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Christina Baltes

24.04.2024 Sitzungen 17/24

Danke für Ihren Redebeitrag, Herr Schaufert. Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu überweisen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 17/880. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 17/880 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/880 in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die SPD-Landtagsfraktion und die AfD-Landtagsfraktion, enthalten hat sich die CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Saarländischen Gesetzes über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Alwin Theobald, das Wort. Abg. Theobald (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Landtag hat den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Saarländischen Gesetz über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes Drucksache 17/690 in seiner 20. Sitzung am 12. Dezember 2023 in Erster Lesung angenommen und an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde auf Bundesebene durch das Hinweisgeberschutzgesetz für alle Beschäftigungsgeber umgesetzt. Wegen des sogenannten Durchgriffsverbotes ist für die kommunalen Beschäftigungsgeber jedoch eine landesrechtliche Neuregelung erforderlich. Durch den vorliegenden Entwurf werden die Kommunen künftig verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Ausnahmen gelten für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern und für kommunale Beschäftigungsgeber mit weniger als 50 Beschäftigten. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beschlossen, eine Anhörung durchzuführen, bei der insbesondere die kommunalen Spitzenverbände gehört wurden. Der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport empfiehlt dem Plenum nun einstimmig die Annahme des Gesetzes über interne Meldestellen auf kommunaler Ebene und zur Änderung des Saarländischen Beamtengesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und der SPD.)

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