolyseur in Carling Wasserstoff für unsere Projekte beziehen. Ab 2027/2028 ist die erste Phase quasi in vollem Gang. Dann werden 28.000 Tonnen Wasserstoff nur für die Stahlindustrie hergestellt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Darauf können wir stolz sein. (Beifall von der SPD.) Es ist ein Paradebeispiel, dass wir bei diesen infrastrukturpolitischen Maßnahmen, die bei Weitem nichts Kleines sind, was man nebenbei macht, immer einen starken Schulterschluss brauchen. Bei vielen Betriebsbesuchen, ob bei Saarstahl, Dillinger, CREOS, STEAG Iqony, wurde uns - lieber Jürgen - immer mitgeteilt, dass die Zusammenarbeit mit der Landesregierung, allen voran mit dem Wirtschaftsministerium, sehr fruchtbar ist und dazu führt, dass bundespolitisch ordentlich Schwung reinkommt. Dieses Problem beziehungsweise die Herausforderungen, wie wir sie verstehen, werden wir nur gemeinsam hinbekommen, also Politik mit der Wirtschaft und allen Partnern. Ich bin froh, dass wir das so leben. Ich will kurz vor der Europawahl auch sagen: mosaHYc als Wasserstoffnetz, das grenzüberschreitend agiert, zeigt, welche Besonderheiten das Saarland mit sich bringt, auch wirtschaftspolitisch. Von daher herzlichen Dank an alle Beteiligten. Ich will auch begrüßen, dass wir im Land schon sehr früh erkannt haben - Jürgen Barke war damals Staatssekretär, unsere jetzige Ministerpräsidentin war Wirtschaftsministerin -, dass Wasserstoff eine Zukunft darstellt, auch für unser Land, und damals schon gesagt haben: Wir brauchen eine Strategie. Wir müssen uns damit auseinandersetzen. Wir müssen etwas entwickeln, Szenarien durchspielen, die in der Konsequenz zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht alle Facetten offenlegen konnten. Das wurde auch, ich kann mich noch gut daran erinnern, sehr begrüßt, als die Wasserstoffstrategie vorgestellt wurde. Bundespolitisch wurde auch damals schon in diesem Zusammenhang von der „Zukunft der Industrie“ gesprochen, und viele Netzwerke, die wirtschaftspolitisch aktiv sind, haben gesagt: Es ist gut, dass das Saarland das jetzt schon macht. - Denn viele andere Bundesländer, die auch einen Industriefokus haben, hingen damals noch hinterher. Deshalb haben wir uns ja auch bei der Wasserstoffmodellregion seit 2020 beteiligt, die Wasserstoffstrategie entwickelt. Mit dem Transformationsfonds, mit diesem Möglichmacher, wie wir ihn verstehen, haben wir nicht nur zentrale Wasserstoffprojekte in diesem Land angestoßen und angekurbelt, nein, wir haben mit der Wasserstoffagentur auch für einen Monitoringprozess gesorgt, eine Potenzialanalyse, die von der Agentur erstellt wird. Deren Ergebnisse werden auf einem Wasserstoffkongress im nächsten Monat präsentiert werden. Ich glaube, das lässt sich vorzeigen. Das ist eine gute Arbeit der Landesregierung, eine innovative Arbeit, und vor allem ist sie damit nah an der Wirtschaft dran. Genau das brauchen wir in dieser Frage. Ich will an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass wir im Rahmen der Fachkräftestrategie bedenken müssen, dass Wasserstoff auch Fachkräfte in dieses Land bringen wird. Machen wir uns mit dieser Technologie auf den Weg, so verschafft uns das eben auch im internationalen Standortwettbewerb Vorteile. Auch wenn wir nicht die ganz großen Mengen von heute auf morgen produzieren werden, können wir doch dazu beitragen, dass dieses Thema im Saarland ganzheitlich gesehen wird. Ich will noch ein Beispiel zum Thema Investitionsvolumen bei Firmen geben. Dass ein Unternehmen wie STEAG Iqony 150 Millionen Euro in Technologie in diesem Land investiert, ist etwas, worauf wir stolz sein können. Wir stehen mit den Kolleginnen und Kollegen von STEAG Iqony immer wieder im Austausch, und ich möchte mich auch bei ihnen bedanken für diesen Austausch, den wir zu den bundespolitischen und europapolitischen Herausforderungen, die nicht einfach zu bewältigen sind, pflegen. Dieser Austausch ist immer sehr gut. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss will ich noch auf etwas hinweisen und damit anknüpfen an andere Diskussionen, die wir heute schon geführt haben: Infolge dieser Impulse der seinerzeitigen Landesregierung, vor allem der Impulse aus dem damaligen Wirtschaftsministerium, haben wir auch schon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer qualifiziert. Das ist tatsächlich etwas in diesem Land, das sich ganz besonders abhebt. Vor einigen Monaten hat die IHK mit der SHS, Kolping-Bildung und anderen eine Wasserstoffqualifizierung durchgeführt. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können nun loslegen, sobald das Hochfahren der Produktion im Saarland erfolgen wird. Übrigens gibt es schon lange Zeit auch Seminare zum Thema Wasserstoff, unter anderem auch über das Saarländische Bildungsfreistellungsgesetz; das sei nur noch einmal am Rande erwähnt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Wir haben aber auch klare politische Forderungen gegenüber dem Bund formuliert. Insoweit muss nun auch etwas passieren, denn wir werden das allein im Saarland nicht entscheiden können. Ich möchte mich, lieber Jürgen, bei dir ganz herzlich bedanken für dein Engagement, aber auch für das Engagement in deinem Haus. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, diese große wirtschaftspolitische Dimension aus dem Saarland heraus mitzugestalten, mitzusteuern. Ich (Abg. Ahr (SPD)) finde, das gelingt dem Saarland sehr gut. Dafür einen herzlichen Dank an die Landesregierung, aber auch an meine Fraktion. - Glück auf! (Beifall von der SPD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Sylvia Winzent

Ich danke Ihnen, Herr Kollege Ahr, für die Begründung des Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Es liegen Wortmeldungen vor. - Für die CDU-Landtagsfraktion erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Marc Speicher. (Amüsiertes Sprechen zwischen Abgeordne- tem Speicher (CDU) und Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion.)

