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Heike Sylvia Winzent

24.04.2024 Sitzungen 17/24

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD- sowie die CDU-Landtagsfraktion bringen heute einen gemeinsamen Entwurf zur Erhöhung der Entschädigung für die Abgeordneten in den Landtag ein. Sie haben mich gebeten, den Gesetzentwurf zu begründen. Dieser Bitte komme ich dem guten Brauch in unserem Hohen Haus entsprechend gerne nach. Mit den vorgesehenen Änderungen knüpfen wir an Tagesordnungspunkt 4 an, die Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen im öffentlichen Dienst. In seinem Grundsatzbeschluss vom 24. November 1993 hat der Landtag einstimmig entschieden, bei Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten die Abgeordnetenentschädigung inhalts- und zeitgleich anzupassen. Wie soeben erörtert, ist für die Beamtinnen und Beamten unter anderem eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 200 Euro zum 1. November 2024 sowie eine Anhebung um weitere 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025 vorgesehen. Auf den Landtag übertragen bedeutet das, die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. November 2024 um 200 Euro angehoben. Zum 1. Februar 2025 wird sie um weitere 5,5 Prozent angehoben. Parallel dazu wird die Unkostenpauschale zum 1. November 2024 um 3,12 Prozent angehoben. Das entspricht prozentual der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um den Sockelbetrag von 200 Euro. Zum 1. Februar 2025 wird sie um weitere 5,5 Prozent angehoben. Zur Klarstellung sei angefügt: Die vor Kurzem an die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten einmal gewährte Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1.800 Euro wird den Abgeordneten nicht gewährt. Gleiches gilt für die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von 120 Euro für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte nun um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind keine eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

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