Diese Rede einzeln zitieren

Speicher CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Commerçon, Herr Ahr, ich danke Ihnen für die Vorworte, die zum Glück nicht zu meiner Redezeit zählen. - Es zählt wohl zu den Ritualen in der Politik, dass die Mehrheitsfraktion des Landtages gemeinsam mit der Landesregierung nun offensichtlich diesen Monat zum Wasserstoffmonat ausgerufen hat. Zu den Besonderheiten dieses Wasserstoffmonats gehört unter anderem ein Kongress, der Ende des Monats stattfinden soll. Allerdings klafft eine große Lücke, ein großes Gap, zwischen dem, was in der Theorie in Sachen Wasserstoff vorhanden sein sollte, und dem, was tatsächlich vorhanden ist. Das sage nicht nur ich als Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion, das sagen vielmehr ebenso die Geschäftsstellenleiter der IG Metall hier im Saarland. Peter Vollmar, Nachfolger von Herrn Reinstädtler als Geschäftsführer der IG Metall Homburg-Saarpfalz, schreibt der Landesregierung, also Ihnen, Herr Barke, und Ihnen, Frau Rehlinger, sogar ins Stammbuch, dass endlich Tempo gemacht werden müsse. „Vollmar warnt die Landesregierung davor zu glauben“, ich zitiere die Saarbrücker Zeitung, „Industrieunternehmen in Homburg und Umgebung wie etwa Bosch, Thyssenkrupp oder Schaeffler seien auch langfristig abgesichert. ‚Das sind sie bestimmt nicht, denn deren Haupttätigkeit hängt unmittelbar mit dem Verbrennungsmotor zusammen. Die Alternativen stehen längst noch nicht in der Anzahl zur Verfügung, in der wir sie bräuchten.‘“ Ebenso der Hinweis von ihm, dass in der konkreten Umsetzung noch viel zu wenig geleistet sei: „Die Landesregierung muss vor allem ihre Wasserstoff-Zusagen umsetzen: die Wasserstoff-Tankstelle in Homburg und die Ringleitung, mit der verschiedene Unternehmen im Raum Homburg überhaupt mit Wasserstoff versorgt werden. So können die Unternehmen zugleich testen, was alles mit Wasserstoff möglich ist. All die Maßnahmen lassen aber schon lange auf sich warten. Die Bagger müssen endlich losrollen.“ Das meine ich, wenn ich sage, dass es lediglich zu den Ritualen der Politik gehöre, jetzt in Abstimmung zwischen Landesregierung und Mehrheitsfraktion groß auszurufen, dass ein Wasserstoffmonat durchgeführt wird. Da ist viel Text, da ist viel Show, da ist aber wenig Inhalt. Erkennen kann man, dass die zeitlichen Vorgaben, die gelten, um bis 2027 auch in Dillingen Wasserstoff zur Erzeugung von grünem Stahl verfügbar zu haben, sehr ambitioniert sind. Wir sehen, dass die Preise davonlaufen. Wir stellen fest, dass die Zusagen, die gemacht worden sind, unter Umständen gar nicht gewährleisten können, auch rechtzeitig und finanziell abgesichert den Wasserstoff verfügbar zu haben. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Auch die Wasserstoffagentur wird in Ihrem Antrag angesprochen. Nichts gegen die Leiterin der Wasserstoffagentur - aber seit der Gründung vor rund einem Jahr ist dort wenig Brauchbares vorzuweisen. Das, was gemacht worden ist, ist offensichtlich die Vorbereitung des saarländischen Wasserstoffkongresses, der von Ihnen ja angesprochen wird. Darüber hinaus gibt es wenig vorzuweisen. Ich darf Ihnen sagen: Wir werden Ihren Antrag nicht ablehnen, weil in grundlegender Hinsicht ja klar ist, dass Wasserstoff entscheidend für den Fortbestand des Saarlandes als Industrieland ist. Aber das, was bisher dafür getan worden ist, bleibt eben hinter dem zurück, was notwendig wäre. Tatsächlich sehen eigentlich nur relativ wenige die Vorreiterrolle, von der Sie im Betreff des Antrages sprechen - im Gegenteil: Der HydroHub Fenne wurde angesprochen. Es ist immer noch eine offene Frage, ob der Hydro-Hub Fenne überhaupt rechtzeitig gebaut werden kann, weil die Bundesnetzagentur nun noch einmal bis 2031 das Kraftwerk in die strategische Reserve aufgenommen hat. Es ist bislang auch noch eine offene Frage, was mit dem neuen Eigentümer von Iqony am dortigen Standort überhaupt möglich ist. Den Ort, an dem es im Bereich Wasserstoff schon Fortschritte gibt, nämlich direkt neben der Dillinger Hütte, erwähnen Sie im Antrag nicht. Ihr Antrag bietet also sozusagen viel Regierungsprosa, mutmaßlich verfasst im Wirtschaftsministerium, und die muss man jetzt im Landtag abfeiern. Es gibt eine gemeinsame Erklärung vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall und der IG Metall, in der große Sorge um den Industriestandort zum Ausdruck kommt. Diese Sorge wird im Antrag viel zu wenig aufgegriffen. Angesichts des Umstands, dass Stefan Wolf und Christiane Benner eine gemeinsame Erklärung dazu abgaben, hätten eben auch diese Gefahren für den In- (Abg. Speicher (CDU)) dustriestandort Deutschland, für den Industriestandort Saarland viel klarer in Ihrem Antrag angesprochen werden müssen. Diese Erklärung, die vor wenigen Tagen verabschiedet und veröffentlicht worden ist, weist noch einmal ausdrücklich auf die Gefahren hin. Diese spüren wir im Saarland bei Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung, bei der die aktuelle Produktion noch immer 15 Prozent unter dem Vorkrisenniveau von 2018 liegt. Die aktuelle Energiepolitik hält die Kosten hoch und nimmt insbesondere den Verlust energieintensiver Grundstoffindustrien, die wichtige Teile der industriellen Wertschöpfungsketten sind, mindestens billigend in Kauf. Alle diese Punkte werden in Ihrem Antrag eben nicht angesprochen. Wir sehen in diesem Antrag viel Regierungsprosa, aber nur wenig Inhalt. Wir stehen zum Wasserstoff, aber das, was Sie dazu hier vorgelegt haben, ist sehr wenig konkret. Es gibt in der Tat auch wenig Fortschritt. Wir werden uns enthalten und hoffen, dass wir an anderer Stelle noch einmal zum Thema „Wasserstoff und industrielle Produktion im Saarland“ gehaltvollere Ausführungen sehen als heute. Dieser Antrag bringt viel Regierungsprosa, erwähnt nur den „Wasserstoffmonat“, bietet in der Sache aber relativ wenig. Deswegen enthalten wir uns bei diesem Antrag. - Danke sehr. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Kollege Speicher. - Als nächster Redner hat für die AfD-Landtagsfraktion Herr Christoph Schaufert das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Rudolf Schaufert AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen Abgeordnete! Es bietet, wie eben schon von Herrn Speicher gesagt wurde, der Antrag viel Regierungsprosa. Auf der ersten Seite ist da gleich zwei Mal „klug“ zu lesen, „kluge Koordination“ und „der nächste kluge Schritt“. Man hat hier also eine Institution, die uns geradewegs in eine goldene Zukunft führt. Aber leider wird diese „goldene Zukunft mit Wasserstoff“ so nicht stattfinden. Es ist in drei Minuten Redezeit leider nicht das Entstehen, die Blüte und der Niedergang der Montanindustrie zu beschreiben, aber das eine ist als Fakt feststehend: Begonnen hat alles damit, dass man entweder den Rohstoff vor Ort hat, günstige Energie oder halt Arbeitskräfte, auch in dem entsprechenden Qualitätsniveau. Das Problem ist nur mittlerweile, es geht mit allem irgendwo zu Ende. Die Ökonomin Claudia Kemfert hat den Ausspruch geprägt, dass Wasserstoff der Champagner der Energiewende ist. Und man plant hier tatsächlich praktisch mit Champagner, der zu teuer ist - man soll keine Autos damit betreiben oder ihn auch nicht für zu Hause nutzen -, aber damit wollen wir wirklich richtig energieintensive Industrie betreiben. Man muss sich vor Augen halten, wo das Saarland mittlerweile steht: Es fehlt uns der Schrott, den wir brauchen, um die Stahlwerke zu betreiben, und wir wissen nicht, wo der Wasserstoff herkommen soll. Es gibt da die zwei Worte, das eine ist Küste, das andere Wüste. Und wenn man sich hier umkuckt, sieht man, das gibt es beides im Saarland nicht. Die einzige Wüste, die hier entstehen wird, wenn wir in der Energieund in der Wirtschaftspolitik so weitermachen, ist eine Industriewüste. Aus dem Grund ist eine Umkehr angesagt in diesem ganzen Antrag und auch in dieser Ausrichtung auf Wasserstoff: Er wird nicht die Zukunft der saarländischen Stahlindustrie retten können. Man muss wieder andere Energieträger nutzen und, ob es einem gefällt oder nicht, es bleibt eigentlich nur die Kernenergie übrig, um genügend günstige Energie ins Saarland zu schaffen, um damit auch tatsächlich Schwerindustrie betreiben zu können. Jedenfalls mit Wasserstoff wird es nicht stattfinden. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke, Herr Speicher, für Ihren Redebeitrag, (Proteste von CDU und SPD - Heiterkeit - Sprechen) Entschuldigung: Herr Schaufert, für Ihren Redebeitrag. Entschuldigung, Herr Speicher, können Sie mir noch einmal verzeihen? (Zuruf des Abgeordneten Speicher (CDU).) Als nächster Redner hat nun von der Regierung der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie das Wort, Herr Jürgen Barke.

Diese Rede einzeln zitieren

Barke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich will ganz kurz in die Debatte eingreifen, weil ich glaube, gerade der letzte Redebeitrag hat gezeigt, dass es wichtig ist, dass wir jetzt in die Woche des Wasserstoffs einsteigen mit einem Wasserstoff-Kongress und das ganze Thema noch einmal von allen Seiten beleuchten, denn ich glaube, es ist deutlich geworden, dass noch sehr viel Unkenntnis bezogen auf die Notwendigkeiten der Energiewende und der Transformation der Wirtschaft in diesem Saarland besteht. Ich will vielleicht auf zwei oder drei Aspekte hinweisen, weil eben gesagt worden ist, der Wasserstoff rette nicht die Stahlindustrie, so habe ich es verstanden. Hätten wir die grüne Transformation der Stahlindustrie mit Milliardensubventionen jetzt nicht auf den Weg gebracht, dann wäre sie schon tot! Denn 13.000 Arbeitsplätze hängen direkt - und im Umfeld noch deutlich mehr - an der Stahlindustrie. Die CO -Kosten werden in Zukunft die Produktion nachhaltig unwirtschaftlich machen. Das würde zum schleichenden Sterben der Stahlindustrie als Grundstoffindustrie im Saarland führen. Das gilt es nachhaltig zu verhindern. Diese 4 Milliarden Euro Leitinvestition in den Aufbau zweier neuer Werke, aber auch in das Übertragungsnetz bei Amprion - noch mal rund 400 Millionen Euro -, das sind zum einen wichtige Beiträge im Rahmen eines Sonderkonjunkturprogramms für Wertschöpfung in diesem Land. Davon werden viele Unternehmen in Mittelstand und Industrie profitieren. Das ist der eine Punkt. All die eben beschriebenen Infrastrukturprojekte - das mosaHYc-Netz mit Bau einer Wasserstoffversorgung aus Fenne durch Frankreich über Carling mit dem Anschluss von Elektrolyseuren in Fenne, drei solcher Anlagen auf französischer Seite, einem weiteren in Saarlouis bei der Stahlindustrie direkt und in Perl mit dem Projekt, das über Lhyfe geplant ist - werden am Ende dafür sorgen, dass die Grundversorgung mit Wasserstoff für die Stahlindustrie im Jahr 2027 gewährleistet ist. Auch das sind Investitionen für dieses Landes mit ganz relevanter Wertschöpfung. (Beifall von der SPD.) Sie reden so nonchalent über Arbeitsplätze. Die Zukunft der Gasnetze liegt im Wasserstoff! Denn eine Nachnutzung dieser Infrastrukturen muss gewährleistet sein, da hängen Tausende von Arbeitsplätzen bei Energieversorgern in ganz Deutschland dran und insbesondere im Bereich der Creos, die unsere Gasversorgung zusammen mit den anderen Regionalen hier sicherstellt. Deshalb sind die Investition in diese Infrastrukturen ein Beitrag zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Zukunft. Wir wissen aber auch aus Untersuchungen, dass Investitionen in diese Infrastrukturen in der Regel auch private Folgeinvestitionen aus der Wirtschaft nach sich ziehen und damit die Chance besteht, eine Leitindustrie rund um den Wasserstoff aufzubauen. Viele Unternehmen im Saarland - Bosch, MHA Zentgraf, Eberspächer - arbeiten heute schon ganz konkret in ihren Betrieben an den entsprechenden Technologien und vertrauen darauf, dass das in die Umsetzung kommt. Jetzt gehen wir in die Datenerhebung über die Wasserstoffagentur, und das im Grunde genommen unter Beteiligung aller relevanten Akteure, die für sich für die Zukunft die Vorstellung haben, Wasserstoff in ihren industriellen Prozessen und in Unternehmensprozessen einsetzen zu können. Wir gehen darüber den nächsten Schritt, nach der Bestandsanalyse daraus die entsprechenden Projekte abzuleiten. Das ist ein Thema, das am Ende dann auch in die Zukunftsfähigkeit dieses Standortes einzahlt. Darum geht es, wenn wir über Wasserstoffinfrastrukturen reden! Deshalb bin ich dankbar für diesen Antrag, der heute über die SPD-Fraktion gestellt worden ist, denn es gibt noch viel zu tun, das will ich überhaupt nicht leugnen. Wir diskutieren gerade mit dem Bund den Anschluss an das Wasserstoffnetz Deutschlands, auch unserer H2-Ready-Gaskraftwerksstandorte in Weiher und in Bexbach, denn wir dürfen nicht Gefahr laufen, dass uns die Wertschöpfung aus diesen Bereichen für die Zukunft verloren geht. Die Wertschöpfung aus Energiewirtschaft war in der Vergangenheit immer ein relevanter Beitrag und wir werden ihn erhalten. Wir als Landesregierung und ich persönlich haben mit dem Bundeswirtschaftsminister Habeck, aber auch mit den Vorständen und den neuen Eigentümern von Iqony und der Creos besprochen, wie wir die nächsten Schritte zum Anschluss dieser Standorte angehen, und dafür auch entsprechende Zusagen erhalten. Wir machen da ganz konkrete Fortschritte. Wir müssen aber auch an das Backbone in Europa angeschlossen werden, auch unter Kostengesichtspunkten. Dazu sind weitreichende gute Entscheidungen zwischen Deutschland und Frankreich getroffen worden, was die Wasserstoffversorgung aus dem Süden Europas angeht. Und wir sind im Dialog mit unseren Luxemburger Partnern, wenn es darum geht, die Anschlüsse über Benelux herzustellen. Das sind alles Themen, über die wir hier reden. Es geht darum, die Grundlage zu schaffen für eine sichere Basis der Energieversorgung unserer Wirtschaft, weil das ein ganz notwendiger Beitrag ist, um auch in Zukunft, auch im Zeitalter der Klimaneutralität, ein geordnetes Wachstum in diesem Land gewährleisten zu können. Das sind die Themen, über die wir reden müssen, und da sind wir sehr geordnet dran. Ich lasse nicht stehen, dass es heißt, das sei nur ein bisschen Regierungsprosa in einem Antrag. Ich kann Ihnen sagen, mit diesem Antrag habe ich überhaupt nichts zu tun! Es gibt auch noch durchaus Abgeordnete, die eigenständig ihre Anträge schreiben und ihre Vorstellungen in Debatten einbringen. Und es ist auch gut so, wenn das nicht nur irgendwie fremdgesteuert von anderen Zentralen gemacht wird. (Beifall von der SPD.) Ich bin jedenfalls dankbar für diesen Antrag. Er gibt uns die Möglichkeit, noch mal die Öffentlichkeit herzustellen, die wir brauchen, mit dem Begleitprogramm des Wasserstoff-Kongresses und der Woche des Wasserstoffs, in der wir das ganze Thema der Bevölkerung näherbringen, um auch dort mehr Bewusstsein zu dem Thema zu schaffen. Da sind wir auf einem guten Weg. Die Details zur Zukunft des Wasserstoffs und zur Weiterentwicklung der Strategie werden wir dann natürlich auch im Rahmen dieser Veranstaltung besprechen. - Vielen Dank!

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Herr Minister Barke, für Ihren Redebeitrag. - Es ist noch eine weitere Wortmeldung eingegangen. Das Wort hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Stefan Thielen.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thielen CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir ein paar Worte der Erwiderung auf Ihren Beitrag, Herr Minister Barke. Sie haben von der Woche des Wasserstoffs gesprochen. Ich möchte anmerken, wir haben dieses Thema das letzte Mal im Mai des vergangenen Jahres hier im Plenum debattiert. Es war ein Jahr des Wasserstoffs. Ich sage, man könnte fast meinen, es wäre untätig ins Land gegangen, dieses eine Jahr, in dem relativ wenig passiert ist. Ich habe mal recherchiert, was alles passiert ist. Wir haben damals als Fraktion klare Anforderungen definiert - wir denken auch eigenständig, das traue ich Ihnen als SPD-Fraktion ja auch zu -, was wir in dieser Wasserstoffstrategie wollen. Wir sehen, dass keiner dieser Punkte, die wir damals angemerkt haben, bisher von Ihnen berührt worden ist - ich möchte sie gleich noch mal ansprechen. Wir sind gespannt, was dabei am Ende rauskommt. Wir haben große Erwartungen an die Strategie. Ich sage mal so: Der Strategieprozess wurde im November eröffnet, das ist jetzt fast ein halbes Jahr her. Ich habe in meinem Leben an sehr vielen Strategieprozessen mitgearbeitet. Das ist ein sehr langwieriger Prozess und nicht die Deutschland-Geschwindigkeit, die wir brauchen. Das sage ich Ihnen ganz ehrlich, Frau Ministerpräsidentin: Wenn man von Deutschland-Geschwindigkeit spricht - und man wird sie auch noch stärker beschleunigen -, dann kann das nicht die Geschwindigkeit sein, die wir hier ansetzen. Zumindest wir als Parlament sollten da höhere Ansprüche haben. (Beifall von der CDU.) Was brauchen wir denn an dieser Stelle? Ich möchte jetzt nur einige Punkte kurz aufzählen. Erstens möchte ich eine klare Aussage von Ihnen haben, welchen Wasserstoff wir im Saarland nutzen wollen. Herr Barke, als ich das letztes Jahr formuliert habe, haben Sie gesagt, wir nehmen alle Arten Wasserstoff. Dann möchte ich, dass die SPD-Fraktion und auch Sie als Regierung klar sagen, wie sie zum violetten Wasserstoff stehen. Wenn zum Beispiel in Cattenom Strom für die Herstellung des Wasserstoffs produziert wird, wollen wir ihn oder wollen wir ihn nicht? Oder hangeln wir uns so durch wie Deutschland es generell in der Energiepolitik macht? Das ist nicht unser Anspruch. Wir brauchen eine ehrliche, eine vernünftige Energiepolitik, eine vernünftige Wasserstoffpolitik, und dann müssen Sie diese Frage beantworten. (Beifall bei der CDU.) Ich möchte das auch in dem Antrag lesen, da steht viel Blabla drin, aber zu dieser zentralen Frage beziehen Sie keine Stellung. Sie können es gleich noch hier machen, Herr Ahr. Der zweite Punkt - den dritten Punkt lasse ich aus, weil ich keine Zeit mehr dafür habe - ist die Wertschöpfung. Das ist doch das Entscheidende. In der bisherigen Wasserstoffstrategie ist von den 80 Seiten auf einer halben Seite aufgeführt, wie man Wertschöpfung im Saarland erreichen kann. Ich sehe viele Initiativen auf der kommunalen Ebene. Ralf Uhlenbruch hat in Sachen Wasserstofftechnologie in Perl als kleiner Kommune tolle Sachen auf den Weg gebracht. Der Landrat Lauer macht einiges im Bereich Bildung et cetera, Kohlenwasserstoffstrategie, Wertschöpfung. Aber wo wollen wir im Saarland damit Wertschöpfung produzieren? Wie schaffen wir neue Arbeitsplätze außerhalb der Stahlindustrie, der Großverbraucher, auch im kleinen Bereich, im Mittelstand? Das müssen wir leisten. Das sind unsere Ansprüche an die Wasserstoffstrategie. Wir werden ein Auge darauf haben. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Thielen. - Es sind keine weiteren Wortmeldungen eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/905. Wer für die Annahme der Drucksache 17/905 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/905 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die CDU ‑ Landtagsfraktion. - Ich korrigiere, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion. So ist es richtig. Wir kommen nun zu Punkt 20 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Gemeinsam die Mobilitätswende vorantreiben - Die Kommunen bei der Umsetzung vor Ort begleiten (Drucksache 17/904) Zur Begründung des Antrages erteile ich Herrn Sebastian Schmitt das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sebastian Schmitt SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Zum Einstieg zitiere ich - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: „Moderne Mobilität muss die Lebensqualität erhöhen, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Aktivität ermöglichen sowie das Klima und die Umwelt schonen - heute und für zukünftige Generationen.“ - So lautet eines der wesentlichen Ziele des Bündnisses für moderne Mobilität zwischen dem Bundesverkehrsministerium, der Verkehrsministerkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden aus dem Jahre 2019. Die Maßnahmen, um die Mobilitätsangebote im Saarland zu schaffen und zu verstetigen, sind bereits im vorliegenden Antrag genannt, ich möchte Sie deshalb hier nicht noch einmal wiederholen. Das Engagement der Landesregierung hat sich durchaus bewährt: Die Anzahl der beförderten Personen ist von 68,8 Millionen in 2019 auf 76,7 Millionen in 2023 angestiegen. Die Fahrgastzahlen im saarVV haben damit einen neuen Höchststand erreicht. Weitere Maßnahmen wie das S-Bahn-Netz Saarland sind bereits in Arbeit. Solange das Beamen weiterhin nicht erfunden wurde, bedeutet Mobilität zwangsweise auch, auf dem Weg von A nach B entlang der jeweiligen Verkehrsrouten auch andere Gemarkungen wie beispielsweise Bushaltestellen oder Bahnhöfe zu passieren und oben genannte Zielsetzungen zu tangieren. Ob von A nach B, von Perl nach Peppenkum oder von Sitzerath nach Sitterswald, diese beispielhaften Routen verdeutlichen uns, weshalb das Zusammenwirken der verschiedenen Ebenen gerade im Themenfeld Mobilität so wichtig ist, denn bei allen Mobilitätsketten gilt: Sie können immer nur so stark sein wie ihr schwächstes Glied. An die Verhältnisse vor Ort angepasste Lösungen für die letzte Meile sind deshalb für den Erfolg der Verkehrswende unabdingbar. Um die Mobilitätswende voranzutreiben, müssen alle Ebenen von Politik und Verwaltung zielgerichtet zusammenarbeiten und innerhalb ihrer jeweiligen Einflussbereiche effektiv handeln. Das gilt für die Schnittstellen zwischen Bund und Ländern, für die das länderübergreifende Mobilitätsnetzwerk Mobilikon gegründet wurde. Das gilt natürlich aber auch und in besonderem Maße für die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen. Aus diesem Grund freut es mich sehr, dass jüngst auch im Saarland ein kommunales Mobilitätsnetzwerk mit den Schwerpunkten Beraten, Unterstützen und Vernetzen ins Leben gerufen wurde. Fast ein Drittel der saarländischen Kommunen sind dem Netzwerk bereits beim Start vor erst zwölf Tagen beigetreten. Neben dem Austausch in Präsenz oder über die Onlineplattform gilt es, Erfahrungen anhand von Best-Practice-Beispielen zu sammeln und gezielte Beratung über Fördermittel zu erhalten. Dabei ist das Saarland Vorreiter. Wir bilden kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Mobilitätsmanagern weiter. Diese Weiterbildung ist ein zentraler Baustein des Mobilitätsnetzwerks. Für die konkrete Umsetzung eines entsprechenden Lehrgangs ist das Saarland Pilotland des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Der Lehrgang besteht aus drei Modulen und erstreckt sich etwa über ein halbes Jahr. Das erste Modul hat gerade gestern im schönen Mettlach begonnen. Wir nehmen als Saarland in diesem Bereich eine Vorreiterrolle ein und sind gespannt auf die ersten Erfahrungsberichte! Mobilitätsmanager fungieren als Bindeglied zwischen den Verwaltungseinheiten. Sie ermöglichen damit eine ganzheitliche Betrachtung der die Mobilität betreffenden Herausforderungen innerhalb der Kommunen. So kann die Mobilitätswende auch vor Ort besser vorangetrieben werden. Außerdem koordinieren und kommunizieren sie die laufenden Planungen der einzelnen Fachabteilungen. So sorgen sie für Struktur und Transparenz, da alle Maßnahmen an einer Stelle zusammenlaufen. Meine Damen und Herren, um die Mobilitätswende erfolgreich zu gestalten, ist das Land auf starke und engagierte Kommunen angewiesen, denn die Mobilitätswende findet vor Ort statt. Aus diesem Grund bitten wir die Landesregierung im vorliegenden Antrag, auch in den kommenden Jahren Mobilitätsmanager auszubilden, und begrüßen es sehr, wenn künftig weitere Städte, Gemeinden und Landkreise dem kommunalen Mobilitätsnetzwerk beitreten. Damit leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende in unserem Land. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und wünsche Ihnen allzeit eine gute Fahrt. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD. - Heiterkeit.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke, Herr Schmitt, für die Begründung des Antrages. Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind eingegangen. - Als nächster Redner hat nun von der CDU-Landtagsfraktion Herr Sascha Zehner das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Zehner CDU

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren! Als ich den Antrag der SPD-Fraktion gelesen habe, kam mir spontan in den Sinn, was Kaiser Wilhelm zur Mobilität gesagt hat: Das Automobil ist nur eine vorübergehende (Abg. Zehner (CDU)) Erscheinung, ich glaube an das Pferd. - Denn genau wie dereinst der Kaiser, so scheinen die Autoren des Antrags zu verkennen, dass unsere Mobilität und auch die Mobilität der Zukunft nur dann gesichert sind, wenn wir eine gleichberechtigte Teilhabe von Auto, öffentlichem Straßenverkehr, Radfahrern und Fußgängern anerkennen. Das Saarland ist das Land in Deutschland, welches die höchste Pkw-Dichte aufweist: 669 Pkw je 1.000 Einwohner waren es Ende 2022. Wir als CDU-Fraktion sprechen uns klar dafür aus, dass wir die Wünsche der Menschen anerkennen; wir fahren keinen Kurs gegen den Willen der Bürger. Das Saarland ist und bleibt hoffentlich ein Land, in dem Autos beziehungsweise auch Autoteile gebaut werden. Gerade in Saarbrücken ist mit ZF als größtem Arbeitgeber immerhin ein Automobilzulieferer auf weltweitem Spitzenniveau darauf angewiesen, dass wir nicht so tun, als sei nur der ÖPNV für uns wichtig. Im Gegenteil, auch das Auto schafft Mobilität und Arbeitsplätze. Sicherlich ist es wünschenswert, dass der Sektor des Nahverkehrs weiter gefördert und unterstützt wird. Der Antragsteller beschreibt selbst das Dilemma: „Mit steigenden Fahrgastzahlen wächst auch der berechtigte Anspruch vieler Bürgerinnen und Bürger, möglichst jederzeit und überall ohne eigenen Pkw mobil zu sein. Diesem Anspruch kann der ÖPNV allein nicht gerecht werden.“ - Es folgt im Antrag aber kein Wort, wie den Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel auch am Wochenende in angemessen kurzer Zeit von Perl nach Saarbrücken kommen wollen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zeitnah geholfen werden kann. Dafür hätte ich mir eine Vorlage der Landesregierung selbst gewünscht, die uns nicht nur mit Fragen, sondern auch mit Antworten und Lösungen befasst. Beispielhaft sei der Wunsch nach einer weiteren S-Bahn-Linie der Saarbahn genannt, die Saarbrücken, Völklingen und Saarlouis miteinander verbinden muss. Da werden die im Antrag genannten Summen in keiner Weise ausreichen. Statt mutig über eine verbesserte Infrastruktur zu reden, lese ich nur den Begriff der „Informationsstruktur“. Es hilft eben nicht, die Probleme vieler Gemeinden bei der Aufrechterhaltung und dem Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel in einem Antrag aufzulisten, aber konkrete Maßnahmen nicht anzusprechen. Wir hätten es sehr viel leichter gehabt, wenn die Antragstellerin auch eine klare Haushaltsvorsorge getroffen hätte. So aber sind die am Ende des SPD-Antrags aufgelisteten Dinge sehr wohlfeil, weil es sich nur um deklaratorische Forderungen handelt. Wer wäre nicht für eine Stärkung des öffentlichen Verkehrs? Wer wäre nicht für Anstrengungen der Landesregierung, mit den Kommunen für eine stärkere Verzahnung des ÖPNV einzutreten? Aber neben den Allgemeinplätzen im Antrag sind es gerade die apodiktisch erhobenen Postulate, die uns als CDU eine Zustimmung unmöglich machen. Wir sehen eine Mobilitätswende nur dann als Zielvorgabe, wenn auch der Wasserstoff und die Elektromobilität sowohl im öffentlichen Verkehr wie auch im motorisierten Individualverkehr mit einbezogen werden. Denn es ist Augenwischerei, wenn sich politische Akteure so gerieren, als sei auch in der dörflichen und ländlichen Struktur ein optimaler öffentlicher Verkehrsfluss jederzeit möglich und finanzierbar. Die finanziellen Auswirkungen eines Aus für den Autoverkehr sind schlichtweg nicht bezahlbar. Weil kein Gedanke auf die Zukunft des Automobils Anwendung findet, insbesondere, weil wir als Christdemokraten wissen, dass Mobilität immer auch Freiheit bedeutet - und sei es bei der Wahl des Verkehrsmittels -, können wir Ihrem Antrag, meine Damen und Herren der SPD, nicht zustimmen. (Beifall von der CDU.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke, Herr Zehner, für Ihren Redebeitrag. - Als nächster Redner hat nun der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Herr Josef Dörr, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Friedrich Josef Dörr AfD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wer von uns ist denn heute mit dem öffentlichen Personennahverkehr hierhergekommen - außer dem Herrn Schaufert, der ihn regelmäßig benutzt? Ich sehe keine Handzeichen. Das heißt also, wir sind alle mit dem Auto gekommen. Wir sind mit den verschiedensten Ausreden ausgestattet mit dem Auto gekommen, weil es ja auch sehr viel bequemer ist, muss man ja zugeben. Das heißt, beim öffentlichen Nahverkehr - das haben wir ja seit Jahrzehnten - hapert es gewaltig. Wer fährt mit dem öffentlichen Personennahverkehr? Es fahren die Leute, die mit dem öffentlichen Personennahverkehr fahren müssen, und die kommen nicht immer in der rechten Zeit von A nach B, manchmal überhaupt nicht von A nach B. Das funktioniert nicht. Warum funktioniert es nicht? Der öffentliche Personennahverkehr hat natürlich Nachteile gegenüber dem Individualverkehr und es funktioniert deshalb nicht, weil diejenigen Leute, die über diesen öffentlichen Personennahverkehr entscheiden, ihn selbst nicht benutzen. Das sage ich auch schon seit Jahrzehnten. Daran wird sich auch nichts ändern. Das ist leider so. Dabei wäre es für alle von Vorteil, zuerst einmal, was Herr Zehner gesagt hat, wenn man auswählen könnte, ob man den öffentlichen Nahverkehr nimmt oder ob man mit dem Auto fährt. Wenn der öffentliche Nahverkehr funktioniert, (Abg. Dörr (AfD)) dann können nämlich außer denen, die müssen, und den paar absolut Überzeugten, auch andere mit dem öffentlichen Personennahverkehr fahren. Und siehe da: Das ist für diese Leute besser, das ist für die Umwelt und die Autofahrer besser, die dann keine Staus mehr haben, weil weniger Autofahrer auf den Straßen sind. Es ist also für alle besser. Warum funktioniert es nicht? Es funktioniert deshalb nicht, wie ich eben schon gesagt habe, weil diejenigen, die darüber zu entscheiden haben, mit dem Auto fahren. Wir könnten ja, wenn wir wollten, einmal nach Luxemburg schauen. Die sind im Augenblick dabei, ihren öffentlichen Personennahverkehr neu zu strukturieren. Es könnte ja sein, dass dort nach ein paar Jahren vielleicht doch 10 oder 20 Prozent mehr den öffentlichen Personennahverkehr benutzen. Dann haben es dort die Autofahrer auch leichter. Was uns hier betrifft: Ich höre die Worte, allein mir fehlt der Glaube. - Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD.)

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Danke, Herr Dörr, für Ihren Redebeitrag. - Als nächste Rednerin hat nun von der Regierung die Ministerin für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Frau Ministerin Petra Berg, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Petra Berg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den vorhergehenden Redebeiträgen muss ich sagen, Herausforderungen sind doch dafür da, dass wir sie anpacken. Das gilt insbesondere für den Bereich Mobilität. Es gibt keine Klimawende ohne Mobilitätswende. Das ist doch sicher. Mit der Mobilitätswende, an der wir sehr hart arbeiten, haben wir uns ja auch viel vorgenommen. Sie wissen, die Änderung im Bereich der Mobilität, die Umstellung im mobilen Verhalten, erfordert eine gewisse Zeit, und zwar eines jeden Einzelnen von uns. Wir wollen ja in Zukunft ein Mobilitätsangebot, das erstens einmal bezahlbar ist, das treibhausgasneutral ist, das sauber und leise ist, das selbstverständlich barrierefrei ist, bequem, zuverlässig und gut vernetzt. Wir wissen also, was wir wollen. Natürlich gibt es auf diesem Weg auch viele Herausforderungen, die es zu lösen gilt, auch finanzieller Art, lieber Kollege Stefan Thielen. Doch hier gilt doch: machen, statt motzen. Wie der Antrag der SPD-Fraktion zeigt, sind wir auf einem sehr guten Weg. Denn wenn man uns eines nicht vorwerfen kann, dann ist das, dass wir hier kein Geld investieren und in die Hand nehmen würden. Die Mobilitätswende ist wie ein Puzzle. Es müssen viele Teile richtig ineinandergreifen, von den Mobilitätsformen und der Infrastruktur über die verschiedenen Aufgabenträger und die Tarifstruktur bis hin - und das ist wahr, lieber Sascha - zur Umstellung von Gewohnheiten, damit sich ein vollständiges Bild ergibt und ein Mobilitätsangebot aus einem Guss entsteht. Denn der Nachfrage muss ja auch immer das Angebot folgen. Wir leben in Zeiten, in denen wir uns im Übrigen auch zum Automobilverkehr bekennen, denn wir investieren ja gerade für den Automobilverkehr auch in unsere Straßen. Da müssen wir erkennen, dass gerade junge Leute immer weiter weg vom persönlichen Individualverkehr hin zum ÖPNV gehen. Dieses Angebot zu schaffen, das ist doch unsere Aufgabe. Da spielt, wie Kollege Sebastian Schmitt gesagt hat, natürlich auch die letzte Meile eine entscheidende Rolle. Bei uns in der dörflichen Struktur wissen wir, dass die Menschen gerade darauf angewiesen sind, gut vernetzt zu sein. Wir haben mit den On-Demand-Verkehren, aber auch mit den Plus-Bussen und ExpressBussen schon ganz wichtige Weichen für ein gutes Netzwerk gestellt. Ich kann an dieser Stelle auch sagen, dieses Angebot wird sehr gut angenommen. Aber darüber hinaus kann ich noch einige andere Beispiele nennen. Mit der umfangreichsten Tarifreform in der Geschichte des saarländischen Verkehrsverbundes im Jahr 2021, die unsere Ministerpräsidentin noch in die Wege geleitet und umgesetzt hat, sowie der Einführung des Deutschlandtickets und auch des Junge-Leute-Tickets 2023 wurde ein, wie ich finde, vorbildliches Tarifsystem geschaffen, um das uns im Übrigen auch andere Bundesländer beneiden, weil dieses System funktioniert. Es greift. Wir haben so viele Junge-Leute-Tickets verkauft wie noch nie. Die Nachfrage ist da und die jungen Leute sind sehr dankbar für dieses Angebot. Die Nachfrage steigt stetig. Auch die stufenweise Erweiterung des Schienen-K-Netzes führt zu einem saarländischen S-Bahn-Netz zum Fahrplanwechsel 2026, also auch jetzt direkt, und gleichzeitig ergänzt ein hochwertiges Landesbusnetz den Schienenverkehr. Ich habe es eben bereits erwähnt Seit 2022 wurden die Mittel beim LfS für den Radwegebau versechsfacht. Für das Haushaltsjahr 2025 ist eine weitere Erhöhung auf 6,3 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus stehen weitere Bundesmittel zur Verfügung. Zahlreiche weitere Beispiele wie unser Kompetenzcenter Digitalisierung im ÖPNV sind zu beschreiben. Besonders hervorheben möchte ich aber - denn darum geht es sehr speziell in diesem Antrag heute - die Zusammenarbeit mit unseren Kommunen. Unsere Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei einem erfolgreichen Verkehr und einer erfolgreichen Mobilitätswende. Denn die Mobilitätswende findet vor Ort, eigentlich vor den Haustüren der Saarländerinnen und Saarländer statt. Deshalb wollen wir mit dem kommunalen Netzwerk beraten, unterstützen und vernetzen. Das Engagement der Kommunen unterstützen wir natürlich durch das NMOB-Förderrichtlinienpaket, durch die Initiierung und den begleitenden Aufbau der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen - Sebastian Schmitt hat es eben beschrieben -, durch intensive Beratung, Vorträge vor Ort und durch die Übernahme von Kosten für Fortbildungsangebote des Mobilitätsforums des Bundes und nun auch durch die Einrichtung des Kommunalen Mobilitätsnetzwerkes Saar. Ich darf an der Stelle sagen, es ist ein voller Erfolg. Die ersten Veranstaltungen haben gezeigt, dass es keine Einbahnstraße ist. Wir lernen von den Kommunen, wie auf kommunaler Ebene ganz speziell für die Bedarfe vor Ort Mobilität gestaltet wird. Das ist auch für uns auf Landesebene ein unglaublicher Gewinn. In diesem Netzwerk kann man gut voneinander lernen. Es ist ein interkommunaler Austausch, den wir anbieten und vertiefen. Zusätzlich bieten wir auch die Fördermittelberatung an. Ein weiteres gutes Angebot ist der Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“. Anerkannte Experten werden dort Verwaltungsmitarbeiter und -mitarbeiterinnen schulen, sodass diese als Mobilitätsmanagerinnen und -manager auf der Verwaltungsebene die Zusammenarbeit stärken können. Ich wurde zu Anfang oft gefragt: „Müssen wir jetzt eigens dafür Mitarbeiter einstellen?“. - Selbstverständlich nicht. Es gibt viele Schnittstellen in den Kommunen. Dort gibt es schon Mitarbeiter, die sich mit der Mobilität befassen. Es gilt, sie fortzubilden und zu schulen. Es müssen nicht eigens neue Mitarbeiter eingestellt werden. Mobilität heißt, eine ganzheitliche Betrachtungsweise anzuwenden. Als Bindeglied zwischen den Verwaltungseinheiten können Kommunen dann die Umsetzung der Mobilitätsprojekte voranbringen, begleiten und beschleunigen. Ich bin mir sicher, dass dieses Netzwerk in den Kommunen und für die Kommunen ein großer Gewinn ist. Ich will zum Schluss auf das zurückkommen, was ich eingangs gesagt habe: Die Mobilitätswende erfordert von uns allen eine Änderung unserer Gewohnheiten. Gerade die jungen Leute bieten hier, wie ich finde, ein sehr gutes Beispiel. Der Radverkehr ist so stark wie noch nie. Der ÖPNV wird insbesondere von jungen Leute mit dem Junge-Leute-Ticket so stark genutzt wie noch nie. Lassen Sie uns das gemeinsam fortführen. Lassen Sie uns das gemeinsam vorantreiben. Ich bin sicher, wir werden in den nächsten Monaten und Jahren noch viel bewirken und die Mobilitätswende gelingt. - Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Christina Baltes

Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren Redebeitrag. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/904. Wer für die Annahme der Drucksache 17/904 ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/904 mit Stimmenmehrheit angenommen ist. Zugestimmt hat die SPD-Landtagsfraktion. Dagegen gestimmt haben CDU- und AfD- Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung: Beschlussfassung über den vom Ausschuss für Eingaben eingebrachten Antrag betreffend: Beschlüsse zu Petitionen (Übersicht Nr. 7) (Drucksache 17/863) Ich eröffne die Aussprache. Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 17/863. Wer für die Annahme der Drucksache 17/863 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/863 einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben SPD-, CDU- und AfD-Landtagsfraktion. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind nun am Ende unserer Sitzung angelangt. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg.

Diese Rede einzeln zitieren